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> Standlicht am Tage
Gast_Guest_*
Beitrag 10.02.2005, 16:21
Beitrag #1





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Habe folgendes in der StVo gefunden:
§17 Beleuchtung
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

Gilt das nur für die Dämmerung, oder generell? (Tagsüber macht es doch kein Unterschied, ob ich mit Standlicht oder ganz ohne Licht fahre!)
Bezieht sich dieser Paragraph nur auf die Dunkelheit?
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Stefan Süßmann
Beitrag 10.02.2005, 16:39
Beitrag #2


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Die Aussage ist eindeutig:
Zitat
Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.


mfg


Stefan
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Hornblower
Beitrag 10.02.2005, 17:16
Beitrag #3


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Ich möchte es mal mit meinen Worten verdeutlichen:

Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.


Gruß,

H.H.

P.S.: Ich muß wohl heute wirklich einen Clown gefrühstückt haben...


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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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baerfekt
Beitrag 10.02.2005, 17:23
Beitrag #4


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Zitat (Hornblower @ 10.02.2005, 17:16)
Ich möchte es mal mit meinen Worten verdeutlichen:

Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.


Gruß,

H.H.

P.S.: Ich muß wohl heute wirklich einen Clown gefrühstückt haben...

Glaub auch! laugh2.gif


--------------------
Viele Grüße aus Thüringen
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Gast_Guest_*
Beitrag 10.02.2005, 19:37
Beitrag #5





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Aber man sieht öfters Autos mit Standlicht fahren. Ich glaub auch nicht, dass das bestraft wird, sonst würden das nur wenige machen.
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DaRealAd
Beitrag 10.02.2005, 19:50
Beitrag #6


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Es wird vielleicht normalerweise nicht bestraft, aber erlaubt ist es eben nicht.

Mit Nebelscheinwerfer und Standlicht darf aber ohne Abblendlicht gefahren werden (Natürlich nur bei schlechter Sicht ...)


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Burkhard
Beitrag 10.02.2005, 20:22
Beitrag #7


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Ich möchte mal eine andere Rechtsauffassung in den Raum stellen. Das liegt als ehemalieger Fahrlehrer in meiner Natur. Wir wollen ja auch ein bischen Diskutieren oder? argue.gif

Der § 17 StVO schreibt vor, wann Beleuchtung vorgeschrieben ist. Das steht im Absatz 1. Die weiteren Absätze präzisieren nun die Vorschrift. Sachverhaltsbezogen schreibt Abs. 2 vor, dass mit Begrenzungsleuchten allein nicht gefahren werden darf.

Das bezieht sich doch aber nur auf die Zeit, wo ohnehin die Beleuchtung einzuschalten ist. Vergisst nun ein Fahrzeugführer das Abblendlicht einzuschalten und fährt unter den Bedingungen des § 17 nur mit Standlicht, dann handelt er auch ordnungswidrig. Der Spaß kostet dann 10 €, mit Gefährdung 15 € und bei einen Unfall 35 €.

Folgerichtig und dem Sinngehalt der Vorschrift des § 17 StVO entsprechend, sieht der BKat auch nur dann das Fahren mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) als Ordnungswidrigkeit vor, wenn die vorgeschriebenen Beleuchtungsenrichtungen (Abblendlicht) zu benutzen sind (74 BKat).

Die Insider dieses Forums, denen ein Tatbestandskatalog zur Verfügung steht, könnten ja mal auf Seite 78 TbNr. 117124 bis 117126 nachschauen.

Fazit wäre, dass am Tage auch mit Standlicht gefahren werden dürfte. Zumindest wäre dies nicht Bußgeldbewehrt. think.gif think.gif Regelungskonform wäre hier ja auch das genehmigte Fahren mit Tageslicht. (in welcher Außnahme stand das nochmal drinne???)

So nun hoffe ich auf eine angeregte Diskussion und dass wir am Ende cheers.gif sagen.


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redsonja
Beitrag 10.02.2005, 20:36
Beitrag #8


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es gibt zeiten da muss mit licht gefahren werden.

es gibt zeiten da ist es empfehlenswert mit licht zu fahren.

und es gibt zeiten da brauche ich kein licht.


ertsgenanntes regelt ein gesetz im zeiten falle kann mich dann justitias arm treffen wenn ich das licht nicht so nutze wie es im gesetz verlangt wird.

wenn ich aber in zeiten wo ich kein licht brauche (Sommer, sonne, 30 grad im schatten) etwas (stand)licht einschalte dann mache ich mehr als das gesetz im minimum verlangt ( hier: kein licht) und kann aus meiner sicht nicht belagt werden. (ist doch fast so wie wenn ich auf der autobahn nur 110 statt der höchst zulässigen 130 fahre)


Live long and prosper
RedSonja

P.S. fahren die schweden am tag mit abbblendlicht oder nur mit standlicht???


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Die Wissenden reden nicht viel, die Redenden wissen nicht viel.

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Ulli
Beitrag 10.02.2005, 20:38
Beitrag #9


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Zitat (redsonja @ 10.02.2005, 20:36)
P.S. fahren die schweden am tag mit abbblendlicht oder nur mit standlicht???

mit gelbem Tagfahrlicht, das in D (leider) verboten ist.


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emhazett
Beitrag 10.02.2005, 21:04
Beitrag #10


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Zitat (Guest @ 10.02.2005, 19:37)
Aber man sieht öfters Autos mit Standlicht fahren. Ich glaub auch nicht, dass das bestraft wird, sonst würden das nur wenige machen.

Auch ich mache das regelmäßig.
Sobald die Sicht außen nicht 100%ig ist, wird Standlicht eingeschaltet.
In unserer Gegend wird das weitestgehend toleriert.

Sobald es dämmrig wird oder die Sicht etwas mehr beeinträchtigt, schalte ich auf Abblendlicht um.

Was kümmert mich das kleinkarierte, lächerliche, peinliche Verbot, wenn ich mit Standlicht besser gesehen werde, aber noch nicht die großen Birnen nötig sind. Die Abblendlichtlampen benötigen alleine soviel Strom wie die restliche Beleuchtung.

Besonders im Winter freut sich die Lichtmaschine oder eine schwache Batterie! Und die Lebensdauer der Abblendlichtlampen!

Bin schon oft genug angehalten worden und die 10€ wurden kassiert.
Was solls? Ich lasse mir von denen nicht vorschreiben, welche Beleuchtung ich benutze. Solange ich niemand anderes gefährde oder behindere, geht die das doch nichts an!

Was ist das für eine sinnlose und schwachsinnige Regel, daß Standlicht nicht benutzt werden darf? Da krähen ja die Hühner!

Absolut lächerlich und nicht ernstzunehmen!
Sollen sie doch froh sein, daß man überhaupt die Beleuchtung einschaltet.
Muß denn alles bis ins letzte Detail vom Staat reguliert sein?

MfG
mhz
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Christl
Beitrag 10.02.2005, 21:35
Beitrag #11


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Also ich finde Expert hat völlig recht in dieser Sache. Ich interpretiere das Gesetz schon lange so.
Aber, wozu soll das Standlicht am Tag sinnvolll sein? Gesehen werde ich nicht besser. Das Rücklicht ist relativ unwichtig, weil ich eh schneller als die anderen bin.
Was soll das also.
Aber auch noch eine Frage an Expert. Wie sieht das bei meinem Moped denn aus?
Lichtmaschine lahm, keine Lust dauernd Birnen zu wechseln - darf ich dann auch ohne? whistling.gif


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emhazett
Beitrag 10.02.2005, 21:43
Beitrag #12


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Du kannst nicht immer schneller sein als die anderen.. Bsp. Stauende, zähflüssiger Verkehr, Abbremsen an Ampeln, wegen Hindernis, in Kurven etc.

Es kann immer ein Auto hinter Dir sein.
Und sei es auch ein schnelleres (soll ja vorkommen).

Und auch von vorne sieht man Lichter, wenn auch nicht so stark wie normal.

MfG
mhz
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Gast_fafnir_*
Beitrag 10.02.2005, 21:46
Beitrag #13





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Was machen den die Schweden an französischen beleuchteten Meeresuferstrassen?

Die Flics verlangen dort wegen der möglichen Verwirrung der Kapitäne und Steuerleute Standlicht, und schwedische Autos haben Tagesfahrlicht...... ( Wie war das in Paris auf der Champ de Elysse? Standlicht, Abblendlicht?)
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emhazett
Beitrag 10.02.2005, 21:51
Beitrag #14


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Zitat (fafnir @ 10.02.2005, 21:46)
( Wie war das in Paris auf der Champ de Elysse? Standlicht, Abblendlicht?)

Was meinst Du?
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Burkhard
Beitrag 10.02.2005, 22:09
Beitrag #15


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@emhazet

Wir beide hatten noch nicht das zweifelhafte Vergnügen. Ich habe aber schon einige Beiträge von dir gelesen. Mein Eindruck ist, dass du am liebsten in einer Anarchie leben würdest, wo es keine Vorschriften gibt, die das Leben in der Gemeinschaft miteinander regeln, außer die des Stärkeren. Wenn es nicht solche, auf sich bezogene Menschen geben würde, dann bräuchten wir auch nicht die vielen Vorschriften. Bei manchen Vorschriften muss ich dir allerdings zustimmen, da könnte der Gesetzgeber mal nachbessern.

Ich habe mir mal erlaubt, deinen Beitrag parziell zu hinterfragen.

Zitat
Bin schon oft genug angehalten worden und die 10€ wurden kassiert.


Das heißt, du bist Nachts oder in der Dämmerung (die überwiegende Mehrheit der Fahrzeuge hatte Licht eingeschaltet) nur mit Standlicht gefahren? Wenn nicht, dann hast du einfach mal umsonst bezahlt.

Zitat
Die Abblendlichtlampen benötigen alleine soviel Strom wie die restliche Beleuchtung.


Wie hoch ist denn deine Stromrechnung?

Zitat
Besonders im Winter freut sich die Lichtmaschine oder eine schwache Batterie!


Von Fahrzeugtechnik hast du wohl offensichtlich keine Ahnung. Da lachen ja wirklich die Hühner. Eine Drehstromlichtmaschine liefert bereis ab ca. 850 bis 1000 U/min ausreichend Strom, um alle Verbrauer zu versorgen. Auch der Ladestrom wird bereitgestellt. Dass die Lampen für's Abblendlicht eine etwas kürzere Lebensdauer haben, anstatt 5 Jahre nur 4 Jahre (ich gehe da von meinen Erfahrungen aus), das Argument zieht. Vorallem wenn ich daran denke, dass du schon öfter 10 € zahlen durftest. Hat sich also richtig gerechnet. rofl1.gif

Zitat
Solange ich niemand anderes gefährde oder behindere, geht die das doch nichts an!


Hast du ja auch offensichtlich nicht, sonst hättest du ja auch 15 € bezahlt.

Zitat
Was kümmert mich das kleinkarierte, lächerliche, peinliche Verbot, wenn ich mit Standlicht besser gesehen werde


Wer will dich denn am Tage sehen? Und was ist dann mit deinem Stromverbrauch? Die Stromrechnung muss dir doch die Tränen in die Augen treiben. Was kosten denn eigentlich die Lampen für's Standlicht? Ich weiß das nämlich nicht, weil ich noch nie eine austauschen musste. Fahre ja auch am Tage nicht mit Standlicht.

Zitat
Was solls? Ich lasse mir von denen nicht vorschreiben, welche Beleuchtung ich benutze.


Wollen wir ja auch gar nicht. Am Tage ist es uns doch völlig egal. Ich bin auch kein Fan altertümlicher Vorschriften. Wenn sie aber der Verkehrssicherheit dienen, sind sie einzuhalten.

Zitat
Sollen sie doch froh sein, daß man überhaupt die Beleuchtung einschaltet.


Wer soll denn froh sein? Die Kinder, die im Dunkeln die Fahrbahn überqueren wollen oder die anderen Verkehrsteilnehmer, die immer, wenn du mit eingeschalteten Licht vorbei fährst, sich ehrfürchtig auf den Boden knien und rufen; "Danke notworthy.gif großer emhazett, danke notworthy.gif, dass dir die Erleuchtung kam, danke notworthy.gif, dass du mit Licht fährst.

Zitat
Sobald es dämmrig wird oder die Sicht etwas mehr beeinträchtigt, schalte ich auf Abblendlicht um.


Wir sind echt stolz auf dich. whistling.gif

Betrachte das hier einfach mit Humor.


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emhazett
Beitrag 10.02.2005, 22:27
Beitrag #16


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Zitat
Mein Eindruck ist, dass du am liebsten in einer Anarchie leben würdest, wo es keine Vorschriften gibt, die das Leben in der Gemeinschaft miteinander regeln, außer die des Stärkeren.

Würdest Du das Forum verfolgen, würdest Du hier nicht so einen Käse behaupten.
Ich wünsche mir sogar klare und streng überwachte Regularien.

Aber nur dort, wo sie wirklich Sinn machen.
Zum aktiven Schutz der Verkehrsteilnehmer. Die sollen mehr Spaß am Fahren bereiten; nicht selbigen unterbinden!

Ich verachte Anarchie als solche!
Aber Überwachung, die nur der Staats- oder Gemeindekasse dient und oft fernab jeglicher Unfallschwerpunkte stattfindet, nämlich da, wo man sich am besten verstecken kann, ist lächerlich.
Genau wie die meisten Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen, sowie teilweise auch innerorts.

Regeln sind gut und wichtig, aber nicht so derartig ins Extrem pervertiert, wie in Deutschland!

Zitat
Das heißt, du bist Nachts oder in der Dämmerung (die überwiegende Mehrheit der Fahrzeuge hatte Licht eingeschaltet) nur mit Standlicht gefahren? Wenn nicht, dann hast du einfach mal umsonst bezahlt.

Auch das würdest Du, im Falle des gründlichen Lesens meiner Beiträge, nicht behaupten.
Ich schalte Standlicht an, wo die meisten anderen noch nicht an Licht denken.
Ich schalte sofort auf Abblendlicht um, sofern mir ein paar Fahrzeuge mit Abblendlicht entgegenkommen.
Leider ist in Deutschland die Rechtsauffassung anders und ich bezahle auch bei strahlendem Sonnenschein für Standlicht. Mehrfach. Schon einmal versucht, mit einem Anwalt anzufechten, ergebnislos. Was solls.

Zitat
Wie hoch ist denn deine Stromrechnung?

Unqualifiziert, unsachlich.
N/C

Zitat
Von Fahrzeugtechnik hast du wohl offensichtlich keine Ahnung. Da lachen ja wirklich die Hühner. Eine Drehstromlichtmaschine liefert bereis ab ca. 850 bis 1000 U/min ausreichend Strom, um alle Verbrauer zu versorgen. Auch der Ladestrom wird bereitgestellt. Dass die Lampen für's Abblendlicht eine etwas kürzere Lebensdauer haben, anstatt 5 Jahre nur 4 Jahre (ich gehe da von meinen Erfahrungen aus), das Argument zieht. Vorallem wenn ich daran denke, dass du schon öfter 10 € zahlen durftest. Hat sich also richtig gerechnet.

Es geht hier in der Tat nicht in erster Linie um die von mir genannten Gründe...
Ich hätte es nicht nötig, Birnen oder Lichtmaschinen einzusparen.
Es geht mir ums Prinzip.
Es geht den Staat nichts an, mit was ich rumfahre, solange ich niemanden gefährde oder behindere!
Wenn ich Standlicht für angemessen halte, fahre ich mit Standlicht. Da tun mir die 10€ ab und zu (es wird ja seltener) auch nicht weh!
Ich wollte nur Gründe aufzeigen, die eine Kosten-Nutzen-Rechnung beinhalten.
Auf mich sind sie nicht anwendbar.

Zitat
Hast du ja auch offensichtlich nicht, sonst hättest du ja auch 15 € bezahlt.

Genau deshalb sehe ich mich - zumindest moralisch - im Recht.

Zitat
Wer will dich denn am Tage sehen? Und was ist dann mit deinem Stromverbrauch? Die Stromrechnung muss dir doch die Tränen in die Augen treiben. Was kosten denn eigentlich die Lampen für's Standlicht? Ich weiß das nämlich nicht, weil ich noch nie eine austauschen musste. Fahre ja auch am Tage nicht mit Standlicht.

Ich sagte bereits, daß mir die Kosten ziemlich schnuppe sind.
Mein Auto beinhaltet Abwehrtechnik (gegen staatliche Plündertruppen) mit Wert in vierstelliger Höhe.
Hier betreibe ich eine Kosten-Nutezn-Rechnung.
Bei meiner Kilometerleistung im Jahr (>100 000) hat sie mir schon so manchen Punkt, so manches Fahrverbot erspart.

Zitat
Wollen wir ja auch gar nicht. Am Tage ist es uns doch völlig egal. Ich bin auch kein Fan altertümlicher Vorschriften. Wenn sie aber der Verkehrssicherheit dienen, sind sie einzuhalten.

Deinem letzten Satz stimme ich voll und ganz zu!
Am Tage ist es "Euch" anscheinend nicht egal. Vgl. Verwarngelder und Anfechtung mit Anwalt!

Zitat
Wer soll denn froh sein? Die Kinder, die im Dunkeln die Fahrbahn überqueren wollen oder die anderen Verkehrsteilnehmer, die immer, wenn du mit eingeschalteten Licht vorbei fährst, sich ehrfürchtig auf den Boden knien und rufen; "Danke  großer emhazett, danke , dass dir die Erleuchtung kam, danke , dass du mit Licht fährst.

Bei Dunkelheit ist bei mir schon lange Abblendlicht an (vgl. Oben)...
Außerdem, wie Du vielleicht schon in anderen Threads mitbekommen hast, üben diese ständigen Kinder-Horrorszenarien oder Todes-Horrorszenarien, die zur Begründung von allem und jedem verwendet werden, auf mich keine Wirkung aus.
Nicht aus Kaltblütigkeit, sondern weil sie schlicht und einfach ständig überreizt und in den unmöglichsten Situationen (wie im zitierten Teil Deines Beitrages whistling.gif ) verwendet werden.
Auf den Restschwachsinn gehe ich nicht ein.

Zitat
Wir sind echt stolz auf dich.

Habe ich nie erwartet.
Habe auch nicht erwartet, daß auch nur einer meine Meinung teilt!

Zitat
Betrachte das hier einfach mit Humor.

Wie soll ich etwas als Humor betrachten, was meine Aussagen hier umdrehr und zu seinen Gunsten auslegt?

Wenn Du einen humorvollen Beitrag schreiben willst, dann beginne ihn nicht so tiefgründig.

MfG
mhz
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Burkhard
Beitrag 10.02.2005, 23:24
Beitrag #17


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Es ist ja wohl offensichtlich, dass du die 10 € beim Fahren mit Standlicht am Tage umsonst bezahlt hast. Da hattest du einen schlechten Rechtsanwalt. Laut bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog heißt es:

"Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten.
§ 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74 BKat"

Damit scheidet die Anwendung dieser Vorschrift am Tage aus. Einen anderen Tatvorwurf, außer Gefährdung und Unfall, gibt es nicht. Aber das wissen wahrscheinlich auch einige Kollegen nicht. Jetzt bist du aber schlauer und kannst vernünftig argumentieren.

Wie bin ich zu der Meinung gekommen, dass du lieber ohne Vorschriften leben würdest?

Das sind einige Beiträge, wo du auf dein Recht gepocht hast, selber zu bestimmen, wie schnell du beispielsweise in Baustellenbereichen fahren möchtest. Auf Kritik hast du recht energisch reagiert. Richtige Argumente fehlten aber m. E. Es kam mir eher so vor, das du mit dem Fuß auf den Boden gestampft hast und sagst: "Ich will das aber so!". Ähnlich empfand ich, als ich deinen Beitrag zum Thema Standlicht gelesen habe. Naja, ist halt mein subjektives Empfinden. Kann mich aber auch täuschen. Ich werde mal deine Beiträge weiter verfolgen, vielleicht muss ich mich ja revidieren. Dann werde ich mich auf jeden Fall bei dir melden.

Zitat
QUOTE
Das heißt, du bist Nachts oder in der Dämmerung (die überwiegende Mehrheit der Fahrzeuge hatte Licht eingeschaltet) nur mit Standlicht gefahren? Wenn nicht, dann hast du einfach mal umsonst bezahlt.

Auch das würdest Du, im Falle des gründlichen Lesens meiner Beiträge, nicht behaupten.


Ich habe eine Frage formuliert. Deshalb steht nach "gefahren" ein "?". Das andere belasse ich einfach mal so, weil es eigentlich um das Fahren mit Standlicht geht. Du weißt ja; "Sehen und gesehen werden."


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The Fred
Beitrag 11.02.2005, 06:30
Beitrag #18


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@ emhazett
Warum überspingst Du nicht die Standlichtfase und machst gleich das Abblendlicht ein. Der Strom / Sprittverbrauch und der Verschleiß der Lampen ist wirklich nicht nennenswert.
Berücksichtigt auch nicht wirklich jemand.
Die 10 oder 15 Euro kannst Du dann denoch ausgeben.
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Dirk-
Beitrag 11.02.2005, 07:27
Beitrag #19


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Die Nebelleuchten mach ich bei Nebel an;
Die Bremsleuchten beim bremsen
Die Fahrtrichtungsanzeiger beim ändern der Fahrtrichtung
Aber wann benutzt man denn das Standlicht??? whistling.gif


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Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. Rene Descartes, 1596-1650
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Ulli
Beitrag 11.02.2005, 07:33
Beitrag #20


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ich sehe absolut keinen Sinn darin, mit Standlicht zu fahren, denn das Standlicht ist für entgegenkommende VT erst dann zu erkennen, wenn die Sichtverhältnisse bereits Fahrlicht erfordern.
Ich fahre grundsätzlich mit Abblendlicht, völlig unabhängig von den Witterungsverhältnissen und bei meinem PKW mit Klappscheinwerfern habe ich Tagesfahrlicht angebaut.
In Niedersachsen läuft übrigens seit mehreren Jahren ein Projekt "Mit Licht - immer". Leider scheint das, obwohl es an den Straßen ausserorts plakatiert wird, gerade bei den Behörden (Polizei...) noch nicht durchgängig bekannt zu sein.

Um der Diskusion, dass man dann die Motorradfahrer nicht mehr erkennen könne, vorzubeugen: Motorräder fahren mit Licht, damit man sie überhaupt sieht, nicht, damit man sie von PKWs unterscheiden kann.
Ob mir ein oder zwei Scheinwerfer entgegenstrahlen, ist absolut nebensächlich, ich erkenne aber, dass mir ein Fahrzeug entgegenkommt.

BTW: Warum heisst das Standlicht wohl Standlicht? whistling.gif


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The Fred
Beitrag 11.02.2005, 07:40
Beitrag #21


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Übertrieben:
Wenn ich mich darauf verlasse, dass die Begrenzungsleuchten nur im Stand eingeschaltet sind, kann es sogar zu gefählichen Situationen kommen.
Bitte fallt jetzt nicht über mich her weil ich es ins Extrem treibe! Ich weiß selber, dass ...
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Ulli
Beitrag 11.02.2005, 07:54
Beitrag #22


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Zitat (The Fred @ 11.02.2005, 07:40)
Wenn ich mich darauf verlasse, dass die Begrenzungsleuchten nur im Stand eingeschaltet sind, kann es sogar zu gefählichen Situationen kommen.

dem kann ich intellektuell nicht folgen crybaby.gif

Oder meinst du, dass eingeschaltetes Standlicht die übrigen VT in der Sicherheit wiegt, es handele sich um ein stehendes Fahrzeug?

Also, unter guten Sichtverhältnissen erkenne ich das Fahrzeug lange bevor ich sein Standlicht bemerke. Bei miesem Wetter (Nebel, Regen...) erkenne ich das Fahrzeug mit oder ohne Standlicht schlecht, dann ist aber auch Fahrlicht angesagt, obwohl immer noch einige meinen, es reiche Standlicht aus - die sind sich nur noch nicht selbst entgegengekommen tongue.gif

Ich halte das Fahren mit Standlicht nicht für gefährlich - es macht nur keinerlei Sinn.

Gruß Ulli


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Grobi
Beitrag 11.02.2005, 07:58
Beitrag #23


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Der Volvo wird bei uns fast immer mit Standlicht gefahren. Es handelt sich aber um separate Lampen in einem eigenen Gehäuse, so daß das Licht wesentlich besser zu sehen ist als normale im Hauptscheinwerfer integrierte Lämpchen.

Sinn macht das Standlicht IMO dann, wenn es etwas dämmerig ist, ich aber bei Abblendlicht meinen eigenen Lichtkegel nicht sehe. Dann tut es auch ein gutes Standlicht.

Nebelscheinwerfer mach ich z.B. auch nachts auf kurvigen Landstraßen oder in Waldstücken an um den Fahrbahnrand besser zu erkennen.
Sinnvoll ist was Sinn macht!

Grobi


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Gast_Gast_crispy_*
Beitrag 11.02.2005, 08:04
Beitrag #24





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Zitat (Expert @ 10.02.2005, 23:24)
"Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten.
§ 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74 BKat"

Das du aber nie mit Standlicht fahren darst, hast du IMMER ABB oder TFL einzuschalten, wenn du fahren möchtest, insofern ist der BKat korrekt.
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The Fred
Beitrag 11.02.2005, 08:07
Beitrag #25


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Zitat (Ulli @ 11.02.2005, 07:54)
dem kann ich intellektuell nicht folgen

...übrigen VT in ...

Mit "extrem" meine ich nicht die übrigen Verkehrsteilnehmer.
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Burkhard
Beitrag 11.02.2005, 10:14
Beitrag #26


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Zitat (Gast_crispy @ 11.02.2005, 08:04)
Zitat (Expert @ 10.02.2005, 23:24)
"Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten.
§ 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74 BKat"

Das du aber nie mit Standlicht fahren darst, hast du IMMER ABB oder TFL einzuschalten, wenn du fahren möchtest, insofern ist der BKat korrekt.

Ich habe ja auch nie behauptet, der BKat wäre nicht korrekt. Es widerspräche aber dem Sinngehalt der Vorschrift, wenn du einem am Tage mit Standlicht fahrenden Fahrzeugführer diesen Tatvorwurf unterbreiten würdest und ihn 10 € abnimmst. Denn er muss ja laut § 17 Abs. 1 erst die Beleuchtung einschalten, wenn dies durch Dämmerung, Dunkelheit oder durch schlechte Sichtverhältnisse erforderlich wird.

Und hier muss ich emhazett einfach mal Recht geben, wo ist denn der Unterschied zwischen Tagesfahrlicht und Standlicht? Außer der Luxzahl und der Bezeichnung. Die Argumentation, dass andere VT eine Kausalität zwischen Standlichter und stehenden Fahrzeug herstellen, sie also denken, "Na der steht ja, da kann ich ja beruhigt über die Straße gehen.", halte ich nicht für stichhaltig. Meint ihr, ein normaler VT kann zwischen Tagesfahrlicht und Standlicht unterscheiden? think.gif think.gif think.gif


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FaSt
Beitrag 11.02.2005, 11:39
Beitrag #27


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Zitat (MHZ)
Besonders im Winter freut sich die Lichtmaschine oder eine schwache Batterie!


Was denn?
Geht deine Mistkarre etwa schon in die Knie, wenn du nur mal
zwei Stromverbraucher gleichzeitig betreibst? tongue.gif


Zitat (MHZ)
...Und die Lebensdauer der Abblendlichtlampen!
Bin schon oft genug angehalten worden und die 10€ wurden kassiert.
...Da tun mir die 10€ ab und zu (es wird ja seltener) auch nicht weh!


Als pragmatischer Typ gebe ich persönlich lieber Geld für
neue Lampen aus, als das ich es unserem überreguliertem Staat
in den Rachen werfe! tongue.gif


Zitat (MHZ)
Es geht mir ums Prinzip.
Es geht den Staat nichts an...


Ja nee - is klar! showoff.gif

Zitat (MHZ)
Ich wollte nur Gründe aufzeigen, die
eine Kosten-Nutzen-Rechnung beinhalten.
Auf mich sind sie nicht anwendbar.


Auch klar! wallbash.gif rofl1.gif


*SCNR*


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Hornblower
Beitrag 11.02.2005, 11:47
Beitrag #28


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Also, jetzt muß ich doch wirklich mal einen Stab für Emhazett brechen:

Wer meint, Emhazett sein ein Anarchist, der sollte doch mal den "Irrsinniger Idiot"-Thread lesen. Hier hat sich gezeigt, dass Emhazett manchmal etwas unglücklich formuliert, daß er aber ansonsten für Eigenverantwortung innerhalb eines sozialen Gefüges plädiert.

Sehr gut finde ich übrigens, daß Emhazett Licht einschaltet, um besser gesehen zu werden.

Aber ich frage mich auch: Warum nicht gleich Abblendlicht?
Emhazett, hast Du eigentlich damals den Thread verfolgt, in dem FaSt Photos gepostet hat, um für das Fahren mit Licht zu plädieren? Fand ich genial, Du auch?

Viele Grüße,
H.H.

P.S.: Emhazett, wie, um gottes Willen, kommst Du auf > 100 000 km/a? Bist Du Berufs-Kraftfahrer?


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FaSt
Beitrag 11.02.2005, 12:01
Beitrag #29


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Zitat (Hornblower)
Aber ich frage mich auch: Warum nicht gleich Abblendlicht?
Emhazett, hast Du eigentlich damals den Thread verfolgt, in dem FaSt Photos gepostet hat, um für das Fahren mit Licht zu plädieren? Fand ich genial, Du auch?


Vielen Dank, Hornblower. flowers.gif

Auf deine Frage wirst du vermutlich zu hören bekommen, das
tagsüber eigentlich gar kein Licht erfoderlich ist, und das man
in diesem Fall allemale mehr macht, als notwendig...

Und bei Dämmerung schaltet MHZ ja das Abblendlicht ein;
und das, obwohl seine Batterie darunter so sehr leiden tut. laugh.gif

....
Zu den Fotos nochmal:
Leider funzen die ja alle nicht mehr
(weil ich für die Einstellung seinerzeit einen fremden Speicherplatz "gestohlen" habe blushing.gif )

Viele Bilder habe ich aber auf meinem Rechner gespeichert...

Insbesondere das Foto, auf dem ein Standlichtfahrer von den
umliegenden Lichtquellen vollends verschluckt wurde, werde ich
noch mal posten...


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steveluke
Beitrag 11.02.2005, 12:02
Beitrag #30


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In der Sache will ich mal ganz kurz die Argumentation von Expert voll und ganz unterstützen.

Das Verbot des Fahrens mit Standbeleuchtung greift auch nach meiner Auffassung lediglich in Fällen, in denen die Benutzung des Abblendlichtes vorgeschrieben ist.

Auch die Formulierungen sowohl im Tatbestandkatalog als auch im verbindlichen Bußgeldkatalog lassen IMHO keinen anderen Schluss zu.


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Burkhard
Beitrag 11.02.2005, 12:29
Beitrag #31


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Zitat (Hornblower @ 11.02.2005, 11:47)
Wer meint, Emhazett sein ein Anarchist, der sollte doch mal den "Irrsinniger Idiot"-Thread lesen. Hier hat sich gezeigt, dass Emhazett manchmal etwas unglücklich formuliert, daß er aber ansonsten für Eigenverantwortung innerhalb eines sozialen Gefüges plädiert.


Ich habe übrigens nicht behauptet, er sei ein Anarchist.
Zitat
Mein Eindruck ist, dass du am liebsten in einer Anarchie leben würdest, wo es keine Vorschriften gibt, die das Leben in der Gemeinschaft miteinander regeln, außer die des Stärkeren.


Sorry! Aber das Gefühl hat sich einfach aufgeträngt, was bei den teilweise doch sehr unglücklichen Formulierungen auch kein Wunder ist.

Aber ich erwähnte ja schon:
Zitat
... Naja, ist halt mein subjektives Empfinden. Kann mich aber auch täuschen. Ich werde mal deine Beiträge weiter verfolgen, vielleicht muss ich mich ja revidieren. Dann werde ich mich auf jeden Fall bei dir melden.


giveup.gif giveup.gif giveup.gif


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Gast_Gast_Crispy_*
Beitrag 11.02.2005, 12:32
Beitrag #32





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Zitat (steveluke @ 11.02.2005, 12:02)
Das Verbot des Fahrens mit Standbeleuchtung greift auch nach meiner Auffassung lediglich in Fällen, in denen die Benutzung des Abblendlichtes vorgeschrieben ist.
Auch die Formulierungen sowohl im Tatbestandkatalog als auch im verbindlichen Bußgeldkatalog lassen IMHO keinen anderen Schluss zu.

Das kannst du ja mal den freundlichen Sheriff sagen und dann warten, bis er sich vom Lachanfall wieder erholt hat.
Nach der STVO ist und bleibt das Fahren mit SL verboten. Daran gibts nicht zu rütteln. Die Formulierung im BKat ist unglücklich, aber da darf man ja auch sicher mal interpretieren, wie die Herren Rechtsverdreher es ja so oft fordern und tun.
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steveluke
Beitrag 11.02.2005, 12:39
Beitrag #33


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Zitat (Gast_Crispy @ 11.02.2005, 12:32)
Das kannst du ja mal den freundlichen Sheriff sagen und dann warten, bis er sich vom Lachanfall wieder erholt hat.

Mach' ich dann mal bei nächster Gelegenheit.


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Burkhard
Beitrag 11.02.2005, 12:50
Beitrag #34


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Es geht nicht darum, dass es erlaubt ist, es geht nur darum, dass der Gesetzgeber hierfür (wissentlich oder nicht) keine explizite Ahndungsmöglichkeit vorgesehen hat. Schau dazu mal in § 7 IV StVO = Reißverschlussverfahren. Auch das ist nicht explizit zu ahnden.

Da sich bei Mißachtung dieser Verhaltensvorschrift aber auch vermeidbare Gefährdungen oder Behinderungen ergeben können, sieht nun der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog eine Ahndungsmöglichkeit aus § 1 II StVO vor. Das lässt sich beim Fahren mit Standlicht am Tage aber nicht konstruieren.

Zitat
Das kannst du ja mal den freundlichen Sheriff sagen und dann warten, bis er sich vom Lachanfall wieder erholt hat.


Bei uns gibt es keine Sheriffs wink.gif. Aber wenn du mal einen siehst, dann kannst du ihn ja mal fragen, ob er dir den Text aus dem Tatbestandskatalog mal vorlesen kann. Dann kannst du dich ja vor Lachen krümmen, denn nun bist du schlauer. laugh2.gif


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emhazett
Beitrag 11.02.2005, 13:04
Beitrag #35


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Hallo..
Sehr viele differenzierte Meinungen zu einem Thema.

Einig sind sich allerdings fast alle, daß bei eingeschaltetem Standlicht keine erhöhte Gefährung besteht.
Da frage ich mich doch, warum der Staat das reguliert.

@FaSt
Es scheint geizig rüberzukommen. Aber es geht mir hier nicht um den Verschleiß. Das Auto lebt vermutlich kürzer als die Lampen, da es dann durch ein neues ersetzt wird..
Nein, ich kenne zwar Beispiele, denen es da um den Verschleiß geht, deshalb auch oben angeführt die Gründe, allerdings zähle ich mich hier eindeutig nicht dazu.

Die staatliche Regel, daß mit Standlicht nicht gefahren werden darf, ist Schwachsinn.
Und so behandle ich sie auch.

Der wahre Grund, warum ich kein Abblendlicht anschalte, sondern Standlicht, ist das Design. Sobald auch nur die geringste Sichtbeeinträchtigung besteht, wird auf Abblendlicht umgeschaltet. Kann bei den von mir gefahrenen Geschwindigkeiten lebenswichtig sein.
Das Auto sieht von vorne sagen wir "edler" aus und auch ein wenig "grimmig". Mir gefällt dieses Design, manchem nicht; manchem gefallen Nebelscheinwerfer besser, warum denn nicht?
Wenn ich Abblendlicht anschalte, sieht das Auto von vorne herkömmlich und nicht mehr so, sagen wir "schick", aus, wie mit Begrenzungsbeleuchtung.

Ich will mir einfach nichts verbieten lassen, was eigentlich nicht verboten gehört, weil keine Gefährdung besteht.

Im übrigen stimme ich @hornblowers Beitrag lückenlos zu.
Durch die Diskussion im angesprochenen Thread, denke ich, konnte ich ihm meinen, durchaus nicht anarchistischen, Standpunkt verdeutlichen. Er hat sich die Mühe gemacht, genau wie FaSt, sich mit meinen Beiträgen wirklich auseinanderzusetzen und deshalb weiß er jetzt auch, wie sie gemeint sind.
Manchmal ist der erweckte erste Anschein falsch und der wahre Sinn tiefgründiger. Manche Forenteilnehmer lesen allerdings so oberflächlich, daß ihnen dieser tiefe Sinn verschlossen bleibt. [Nein wie klingt das wieder poetisch heute]
Auch wenn unsere Meinungen nicht hundertprozentig überlappen, so akzeptiert (und v.a. toleriert - was hier nicht jeder Forenteilnehmer macht) der eine die Meinung des anderen.

@steveluke
Leider sehen das die Richter in unserer Gegend anders (durch 2 Instanzen)..

Irgendjemand meinte, der Anwalt sei schlecht.
Dem ist mitnichten so.
Er ist erstens ADAC-Anwalt, zweitens in unserer Gegend bekannt und renomiert und hat für mich schon sehr knifflige Prozesse gewonnen.
In diesem Fall hatte ich nach der zweiten Instanz keine Lust mehr, wegen 10€ so ein Aufhebens zu veranstalten.

Vielleicht praktiziere ich das mal beim nächsten Fall, um Euch hier ein klares Ergebnis liefern zu können.
Btw: Gibt es die nicht schon? Gibt es nicht schon einschlägige Urteile zu Standlicht? Mit Sicherheit.. Wer findet sie?

Dieses Jahr hatte ich noch kein Standlicht-Ticket, dafür ein Warnticket..
Naja, nachdem ich eine Strecke innerorts zum x-ten Male abgefahren bin, war es dem Ordnungsbeamten zu blöd und er rief die Polizei, die mir dann 10€ abknöpfte. Was weiß ich, wen ich belästigt haben soll. Die meisten waren einfach nur dankbar über die Lichthuperei!
Ich habe mir abgewöhnt, mit Polizisten zu diskutieren. Du kannst nur verlieren.
Wenn sie es richtig verbocken, gibt es ein Verfahren und dann ist Ruhe im Karton.. Ansonsten.. Bei Verwarngeldern, einfach zahlen..

Mach ich mir keinen Kopf mehr drum; hab es aufgegeben.
Die cop.gif ist zu selbstherrlich und stur.

MfG
mhz
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steveluke
Beitrag 11.02.2005, 13:07
Beitrag #36


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Zitat (emhazett @ 11.02.2005, 13:04)
@steveluke
Leider sehen das die Richter in unserer Gegend anders (durch 2 Instanzen)..

Kannst du dazu näheres posten?
Insbesondere zu den konkreten und kompletten Umständen des abzuurteilenden Sachverhaltes sowie zu dem Wortlaut der jeweiligen Urteile?

Gibt es eine Fundstelle, wo ich es nachlesen kann?

Die Sache interessiert mich wirklich.


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Andreas 214
Beitrag 11.02.2005, 13:14
Beitrag #37


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Zitat (Dirk- @ 11.02.2005, 07:27)
Die Nebelleuchten mach ich bei Nebel an;
Die Bremsleuchten beim bremsen
Die Fahrtrichtungsanzeiger beim ändern der Fahrtrichtung
Aber wann benutzt man denn das Standlicht??? whistling.gif

das war nicht schlecht
rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif


--------------------
....................................................
Gruß aus Ravensburg
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Kölnfahrer
Beitrag 11.02.2005, 13:47
Beitrag #38


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Zitat (emhazett @ 11.02.2005, 13:04)
Wenn ich Abblendlicht anschalte, sieht das Auto von vorne herkömmlich und nicht mehr so, sagen wir "schick", aus, wie mit Begrenzungsbeleuchtung.

Unabhängig von der Frage, ob und wann Standlicht während der Fahrt eingeschaltet sein darf, haben ästhetische Fragen im Straßenverkehr nicht das geringste verloren. Hier stellt sich ausschließlich die Frage, ob etwas der Sicherheit dient oder nicht oder ihr entgegen steht.

Zitat
Er hat sich die Mühe gemacht, genau wie FaSt, sich mit meinen Beiträgen wirklich auseinanderzusetzen und deshalb weiß er jetzt auch, wie sie gemeint sind.
Manchmal ist der erweckte erste Anschein falsch und der wahre Sinn tiefgründiger. Manche Forenteilnehmer lesen allerdings so oberflächlich, daß ihnen dieser tiefe Sinn verschlossen bleibt.
Es soll allerdings auch Leute geben, die ihre Beiträge so verfassen können, dass man sie beim ersten "oberflächlichen" Lesen (richtig) versteht. Von anderen zu erwarten, dass sie durch Herumgrübeln, Abwägen und Nachfragen den ach so tiefen Sinn der eigenen Beiträge entschlüsseln entbehrt hingegen nicht einer gewissen Egozentrik.

Zitat
Die  cop.gif ist zu selbstherrlich und stur.
Seltsamerweise hatte ich mit denen noch nie solcherlei Probleme. Ob's daran liegt, wie man in den Wald ruft?

Zitat (Dirk-)
Die Nebelleuchten mach ich bei Nebel an;
Die Bremsleuchten beim bremsen
Die Fahrtrichtungsanzeiger beim ändern der Fahrtrichtung
Aber wann benutzt man denn das Standlicht???

Wenn man meint, dass es schicker aussieht. Benutz doch mal Dein Gehirn... whistling.gif wink.gif


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"... und es gibt Werbung für alles, das man nicht braucht,
damit man Auto fährt, anders riecht und dabei raucht."

F. Urlaub
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Dirk-
Beitrag 11.02.2005, 14:06
Beitrag #39


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Zitat (Kölnfahrer @ 11.02.2005, 13:47)
Wenn man meint, dass es schicker aussieht. Benutz doch mal Dein Gehirn... whistling.gif wink.gif

blushing.gif Sorry Kölnfahrer, ging leider nicht, bin noch im Büro rofl1.gif rofl1.gif


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Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. Rene Descartes, 1596-1650
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steveluke
Beitrag 11.02.2005, 14:09
Beitrag #40


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Zitat
Nach der STVO ist und bleibt das Fahren mit SL verboten. Daran gibts nicht zu rütteln.


Genau das ist ja die im Moment noch offene Frage, die IMHO nicht so einfach mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann.

Es scheint eine rechtssystematische Frage zu sein, nämlich die:

Ist § 17 Abs. II ("Mit Begrenzungsleuchten [Standlicht] allein darf nicht gefahren werden) isoliert zu betrachten oder zwingend im Zusammenhang mit
§ 17 Abs I (sinngem.: Wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen)

Mit anderen Worten: Ist Abs II lediglich eine Ausformulierung der Erfordernisse, die im Fall des Abs. I gelten (und zwar nur unter der dort genannten Voraussetzung der Erfordernis auf Grund der Sichtverhältnisse)?

Hentschel ( Richter aD AG Köln) befürwortet z.B. die letztere Variante...

Zitat
Die Formulierung im BKat ist unglücklich


Genau genommen spricht die Formulierung im BKat sogar eher für deine Meinung, denn hier ist zu lesen:

"Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren - 10 €"

Im BKat gibt es also keinerlei Verweis auf die Sichtverhältnisse.


Die Formulierung im TBKat ist etwas anders, hier erfolgt nämlich der Verweis auf die Sichtverhältnisse:

"Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) hätten benutzen müssen - 10 €"

Es gibt hier also in der Tat einige Widersprüche, insofern halte ich diese Diskussion für durchaus interessant.

Da der BKat aber -im Gegensatz zum TBKat- verbindlich ist, spräche dies wiederum eher für die Diskutanten, die ein restriktives Verbot des Fahrens mit Standlicht befürworten.


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emhazett
Beitrag 11.02.2005, 14:10
Beitrag #41


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@steveluke

Ich muß mal meinen Anwalt anrufen, ob der noch Akten hat bzw. das Aktenzeichen und dann mal versuchen, an die alten Akten ranzukommen!

Im Internet steht dazu nichts, da ich die Urteile nicht digitalisiert habe..
Damals bestand kein Grund dazu..

Sobald ich sioe hab, werde ich die wichtigsten Stellen entweder einscannen oder abtippen..

Ich weiß nur noch, daß das GEricht damit argumentiert hat, daß die Formulierung in der entsprechenden StVO-Vorschrift dahingehend zu interpretieren ist, daß WENN ÜBERHAUPT Licht, DANN RICHTIG.
So wurde der Passus kommentiert. Beide Instanzen AG + LG waren sich einig.

Mal nachforschen..
Hab mittlerweile nen anderen Anwalt; aber ich ruf ihn trotzdem mal an!

MfG
mhz
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Beitrag 11.02.2005, 15:08
Beitrag #42


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Warum sollte es Standlicht heissen wenn man damit rumfahren darf ?
Sagt doch schon der Name STAND licht , nur weil ein paar BMW Fahrer jeden zeigen müssen das sie auch ein paar Ringe vorn haben iss es doch noch nicht erlaubt .


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Thorsten

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Beitrag 11.02.2005, 16:25
Beitrag #43





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Zitat (Dirk- @ 11.02.2005, 07:27)
Die Nebelleuchten mach ich bei Nebel an;
Die Bremsleuchten beim bremsen
Die Fahrtrichtungsanzeiger beim ändern der Fahrtrichtung
Aber wann benutzt man denn das Standlicht??? whistling.gif

Mit Abstand der beste Beitrag wavey.gif
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emhazett
Beitrag 11.02.2005, 17:27
Beitrag #44


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Gut. Nenen wir es Begrenzungsleuchten. Oder Tagesfahrlicht (Kanada...).
Damit die kleinkarierten Prinzipien- und Definitionsreiter hier endlich Ruhe geben.

Zitat
nur weil ein paar BMW Fahrer jeden zeigen müssen das sie auch ein paar Ringe vorn haben

Nein; die Begrenzungsleuchten sieht man durch die Bank bei den diversesten Autotypen...

Zitat
iss es doch noch nicht erlaubt

Schön. Und zutreffend.
Ich erkenne jedoch nicht das Problem.

MfG
mhz
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Hornblower
Beitrag 11.02.2005, 18:50
Beitrag #45


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Zitat
Das Auto sieht von vorne sagen wir "edler" aus und auch ein wenig "grimmig"


rofl1.gif rofl1.gif


OK, das ist ein Argument! Das akzeptiere ich.

Abgesehen davon, daß ich inzwischen auch außerhalb der Autobahnen zur Licht-Immer-Fraktion gehöre.

Gruß,

H.H.


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Gast_Guest_*
Beitrag 11.02.2005, 19:40
Beitrag #46





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Aus dem Handbuch der Polizei und aus Jagusch/Hentschel ist zu entnehmen, dass sich der Abs. 2 auf den Abs. 1 bezieht. Demnach darf nur unter den Voraussetzungen aus Abs. 1 nicht mit Standlicht gefahren werden, ansonsten schon.
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Rover400
Beitrag 11.02.2005, 19:40
Beitrag #47


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Zitat
Gut. Nenen wir es Begrenzungsleuchten. Oder Tagesfahrlicht (Kanada...).


so wird das nix
Begrenzungsleuchten und Tagfahrlicht sind 2 Paar Schuhe

Für Tagfahrlicht gibt es genaue Richtlinien , wo sie anzubringen sind, wie sie anzubringen sind und wann sie zu erlöschen haben . Nicht jede Funzel am Auto ist gleich Tagfahrlicht nur weil eine 6 Watt Birne an der Stelle sitzt .
Gilt Übrigens auch für Deutschland , nicht nur Kanada


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emhazett
Beitrag 12.02.2005, 22:11
Beitrag #48


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In Kanada gleicht das Tagfahrlicht aber enorm dem deutschen Standlicht.

MfG
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Rover400
Beitrag 12.02.2005, 22:36
Beitrag #49


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ja aber das gilt hier leider nicht , für Tagfahrlicht gibt es in good old germany ganz genaue Richtlinien


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Burkhard
Beitrag 12.02.2005, 22:52
Beitrag #50


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Zitat (Rover400 @ 12.02.2005, 22:36)
ja aber das gilt hier leider nicht , für Tagfahrlicht gibt es in good old germany ganz genaue Richtlinien

Hast du eine Fundstelle für diese Richtlinien? Ich durchsuche gerade die Fahrzeugteileverordnung und die EG und ECE Rili.

Ich kann keinen Unterschied zwischen Tagesfahrlicht und Begrenzungsleuchten (Standlicht) erkennen.


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