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> Reform "Flensburg", Hat jemand schon genaue Informationen?
ilam
Beitrag 13.12.2012, 08:30
Beitrag #551


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Zitat (Pia2012 @ 13.12.2012, 07:20) *
Vielen Dank für den livestream! wavey.gif


Was ich dort interessant fand: Es forderten allen Ernstes zwei ein Abgeordneter, dass bei den Kosten für Aufbauseminar, MPU usw. eine "soziale Komponente" eingebaut wird, sprich, dass das auch in Tagessätzen o.ä. berechnet wird. In dem Punkt fand ich die Antwort von Ramsauer richtig gut, da hat er es tatsächlich auf den Punkt gebracht...

Ok, die der müssen muss (im Gegensatz zu Ramsauer) auch nicht wirklich Ahnung vom Thema haben.

[edit]
Nach Ansicht des Protokolls war es nur einer, er musste die Frage aber 2x stellen, bis Ramsauer verstand, worum es geht
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 13.12.2012, 08:38
Beitrag #552


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Zitat (ilam @ 13.12.2012, 08:30) *
... Es forderten allen Ernstes zwei Abgeordnete, dass bei den Kosten für Aufbauseminar, MPU usw. eine "soziale Komponente" eingebaut wird...

Damit wäre dann klargestellt, was Aufbauseminare und MPUs sind: Keine Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, sondern eine "Strafe"... whistling.gif

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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ilam
Beitrag 13.12.2012, 08:53
Beitrag #553


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Und es ist klargestellt, wofür die beiden der Abgeordneten die Maßnahmen halten hält. laugh2.gif
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Mitleser
Beitrag 13.12.2012, 08:58
Beitrag #554


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Zitat (Mitleser @ 12.12.2012, 16:49) *
Von der BT-Rede hätte ich gerne das Transkript ...

Ist online - ab S. 57 ("261117").
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Kühltaxi
Beitrag 13.12.2012, 10:42
Beitrag #555


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In viele Gebühren die in keiner Weise eine Strafe darstellen sind auch jetzt schon Sozialkomponenten, im Extremfall Kita geht das von null bis arg happig, eingebaut, so abwegig finde ich den Gedanken wenn er von jemandem mit einer sehr soziallastigen Grundeinstellung kommt nicht.


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
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ilam
Beitrag 13.12.2012, 11:17
Beitrag #556


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Ja, aber das hat nix mit "Tagessätzen" zu tun.
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superdiesel
Beitrag 13.12.2012, 11:20
Beitrag #557


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Zitat (Mitleser @ 13.12.2012, 08:58) *
Zitat
Transkript ...

Ist online - ab S. 57 ("261117").
Gibts einen Link dazu?


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

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Jens
Beitrag 13.12.2012, 11:22
Beitrag #558


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http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17213.pdf (PDF, 3.3MB)


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Mitleser
Beitrag 13.12.2012, 11:23
Beitrag #559


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@superdiesel:

und auch nicht zum Sitzungsvideo whistling.gif
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superdiesel
Beitrag 13.12.2012, 12:36
Beitrag #560


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Nun mal nicht frech werden, @mitleser. tongue.gif

Danke Euch für den Link.
Es soll also zukünftig Rechtskraftsdatum/Rechtskraftsdatum als Kriterium gelten zur Ermittlung eines Punktestands, aber die Überliegefrist soll dennoch erhalten bleiben, wenn ich Ramses richtig verstehe.
Ich bin mir nicht sicher, was das komplett bedeutet, eine Vereinfachung kann ich da nur rudimentär erkennen. Und die Sache mit den unfreiwillig freiwilligen Kursen klingt auch erst mal gewöhnungsbedürftig. Es bleibt spannend.





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Kühltaxi
Beitrag 13.12.2012, 12:36
Beitrag #561


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Zitat (ilam @ 13.12.2012, 11:17) *
Ja, aber das hat nix mit "Tagessätzen" zu tun.

Wie man es nennt ist doch egal.


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Jens
Beitrag 13.12.2012, 12:40
Beitrag #562


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Zitat (superdiesel @ 13.12.2012, 12:36) *
aber die Überliegefrist soll dennoch erhalten bleiben, wenn ich Ramses richtig verstehe.

Das wäre aber irgendwie sinnlos, wenn es keine Tilgungshemmung mehr gibt.


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Kühltaxi
Beitrag 13.12.2012, 12:42
Beitrag #563


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Zitat (superdiesel @ 13.12.2012, 12:36) *
Es soll also zukünftig Rechtskraftsdatum/Rechtskraftsdatum als Kriterium gelten zur Ermittlung eines Punktestands,

Das ist, auch wenn es Taktieren ermöglicht, nur gerecht. Alternativ wäre um Taktieren zu verhindern auch Tattag/Tattag möglich gewesen, aber die Kombination aus beidem zuungunsten des Betroffenen war höchst ungerecht und verschwindet zurecht.


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Mitleser
Beitrag 13.12.2012, 12:45
Beitrag #564


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Zitat (Jens @ 13.12.2012, 12:40) *
Zitat (superdiesel @ 13.12.2012, 12:36) *
aber die Überliegefrist soll dennoch erhalten bleiben, wenn ich Ramses richtig verstehe.

Das wäre aber irgendwie sinnlos, wenn es keine Tilgungshemmung mehr gibt.

BMVBS: "An den Ablauf der Tilgungsfrist schließt sich eine einjährige Überliegefrist an. Sie hat den Zweck, feststellen zu können, ob innerhalb der Tilgungsfrist eine oder mehrere andere Zuwiderhandlungen begangen worden sind, die zu einem Punktestand geführt hatten, der eine der Maßnahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems auslöst."
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Jens
Beitrag 13.12.2012, 12:49
Beitrag #565


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Und was soll das bringen? Will man dann die Mßnahmen durchführen, obwohl die alte Tat getilgt ist und mangels Hemmung nicht wieder auflebt? wacko.gif
Dann bleibt das System ja genau so "verworren und kompliziert", wie es derzeit ist.


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Mitleser
Beitrag 13.12.2012, 13:06
Beitrag #566


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Irgendwie müssen ja Postlaufzeiten zwischen den beteiligten Behörden im System berücksichtigt werden.
Sonst beträge die Tilgungsfrist nicht bspw 2 Jahre, sondern 2 Jahre - [undefinierte fallspezifische Bearbeitungszeiten sowohl für die Einarbeitung des neuen Verstoßes als auch die Auslösung der Maßnahmen]. Das wäre weder gerecht noch sinnvoll.
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Jens
Beitrag 13.12.2012, 13:25
Beitrag #567


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Das BMVBS schreibt ja
Zitat
Am 12.12.2012 hat das Bundeskabinett einen Gesetz- und Verordnungsentwurf über die Neuregelung für das Punktsystem beschlossen.

Gibt es diesen Entwurf schon irgendwo zum Nachlesen?


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superdiesel
Beitrag 13.12.2012, 14:07
Beitrag #568


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Seine Aussage in dem Protokoll über die Überliegefrist hat mich ja daher auch gewundert.

Ich habe da noch ein Verständnisproblem:
Betrifft der Rechtskraft/Rechtskraft-Vergleich auch die zukünftige Entscheidung über zu verhängende Bußgelderhöhungen wegen Voreinträgen?
Also z.B. die 2x26 km/h-Regel? Woher will der Bußgeldsachbearbeiter denn dann heute wissen, wann sein gerade zu bearbeitender Fall rechtskräftig werden wird?
Oder bleibt in diesen Fällen alles beim alten? think.gif


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Pia2012
Beitrag 14.12.2012, 07:13
Beitrag #569


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Moin Doc: Ich geb Dir vollkommen Recht, ABER, eine NUR-Anhebung der "Bußgelder" hätte fürs "Fußvolk" in der Debatte und im Wahlkampf wirklich gornix mehr an Positivem beinhaltet. UND, es hätte in 3 min entschieden werden können, was net nach Arbeit klingt..und es wäre halt keine REFORM gewesen. whistling.gif


So aber kann "Sir Ramselot" sagen:

I hoab gor net mehr schloafe kennen.. mooonatelang.. mei Weib hat mich auf die Couch verbannt, weil ich angeblich im Schlaf so murmeln tät: Alles Beste nur für mein Volk...und gestern hat sie mir doch den Vogel gezeigt, als ich mitm Lenkrad von mei Wagerl auf die Couch spazierte, um mich besser auf die Reform des Bußgöldkatalogs konzentrieren zu können... als ich sie fragte: Mechts mitmoache, warf sie mit dem Verbandskasterl... wavey.gif

Schönes WE Euch. wavey.gif

P.S. Ich hatte mein Auto am Montag zum TÜV, wies vorher die Meachniker darauf hin, dass mein Verbandskasten leider von 2009 sei, bat darum, ihn zu ersetzen, da erhielt ich die Auskunft, dass das NICHT mehr TÜV-relevant sei. Man hat mir aber ein Auffüllset für das Kasterl geschenkt. Wusstet IHR das? Sicher, ICh hab mich etwas gewundert..

Gab es hierzu bereits eine Anpassung oder Änderung bzw. gibts im derzeitigen Katalog ein kleines Bußgeld dafür bei Kontrollen?


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Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-)
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Jens
Beitrag 14.12.2012, 08:00
Beitrag #570


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Zitat (Pia2012 @ 14.12.2012, 07:13) *
mich besser auf die Reform des Bußgöldkatalogs konzentrieren zu können.
Es ist wohl vorgesehen, dass im Zuge der Reform des Verkehrszentralegisters auch einige Bußgelder erhöht werden sollen, eine grundlegende Reform des Bußgeldkatalogs ist aber nicht geplant.


Zitat (Pia2012 @ 14.12.2012, 07:13) *
Gab es hierzu bereits eine Anpassung oder Änderung bzw. gibts im derzeitigen Katalog ein kleines Bußgeld dafür bei Kontrollen?
Es gab und gibt im Bußgeldkatalog keine Geldbuße für einen abgelaufenen Verbandskasten. Dazu gibt es auch mehrere Threads im Forum (aktuell z.B. hier).
Falls du weitere Fragen dazu hast, bitte ich dich diese in einem anderen Thread, z.b. dem von mir verlinkten, zu stellen, da das Thema hier offtopic ist.


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Polo79
Beitrag 14.12.2012, 12:25
Beitrag #571


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 13.12.2012, 08:02) *
Dasselbe kann man auch über StGB und StPO sagen:
Halte Dich an die 10 Gebote, und beides wird überflüssig... whist:
Das stimmt wohl, aber der große Unterschied ist eben, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger weder StGB noch StPO vereinfachen will. Oder gibt sie neuerdings Pressekonferenzen nach dem Motto "Wir schreiben jetzt die StPO so um, dass sie jeder versteht". laugh2.gif


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Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Polo79
Beitrag 16.12.2012, 02:00
Beitrag #572


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Ich habe jetzt mal versucht mich da durchzukämpfen... aber den Gesetzentwurf konnte ich nicht finden. Wo kann man den nachlesen? Oder müssen wir darauf auch so lange warten wie auf die StVO? thread.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 16.12.2012, 08:34
Beitrag #573


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Zitat (Pia2012 @ 14.12.2012, 07:13) *
Moin Doc: Ich geb Dir vollkommen Recht, ABER, eine NUR-Anhebung der "Bußgelder" hätte fürs "Fußvolk" in der Debatte und im Wahlkampf wirklich gornix mehr an Positivem beinhaltet.

Doch: Nämlich wenn Ramses das auf einer Pressekonferenz entsprechend verkauft hätte:
1.) Wir erhöhen die Bußgelder. Damit wird der Verkehr auf Deutschlands Straßen sicherer.
2.) Der "anständige" Bürger spart dabei Geld, denn dank der Mehreinnahmen müssen wir jetzt NICHT die Mineralölsteuer erhöhen... whistling.gif

Das eine hat zwar mit dem andern nichts zu tun - aber wayne juckts?

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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superdiesel
Beitrag 16.12.2012, 11:43
Beitrag #574


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@Doc: Die Mineralölsteuer ist seit sechs Jahren die Energiesteuer. Das Mineralölsteuergesetz gibt es seit 2006 nicht mehr.

Die Energiesteuer auf Benzin und Diesel geht in den Bundeshaushalt ein.
Die Buß- und Verwarnungsgelder gehen in die Länder bzw. Kommunalhaushalte.
Daher kann das eine das andere oder das andere das eine wohl kaum ersetzen.


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willi
Beitrag 16.12.2012, 18:33
Beitrag #575


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Ist das ein Grund auf einer Pressekonferenz keinen Unsinn zu erzählen?
Wohl kaum. wink.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 18.12.2012, 11:47
Beitrag #576


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Zitat (superdiesel @ 16.12.2012, 11:43) *
@Doc: Die Mineralölsteuer ist seit sechs Jahren die Energiesteuer. Das Mineralölsteuergesetz gibt es seit 2006 nicht mehr.
... Daher kann das eine das andere oder das andere das eine wohl kaum ersetzen.



Hab ich doch gesagt:
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 16.12.2012, 08:34) *
...Das eine hat zwar mit dem andern nichts zu tun - aber wayne juckts?


Doc wavey.gif


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Mitleser
Beitrag 21.12.2012, 13:08
Beitrag #577


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Der Gesetzentwurf (BR-DrS 799/12) ist online.

wavey.gif
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Mitleser
Beitrag 21.12.2012, 14:16
Beitrag #578


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... und nunmehr auch der Entwurf der notwendigen Folgeänderungen von Verordnungen (BR-DrS 810/12).
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 21.12.2012, 14:58
Beitrag #579


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Dann steht JETZT also der Entwurf eines Gesetzen und mehrerer Verordnungen online, die in 376 Tagen in Kraft treten soll.

Mal ne dumme Frage eines juristischen Laien:
Ist das eigentlich normal, oder ist das eine Vorsichtsmaßnahem, um ein ganzes Jahr Zeit zu gewinnen, noch VOR dem Inkrafttreten unbefolgte Zitiertgebote etc. auszubügeln? think.gif

Doc


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Polo79
Beitrag 21.12.2012, 15:06
Beitrag #580


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 21.12.2012, 14:58) *
Dann steht JETZT also der Entwurf eines Gesetzen und mehrerer Verordnungen online, die in 376 Tagen in Kraft treten soll.
Das ist grundsätzlich erstmal nichts ungewöhnliches. Wenn ich z.B. an die "Sechste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" denke, wurde diese am 17.01.2011 verkündet, obwohl sie erst am 19.01.2013, also zwei Jahre später in Kraft tritt.


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Jens
Beitrag 22.12.2012, 10:20
Beitrag #581


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Ich hab jetzt mal ein wenig in der geplanten Änderung des StVG gelesen.

Ich versteh nicht so recht, wozu überhaupt 3 Punkte für Straftaten vergeben werden. Das geschieht nämlich nur,
Zitat (799/12)
sofern in der Entscheidung über die Straftat die Entziehung der Fahrerlaubnis nach den §§ 69 und 69b des Strafgesetzbuches oder eine Sperre nach § 69a Absatz 1 Satz 3 des Strafgesetzbuches angeordnet worden ist,

Dann hat der Betroffene zwar drei Punkte, die haben aber keine Auswirkungen, da Maßnahmen nach dem Punktesystem Fahreignungs-Bewertungssystem nur gegen Inhaber einer Fahrerlaubnis ergriffen werden, und die Punkte bei Erteilung einer Fahrerlaubnis gelöscht werden.
Die Begründung
Zitat (799/12)
Die Punkte sollen künftig nicht mehr mit der Entziehung der Fahrerlaubnis (vgl. § 4 Absatz 2 Satz 3 a. F.), sondern erst dann gelöscht werden, wenn sie nach vorheriger Entziehung neu erteilt wird. Gleiches gilt für das Ansammeln von Punkten vor der Ersterteilung der Fahrerlaubnis. Damit wird besser als bisher dem Umstand Rechnung getragen, dass die Geeignetheit des Betroffenen erst mit der Erst- (oder Neu-)Erteilung der Fahrerlaubnis (wieder) als gegeben anzusehen ist. Die Löschung der Punkte für den als geeignet eingestuften Antragsteller ist dann konsequent und auch erforderlich, weil es ansonsten möglich wäre, dass ein einziger mit einem Punkt bewerteter Verstoß wieder zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen würde. Für die Zeit zwischen der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Neuerteilung bleibt es bei den angesammelten Punkten und der Addition von weiteren Punkten, die der Betroffene ggf. sammelt, ohne in Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein (z. B. als Radfahrer). Den dadurch bewirkten Punktestand soll die Behörde bei der Entscheidung, ob die Eignung wieder gegeben ist, im Falle der Beantragung einer neuen Fahrerlaubnis berücksichtigen.

überzeugt mich nicht wirklich, weil der Behörde bei der Entscheidung ob die Eignung wieder gegeben ist, doch die Taten als solche auch ohne Punktebewertung weiterhin bekannt sind.

Interessant auch, dass die geplante Bestimmung des §4 Abs. 3
Zitat
Wird eine Fahrerlaubnis erteilt, dürfen Punkte für vor der Erteilung rechtskräftig gewordene Entscheidungen über Zuwiderhandlungen nicht mehr berücksichtigt werden. Diese Punkte werden gelöscht.

dafür sorgt, dass Punkte für Taten, die vor der Erteilung begangen wurden, über die aber erst nach der Erteilung entschieden wird, anders als nach der derzeitigen Regelung nicht mehr gelöscht werden.
Dafür werden zukünftig auch die Punkte gelöscht wenn freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichtet wurde.

Zur Freude aller Betroffenen wird die Tilgungshemmung komplett gestrichen, allerdings bleibt die Anlaufhemmung (§29 Abs. 5) erhalten.

Für Interessierte habe ich hier einige der geplanten Änderungen in das StVG eingearbeitet:
Angehängte Datei  StVG_Auszug_mit_geplanten_Aenderungen_v3.pdf ( 141.01KB ) Anzahl der Downloads: 27

Ich habe mich dabei auf das beschränkt, was mir bezüglich der Punkte, der Tilgung und der FaP relevant zu sein schien. Die Änderungen sind in rot gehalten.


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Jens
Beitrag 23.12.2012, 01:01
Beitrag #582


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Zitat (BMVBS)
Ordnungswidrigkeiten mit bisher 1 bis 4 Punkten ohne Regelfahrverbot sollen künftig als verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Verstöße mit einem Punkt bewertet werden. Ordnungswidrigkeiten mit bisher 3 oder 4 Punkten und einem Regelfahrverbot sowie Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis mit bisher 5 bis 7 Punkten sollen künftig als besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Verstöße eingestuft werden und mit zwei Punkten bewertet werden.
Quelle: http://www.bmvbs.de/DE/VerkehrUndMobilitae...ister_node.html

In der Neufassung der Anlage 13 FeV (Artikel 1 Nr. 18 BR-Drucksache 810/12) ist unter lfd. Nr. 2.2.4 u.a. vorgesehen, dass Abstandsverstöße nach BKat-Nummer 12.5 in Verbindung mit 12.5.3, 12.5.4 oder 12.5.5 des Anhangs 2 zukünftig als besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten bewertet werden.

Nun ist es so, dass die BKat-Nummern 12.5.3, 12.5.4 und 12.5.5 des Anhangs 2 für Abstandsverstöße bei Geschwindigkeiten von 81km/h bis 130 km/h gelten, ein Regelfahrverbot jedoch jeweils nur ab einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h vorgesehen ist.
D.h. laut Planung werden für Abstandsverstöße ohne Regelfahrverbot (also bei Geschwindigkeiten von 81 bis 100km/h) anders als angekündigt nicht ein sondern zwei Punkte vergeben.

Bewusst gewollt oder Fehler? think.gif


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Jens
Beitrag 16.01.2013, 11:01
Beitrag #583


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Ich habe die Diskussion über die ZDF-Sendung "Hart aber fair" in einen eigenen Thread verschoben.


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Jupiter
Beitrag 18.01.2013, 14:38
Beitrag #584


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Punktereform: Brandenburg will Fahreignungsseminare erproben
Zitat
Die im Zuge der Reform des Punktesystems vorgeschlagenen Fahreignungsseminare sollten zunächst als Modellversuch getestet und auf ihre Wirksamkeit hin untersucht werden. Vor einer generellen Einführung müsse erst nachgewiesen werden, ob der Besuch eines solchen Seminars zu einer Änderung des Fahrverhaltens führe.
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Jupiter
Beitrag 22.01.2013, 10:45
Beitrag #585


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Empfehlungen der Ausschüsse: Drucksache 799/1/12
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Mitleser
Beitrag 22.01.2013, 11:00
Beitrag #586


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Das wird diese Wahlperiode wohl nichts mehr. whistling.gif
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Jupiter
Beitrag 24.01.2013, 08:50
Beitrag #587


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Die Presse hat das auch schon bemerkt:
Flensburger Punkte-Reform droht zu scheitern
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Jens
Beitrag 28.01.2013, 21:19
Beitrag #588


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Jetzt watscht der Verkehrsgerichtstag den Minister ab:
Zitat
Der Verkehrsgerichtstag in Goslar hat die von Bundesverkehrsminister Ramsauer geplante Reform der Flensburger Verkehrssünderkartei am Freitag in Bausch und Bogen abgelehnt. Nahezu einstimmig sei man der Meinung, dass dem Gesetzentwurf der Bundesregierung in der vorliegenden Fassung nicht zugestimmt werden kann, erklärten die Experten. Ob Katalog der künftigen Punkte-Delikte, ob Tilgungsfristen oder Abschaffung des Punkterabatts durch freiwilliges Absolvieren von Sicherheitskursen – kaum ein Vorschlag Ramsauers fand die Gnade der Experten. Schlimmer noch für den Minister, sogar der grundsätzliche Sinn seiner Reform zweifelten die Fachleute an.


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ukr
Beitrag 29.01.2013, 09:27
Beitrag #589


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...der sucht sich schon ein neues Projekt, keine Sorge. Vielleicht wieder mal generelles LKW-Überholverbot auf BAB, oder er baut das Thema Geisterfahrer-Schilder weiter aus. thread.gif
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mir
Beitrag 29.01.2013, 09:28
Beitrag #590


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Man sollte ihn einfach zum Pressesprecher des BMVBS machen, das wäre der richtige Posten für ihn.


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ukr
Beitrag 29.01.2013, 09:30
Beitrag #591


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Ist er das nicht? rolleyes.gif
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Polo79
Beitrag 29.01.2013, 22:33
Beitrag #592


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Dafür muss man fließend hochdeutsch können. thread.gif
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Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Pia2012
Beitrag 30.01.2013, 09:53
Beitrag #593


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Wat seid Ihr fies crybaby.gif ... "Sir Ramselot" ist zu Höherem berufen, er wird nach Brüssel zu Herrn Stoiber, und gemeinsam bauen sie dann die europäische Bürokratie ab. wavey.gif


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Kühltaxi
Beitrag 30.01.2013, 11:44
Beitrag #594


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Gestern bei Sandra Maischberger wurde kritisiert daß er sich zu sehr auf den Ressortteil Verkehr konzentriere und den Ressortteil Bau und Städteplanung vernachlässige.


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mir
Beitrag 30.01.2013, 11:54
Beitrag #595


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Mit Verkehrsthemen kommt man aber viel besser in die Nachrichten!


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Kühltaxi
Beitrag 30.01.2013, 12:03
Beitrag #596


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Zur Zeit könnte man als zuständiger Minister aber auch die Miet- und Immobilienpreisproblematik zu seinem Nutzen thematisieren. Altmaier hat das mit den Energiepreisen doch auch geschafft.


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Pia2012
Beitrag 30.01.2013, 13:46
Beitrag #597


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@Kühltaxi: Zu Herrn Altmaier. Ich weiß net. Er kommt JETZT damit, wo er weiß, dass die Schwarzgelben im Bundesrat keine Mehrheit mehr haben...da kann er doch locker einreichen, was er will, das fliegt alles im Bundesrat wieder in den Schredder.

Zu Maische: Habs leider nicht zu Ende gesehen, warum kommt das auch immer so spät crybaby.gif ich war erschrocken über die Dame mit ihren 1000 € bei 1.400 € Rente. Wieviel qm hatte sie?

Aber es stimmt, brisantes Thema, viel Handlungsbedarf..


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Mr.T
Beitrag 01.02.2013, 15:42
Beitrag #598


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Pressemitteilung des Bundesrates vom 01.02.2013 (heute):

Zitat
Verbesserungen am neuen Punktesystem in Flensburg

Der Bundesrat hat heute die Vorschläge der Bundesregierung zur Reform des Verkehrszentralregisters in Flensburg beraten. Er sieht für das weitere Gesetzgebungsverfahren nur geringen Änderungsbedarf. Insbesondere möchte er die geplanten Tilgungsfristen für Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, um sechs Monate verlängern. Die übrigen Forderungen sind eher technischer Natur. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf eine Verringerung der Länderkosten, Verfahrensregeln, die Aufbewahrungsfristen für bestimmte Daten und Unterlagen im Zusammenhang mit Fahreignungsseminaren sowie Vereinfachungen bei der Registerführung.

Ziel des Gesetzentwurfs ist unter anderem eine Verbesserung der Transparenz durch vereinfachte Tilgungsregelungen für die Verkehrssünder-Punkte. Zudem soll er das bisherige Punktesystem insgesamt verständlicher und einfacher gestalten. Hierzu werden zum Beispiel nur noch Verstöße mit Punkten belegt, die die Verkehrssicherheit gefährden. Zukünftig sind maximal nur noch drei Punkte - bisher sieben - pro Regelverstoß möglich. Allerdings ist die Fahrerlaubnis bereits bei acht statt bisher 18 Punkten zu entziehen.

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze

Drucksache 799/12 (Beschluss)


Quelle


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Mr.T
Beitrag 03.02.2013, 13:29
Beitrag #599


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Zitat
Bundesrat ist mit neuem Punktesystem weitgehend einverstanden

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 1. Februar 2013 die Pläne von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer zur Reform des Flensburger Verkehrszentralregisters im sogenannten Ersten Durchgang beraten. Er zeigt sich mit den Vorschlägen zur "Punktereform" überwiegend einverstanden und sieht für das weitere Gesetzgebungsverfahren nur geringen Änderungsbedarf.

Insbesondere wollen die Länder die geplanten Tilgungsfristen für Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, um sechs Monate verlängern. Die vorgesehene Frist von nur zwei Jahren sei zu kurz bemessen, um Fahreignungsdefizite eines Verkehrsteilnehmers erkennen und Maßnahmen ergreifen zu können.

Die übrigen Forderungen und Hinweise sind mehr technischer Natur. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf eine Verringerung der Länderkosten – insbesondere im Zusammenhang mit dem neuen Fahreignungsseminar –, Verfahrensregeln, die Aufbewahrungsfristen für bestimmte Daten und Unterlagen im Zusammenhang mit verkehrspsychologischen Untersuchungen sowie Vereinfachungen bei der Registerführung.

Was ist geplant?

Ziel der Reform ist es, das bisherige System für den Bürger leichter verständlich und vorhersehbarer zu gestalten, zugleich aber auch einen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit zu leisten. Die Bundesregierung möchte dies unter anderem mit einem neuen Bewertungssystem und vereinfachten Tilgungsregelungen erreichen.

Künftig sollen sicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeiten nur noch mit einem Punkt in das Verkehrssünder-Konto einfließen. Besonders gefährliche Verstöße (wie zum Beispiel gefährliches Unterschreiten des Sicherheitsabstands) wären mit zwei Punkten zu bewerten. Drei Punkte sind für Straftaten mit anschließendem Entzug der Fahrerlaubnis vorgesehen. Einfache Ordnungswidrigkeiten, wie zum Beispiel die verbotene Einfahrt in Umweltzonen, sind dagegen künftig nicht mehr zu erfassen.
Dauer der Eintragung/Tilgungsfristen

Zur weiteren Verbesserung der Transparenz soll der Gesetzentwurf feste Tilgungsfristen einführen. Danach bleiben Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis künftig zehn Jahre im Register. Fünf Jahre sind für Straftaten im Übrigen und die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten – wie zum Beispiel schwerwiegende Rotlicht-Verstöße – vorgesehen. Die Punkte für alle anderen Regelwidrigkeiten sollen zwei Jahre bestehen bleiben.

Die bisherige Regelung, dass eine neue Tat die Tilgung einer bereits zuvor gespeicherten hindert, ist in dem Gesetzentwurf nicht mehr enthalten. Diese Maßnahme soll es den Betroffenen auch leichter machen, ihren aktuellen Punktestand zu ermitteln.
Rabatte entfallen

Dem "Freikaufen" durch Punkte-Rabatte soll der Entwurf einen Riegel vorschieben. Untersuchungen haben nach Darstellung des Verkehrsministeriums die bisherige Annahme widerlegt, dass der Besuch von Verkehrs-Aufbauseminaren das Verkehrsverhalten verbessert. Gerade die unbelehrbaren Wiederholungstäter hätten diese Möglichkeit vielmehr nur genutzt, um dadurch ihr Punktekonto zu bereinigen.

Die beabsichtigte positive Änderung des Fahrverhaltens sei nicht feststellbar gewesen. Aus diesem Grund will die Bundesregierung auf diese Regelung zukünftig verzichten.
Wie geht es weiter?

Der Bundesrat leitet seine heute beschlossene Stellungnahme der Bundesregierung zu. Diese befasst sich in ihrer Gegenäußerung mit den Anregungen der Länder und legt alle Dokumente dem Bundestag zur Beratung vor.

Publiziert am 1. Februar 2013


Quelle


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GM_
Beitrag 03.02.2013, 13:56
Beitrag #600


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Zitat (Jens @ 28.01.2013, 22:19) *

Wenn die Brnache heult ist das ja nur ein gutes Zeichen. denn die haben kein Interesse dass ihr Geschäft vereinfacht wird.


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