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> [Frage] beblitzt bei roter Ampel und 30kmh zu viel
sempio
Beitrag 13.03.2013, 16:45
Beitrag #1


Neuling


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Hey Leute,

ich habe mich gerade angemeldet und hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich bin vor einigen Tagen Auto gefahren und nähere mich einer kreuzung. Es sind 60 khm erlaubt und ich fahre ca 70kmh. Mein Vordermann fährt über die grüne Ampel und kurz nach ihm wird es Gelb. Ich (ca 30m dahinter) entscheide mich gas zu geben und fahre über die kreuzung, kurz danach werde ich zweimal "rot" geblitzt. (Tacho 90kmh) Beim überfahren war die ampel schon rot.

Ich bin in der Probezeit, mit was muss ich rechnen?

1. Wie hoch wird das Bußgeld sein?

2. Bekomme ich ein Fahrverbot? Wenn ja wie lange? Verliere ich den Führerschein?

3. Muss ich zu einem Aufbauseminar?

4. Wurde ich wegen der roten Ampel, den 30 kmh zu viel oder beidem beblitzt? Bei der Anhörung wollte ich es so schildern, das ich so schnell war, weil ich noch die Gelbphase erwischen wollte und nicht bei roter ampel fahren wollte und ich deshalb so schnell war. Kann mir das helfen?

5. Sollte ich einen Anwalt aufsuchen? Ich brauche den Führerschein, da ich bald Arbeiten gehe (Ca 40km zu Arbeitsplatz)

6. Wie lange wartet man ca auf den Brief?

Gibt es irgendwo einnen ähnlichen Fall oder ist euch ähnliches passiert? (habe nix bei google gefunden)

vielen dank für eure Antworten
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jordon
Beitrag 13.03.2013, 16:54
Beitrag #2


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1. Entweder 90 EUR und 3 Punkte oder 200 EUR, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot, das kommt darauf an ob die Ampel bis oder über 1 Sekunde Rot war.

2. evtl, siehe 1.

3. Wenn der Verstoß auf deinen Namen Rechtskräftig wird, Ja.

4. Mit dieser Formulierung lieferst du der Bußgeldstelle den Hinweis, das du Vorsätzlich die Geschwindigkeitsbeschränkung missachtet hast.

5. Ich würde keinen Anwalt aufsuchen.

6. Anhörungsbogen in ca. 2- 4 Wochen, kann aber auch länger dauern.

EDIT: Schreibfehler korrigiert.
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darkstar
Beitrag 13.03.2013, 16:56
Beitrag #3


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Hallo,

Zitat (sempio @ 13.03.2013, 16:45) *
1. Wie hoch wird das Bußgeld sein?
2. Bekomme ich ein Fahrverbot? Wenn ja wie lange? Verliere ich den Führerschein?
Kommt drauf an ob die Ampel unter einer Sekunde lang rot war... siehe die beiden Tatbestände im Bußgeldkatalog:
Zitat
132 BKat
Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt
90 EUR
3 Punkte

132.3 BKat
bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens
200 EUR
4 Punkte
1 Monat Fahrverbot

Dazu kämen 23,50€ Gebühren und Auslagen.
Zitat (sempio @ 13.03.2013, 16:45) *
3. Muss ich zu einem Aufbauseminar?
Wenn ein entsprechender Bußgeldbescheid auf deinen Namen rechtskräftig wird: Ja (bei beiden Tatbeständen da A-Verstoß). Achtung: Die Anordnung des Aufbauseminars kommt mit seperater Post von der Fahrerlaubnisbehörde.
Zitat (sempio @ 13.03.2013, 16:45) *
4. Wurde ich wegen der roten Ampel, den 30 kmh zu viel oder beidem beblitzt? Bei der Anhörung wollte ich es so schildern, das ich so schnell war, weil ich noch die Gelbphase erwischen wollte und nicht bei roter ampel fahren wollte und ich deshalb so schnell war. Kann mir das helfen?
Wenn es wirklich ein Ampelblitzer war: Dann wahrscheinlich nur wegen der Ampel und nicht Geschwindigkeit. Deine Begründung hilft dir nicht denn es heißt in § 37 StVO
Zitat
Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".

Zitat (sempio @ 13.03.2013, 16:45) *
5. Sollte ich einen Anwalt aufsuchen? Ich brauche den Führerschein, da ich bald Arbeiten gehe (Ca 40km zu Arbeitsplatz)
Ich würde erstmal abwarten was kommt und was genau vorgeworfen wird. Die Tatbestandsnummern dann hier posten. Im Extremfall: FAQ: Absehen vom Fahrverbot
Zitat (sempio @ 13.03.2013, 16:45) *
6. Wie lange wartet man ca auf den Brief?
Ich würde sagen: je nach Arbeitsbelastung der Bußgeldstelle: Einige Wochen.

mfg
darkstar


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sempio
Beitrag 13.03.2013, 17:05
Beitrag #4


Neuling


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DANKE erstmal für die schnellen antworten.

Ich muss also "nur" dafür gerade stehen, dass ich bei rot gefahren bin und nicht zu schnell? Ich hab mich bisschen "schlau gemacht" und glaube das es ein Ampelblitzer war.
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darkstar
Beitrag 13.03.2013, 17:08
Beitrag #5


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Zitat (sempio @ 13.03.2013, 17:05) *
Ich muss also "nur" dafür gerade stehen, dass ich bei rot gefahren bin und nicht zu schnell?
Mit hoher Wahrscheinlichkeit: Ja, da dies nach § 19 OwiG als Tateinheit gewertet wird.
Zitat (sempio @ 13.03.2013, 17:05) *
Ich hab mich bisschen "schlau gemacht" und glaube das es ein Ampelblitzer war.
Dann schaue mal auf www.blitzer.de nach, es sollte ersichtlich sein was genau gemessen wird.

mfg
darkstar


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sempio
Beitrag 13.03.2013, 17:26
Beitrag #6


Neuling


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Ich habe gerade geschaut und es ein Blitzer der Geschwindigkeit und Rotlicht kontrolliert ! sad.gif

Was erwartet mich da jetzt? Führerschein weg?
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darkstar
Beitrag 13.03.2013, 17:35
Beitrag #7


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Zitat (sempio @ 13.03.2013, 17:26) *
Was erwartet mich da jetzt? Führerschein weg? sad.gif
Nein, siehe noch einmal zur Erklärung FAQ: Tateinheit | Tatmehrheit, insbesondere bei Tateinheit
Zitat
2) Sind mehrere Gesetze verletzt, so wird die Geldbuße nach dem Gesetz bestimmt, das die höchste Geldbuße androht.

mfg
darkstar


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baguette
Beitrag 13.03.2013, 17:40
Beitrag #8


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Zitat (sempio @ 13.03.2013, 16:45) *
... und kurz nach ihm wird es Gelb. Ich (ca 30m dahinter)...


Das wird wohl etwas mehr als 30 Meter gewesen sein think.gif
Bei einer normalen Tempo-50-Ampel hat man so ungefähr 40 m Platz zum Anhalten - oder legal drüberfahren.
Bei einer Tempo-60-Ampel ist die Gelbphase eine Sekunde länger, und solange man nicht pennt oder sich vom "ich muß da unbedingt noch drüber"-Gedanken hetzen läßt hat man auch bei echten 70 ausreichend Platz, um gesittet anzuhalten.

Ansonsten:
Es gibt vereinzelt Blitzer, die sowohl Rotlicht wie Geschwindigkeit messen.
Da würdest Du dann wohl Rotlichtstrafe plus ´nen Aufschlag für die Geschwindigkeit bekommen.
Wenn Du sagen magst, wo genau das war - vielleicht ist ja hier jemand ortskundig?

Und ein Aufbauseminar hättest Du auch gebucht...

Ist das Auto denn auf Dich angemeldet?
Evtl. kannst Du Dich mal bei den Blauen einlesen...

Grüße,
b.
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sempio
Beitrag 13.03.2013, 22:31
Beitrag #9


Neuling


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Zitat (darkstar @ 13.03.2013, 17:35) *
Zitat (sempio @ 13.03.2013, 17:26) *
Was erwartet mich da jetzt? Führerschein weg? sad.gif
Nein, siehe noch einmal zur Erklärung FAQ: Tateinheit | Tatmehrheit, insbesondere bei Tateinheit
Zitat
2) Sind mehrere Gesetze verletzt, so wird die Geldbuße nach dem Gesetz bestimmt, das die höchste Geldbuße androht.

mfg
darkstar


Ich glaube ich habe es immernoch nicht verstanden. Heißt das jetzt, das Ich nur mit einer höheren Geldstrafe und NICHT mit einer Strafe, wie zb den Entzug meinen Führerscheines, rechnen muss? Wenn es zb 500€ Strafe sind ist es nicht so schlimm, da muss ich eben neben einen Nebenjob machen, aber 3 Monate oder mehr ohne Führerschein bzw das ich ihn ganz verliere wäre sehr bitter ... crybaby.gif


Zitat (baguette @ 13.03.2013, 17:40) *
Zitat (sempio @ 13.03.2013, 16:45) *
... und kurz nach ihm wird es Gelb. Ich (ca 30m dahinter)...


Das wird wohl etwas mehr als 30 Meter gewesen sein think.gif
Bei einer normalen Tempo-50-Ampel hat man so ungefähr 40 m Platz zum Anhalten - oder legal drüberfahren.
Bei einer Tempo-60-Ampel ist die Gelbphase eine Sekunde länger, und solange man nicht pennt oder sich vom "ich muß da unbedingt noch drüber"-Gedanken hetzen läßt hat man auch bei echten 70 ausreichend Platz, um gesittet anzuhalten.

Ansonsten:
Es gibt vereinzelt Blitzer, die sowohl Rotlicht wie Geschwindigkeit messen.
Da würdest Du dann wohl Rotlichtstrafe plus ´nen Aufschlag für die Geschwindigkeit bekommen.
Wenn Du sagen magst, wo genau das war - vielleicht ist ja hier jemand ortskundig?

Und ein Aufbauseminar hättest Du auch gebucht...

Ist das Auto denn auf Dich angemeldet?
Evtl. kannst Du Dich mal bei den Blauen einlesen...

Grüße,
b.


Die genaue Entfernung kann ich dir nicht mehr sagen, da es nur geschätzt war... jedoch ist es so, das ich zwar gerne schnell fahre, jedoch aber nicht sinnlos über rote Ampeln fahre.... Ich habe den Führerschein schon seit 2,5 Jahren und es ist das erste Mal, das ich Geblitzt wurde bzw mir ähnliches passiert ist.

Wegen den Aufbauseminar, habe ich da einen zeitraum bis wann ich das machen muss? Kann ich während der Zeit nicht Auto fahren?

Ja ich bin der Halter des Fahrzeuges. Ich möchte auch nicht unbedingt sagen, wo es passiert ist, da ich nicht wirklich weiß ob jemand mitliest, der mir böses möchte...


Danke nochmal für eure Antworten!
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baguette
Beitrag 13.03.2013, 22:59
Beitrag #10


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Führerschein seit 21/2 Jahren und noch Probezeit?
Hast Du denn schonmal was angestellt?
Sonst müßtest Du eigentlich schon draußen sein. unsure.gif

Aber atme erstmal tief durch - wie schon geschrieben:
So ziemlich das Höchste, was Dich treffen kann (vom Geld abgesehen), wäre ein Monat Fahrverbot, wenn die Ampel über eine Sekunde (also schon ziiiiemlich lange) rot war.
Und auch da hättest Du, sofern nicht vorbelastet, vier Monate Zeit, es anzutreten.
Und wenn Du schon einmal ein Aufbauseminar hattest (und nicht noch weitere Verstöße), kommt jetzt kein weiteres dazu.

Also warte jetzt erstmal auf Post.
Und in der Zwischenzeit kannst Du Dir ja mal den Link anschauen.
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sempio
Beitrag 13.03.2013, 23:14
Beitrag #11


Neuling


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Nein wie gesagt, ich wurde nich nie geblitzt oder ähnliches. Ich hab den Führerschein mit 17 gemacht und habe deswegen 3 Jahre Probezeit, so wurde es mir zumindest vom Fahrlehrer erklärt.

Bin gespannt was nun rauskommt... wenn ich Post bekomme werde ich euch auf dem laufenden halten

Trotzdem danke für eure Hilfe!

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 14.03.2013, 11:46
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Damastor
Beitrag 13.03.2013, 23:36
Beitrag #12


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So ein Käse. Wenn bisher nichts an Verstößen aufgetreten ist bist du nichtmal mehr in der Probezeit. Demnach hast du "nur" die Strafe zu bezahlen und bekommst Punkte. Wie hoch diese ausfällt wird sich zeigen.


--------------------
Viele Grüße!

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Pia2012
Beitrag 14.03.2013, 07:46
Beitrag #13


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Zitat
Es sind 60 khm erlaubt und ich fahre ca 70kmh.

Hi sempio: 60kmh erlaubt? Darf ich mal doof fragen, WO das war, also innerorts oder auf ner Bundesstraße oder außerorts? Also die Kreuzung.


--------------------

Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-)
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sempio
Beitrag 14.03.2013, 09:46
Beitrag #14


Neuling


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Zitat (Damastor @ 13.03.2013, 23:36) *
So ein Käse. Wenn bisher nichts an Verstößen aufgetreten ist bist du nichtmal mehr in der Probezeit. Demnach hast du "nur" die Strafe zu bezahlen und bekommst Punkte. Wie hoch diese ausfällt wird sich zeigen.


Also bin ich nichtmehr in der Probezeit? Bist du dir da sicher?

Zitat (Pia2012 @ 14.03.2013, 07:46) *
Zitat
Es sind 60 khm erlaubt und ich fahre ca 70kmh.

Hi sempio: 60kmh erlaubt? Darf ich mal doof fragen, WO das war, also innerorts oder auf ner Bundesstraße oder außerorts? Also die Kreuzung.


Es war außerorts auf einer Bundesstraße.
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Mähgapixel
Beitrag 14.03.2013, 10:10
Beitrag #15


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Bei einer LSA mit 60km/h ist die Gelbphase 4s. Bei 70km/h die du am Anfang drauf hattest legst du pro Sekunde ca 20m zurück, sprich als die LSA gelb wurde warst du 80m entfernt. Wenn du dann noch ca 1s brauchst um dich zu entscheiden zu beschleunigen bist du noch ca. 60m entfernt und wenn ich jetzt grob mit ner mittleren Geschwindigkeit von 80 weiter rechne, hättest du es immer noch vor Rot schaffen müssen. Wahrscheinlich waren es wohl mehr als 80m bis zur Ampel.
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sempio
Beitrag 14.03.2013, 10:20
Beitrag #16


Neuling


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Zitat (Mähgapixel @ 14.03.2013, 10:10) *
Bei einer LSA mit 60km/h ist die Gelbphase 4s. Bei 70km/h die du am Anfang drauf hattest legst du pro Sekunde ca 20m zurück, sprich als die LSA gelb wurde warst du 80m entfernt. Wenn du dann noch ca 1s brauchst um dich zu entscheiden zu beschleunigen bist du noch ca. 60m entfernt und wenn ich jetzt grob mit ner mittleren Geschwindigkeit von 80 weiter rechne, hättest du es immer noch vor Rot schaffen müssen. Wahrscheinlich waren es wohl mehr als 80m bis zur Ampel.


Ich versteh jetzt nicht ganz was du mir damit sagen willst? think.gif
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Damastor
Beitrag 14.03.2013, 11:06
Beitrag #17


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Deine Schätzung der Abstände war falsch will er dir damit sagen. wink.gif

Wann hast du denn deinen Führerschein gemacht?
Dies war tatsächlich dein erster Verstoß im Straßenverkehr?

Die Probezeit dauert nach § 2a Abs. 1, 2 Jahre. Ob du den Schein mit 17, 18 oder 98 machst tut dabei wenig zur Sache. Hauptsache ist, es handelt sich um den Ersterwerb. Hat dein Fahrlehrer noch mehr solche Sachen erzählt? think.gif
Vor allem wie kommt er gerade auf 3 Jahre? 4 wären ja noch einigermaßen logisch aber 3?


--------------------
Viele Grüße!

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ilam
Beitrag 14.03.2013, 11:13
Beitrag #18


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Zitat (Damastor @ 14.03.2013, 11:06) *
Vor allem wie kommt er gerade auf 3 Jahre?


Das zusätzliche Jahr mit 17 und dann der "normale" Rest. laugh2.gif

Ich kann mir aber gut vorstellen, dass der Fahrlehrer das gar nicht so gesagt hat, sondern es nur eine ausweichende Antwort auf eine dämliche Frage war... selbst bei meiner Fahrschule erlebt:
Fahrschüler, gerade Klasse 3 bestanden: "Ab wann darf ich jetzt eigentlich auch über 200 fahren?"
Fahrlehrer: blink.gif
Fahrschüler: "Mein Vater hat gesagt ich dürfe erst frühestens nach einem Jahr über 200 fahren"
Fahrlehrer: "Höre auf Deinen Vater" laugh2.gif whistling.gif
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sempio
Beitrag 14.03.2013, 11:38
Beitrag #19


Neuling


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Zitat (Damastor @ 14.03.2013, 11:06) *
Deine Schätzung der Abstände war falsch will er dir damit sagen. wink.gif

Wann hast du denn deinen Führerschein gemacht?
Dies war tatsächlich dein erster Verstoß im Straßenverkehr?

Die Probezeit dauert nach § 2a Abs. 1, 2 Jahre. Ob du den Schein mit 17, 18 oder 98 machst tut dabei wenig zur Sache. Hauptsache ist, es handelt sich um den Ersterwerb. Hat dein Fahrlehrer noch mehr solche Sachen erzählt? think.gif
Vor allem wie kommt er gerade auf 3 Jahre? 4 wären ja noch einigermaßen logisch aber 3?


Ich habe gerade in einer anderen Fahrschule angerufen und da wurde mir versichert, dass ich bis Mitte 2012 probezeit habe, da ich seit Mitte 2010 den Führerschein habe. laugh2.gif

Es war wirklich mein erster Verstoß. Frag mich nicht warum die drei Jahre. Am Ende habe ich es nur falsch verstanden whistling.gif

Zitat (ilam @ 14.03.2013, 11:13) *
Zitat (Damastor @ 14.03.2013, 11:06) *
Vor allem wie kommt er gerade auf 3 Jahre?


Das zusätzliche Jahr mit 17 und dann der "normale" Rest. laugh2.gif

Ich kann mir aber gut vorstellen, dass der Fahrlehrer das gar nicht so gesagt hat, sondern es nur eine ausweichende Antwort auf eine dämliche Frage war... selbst bei meiner Fahrschule erlebt:
Fahrschüler, gerade Klasse 3 bestanden: "Ab wann darf ich jetzt eigentlich auch über 200 fahren?"
Fahrlehrer: blink.gif
Fahrschüler: "Mein Vater hat gesagt ich dürfe erst frühestens nach einem Jahr über 200 fahren"
Fahrlehrer: "Höre auf Deinen Vater" laugh2.gif whistling.gif


Ich denke mal so ähnlich wirds auch bei mir gewesen sein ^__^


Was muss ich nun erwarten?

Bin NICHT mehr in der Probezeit:

Fall A:
-Blitzer der Rotlicht und Geschwindigkeit kontrolliert
-30kmh zu viel bei erlaubten 60kmh
-Ampel UNTER einer Sekunde Rot
-außerorts


Fall B:
-Blitzer der Rotlicht und Geschwindigkeit kontrolliert
-30kmh zu viel bei erlaubten 60kmh
-Ampel ÜBER einer Sekunde Rot
-außerorts

p.s. Ein Admin sollte mal nen LIKE-button einführen bei solchen guten Antworten laugh.gif
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ilam
Beitrag 14.03.2013, 11:48
Beitrag #20


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Zitat (sempio @ 14.03.2013, 11:38) *
Was muss ich nun erwarten?


Schau in Antwort #2 und [edit] #5 [/edit]
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Jens
Beitrag 14.03.2013, 11:59
Beitrag #21


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§3 Abs. 5 BKatV bestimmt:
Zitat
Werden durch eine Handlung mehrere Tatbestände des Bußgeldkatalogs verwirklicht, die jeweils einen Bußgeldregelsatz von mehr als 35 Euro vorsehen, so ist nur ein Regelsatz, bei unterschiedlichen Regelsätzen der höchste, anzuwenden. Dieser kann angemessen erhöht werden.

Der höchste Regelsatz ist jeweils der für den Rotlichtverstoß (90 bzw. 200 EUR je nach Dauer der Rotlichtphase). Ich vermute, dass dieser dann "angemessen" um 40 EUR (50% des Regelsatzes für 30km/h-Überschreitung außerorts) erhöht wird.


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baguette
Beitrag 14.03.2013, 12:37
Beitrag #22


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Wie das jetzt bei BF17 mit der Probezeit ist, weiß ich auch nicht.
Kann sein, daß der Fahrlehrer denkt, daß man den "richtigen" Führerschein erst mit 18 bekommt, und die Zeit mit 17 noch nicht dazuzählt.
Und ohne in den einschlägigen §§§ nachzulesen, könnt ich das jetzt nicht gänzlich ausschließen.
(Da müßte jemand von den Forumscracks Genaueres wissen.)
Aber sie müßte auch irgendwo auf Deinem Kärtchen stehen. think.gif

Was das genaue Strafmaß angeht, ist unsere Forumsglaskugel einfach nicht genau genug. hypocrite.gif

Die Tempo 90: War das vom Tacho abgelesen, als Du nach dem Blitzen irgendwann draufgeschaut hast?
Mit etwas Tachovorlauf kann das netto unter +20 gewesen sein (also außerorts 30 Euro Regelsatz), wenn Du bis zum Blick auf den Tacho schon wieder deutlich langsamer geworden bist, können es auch +31 gewesen sein (das wären dann schon 120 Euro).

Da mußt Du jetzt einfach abwarten, was das Gerät genau gemessen hat.

Grüße,
b.
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Jens
Beitrag 14.03.2013, 12:41
Beitrag #23


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Zitat (baguette @ 14.03.2013, 12:37) *
Wie das jetzt bei BF17 mit der Probezeit ist, weiß ich auch nicht.

Die Probezeit dauert zwei Jahre und beginnt mit der erstmaligen Erteilung einer Fahrerlaubnis (mit Ausnahme der Klassen AM, L und T). Beim BF17 wird eine vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse B erteilt. Daran ändert die Auflage, dass bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Begleiter gefahren werden darf, nichts.


Zitat (baguette @ 14.03.2013, 12:37) *
Aber sie müßte auch irgendwo auf Deinem Kärtchen stehen.

Die Probezeit ist nicht auf dem Führerschein vermerkt.


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Damastor
Beitrag 14.03.2013, 12:46
Beitrag #24


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Hm Jens kann zeitreisen smile.gif Meine Uhr zeigt 12:40 und Jens hat um 12:41 schneller gepostet als ich wavey.gif

@TE
Es ändert sich für die Strafe nichts, nur das Seminar steht nicht mehr im Raum (welches nicht gerade günstig ist)


--------------------
Viele Grüße!

VW CC:
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baguette
Beitrag 14.03.2013, 12:52
Beitrag #25


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Danke, @Jens.

Zu meiner Zeit, auf dem rosa Läppchen, war da noch ein Stempel drin.

Grüße,
b.
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