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> Reform "Flensburg", Hat jemand schon genaue Informationen?
mir
Beitrag 10.09.2013, 17:15
Beitrag #701


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Nö, man müßte es zumindest mit einer Mindestfahrleistung im letzten Jahr kombinieren.

Vielleicht ist der Sinn auch, daß der Begleiter weiß, wie sich ein Anfänger in der Probezeit fühlt. whistling.gif


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Jens
Beitrag 10.09.2013, 17:25
Beitrag #702


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Zitat (Kühltaxi @ 10.09.2013, 18:10) *
Das an Punkten aufzuhängen halte ich eh für Blödsinn, egal wie viele.
Was wäre dein Vorschlag?


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Kühltaxi
Beitrag 10.09.2013, 17:37
Beitrag #703


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Die Begleitperson muß eine bestimmte Anzahl von Jahren den FS haben und fertig. Fahrerfahrung in km wäre zwar auch noch schön ist aber nicht praktikabel.


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Jens
Beitrag 10.09.2013, 17:46
Beitrag #704


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Danach dürfte dann auch jeder Verkehrsrüpel mit (nach dem aktuellen System) 17 Punkten begleiten. Davon halte ich nichts. Jemand, der in Bezug auf die Fahreignung schon "auf der Kippe" steht, ist meiner Meinung nach nicht geeignet, um einem Fahranfänger mit Rat zur Seite zu stehen, bzw. ihm Sicherheit beim Führen eines Kfz zu vermitteln.

Vereinfacht ausgedrückt: Ein Verkehrsrowdy als "Vorbild" ist in meinen Augen ein absolutes No-Go.


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mir
Beitrag 10.09.2013, 17:47
Beitrag #705


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Oh, super, dann wär meine Begleitperson vielleicht damals mein Opa gewesen, der in den 20 Jahren vorher weder Auto noch Moped bewegt hatte. Dafür war er sicher komplett punktefrei. Oder mein Vater, der auch seit ewiger Zeit noch mit dem Heinkel-Roller fuhr, den man aber nicht ans Autosteuer lassen durfte, weil er den seitlichen Abstand stets unterschätzt hat.

Nee, eine Mindestfahrleistung von 10.000 km (~ 100 km/Woche) in den 2 Jahren (zusammen) davor wäre sinnvoll, die eidesstattlich zu versichern ist (auch wenn das kaum eine Rechtswirkung hat, weiß ja keiner). Ansonsten führt die Punkteregelung nur dazu, daß Leute ohne Fahrpraxis den Anfänger anleiten, und das kann doch nicht Sinn der Sache sein.

Ohne eine Mindestfahrleistung ist die Punkteforderung kontraproduktiv.

Abgesehen davon: Wer 1 Punkt hat, ist sicher kein Verkehrsrowdy.


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Kühltaxi
Beitrag 10.09.2013, 17:58
Beitrag #706


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Man kann durch die bisherige Tilgungshemmung und die demnächst teils extrem verlängerten Stehzeiten der Punkte wenn man nur genug km kloppt und es timingmäßig dumm läuft auch ohne ein Verkehrsrowdy zu sein in hohe Punktebereiche gelangen. Das glaubt einem aber leider nur einer der es selbst durchmachen mußte.


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Polo79
Beitrag 13.09.2013, 21:56
Beitrag #707


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Zitat (Jens @ 10.09.2013, 18:46) *
Danach dürfte dann auch jeder Verkehrsrüpel mit (nach dem aktuellen System) 17 Punkten begleiten. Davon halte ich nichts. Jemand, der in Bezug auf die Fahreignung schon "auf der Kippe" steht, ist meiner Meinung nach nicht geeignet, um einem Fahranfänger mit Rat zur Seite zu stehen, bzw. ihm Sicherheit beim Führen eines Kfz zu vermitteln.
Imho spielt es keine Rolle ob die Begleitperson überhaupt einen Führerschein besitzt. Der positive Einfluss entsteht meiner Meinung nach einfach durch die Anwesenheit einer Person, die nicht zur Peergroup des Fahranfängers gehört.
Solange BF 17 aber nicht hinreichend evaluiert ist, kann ich natürlich viel vermuten...


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[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Wastl82
Beitrag 15.09.2013, 10:16
Beitrag #708


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Wenn das so ist, wie du meinst, hätte man sich das ganze Trara mit dem Eintragen der Begleitperson auf der Prüfungsbescheinigung auch sparen können und eine Klausel in die StVO aufnehmen wie: "Wer ein Kraftfahrzeug der Fahrerlaubnisklasse B führt und das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat, muss sich von einer Person begleiten lassen, die das 30. Lebensjahr vollendet hat. Die Begleitperson hat einen Altersnachweis mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen.

Wobei der Gedanke schon bestechend ist. Vielleicht sollte man einmal einen Feldversuch unternehmen, ob sich in dieser "bürokratiereduzierten" Form signifikant andere Unfallzahlen ergeben?

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 15.09.2013, 11:23
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht


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Jupiter
Beitrag 20.09.2013, 12:15
Beitrag #709


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Zitat (Jens @ 10.09.2013, 17:56) *
Am spannendsten finde ich die Empfehlung, dass zukünftig nur noch Begleiter beim bF17 werden soll, wer maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister hat.

Die Änderungsverordnung ist soeben vom Bundesrat beschlossen worden.
Mit Mehrheit wurde beschlossen, dass der Begleiter zukünftig nur noch einen Punkt im Fahreignungsregister haben darf (Ziffer 2). Damit hat sich der abweichende Antrag mit 2 Punkten (Ziffer 3) erledigt.
Ebenso wurde der Entschließung (Ziffer 4) mit Mehrheit zugestimmt.
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Mitleser
Beitrag 20.09.2013, 12:37
Beitrag #710


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Gerade mal reingeschaut, was heute so im BR verkehrsrechtlich behandelt wird. Und alles mal angeklickt (wer merkt sich schon die Nummern/Änderungsgesetznamen) und mal überflogen.
Dabei ist mir ein was aufgefallen. Und das vom Verfahrensgang bzw. der Begründung äußerst negativ. Auch wenn ich mit dem Ergebnis selbst keine Probleme habe, so sehe ich die Arbeitsweise bedenklich und auch angreifbar:

In der "Neunten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" (BR-DrS 810/12) heißt es zur Anhebung etlicher Bußgelder:
Zitat
... Anhebung der Bußgeldregelsätze für bestimmte Ordnungswidrigkeiten, wobei es sich insoweit um Änderungen handelt, deren Notwendigkeit sich daraus ergibt, dass die Grenze für die Eintragung und Speicherung im Fahreignungsregister auf 60 Euro angehoben ist und eine Reihe von Ordnungswidrigkeiten sonst nicht mehr im Fahreignungsregister eingetragen würden
Erst wird die Eintragungsgrenze angehoben. Im Nachgang(!) werden die Bußgelder angehoben, weil die Vergehen ansonsten von der neuen Grenze nicht mehr erfasst werden. -> Das passt vom Verfahrensgang bzw seiner Begründung nicht.
Die Bußgelder werden wegen einer Eintragungsgrenze angehoben. -> Das passt von der Begründung nicht, da sich die Bußgelder nunmehr -amtlich begründet- nicht mehr an irgendeiner Bußewirkung orientieren, sondern ausschließlich deswegen darüber liegen, um einer Erfassungsvorgabe zu genügen. Das ist mMn auch rechtsstaatlich bedenklich.
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Jupiter
Beitrag 20.09.2013, 14:03
Beitrag #711


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Der Beschluss ist nun online: Drucksache 676/13(B)
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Kühltaxi
Beitrag 05.10.2013, 14:17
Beitrag #712


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Noch 'ne kleine Frage zum Thema:
Die Altpunkte sollen ja ab dem Stichtag der Reform "noch fünf Jahre nach altem Recht getilgt werden".
Da kann ich mir zwei Szenarien drunter vorstellen:
1. Alle Altpunkte werden spätestens mit den letzten tilgungsreifen Altpunkten zusammen getilgt und Neupunkte haben keinen Einfluß darauf.
2. Auch Neupunkte hemmen Altpunkte weiterhin in ihrer Tilgung, nur andere Neupunkte nicht.
Welches trifft zu?


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 05.10.2013, 17:13
Beitrag #713


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Zitat (Mitleser @ 20.09.2013, 13:37) *
... Erst wird die Eintragungsgrenze angehoben. Im Nachgang(!) werden die Bußgelder angehoben, weil die Vergehen ansonsten von der neuen Grenze nicht mehr erfasst werden. -> Das passt vom Verfahrensgang bzw seiner Begründung nicht.

Gewollt ist natürlich was anderes:

Verwarngelder für Lappalien waren bisher bei 35,- € gedeckelt.
Wenn man für Peanuts wie Falschparken oder geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen höhere Bußgelder verteilen will , ohne dass man die Flensburg-Bürokratie bemühen muss, dann muss eben die Grenze hochgesetzt werden.

Logisch ist, dann DANN auch die schwereren Verstöße härter bestraft werden. Es KANN ja nicht sein, dass 15 km/h zu schnell zukünftig punktefreie 60 € kosten und es 25 km/h zu schnell ebenfalls keine Punkte gibt.


Einfacher wäre gewesen:
- Alle Verwarns- und Bußgelder um 50% erhöhen,
- gleichzeitig die Punkte-Grenze um 50% raufsetzen.
Aber DAS wäre wohl ZU einfach gewesen... whistling.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Jens
Beitrag 05.10.2013, 21:48
Beitrag #714


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Zitat (Kühltaxi @ 05.10.2013, 15:17) *
Welches trifft zu?
1. (steht explizit im neuen §65 StVG)

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 05.10.2013, 18:13) *
Wenn man für Peanuts wie Falschparken oder geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen höhere Bußgelder verteilen will , ohne dass man die Flensburg-Bürokratie bemühen muss, dann muss eben die Grenze hochgesetzt werden.
Nö. Zukünftig gibt es nur noch für ganz bestimmte, abschließend in Anlage 13 FeV aufgezählte Verstöße Punkte. Bei den von dir genannten Parkverstößen sind es genau zwei, nämlich Falschparken mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen im Einsatz (BKat 51b.3, 53.1). Und bei Geschwindigkeitsübertretungen gibt es für PKW zukünftig erst ab 21km/h zu schnell Punkte. Alles darunter bleibt unabhängig von der Bußgeldhöhe ohne Punkte.


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Kühltaxi
Beitrag 05.10.2013, 22:52
Beitrag #715


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Danke, das habe ich auch eher vermutet.

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 05.10.2013, 18:13) *
Einfacher wäre gewesen:
- Alle Verwarns- und Bußgelder um 50% erhöhen,
- gleichzeitig die Punkte-Grenze um 50% raufsetzen.
Aber DAS wäre wohl ZU einfach gewesen... whistling.gif

Vor allem zu offensichtlich, dann hätten zu viele Abzocke gerufen. So wie es ist kompliziert und verklausuliert fällt es dem Laien weniger auf. whistling.gif


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hk_do
Beitrag 07.10.2013, 15:49
Beitrag #716


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Zitat (Jens @ 05.10.2013, 22:48) *
Zukünftig gibt es nur noch für ganz bestimmte, abschließend in Anlage 13 FeV aufgezählte Verstöße Punkte. Bei den von dir genannten Parkverstößen sind es genau zwei, nämlich Falschparken mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen im Einsatz (BKat 51b.3, 53.1).
Und bei Geschwindigkeitsübertretungen gibt es für PKW zukünftig erst ab 21km/h zu schnell Punkte. Alles darunter bleibt unabhängig von der Bußgeldhöhe ohne Punkte.


zukünftig? think.gif

Unterschiede zum Ist-Zustand ergeben sich doch da jeweils nur in den Fällen, in denen abweichend vom Regelsatz ein höheres Bußgeld verhängt wird.

Heute kann man ja sagen "also der steht so offensichtlich und dreist mitten im Rettungsweg, das kann nicht fahrlässig passieren!" mit der Folge, dass durch den erhöhten Satz dann auch ein Punkt fällig ist.

Aber kommt das in der Praxis wirklich vor?
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Jens
Beitrag 07.10.2013, 20:40
Beitrag #717


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Zitat (hk_do @ 07.10.2013, 16:49) *
Unterschiede zum Ist-Zustand ergeben sich doch da jeweils nur in den Fällen, in denen abweichend vom Regelsatz ein höheres Bußgeld verhängt wird.
Ja, und das ist doch ein ziemlicher Unterschied. Aktuell führt jedes Bußgeld von mindestens 40 EUR zu mindestens einem Punkt. Das mit dem Falschparken war doch nur ein Beispiel (noch dazu nicht mal von mir). Ab dem 1. Mai 2014 werden nur noch ganz genau definierte Verstöße in Flensburg gespeichert – alles was dann nicht in Anlage 13 steht, führt auch nicht mehr zu einer Eintragung, egal wie sehr die Geldbuße erhöht wird.


Zitat (hk_do @ 07.10.2013, 16:49) *
Aber kommt das in der Praxis wirklich vor?
Anscheinend schon


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DerBremer
Beitrag 07.10.2013, 23:56
Beitrag #718


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Zitat (Jens @ 05.10.2013, 22:48) *
Und bei Geschwindigkeitsübertretungen gibt es für PKW zukünftig erst ab 21km/h zu schnell Punkte. Alles darunter bleibt unabhängig von der Bußgeldhöhe ohne Punkte.


?? Ist das nicht heute auch schon so?Bis 20km/h zu schnell keine Punkte.
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Wastl82
Beitrag 08.10.2013, 04:45
Beitrag #719


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Nein, heute gilt die Regel: Bis 35 Euro keine Punkte, ab 40 Euro mind. 1 Punkt.

Das deckt sich aufgrund der geltenden Bußgeldsätze zufällig mit einer eigentlich nicht existenten Regel "ab 21 km/h ein Punkt". Spätestens wenn vom Regelbußgeldsatz abgewichen wird, gilt die Regel ja, da sie ohnehin nicht in dieser Form existiert, nicht mehr. Demnächst dagegen schon.


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Jupiter
Beitrag 11.11.2013, 14:25
Beitrag #720


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Die 9. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ist heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden.
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Digo
Beitrag 08.01.2014, 16:33
Beitrag #721


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Bald ist es ja soweit, gibt es irgendwo einen Überblick, was jetzt dann genau wie teuer ist und wieviel Punkte gibt?
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Jens
Beitrag 08.01.2014, 16:52
Beitrag #722


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Welche Verstöße zukünftig mit wie vielen Punkten bewertet werden, kann man der FAQ: Reform des Punktesystems entnehmen. Eine Übersicht über die neuen Regelbußgelder ist mir nicht bekannt.


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Kühltaxi
Beitrag 09.01.2014, 07:07
Beitrag #723


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Was ist eigentlich mit Verstößen wo der Tattag vor und die Rechtskraft nach dem Umstellungstag ist? Bußgeld wird es wohl das vom Tattag geben, aber was für Punkte und nach welchem Tilgungsrecht? think.gif


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Jens
Beitrag 09.01.2014, 07:25
Beitrag #724


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Die Antwort steht in der verlinkten FAQ.


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Digo
Beitrag 09.01.2014, 09:10
Beitrag #725


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Zitat (Jens @ 08.01.2014, 16:52) *
Welche Verstöße zukünftig mit wie vielen Punkten bewertet werden, kann man der FAQ: Reform des Punktesystems entnehmen. Eine Übersicht über die neuen Regelbußgelder ist mir nicht bekannt.

Danke.
Ist die Aufzählung abschließend?
Ich habe irgendwie die Benutzung des Handys während der Fahrt nicht gefunden (oder vor Müdigkeit überlesen) und sehe ich das dann richtig, dass die Benutzung eines Radarwarners zumindest keine Punkte mehr gibt?
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Jens
Beitrag 09.01.2014, 09:15
Beitrag #726


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Zitat (Digo @ 09.01.2014, 09:10) *
Ist die Aufzählung abschließend?
Ja

Zitat (Digo @ 09.01.2014, 09:10) *
Ich habe irgendwie die Benutzung des Handys während der Fahrt nicht gefunden (oder vor Müdigkeit überlesen) und sehe ich das dann richtig, dass die Benutzung eines Radarwarners zumindest keine Punkte mehr gibt?
Ist beides zukünftig mit 1 Punkt versehen (BKat 246.1, 247).


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Digo
Beitrag 12.01.2014, 15:43
Beitrag #727


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Interessant, ich dachte nur noch Vergehen, die potentiell gefährlich sind sollen mit Punkten bestraft werden...?
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rapit
Beitrag 12.01.2014, 15:56
Beitrag #728


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das ist aber potentiell gefährlich rolleyes.gif


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Kühltaxi
Beitrag 12.01.2014, 17:36
Beitrag #729


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Man kann doch jede Sache so zurechtdrehen daß sie potentiell gefährlich ist, sogar Furzen im Wald (das ist kein Witz, hier im Forum war mal ein entsprechendes englischsprachiges Schild verlinkt).


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Beitrag #730


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Umgekehrt kann man auch alles so zurecht drehen, dass es potenziell ungefährlich ist, machen ja die Raser kultivierten Schnellfahrer jeden Tag aufs Neue. rolleyes.gif


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holger74
Beitrag 15.03.2014, 14:31
Beitrag #731


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Nicht montiertes Kennzeichen kostet momentan 1 Punkt + 40 Euro. Bleibt der Punkt oder entfällt der? Nicht geklebte Umweltplakette, sofern benötigt, kostet momentan dasselbe aber der Punkt entfällt ab dem 1.5.14
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Jens
Beitrag 15.03.2014, 18:46
Beitrag #732


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der entfällt


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Digo
Beitrag 15.03.2014, 19:32
Beitrag #733


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Ist das nicht genauso potentiell gefährlich wie ein Radarwarner? wink.gif
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Jens
Beitrag 15.03.2014, 19:40
Beitrag #734


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Keine Ahnung. Der Gesetzgeber sieht da anscheinend Unterschiede.


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Jupiter
Beitrag 07.12.2016, 21:16
Beitrag #735


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Punkte im FAER ab 08.12.2016 im Internet online abrufbar
Zitat
Künftig können Autofahrer ihre Punkte in Flensburg online abrufen. Nach den Plänen des Bundesverkehrsministeriums sind die Daten ab diesem Donnerstag, 8. Dezember, 10 Uhr zugänglich. Autofahrer brauchen dafür einen Personalausweis im Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät sowie eine AusweisApp auf dem Computer.
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Pia2012
Beitrag 08.12.2016, 06:58
Beitrag #736


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Dankesehr, Jupiter. Hat das normale "Loit" so wie ich üblicherweise ein Kartenlesegerät?
Was mich wundert: Die Auskunft ist jetzt kostenlos. think.gif Muste man für die Punkteauskunft vorher bzw, wenn man es schriftlich jetzt anfordert, noch was bezahlen? think.gif


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Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-)
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ilam
Beitrag 08.12.2016, 07:24
Beitrag #737


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Zitat (Pia2012 @ 08.12.2016, 06:58) *
Hat das normale "Loit" so wie ich üblicherweise ein Kartenlesegerät?


laugh2.gif

Wenn überhaupt hat man eher die Variante, die Chips über die Kontakte auslesen kann (sowas hat man fürs Homebanking oder um früher ein Backup des Telefonbuchs auf der Handy-Simkarte zu machen). Oder ein Handy, das zwar kontaktlos auslesen kann aber nicht mit dem System kompatibel ist. Wenn man ein Gerät für den Perso hat, dann weiß man es, denn es hat etliche €€€ gekostet.

Zitat
Muste man für die Punkteauskunft vorher bzw, wenn man es schriftlich jetzt anfordert, noch was bezahlen?


Nein.
http://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER...ft/formular_pdf

[edit]
Die notwendige Beglaubigung kostet aber in der Regel.
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Wastl82
Beitrag 08.12.2016, 08:31
Beitrag #738


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Welche notwendige Beglaubigung? Da steht doch klar und deutlich ein "oder" auf dem Formular.


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Zur Zeit ohne Punkte in Flensburg
Unterwegs mit Nissan Micra K11 EZ 95 (RIP), W212 als E350 BlueEfficiency (verkauft), VW e-up!, Tourenrad Falter U8.0, einem Faltrad, ...
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ilam
Beitrag 08.12.2016, 08:38
Beitrag #739


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Stimmt. Dann bleiben nur die Kosten für die Kopie und den Briefumschlag. whistling.gif

[edit]
Ups, Porto vergessen.
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Jupiter
Beitrag 08.12.2016, 09:23
Beitrag #740


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Antrag auf Punkteauskunft

Habe es gerade ausprobiert: Es funktioniert bereits.
Es wird am Schluss eine pdf-Datei zum Herunterladen mit der Punkteauskunft erstellt.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 08.12.2016, 09:37
Beitrag #741





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Zitat (Jupiter @ 08.12.2016, 09:23) *
Habe es gerade ausprobiert

Und? Droht die Entziehung? ;-)
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Jupiter
Beitrag 08.12.2016, 09:39
Beitrag #742


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Zitat
Sehr geehrter Herr xxx,
unter nachstehenden Personendaten:
Geburtsdatum
Geburtsname
Vorname(n)
Familienname
Geburtsort
ist im Fahreignungsregister am Tag der Auskunftserteilung keine Eintragung erfasst.


Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 08.12.2016, 10:39
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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