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> Verbandkasten mit abgelaufenem Inhalt
Ichtyos
Beitrag 16.10.2012, 23:10
Beitrag #1


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Wir haben in den FAQs was dazu:
FAQ: Erste-Hilfe-Kasten, Verbandkasten, Sanikasten - Verfalldatum

Jetzt hat mich hier jemand argumentativ an die Grenze gebracht - mit Verweis auf MPG § 4:
Zitat
(1) Es ist verboten, Medizinprodukte (...) anzuwenden, wenn

(...)
2. das Datum abgelaufen ist, bis zu dem eine gefahrlose Anwendung nachweislich möglich ist.


Wo liegt der Fehler? think.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 16.10.2012, 23:23
Beitrag #2





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Der Fehler liegt möglicherweise darin, dass sich das MPG an gewerbliche Kreise richtet, nicht an den privaten Endverbraucher. So kann man zumindest § 1 MPG verstehen.
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mir
Beitrag 16.10.2012, 23:29
Beitrag #3


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@Ichtyos,

woraus ergibt sich denn Deiner Meinung nach, daß es verboten ist, abgelaufene Medizinprodukte im Verbandskasten mitzuführen? Ich kann nur erkennen, daß sie nicht angewendet oder in den Verkehr gebracht (=verkauft) werden dürfen; die StVZO verlangt aber nicht, daß die Materialien im Verbandskasten angewendet werden dürfen (warum auch immer, die Gedankengänge des Verordnungsgebers sind mitunter unergründlich).


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Jens
Beitrag 16.10.2012, 23:29
Beitrag #4


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Alles schon mal dagewesen wink.gif


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mir
Beitrag 16.10.2012, 23:33
Beitrag #5


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Jens,

im Suchen bist Du einfach spitze! wavey.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 16.10.2012, 23:37
Beitrag #6





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Die Prüfung des Verfallsdatums soll übrigens demnächst Bestandteil der HU werden, so habe ich es zumindest neulich gelesen. Ob ein überschrittenes Datum dann nur "informatorisch" auf dem Prüfbericht vermerkt wird oder ob es sich dann um einen geringen Mangel handeln wird, weiß ich nicht. Bei letzterem würde sich ja auch wieder die Frage nach der Rechtsgrundlage stellen.
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Ichtyos
Beitrag 16.10.2012, 23:43
Beitrag #7


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Zitat (mir @ 17.10.2012, 00:29) *
@Ichtyos,

woraus ergibt sich denn Deiner Meinung nach, daß es verboten ist, abgelaufene Medizinprodukte im Verbandskasten mitzuführen? Ich kann nur erkennen, daß sie nicht angewendet oder in den Verkehr gebracht (=verkauft) werden dürfen; die StVZO verlangt aber nicht, daß die Materialien im Verbandskasten angewendet werden dürfen (warum auch immer, die Gedankengänge des Verordnungsgebers sind mitunter unergründlich).


Gute Frage - ich würde im Zweifel auch ein sicher nicht steriles Papiertaschentuch als Grundlage für einen Druckverband nehmen.


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nachteule
Beitrag 16.10.2012, 23:51
Beitrag #8


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Hallo, Ichtyos,

als medizynischer rolleyes.gif Laie behaupte ich mal, dass es im Verbandskasten wohl kaum irgendetwas gibt, durch das eine Gefahr für jemanden durch ein abgelaufenes Datum ausgeht.

Würde es Medikamente im Verbandskasten geben, die verfallen und dann vielleicht sogar gegensätzlich wirken können, wäre das etwas anderes, aber selbst ein schon seit Jahren abgelaufenes steril verpacktest Tuch wird sicher nicht gleich eine Gefahr darstellen.

Da sind die Verbandskästen schon wesentlich "gefährlicher", die zwar noch aktuell, aber total verdreckt sind, die der Hitze ausgesetzt waren (Verbandskasten in der Hutablage bei den alten Daimlern) usw.

Viele Grüße,

Nachteule


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 16.10.2012, 23:55
Beitrag #9





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Zitat (nachteule @ 17.10.2012, 00:51) *
... durch das eine Gefahr für jemanden durch ein abgelaufenes Datum ausgeht.
... wird sicher nicht gleich eine Gefahr darstellen.

Ich glaube, hier liest du § 4 MPG falsch. Der Satzteil "das Datum abgelaufen ist, bis zu dem eine gefahrlose Anwendung nachweislich möglich ist" bedeutet nicht, dass durch die Anwendung eine Gefahr bestanden haben muss oder sogar nachgewiesen werden muss. Es geht nur darum, dass ein bestimmtes Datum überschritten ist, nämlich jenes, bis zu dem der Hersteller eine gefahrlose Anwendung garantiert, also eben das MHD.
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Ichtyos
Beitrag 17.10.2012, 00:12
Beitrag #10


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Ich habe hier mal ein uraltes Verbandpäckchen rausgekramt - Hersteller-Verfalldatum war 2001 (und nein, das lag nicht im Auto):

Das Teil hat so ein Quadrat in der Nähe folgender Angaben:

Zitat
rosa = unsteril

braun = steril A 134


Das Quadrat ist eindeutig braun.

Um mal auf meinen Startbeitrag zurückzukommen: Datum hin oder her - das Ding scheint mir immer noch nach Herstellerangabe steril zu sein. Mehr als steril kann so ein Verbandpäckchen doch ohnehin nicht sein. unsure.gif


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Acki
Beitrag 17.10.2012, 05:14
Beitrag #11


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Zitat (Ichtyos @ 17.10.2012, 01:12) *
Zitat
rosa = unsteril

braun = steril A 134


Das ist lediglich eine Markierung aus dem Herstellungsprozeß. Diese Markierung färbt sich bei der Sterilisierung um. Diese Färbung ist dann irreversibel. Die Markierung bleibt auch braun wenn man das Päckchen aufreisst.

Gruß Acki
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ExVWbusfahrer
Beitrag 17.10.2012, 18:44
Beitrag #12


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Wobei es mir -sollte ich mal einen schweren Unfall haben und stark blutend irgendwo in der Pampa liegen- relativ egal wäre mit was der Ersthelfer, mittels Druckverband, versucht (m)ein weiteres Auslaufen zu verhindern. think.gif blink.gif

Der hoffentlich bald eintreffende Notarzt wird wohl eh einen neuen Verband anlegen und das Ganze etwas säubern… unsure.gif
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blackdodge
Beitrag 17.10.2012, 18:54
Beitrag #13


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genau so, Hauptsache die Blutung wird verringert !


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Ichtyos
Beitrag 17.10.2012, 19:31
Beitrag #14


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Zitat (Acki @ 17.10.2012, 06:14) *
Das ist lediglich eine Markierung aus dem Herstellungsprozeß. Diese Markierung färbt sich bei der Sterilisierung um. Diese Färbung ist dann irreversibel. Die Markierung bleibt auch braun wenn man das Päckchen aufreisst.

Danke - man lernt nie aus! wavey.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 17.10.2012, 23:03
Beitrag #15


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Zitat (Georg_g @ 17.10.2012, 00:37) *
Die Prüfung des Verfallsdatums soll übrigens demnächst Bestandteil der HU werden, so habe ich es zumindest neulich gelesen.

Und was würde passieren wenn ich den Aufkleber aussen auf dem Verbandskasten abmache so dass keiner erkennen kann was darin ist?
Der Herr Inscheniör müßte sich dann alle einzelnen Bestansteile des Verbandskastens nacheinander anschauen?


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Ichtyos
Beitrag 17.10.2012, 23:21
Beitrag #16


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Ich habe einen uralten Kasten ohne MDH - der Inhalt ist aber (noch) aktuell.

(Memo an mich: Beim nächsten Sonderangebot für 5,99 € wieder zuschlagen)

Der alte Kasten ist aber deutlich stabiler als der neumodische Kram. Mal sehen, was bei der nächsten Prüfung passiert. laugh2.gif


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hk_do
Beitrag 18.10.2012, 09:29
Beitrag #17


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Zitat (Georg_g @ 17.10.2012, 00:37) *
Die Prüfung des Verfallsdatums soll übrigens demnächst Bestandteil der HU werden, so habe ich es zumindest neulich gelesen. Ob ein überschrittenes Datum dann nur "informatorisch" auf dem Prüfbericht vermerkt wird oder ob es sich dann um einen geringen Mangel handeln wird, weiß ich nicht. Bei letzterem würde sich ja auch wieder die Frage nach der Rechtsgrundlage stellen.


Richtig ist, dass die Überprüfung des Verbandkastens seit dem 01.07. gem. Anlage VIIIa StVZO wieder Bestandteil der HU auch beim PKW ist (Pflichtprüfpunkt Ausführung/Zulässigkeit, Ergänzungsprüfpunkt Zustand). Ob dabei das Verfallsdatum zu beachten ist, hängt natürlich von der Beantwortung der hier diskutierten Fragestellung ab ;-)
Mängel im Sinne von "fehlt/mangelhaft/unvollständig" sind gem. HU-Richtlinie als geringer Mangel einzustufen.

Ich oute mich bei der Gelegenheit mal als derjenige, der "im anderen Forum" den §4 MPG ins Spiel gebracht hat und vertrete die Meinung, dass man die Mitführpflichten der StVZO nicht durch solches Material erfüllen kann, das man im Ernstfall nicht (regulär) benutzen dürfte.

Ich hoffe aber in dem Zusammenhang noch auf das Auftauchen einer offiziellen Klärung des Sachverhaltes...

Gruß,
hk
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Mitleser
Beitrag 18.10.2012, 09:46
Beitrag #18


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Auch wenn Verbandkästen (wieder) im Prüfkatalog stehen, kann selbst deren Abstinenz bei der Prüfung mMn nicht zu einem Mangel führen.
Denn § 35h StVZO verlangt nur das Mitführen. Und Mitführen kann etwas nur eine Person und nicht ein Fahrzeug. Und Mitführen kann ich beim Betrieb auch etwas im Rucksack. Und solange das Fz nicht im öffentlichen Straßenverkehr betrieben wird -also zBsp im Prüfstützpunkt oder der Werkstatt- braucht man (also die Person) auch nichts mitzuführen.

Vielleicht sollte man -ähnlich wie beim angeblich verpflichtenden Datum- erstmal die relevante Normstelle präzisieren, bevor man die Untersuchungs- und Ahndungskeule schwingen will. whistling.gif
[Auf diese Trennung zwischen Betrieb und permanenter Ausrüstung wurde zBsp unlängst bei der (verkorksten) Neuregelung der Winterreifenpflicht explizit geachtet. Die für den Betrieb relevanten Pflichten wurden in die StVO eingepflegt und die permanenten Ausrüstungspflichten sollten über die StVZO, FZV bzw. deren Nachfolgernorm geregelt werden.]
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Der_Veranstalter
Beitrag 18.10.2012, 09:47
Beitrag #19


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Servus beinander,

dazu zwei Sachen:

1. Söhngen (einer der größten Hersteller in dem Bereich) wirbt mit "alle sterilen Verbandsstoffe sind mit CE-Kennzeichen und einem Haltbarkeitsdatum von 20 Jahren versehen".

2. Frage: Ändern sich die bisherigen Aussagen in Bezug auf Anwendung eines MHD, wenn sich der Verbandskasten in einem Firmenauto bzw. -lkw befindet?



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Mitleser
Beitrag 18.10.2012, 09:49
Beitrag #20


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Zitat (Der_Veranstalter @ 18.10.2012, 10:47) *
2. Frage: Ändern sich die bisherigen Aussagen in Bezug auf Anwendung eines MHD, wenn sich der Verbandskasten in einem Firmenauto bzw. -lkw befindet?

Warum sollte es? Gib mir/uns bitte wenigstens einen Denkanstoß wieso man das problematisieren sollte.
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Der_Veranstalter
Beitrag 18.10.2012, 10:59
Beitrag #21


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In gewerbl. genutzten Fahrzeugen gibts doch die Warnwestenpflicht. Ich dachte, dass vielleicht gleich daneben auch was zum Verbandskasten im gewerbl. genutzten Auto steht. Oder in Verbindung mit LKW / Feuerlöscher?




Fast ganz, aber nicht völlig ot: Lese gerade den §35h, Abs 4 STVZO und frage mich, warum es früher immer hieß, dass auch beispielsweise RTWs einen popeligen Verbandskasten mitführen müssen, egal was hinten an Ladung gebunkert ist... Grund sollte immer sein, dass auch Fahrzeugfremde mit der Grundausstattung EH leisten können. Aber das widerspricht eigentlich dem Abs. 4, oder?


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ulm
Beitrag 18.10.2012, 12:40
Beitrag #22


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Zitat (Der_Veranstalter @ 18.10.2012, 11:59) *
Fast ganz, aber nicht völlig ot: Lese gerade den §35h, Abs 4 STVZO und frage mich, warum es früher immer hieß, dass auch beispielsweise RTWs einen popeligen Verbandskasten mitführen müssen, egal was hinten an Ladung gebunkert ist... Grund sollte immer sein, dass auch Fahrzeugfremde mit der Grundausstattung EH leisten können. Aber das widerspricht eigentlich dem Abs. 4, oder?

Jepp,
der Absatz 4 ist mir auch irgendwann mal aufgefallen. Und auch ich kenne es von damals® noch ja, dass vorne ein normaler Verbandkasten sein muss.
Bei meinem Privat-Pkw habe ich das so gelöst: In das Beschriftungsfenster der Sanitärtasche einen Zettel rein "Inhalt übertrifft DIN 13164" und innendrin liegt auch aus einem Verbandkasten die "offizielle" Inhaltsliste. Bei zwei Kontrollen ging das so okay.
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hk_do
Beitrag 18.10.2012, 16:48
Beitrag #23


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Mahlzeit,

Zitat (ulm @ 18.10.2012, 13:40) *
Bei meinem Privat-Pkw habe ich das so gelöst: In das Beschriftungsfenster der Sanitärtasche einen Zettel rein "Inhalt übertrifft DIN 13164" und innendrin liegt auch aus einem Verbandkasten die "offizielle" Inhaltsliste. Bei zwei Kontrollen ging das so okay.


Ich bin in den letzten 20 Jahren genau einmal bei einer Verkehrskontrolle nach dem Verbandkasten gefragt worden. Nach dem Öffnen des Kofferraums bin ich aber nicht mehr dazu gekommen, Helm und Einsatzjacke zur Seite zur schieben und die gewünschte Ausrüstung vorzuzeigen. Zu schnell hatte ich meine Papiere wieder in der Hand und mir wurde noch ein schöner Abend gewünscht ;-)

Rein praktisch habe ich den vorgeschriebenen Verbandkasten in der vom Hersteller vorgesehenen Halterung "für die Vorschrift" und "für die Praxis" etwas eher wie eine Wiederbelebungstasche im Kofferraum (und Handschuhe neben der Warnweste im Türfach).

Gruß,
HK

Hallo!

Zitat (Der_Veranstalter @ 18.10.2012, 10:47) *
1. Söhngen (einer der größten Hersteller in dem Bereich) wirbt mit "alle sterilen Verbandsstoffe sind mit CE-Kennzeichen und einem Haltbarkeitsdatum von 20 Jahren versehen".

2. Frage: Ändern sich die bisherigen Aussagen in Bezug auf Anwendung eines MHD, wenn sich der Verbandskasten in einem Firmenauto bzw. -lkw befindet?


zu 1.:
ist bekannt (und spart uns seit einiger Zeit viel "Ausschuss" in Form unbenutzer, aber abgelaufener Materialien...

Allerdings scheinen noch nichtmals die Premium-Autohersteller das Material für die Erstausstattung ihrer Fahrzeuge beim Premium-Medizinproduktehersteller zu beziehen :-(

zu 2.:
Straßenverkehrsrechtlich: nein. Sollte sich noch der Beweis finden, dass §4 MPG nicht für "nicht gewerbsmäßge Anwender" gilt, dann müsste diese Ausnahme IMNSHO auch für gewerblichen Fahrzeughalter ausserhalb des Gesundheitsgewerbes gelten.

Allerdings: die Berufsgenossenschaft könnte etwas dagegen haben. (Die fordern BTW auch die Warnweste, die ist straßenverkehrsrechtlich nicht vorgeschrieben, obwohl sie eigentlich hundertmal sinnvoller ist, als alle fünf Jahre eigentlich einwandfreies Verbandmaterial zu ersetzen).

Gruß,
HK

(Edith fragt: warum sind beide Antworten in ein Posting gerutscht?!)
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nachteule
Beitrag 18.10.2012, 16:52
Beitrag #24


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Hallo, Mitleser,

Du hast in diesem Fall eine eigenartige Logik.

Nach dieser könnte der Lenker des PKW A bei einer Kontrolle auf die Frage nach dem fehlenden Verbandskasten ja problemlos angeben, dass dieser sich im Moment im Fahrzeug seiner Frau befindet, die ihn gleich vorbei bringen wird, bevor er weiter fährt.

Du hast zwar Recht damit, dass das Fahrzeug bei der HU - Überprüfung nicht am Straßenverkehr teilnimmt, aber es ist ja irgendwie dort hin gekommen und soll vermutlich auch wieder weggefahren werden.

Somit gehört m. E. der Verbandskasten zur Grundausstattung und es wäre ein Mangel, wenn er nicht vorhanden ist.

Viele Grüße,

Nachteule



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Mitleser
Beitrag 18.10.2012, 21:12
Beitrag #25


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Auch der Führerschein ist "nur" mitzuführen. Ohne Führerschein keine HU (wenn dies in der HU-Prüfanlage aufgenommen wäre)?
Auch bei Schnee und Eis bekommt ein Fz mit Sommerreifen de jure eine Plakette, denn Winterreifen sind eine Bedingung für die Teilnahme am öffSV und nicht zwingendes Ausrüstungsmerkmal.

Und ein am Fahrbahnrand parkendes Fz braucht ebenso keinen Verbandkasten. Ich darf ihn beim Parken legal herausnehmen. Außer wenn ich abseits des öffSV -auf dem Hof der HÜ-Organisation- parke?
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Cookiedeluxe
Beitrag 29.11.2012, 01:13
Beitrag #26


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Wenn ich mal kurz diesen schon etwas älteren Thread ausbuddeln darf:

Das Problem bei "abgelaufenen" Verbandkästen ist nicht die Sterilität der Produkte (die sind locker jahrzehntelang steril), sondern in der Regel ganz profan der Klebstoff der Heftpflaster, welcher mit der Zeit seine Wirkung verliert. Ich persönlich finde das vollkommen irrelevant, aber das muss jeder mit sich selbst bzw. seinen individuellen medizinischen Kenntnissen ausmachen.

Im Zweifel gibt´s die Dinger aber eh ständig irgendwo für ´nen Fünfer im Angebot, von daher...


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nachteule
Beitrag 29.11.2012, 01:34
Beitrag #27


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Hallo, Cookiedeluxe,

für die Pflaster war die Aussparung in der Hutablage bei den alten Daimler nicht besonders optimal, zumindest im Sommer. laugh2.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Ichtyos
Beitrag 29.11.2012, 01:35
Beitrag #28


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Ich als "normaler" Ersthelfer würde mal pauschal davon ausgehen, dass eine Wunde bei einem Verkehrsunfall ohnehin nicht steril ist.

Wenn ein RTW / NAW kommt, werden die Besatzungen vermutlich die Wunden ohnehin nochmal ansehen und neu verpflastern.

Die Klebekraft der Heftpflaster kommt dann nur zum tragen, wenn man damit stunden- oder tagelang die Wunde versorgen will. In der Praxis dürfte das die absolute Ausnahme sein. Wenn das doch ansteht, gibt es halt das gute alte Verbandpäckchen.


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Mr.Eierhals
Beitrag 29.11.2012, 03:33
Beitrag #29


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Oft genug hat man auch nicht gleich vor Ort die Zeit erstmal den Sanikasten rauszufummeln...

Beispiel: Gestürzter Motorradfahrer liegt auf der einen Seite, das Bein des Verunglückten oberhalb des Knies abgetrennt auf der anderen Seite des Leitplankenpfostens.

Das Rote, der kostbare Lebenssaft, auch Blut genannt muss drinbleiben, ohne Wenn und Aber bei solch einer Verletzung. Soviel wie auch nur irgend möglich und notfalls mit allen Mitteln.
Aber, eine derartige Wunde kann in keinstem Fall steril sein, immerhin ist die nicht unter OP-Bedingungen im Reinraum entstanden, sondern wurde im Dreck der Straße massiv mit den ungeeignetsten Mitteln erzeugt. Die ist also von Hause aus unsteril. Bei sowas ist ein abgelaufenes Verbandspäckchen sicher das allerkleinste Problem bei der Wundversorgung.

Also werde ich mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit im erneuten Falle des Falles wieder zuerst den Gürtel aus der Hose reißen und den Stumpf abschüren, bis kein Blut mehr kommt, als erst die Zeit zu finden, meine Verbandstasche aus der Werkzeugrolle rauszukramen. und mit einem lächerlichen Verbandspäckchen zu versuchen, die Unmenge an Blut aufzuditschen...Ein Stein als Aderpresse, oder ein zusammengerollter Handschuh tuts genausogut.
Die Zeit hat man da einfach nicht bei derartigen Verletzungen. Die kann ich hinterher immer noch das Verbandspäckchen holen, bis die Rettung vor Ort ist, hat man sicher auch was vernünftiges drumherum "Gebastelt", damit nicht noch mehr Dreck reingerät. Mit Glück hat man sogar das abgetrennte Körperteil beim Eintreffen der Rettung auch geborgen, damit es eventuell wieder angenäht werden kann.
Selbst wenn ich nichts Steriles greifbar habe, tuts zur Not einfach nur beherztes Handeln, ein Griff oder Daumendruck an die richtige Stelle, um die Zeitspanne, die Chancen des Verunglückten signifikant zu erhöhen...

Überhaupt...Dieses ganze sinnlose Geeiere um die Sterilität der Verbandspäckchen...
Was nützen die Dinger, ob nun abgelaufen oder nicht, in den Fahrzeugen, wenn heutzutage immer weniger Mitmenschen bereit sind, die überhaupt anzuwenden?
In meinen Augen wärs viel wichtiger, daß man die Leute überhaupt zum Umdenken bewegt, ja sogar regelrecht zum Helfen zwingt.
Ich habs erlebt, fast eine Stunde schwerverletzt und bewegungsunfähig am Straßenrand in der Benzinpfütze von meiner Karre liegend...keine Sau hat angehalten, obwohl mehr als 20 Fahrzeuge vorbeigefahren sind und die Unfallstelle sogar umkurven mussten.Die Nasen plattgedrückt, das konnten sie...

Ich wär sogar ganz radikal für gefakte Unfallstellen. Nennen wir sie mal analog der Geschwindigkeitskontrollstelle mit Laser eine "Unfallkontrollstelle". Am Besten eine solche, wo die "Bettelkelle" gleich hinter der nächsten Kurve kommt.
Wie wärs dazu mit einer Tatbestandsnummer a la: "Sie leisteten an einer Unfallstelle keine Hilfe" welche mit 8 Punkten und Führerscheinentzug für mindestens ein Jahr, sowie einer heftigen vierstelligen Geldbuße belohnt wird?

Die Ausreden "Vorbegeifahren, ich hab nichts gesehen" oder "ich kann kein Blut sehen" oder "ich habe Angst was falsch zu machen"....oder "Angst vor Überfällen" kann ich einfach nicht gelten lassen, helfen kann jeder, man muss nur wollen.
Bei Notsituationen nicht zu Helfen und sich hinterher rauszureden zu wollen ist das Schlimmste, was es geben kann in meinen Augen. Fast genauso schlimm sind Gaffer und Sensationshungrige...

Wer kein Blut sehen kann lässt also seine Kinder verbluten ja? Oder hat sich noch nie in den Finger geschnitten?
Wer Angst vor Überfällen hat, der wird bestimmt eher auf dem Weg vom Auto zur Haustür überfallen, als an einer Unfallstelle...und ein Ersthelfer kann erst mal sowieso nichts falsch machen, der ist nun mal kein Profi und handelt im besten Glauben.

Bleibt noch die "ich hab nichts gesehen Kategorie"....die würden von mir sofort Fahrverbot auf Lebenszeit bekommen, denn wer sowas Auffälliges wie einen Unfall auf der Straße oder am Straßenrand nicht zu sehen vermeint, der ist meiner Meinung nach völlig ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen aller Art, der sollte sich mit seinem Versorgungsamt in Verbindung setzen und einen weißen Stock nebst Armbinde mit 3 schwarzen Punkten beantragen...

Ich weiß, ein bissel radikal und nun haut alle auf mich ein, aber wenn man sowas erlebt, dann denkt man da bewusst intensiv drüber nach...


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Wer anderen eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurst - Bratgerät !
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mungo
Beitrag 29.11.2012, 06:55
Beitrag #30


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.............zumindest hat fast jeder ein Telefon dabei.
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Petra
Beitrag 29.11.2012, 07:26
Beitrag #31


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Zitat (Ichtyos @ 29.11.2012, 01:35) *
Die Klebekraft der Heftpflaster kommt dann nur zum tragen, wenn man damit stunden- oder tagelang die Wunde versorgen will. In der Praxis dürfte das die absolute Ausnahme sein. Wenn das doch ansteht, gibt es halt das gute alte Verbandpäckchen.

Bei dem Leukoplast im Verbandskasten, hat es nichts mit tagelangem Tragen zu tun.
Ich demonstrierte das mal am (längst abgelaufenen, aber vom Pa als "noch gut" -weil nie gebraucht- bezeichneten)
Verbandskasten meines Vaters, der nicht schlecht staunte.
Ein Abknibbeln von der Rolle war schon gar nicht mehr möglich.
Jedes Fitzelchen, das freigelegt wurde, klebte danach einzig unter dem Fingernagel - und zwar mm² für mm².
Ein -auch nur halbwegs- brauchbares Stück abzubekommen, war überhaupt nicht möglich.

Wobei ich meinem Pa auch ein echtes Lob aussprechen musste:
Er hat dem Inhalt auch ein Päckchen Pflasterstrips zugefügt, für "die kleine Schürfwunde zwischendurch". wink.gif
Nachdem ich so einen Strip aufriss und wegen dieser Verschwendung () gemaßregelt wurde (schließlich hatte ich keinen Kratzer! tongue.gif ), bekam er schon wieder große Augen:
Das Pflaster hatte keine bessere Haftkraft mehr, als das Papier, in dem es zuvor eingeschweißt war. whistling.gif


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Acki
Beitrag 29.11.2012, 08:41
Beitrag #32


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Ich hab einen seit langem abgelaufenen Sanikasten in der Garage/Werkstatt. Als mein Freund letztens mal einen Kratzer verarzten sollte (nicht wollte! mad.gif ) hat das Heftpflaster immer noch perfekt geklebt.

Von der Erste-Hilfe-Tasche im Auto hab ich als allererstes den Aufkleber mit dem Ablaufdatum abgezogen rolleyes.gif

gruß Acki
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Der_Veranstalter
Beitrag 29.11.2012, 09:08
Beitrag #33


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Zitat (Mr.Eierhals @ 29.11.2012, 03:33) *
Überhaupt...Dieses ganze sinnlose Geeiere um die Sterilität der Verbandspäckchen...


Ja, du hast ja grundsätzlich recht. Ich und ein paar andere Mitposter hier haben auch schon mehr fremdes Blut am Körper gehabt als eigenes darin. Wir stehen also auf der gleichen Seite...

Hier wird aber nur darüber diskutiert, ob ein abgelaufener Sankasten Grund für einen Strafzettel sein kann oder nicht. Und da entscheidet nicht der gesunde Menschenverstand (i.S.v. "wenn es funktioniert, kann es ja eigentlich nicht unbrauchbar sein"), sondern nur ein paar Vorschriften, die von Politikern gemacht wurden, die keinerlei Ahnung von dem Thema haben.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 29.11.2012, 14:36


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Cookiedeluxe
Beitrag 29.11.2012, 10:05
Beitrag #34


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Zitat (Der_Veranstalter @ 29.11.2012, 09:08) *
Ich und ein paar andere Mitposter hier haben auch schon mehr fremdes Blut am Körper gehabt als eigenes darin.

Gemessen habe ich es noch nie... laugh2.gif


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Der_Veranstalter
Beitrag 29.11.2012, 10:07
Beitrag #35


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Nur eine grobe Schätzung, die aber sicher passt.





@ Mods: Eine Stunde Editierzeit ist zu wenig... Sollte oben natürlich heißen "die von Politikern gemacht wurden, ..."


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Jens
Beitrag 29.11.2012, 14:38
Beitrag #36


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Zitat (Der_Veranstalter @ 29.11.2012, 10:07) *
@ Mods: Eine Stunde Editierzeit ist zu wenig...
Von 9:08 bis 10:07 sind doch nur 59 Minuten, hätte doch noch passen müssen think.gif


Zitat (Der_Veranstalter @ 29.11.2012, 10:07) *
Sollte oben natürlich heißen "die von Politikern gemacht wurden, ..."
Heißt es doch cool.gif


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nachteule
Beitrag 29.11.2012, 16:40
Beitrag #37


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Hallo, Mr.Eierhals,

die Idee mit den gefakten Unfallstellen ist gar nicht gut. no.gif

Nicht jeder handelt vernünftig, wenn er an so einer Unfallstelle vorbei kommt und hält sein Fahrzeug so an, dass kein anderer gefährdet wird.

Es wäre also damit zu rechnen, dass ein Teil der Ersthelfer einfach anhält und kopflos zur Unfallstelle läuft, ohne auf andere Fahrzeuge zu achten.

Wer soll die Verantwortung übernehmen, wenn es dabei ein Unglück gibt?

Hallo, Acki,

Hast Du den Inhalt Deines Verbandskasten schon mal genauer angeschaut?

Auf vielen Verpackungen steht ein MHD. rolleyes.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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nordpolcamper
Beitrag 29.11.2012, 19:15
Beitrag #38


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Zitat (Mr.Eierhals @ 29.11.2012, 03:33) *
Wer kein Blut sehen kann lässt also seine Kinder verbluten ja? Oder hat sich noch nie in den Finger geschnitten?

Meine Freundin hatte sich mal im Schlaf so stark gekratzt, dass sie blutete. Vom Blutgeruch im Gesicht (sie hatte sich dann wohl noch irgendwo im Nasenbereich gekratzt) ist sie dann aufgewacht, aufgestanden um sich im Bad zu waschen und dann auf dem Weg dahin zusammengeklappt ... Sie kann definitiv kein Blut sehen/riechen wink.gif

Es mag also durchaus Leute geben, die garnicht helfen könnten,...
(Unabhängig davon wäre ein Anhalten/Zuhilferufen der Sanis natürlich immer machbar, und wenn es nur die Absicherung der Unfallstelle wäre)


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Acki
Beitrag 29.11.2012, 20:08
Beitrag #39


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Zitat (nachteule @ 29.11.2012, 16:40) *
Hallo, Acki,

Hast Du den Inhalt Deines Verbandskasten schon mal genauer angeschaut?

Auf vielen Verpackungen steht ein MHD.

Das weiß ich. Aberdas stimmt nicht mit dem Datum überein das außen auf der Tasche steht. D.h. bei einigen Sachen glauch ich schon, aber einiges ist deutlich länger ausgezeichnet. rolleyes.gif
Außerdem hab ich die Plastikumverpackung drum gelassen, nur da wo der Aufkleber war ist jetzt ein Loch in der Verpackung. So bleibt das Ganze sauber.

Ich denke mal das der TÜV-Prüfer nicht darauf besteht die Tasche komplett auszupacken um jedes einzelne Päckchen zu prüfen.

gruß Acki
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Petra
Beitrag 30.11.2012, 07:19
Beitrag #40


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Zitat (nordpolcamper @ 29.11.2012, 19:15) *
Vom Blutgeruch im Gesicht (sie hatte sich dann wohl noch irgendwo im Nasenbereich gekratzt) ist sie dann aufgewacht, aufgestanden um sich im Bad zu waschen und dann auf dem Weg dahin zusammengeklappt ... Sie kann definitiv kein Blut sehen/riechen wink.gif


Nicht mal das eigene? blink.gif
Ich glaubte, Frauen im gebärfähigen Alter sollten dagegen immun sein. huh.gif

Bei Männern könnte ich sowas ja noch verstehen ..... whistling.gif


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Der_Veranstalter
Beitrag 30.11.2012, 08:12
Beitrag #41


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Zitat (Jens @ 29.11.2012, 14:38) *
Von 9:08 bis 10:07 sind doch nur 59 Minuten, hätte doch noch passen müssen think.gif


Danke!

Ich hatte noch den Editier-Button, aber beim Draufklicken bekam ich dann die Meldung, dass keine Seite gefunden wird oder so.

Nach einem Reload war der Button weg.

Zitat (Petra @ 30.11.2012, 07:19) *
Bei Männern könnte ich sowas ja noch verstehen .....


Wenn ich eines hier im Forum schätze, dann dass wir hier nicht an tradierten Rollen festhalten.



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nachteule
Beitrag 30.11.2012, 12:44
Beitrag #42


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Hallo, Acki,

Zitat (Acki @ 29.11.2012, 20:08) *
Ich denke mal das der TÜV-Prüfer nicht darauf besteht die Tasche komplett auszupacken um jedes einzelne Päckchen zu prüfen.

ich denke mal, dass es dem TÜV - Prüfer reichen sollte, wenn überhaupt ein Verbandskasten (natürlich mit dementsprechendem Inhalt) vorgezeigt werden kann.

Viele Grüße,

Nachteule


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Acki
Beitrag 30.11.2012, 13:28
Beitrag #43


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Sollte es natürlich - aber da die selber Erste-Hilfe-Päckchen verkaufen, haben sie (mein Eindruck) auch ein gewisses Interesse daran das das MHD nicht überschritten wird.

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nordpolcamper
Beitrag 30.11.2012, 14:55
Beitrag #44


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Zitat (Petra @ 30.11.2012, 07:19) *
Zitat (nordpolcamper @ 29.11.2012, 19:15) *
Vom Blutgeruch im Gesicht (sie hatte sich dann wohl noch irgendwo im Nasenbereich gekratzt) ist sie dann aufgewacht, aufgestanden um sich im Bad zu waschen und dann auf dem Weg dahin zusammengeklappt ... Sie kann definitiv kein Blut sehen/riechen wink.gif


Nicht mal das eigene? blink.gif
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Bei Männern könnte ich sowas ja noch verstehen ..... whistling.gif

Tja, beim ersten Kind wirds dann tatsächlich interessant. "Mama, Mama, aua, ich blute" - *plomp* - "Papa, Papa, aua, ich blute" - "Hab grad alle Hände voll, kannst du nicht zur Mama gehen?" - "Die schläft aber im Flur" whistling.gif

@MHD: Ich war vor einer Woche beim TÜV, das MHD wurde bemängelt und auch niedergeschrieben ranting.gif (seit 7 Monaten abgelaufen). War aber auch ein Prüfer der noch in der "Ausbildung" beim TÜV war, der hats ganz genau genommen... Bei der Nachprüfung nehm ich dann grad aus Fleiß den Kasten meiner Freundin mit.


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Luzertof
Beitrag 01.12.2012, 01:23
Beitrag #45


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Zitat (nachteule @ 29.11.2012, 16:40) *
....
Hast Du den Inhalt Deines Verbandskasten schon mal genauer angeschaut?

Auf vielen Verpackungen steht ein MHD. rolleyes.gif
....



Hallo Nachteule,

ein Mindesthaltbarkeitsdatum ist exakt das: Ein Datum, bis zu dem der Hersteller die Güte des Produktes garantiert. Das Produkt wird aber nicht plötzlich über Nacht schlecht, ein MHD kann also schonmal keine Grundlage für einen Verstoß sein.




Ich dachte außerdem, es wäre mittlerweile abschließend geklärt, dass ein Verbandkasten im Sinne der StVO lediglich vollständig zu sein hat, aber nicht ablaufen kann, es dafür also auch kein Verwarngeld o.ä. geben kann. Dass das Medizinproduktgesetz nicht einschlägig ist (und für eine Verwarnung im Straßenverkehr sowieso nicht taugt), wurde doch auch in diesem Thread hier festgestellt, oder?


Der TÜV bemängelt ja auch nicht, dass das Auto keinen Dönerspießdrehteller hat. Der ist ebenfalls nicht vorgeschrieben, aber durchaus nützlich, wenn man auf jemanden trifft, der kurz vor dem Verhungern ist.
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Cookiedeluxe
Beitrag 01.12.2012, 12:20
Beitrag #46


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Zitat (Luzertof @ 01.12.2012, 01:23) *
Der TÜV bemängelt ja auch nicht, dass das Auto keinen Dönerspießdrehteller hat. Der ist ebenfalls nicht vorgeschrieben, aber durchaus nützlich, wenn man auf jemanden trifft, der kurz vor dem Verhungern ist.

Hmm... think.gif Ich bin mal eben kurz was nachmessen, bin gleich wieder da... thread.gif


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hk_do
Beitrag 01.12.2012, 17:48
Beitrag #47


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Zitat (Luzertof @ 01.12.2012, 01:23) *
Zitat (nachteule @ 29.11.2012, 16:40) *
....
Hast Du den Inhalt Deines Verbandskasten schon mal genauer angeschaut?

Auf vielen Verpackungen steht ein MHD. rolleyes.gif
....



Hallo Nachteule,

ein Mindesthaltbarkeitsdatum ist exakt das: Ein Datum, bis zu dem der Hersteller die Güte des Produktes garantiert. Das Produkt wird aber nicht plötzlich über Nacht schlecht, ein MHD kann also schonmal keine Grundlage für einen Verstoß sein.
....


Nein.

Der Ausgangspunkt dieses Thread war doch die entsprechende Vorschrift des MPG:
Es ist verboten (und eine OWi), Medizinprodukte anzuwenden bei denen das Datum überschritten ist.

(und bevor jetzt jemand einen Verletzten verbluten lässt: wenn ich im Einzelfall keine andere Wahl habe, darf ich natürlich unter Notstandsgesichtspunkten von dieser Vorschrift abweichen!)

Zitat
Ich dachte außerdem, es wäre mittlerweile abschließend geklärt, dass ein Verbandkasten im Sinne der StVO lediglich vollständig zu sein hat, aber nicht ablaufen kann, es dafür also auch kein Verwarngeld o.ä. geben kann.


Behauptet wurde das öfter, ja...

Ein "Klärung" aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des MPG ist heute leider wertlos.

Ich hatte zu dem Thema mal einen Polizeischüler befragt. Denen wird beigebracht, dass ein abgelaufener Verbandkasten als nicht vorhanden zählt.

Die dahinter stehende Logik "was ich nicht benutzen darf, damit kann ich nicht die Mitführpflicht erfüllen" finde ich rechtlich durchaus nachvollziehbar.

Auf meine entsprechende Anfrage beim BMVBS habe ich leider (bisher) keine Antwort erhalten.

Allerdings wurde in der Zwischenzeit bei mindestens einer Überwachungsorganisation der abgelaufene Verbandkasten vom geringen Mangel zum Hinweis herabgestuft.

Zitat
Dass das Medizinproduktgesetz nicht einschlägig ist (und für eine Verwarnung im Straßenverkehr sowieso nicht taugt), wurde doch auch in diesem Thread hier festgestellt, oder?



oder.

Behauptet wurde in diesem Thread schon viel, Belege gabs wenige.
Mir liegt aber die Aussage eines Juristen vor, dass die Vorschriften des MPG auch für "Privatpersonen" gelten und auch auf Verbandmittel anzuwenden sind.

Das reine Mitführen von abgelaufenen Medizinprodukten ist aber nach dem MPG nicht verboten und kann deswegen auch nicht nach dem MPG geahndet werden. Ob aber mit solchem Material die Mitführpflichten nach der StVZO erfüllt werden können oder ob dann ein Verstoß gegen diese geahndet werden kann, scheint irgendwie noch nie gerichtlich geklärt worden zu sein.

Gruß,
HK
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Luzertof
Beitrag 01.12.2012, 18:58
Beitrag #48


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Dieser Logik mag ich mich nicht anschließen.

Etwas, dass ich mitführe, dass aber u.U. nicht mehr in einwandfreiem Zustand ist, führe ich ja nun dennoch mit. Oder wird ein Reifen, der ganz knapp unter der erlaubten Mindestprofiltiefe ist, als überhaupt nicht vorhanden gewertet?

Für mich maßgeblich ist weiterhin der § 35h StVZO und dort wird lediglich von einer Mitführpflicht gesprochen, nicht davon, dass das Zeug in einwandfreiem Zustand sein muss.



Nochmal: Ein Mindesthaltbarkeitsdatum ist eine Herstellerempfehlung. Nicht grundlos findet man auf diversen Lebensmitteln kein MHD, sondern ein "zu verbrauchen bis", welches eine absolut endgültige Verbrauchsgrenze darstellt.


Oder, um das weiter auszuführen: Das MHD auf Produkten wie abgepacktem Salz, Pfeffer, Speiseöl, Wein, Marmelade etc. ist oft rein kosmetischer Natur, da sich die Produkte bei entsprechender Lagerung quasi ewig halten.




Ein Verbandkasten, der den Vorschriften nicht mehr genügt, kann also rein von der Sache her nicht durch das Ablaufen eines MHD entstehen. Wenn ich den Inhalt des Kastens jeden Tag in der Sonne grillen lasse, genügt er schon nach wenigen Monaten nicht mehr den Anforderungen. Ein gut gepflegter Kasten wird aber einen Tag nach Ende des MHD eine nahezu identische Wirkung entfalten, wie einen Tag zuvor - als das MHD noch eingehalten wurde.



Eine Bestrafung nach dem Medizinproduktgesetz, sollte es denn überhaupt auf Privatpersonen angewendet werden können (hier habe ich von meinen Dozenten unterschiedliche Aussagen erhalten), kann aber natürlich nicht bei einer Polizeikontrolle stattfinden (sofern der Polizist sich nicht die Finger einklemmt und man ihn dann mit dem alten Zeug verarztet....). Verstoße gegen das MPG sind aber gleichzeitig nicht durch die Straßenverkehrsordnung (und hier den § 35h) zu ahnden.



Um also einen Verstoß nachzuweisen, ist es meiner Meinung nach erforderlich, den Verbandkasten tatsächlich zu prüfen - also schauen, ob die Pflaster kleben und was weiß ich. Das allerdings macht ihn unbenutzbar (weil er nicht mehr vollständig nach DIN 13164 ist). Ein reines Schauen nach dem MHD ist, wie ich bereits ausgeführt habe, ganz sicher kein Anzeichen dafür, ob der Verbandkasten nun Schrott ist oder nicht.
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udobur
Beitrag 01.12.2012, 19:48
Beitrag #49


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Das Medizinproduktegesetz (MPG) gilt generell, egal ob gewerblich oder privat. Es regelt den Verkehr mit den Produkten, also letztendlich auch die Anwendung.
Im gewerblichen Bereich (Betriebe mit Arbeitnehmern oder arbeitnehmerähnlichen Personen) ist außerdem noch die Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) zu beachten.

Die in einem Verbandkasten enthaltenen Verbandmittel sind Medizinprodukte und damit ist das darauf gedruckte Datum kein Mindesthaltbarkeitsdatum sondern ein Ablaufdatum(!).
Bedeutet, in Betrieben (oder auch Hilfsorganisationen!) und betrieblichen Fahrzeugen darf abgelaufenes Material nicht mehr eingesetzt werden (MPBetreibV in Verbindung mit dem MPG) und ist zu tauschen.

Was eine private Person mit dem Zeugs macht, regelt das Gesetz und die Verordnung nicht.
Der Knackpunkt im KFZ sind, wie wir wissen, die teils extremen Temperaturschwankungen, die selbst gut verpackten Produkten deutlich zusetzen.

Ich persönlich habe (privat) kein Problem damit, in einer lebensbedrohlichen Situation auch Verband-Material einzusetzen, das abgelaufen ist aber dessen Verpackung optisch in einwandfreiem Zustand ist (Gilt nicht für Wundschnellverband, der fliegt spätestens dann raus, wenn der Klebeffekt nachlässt).
Als Ersthelfer an einer Unfallstelle ist man vor Regress geschützt (im Sinne von § 680 BGB) solange keine (wirklich) grobe, ganz grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

Die Frage ist halt, kann ein böser Mensch (wenn er es mitbekommt) aus dem abgelaufenen Material einen Tatbestand herleiten ... think.gif

Aber mal etwas anderes ...
Verbandkästen nach Norm liegen mittlerweile unter 9 Euro (hab letztens einen für sogar nur 4,95 € gesehen). Im Vergleich zu den anderen Kosten eines Fahrzeugs sind das doch wirklich Peanuts ... und ausgerechnet da will jeder sparen ...
Muss ich wirklich nicht verstehen ... shutup.gif





--------------------
Beste Grüße
Udo
---------------------------------------------
Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten:
"Ich dachte ...", "Ich wollte ...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..."
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Luzertof
Beitrag 01.12.2012, 21:10
Beitrag #50


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Danke für deine Ausführungen zum MPG.

Es geht hier natürlich nicht ums Geld - ich selbst achte darauf, dass mein Verbandkasten immer recht neu ist, eben weil ich ab und an doch mal ein Pflaster etc. brauche.


Mir geht es ums Prinzip und die Neugierde um den Sachverhalt an sich.
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