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> Massnahmen der FSST gegen unbekannt Verzogene
tomcraft
Beitrag 13.08.2010, 15:52
Beitrag #1


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Aus aktuellem Anlass drängt sich mir meine folgende Frage auf. Ich "betreue" eine Betroffene, die nach Zwangsräumung ihre Wohnung verlor und somit ja keine zustellfähige Anschrift mehr hat, an die Behördenpost förmlich zugestellt werden könnte.

Trotz vieler finanzieller Probleme ist sie leider sehr verkehrsauffällig und parkt mit ihrem Firmenfahrzeug, für das sie regelmäßig als Fahrerin benannt wird (so dass Bußgeldbescheide folgen und keine Kostenbescheide) derart massenhaft, dass keine Verwarnungen mehr angeboten werden sondern für jeden Parkverstoß ein Bußgeld über 40 Euro mit Punktefolge.

Bis Anfang/Mitte Juli konnten ihr die Bescheide auch noch zugestellt werden. Im Juni hatte sie 14 Punkte auf dem Konto hatte. Die FEB hat daraufhin eine Teilnahme ASP angeordnet und bei Nichtteilnahme den FE-Entzuug angedroht. Das Schreiben konnte ihr aber nicht mehr zugestellt werden, parallel wurden noch einige neue Punkte eingetragen.

Mehrere eintragungspflichtige Bußgeldbescheide konnten dann auch nicht mehr zugestellt werden, die zu weiteren Punkten führen werden.

Die Betroffene wird mich übernächste Woche im Dienst persönlich aufsuchen, da ich ihr telefonisch (Rufnummer hatte ich von der Halterfirma bekommen) Gehaltspfändung angedroht habe und sie diese vermeiden will. An diesem Termin werde ich ihr gegen Empfangsbekenntnis das Schreiben der FEB und mehrere eintragungspflichtige Bußgeldbescheide persönlich übergeben.

Nun die Fragen:

Durch die übergebenen BB werden mindestens fünf weitere Punkte im VZR eingetragen werden, Stand dann also über 18.
Das Schreiben der FEB setzt aber für die Teilnahme am ASP eine Frist von drei Monaten ab Zustellung, die Zustellung erfolgt ja auch erst an diesem Tage.
Wird die Betroffene bis zum Ablauf dieser Frist von drei Monaten für das ASP trotz der hinzu kommenden Eintragungen behandelt als hätte sie noch 14 Punkte?
Falls weitere Verstöße folgen (selbst nach meinem Telefonat mit ihr kamen schon neue hinzu) werde ich eventuelle Bußgeldbescheide durch öffentliche Zustellung zustellen, falls sie nicht ab und an mal vorbeikommt, um sich die abzuholen.
Wie kann aber die FSST weiter vorgehen, falls die Betroffene das ASP nicht absolviert und die Entziehung anstünde, entsprechende Bescheide aber nicht zugestellt werden können mangels Meldeanschrift? Gibt es da auch die Möglichkeit, durch öffentliche Zustellung die FE zu entziehen?
Strafrechtlich stellt sich,falls diese Möglichkeit besteht, ja auch die Frage, ob bei FoFE bei Entziehung durch öffentliche Zustellung ohne Kenntnis des Adressaten eine Fahrlässigkeit bzw. subjektive Vorwerfbarkeit überhaupt angenommen werden kann. think.gif

Was meint ihr?
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Jens
Beitrag 13.08.2010, 16:23
Beitrag #2


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Zitat (tomcraft @ 13.08.2010, 16:52) *
Durch die übergebenen BB werden mindestens fünf weitere Punkte im VZR eingetragen werden, Stand dann also über 18.
Das Schreiben der FEB setzt aber für die Teilnahme am ASP eine Frist von drei Monaten ab Zustellung, die Zustellung erfolgt ja auch erst an diesem Tage.
Wird die Betroffene bis zum Ablauf dieser Frist von drei Monaten für das ASP trotz der hinzu kommenden Eintragungen behandelt als hätte sie noch 14 Punkte?
Bei der Punkteberechnung gilt das Tattagprinzip. Egal wieviele Verstöße die Betroffene begeht, solange die Teilnahme am Aufbauseminar nicht angeordnet wurde, muß der Punktestand auf 17 reduziert werden.
Sobald sie aber nach der Übergabe des Schreibens durch dich noch mindestens einen punktebewehrten Verstoß begeht, erreicht sie 18 Punkte und die Fahrerlaubnis ist mangels Eignung zu entziehen.
Die Frist zur Teilnahme am Aufbauseminar ist keine Schonfrist, innerhalb der Punkte keine Folgen hätten.


Zum Rest kann ich mangels Wissen nichts sagen.


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tomcraft
Beitrag 13.08.2010, 16:40
Beitrag #3


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Zitat (Jens @ 13.08.2010, 16:23) *
Sobald sie aber nach der Übergabe des Schreibens durch dich noch minedestens einen punktebewehrten Verstoß begeht, erreicht sie 18 Punkte und die Fahrerlaubnis ist mangels Eignung zu entziehen.


Aber wie, wenn man (bzw. hier Frau) nicht gemeldet ist? Geht dann auch öffentliche Zustellung oder wie läuft das in der Praxis?
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Andreas
Beitrag 13.08.2010, 20:21
Beitrag #4


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Zitat (tomcraft @ 13.08.2010, 17:40) *
Geht dann auch öffentliche Zustellung oder wie läuft das in der Praxis?


Natürlich, auch im Verwaltungsverfahren ist eine öffentliche Zustellung möglich und wird bei postalischer Nichtzustellung auch praktiziert.


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Wollf_0708
Beitrag 14.08.2010, 09:30
Beitrag #5


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Da ich nicht wusste was eine öffentliche Zustellung bedeutete, und nicht annahm dass das Schreiben an irgendeine Litfassäule gebebbt wird, habe ich logischerweise internettiert und fand bei WIKIdingens, u.a.:

Zitat
Die Anheftung an die Gerichtstafel kann auch durch Einstellung der zuvor beschriebenen Benachrichtigung in ein elektronisches Informationssystem, das im Gericht öffentlich zugänglich sein muss, ersetzt werden.


D.h. es kann auch "elektronisch" veröffentlicht werden.

Heisst das nur in einem elektr. Informationssystem nur innerhalb des Gerichtsgebäudes abzurufen oder gleich in`s Internet stellen ?

Wenn die Frau nicht diese öffentliche Zustellung bemerkt, macht sie sich dann automatisch dann wg. FoF verantwortlich ?
Von einem ASP weiss sie dann auch nichts.
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JTH
Beitrag 14.08.2010, 10:02
Beitrag #6


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Die öffentliche Zustellung gilt als zugestellt. d.h. wenn die Entziehung der FE öffentlich zugestellt wurde und die Empfängerin weiterhin fährt, liegt faktisch FoFE vor.


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tomcraft
Beitrag 14.08.2010, 12:57
Beitrag #7


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Danke für die Antworten! wavey.gif

Dann hoffe ich mal, dass sie auch tatsächlich zum Termin erscheinen wird und werde ihr auch die möglichen Konsequenzen weiterer Verstöße nach Übergabe der ASP-Anordnung erläutern.

Bin auch mal sehr gespannt, wie sie die derzeit offenen 3700 Euro für Verfahren zahlen will. Wenn man schon seine Miete nicht zahlt, so dass es zur Räumung kommt, ist für Bußgelder wohl auch nicht viel übrig. Dabei laufen schon diverse Erzwingungshaftverfahren und teilweise ist E-Haft bereits angeordnet und befindet sich zur Vollstreckung bei der StA. Da hat Frau Glück, dass sie bei uns zwar zur Polizei, aber doch nur in eine Verwaltungsbehörde kommt und muss also nicht ihre unmittelbare Verhaftung/Festnahme/Vorführung befürchten. Beim nächsten Handyverstoß mit direktem Anhalten und Personenabfrage sieht da die Sache schon anders aus.

Komisch, sie ist wohl eine kluge Frau, Dipl.-Ing. und im Job erfolgreich, engagiert und gefragt und: wegen täglicher Aussentermine absolut auf ihr Fahrzeug und damit die FE angewiesen. Keine Ahnung, wie man dann derartig viele Verstöße hinbekommt, nie was bezahlt, die Post wohl gar nicht mehr öffnet und dennoch wohl irgendwie hofft, es geht gut?
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JTH
Beitrag 14.08.2010, 13:08
Beitrag #8


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Hast Du die Dame auch schon auf eventuelle Verstöße nach dem MeldeG hin überprüft bzw. hingewiesen?


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tomcraft
Beitrag 14.08.2010, 13:16
Beitrag #9


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Aktuell wohnt sie mal hier und mal dort bei Freunden, so teilte sie mir mit. Könnte mir nicht vorstellen, dass sie gezwungen werden könnte, sich bei einen von diesen anzumelden, nur um Post zugestellt zu bekommen. Quasi ohne festen Wohnsitz und Meldeanschrift zu sein ist ja nicht verboten, jedenfalls meiner Kenntnis nach.
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JTH
Beitrag 14.08.2010, 13:36
Beitrag #10


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Da hast Du recht. Es sollte auch nur eine Anregung sein...


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tomcraft
Beitrag 14.08.2010, 13:41
Beitrag #11


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wavey.gif Selbst bei gemeldeten Betroffenen besteht ja nicht mal die Pflicht, an der Wohnung einen Namen zu haben und einen zustellungsfähigen Briefkasten zu unterhalten. Da kann man als Verwaltungsbehörde schon in gute Zustellungsprobleme kommen, weil ja öffentliche Zustellung dann gar nicht geht, denn der Betroffene ist ja nicht unbekannten Aufenthalts. Bleibt theoretisch zwar Hinterlassen des Schriftstücks z.B. durch Anheften an die Wohnungstür aber mit den normalen Postdienstleistern geht das nachvollziehbarer Weise eher nicht so glatt, da kommt die Post bei ordentlich gemeldeten aber nach außen hin Namenlosen eben immer wieder zurück.
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Jack Daniels
Beitrag 15.08.2010, 00:20
Beitrag #12


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Zitat (tomcraft @ 14.08.2010, 13:57) *
Bin auch mal sehr gespannt, wie sie die derzeit offenen 3700 Euro für Verfahren zahlen will. Wenn man schon seine Miete nicht zahlt, so dass es zur Räumung kommt, ist für Bußgelder wohl auch nicht viel übrig.

Komisch, sie ist wohl eine kluge Frau, Dipl.-Ing. und im Job erfolgreich, engagiert und gefragt und: wegen täglicher Aussentermine absolut auf ihr Fahrzeug und damit die FE angewiesen. Keine Ahnung, wie man dann derartig viele Verstöße hinbekommt, nie was bezahlt, die Post wohl gar nicht mehr öffnet und dennoch wohl irgendwie hofft, es geht gut?


Geld wird sie wohl schon haben,hat wohl nur ein Problem damit Forderungen zu begleichen.
Das könnte auf ein psychisches Problem hinweisen,oder schlicht Schussligkeit in Kombination mit Ignoranz und Gleichgültigkeit.

Denk nur mal daran wieviele hier aufschlagen weil ihnen nach der Trunkenheitsfahrt mit deutlich über 1,6‰ oder beim 18. Bonuspunkt in Flens plötzlich einfällt das der Schein wichtig ist?
Viele fangen erst zu denken an wenn sie bis Oberkante Unterlippe in der braunen Masse stecken. Bei der guten Frau liegt der Pegel der Masse wohl noch zu niedrig.
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