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> Positive Haaranalyse trotz Abstinenz, ...
Bonsai
Beitrag 05.05.2021, 19:58
Beitrag #1


Neuling
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Hallo zusammen,

ich habe heute mein ersehntes MPU-Gutachten und bin vollkommen schockiert: die Haaranalyse, die am Untersuchungstag veranlasst wurde, zeigt ein positives Ergebnis - THC 0.031. Angesichts der Tatsache, dass ich seit Jahren nicht mehr mit THC im Berührung gekommen bin, ist das absolut nicht nachvollziehbar. Ich ließ bereits im September eine Analyse durchführen, die negativ ausfiel.
Natürlich stelle ich mir nun die Frage, wie das sein kann?! Der letzte Konsum liegt 10 Jahre in der Vergangenheit & eine äußerliche Kontamination kann ich auch gänzlich ausschließen.
Sind euch Fälle bekannt, in welchen Fehler im Labor nachgewiesen und ausgeräumt werden konnten? Bspw. durch Prüfung der Rückstellprobe?

Ich habe auch schon meinen Verkehrspsychologen kontaktiert, der das MPI fragen möchte, ob die Rückstellprobe ausgewertet werdel kann. Ich habe hier aber gewisse Zweifel, die Analyse würde nämlich im gleichen Labor durchgeführt werden und dieses wird doch sicherlich ungern einen Fehler eingestellen wollen ... auch findet man einige Rezensionen zu dem Labor, die eine Betrugsmasche unterstellen.

Die MPU lief eigentlich super und die Gutachterin hätte mir auch ein positives Gutachten ausgestellt. Ich bin dementsprechend vollkommen fertig mit den Nerven - ein weiteres Jahr ohne Führerschein wäre eine absolute Katastrophe. sad.gif

Danke für eure Hilfe & viele Grüße
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Philipp68
Beitrag 05.05.2021, 20:17
Beitrag #2


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Hallo @ Bonsai und herzlich Willkommen im Verkehrsportal wavey.gif

laß mich raten: das Labor ist in München !? think.gif

edit: bleibt eigentlich nur der Versuch die Rückstellprobe in einem anderen Labor auswerten zu lassen, ... aber ob das, selbst bei negativem Befund, Dir weiterhelfen könnte bleibt fraglich huh.gif
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Bonsai
Beitrag 05.05.2021, 21:01
Beitrag #3


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Hallo Philipp68,

danke für die Antwort.
Ja, das Labor ist in München - scheint kein Einzelfall zu sein, wenn man mal ein bisschen googelt. Aber das kann doch einfach nicht wahr sein?! Gab es hier schon ähnliche Fälle?

Ich hoffe, mein Verkehrspsychologe, der offenbar nen guten Draht zum Institut hat, kann bzgl. der Rückstellprobe was erwirken. Dran glauben kann ich aber leider nicht.
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Misha690
Beitrag 05.05.2021, 22:33
Beitrag #4


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Zitat (Bonsai @ 05.05.2021, 22:01) *
Hallo Philipp68,

danke für die Antwort.
Ja, das Labor ist in München - scheint kein Einzelfall zu sein, wenn man mal ein bisschen googelt. Aber das kann doch einfach nicht wahr sein?! Gab es hier schon ähnliche Fälle?

Ich hoffe, mein Verkehrspsychologe, der offenbar nen guten Draht zum Institut hat, kann bzgl. der Rückstellprobe was erwirken. Dran glauben kann ich aber leider nicht.


Eventuell eine neue Haaranalyse rückwirkend auf 6 Monate veranlassen, falls die Haare dafür reichen.
Doofe Situation, ich wünsche idr viel Glück!
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Andi18
Beitrag 06.05.2021, 05:20
Beitrag #5


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Zitat (Misha690 @ 05.05.2021, 23:33) *
Zitat (Bonsai @ 05.05.2021, 22:01) *

Ja, das Labor ist in München - scheint kein Einzelfall zu sein, wenn man mal ein bisschen googelt. Aber das kann doch einfach nicht wahr sein?! Gab es hier schon ähnliche Fälle?
Ich hoffe, mein Verkehrspsychologe, der offenbar nen guten Draht zum Institut hat, kann bzgl. der Rückstellprobe was erwirken. Dran glauben kann ich aber leider nicht.

Eventuell eine neue Haaranalyse rückwirkend auf 6 Monate veranlassen, falls die Haare dafür reichen.

Ein anderer hier im Thread hatte ähnliche Situation. Die 2.HA den Grenzwert um 0,02ng überschritten. Er konnte das Mpi informieren, die haben das GA tatsächlich zurückgehalten über mehrere Wochen. Er konnte dann beweisen, daß kein aktives THC Wert (oder so ähnlich) aufgenommen worden ist.
Eine Rückstellprobe muß immer vorhanden sein und somit auch eine 2.HA möglich.
D.h. also Dein VP unbedingt mit dem Mpi telefonieren und das GA zurückhalten.

Das von dem Münchner Labor ist leider bekannt.. veranlasse den Versand in ein anderes Labor. Könnte Dir eins nähe Stuttgart sehr empfehlen.
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Bonsai
Beitrag 06.05.2021, 07:26
Beitrag #6


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Hallo,

danke für die Nachricht. Das macht etwas Hoffnung.
Das Gutachten wurde bereits erstellt. Wir versuchen nun abzuklären, ob das MPI sich darauf einlässt und bereit wäre, das Gutachten zu revidieren, wenn wir einen Fehler nachweisen können.

Ansonsten bliebe nur, den Wiedererteilungsantrag zurückzuziehen, eine neue Analyse und MPU zu machen, befürchte ich. Wäre es grundsätzlich möglich, die Führerscheinstelle zu bitten, meine Akte an ein anderes Institut zu senden, damit ich direkt eine neue MPU machen kann?
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Andi18
Beitrag 06.05.2021, 07:42
Beitrag #7


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wie groß ist denn jetzt die Lücke zwischen den beiden HA's?
Wenn vertretbar, würde ich sofort in ein anderes Labor gehen, dort eine neue Analyse beauftragen. Wäre wahrscheinlich schneller, als daß FTC die Haare woanders hinschickt.
Im Stuttgarter Labor haben die 3x die Woche offene Sprechstunde. Also ohne Termin hin, anstehen, abgeben, bezahlen.
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Bonsai
Beitrag 06.05.2021, 07:53
Beitrag #8


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Ich habe nun 4 Wochen auf das Ergebnis gewartet und habe nun eine Lücke von 6 Wochen ... vermutlich zu groß.

Kurz zu meinem Fall: ich wurde am 28.11.2010 mit einem THC-Wert von 1.1 ng/ml, THC-COOH von 11.0 ng/ml und BAK 1.09 angehalten. Ich habe vor dem Vorfall nur ein einziges Mal konsumiert und danach nie wieder. Ich praktiziere seit 2016 erfolgreich das kontrollierte Trinken und befinde mich in einer stabilen Lebenssituation. Am Untersuchungstag wurde auch ein ETG-Test gemacht, der negativ ausgefallen ist.
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Misha690
Beitrag 06.05.2021, 09:24
Beitrag #9


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Zitat (Bonsai @ 06.05.2021, 08:53) *
Ich habe nun 4 Wochen auf das Ergebnis gewartet und habe nun eine Lücke von 6 Wochen ... vermutlich zu groß.

Kurz zu meinem Fall: ich wurde am 28.11.2010 mit einem THC-Wert von 1.1 ng/ml, THC-COOH von 11.0 ng/ml und BAK 1.09 angehalten. Ich habe vor dem Vorfall nur ein einziges Mal konsumiert und danach nie wieder. Ich praktiziere seit 2016 erfolgreich das kontrollierte Trinken und befinde mich in einer stabilen Lebenssituation. Am Untersuchungstag wurde auch ein ETG-Test gemacht, der negativ ausgefallen ist.


Du scheinst dich gut entwickelt zu haben. Die 6 Wochen Zeit könnten in diesem Moment noch reichen, wenn sich das aber weiter in die Länge zieht wirst du wohl ein neuen AN machen müssen.
Die Rückstellprobe würde ich auf jeden Fall untersuchen lassen, aber wie du schon gesagt hast, ist es eben das selbe Labor und somit für mich persönlich kein gutes Zeichen. Was aber nicht bedeutet dass es wieder zu einem falschen Ergebnis kommen muss.

Ich schätze dass du einen neuen Antrag stellen musst wenn du das MPI wechseln willst. Für mich ist es ungeheuerlich alleine daran zu denken ein falsches Ergebnis zu bekommen.

Ich würde in der Situation auf Nummer sicher gehen und das Geld für eine weitere Haaranalyse beim Tüv etc. veranlassen, damit man die Lücke geschlossen hat, weil man dem alten MPI nicht vertrauen kann. Wenn die 6 Monate vom heutigen Tag an lückenlos reichen, sollte nichts im Wege stehen bei deiner Neuerteilung, wie Andi18 schon gesagt hat.
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Bonsai
Beitrag 06.05.2021, 10:01
Beitrag #10


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Hallo,

ich habe soeben die Rückmeldung des MPI erhalten: ich kann die Rückstellprobe (natürlich auf meine Kosten) überprüfen lassen, doch das Ergebnis des Gutachtens kann unabhängig vom Ergebnis der Haaranalyse nicht mehr geändert. Wird also nichts bringen. Man schließt Fehler im Labor kategorisch aus. Das ist einfach nicht zu fassen.

Ich möchte nun umgehend eine neue Haaranalyse bei einem anderen Labor durchführen lassen und die FsSt darum bitten, meine Frist zu verlängern und die Akte an ein anderes MPI zu senden, damit ich nochmals eine MPU durchführen kann.
Hier stellt sich dann nur die Frage, wie ich die Lücke im Abstinenzzeitraum begründen kann ohne direkt zu erwähnen, dass ich bereits eine MPU mit positivem Nachweis von THC hatte ...

Ich fühle mich einfach nur betrogen sad.gif
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Andi18
Beitrag 06.05.2021, 11:17
Beitrag #11


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Zitat (Bonsai @ 06.05.2021, 11:01) *
ich habe soeben die Rückmeldung des MPI erhalten: ich kann die Rückstellprobe (natürlich auf meine Kosten) überprüfen lassen, doch das Ergebnis des Gutachtens kann unabhängig vom Ergebnis der Haaranalyse nicht mehr geändert. Wird also nichts bringen. Man schließt Fehler im Labor kategorisch aus.

Welches MPI ist denn das? Deswegen darf man Vorkasse leisten, damit Kundenservice keine Rolle mehr spielt.
Hier der Thread den ich gemeint hab.

Zitat (Bonsai @ 06.05.2021, 11:01) *
Ich möchte nun umgehend eine neue Haaranalyse bei einem anderen Labor durchführen lassen und die FsSt darum bitten, meine Frist zu verlängern und die Akte an ein anderes MPI zu senden, damit ich nochmals eine MPU durchführen kann.
Hier stellt sich dann nur die Frage, wie ich die Lücke im Abstinenzzeitraum begründen kann ohne direkt zu erwähnen, dass ich bereits eine MPU mit positivem Nachweis von THC hatte ...

Du hast eine Lücke von 6 Wochen. Wird das so genau genommen, bei einem Betrachtungszeitraum von 6 Monaten = 6cm?
Du warst krank, hast Dich unwohl gefühlt, ggf. die MPU abgebrochen oder dergleichen.
Hier der Link zum Labor Ludwigsburg. Könntest direkt morgen früh hin..
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Bonsai
Beitrag 06.05.2021, 11:32
Beitrag #12


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Hallo Andi18,

ja, wenn wir mit jeder Kundenreklamation so umgehen würden, müssten wir die Rechtsabteilung deutlich erweitern und hätten bald keine Kunden mehr ... ich war beim TÜV Thüringen.

Ich sollte offenbar eine Abstinenz von 12 Monaten belegen - die erste Analyse war bereits Ende September. Demnach hab ich diese Lücke nun zwischen beiden Nachweisen. Mein VP meint, das wäre nicht weiter schlimm ... ich bin da aber skeptisch, ich habe jetzt schließlich schon über 1000 Euro in den Sand gesetzt, obwohl ich eigtl., jedenfalls in meinen Augen, alles richig gemacht hab.
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Hornblower
Beitrag 06.05.2021, 11:32
Beitrag #13


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Zitat (Bonsai @ 05.05.2021, 20:58) *
die Haaranalyse, die am Untersuchungstag veranlasst wurde, zeigt ein positives Ergebnis - THC 0.031.



Hab's leider im Thread nicht gefunden:

0.031 - was? Eier? Löffel? Pound pro Kubikfoot? Lichtjahre? think.gif



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Bonsai
Beitrag 06.05.2021, 11:37
Beitrag #14


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Hallo Hornblower,

sorry, natürlich 0.031 ng/mg THC, bei einer Nachweisgrenze von 0.02 ng/mg.
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Hornblower
Beitrag 06.05.2021, 12:16
Beitrag #15


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Aha, danke Dir. Wollte nur abchecken, dass es keine Missverständnisse gibt. wink.gif

Nun, mit diesem Wert ist das Ergebnis wirklich eindeutig positiv. Die Mindestanforderung gemäß CTU ist tatsächlich 0,02 ng/mg. Es liegt also nicht der Fall vor, dass das Labor einen besonders niedrigen Cut-off hätte.

OK, die Münchener.

Bin gespannt, was die B-Probe ergibt. think.gif


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Bonsai
Beitrag 06.05.2021, 12:43
Beitrag #16


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Hallo Hornblower,

danke für die Rückmeldung.
Ich kann mir das einfach nicht erklären ... :/
Das MPI hat mir bereits signalisiert, dass das Gutachten unabhängig vom Ergebnis der B-Probe nicht abgeändert wird - dementsprechend wird es keinen Sinn machen und wäre eine reine Geldverbrennung. -.-'
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Bonsai
Beitrag 10.05.2021, 15:48
Beitrag #17


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Hallo zusammen,

ich habe nun am morgigen Tage einen Termin für eine neue Haaranalyse. Die erste Analyse war bereits am 14.09. - ich hätte dementsprechend eine Lücke von fast 2 Monaten zwischen den belegten Abstinenzzeiträumen. Ist diese Lücke eurer Erfahrung nach zu groß für eine Anerkennung der 12-monatigen Abstinenz? Könnte ich in meinem Fall vllt. sogar mit einer 6-monatigen Abstinenz durchkommen?

Danke für eure Hilfe & viele Grüße
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Bonsai
Beitrag 02.06.2021, 16:44
Beitrag #18


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Hallo zusammen,

ich habe soeben das Ergebnis meiner Haaranalyse erhalten und siehe da: negativ! Am liebsten würde ich jetzt doch auch noch die Rückstellprobe prüfen lassen - aber wer weiß, ob das überhaupt meine Haare sind?!

Jedenfalls bin ich mir jetzt unsicher, wie ich weiter verfahren soll. Ich sehe drei Optionen:
1. Nochmals 5 Monate warten, um eine lückenlose 12-monatige Abstinenz nachweisen zu können. Die Wartezeit tut aber echt weh.
2. Zur MPU anmelden, beide Nachweise abgeben und hoffen, dass die 2-monatige Lücke im Abstinenzzeitraum als nicht zu groß erachtet wird. Hier kann ich aber in Erklärungsnöte kommen.
3. Zur MPU anmelden und nur den neuen Nachweis abgeben. Hier stellt sich nur die Frage, ob eine 6-monatige Abstinenz ausreichend.

Hat hier jemand einen Rat für mich?

Danke & viele Grüße
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Bonsai
Beitrag 09.07.2021, 13:01
Beitrag #19


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Hallo zusammen,

ich musste im Jahre 2010 meinen Führerschein aufgrund fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr (Werte: 1.09 BAK & 1.1ng/ml THC) abgeben. Im April habe ich eine MPU absolviert und bin leider aufgrund einer falsch positiven Haaranalyse gescheitert. Ich habe daraufhin umgehend eine neue Haaranalyse durchführen lassen, die erwartungsgemäß negativ ausfiel. Nun stellte ich einen neuen Antrag zie Neuerteilung und erhielt prompt das Antwortschreiben mit der MPU-Anordnung. Im Abschlusssatz des Schreibens ist zudem noch ein Vermerk, dass ich zusätzlich noch die Theorie- und Praxisprüfung neu ablegen muss. Heute erhielt ich ein Einschreiben mit der Anordnung zur Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar. Ich befand mich damals noch in der Probezeit.

Wie ist das nun zu werten? Habe ich somit das volle Programm zu absolvieren? Wie wäre der zeitliche Ablauf - erst das Seminar, dann die MPU und schließlich die Prüfungen?

Danke für eure Hilfe & viele Grüße
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Q-Treiberin
Beitrag 09.07.2021, 13:06
Beitrag #20


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Bleib bitte in einem Thread! ***

Hab mal einen "verbindlichen" Mod gerufen der die Themen zusammenführt.

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 09.07.2021, 14:36
Bearbeitungsgrund: Themen zusammengeführt


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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thobad2001
Beitrag 09.07.2021, 13:15
Beitrag #21


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Zitat (Bonsai @ 09.07.2021, 14:01) *
ich musste im Jahre 2010 meinen Führerschein...


Du meinst 2020 oder ? weil von 2010 bis Dato wäre die Straftat ja verjährt und keine MPU mehr nötig, es sei denn du hast es zwischendrinn schon mal versucht, aber dann den Antrag nie zurückgezogen.

Wie lange warst du jetzt ohne FS und wie lange hast du Ihn vorher besessen ?

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MsTaxi
Beitrag 09.07.2021, 13:48
Beitrag #22


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Eine MPU-lose Neuerteilung wäre erst 2025 möglich.

Bis dahin ist der Ablauf:
- MPU
- Prüfungen
- Aufbauseminar.

Ergibt sich ja auch irgendwie logisch. Ohne Fahreignung braucht es keine Prüfungen, ohne bewiesene Fahrfähigkeiten keine Notwendigkeit fürs Aufbauseminar.



--------------------
"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Bonsai
Beitrag 09.07.2021, 13:51
Beitrag #23


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Oh, sorry ... dann wärs nett, wenn die Themen verbunden werden. Danke! smile.gif

Danke für deine Antwort!
Ne, das war im Jahre 2010.
Konkret:
- Vorfall: 28.11.2010
- Strafbefehl: 12.04.2011
- Sperre bis: 13.08.2011

Ich hatte den Führerschein lediglich 20 Monate lang und habe ihn seither auch nie beantragt - bis zum 14.08.2020, diesen Antrage habe ich dann aber aufgrund der negativen MPU widerrufen.
Laut meinem Kenntnisstand sind es leider auch keine 10, sondern 15 Jahre, bis keine MPU mehr angeordnet werden kann. Tilgungsfrist 10 Jahr, Beginn der Frist aber erst 5 Jahre nach Entzug. Oder liege ich da falsch?
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john_hh
Beitrag 09.07.2021, 14:01
Beitrag #24


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Genau das war mein Gedanke als ich dein Thread gelesen habe "Verjährung", hättest besser mal vor dem Antrag eine KBA Abfrage gemacht, mit ePerso dauert das ganz 2 Minuten + ca. 5Tage :-/
Daraus wäre dann das genaue Tilgungsdatum hervorgegangen, aber bei mir wären es auch knapp 15 Jahre gewesen...
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thobad2001
Beitrag 09.07.2021, 14:02
Beitrag #25


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Sorry mein Fehler, ja sind 15 Jahre.

Okay dann volles Programm, da deine FS lose Zeit länger war als deine Zeit mit FS.
Also in der Reihnfolge wie von MSTaxi geschrieben.
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Hornblower
Beitrag 09.07.2021, 14:35
Beitrag #26


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Themen vereinigt.


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Bonsai
Beitrag 09.07.2021, 18:55
Beitrag #27


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Hallo,

danke euch für eure Antworten und die Hilfe!
Ja, das klingt logisch. Wenn man das Schreiben so liest, könnte man meinen, dass das Seminar die Grundvoraussetzung für alles Übrige ist. Ist es denn üblich, dass die Seminar-Anordnung unmittelbar mit der MPU-Anordnung einhergeht? Um keinen noch größeren Zeitverlust zu haben, könnte ich das Seminar dennoch direkt beginnen, oder? Kann man zur Theorieprüfung zugelassen werden, ehe man die MPU absolviert hat?
Fragen über Fragen - es ist echt unfassbar schwierig, sich im MPU-Dschungel zurechtzufinden. Das merkte ich bereits während der Vorbereitung, als ich von unterschiedlichen Verkehrspsychologen vollkommen unterschiedliche Empfehlungen und Vorgehensweisen hörte. Insbesondere in puncto Abstinenznachweisen schwebe ich völlig im Dunkeln, ob das bei mir ausreichen könnte. Das ganze MPU-Verfahren ist wirklich schleierhaft und man weiß bis zum Tage der Untersuchung nicht 100%ig, woran man wirklich ist und wie die Chancen stehen. Trotz Vorbereitung beim MPU-Psychologen und wirklich sehr ausführlichen Auseinandersetzen mit der Thematik und sich selbst. Ich finde leider auch nirgends den aktuellen MPU-Leitfaden mit den Richtlinien, an denen sich die Institute orientieren. Am meisten helfen da tatsächlich die hilfsbereiten Menschen in einem Forum wie diesem.
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thobad2001
Beitrag 09.07.2021, 19:36
Beitrag #28


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Zitat (Bonsai @ 09.07.2021, 19:55) *
Ich finde leider auch nirgends den aktuellen MPU-Leitfaden mit den Richtlinien, an denen sich die Institute orientieren.


Viel Spaß beim dem Jungel, weil da steht alles drinn :-(


https://verkehrslexikon.de/PDF/Begutachtung...linien_2017.pdf
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Senecca
Beitrag 09.07.2021, 22:45
Beitrag #29


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Wie lange ist eine MPU denn verwertbar und man gilt nicht mehr als Wiederholungstäter?
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Bonsai
Beitrag 10.07.2021, 19:00
Beitrag #30


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Hallo thobad2001,

vielen Dank, danach habe ich gesucht!
Wirklich eng gefasst sind die Leitlinien in manchen Bereichen nicht ... v.a. hinsichtlich der Abstinenznachweise bzw. Zeiträume scheint vieles im Ermessen des Gutachters zu liegen, oder?
Ich kann bspw. nicht herauslesen, dass bei einem Mischkonsum grundsätzlich eine 12-monatige Abstinenz notwendig ist.
Wie sind eure Erfahrungen diesbezüglich?
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Hornblower
Beitrag 11.07.2021, 10:31
Beitrag #31


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Zitat (thobad2001 @ 09.07.2021, 20:36) *
Zitat (Bonsai @ 09.07.2021, 19:55) *
Ich finde leider auch nirgends den aktuellen MPU-Leitfaden mit den Richtlinien, an denen sich die Institute orientieren.


[…]


https://verkehrslexikon.de/PDF/Begutachtung...linien_2017.pdf



Das sind die Leitlinien, nicht die Kriterien!

Was der TE sucht, ist dies hier!

Siehe auch FAQ: Bedeutung der Begutachtungs-Leitlinien und Beurteilungs-Kriterien


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Q-Treiberin
Beitrag 11.07.2021, 11:17
Beitrag #32


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@Irmchen, inwieweit soll dieser Post jetzt nur ansatzweise hilfreich sein? dry.gif


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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Hornblower
Beitrag 11.07.2021, 11:42
Beitrag #33


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Zitat (Q-Treiberin @ 11.07.2021, 12:17) *
@Irmchen, inwieweit soll dieser Post jetzt nur ansatzweise hilfreich sein? dry.gif


Und deshalb habe ich den Beitrag, auf den Du Dich beziehst, mal abgesplittet und einen neuen Thread spendiert. wavey.gif


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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Bonsai
Beitrag 11.07.2021, 13:35
Beitrag #34


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Hallo hornblower,

vielen Dank! Ich kann jetzt zwar keine 149€ ausgeben, aber ich konnte online zumindest ein paar interessante Passagen finden!
Sehe ich es richtig, dass bei einem Mischkonsum (Cannabis und Alkohol) grundsätzlich die Einstufung in Hypothese D2 erfolgt und somit ein 12-monatiger Abstinenznachweis verpflichtend ist?
Oder wäre evtl. auch die Einstufung in Hypothese D3 mit 6-monatigem Abstinenz denkbar? Bspw. wenn man glaubhaft machen kann, dass es sich um einen einmaligen Vorfall handelte ...
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Bonsai
Beitrag 24.08.2021, 20:05
Beitrag #35


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Hallo zusammen,

inzwischen habe ich das Besondere Aufbauseminar absolviert und auch das zweite MPU-Gutachten vorliegen.
Die Fragestellungen der FsSt. wurden durchweg positiv beantwortet.
Vor der letztlichen Beantwortung der Fragestellungen lässt sich aber ein Absatz finden, der mir etwas Sorgen bereitet.

Ich zitiere:
"Allerdings wurde im Rahmen dieser Auseinandersetzung deutlich, dass das von Herrn K. als vorrangig angesehene Thema ein in der Vergangenheit unkontrollierter Alkoholkonsum war.

Soweit es im Rahmen der behördlichen Fragestellung geklärt werden kann, ergeben sich keine Hinweise auf die Notwendigkeit einer Alkoholabstinenz und keine Hinweise auf einen derzeit noch überhöhten Alkoholkonsum. Allerdings war angesichts der behördlichen Fragestellung das Thema Alkohol nicht umfassend zu hinterfragen und zu klären, sodass der Behörde die Entscheidung obliegt, angesichts des eingeräumten erheblichen Alkoholkonsums, des Risikos durch die Kombination von Alkohol und Cannabis und angesichts des riskanten und ausufernden Verhaltens bei der Kontrolle eine erneute Begutachtung mit entsprechender Fragestellung anzuordnen."

Es ist noch anzumerken, dass aus dem vorderen Teil des Gutachtens hervorgeht, dass ich seit Jahren kontrolliert Alkohol trinke und mittlerweile seit Silvester abstinent lebe. Auch bin ich in der Vergangenheit, mit Ausnahme der Fahrt, noch nie mit Alkohol auffällig geworden.

Könnte das die FsSt. tatsächlich noch zum Anlass, mir eine weitere MPU mit Alkoholfragestellung aufzubrummen?
Habt ihr diesbezüglich Erfahrungen?

Danke für eure Hilfe & viele Grüße!
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Herbie56
Beitrag 25.08.2021, 06:20
Beitrag #36


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Lieber Bonsai,

leider kann ich dir das nicht beantworten.

Das einzige, was mir einfällt, um dir vielleicht helfen zu können, ist:
Kannst du dein Gutachten -anonymisiert- hier einstellen ?

Liebe Grüße


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Donius
Beitrag 25.08.2021, 09:06
Beitrag #37


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Du wirst ja deine THC-Abstinenz belegt haben müssen. Wie "moderat" war denn in dem Zeitraum dein Alkoholkonsum?
Theoretisch besteht hier die Möglichkeit einer Rückwirkenden Analyse auch auf ETG. Das würdest du natürlich zahlen müssen.

Sofern das eine Option wäre (und du einen eher niederschwelligen Alkoholkonsum hattest), kann man dann schauen ob sich da was machen lässt.

Hängt natürlich auch von der Länge ab die du abgegeben hast (also 4 x 3 cm oder 2 x 6 cm). Aber möglicherweise wäre das eine Option, einen Anfangsverdacht gleich auszuräumen. Jedenfalls wenn dann nachweisbar ist, dass der Klient weitgehend alkoholabstinent gelebt hat, obwohl das nicht einmal eine Implikation der eigentlichen Auflage war...

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MrMurphy
Beitrag 25.08.2021, 10:40
Beitrag #38


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Nachträglich wird sich kaum noch etwas nachweisen lassen. Zum einen müssen die Proben nicht ewig aufbewahrt werden, zum anderen wird wahrscheinlich sachlich nach einiger Zeit eine Auswertung nicht mehr mit der erforderlichen Zuverlässigkeit möglich sein.

Leider kennen wir nicht mal die genaue Fragestellung des Gutachtens.

Momentan scheint es mir, dass es nur eine Drogenfragestellung gab.

Dann darf der Gutachter sich nur damit beschäftigen. Wenn er aus den Angaben von Bonsai den Eindruck hat, dass Bonsai zusätzlich ein Alkoholproblem hat, darf er das weder zu Bonsais Vor-, noch zu seinem Nachteil klären.

Er darf die Führerscheinstelle nur auf seinen Eindruck hinweisen und die muss dann entscheiden, wie weiter verfahren werden soll. Das wird sie an Hand der ihr vorliegenden Unterlagen machen.

Von daher ist Bonsais Sorge durchaus angebracht. Allerdings werden wir dazu keine konkreten Angaben machen können, zumal wir nicht wissen, welche Informationen der Führerscheinstelle vorliegen.
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Bonsai
Beitrag 25.08.2021, 11:51
Beitrag #39


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Servus,

danke für eure Antworten!

Die Fragestellung lautete:
Liegen körperliche u/o geistige Beeinträchtigungen vor, die mit der Einnahme von Betäubungsmitteln in Zusammenhang gebracht werden können?
Kann Herr K. trotz der Hinweise auf gelegentlichen Cannabiskonsum sowie gleichzeitigem Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiven Stoffen im Sinne des StVG ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1/2 sicher führen?
Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass Herr K. zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Cannabis und dessen Nachwirkungen oder gleichzeitigem Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen im Sinne des StVG führen wird?

Zwei unabhängige MPU-Berater haben hier eine Doppelte Fragestellung gesehen.
Wir haben uns dementsprechend auch bzw. sogar vorrangig mit dem Thema Alkohol befasst, da dies in meinen Augen auch das größere "Problem" in meiner Vergangenheit war.
Ich hatte zur MPU auch einen ETG-Abstinenznachweis von Januar bis April mitgebracht und hatte vor, vor Ort nochmals eine weitere Haaranalyse abzugeben, um letztlich sechs Monate Abstinenz nachweisen zu können. Hier hieß es aber, das sei nicht nötig.
Die Gutachtern hat das letztliche als Einfache Drogenfragestellung ausgelegt - das Thema hatte, mit Ausnahme im Hinblick auf das Thema Suchtverlagerung, keine größere Relevanz für sie.

Ich bin, wie bereits geschildert, nie weiter mit Alkohol aufgefallen (außer bei dem Delikt mit 1.09 BAK und eben THC).
Theoretisch könnte ich jetzt schon nochmal eine Haaranalyse abgeben und dann sechs Monate (mit entspr. Lücke wegen der MPU) Abstinenz nachweisen. Aber im Hinblick auf Aufwand, Kosten und Zeit natürlich äußerst ungern ...

Mir wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als das Gutachten nun abzugeben und zu hoffen, dass die FsSt nicht noch eine weitere MPU wegen Alkohol anordnet.
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Andi18
Beitrag 26.08.2021, 07:08
Beitrag #40


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Zitat (Bonsai @ 02.06.2021, 17:44) *
...ich habe soeben das Ergebnis meiner Haaranalyse erhalten und siehe da: negativ! Am liebsten würde ich jetzt doch auch noch die Rückstellprobe prüfen lassen - aber wer weiß, ob das überhaupt meine Haare sind?!

Jedenfalls bin ich mir jetzt unsicher, wie ich weiter verfahren soll. Ich sehe drei Optionen:
1. Nochmals 5 Monate warten, um eine lückenlose 12-monatige Abstinenz nachweisen zu können. Die Wartezeit tut aber echt weh.
2. Zur MPU anmelden, beide Nachweise abgeben und hoffen, dass die 2-monatige Lücke im Abstinenzzeitraum als nicht zu groß erachtet wird. Hier kann ich aber in Erklärungsnöte kommen.
3. Zur MPU anmelden und nur den neuen Nachweis abgeben. Hier stellt sich nur die Frage, ob eine 6-monatige Abstinenz ausreichend...

Wie ist denn dieses Thema ausgegangen, daß plötzlich das positive GA in der Hand hältst?

Zitat (MrMurphy @ 25.08.2021, 11:40) *
Nachträglich wird sich kaum noch etwas nachweisen lassen. Zum einen müssen die Proben nicht ewig aufbewahrt werden, zum anderen wird wahrscheinlich sachlich nach einiger Zeit eine Auswertung nicht mehr mit der erforderlichen Zuverlässigkeit möglich sein....

Aufbewahrungspflicht liegt bei 2 Jahre.
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Bonsai
Beitrag 26.08.2021, 07:26
Beitrag #41


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Moin Andi18,

ich habe nur den Nachweis über 6 Monate abgegeben - den alten hatte ich auch dabei. Den hätte ich dann noch rausgeholt, wenn ich gemerkt hätte, dass die 6 Monate nicht ausreichen, war dann aber nicht notwendig.
Die Einstufung erfolgte in Hypothese D3.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 09.05.2024 - 06:05