... Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zur Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr

    
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Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) vom 25. April 2006 (BGBl. I S. 988) in der Fassung des Inkrafttretens vom 19.07.2011. Letzte Änderung durch: Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen vom 12. Juli 2011 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 36 S. 1378, ausgegeben zu Bonn am 18. Juli 2011).


Inhaltsübersicht
  Abschnitt 1 - Allgemeine Regelungen
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Notwendigkeit einer Zulassung
§ 4Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge
§ 5Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen
  Abschnitt 2 - Zulassungsverfahren
§ 6Antrag auf Zulassung
§ 7Zulassung im Inland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat
§ 8Zuteilung von Kennzeichen
§ 9Besondere Kennzeichen
§ 10Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen (einschl. 1. Ausnahmeverordnung zur FZV)
§ 11Zulassungsbescheinigung Teil I
§ 12Zulassungsbescheinigung Teil II
§ 13Mitteilungspflichten bei Änderungen
§ 14Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
§ 15Verwertungsnachweis
  Abschnitt 3 - Zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr
§ 16Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten
§ 17Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer
§ 18Fahrten im internationalen Verkehr
§ 19Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs in das Ausland
  Abschnitt 4 - Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr
§ 20Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr im Inland
§ 21Kennzeichen und Unterscheidungszeichen
§ 22Beschränkung und Untersagung des Betriebs ausländischer Fahrzeuge
  Abschnitt 5 - Überwachung des Versicherungsschutzes der Fahrzeuge
§ 23Versicherungsnachweis
§ 24Mitteilungspflichten der Zulassungsbehörde
§ 25Maßnahmen und Pflichten bei fehlendem Versicherungsschutz
§ 26Versicherungskennzeichen
§ 27Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens
§ 28Rote Versicherungskennzeichen
§ 29Maßnahmen bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsverhältnisses
  Abschnitt 6 - Fahrzeugregister
§ 30Speicherung der Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister
§ 31Speicherung der Fahrzeugdaten im örtlichen Fahrzeugregister
§ 32Speicherung der Halterdaten in den Fahrzeugregistern
§ 33Übermittlung von Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt
§ 34Übermittlung von Daten an andere Zulassungsbehörden
§ 35Übermittlung von Daten an die Versicherer
§ 36Mitteilungen an die Finanzbehörden
§ 37Übermittlung von Daten an Stellen zur Durchführung des Bundesleistungsgesetzes, des Verkehrssicherstellungsgesetzes, des Verkehrsleistungsgesetzes und von Maßnahmen des Katastrophenschutzes
§ 38Übermittlungen des Kraftfahrt-Bundesamtes an die Zulassungsbehörden
§ 39Abruf im automatisierten Verfahren
§ 40Sicherung des Abrufverfahrens gegen Missbrauch
§ 41Aufzeichnung der Abrufe im automatisierten Verfahren
§ 42Abruf im automatisierten Verfahren durch ausländische Stellen
§ 43Übermittlungssperren
§ 44Löschung der Daten im Zentralen Fahrzeugregister
§ 45Löschung der Daten im örtlichen Fahrzeugregister
  Abschnitt 7 - Durchführungs- und Schlussvorschriften
§ 46Zuständigkeiten
§ 47Ausnahmen
§ 48Ordnungswidrigkeiten
§ 49Verweis auf technische Regelwerke
§ 50Übergangsbestimmungen
§ 51Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Anlagen
Anlage 1Unterscheidungszeichen der Verwaltungsbezirke
Anlage 2Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der Kennzeichen
Anlage 3Unterscheidungszeichen der Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundespolizei, der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler Organisationen
Anlage 4Ausgestaltung der Kennzeichen
Anlage 5Zulassungsbescheinigung Teil I
Anlage 6Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der Bundeswehr
Anlage 7Zulassungsbescheinigung Teil II
Anlage 8Verwertungsnachweis
Anlage 9Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen
Anlage 10Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen
Anlage 11Bescheinigungen zum Versicherungsschutz
Anlage 12Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
 

 
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Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) vom 25. April 2006 (BGBl. I S. 988) in der Fassung des Inkrafttretens vom 19.07.2011. Letzte Änderung durch: Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen vom 12. Juli 2011 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 36 S. 1378, ausgegeben zu Bonn am 18. Juli 2011).
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