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#601
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Der Verweis aus Hamm ist dünnes Eis.
Mag sein, dass Dein Gericht / Deine StVB darauf hinein fällt. Aber eigentlich sollten sie sich vor Lachen krümmen; solch abwegige Argumente können sich negativ auf die Überzeugungskraft des gesamten Vortrages auswirken. |
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#602
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1154 Beigetreten: 27.12.2010 Mitglieds-Nr.: 56866 ![]() |
Wieso, ich bin nun doch nachhaltig verunsichert, ob ich an der Vorfahrt der Straße teilnehme, wenn der Hochbordradweg über einen abgesenkten Bordstein auf die andere Seite geführt wird.
Und das meine ich jetzt nicht ironisch/sarkastisch. |
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#603
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24710 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Deine Verunsicherung ließe sich ja über ein kleines Z205 beheben, also kein Grund zur Aufhebung der RWBP.
![]() Ich würde es weglassen. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#604
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Wieso, ich bin nun doch nachhaltig verunsichert, ob ich an der Vorfahrt der Straße teilnehme, wenn der Hochbordradweg über einen abgesenkten Bordstein auf die andere Seite geführt wird. Im Gerichtsbezirk des OLG Hamm würde ich mich als Radler (bei Owi) oder als anderer VT (bei Unfall) darauf berufen. Aber allen anderen OLG unterstelle ich ausreichende linguistische Fähigkeiten, damit die juristische Normauslegung nicht derartig daneben geht. |
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#605
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1154 Beigetreten: 27.12.2010 Mitglieds-Nr.: 56866 ![]() |
Gut, lass ich es weg...muss ich auch nichts nachträglich einarbeiten.
Aber die Verunsicherung bleibt, denn offensichtlich bringt auch ein Z205 an der einmündenden Straße dem Radler evtl nichts, wenn es über einen abgesenkten Bordstein geht und man keine Furt aufgepinselt hat. Denn dann scheint ja relativ deutlich gemeint zu sein, dass das Z205 nur für die querende Fahrbahn gilt und nicht für die fahrbahnbegleitenden Sonderwege. |
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#606
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 ![]() |
Ich hab auch was lustiges, ein kleiner E-Mail-Wechsel mit der Stadt Herne:
Zitat Sehr geehrte Damen und Herren, gestern, am Sonntag, den 3.11.2013 benutzte ich als Fußgänger die Berninghausstraße in Herne. Dabei fiel mir auf, daß die Straße innerhalb einer Tempo-30-Zone (Zeichen 274.1) liegt und gleichzeitig der gemeinsame Geh- und Radweg mit Zeichen 241 abschnittsweise als benutzungspfllichtiger Radweg beschildert ist. Dies ist jedoch nach §45 Abs. 1c StVO nicht zulässig, Tempo-30-Zonen dürfen nur in Straßen ohne benutzungsplichtige Radwege (Zeichen 237, 240 oder 241) angelegt werden. Ich bitte Sie, schnellstmöglich eine StVO-Konforme Beschilderung einzurichten. Mit freundlichen Grüßen Die Antwort: Zitat Hallo, die Beschilderung benutzungspflichtiger Radwege muß - auch aufgrund entsprechender Rechtssprechung - im gesamten Stadtgebiet überprüft werden. Eine Änderung / Anpassung der Beschilderung kann daher erst langfristig erfolgen. Ich bitte dafür um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen lolwhat??? -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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#607
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
Na, man will nicht in unnützen Aktionismus verfallen, sondern erst das gesamte Stadtgebiet fertigprüfen. Ist doch schön.
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#608
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
ich würde über einen Anpfiff bei der übergeordneten Stelle nicht nur nachdenken..
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#609
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 ![]() |
Na, man will nicht in unnützen Aktionismus verfallen, sondern erst das gesamte Stadtgebiet fertigprüfen. Ist doch schön. ![]() Hatten sie ja auch erst 16 Jahre Zeit zu... ![]() ich würde über einen Anpfiff bei der übergeordneten Stelle nicht nur nachdenken.. ![]() Ich schick denen noch 'ne gepfefferte Antwort mit 'ner Frist bis Ende Februar und dann geht's an die Fachaufsicht... -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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#610
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
ich würde über einen Anpfiff bei der übergeordneten Stelle nicht nur nachdenken.. ![]() Ich schick denen noch 'ne gepfefferte Antwort mit 'ner Frist bis Ende Februar und dann geht's an die Fachaufsicht... Februar? ![]() -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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#611
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 ![]() |
Ich würde da so grob über 3 - 6 Wochen geben. Meinst du, das ist realistisch? Dann würd ich den 31.12. als Stichtag setzen. -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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#612
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Jepp - wobei ich sogar noch auf eine Antwort vor Weihnachten bestehen würde.
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#613
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2838 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
Überlege mal, wieviel Zeit Du bei einem Bußgeldbescheid bekommst, um Einspruch einzulegen!
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#614
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 53 Beigetreten: 12.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69570 ![]() |
Hallo Leute,
ich denke mein aktueller Frust mit der hiesigen Straßenverkehrsbehörde passt hier super her. Ich habe mich über einen linksseitigen Radweg mit Benutzungspflicht (Z 237 mit ZZ 1000-31) innerorts beschwert und um Aufhebung dieser Benutzungspflicht gebeten. Das delikate an der Situation, auf der rechten Seite existiert ebenfalls ein benutzungspflichtiger Radweg (nur eben richtig gem StVO) Also erst eigentlich kein Grund für den linken Radweg. Mein Antrag wurde abgelehnt! Die Begründung: Zitat Wie bereits beschrieben, ist dieses Angebot mit der Führung des Ostseeradfernweges zu verstehen. Somit ist die Sinnhaftigkeit des linken Radweges gegeben und es liegt eine Ausnahme von der Anlage von linken Radwegen vor. Die Straßenverkehrsbehörde Ordnet mit Zeichen 237 (Benutzungspflichtiger Radweg) ein Angebot für Radfahrer an. Irgendwie glaube ich das die die Bedeutung des Schildes nicht verstehen. Ich muss da noch mal nachschlagen ![]() |
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#615
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4352 Beigetreten: 24.06.2005 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 10655 ![]() |
Verstehe ich das richtig: Auf beiden Straßenseiten ist ein Radweg und zumindest in einer Richtung ist der Radweg gebläut?
Wenn ja: Ein solches Konstrukt kann als nichtig betrachtet werden (hatten wir hier schon mal) Gruß, Klaus -------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
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#616
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1000 Beigetreten: 24.08.2012 Wohnort: Köln Mitglieds-Nr.: 65308 ![]() |
![]() Ich wollte die verkehrsrechtliche Anordnung für eine Radverkehrsanlage haben. Zugeschickt bekam ich den Markierungsplan. |
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#617
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Wenn das das Einzige ist, was sie vorweisen können, dürfte es sich bei den Radwegschildern um die (nichtige) Allgemeinverfügung eines Scheinverwaltungsaktes handeln. Schreib ihnen doch das und fordere die umgehende Entfernung der Schilder, da es keine Rechtsgrundlage für deren Anordnung gibt
![]() -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#618
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 53 Beigetreten: 12.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69570 ![]() |
Das Problem ist, die Benutzungspflicht gilt erstmal perse für alle die nicht schreiben und für mich auch.
Diesen Bescheid mit Rechtmittelbelehrung erhielt ich ja erst auf meinen Hinweis zur Ungültigkeit der beidseitigen Pflicht. ![]() Sozusagen haben die ihren Blödsinn noch mal bescheidet. Nun beginnt die Widerspruchsrallay .... |
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#619
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24710 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Nö, Du hast einen Bescheid erhalten, daß Dein Antrag abgelehnt wurde. Sonst nichts.
Ob eine Radwegbenutzungspflicht besteht, ergibt sich aus der Beschilderung, und nicht daraus, ob Dein Antrag abgelehnt oder angenommen wurde. Die StVB darf Schilder aufstellen, aber sie hat nicht die Kompetenz, eine bestehende Beschilderung mit Wirkung für den VT auszulegen. Das tun Gerichte. Wenn ich die Vorposter richtig verstanden habe, würden diese einen Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit vorschlagen, oder? -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#620
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1000 Beigetreten: 24.08.2012 Wohnort: Köln Mitglieds-Nr.: 65308 ![]() |
@senfeuter:
Hier noch der Link, warum es nichtig sein soll. |
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#621
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Wobei ein (ausschließlicher) Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit an das Verwaltungsgericht gefährlich ist, schließlich muss sich die zuständige Kammer nicht der rechtlichen Meinung des BMVBS anschließen. Hilfsweise sollte man daher immer noch die Benutzungspflicht anfechten. Dabei ist zu beachten, dass die Klage aber unzulässig ist, wenn nicht zuvor ein Widerspruchsverfahren durchgeführt wurde. Letzteres ist nur in den Bundesländern (w.z.B. Bayern) entbehrlich, welche dieses Vorverfahren abgeschafft haben. Wer länger als ein Jahr von der Anordnung betroffen war, muss zunächst einen Antrag auf Vornahme verkehrsregelnder Maßnahmen stellen (hier: Aufhebung der Benutzungspflicht und Entfernen der Schilder), welcher nach frühestens drei Monaten zu einer Untätigkeitsklage führen kann, wenn die Behörde nicht tätig geworden ist.
-------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#622
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 53 Beigetreten: 12.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69570 ![]() |
Zitat Wer länger als ein Jahr von der Anordnung betroffen war, muss zunächst einen Antrag auf Vornahme verkehrsregelnder Maßnahmen stellen (hier: Aufhebung der Benutzungspflicht und Entfernen der Schilder), welcher nach frühestens drei Monaten zu einer Untätigkeitsklage führen kann, wenn die Behörde nicht tätig geworden ist. Genau so bin ich am werkeln. Im übrigen begründet die Behörde hier in Wismar die Benutzungspflicht für die Radwege ausschließlich mit den Verkehrszahlen und der guten Qualität der Radwege. Sie gibt vor das eine Verkehrszählung eine Belastung von 400 - 700 KFZ/h ergeben hat. Dabei gab es ca. 4,5% Schwerverkehr. Das zusammen mit der zulässigen Geschwindigkeit von 50km/h genügt ihr bereits um von einer erheblichen Gefahrenlage ausgehen zu können. Kurz: 1.) es fahren viele Autos dort 2.) dort gibt es einen tollen Radweg darum Benutzungspflicht = Fahrbahnnutzungsverbot für Radfahrer ![]() |
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#623
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 299 Beigetreten: 11.06.2011 Wohnort: ST Mitglieds-Nr.: 59794 ![]() |
Ist es denn irgendwo anders, als dass auf die Verkehrsstärke abgehoben wird? Was sollte es auch sonst für "Gründe" geben, wenn Mofa weiterhin auf die Fahrbahn dürfen?
Es gibt auf Basis der BaST-Studie "Praxisfragen und Probleme im Zusammenhang mit der Regelung der Benutzungspflicht von Radverkehrsanlagen", welche imho so seit 2007/2008 läuft, in der Stadt Mainz einen auf dem vorläufigen Studien-Stand von 2011 basierenden Leitfaden zur Überprüfung der Benutzungspflicht. In jenem Mainzer Leitfaden ist neben den Unfallzahlen vor allem auf die Verkehrsstärke abgehoben. Dort liest man auch, dass Fahrbahnbreiten zwischen 6 und 7 Meter besonders kritisch sein sollen, sodass schon viel geringe Verkehrstärken als bei schmalen/breiten Fahrbahnen Benutzungspflicht triggern können sollen. Andererseits steht steht zu Beginn des Kapitels 2.1.2"Stärke und Zusammensetzung des Verkehrs für sich genommen erlaubt keine abschließende Beurteilung der Gefahrenlage. Sie sind dennoch als Indizien zur Beurteilung eines erhöhten Gefahrenpotenzials geeignet Besagte BaST-Studie und ein entsprechender Leitfaden, der vom Ministerium erarbeitet wird (also mutmaßlich ähnlich dem Mainzer), ist hier bei uns der angeblich "Grund" des Nichtstuns. Zitat: "ergibt sich aus dem Protokoll der Besprechung der Verkehrsingenieure im Jahre 2012, das Erlasscharakter hat, die Empfehlung, zunächst das Ergebnis des Forschungsprojektes der Bundesanstalt für Straßenwesen „Praxisfragen und Probleme im Zusammenhang mit der Regelung der Benutzungspflicht von Radverkehrsanlagen“ abzuwarten, bevor weitere Maßnahmen getroffen werden." Weiß jemand wie lange diese Studie noch so braucht bis zur Veröffentlichung? -------------------- Symptom-Doktorei in Reinkultur:
"»Überall in der Stadt funktioniert es. Jetzt haben wir einen einzigen Radweg und es funktioniert nicht.« Der Bürgermeister schlug vor, auszuprobieren, ob die rote Markierung des Radwegs [...] eine Besserung bringt." |
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#624
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Keine Ahnung, aber selbst wenn sie mal veröffentlicht sein sollte, wird ihnen schon die nächste Ausrede einfallen, warum sie die seit mehr als 16 Jahren gültige Rechtslage nicht umsetzen wollen...
-------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#625
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 331 Beigetreten: 15.11.2013 Mitglieds-Nr.: 70652 ![]() |
Weiß jemand wie lange diese Studie noch so braucht bis zur Veröffentlichung? Ich bin mir nicht sicher, da die Titel der Untersuchungen unterschiedlich sind, die Nummern sind aber identisch. Auf Anfrage wurde mir mitgeteilt, dass Studie 77.487: Nutzerverhalten im Zusammenhang mit der Regelung Benutzungspflicht von Radwegen im Novemebr 2013 abgeschlossen sein wird und die Ergebnisse im 2. oder 3. Quartal 2014 veröffentlicht werden. Dann gibt es noch eine interessante Studie: 77.496: Führung des Radverkehrs im Mischverkehr auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen Die Ergebnisse sollen ebenfalls im 2. oder 3. Quartal 2014 veröffentlicht werden. -------------------- "Seltsam mutet auch der Hinweis des Beklagten darauf an, daß die Radfahrer sich angesichts der Beschaffenheit des Radweges verstärkt um die Einhaltung des Rücksichtnahmegebotes (§ 1 StVO) bemühen müßten. Abgesehen davon, daß eine allgemeine Einhaltung dieses Gebotes weitergehende verkehrsregelnde Maßnahmen weitgehend überflüssig machen würde...." VG Berlin Az. 27 A 47.92
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#626
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1000 Beigetreten: 24.08.2012 Wohnort: Köln Mitglieds-Nr.: 65308 ![]() |
Jetzt will sie es mit ihrer Vorgesetzten besprechen. Warum wendest du dich nicht direkt selber an sie?Ohne weiteren Kontakt mit der Behörde kam jetzt die gewünschte Auskunft schriftlich. Mal was ganz neues zum Thema Erfahrungen, die Parteien: An den Rat der Stadt Köln kommen immer die interessantesten Anträge der Parteien. Viermal habe ich dieses Jahr an Parteien deswegen eine Email geschickt: SPD/Grüne: Ohne Antwort (ging um neue Radwege!) Linke: Ging um eine abschaffung der Benutzungspflicht, da hatte ich eine Frage dazu, wurde binnen 24 Stunden beantwortet FDP: Fordert bei einer Straße mit Radweg mit jeweils rechtsseitiger Benutzungspflicht die Verbreiterung des Radweges, damit Radfahrer auch links fahren können. Unter deren(!) Aktenzeichen per Email darauf hingewiesen, dass das Unsinn ist. Einen Monat später erhielt ich eine Email. Man will meine Telefonnummer haben, um das zu besprechen, weil der Antrag "nicht mehr präsent" ist. |
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#627
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1000 Beigetreten: 24.08.2012 Wohnort: Köln Mitglieds-Nr.: 65308 ![]() |
Verwaltungsangestellten zufolge soll die nächste Fassung der VwV StVO keinen Verweis mehr auf die aktuellen ERA enthalten. Da es zuviele technische Richtlinien gibt, die sich gegenseitig widersprechen (dem muss ich zustimmen) und die ERA bald entfallen wird, sieht man es jetzt teilweise schon als das, was es in Zukunft nur noch sein soll: Eine Empfehlung.
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#628
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2949 Beigetreten: 04.01.2012 Wohnort: Ostwestfalen Mitglieds-Nr.: 62818 ![]() |
Da bereits die einfachsten Vorgaben die direkt in der VwV-StVO stehen bereits ignoriert werden hat das für die Praxis wohl kaum Auswirkungen. In 90 % der Fälle müsste eigentlich ein Zollstock reichen, um Hochborradwege zu killen.
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#629
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
In 90 % der Fälle müsste eigentlich ein Zollstock reichen, um Hochborradwege zu killen. ![]() Leider killt der Zollstock ja bestenfalls nur die Benutzungspflicht. Der Radweg als solcher bleibt ebenso vorhanden, wie die Verkehrssicherungspflichten des Baulastträgers dafür. Und an der inbrünstigen Nutzung solcher Wege durch das Gros der Radfahrer ändert sich auch nichts. Ändern würde sich erst etwas, wenn die Baulastträger endlich mal auf der Grundlage der technischen Richtlinien dafür in Mithaftung genommen werden könnten, dass sie überhaupt den Radfahrern solche unzureichende Verkehrswege anbieten. |
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#630
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2949 Beigetreten: 04.01.2012 Wohnort: Ostwestfalen Mitglieds-Nr.: 62818 ![]() |
Da hast Du natürlich vollkommen recht. Noch besser wäre es natürlich, wenn dort der Ehrgeiz bestehen würde auch Abseits der Kraftfahrzeuge verkehrswege zu bauen die sich am Stand der Technik orientieren.
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#631
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1000 Beigetreten: 24.08.2012 Wohnort: Köln Mitglieds-Nr.: 65308 ![]() |
Mein nächster Brief an den Rat der Stadt wird in etwa folgende Fragen beinhalten:
In 30er Zonen wurden in der Vergangenheit bei vielen kombinierten Geh/Radwegen die Zeichen 240 demontiert, sogar teilweise durch Zeichen 239 ersetzt. Radfahrer dürfen demzufolge nicht mehr auf dem Gehweg fahren (was auch sinnvoll ist). Die Furtmarkierungen leiten aber immernoch viele Radfahrer von der Fahrbahn auf den Gehweg. Da der Zustand bereits mehrere Jahre besteht: - wann ist mit einer Entfernung der Markierungen zu rechnen? - wird in Zukunft generell bei Verlegung des Radverkehrs auf die Fahrbahn ein Entfernen der Markierung angeordnet? Beispiel Die Tage habe ich beim Autofahren übrigens ein Zeichen 254 neben einem Schutzstreifen gesehen (und ein fest montiertes Zeichen 240 auf dem Gehweg daneben). Als ich einen Tag später mit dem Fahrrad und Foto vorbeifuhr, um alles drei auf ein Bild zu kriegen, war das Zeichen 254 weg. |
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#632
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Verwaltungsangestellten zufolge soll die nächste Fassung der VwV-StVO keinen Verweis mehr auf die aktuellen ERA enthalten. Da es zuviele technische Richtlinien gibt, die sich gegenseitig widersprechen (dem muss ich zustimmen) und die ERA bald entfallen wird, sieht man es jetzt teilweise schon als das, was es in Zukunft nur noch sein soll: Eine Empfehlung. Das habe ich so nicht gehört. Formaljuristisch gesehen ist es ein gewisses Problem, dass die VwVStVO momentan auf die "ERA in der jeweils gültigen Fassung" verweisen. Das heißt: käme nächstes Jahr eine "ERA 2014", so wäre diese quasi automatisch bindend, ohne dass die zuständigen Gremien (m.E. Bundesrat/Bundesregierung) dazu Ja und Amen gesagt haben. Die ERA wird aber von einem eher technischen Expertengremium herausgegeben, dem natürlich verordnungsgebende Kompetenzen fehlen. Zumindest das Bayerische Staatsministerium des Innern hat keinen Einführungserlass zur ERA 2010 herausgegeben, weil es das nicht für notwendig erachtet. Gleichwohl wurde die Vorgängerversion (ERA 95) per offiziellem Erlass an alle StVBen bayernweit formal außer Kraft gesetzt. Die vielen Detailvorschriften zur baulichen Gestaltung hat man ja mit dem Hinweis auf die ERA aus den VwVStVO gestrichen. Wenn jetzt der Verweis einfach so heausfällt, ohne dass diese Vorschriften wieder in die VwVStVO übernommen werden, dann sieht das ja fast nach einem Plan aus... ![]() Die Furtmarkierungen leiten aber immernoch viele Radfahrer von der Fahrbahn auf den Gehweg. Da der Zustand bereits mehrere Jahre besteht: - wann ist mit einer Entfernung der Markierungen zu rechnen? - wird in Zukunft generell bei Verlegung des Radverkehrs auf die Fahrbahn ein Entfernen der Markierung angeordnet? Beispiel Eine ordentliche (Zweistrich-)Furt für den gemeinsamen Rad- und Fußgängerverkehr schaut aber anders aus. -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#633
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2034 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Neu-Ulm Mitglieds-Nr.: 27928 ![]() |
Also ich sehe da ein Blauschild. Krumm gebogen, aber vorhanden.
-------------------- Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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#634
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1000 Beigetreten: 24.08.2012 Wohnort: Köln Mitglieds-Nr.: 65308 ![]() |
Ja, aber auch ein Zone 30-Schild. Das Blauschild wurde entfernt. Sonst ist alles identisch.
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#635
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Durch die Entschilderung wird es nicht automatisch ein Gehweg, sondern uU nur zum nicht benutzungspflichtigen Geh- und Radweg.
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#636
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1154 Beigetreten: 27.12.2010 Mitglieds-Nr.: 56866 ![]() |
Durch die Entschilderung wird es nicht automatisch ein Gehweg, sondern uU nur zum nicht benutzungspflichtigen Geh- und Radweg. Den gibt es nicht. Es könnte per ZZ zum Radfahrer frei werden, ansonsten ist es ein Gehweg. Nur wenn man zwei baulich getrennte Wege hätte, könnte man einen für einen anderen Radweg halten. |
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#637
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Ist zwar OT, aber:
"Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden." P.S.: Diskussion |
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#638
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2949 Beigetreten: 04.01.2012 Wohnort: Ostwestfalen Mitglieds-Nr.: 62818 ![]() |
Das Eis auf das man sich als Radler auf einem nicht benutzungspflichten gemeinsamen Geh- und Radweg begibt halte ich aber für reichlich dünn.
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#639
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Das Eis ist nur dann wirklich tragfähig, wenn der Weg tatsächlich als Geh- und Radweg gewidmet ist.
Ist er das nicht, kann man das zu dünne Eis nur mit Hilfsmitteln sicher passieren. Solche Hilfsmittel sind dann ua der optische Eindruck ([verbliebene] Radlerfurten an Einmündungen, Piktogramme, Verschwenkungen von echten Radwegen dorthin) oder das Auftreffen von echten Radwegen auf den Weg ohne Abfahrtsmöglichkeit. |
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#640
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2949 Beigetreten: 04.01.2012 Wohnort: Ostwestfalen Mitglieds-Nr.: 62818 ![]() |
Da hast Du recht, aber gehen wir mal in die Praxis: Wie willst Du unterwegs die Widmung herausfinden und möchtest Du den optischen Eindruck wirklich mit Polizei, Amtsrichter oder wenn es ganz dicke kommt mit der gegnerischen Versicherung ausdiskutieren? Von der Nutzung kann man eigentlich nur abraten.
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#641
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Als bekennender Fahrbahnradler brauche ich mir selbst darüber im realen Leben keinen Kopf zu zerbrechen. Das mache ich eher dann, wenn ich mal eine Begründung gegen die Blauwegnutzung brauche.
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#642
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2949 Beigetreten: 04.01.2012 Wohnort: Ostwestfalen Mitglieds-Nr.: 62818 ![]() |
Dann besteht ja ein Konsens.
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#643
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Das Eis ist nur dann wirklich tragfähig, wenn der Weg tatsächlich als Geh- und Radweg gewidmet ist. Gibt es eigentlich besondere Widmungen für einzelne Straßenteile? Mag sein, dass gelegentlich im Widmungsbeschluss Aussagen in der Art von "die Straße einschließlich Gehwegen und Radewgen wird dem öffentlichen Verkehr gewidmet" stehen. Da geht es aber IMO nicht um das gezielte Zuweisen der Nutzung zu einzelnen Teilflächen, sondern um die präzisere Abgrenzung der von der Widmung gemeinten Straßenflächen gegenüber dem Rest der Welt. Ich meine, das gilt auch dann, wenn in der Widmung auf Bebauungspläne verwiesen wird, und diese quasi nebenbei auch die genaue Lage der als Sonderwege gebauten Flurstücke erkennen lassen. Es ist IMO definitiv nicht erforderlich, dass bei fahrbahnbelgeitenden Wegen eine explizite Neuwidmung des Bürgersteiges als "gemeinsamer Geh- und Radweg" (incl. Teileinziehung der Fahrbahnfläche), gemacht werden muss, wenn die StVB will, dass auf dem ehemaligen Bürgersteig künftig geradelt wird; ebensowenig sind Teileinziehung des Bürgersteiges und Neuwidmung der Fahrbahn erforderlich, um die Rekonstitution eines Gehweges zu erreichen, wenn die StVB das Verkehrszeichen 240 eines Tages wieder demontieren lässt. Gegenmeinungen/~beispiele? |
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#644
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 ![]() |
ich würde über einen Anpfiff bei der übergeordneten Stelle nicht nur nachdenken.. ![]() Ich schick denen noch 'ne gepfefferte Antwort mit 'ner Frist bis Ende Februar und dann geht's an die Fachaufsicht... Update, Stand heute: Ich war gerade in Herne gucken, da ich in der Nähe vorbei kam. Und was soll ich sagen? Die Blauschilder sind wech...geht doch. -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1000 Beigetreten: 24.08.2012 Wohnort: Köln Mitglieds-Nr.: 65308 ![]() |
Super.
Wenn man hier lang fährt, gibt es einen neuen(*) linksseitigen benutzungspflichtigen Radweg (innerorts). Einfach die Rampe neben der Treppe hochfahren. Die Stadt gibt zu, dass dort Wurzelschäden sind, die Mindestbreite unterschritten wird, die Rampe eigentlich nicht befahrbar ist, aber weil ein Teil der 350m im Belastungsbereich III liegt (der andere Teil im Belastungsbereich II), ist die linksseitige Radwegbenutzungspflicht zwingend erforderlich. Der Bescheid inkl. Rechtsbehelfsbelehung wurde mir zugeschickt ![]() *) Neu ist relativ. Die Anordnung ist alt, aber es ist jetzt erst aufgefallen, dass das Schild fehlt. |
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#646
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Schade, dass man den Radweg nicht legal erreichen kann. Bleibt leider doch nur das Radeln auf der Fahrbahn.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 ![]() |
Was heißt Belastungsbereich III bzw. II?
![]() -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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#648
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Link?
![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1000 Beigetreten: 24.08.2012 Wohnort: Köln Mitglieds-Nr.: 65308 ![]() |
Schade, dass man den Radweg nicht legal erreichen kann. Bleibt leider doch nur das Radeln auf der Fahrbahn. ![]() Kann/darf/sollte man trotzdem gegen den Bescheid klagen? Woraus ergibt sich eigentlich, dass ein Radweg fahrenderweise erreichbar sein muss? Denn dann könnte ich in der Klage (für diesen und einige weitere Radwege) nur diesen einen Punkt anführen und mir das nervige hin und herschreiben sparen. Was heißt Belastungsbereich III bzw. II? ![]() Gemäß ERA, ca. 1600 Fahrzeuge pro Spitzenstunde, teilweise 30 km/h, teilweise 50 km/h. Sogar mit stationärem Blitzer. Achja, wenn innerorts 30 km/h zusammen mit dem Gefahrzeichen 136 angeordnet ist, gilt das nur bis zur nächsten Querungshilfe. Steht auch im Bescheid. |
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#650
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2838 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
Woraus ergibt sich eigentlich, dass ein Radweg fahrenderweise erreichbar sein muss? Denn dann könnte ich in der Klage (für diesen und einige weitere Radwege) nur diesen einen Punkt anführen und mir das nervige hin und herschreiben sparen. Kann ein Radweg, den man nicht fahrenderweise erreichen kann denn fahrbahnbegleitend sein? ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 03.05.2025 - 06:16 |