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> OW oder Straftat (THC) / zwangsweise MPU?, Wurde eine Fahruntüchtigkeit festgestellt?
nimbus2K
Beitrag 09.10.2021, 22:09
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Hi @ all blushing.gif , hoffe ich bin hier richtig, konnte mich nicht zwischen hier und der MPU/Rauschmittel Kategorie entscheiden

Wahnsinns Forum, ich informiere mich schon den gesamten Tag bei euch, was ich zu erwarten habe. Selten so ein hilfsbereites und aktives Forum gesehen. Die meisten Infos konnte ich bereits aus anderen Beiträgen sammeln, zwei, drei Dinge sind mir aber noch nicht ganz klar.

Kurz zum Vorfall: Ich wurde im Rahmen einer nächtlichen allg. Verkehrskontrolle zu einem Urintest herangezogen, da meine Pupillen laut Aussage der Polizei keine Reaktion zeigten (Das "Flutlicht" auf dem Dach des Streifenwagens hat mir direkt ins Gesicht geleuchtet, so dass selbst mit geschlossenen Augenliedern alles hell war. Zuhause vor dem Spiegel haben Sie sich ganz normal geweitet). Dem Urintest habe ich zugestimmt und er schlug positiv auf THC an, also ab aufs Revier zum Blutabnehmen. Der Kommissar sagte mir später, dass selbst wenn ich den Urintest verweigert hätte meine nicht vorhandene Pupillenreaktion für ihn Anlass genug für den Bluttest war. Andere Fahrtauglichkeit-Test wurden nicht gemacht, lediglich der blutabnehmende Arzt hat mich mit geschlossenen Augen die Zeigefinger vor dem Körper zusammenführen lassen und den Finger-Nase-Test gemacht, außerdem sollte ich mich 5 mal im Kreis drehen und dann auf den Finger des Arztes fokussieren. Hat alles problemlos geklappt. Ich habe jegliche Aussage verweigert und gesagt, dass ich mir nicht erklären kann woher das positive Ergebnis kommt, außer vielleicht über passives Rauchen bei Freunden (ja ich weiß, Schwachsinn). Ich habe alle meine Dokumente wiederbekommen, mich von einem Freund abholen lassen und dieser hat den Autoschlüssel ausgehändigt bekommen.

1. Nach meinem Verständnis hat der Grenzwert von aktivem THC von 1ng/ml nichts mit der Aussage darüber zutun, ob ich zum Zeitpunkt verkehrstauglich/fahrtüchtig war. Mich sollte also "nur" eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat erwarten, richtig? Eine Straftat wäre es erst bei weiteren Ausfallerscheinungen oder Fahruntüchtigkeit. Die fehlende Reaktion der Pupillen allein ist hierfür nicht ausreichend. Oder wird nun anhand des Laborergebnisses erst festgestellt ob Straftat oder OW?

2. Sollte das Testergebnis den Grenzwert von 1ng/ml aktivem THCs überschreiten, muss ich in jedem Fall mit Entzug der Fahrerlaubnis und MPU rechnen oder?

3. Sollte das Testergebnis unterhabe der 1ng/ml THC liegen und unter 150ng/ml THC-COOH liegen habe ich dann die Chance mit einem Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot davon zu kommen?

4.Ich bin sonst in keinerlei Hinsicht auffällig oder polizeilich bekannt. Vor 9 Jahren hatte ich die selbe Nummer schon mal, da habe ich allerdings nie wieder etwas von gehört und auf Nachfrage wurde mir damals gesagt die Werte waren alle unterhalb der Grenze. Es kam auch nie ein Bescheid o.Ä. Das habe ich blöderweise der Polizei erzählt. Da aber keinerlei Eintragungen o.Ä. vorhanden sind und alles fallen gelassen wurde zählt der aktuelle Fall also als mein "erstes mal", oder?

Schon mal vielen Dank im Voraus für jede Hilfe! smile.gif

Zum Konsummuster als Hintergrundinformation (eigentlich unwichtig für die Fragen):
Von meinen Werten erwarte ich, dass es ein ziemlich knappes Ding wird. Ich habe Freitag - Dienstag Abend jeweils 1-2 kleine "Gute Nacht Joints" (nicht mal 0,2g pro Joint) geraucht. Der Blutttest war dann am Freitag gegen 22 Uhr, also gute 3 Tage dazwischen. Mein Kosummuster sieht so aus, dass ich mir immer mal wieder 5-10g hole und diese dann innerhalb von 2 Wochen rauche, manchmal etwas mehr/länger am Stück manchmal etwas weniger. Dazwischen sind öfter Pausen von einzelnen bis mehreren Wochen. Da ich aktuell in der Klausurenphase bin habe ich sowieso nicht viel gekifft, davor (vor 3-4 Wochen) allerdings schon recht intensiv. Das geht mit kleineren Pausen seit ca 3-4 Jahren so. ich wiege 80kg bei 1,88m, also wenig Fettreserven. Ich vermute schon, dass sich der THC-COOH über die letzen Jahre angereichert hat, jedoch nicht weit über 150 liegen kann. Mit dem aktiven THC Wert könnte ich auch Glück haben. Was super ärgerlich ist und wie eine Ausrede klingt, ist, dass es tatsächlich mein "letztes mal" kiffen war, ja ich Mitte Oktober das Studium beende und einen Job antrete, bei dem ich täglich mit dem Auto fahren muss. Bisher war ich nur mit den Öffis unterwegs und habe strikt immer 3 Tage Pause gemacht, wenn ich wusste, dass ich mal mit dem Auto fahren muss. Ich bin mir der ganzen Sache und Verantwortung bewusst und fahre nie unter Drogen oder Alkohol (auch nicht nach 1 Bier).

Beste Grüße & Vielen Dank smile.gif






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MsTaxi
Beitrag 09.10.2021, 22:56
Beitrag #2


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Herzlich Willkommen im VP,

ein freundlicher Mod wird deinen Thread wahrscheinlich ins MPU-Forum verschieben.

Nun ja, Alkohol und THC unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich der Art der Aufnahme, sondern auch im Procedere des weiteren Vorgehens im Ertappt-Fall.

In Abhängigkeit von deinem Bundesland und deinen Werten kann dir ein ärztliches Gutachten oder die MPU drohen. Bei aktiven Werten von 1,0 ng/ml oder mehr ist es auf alle Fälle eine TF mit Bußgeld und FV. Zu den inaktiven Werten wäre zu sagen, dass die genannten 150 ng/ml den Daueruser kennzeichnen, der darf sofort zur MPU, weil (nahezu) regelmäßiger Konsum von THC auf alle Fälle unvereinbar mit der Fahreignung ist.

Das einzige, was der Gesetzgeber toleriert, ist Erstkonsum hinter dem Steuer (was NRW per Definition abgeschafft hat) und gelegentlicher Konsum mit Trennvermögen, also ein aktiver Wert von unter 1,0. Um den Erstkonsumenten vom Gelegenheitskiffer unterscheiden zu können, gibt es das äG.

Was deine ohnehin geplante Abstinenz angeht... naja, es klingt nur schadenfroh, ist aber nicht so gemeint... manchmal bricht der Krug halt erst auf dem letzten Gang zum Brunnen, Murphy's Law, shit happens.



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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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nimbus2K
Beitrag 10.10.2021, 00:39
Beitrag #3


Neuling


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Danke für die schnelle Antwort.


Zitat (MsTaxi @ 09.10.2021, 23:56) *
Zu den inaktiven Werten wäre zu sagen, dass die genannten 150 ng/ml den Daueruser kennzeichnen, der darf sofort zur MPU, weil (nahezu) regelmäßiger Konsum von THC auf alle Fälle unvereinbar mit der Fahreignung ist.


Wäre das dann Grund zur Strafanzeige und Eintragung im Führungszeugnis oder bleibt es trotzdem bei einer Ordnungswidrigkeit (plus MPU usw.)


Zitat (MsTaxi @ 09.10.2021, 23:56) *
Das einzige, was der Gesetzgeber toleriert, ist Erstkonsum hinter dem Steuer (was NRW per Definition abgeschafft hat) und gelegentlicher Konsum mit Trennvermögen, also ein aktiver Wert von unter 1,0. Um den Erstkonsumenten vom Gelegenheitskiffer unterscheiden zu können, gibt es das äG.


Das äG sollte ja eigentlich kein Problem sein, da ich ja von nun an abstinent bin und bis entsprechende Vorladungen zum äG eintrudeln noch einige Monate vergehen werden. Bis dahin dürfe ich komplett sauber sein, da kein chronischer Missbrauch vorliegt.
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Jens
Beitrag 10.10.2021, 09:26
Beitrag #4


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Zitat (MsTaxi @ 09.10.2021, 23:56) *
ein freundlicher Mod wird deinen Thread wahrscheinlich ins MPU-Forum verschieben.
Erledigt


Zitat (nimbus2K @ 10.10.2021, 01:39) *
Wäre das dann Grund zur Strafanzeige und Eintragung im Führungszeugnis
Nein

Zitat (nimbus2K @ 10.10.2021, 01:39) *
oder bleibt es trotzdem bei einer Ordnungswidrigkeit (plus MPU usw.)
Ja


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Hornblower
Beitrag 10.10.2021, 10:26
Beitrag #5


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Hallo nimbus2K,

und herzlich willkommen im Verkehrsportal!

Bei dem von Dir geschilderten Konsum würde es mich wundern, wenn Du noch irgendwo im kritischen Bereich gewesen wärest. Dein THC-COOH-Wert wird zeigen, dass Du gelegentlich konsumierst, aber Dein Aktiv-Wert wird wahrscheinlich unterhalb der 1 ng-Grenze liegen.

Ich glaube nicht, dass da noch irgendwas kommt.

Aber: Lasse es Dir eine Warnung sein. Auf Dauer vertragen sich THC und FE in der Regel nicht. wink.gif


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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amdwolle
Beitrag 10.10.2021, 10:27
Beitrag #6


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Nur zur Info auf deine Frage im Threadtitel: Eine "zwangsweise MPU" gibt es nicht. Die ist immer "freiwillig".
Das Problem ist nur wenn du im Fall der Fälle keine MPU machst ist deine FE Geschichte und du kannst 15 Jahre auf eine neue warten.
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nimbus2K
Beitrag 10.10.2021, 12:30
Beitrag #7


Neuling


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Danke euch für die schnelle Hilfe, das beruhigt schonmal etwas. Dann bleibt wohl nur abzuwarten, was die Werte sagen. Sollte ja kein Problem sein in ein paar Tagen bei der Polizei anzurufen und die Werte zu erfragen. Ich will nicht 5-6 Wochen warten bis der offizielle Bescheid kommt. Ich werde mich nochmals melden sobald ich mehr weiß smile.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 10.10.2021, 13:08
Beitrag #8


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Zitat (nimbus2K @ 09.10.2021, 23:09) *
3. Sollte das Testergebnis unterhabe der 1ng/ml THC liegen und unter 150ng/ml THC-COOH liegen habe ich dann die Chance mit einem Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot davon zu kommen?
In der genannten Konstellation erwarten Dich gar keine Folgen.


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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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nachteule
Beitrag 10.10.2021, 13:13
Beitrag #9


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Hallo, nimbus2K,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Zitat (nimbus2K @ 09.10.2021, 23:09) *
(Das "Flutlicht" auf dem Dach des Streifenwagens hat mir direkt ins Gesicht geleuchtet, so dass selbst mit geschlossenen Augenliedern alles hell war. Zuhause vor dem Spiegel haben Sie sich ganz normal geweitet).

Das dürfte vermutlich daran liegen, dass man es selber gar nicht so schnell erkennen kann, wenn man zuvor die Augen geschlossen hatte.

Zitat
Dem Urintest habe ich zugestimmt und er schlug positiv auf THC an, also ab aufs Revier zum Blutabnehmen. Der Kommissar sagte mir später, dass selbst wenn ich den Urintest verweigert hätte meine nicht vorhandene Pupillenreaktion für ihn Anlass genug für den Bluttest war.

So sollte es eigentlich immer sein. Der Urintest ist im Grunde genommen nur eine Bestätigung für den Verdacht einer BTM - Beeinflussung und zugleich ein Hilfsmittel, um festzustellen, auf welche Stoffe das Blut getestet werden soll (kann Kosten bei der Überprüfung sparen).

Zitat
1. Nach meinem Verständnis hat der Grenzwert von aktivem THC von 1ng/ml nichts mit der Aussage darüber zutun, ob ich zum Zeitpunkt verkehrstauglich/fahrtüchtig war.

Doch, der hat etwas damit zu tun, denn wenn Du über diesem Wert liegst, geht der Gesetzgeber davon aus, dass Du nicht fahrtauglich bist und liegst Du darunter, wirst Du als fahrtauglich angesehen und das Owi - Verfahren wird eingestellt.

Zitat
Mich sollte also "nur" eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat erwarten, richtig? Eine Straftat wäre es erst bei weiteren Ausfallerscheinungen oder Fahruntüchtigkeit. Die fehlende Reaktion der Pupillen allein ist hierfür nicht ausreichend. Oder wird nun anhand des Laborergebnisses erst festgestellt ob Straftat oder OW?

Jein.

Bei Dir wurden offensichtlich keine Ausfallerscheinungen festgestellt, so dass Dich, solltest Du über dem erlaubten Wert liegen, nur eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige zu erwarten hast.

Dazu kommt allerdings immer noch die Strafanzeige nach §§ 29, 30 BtMG, weil man bei BTM - Konsumenten davon ausgeht, dass dieses auch vorher besessen wurde.

Bei Ersttätern wird das Verfahren aber in den meisten Fällen eingestellt.

Zitat
3. Sollte das Testergebnis unterhabe der 1ng/ml THC liegen und unter 150ng/ml THC-COOH liegen habe ich dann die Chance mit einem Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot davon zu kommen?

Nö.

Ergibt die Blutuntersuchung einen Wert unter 1 ng/ml, dürfte das Owi - Verfahren in aller regel eingestellt werden (s. o.) und es gibt weder ein Bußgeld noch ein Fahrverbot.

Viele Grüße,

Nachteule


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nimbus2K
Beitrag 12.10.2021, 20:15
Beitrag #10


Neuling


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Ich habe mir nun Urin Tests mit einem Cut Off von 20ng/ml THC-COOH gekauft. Diese sind heute noch positiv. Kann man davon nun irgendwie einen Rückschluss auf meinen THC-COOH Wert im Blut führen, dass ich ungefähr schätzen kann wo mein Blutwert aktuell liegt bzw. am Freitag lag? Urin soll ja ca 10x stärker konzentriert sein, habe ich irgendwo gelesen. Bin so ungeduldig, sorry biggrin.gif
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nachteule
Beitrag 12.10.2021, 22:52
Beitrag #11


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Hallo, nimbus2k,

im Endeffekt bleibt Dir nur, das Ergebnis der Blutuntersuchung abzuwarten.

Dies sollte normalerweise nach ca. 2 Wochen beim zuständigen Sachbearbeiter vorliegen und bei dem kannst Du Dich dann erkundigen.

Viele Grüße,

Nachteule


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kksoptik
Beitrag 19.11.2021, 09:58
Beitrag #12


Neuling


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Also ich habe mir jetzt nicht alle Antworten durchgelesen. Kann dazu folgendes sagen. Kenne 2 Leute die haben regelmäßig geraucht. Mußten auch einen Schnelltest machen - positiv. Ich kenne die Blut Werte nicht genau auf jeden Fall über 1ng. Der eine hatte sogar während der Fahrt geraucht. Hatten aber beide keine Ausfallerscheinungen und waren kooperativ. Haben beide keine MPU angeordnet bekommen. Führerschein war 6-9 Monate weg, aber weiß es nicht mehr genau. Und Geldstrafe um die 1000€ incl. weiterer Tests Bzw. nur einer.

Ich habe übrigens mal einen Schnelltest verweigert, wurde auch nicht mitgenommen zur Blutentnahme. Die meinten meine Augen wären auch nicht normal. Das waren aber Frischlinge die erstmal üben mussen
Hat sogar bei seinem Kollegen geguckt wie seine Augen reagieren. Hatte auch nichts geraucht. Man muss nur plausibel sagen warum man darauf keine Lust hat. Chance besteht 50:50. Also nie zustimmen und schön nett sein.
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