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> Fahren unter kauen von Kokablättern, (Mate de Coca)
Bratwurstranger
Beitrag 02.01.2018, 23:46
Beitrag #1


Neuling
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hallo alle zusammen,

und ein frohes neues Jahr als allererstes!

Ich glaube ich habe mir schon den Wolf gegoogelt, ob es bei kauen von Kokablättern und natürlich darauffolgende Bluttest (-> klar war der natürlich positiv - orale Einnahme war kurz vor der Fahrt) es eine andere Handhabe geben wird, als gegen einen puren Kokain-Nutzer. Wird da im deutschen Recht differenziert, oder wird ein Konsument von Kokablättern (geringerer Wirkstoffgehalt ca. 1/100 bis 1/200 von Kokain) gleichzusetzen mit Kokain-Konsumenten?

Will mich hier auch gar nicht dumm rausquatschen. Aber wissen will ich, ob ich eben die selben Bedingungen (Psychologsiche und medizinische Tests, Länge der Dauer, MPU) zu erfüllen habe, wie ein Kokainkonsument. Das nur in einem Nebensatz: Habe selber noch niemals "reines" hochpotentes Kokain in meinem Leben konsumiert und das auch nicht vor. Auch das Kokablatt-kauen (welches ich in Cusco/Peru in Hotels und in den Anden kennengelernt habe) habe ich eingestellt, ich habe einfach keinen Bock auf Ärger.

Klar war ich früher auch mal aufsässig, habe gekifft - ich glaube das letzte mal ist so ungefähr 10 Jahre her. Jedem das seine - aber für mich war das nichts. Das Zeugs zerstört mich total am darauffolgenden Tag (mangelnde Schlafqualität), zudem wurde ich dabei lethargisch und war meistens war ich zu nichts zu gebrauchen. Bleibt zu sagen: dann kann man das auch sein lassen.

Nur so - ich hab ja nicht viel Hoffnung, dass das deutsche Rechtssystem überhaupt einen Unterschied machen wird - aber ich bin wirklich auch zu blöde einen Fall im Netz zu finden, der solch einen Fall beschreibt. Macht mich gut Irre!

Nuja, vielleicht weiß ja einer von Euch Rat.

Viele Grüße!

Bratwurstranger
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Ernschtl
Beitrag 03.01.2018, 00:28
Beitrag #2


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Soweit mir bekannt ist es rechtlich vollkommen einerlei wie und in welcher Form du das Zeug zu dir nimmst. Relevant sind nur die Blutwerte.


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Bratwurstranger
Beitrag 03.01.2018, 00:51
Beitrag #3


Neuling
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Hi Ernschtl,

dank Dir für die Antwort.
Denke ich mir auch; auch wenn ich dann eben nicht weiß, wie es sich dann bei mir dann bei den bevorstehenden psychologischen Voruntersuchungen verhält:

Ich will irgendwie keine sozial erwünschten Holphrasen abgeben. Aber was macht man dann, wenn man eben Blätter gekaut hat. Ich war ja kein Heavy-User, der sich zugedröhnt hat bis sich die Balken biegen.
Wollen die dann ernsthaft so etwas hören? Irgendwie würde ich mir das selber nicht glauben :/

Worauf ich hinaus will ist folgendes: Wie packe ich das an, um die FE wieder zu erlangen oder um es anders auszudrücken: Was ist eine korrekte Läuterung beim kauen von Kokablättern für, sagen wir mal, gerade für ein solches psychologisches Vorgespräch? Ich will nicht lügen, aber dennoch mit Nachdruck klarmachen, dass ich so etwas nicht mehr zu meinen Praktiken gehört.


Viele Grüße!
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Ernschtl
Beitrag 03.01.2018, 01:08
Beitrag #4


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Was meinst du mit psychologischem Vorgespräch?
Und was man von dir hören bzw. wissen will kannst du hier in einigen Dutzend Threads nachlesen. Dann wirds dir aber zuerstmal nicht unbedingt besser gehen.


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nachteule
Beitrag 03.01.2018, 11:00
Beitrag #5


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Hallo, Bratwurstranger,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Du musst hier zwischen der der Owi und dem Fahrerlaubnisrecht unterscheiden.

Bei der Owi nach § 24a StVG kommt es darauf an, wieviel BTM in Deinem Blut gefunden wurde und sollten Ausfallerscheinungen festgestellt werden, könnte sogar eine Straftat nach §§ 315c, 316 StGB vorliegen.

Für die Führerscheinstelle reicht es dagegen schon aus, wenn man nachweisen kann, dass du harte Drogen konsumiert hast, um Dir die Fahrerlaubnis zu entziehen und eine neue nur nach einer erfolgreichen MPU zu erteilen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Skoddy
Beitrag 03.01.2018, 11:47
Beitrag #6


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Zitat (Bratwurstranger @ 03.01.2018, 00:51) *
Aber was macht man dann, wenn man eben Blätter gekaut hat. Ich war ja kein Heavy-User, der sich zugedröhnt hat bis sich die Balken biegen.
Wollen die dann ernsthaft so etwas hören?

Nein. Der Psychologe will die Wahrheit hören. mehr nicht. Allerdings verzerrt sich gerne die Wahrheit für das subjektive Empfinden des Betroffenen. Relevant ist aber die objektive und die Tatsache dass der Betroffene dies auch aus eigenen Stücken so erkennt. Ich z. B. kaue keine Kokablätter. Was genau hat Dich dazu bewogen die Droge überhaupt zu konsumieren? Und was wirst Du tun um dies in der Zukunft sicher auszuschließen? Wie sieht Deine Drogenvergangenheit aus?


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Hornblower
Beitrag 03.01.2018, 16:30
Beitrag #7


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Hallo Bratwurstranger,

Coca-Blätter sind im BtMG gelistet und gelten, soweit ich das überblicke, als Drogen, die die Fahreignung ausschließen.

Welche Aussagen hast du gegenüber der Polizei gemacht? Wurden Coca-Blätter sichergestellt?

Liegen schon Ergebnisse der Blutanalyse vor? Welche Werte wurden gefunden?


Das Gespräch mit dem Psychologen wird möglicherweise "einfacher" verlaufen, als bei einem "richtigen" Kokain-Konsumenten. Allerdings hat Skoddy schon ein paar wichtige Stichpunkte gegeben: Wie kam es bei Dir zu diesem Konsum-Wunsch? Wie lange konsumierst Du schon und wie häufig? Welchen Stellenwert hat dieser Konsum für Dich?

Ich vermute, Du wirst als relativ "unproblematischer" Fall eingestuft werden, aber dies hängt natürlich davon ab, wie Deine Konsum-Historie und Deine Aufarbeitung aussieht.

Viele Grüße,

H.H.


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janr
Beitrag 03.01.2018, 16:58
Beitrag #8


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Auch wenn der Tee "Mate de Coca" hier in D wegen Pflanzenteile der Cocapflanze im Teebeutel dem deutschen Btmg unterliegt und somit verboten ist, ist diese Frage
Zitat (Hornblower @ 03.01.2018, 16:30) *
... Wie kam es bei Dir zu diesem Konsum-Wunsch? ...
schwierig zu beantworten.

Man stelle die Frage mal an einen Schwarz-Tee oder Kaffee-Trinker hier in Deutschland, dann bekommt man vermutlich die gleichen Antworten.
Denn die Wirkung des Tees ist incl aller gesundheitlichen Aspekten absolut vergleichbar.

Anders gesagt geht die Wirkung sowie Abhängigkeiten, auch psychische, nicht über die von Schwarz-Tee oder Kaffee hinaus!

Zusätzlich hilft der Tee gegen Magenbeschwerden und ist ein wirksames Mittel gegen Höhenkrankheit, deshalb ist es auch für deutsche Urlauber die nach Machu-Picchu reisen angesagt dieses peruanische und bolivianische Nationalgetränk zu sich zu nehmen, liegt Machu-Picchu doch auf über 2400 Höhenmetern und man muß viel laufen. wavey.gif

Dennoch ist der Besitz sowie die Einfuhr hier verboten. wavey.gif
Worüber man unterschiedlicher Meinung sein kann, ist es doch noch harmloser als Cannabis.
Mohnkuchen dürfen wir hier in D ja auch essen laugh2.gif

Soweit ich weis ist das Zeug in der Anlage II Btmg zu finden.
Also ein verkehrsfähiges aber nicht verschreibunsfähiges Betäubungsmittel, was immer das genau bedeutet (vor allem "verkehrsfähig"). think.gif


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Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Steke
Beitrag 03.01.2018, 18:18
Beitrag #9


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Zitat (janr @ 03.01.2018, 16:58) *
Also ein verkehrsfähiges aber nicht verschreibunsfähiges Betäubungsmittel, was immer das genau bedeutet (vor allem "verkehrsfähig"). think.gif


Hier steht was dazu
Verehrsfähig

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Hornblower
Beitrag 03.01.2018, 19:21
Beitrag #10


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So ist es. dry.gif
Im Gegensatz zu Schwarztee sind Coca-Blätter im BtmG gelistet. Wenn Du die Erlaubnis hast, mit Btm umzugehen, darfst Du mit Coca-Blättern umgehen, sonst nicht. Verschreiben darfst Du es auch nicht.



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janr
Beitrag 03.01.2018, 19:25
Beitrag #11


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Daß es im Straßenverkehr hier nicht erlaubt ist war mir klar.

Ich find es nur widersprüchlich, daß man damit Handeln darf, aber niemand darf es zu sich nehmen. Ist ja nicht verschreibungsfähig. think.gif
So sind doch die Einnahme von Betäubungsmitteln entweder erlaubt (verschrieben) oder nicht.


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Bratwurstranger
Beitrag 03.01.2018, 19:31
Beitrag #12


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Zitat (Ernschtl @ 03.01.2018, 01:08) *
Was meinst du mit psychologischem Vorgespräch?
Und was man von dir hören bzw. wissen will kannst du hier in einigen Dutzend Threads nachlesen. Dann wirds dir aber zuerstmal nicht unbedingt besser gehen.


Habe gehört, dass eine psychologische Vorab-Beratung hilfreich sein kann, um sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Auch kann es, je nach Urteil eines Psychologen eine positive Empfehlung für die MPU geben.


Zitat (Skoddy @ 03.01.2018, 11:47) *
Zitat (Bratwurstranger @ 03.01.2018, 00:51) *
Aber was macht man dann, wenn man eben Blätter gekaut hat. Ich war ja kein Heavy-User, der sich zugedröhnt hat bis sich die Balken biegen.
Wollen die dann ernsthaft so etwas hören?

Nein. Der Psychologe will die Wahrheit hören. mehr nicht. Allerdings verzerrt sich gerne die Wahrheit für das subjektive Empfinden des Betroffenen. Relevant ist aber die objektive und die Tatsache dass der Betroffene dies auch aus eigenen Stücken so erkennt. Ich z. B. kaue keine Kokablätter. Was genau hat Dich dazu bewogen die Droge überhaupt zu konsumieren? Und was wirst Du tun um dies in der Zukunft sicher auszuschließen? Wie sieht Deine Drogenvergangenheit aus?


Hallo Skoddy,

vielen Dank für die Einschätzung - das mit der "Wahrheit sagen" erleichtert doch etwas. Klingt für mich auch deutlich nachvollziehbarer, als irgend so eine gewünschte Antwort in den Raum zu werfen.

Viele Grüße!

Brautwurstranger
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Bratwurstranger
Beitrag 03.01.2018, 20:33
Beitrag #13


Neuling
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Zitat (nachteule @ 03.01.2018, 11:00) *
Hallo, Bratwurstranger,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Du musst hier zwischen der der Owi und dem Fahrerlaubnisrecht unterscheiden.

Bei der Owi nach § 24a StVG kommt es darauf an, wieviel BTM in Deinem Blut gefunden wurde und sollten Ausfallerscheinungen festgestellt werden, könnte sogar eine Straftat nach §§ 315c, 316 StGB vorliegen.

Für die Führerscheinstelle reicht es dagegen schon aus, wenn man nachweisen kann, dass du harte Drogen konsumiert hast, um Dir die Fahrerlaubnis zu entziehen und eine neue nur nach einer erfolgreichen MPU zu erteilen.

Viele Grüße,

Nachteule


Hallo Nachteule,

besten Dank für das herzliche Willkommen und Dank für deine Antwort :-)

Dem ist so: Eine Ordnungswidrigkeit liegt vor - Bei 8.9 ng/ml Kokain das liegt zwar soweit ich weiß unter einem Grenzwert, aber 85,8 ng/ml Benoylecgonin liegt wohl etwas darüber. Bei der Kontrolle stand ich ziemlich unter Schock - um es richtig auszudrücken, ich war bei der Kontrolle richtig wacklelig auf den Füßen (ich wusste damals vorher, dass es nicht legal ist), was eben auch den Alkohol- und den "Reaktions-Test" (wie auch immer das richtig heißen mag nach sich zog). Ein Urintest habe ich dann auch abgegeben. Hätte ich nicht müssen, hätten mich wahrscheinlich dann dennoch mitgenommen.


Die Anklage lautet fahrlässige Trunkenheit im Verkehr, gemäß §§ 316 Abs 1/2 sowei 69 und 69 a StGB.

Die Grenzwerte waren halt überschritten, BtMG ist natürlich verletzt worden; Ich weiß selber, wie das aussieht.
Polizisten haben mich rausgezogen, weil ich angeblich über die Mittellinie gefahren bin und bei Gegenverkehr ruckartig gegengelenkt habe (ob das jetzt wahr oder falsch ist, will ich hier nicht ausführen - das bringt mich ja auch nicht weiter, einem Polizisten vor Gericht widersprechen gleicht einem schlechten Scherz). Fakt ist: Im Polizeibericht steht es so drin.

Ich habe bereitwillig den Polizisten das Coca überlassen und einer Hausdurchsuchung zugestimmt, bei der sie so ca. 200 gr. Mate de Coca (eine geringfügige Menge ist in Deutschland laut Kriminalkommisar 1500 gr) und ca. ein Gramm Cannabis bzw. Haschisch (war ein Geschenk, wie erwähnt ist THC lange nicht mehr meines) beschlagnahmt haben.

Aber was nicht ganz in meinen Schädel will, ist, dass ich als Fahruntüchtig eingestuft wurde - natürlich ist das subjektiv von mir - aber ich habe es niemals als Droge angesehen. Kokatee gab es 2015 (als ich es in Peru kennengelernt habe) in den höher gelegenen Hotels und natürlich auch fertig verpackt auch im Supermarkt, bzw. ganz normal als Blätter zum kauen auf jedem Markt. Ich bin niemals davon ausgegangen, dass dies eine Fahruntüchtigkeit verleiht.

Klar hat es aufgepusht, so wie ein Kaffee oder Tee - nur halt ohne Herzrasen.

Will hier auch nicht rumeinern. Es ist verboten und fertig, da gibt es eben nichts zu rütteln.

Ohje, das ist voll die Story und ich weiß wie sich das alles anhören muss.

Naja, den Führerschein habe ich schon vor einem halben Jahr abgegeben und bin kräftig mit dem Radel unterwegs (abgesehen von dem Sturm heute und ein paar verregneten Tagen, komme ich damit ganz gut in mein Geschäft). Tut ja auch gut so ein Fahrrad, aber dennoch wäre ich für längere Distanzen (>20 km) schon für ein Wiedererlangen meines Führerscheines dankbar.

Dank und schöne Grüße!

Bratwurstranger



Zitat (Hornblower @ 03.01.2018, 16:30) *
Hallo Bratwurstranger,

Coca-Blätter sind im BtMG gelistet und gelten, soweit ich das überblicke, als Drogen, die die Fahreignung ausschließen.

Welche Aussagen hast du gegenüber der Polizei gemacht? Wurden Coca-Blätter sichergestellt?

Liegen schon Ergebnisse der Blutanalyse vor? Welche Werte wurden gefunden?


Das Gespräch mit dem Psychologen wird möglicherweise "einfacher" verlaufen, als bei einem "richtigen" Kokain-Konsumenten. Allerdings hat Skoddy schon ein paar wichtige Stichpunkte gegeben: Wie kam es bei Dir zu diesem Konsum-Wunsch? Wie lange konsumierst Du schon und wie häufig? Welchen Stellenwert hat dieser Konsum für Dich?

Ich vermute, Du wirst als relativ "unproblematischer" Fall eingestuft werden, aber dies hängt natürlich davon ab, wie Deine Konsum-Historie und Deine Aufarbeitung aussieht.

Viele Grüße,

H.H.


Hallo Hornblower,

besten Dank für deine Antwort. Ob es sich einfacher gestaltet, wird sich weisen. Ich gehe einfach mal nicht davon aus, bin in Vergangenheit in der Angelegenheit einfach zu oft enttäuscht worden.

Aussagen waren damals, soweit ich weiß, 3-4 Löffel gemahlenes Coca de Mate, das dürften schätzungsweise 5 gr. am Tag gewesen sein. Eben aber nur wenn es da war. Wie vorher schon beantwortet, hatte ich davon ca. 200 gr. zuhause, dieses wurde beschlagnahmt. Zudem auch Haschisch/Canabis... so etwa 1 gr.

Im Blut waren nur die Werte 8.9 ng/ml Kokain 85,8 ng/ml Benzoylecgonin. Sonst nichts.

Hmm zu dem, unproblematischer Fall:...40 Tagessätze halt. Die Verwaltungsbehörde darf für 6 Monate keine neue Fahrerlaubnis erteilen (kann ich das rückwirkend anrechnen lassen, hab ihn schon seit 30.Mai abegeben?). Von einer MPU steht zwar in diesem schreiben nichts, aber ich denke, dass das obligatorisch ist, um eine Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.

Schöne Grüße,

Bratwurstranger
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mir
Beitrag 03.01.2018, 20:35
Beitrag #14


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Zitat
Aber was nicht ganz in meinen Schädel will, ist, dass ich als Fahruntüchtig eingestuft wurde


Das ist einfach:

I. Das Konsumieren von BTM ist mit Fahrtüchtigkeit nicht vereinbar, das ist gesetzlich so festgelegt.
II. Du hast BTM beim Fahren konsumiert

Einfacher Schluss: Du warst nicht fahrtüchtig im Sinne des Gesetzes (und das ist der einzige Sinn, der zählt).

Ich komme jetzt wahrscheinlich als unfreundlich rüber, aber je schneller der Zahn gezogen ist, umso besser für den Patienten.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Skoddy
Beitrag 03.01.2018, 20:39
Beitrag #15


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Zitat (Bratwurstranger @ 03.01.2018, 20:33) *
Von einer MPU steht zwar in diesem schreiben nichts,

Die MPU ist kein Bestandteil der Strafe. Die MPU brauchst Du nur bei einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Damit räumst Du Eignungszweifel aus.


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Bratwurstranger
Beitrag 03.01.2018, 20:55
Beitrag #16


Neuling
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Zitat (janr @ 03.01.2018, 16:58) *
Auch wenn der Tee "Mate de Coca" hier in D wegen Pflanzenteile der Cocapflanze im Teebeutel dem deutschen Btmg unterliegt und somit verboten ist, ist diese Frage
Zitat (Hornblower @ 03.01.2018, 16:30) *
... Wie kam es bei Dir zu diesem Konsum-Wunsch? ...
schwierig zu beantworten.

Man stelle die Frage mal an einen Schwarz-Tee oder Kaffee-Trinker hier in Deutschland, dann bekommt man vermutlich die gleichen Antworten.
Denn die Wirkung des Tees ist incl aller gesundheitlichen Aspekten absolut vergleichbar.

Anders gesagt geht die Wirkung sowie Abhängigkeiten, auch psychische, nicht über die von Schwarz-Tee oder Kaffee hinaus!

Zusätzlich hilft der Tee gegen Magenbeschwerden und ist ein wirksames Mittel gegen Höhenkrankheit, deshalb ist es auch für deutsche Urlauber die nach Machu-Picchu reisen angesagt dieses peruanische und bolivianische Nationalgetränk zu sich zu nehmen, liegt Machu-Picchu doch auf über 2400 Höhenmetern und man muß viel laufen. :wavey:

Dennoch ist der Besitz sowie die Einfuhr hier verboten. :wavey:
Worüber man unterschiedlicher Meinung sein kann, ist es doch noch harmloser als Cannabis.
Mohnkuchen dürfen wir hier in D ja auch essen :laugh:

Soweit ich weis ist das Zeug in der Anlage II Btmg zu finden.
Also ein verkehrsfähiges aber nicht verschreibunsfähiges Betäubungsmittel, was immer das genau bedeutet (vor allem "verkehrsfähig"). :think:


Hallo Janr,

besten Dank für die Antwort - ja, die Peruaner und soweit ich weiß generell alle Andenländer, sehen das genauso. Ich war zwar nicht auf dem Machu Picchu, sondern in dem fast tausend Meter höher gelegenen Cusco - aber selbst in Lima (Meeresspiegelhöhe) dient das kauen und Teetrinken als ein sehr gutes natürliches Hilfs- und Heilmittel - da es nicht nur die Sauerstoffaufnahmeleistung der roten Blutkörperchen verbessert, sondern eben auch mehr Antioxidantien zu bieten hat wie z.B. Brokkoli, welchen wir als eines der reichhaltigsten Antioxidans kennen.

ABER dennoch. Hier ist es halt illegal - da nutzt auch meine Literatur nicht weiter:

Bremer Forschung zur Kriminalpolitik:

Die Kokapflanze
Eine Nutzpflanze unter rechtlicher, politischer und kultureller Betrachtung

Schaper, Jens Niklas

Wirklich sehr gut recherchiert, aber es hilft bei meinem Anliegen leider auch nicht weiter.

Recht ist eben Recht, und dieses habe ich halt nicht eingehalten.

Schöne Grüße!

Bratwurstranger








Zitat (mir @ 03.01.2018, 20:35) *
Zitat
Aber was nicht ganz in meinen Schädel will, ist, dass ich als Fahruntüchtig eingestuft wurde


Das ist einfach:

I. Das Konsumieren von BTM ist mit Fahrtüchtigkeit nicht vereinbar, das ist gesetzlich so festgelegt.
II. Du hast BTM beim Fahren konsumiert

Einfacher Schluss: Du warst nicht fahrtüchtig im Sinne des Gesetzes (und das ist der einzige Sinn, der zählt).

Ich komme jetzt wahrscheinlich als unfreundlich rüber, aber je schneller der Zahn gezogen ist, umso besser für den Patienten.


Hi mir,

nein, das tust du nicht.
no worries :-)

Schöne Grüße,

Bratwurstranger
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Mr.T
Beitrag 03.01.2018, 20:56
Beitrag #17


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Zitat (Bratwurstranger @ 03.01.2018, 20:33) *
40 Tagessätze halt. Die Verwaltungsbehörde darf für 6 Monate keine neue Fahrerlaubnis erteilen (kann ich das rückwirkend anrechnen lassen, hab ihn schon seit 30.Mai abegeben?).
Die Sperre begann mit dem Tag des Strafbefehl/Urteil.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Bratwurstranger
Beitrag 03.01.2018, 21:01
Beitrag #18


Neuling
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Zitat (Skoddy @ 03.01.2018, 20:39) *
Zitat (Bratwurstranger @ 03.01.2018, 20:33) *
Von einer MPU steht zwar in diesem schreiben nichts,

Die MPU ist kein Bestandteil der Strafe. Die MPU brauchst Du nur bei einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Damit räumst Du Eignungszweifel aus.


Besten Dank für die Info!

Zitat (Mr.T @ 03.01.2018, 20:56) *
Zitat (Bratwurstranger @ 03.01.2018, 20:33) *
40 Tagessätze halt. Die Verwaltungsbehörde darf für 6 Monate keine neue Fahrerlaubnis erteilen (kann ich das rückwirkend anrechnen lassen, hab ihn schon seit 30.Mai abegeben?).
Die Sperre begann mit dem Tag des Strafbefehl/Urteil.



Danke Mr. T,

Ja, wie blöde, dann ist es ja noch ein halbes Jahr, hast du denn einen Link zu einem Thema im Forum, ab wann ich denn zeitlich an die MPU herangehen kann?

Schöne Grüße vom

Bratwurstranger
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Skoddy
Beitrag 03.01.2018, 21:40
Beitrag #19


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Zitat (Bratwurstranger @ 03.01.2018, 21:01) *
hast du denn einen Link zu einem Thema im Forum, ab wann ich denn zeitlich an die MPU herangehen kann?

Hier ist der Link: klick und Du kannst sofort anfangen.


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Bratwurstranger
Beitrag 03.01.2018, 22:03
Beitrag #20


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Hi Skoddy,

das mit dem "sofort" mpu werde ich beherzigen, danke!
der link verweist auf diesen topic hier, war das so von dir so gemeint?

Schöne Grüße
Bratwurstranger

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 03.01.2018, 22:06
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Skoddy
Beitrag 03.01.2018, 22:21
Beitrag #21


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Zitat (Bratwurstranger @ 03.01.2018, 22:03) *
war das so von dir so gemeint?

yes.gif

Ich wünsche Dir viel Erfolg smile.gif


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Bratwurstranger
Beitrag 03.01.2018, 22:33
Beitrag #22


Neuling
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haha :)

Danke!

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 03.01.2018, 22:37
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat gelöscht
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Lotte 2
Beitrag 04.01.2018, 00:57
Beitrag #23


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Hallo Bratwurstranger

Zitat (mir @ 03.01.2018, 20:35) *
Ich komme jetzt wahrscheinlich als unfreundlich rüber, aber je schneller der Zahn gezogen ist, umso besser für den Patienten.

Mag sein, dass auch ich als unfreundlich rüber komme, da ich zur Kategorie der Zahnzieher gehöre, und von den Honig ums Maulschmierer, nicht so angetan bin.

Für Deine MPU wird meine Kritik relevant sein:
Zitat (Bratwurstranger @ 03.01.2018, 20:33) *
Ich habe bereitwillig den Polizisten das Coca überlassen und einer Hausdurchsuchung zugestimmt, bei der sie so ca. 200 gr. Mate de Coca (eine geringfügige Menge ist in Deutschland laut Kriminalkommisar 1500 gr) und ca. ein Gramm Cannabis bzw. Haschisch (war ein Geschenk, wie erwähnt ist THC lange nicht mehr meines) beschlagnahmt haben.

Einfache Frage: warum hast Du das Cannabis-Geschenk angenommen, wenn Du doch angeblich mit diesem nichts mehr zu tun hast?

Zitat
Klar hat es aufgepusht, so wie ein Kaffee oder Tee - nur halt ohne Herzrasen.

Ich bezweifle, dass es lediglich die aufputschende Wirkung wie Kaffee oder Tee hat. Ich räume dabei aber auch die Konsummenge ein. Dh, ich zb trinke morgens Kaffee, den ziemlich dünn, da ich die Wirkung des Kaffees nicht sonderlich schätze, aber den Geschmack mag. Es gib die Kaffee-Junkies - die sich damit einen bestimmten Bedarf / Wirkung decken. Somit solltest Du Dich von diesem banalen Vergleich lösen ( ich vermute, dass Kokablätter kauen, eine stärkere Wirkung, besser gesagt, eine andere / intensivere Wirkung als Kaffeetrinken hat) und auf die Fragen, die Dir gestellt wurden gezielt eingehen. Warum möchtest Du de aufpuschende Wirkung? Warum verleibst Du sie Dir während einer Autofahrt ein?

Liebe Grüße
Lotte

Der Beitrag wurde von Lotte 2 bearbeitet: 04.01.2018, 01:10


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Jedes Ding hat drei Seiten: Eine, die Du siehst, eine, die ich sehe und eine, die wir beide nicht sehen. (aus China)
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janr
Beitrag 04.01.2018, 01:47
Beitrag #24


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Zitat (Lotte 2 @ 04.01.2018, 00:57) *
... Ich bezweifle, dass es lediglich die aufputschende Wirkung wie Kaffee oder Tee hat. ...
Ein bisschen mehr ist schon dabei.

Im Mund bekommt man ein Taubheitsgefühl, weshalb man dies früher auch bei medizinischen Eingriffen im Mund benutzt hat.
Wie bereits erwähnt ist es als Tee magenschonend.
Die Sauerstoffaufnahme wird verbessert, deshalb ist es für die Bauern in den Anden lebenswichtig.
Es wirkt Blutzuckerregulierend > zu hoher Zuckerspiegel geht runter und zu niedriger geht rauf.
Es betäubt das Hungergefühl.

Die sehr geringen Mengen Kokain werden bereits vom Speichel und beim schlucken des Speichels noch mehr im Magen von der Säure in Ecgonin umgewandelt, welches anregend und leistungssteigernd wirkt; nicht zuletzt wegen des höheren Sauerstoffanteils im Blut.

Hört man mit dem kauen/Tee trinken auf ist das Taubheitsgefühl nach einer Stunde weg und auch die Wirkung ist verflogen.
Nachweisbar soll es bis zu 7 Stunden sein, wobei die wirksame Konzentration auch bereits nach 1 bis 2 Stundne weg ist.

Abhängigkeiten sind keine bekannt.
Gab's bis 1929 noch in CocaCola aber in viel höherer Konzentration.

Ist und bleibt aber hierzulande verboten und so sind die Konsequenzen für den TE unausweichlich und ich will auch dahingehend nichts verharmlosen.
Aber mit Drogenkonsum a la Kokain oder ähnlichen ist dies nicht zu vergleichen.
Wie erwähnt zu vergleichen wie Kaffee oder Schwarztee.

Dies weis ich alles, weil ich in meinem sehr großen Bekanntenkreis auch einige Peruaner hab und die "zuhause", also in Peru, immer Coca-Blätter und Mate de Coca konsumieren.
Hier wieder zurück aber gibt es keinerlei Wunsch nach irgendwelchen Drogen.
Selten mal Kaffee/Schwarztee oder Zigaretten oder Alkohol.
Nur den hier erhältlichen auch anregenden Mate-Tee trinken sie. wavey.gif

Da bin ich mit dem in bayrischen Kultur angeeigneten Koffein-, Nikotin- und Alkohol-Umgang deutlich gefährdeter wink.gif


ps: Und nein, ein gebratenes Meerschwein bekam ich noch nicht. Soll aber sehr gut schmecken, ähnlich dem bayrischen Schweinebraten. cool.gif


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Hornblower
Beitrag 04.01.2018, 09:18
Beitrag #25


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@janr

Zitat (janr @ 03.01.2018, 19:25) *
Ich find es nur widersprüchlich, daß man damit Handeln darf, aber niemand darf es zu sich nehmen. Ist ja nicht verschreibungsfähig. think.gif
So sind doch die Einnahme von Betäubungsmitteln entweder erlaubt (verschrieben) oder nicht.


Das liegt daran, dass Du die Begrifflichkeiten nach wie vor falsch interpretierst:

"Man" darf damit nicht handeln. Damit jemand damit umgehen darf, benötigt er eine entsprechende Zulassung. So darf bsp. ein approbierter Apotheker Btm des Anhangs II erwerben, z.B. um Zubereitungen herzustellen, die dann ggf. verschreibungsfähig sind.

Zitat
Ist ja nicht verschreibungsfähig

Richtig.
Dies bedeutet aber gerade NICHT, dass sie ohne Verschreibung an Ottonormalverbraucher abgegeben werden dürfen.
Dies bedeutet vielmehr, dass Coca-Blätter nichtmals verschrieben werden dürfen.


Zitat (janr @ 04.01.2018, 01:47) *
Hört man mit dem kauen/Tee trinken auf ist das Taubheitsgefühl nach einer Stunde weg und auch die Wirkung ist verflogen.
Nachweisbar soll es bis zu 7 Stunden sein, wobei die wirksame Konzentration auch bereits nach 1 bis 2 Stundne weg ist.


Bei dem Abbauwert des TE bin ich mir allerdings nicht so sicher, ob der Wirkstoff nicht doch noch eine Auswirkung auf das Fahrverhalten hatte. think.gif





@Bratwurstranger

Zitat (Bratwurstranger @ 03.01.2018, 20:33) *
Bei 8.9 ng/ml Kokain das liegt zwar soweit ich weiß unter einem Grenzwert, aber 85,8 ng/ml Benoylecgonin liegt wohl etwas darüber.


Yep, das Abbauprodukt liegt sogar deutlich über dem Wert der Grenzwert-Kommission.

Deine Chance bei der MPU wird m.E. in der gehörigen Portion Naivität liegen, mit der Du die Blätter betrachtet hast. Dass diese Blätter in Peru so frei verfügbar sind, hat bei Dir möglicherweise die Hemmschwelle herabgesetzt.

Lotte hat aber schon den Einstieg für Deine Aufbereitung gezeigt: Du scheinst ja ein heller Kopf zu sein, der sich jetzt den Konsequenzen sehenden Auges stellt und nicht groß herumredet. Und Du wusstest, dass es hier in Deutschland illegal ist.

Du hast Dich also sehenden Auges in die Illegalität begeben. Hier wird es für Dich interessant sein, nach den Gründen zu forschen.
Ein Gespräch mit einem Psychologen kann in der Tat hilfreich sein, um Dir Denkanstöße zu geben und Dir auch einen Einblick in die Methodik des Gutachters zu vermitteln. Ob Du diese Hilfe in Anspruch nehmen willst oder Dich selbst einarbeitest, ist Deine Entscheidung.


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janr
Beitrag 04.01.2018, 10:56
Beitrag #26


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Zitat (Hornblower @ 04.01.2018, 09:18) *
... Bei dem Abbauwert des TE bin ich mir allerdings nicht so sicher, ob der Wirkstoff nicht doch noch eine Auswirkung auf das Fahrverhalten hatte. think.gif ...
Das wird man nur mit empirischen Test herausfinden können, denn Grenzwerte von einer Konsumart auf eine andere zu übertragen ist das eine was nicht passen kann und das weitere ist, daß wohl noch nie getestet wurde mit welchen Grenzwerte welche Reaktionen oder besser Nicht-Reaktionen und Fehleinschätzungen möglich sind.

Wenn man sich mal damit auseinander setzt welche Chemikalien genutzt werden um das Kokain aus den Pflanzen herauszuholen ... da wird einem übel.
Benzoylchlorid und Methanol bauen aus den Ecgoninen das zu Straßen-Kokain um welches dann mit Kerosin und Batteriesäure extrahiert wird.
(Ist nur ein Weg)

Während beim Coca kauen der Speichel das natürliche Kokain nur zu Ecgonin umbaut.
Was sich eben vollkommen anders auf den Körper auswirkt.

Selber hab ich es nicht genommen, kann daher nur aus zweiter Hand erklären, daß sich in Sachen Reaktion und Einschätzen im Straßenverkehr oder in anderen Situationen nix verändert und es zu keinem Suchtverhalten kommt.

Immerhin gibt es ja in anderen Staaten bei sehr schwierigen Straßensituationen keine Probleme damit, was jetzt aber für D nicht viel aussagt wink.gif
Wir zwei können da erst mal nur schätzen, was zu ungenau ist, aber eine deutliche Tendenz zeigt. wavey.gif


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Hornblower
Beitrag 04.01.2018, 15:05
Beitrag #27


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Zitat (janr @ 04.01.2018, 10:56) *
Wenn man sich mal damit auseinander setzt welche Chemikalien genutzt werden um das Kokain aus den Pflanzen herauszuholen ... da wird einem übel.
Benzoylchlorid und Methanol bauen aus den Ecgoninen das zu Straßen-Kokain um welches dann mit Kerosin und Batteriesäure extrahiert wird.
(Ist nur ein Weg)


Naja, das ist halt chemische Extraktion und Aufbereitung. Im Labor würde ich natürlich sauberes Hexan und Schwefelsäure nehmen.... whistling.gif
Immerhin wissen die Jungs trotzdem hochreines Kokainsulfat herzustellen. Spricht für die handwerklichen Fähigkeiten... thread.gif

Nee, ernsthaft:
Ich gehe ja mit Dir konform, dass Coca-Kauen und sich eine Linie ziehen zwei ganz verschiedene Stiefel sind. Ich gehe davon aus, dass ein Hauptgedanke für die Aufnahme in Anh. II BtmG ist, Coca-Blätter als Drogen-Rohstoff vom öffentlichen Markt zu nehmen - denn daraus Kokain zu gewinnen, ist wirklich nicht schwer.

Über das Rauschmittel-Potenzial mit seinen schädlichen Wirkungen bei längerem und/oder intensiverem Konsum weiß ich über Coca-Kauen einfach zu wenig, um wirklich fundiert argumentieren zu können. Man sehe sich nur mal die Aktiv-Werte an: Für relativ kurzfristigen Konsum vor der Kontrolle ist der Wert recht niedrig; wird Kokain nasal konsumiert, ist der Wert um eine Größenordnung höher.

Dennoch: Auch Blätter wirken bewusstseins-verändernd. think.gif


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janr
Beitrag 04.01.2018, 18:34
Beitrag #28


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Zitat (Hornblower @ 04.01.2018, 15:05) *
...
Dennoch: Auch Blätter wirken bewusstseins-verändernd. think.gif
Meinst du so wie Kokain, Heroin, Canabis? Dann schlicht und einfach nein!
Meinst du wie Kaffee oder Tee? Dann ja!

Hab noch mal nachgefragt und in Netz vieles darüber gelesen und Rausch, Abhängigkeiten oder gar Bewustseinsveränderungen wie bei anderen Drogen sind einfach nicht vorhanden.

Wäre auch seltsam, daß bewustseinsverändernde Drogen von manchen Staaten sogar gefördert werden. wink.gif


Nachtrag: Vllt nicht uninteressant zu lesen, vor allem der Teil in dem immer noch Coca in CocaCola drin sein kann.


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Bratwurstranger
Beitrag 04.01.2018, 19:39
Beitrag #29


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Zitat (Lotte 2 @ 04.01.2018, 00:57) *
Hallo Bratwurstranger

Mag sein, dass auch ich als unfreundlich rüber komme, da ich zur Kategorie der Zahnzieher gehöre, und von den Honig ums Maulschmierer, nicht so angetan bin.

Für Deine MPU wird meine Kritik relevant sein:

Einfache Frage: warum hast Du das Cannabis-Geschenk angenommen, wenn Du doch angeblich mit diesem nichts mehr zu tun hast?

Ich bezweifle, dass es lediglich die aufputschende Wirkung wie Kaffee oder Tee hat. Ich räume dabei aber auch die Konsummenge ein. Dh, ich zb trinke morgens Kaffee, den ziemlich dünn, da ich die Wirkung des Kaffees nicht sonderlich schätze, aber den Geschmack mag. Es gib die Kaffee-Junkies - die sich damit einen bestimmten Bedarf / Wirkung decken. Somit solltest Du Dich von diesem banalen Vergleich lösen ( ich vermute, dass Kokablätter kauen, eine stärkere Wirkung, besser gesagt, eine andere / intensivere Wirkung als Kaffeetrinken hat) und auf die Fragen, die Dir gestellt wurden gezielt eingehen. Warum möchtest Du de aufpuschende Wirkung? Warum verleibst Du sie Dir während einer Autofahrt ein?

Liebe Grüße
Lotte


Hallo Lotte,

erst einmal Dank für den Beitrag!

Eigentlich wollte ich mich für das herumliegende Hasch/Gras nicht rechtfertigen. Die Fragestellung impliziert aber, dass ich ein potentieller Konsument bin.
Nur soweit: bin ich nicht. Seit ich das Zigarettenrauch inhalieren aufgegeben habe (weit über 10 Jahre her), hatte ich für das andere auch keine Notwendigkeit mehr gesehen.
Dennoch Fakt: Es war im Haus.


Zu Kokapflanze als kulturelle Pflanze der Andenregion wurde hier schon gründlich erörtert. Und ja HIER ist es halt Illegal - und das ist es was zählt.

Ob es hier aus naheliegenden Gründen verteufelt wird, spielt keine relevante Rolle. Aber nur soweit:
Mir war der Unterschied zwischen den Substanzen Kokain und Kokablätter sehr wohl bewusst - mir war aber bei weitem nicht bewusst, dass man beim kauen der Kokablätter als "Fahruntüchtig" deklariert werden kann.

Ich verweise hier nochmals gerne auf die "Bremer Forschung zur Kriminalpolitik Band 18 - Die Kokapflanze aus rechtlicher, politischer und kultureller Betrachtung" - Autor Schaper kommt hier zu dem Ergebnis, dass es keine nennenswerte Beeinträchtigungen weder für Gesundheit (Ausnahme des schlechten Mundraumes bei Dauerkonsum) für den Straßenverkehr gibt, stellt die aufputschende Wirkung in etwa gleich mit der von Kaffee oder Tee. Der einzige logische Grund, warum Kokablätter verteufelt werden, ist, dass aus Kokablättern Kokain extrahiert werden kann.

Wie gesagt, das spielt alles auch keine Rolle, Gesetz ist eben Gesetz. Nichtwissen schützt vor Strafe nicht, Punkt

Nochmal Lotte: ich bin bestimmt nicht böse, wenn die eine oder andere unangenehme Frage auftaucht. Genau diesen Fragen muss ich mich ja auch irgendwann einmal nochmals stellen. Und da wird es sicher noch tiefgehender :-)

Schöne Grüße!

Bratwurstranger


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janr
Beitrag 04.01.2018, 19:46
Beitrag #30


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Zitat (Bratwurstranger @ 04.01.2018, 19:39) *
... mir war aber bei weitem nicht bewusst, dass man beim kauen der Kokablätter als "Fahruntüchtig" deklariert werden kann. ...
Die einzige "Droge" mit der man das recht sicher sagen kann ist der Alkohol.
Cannabis hat zwar hier in D einen Grenzwert, der aber - dazu gibt es Untersuchungen - der aber die tatsächliche Fahruntüchtigkeit nicht unbedingt oder unzureichend wiedergibt.

Bei den sogenannten "harten" Drogen spielt es im Normalfall keine Rolle ob man was im Blut hat.
Allen das Wissen, daß konsumiert wurde ist für die Fsst ein KO-Kriterium. rolleyes.gif


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Bratwurstranger
Beitrag 04.01.2018, 20:08
Beitrag #31


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" ...ps: Und nein, ein gebratenes Meerschwein bekam ich noch nicht. Soll aber sehr gut schmecken, ähnlich dem bayrischen Schweinebraten..."

Unglaublich das so ein Theater um die Meersauen gemacht wird. Man isst ja sein Haustier gar nie nicht, nur fremde Tiere die man aus noch fremderen Ställen kennt ,-)


"Die einzige "Droge" mit der man das recht sicher sagen kann ist der Alkohol.
Cannabis hat zwar hier in D einen Grenzwert, der aber - dazu gibt es Untersuchungen - der aber die tatsächliche Fahruntüchtigkeit nicht unbedingt oder unzureichend wiedergibt.
Bei den sogenannten "harten" Drogen spielt es im Normalfall keine Rolle ob man was im Blut hat.
Allen das Wissen, daß konsumiert wurde ist für die Fsst ein KO-Kriterium."

Jepp. Armeselig (grummel), aber halt Fakt.

Zitat (Hornblower @ 04.01.2018, 09:18) *
Yep, das Abbauprodukt liegt sogar deutlich über dem Wert der Grenzwert-Kommission.

Deine Chance bei der MPU wird m.E. in der gehörigen Portion Naivität liegen, mit der Du die Blätter betrachtet hast. Dass diese Blätter in Peru so frei verfügbar sind, hat bei Dir möglicherweise die Hemmschwelle herabgesetzt.

Lotte hat aber schon den Einstieg für Deine Aufbereitung gezeigt: Du scheinst ja ein heller Kopf zu sein, der sich jetzt den Konsequenzen sehenden Auges stellt und nicht groß herumredet. Und Du wusstest, dass es hier in Deutschland illegal ist.

Du hast Dich also sehenden Auges in die Illegalität begeben. Hier wird es für Dich interessant sein, nach den Gründen zu forschen.
Ein Gespräch mit einem Psychologen kann in der Tat hilfreich sein, um Dir Denkanstöße zu geben und Dir auch einen Einblick in die Methodik des Gutachters zu vermitteln. Ob Du diese Hilfe in Anspruch nehmen willst oder Dich selbst einarbeitest, ist Deine Entscheidung.


@Hornblower

Das ist glaube ich einer der aufschlussreichen Beiträge, die ich bis jetzt hier gelesen habe.
Aber wäre ich ein helles Köpfchen, wie du irrtümlicherweise vermutest, wäre ich erst gar nicht in der Lage hier :)

Beste Grüße vom Bratwurstranger!
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Hornblower
Beitrag 04.01.2018, 20:15
Beitrag #32


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Zitat (Bratwurstranger @ 04.01.2018, 20:08) *
Aber wäre ich ein helles Köpfchen, wie du irrtümlicherweise vermutest, wäre ich erst gar nicht in der Lage hier smile.gif

DAS ist ein Trugschluss. wink.gif


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Bratwurstranger
Beitrag 09.01.2018, 18:57
Beitrag #33


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Ok... ist glaube ich so ziemlich Alles gesagt, was nützlich ist.


Ich bedanke mich aber vielmals für eure Antworten, beinhaltend das wertvollste was euch zur Verfügung steht: Zeit und Mühe. Wird hoffentlich helfen :-)

Bis dann und alles Gute,

der Bratwurstranger

Zitat (Hornblower @ 04.01.2018, 20:15) *
DAS ist ein Trugschluss. ;)



Einigen wir uns darauf, dass ich da wirklich keinen sehr hellen Moment hatte ,-)
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