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verkehrsexperte
Beitrag 13.02.2008, 21:24
Beitrag #51


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da sie negativ waren hab ich sie logisch behalten waren jedes mal 2 exemplare
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Mr.T
Beitrag 13.02.2008, 21:30
Beitrag #52


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Das ist schon mal gut.

Zitat (verkehrsexperte @ 13.02.2008, 19:51) *
werde auf dem verkehrsamt nochmal fragen warum ich nach meinem letzten delikt(15.12.2002)nochmals zur mpu musste und alkofrage dazu bekam
ist mir jetzt unklar mit welcher begründung ,da ja am 21.2.2002 schon eine fast bestandene mpu war mit anschl.kurs zur ausräumung der restzweifel.
seh ich was falsch oder könnte ich nochmal drumrum kommen ohne mpu?

Dass du zur MPU musst, ist m. E. nicht zu beanstanden. Aber die Alköholfrage dürfte nicht gestellt werden: Nach dem § 70-Kurs waren die Bedenken bezüglich Alkohol ausgeräumt. Jetzt dürfte nur die Verkehrs-MPU im Raum stehen.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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verkehrsexperte
Beitrag 13.02.2008, 21:34
Beitrag #53


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werde mal nachfragen und berichten ,vielleicht seh ich jemals doch wieder die pappe laugh2.gif
aber das hätte doch bei der mpu auch auffallen müssen wenn der gutachter die aktenlage genauer angeschaut hätte?vielleicht ist der fehler weitergelaufen alla schafprinzip?
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Mr.T
Beitrag 13.02.2008, 21:45
Beitrag #54


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Zitat (verkehrsexperte @ 13.02.2008, 21:34) *
werde mal nachfragen und berichten ,vielleicht seh ich jemals doch wieder die pappe laugh2.gif

Das wolltest du doch schon nach meinen Beiträgen vom 04.08.07 machen. unsure.gif


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Gruß Mr.T

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verkehrsexperte
Beitrag 13.02.2008, 21:57
Beitrag #55


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hab gedacht die machen keine fehler und wird soweit passen wenn die was anordnen ,zweifel hab ich aber trotzdem jetzt nach der negativen mpu und frag deswegen jetzt wirklich denn dies könnte meine lage zum jetzigen zeitpunkt nur verbessern denn einfach war die mpu nicht,mann hat gemerkt dass doppelfragestellung bei einem beschriebenen blatt wie mir und den jungen jahren nicht einfach auszuräumen sind
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Mr.T
Beitrag 13.02.2008, 22:03
Beitrag #56


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Zitat (verkehrsexperte @ 13.02.2008, 21:57) *
hab gedacht die machen keine fehler und wird soweit passen wenn die was anordnen

Da hast du aber falsch gedacht. rolleyes.gif


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Gast_klaus62_*
Beitrag 13.02.2008, 22:44
Beitrag #57





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Zitat (verkehrsexperte @ 13.02.2008, 21:34) *
aber das hätte doch bei der mpu auch auffallen müssen wenn der gutachter die aktenlage genauer angeschaut hätte?


Dem MPI ist es m.M egal ob die Fragestellung richtig oder falsch ist.
Ist ja schließlich ihr Verdienst, aber dein Geld
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verkehrsexperte
Beitrag 13.02.2008, 22:51
Beitrag #58


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ich war 2004 schon bei der mpu und wusste dass ich "nur wegen unfallflucht"drankam und fragte nochmals die gutachterin wegen der alko fragestellung ob dies tatsächlich sein kann .sie bestätigte das dies seine richtigkeit hat .grübel?aber was ist wenn sich herausstellt dass die alkofrage irrtümlich angeordnet wurde.die mpu sieht dann aus gutachtersicht ja ganz anders aus und wird auch zusammengefasst gewertet,.ich weiss nur dass ich nichts gegen solche fehler machen kann,denn dies kann auch bei behörden vorkommen(vielleicht die nächste mpu gratis laugh2.gif )
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Mr.T
Beitrag 13.02.2008, 23:23
Beitrag #59


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Zitat (verkehrsexperte @ 13.02.2008, 22:51) *
ich weiss nur dass ich nichts gegen solche fehler machen kann,denn dies kann auch bei behörden vorkommen

Natürlich passieren auch bei Behörden Fehler. Aber woher weißt du, dass man nichts dagegen machen kann? unsure.gif


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verkehrsexperte
Beitrag 14.02.2008, 20:17
Beitrag #60


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habe jetzt auf der FSST erfahren :die alkofrage kommt deshalb .1 alle verstösse laut akte sind 10 jahre verwertbar .spielt keine rolle ob ich sie ausgeräumt hab durch eine mpu mit kurszuweisung
2.durch die unfallflucht hätte ich mich einer möglichen überprüfung ob alkohol im spiel war entzogen
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Mr.T
Beitrag 14.02.2008, 20:29
Beitrag #61


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Das ist ja mal eine selten dämliche Begründung. shutup.gif
Das lässt du dir doch nicht gefallen, oder? Warst du schon beim Vorgesetzten?


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verkehrsexperte
Beitrag 14.02.2008, 20:53
Beitrag #62


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ich denk mal dass da die polizei nachgeholfen hat ?oder willkür kein plan ,will mich nicht streiten mit der netten frau viel bringt es ja auch nicht nur dass alkoholfrage wegfallen könnte .aber der gutachter wird sich ja auch seinen teil denken wenn er fahrerflucht sieht beim ersten mal sowie beim 2.mal auch.das hat mir auch schon mein verkehrspsycho angesehen.seis drum augen zu und durch .irgendwann klappts.bei den unfällen ist beides mal eine strassenbeleuchtung zu schaden gekommen im wert von ca 2500 euro.
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Mr.T
Beitrag 14.02.2008, 21:25
Beitrag #63


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Zitat (verkehrsexperte @ 14.02.2008, 20:53) *
seis drum augen zu und durch

Na, ist ja dein Geld. Und deine Zeit, die du ohne Fahrerlaubnis bist, wenn du an der Alk-Frage scheiterst.


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verkehrsexperte
Beitrag 15.02.2008, 15:37
Beitrag #64


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nun geht ,s darum für die nächste MPU fit zu sein
ohne verkehrspsychologische bescheinigung brauch ich gar nicht antanzen,die wird eintrittskarte sein
und alles andere ist nur dabeisein und auf fragen antworten,kostet mich zwar ein bissle aber einen anderen weg seh ich nach 2 verhauenen MPU,S nicht mehr.selbst die einjährige abstinenz wurde mit füssen getreten .schuldgefühle wegen der verbogenen strassenlaterne hab ich nicht mehr ,aber es kommt mir vor wie wenn es meine eigenen zwei kinder gewesen wären,so sieht das der gutachter.was hätt ich vielleicht mit heulen anfangen sollen damit er sieht dass es mir für meine beiden fehler leid tut.hat er nicht bemerkt und deswegen negativ zu meinen ungunsten,der darf nicht mehr fahren!!
tolle arbeit.für meine aussage dass ich mir nach dem unfall erstmal 2 kurze runtergelehrt habe km später raus dass ich ein entlastungstrinker wäre!!ich denke eher dass ich auch mal ein stimmungstrinker der frust... oder problem... naja hauptsache negativ für das was ich nunmal getan habe.wie könne gutachter nur diese selbstjustiz hervorholen und nicht auf dem teppich bleiben und jedem der mal was getan hat ne neue chance geben.dass ich irgendwann sowieso wieder fahren werde ist denen ja nicht bewusst hauptsache ich als gutachter habe jetzt richtig entschieden,und habe für immer recht.
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Zirrhose
Beitrag 15.02.2008, 21:43
Beitrag #65


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Ich sag es mal so:

Für Dich sind alle anderen Schuld. Deine Einstellung ist einfach Sch..., nicht ohne Grund rasselst Du mehrfach durch die MPU.
Nach einem Unfall ruft man bei der Polizei an und genehmigt sich nicht erst 2 Kurze das alles besser wird...

Du solltest dringend Dein Verhalten überdenken und nicht nur im Straßenverkehr!

Auch mit einer VP-Bescheinigung gibt es bei dieser Einstellung zuverlässig ein weiteres neg. GA.

Man kann Dir problemlos helfen, aber als erstes mußt Du von dem hohen Ross, dass alle anderen Schuld sind und alle Gutachter böse sind, runter kommen.

MfG
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Q-Treiberin
Beitrag 15.02.2008, 21:51
Beitrag #66


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Wie komm ich bloß darauf, dass die Beiträge von @Mr.T, @klaus62 etc. weitaus hilfreicher sind als das, was Du hier grade von Dir gegeben hast (immerhin mit Deinem schon dritten Post!)... think.gif think.gif


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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verkehrsexperte
Beitrag 05.06.2009, 12:13
Beitrag #67


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habe mich gefragt ob zu einer folgenden mpu ,gewisse owis aus meiner akte gelöscht wurden ,bzw noch verwertet werden dürfen
aktenübersicht
2.8.1999 fahrlässige alkoholbedingte strassenverkehrsgefährdung in tatmehrheit mit unerlaubtem entfernen vom unfallort bak 1,05 %
4.7.2000 NAFA(nachschulung alkoholauffälliger fahranfänger)
27.7.2000 neuerteilung der fahrerlaubnis
30.6..2001 32kmh zu schnell (92 statt 60) kein gurt blitz
31.7.2001 führen eines kfz mit 0,29 mg/l erlaubt 0,25
30.1.2002 anordnung mpu
21.2.2002 mpu :alko frage negative begutachtung §70 kursempfehlung
23.5.2002 belassung der FE wenn kurs § 70
9.11.2002 teilnahme kurs 70
15.12.2002 unerlaubtes entfernen vom unfallort,fahren bei schlechten sicht-und wetterverhältnissen mit zu hoher nicht angepasster geschwindigkeit.es kam zum unfall tatzeit 5 uhr
mpu :29.10.2004"ist zu erwarten dass trottel auch zukünftig ein fahrzeug unter alko einfluss führen wird und/oder liegen als folge eines unkontrollierten alkoholkonsums beeinträchtigungen vor die das sichere führen eines kfz der gruppe 1 FE klasse BE in frage stellen"
"ist trotz der aktenkundigen straftaten in zusammenhang mit dem strassenverkehr zu erwarten dass trottel die körperlichen und geistigen anforderungen an das sichere führen eines kfz der gruppe 1 FE klasse BE im verkehr erfüllt"
DEZ.2007:MPU gleiche fragestellungen wie 2004 :negativ noch ne frage an euch zu meiner aktenlage:bei der mpu muss mann ja zu allen delikten die noch nicht verjährt sind fragen beantworten.neue delikte sind nicht hinzugekommen.sind aus meiner bisherigen akte irgendwelche owis schon gelöscht,zu denen ich jetzt bei der mpu keine stellung mehr nehmen müsste?das wäre doch sicher von vorteil,denn wenn ich bei einem delikt die falschen argumente hätte wäre die mpu wiede negativ.oder sind die delikte zwar sichtbar aber sie können nicht mehr verwertet werden,beantworten muss ich sie aber trotzdem?
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Lexus
Beitrag 05.06.2009, 13:02
Beitrag #68


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Die OWis sind tilgungsreif und auch aus der Überliegefrist raus.

Verwertet werden können noch die Straftaten aus 1999 und 2002. Tilgungsreife für die Tat aus 1999 träte an sich im Juli 2010 ein (weil der Beginn der Tilgungsfrist bis zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Jahre 2000 gehemmt war). Unabhängig davon läuft auch für die Tilgung der Unfallflucht aus 2002 wiederum die Anlaufhemmung von maximal 5 Jahren, da keine neue Fahrerlaubnis erteilte wurde (dabei unterstelle ich, dass 2002 die FE wieder entzogen wurde, was aus der Schilderung aber nicht klar hervorgeht).

Kurzum: Ohne positive MPU bekommst du vor 2017 keine Fahrerlaubnis, wenn meine Annahme zutrifft.


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verkehrsexperte
Beitrag 05.06.2009, 13:13
Beitrag #69


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aus der tat von 2002(annahme der führerscheinstelle:eventuell alkohol)deswegen auch erneute alko fragestellung für die mpu.
falls ich im juli 2010 mpu machen sollte hätte ich doch gute chancen ,wenn nur noch das aus 2002 laut aktenlage zu klären wäre,selbst bei kostengünstiger aufarbeitung bzw vorbereitung mit Vpsycho dergleichen
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Gast_klaus62_*
Beitrag 05.06.2009, 13:17
Beitrag #70





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meine bescheidene Meinung:

du wirst bei deiner nächsten MPU (2010) wieder die doppelte Fragestellung bekommen.

wie gesagt, meine Meinung, mehr nicht
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Kai R.
Beitrag 05.06.2009, 13:41
Beitrag #71


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Zitat (Lexus @ 05.06.2009, 14:02) *
Die OWis sind tilgungsreif und auch aus der Überliegefrist raus.

nur die Geschwindigkeits-Owi ist raus. Die Alkohol-Owi hat keine absolute Verjährung und bleibt wegen der Straftaten auch stehen. Ansonsten ist die komplette Vorgeschichte verwertbar und bleibt es bis 2023, falls @verkehrsexperte nicht klug genug war, in 2004 und 2007 die FS-Anträge nach den nicht bestandenen MPU´s zurückzuziehen, dann wäre 2017 richtig.

Ich denke auch: zwei Fragestellungen. Allein schon wegen des mehrfachen Entfernens vom Unfallort.

Wobei mich ein bisschen wundert, dass es eine erneute Alkoholfragestellung gibt. Eigentlich war das Alkoholthema doch durch die MPU mit Kurs in 2002 ausgeräumt. Aber ich vermute, die FSSt hat damals das positive Gutachten wegen der erneuten Fahrerflucht nicht mehr akzeptiert. War das so?

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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verkehrsexperte
Beitrag 05.06.2009, 13:55
Beitrag #72


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kann ich nicht sagen ,hab nur nachgefragt warum denn eine erneute alkofragestellung bei der mpu wieder dabei ist.verkehrsamt sagte dann dass mann davon ausgehen würde bei fahrerfluchten dass evtl alk im spiel gewesen ist .ob ich dagegen einspruch erheben kann?,möcht ich auch nicht,will aber auch nicht ungerecht behandelt werden.der kurs war etwas nach der frist eingereicht ,ist aber noch anerkannt worden,hab nichts anderes mitgeteilt bekommen.
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Kai R.
Beitrag 05.06.2009, 14:02
Beitrag #73


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Zitat (verkehrsexperte @ 05.06.2009, 14:55) *
verkehrsamt sagte dann dass mann davon ausgehen würde bei fahrerfluchten dass evtl alk im spiel gewesen ist .ob ich dagegen einspruch erheben kann?,

natürlich. Belege für dieses "man kann davon ausgehen" sollte man schon haben, sonst ist die Fragestellung in der MPU rechtswidrig.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Mr.T
Beitrag 05.06.2009, 20:29
Beitrag #74


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Ich habe mal die 2 bisherigen Threads zu diesem Thema hier eingefügt.

Zur Fragestellung wurde bereits in den Jahren 2007 und 2008 ausführlich Stellung (aber ohne Erfolg, weil der TE beratungsresistent war) genommen. Ich frage mich, warum jetzt wieder das Thema auf den Tisch kommt. think.gif


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Gruß Mr.T

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verkehrsexperte
Beitrag 20.12.2014, 18:42
Beitrag #75


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Hallo Verkehrsportal
Möchte ungefähr die gesamtkosten einschätzen lassen,die nötig sind um die Fahrerlaubnis wieder zu erteilen
1.Möchte ich mich bei einem Verkehrspsychologen anmelden und 10 Stunden nehmen(oder mehr)
2.Möchte ich ein Screening über 1Jahr (Alkohol)machen
3.Möchte ich Antrag auf Neuerteilung stellen
4.Möchte ich Sehtestgutachten erstellen
5.Möchte ich LSM(Lebensrettendesofortmassnahmen)machen
6.Möchte ich MPU machen(und bestehen)
danke für jeden beitrag

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Scitch
Beitrag 20.12.2014, 18:56
Beitrag #76


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Zitat (verkehrsexperte @ 20.12.2014, 18:42) *
5.Möchte ich LSM(Lebensrettendesofortmassnahmen)machen
Weswegen willst du den machen? unsure.gif

Edit: (bzw. welche Klassen sollen beantragt werden?)


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Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
- Johann Wolfgang von Goethe
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Kieselito
Beitrag 22.12.2014, 12:19
Beitrag #77


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Hey verkehrsexperte,

Was ich bisher mal aus eigener Erfahrung sagen kann.

Fragen:
1. Pro Stunde 85 Euro (natürlich unterschiedlich je nach Psychologe)=> bei 10 => 850 Euro
2. Externes Labor (wichtig muss akkreditiert für MPU screenings sein) Screening 70 Euro für 3 Monate. => 280 Euro
Hier gibt es allerdings extreme Preisunterschiede
3. Antrag Neuerteilung: Je nach Bundesland zb NRW 123 Euro, aber zb SH 200 Euro
4. Ist abhängig davon, ob es sich um ein Gutachten handelt oder einen normalen Sehtest für Klasse B
5. Kann ich dir leider nicht weiterhelfen...
6. MPU 413 Euro

Hoffe konnte wenigstens einen groben Überblick geben.

Gruß Kieselito
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amfa
Beitrag 22.12.2014, 14:11
Beitrag #78


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Je nachdem wie lang deine Fahrerlaubnis schon entzogen ist, musst du evtl noch eine neue Theorie und Praxisprüfung ablegen.
Wenn ich deine Beiträge bisher hier im Forum so bist du seit 2004 ohne.

Soweit ich weiß hat sich diese 10 Jahre grenze bei den FSST eingebürgert.

Also Prüfungsgebühren nicht vergessen (und evtl auch ein paar Fahrstunden, denn kein Fahrlehrer wird dich ganz ohne Fahrstunden zur Prüfung gehen lassen)
Tüv gebühren:
Theorie für B: 20,83
Praxis für B: 84,97
+ Gebühren der Fahrschule für die Prüfungen
+ dann halt noch ein paar Fahrstunden.


--------------------
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Scitch
Beitrag 22.12.2014, 14:16
Beitrag #79


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Zitat (amfa @ 22.12.2014, 14:11) *
Soweit ich weiß hat sich diese 10 Jahre grenze bei den FSST eingebürgert.
Eine feste Zeitgrenze (bspw. 10 Jahre) nach der Prüfungen generell gefordert werden ist unzulässig. Die FSST müsste begründen warum sie Prüfungen fordert. Beispielsweise wenn die Zeit des Entzuges der Fahrerlaubnis die Zeit des Besitzes übersteigt oder die Zeit des Besitzes sehr kurz war.


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Gruß Scitch

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amfa
Beitrag 22.12.2014, 14:29
Beitrag #80


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Nur weil diese Grenze unzulässig ist, heißt es ja nicht das es sie nich trotzdem "inoffiziell" gibt. wink.gif

Ich persönlich würde schon allein 10 Jahre ohne (zumindest legale)Fahrpraxis als Grund ansehen.

Aber wie dem auch sei der TE sollte die Möglichkeit einer Prüfung in seine Rechnung mit einfließen lassen.
Nicht das es hinterher genau daran finanziell scheitert wink.gif

Wenn ich die Beiträge des TE bisher so im Forum richtig gelesen hab.
übersteigt seine Füherscheinlose zeit nämlich auch seine Zeit mit Führerschein.


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Scitch
Beitrag 22.12.2014, 14:35
Beitrag #81


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Zitat (amfa @ 22.12.2014, 14:29) *
Nur weil diese Grenze unzulässig ist, heißt es ja nicht das es sie nich trotzdem "inoffiziell" gibt. wink.gif
Das ist ja wieder was völlig Anderes. wink.gif

Zitat (amfa @ 22.12.2014, 14:29) *
Ich persönlich würde schon allein 10 Jahre ohne (zumindest legale)Fahrpraxis als Grund ansehen.
Die Frage ist ob man das vor Gericht auch so sehen würde. Bspw. wenn derjenige vorher 30 Jahre einen Führerschein hatte und im Außendienst fuhr.

Zitat (amfa @ 22.12.2014, 14:29) *
übersteigt seine Füherscheinlose zeit nämlich auch seine Zeit mit Führerschein.
Da magst du Recht haben. thread.gif wavey.gif


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verkehrsexperte
Beitrag 09.01.2015, 19:26
Beitrag #82


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Hallo Verkehrsportal
was kommt auf mich zu?
Das Landratsamt Zollernalbkreis beabsichtigt nunmehr,ihnen gemäß §3 Abs.1 Fev das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen zu untersagen und den sofortigen Vollzug der Verfügung gemäß §80 Abs.2 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung anzuordnen.
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megatmaker
Beitrag 09.01.2015, 19:36
Beitrag #83


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Hallo,
Um das Führen Fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge verboten zu bekommen kann es mehrere Gründe haben.
Wenn ihnen das Führen verboten wird dürfen Sie keine weiteren Fahrerlaubnjsfreien Fahrzeuge auf öffentlichem Verkersgrund führen, sonst begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
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Scitch
Beitrag 09.01.2015, 19:49
Beitrag #84


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Dir wird damit das führen Fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge untersagt. In diesem Sinne bspw. Fahrräder und Mofas.

Wieso kommt das denn jetzt überhaupt? Ist bei dir noch etwas vorgefallen? unsure.gif


P.S.: Herzlich Willkommen im Verkehrsportal megatmaker. wavey.gif


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Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
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Mr.T
Beitrag 09.01.2015, 22:59
Beitrag #85


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Zitat (Scitch @ 09.01.2015, 19:49) *
Wieso kommt das denn jetzt überhaupt? Ist bei dir noch etwas vorgefallen? unsure.gif
Damit diese Fragen besser verstanden werden können, habe ich die beiden anderen bestehenden Threads hier eingefügt.


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Gruß Mr.T

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verkehrsexperte
Beitrag 09.01.2015, 23:01
Beitrag #86


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habe ein mofaroller geführt mit 2 promille und muss jetzt innerhalb 2 monatsfrist eine mpu vorweisen um weiter erlaubnisfreie fahrzeuge führen zu dürfen
Was kommt jetzt auf mich zu bei der Fahrerlaubnisbehörde bezüglich der obigen §80 usw.?Ich sollte ja Einverständniserklärung abgeben .Mpu macht jetzt keinen Sinn da der Zeitraum zu kurz ist .
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localhorst
Beitrag 10.01.2015, 00:19
Beitrag #87


Neuling
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Ich vermute, auf der Führerscheinstelle erwartet dich nicht mehr allzuviel. §80 Abs 2 heisst auch, dass du nichts mit Widerspruch oder Verwaltungsgerichtsklage ändern kannst daran, dass jetzt auch Mofa und Fahrrad fahren für dich verboten sind: "öffentliches" Interesse, dass du nicht mehr am Strassenverkehr teilnimmst. Naja und eine positive MPU nach der erneuten Trunkenheitsfahrt ist doch jetzt sehr unwahrscheinlich.
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verkehrsexperte
Beitrag 20.01.2016, 18:46
Beitrag #88


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Hallo
Hätte ein paar Fragen ob mein Vorhaben zum Abstinenznachweis in der Kombination möglich wäre,da mann nach Therapieende mitgeteilt bekam,dass nach Therapie ein Jahr Abstinenznachweis empfohlen wird.Habe nach der Therapie nicht angefangen gleich nen Abstinenzcheck zu machen sondern mich erst jetzt entschlossen dazu.
Therapieende war 03.06.2015 seitdem bis Heute nichts mehr konsumiert.
1.Kann ich jetzt rückwirkend ein 1/2 Jahr Abstinenz mittels Haaranalyse nachweisen? und dann fortlaufend schon jetzt mit Urinkontrollen für das weitere 1/2 Jahr beginnen um die geforderten 12 Monate nachzuweisen?Haare sind eher kurz ausser nen ca 6 cm langer pony.Haare werden auch nach der Haaranalyse wieder geschnitten um mit Urinkontrollen weiterzumachen.
Werde zum Tüv Süd Life in BL gehen
Danke
@Mr.T:wenn du möchtest kannst du ja meinen alten Thread verknüpfen muss aber nicht unbedingt sein da ich nur diesbezüglich ein paar Fragen hab dry.gif
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Mr.T
Beitrag 20.01.2016, 19:02
Beitrag #89


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Zitat (verkehrsexperte @ 20.01.2016, 18:46) *
@Mr.T:wenn du möchtest kannst du ja meinen alten Thread verknüpfen
Danke für die Erlaubnis.


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Gruß Mr.T

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verkehrsexperte
Beitrag 20.01.2016, 19:35
Beitrag #90


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Danke MR.T.Das hilft gleichzeitig auf die Aufarbeitung sich vorzubereiten und nach Vergessenslücken zu suchen think.gif
Jetzt ist mir am 05.09.2014 noch eine Trunkenheitsfahrt mit 2.05 promille dazugekommen auf nem 25er Roller obwohl ich schon am 15.08.14 einen Termin erbat für einen Alkoholentzug.Dieser Entzug fand statt vom 08.09.14 bis 05.11.14 stationär(vielleicht beim Hausarzt schriftlich zu bekommen)
Ich kann momentan nur die Therapie nachweisen vom 11.02.2015 bis 03.06.15 stationär Reha(schriftlich)
Nach der sogenannten "Entgiftung"vom 08.09.14 bis 05.11.14 zur folgenden Langzeittherapie zu der ich mich einfach zur Absicherung entschlossen habe ohne weiter zu konsumieren habe ich keine Nachweise, nur ein gutes Gewissen blink.gif .Ist diese Lücke dazwischen negativ zu sehen?
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verkehrsexperte
Beitrag 05.02.2016, 21:56
Beitrag #91


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Wenn jemand sagen kann wo man Abstinenzchecks machen kann Tipps oder Empfehlungen hat Adressen nennen kann und Kosten,Ablauf,usw. für die MPU.
Ob diese Abstinenzchecks anerkennt werden oder man die Dauer selbst bestimmen kann oder ob die Dauer des Abstinenzchecks vorher Jemand bestimmen muss bevor man diese Checks anfängt.Aufklärung erwünscht und Erfahrungsberichte natürlich auch danke an Alle User ob ehemalige oder aktuelle Erfahrene.
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Hornblower
Beitrag 05.02.2016, 22:24
Beitrag #92


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Liest Du eigentlich auch die Threads im MPU-Board, in denen Du postest?

Für einen Abstinenznachweis für MPU-Zwecke brauchst Du ein forensisch akkreditiertes Institut oder Labor.

Die Länge der AN richtet sich nach der Tiefe der Problematik des Probanden. Die Problematik und die Aufarbeitung wird in der MPU erforscht, und der MPU-Gutachter wird daraus dann ableiten, wie lange der AN zu sein hat, damit die Aufarbeitung des Probanden untermauert wird und der GA eine positive Prognose stellen kann.

Für die Durchführung ordentlicher AN gibt es Standards.

Erfahrungsberichte findest zuhauf, wenn Du die Threads im MPU-Board liest.

dry.gif


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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Mr.T
Beitrag 05.02.2016, 22:30
Beitrag #93


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Habe deinen neuen Beitrag an den bestehenden Thread gehängt.


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verkehrsexperte
Beitrag 25.06.2023, 13:38
Beitrag #94


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Wurde mit dem Roller 45kmh über 1.1 BAK unter 1.5 fahrend ohne auffälligkeit kontrolliert
Gibt es da einen Unterschied wegen der Strafe der Tagessätze bezüglich Pkw oder KKR Roller 45 kmh.
Pkw führerschein war vorhanden zum Roller fahren.Meine Theorie sagt ermessenssache des Richters.Es ist egal ob Fahrrad Mofa Roller Auto usw.Oder Pkw ist härter zu bestrafen da mann schneller fahren kann usw.Roller sei Unsicherer da mann auch mit 45 schon sehr unsicher sein kann.Oder wird das alles nicht berücksichtigt-1.5 % gibt bei Kraftrad immer die gleiche Strafe.Wie gesagt kein Unfall keine starken Ausfallerscheinungen.
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Q-Treiberin
Beitrag 25.06.2023, 14:02
Beitrag #95


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Hier ***** mal die gesamte (mehrfach verbundene) Vorgeschichte….

Beim Überfliegen fiel mir auf, dass dem TE bereits 2015 auch das Verbot erteilt wurde fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu fahren. Es wäre also ganz gut wenn der TE mal etwas dazu sagen würde ob er die MPU mittlerweile bestanden hatte…

Habe mal einen „verbindlichen“ Mod gerufen, denn selbst wenn der TE wieder im Besitz einer FE sein sollte könnte die Vorgeschichte eine Rolle spielen….



Themen vereinigt. rolleyes.gif

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 25.06.2023, 18:52


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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verkehrsexperte
Beitrag 25.06.2023, 14:09
Beitrag #96


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PKW Führerschein war vorhanden Mpu 2017 positiv keine Auffälligkeiten/Punkte.
2014 letztes Delikt(mofa mit Prüfbescheinigung 2%)da kein Führerschein.2017 Mpu positiv Führerschein NE.
Wird das als Wiederholungstat gewertet,da ich ja seit 2002 den Führerschein also über 15 jahre weg hatte.BZW ob die Tat aus 2014 ohne Führerschein etwas gehemmt hat?BZW bin ich jetzt wieder Ersttäter?
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Q-Treiberin
Beitrag 25.06.2023, 14:18
Beitrag #97


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Zitat (verkehrsexperte @ 25.06.2023, 15:09) *
BZW bin ich jetzt wieder Ersttäter?
Wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht ist Deine Neuerteilung 2017 noch bis 2027 verwertbar, von daher giltst Du als Wiederholungstäter…


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Jens
Beitrag 25.06.2023, 14:18
Beitrag #98


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Zitat (verkehrsexperte @ 25.06.2023, 15:09) *
2014 letztes Delikt(mofa mit Prüfbescheinigung 2%)
Wie war denn da die Strafe?


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verkehrsexperte
Beitrag 25.06.2023, 14:27
Beitrag #99


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Die Strafe war 30 TS Fahrverbot Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge und Mpu. Kann diese ewige Kette bzw Hemmung aus 2002,2014 bzw 2023 nicht ganz nachvollziehen.Wenn ich 2014 keinen Führerschein besass 2017 die Mpu bestanden hab,2023 eine TF hatte woher dann eine Wiederholungstat herkommen soll.Hat jetzt die Tat von 2002 und 20014 eine Verbindung/Wiederholungstat und 2014/2023 wohl auch?
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Q-Treiberin
Beitrag 25.06.2023, 14:30
Beitrag #100


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10 Jahre nach Neuerteilung der FE (2017) wird Deine FE-Akte „bereinigt“, das heißt alles was vorher drin stand wird gelöscht.
Das wäre bei Dir eben 2027.
Im Umkehrschluss, die Tat von 2023 liegt locker in dieser Frist, von daher bist Du eben kein Erst- sondern Wiederholungstäter.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 13.12.2025 - 23:50