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> Verbandskasten abgelaufen
anschu
Beitrag 23.11.2007, 10:40
Beitrag #1


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Moinsen...In einem anderem Forum wurde gerade über das leidige Thema diskutiert. Bin auch der Meinung das es keine Ahndungsmöglichkeit für abgelaufenen Kästen gibt. Halte ich aber schlichtweg für nen Gesetzeslücke, egal...

Dann brachte ein Teilnehmer folgendes Gesetz in Rennen:

http://bundesrecht.juris.de/mpg/BJNR196300994.html think.gif

Unter §4(1) Nr.2 wäre dann ein möglicher Verstoß zu finden rolleyes.gif

Klar wäre ne Hilfskrücke, aber so richtig was finden, dass es nicht zutreffend wäre, kann ich in dem Gesetz auch nicht!

Was meinen die Fachleute?

wavey.gif
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Nucki
Beitrag 23.11.2007, 10:49
Beitrag #2


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Zeitlich abgelaufene Erste-Hilfe-Kästen können zumindest straßenverkehrsrechtlich nicht beanstandet werden, solange ihr Inhalt dem § 35 h StVZO entspricht.

Das Gesetz über Medizinprodukte halte ich hier nicht für einschlägig.


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willi
Beitrag 23.11.2007, 10:51
Beitrag #3


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Verstöße gegen das MPG sind m.E. strassenverkehrsrechtlich nicht relevant wavey.gif
Abgesehen davon wäre es nur ein Verstoß gegen das MPG wenn man das Zeug anwendet und nicht, wenn es irgendwo in der Box liegt.
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ts1
Beitrag 23.11.2007, 10:51
Beitrag #4


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Und nach §40 MPG gleich 3 Jahre Freiheitsstrafe verhängen...


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MfG Thomas
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anschu
Beitrag 23.11.2007, 11:43
Beitrag #5


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Zitat (ts1 @ 23.11.2007, 10:51) *
Und nach §40 MPG gleich 3 Jahre Freiheitsstrafe verhängen...



Geht doch nur nach Nr. 1

Zitat
§ 40 Strafvorschriften

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 1 ein Medizinprodukt in den Verkehr bringt, errichtet, in Betrieb nimmt, betreibt oder anwendet,

wink.gif

rofl1.gif
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ts1
Beitrag 23.11.2007, 11:59
Beitrag #6


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Stimmt, da bin ich verrutscht.
Dann bleibt es bei "nur" max. 25000 Euro nach §42 (2) 1. und (3).
Spottbillig!


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MfG Thomas
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CvR
Beitrag 23.11.2007, 12:37
Beitrag #7


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Zitat (willi @ 23.11.2007, 10:51) *
Verstöße gegen das MPG sind m.E. strassenverkehrsrechtlich nicht relevant wavey.gif
Abgesehen davon wäre es nur ein Verstoß gegen das MPG wenn man das Zeug anwendet und nicht, wenn es irgendwo in der Box liegt.

Genau so sehe ich das auch. Aber ist gerade das nicht absolut problematisch? Wenn ich 'nen abgelaufenen Kasten im Auto liegen habe, kann mir erstmal keiner was. Solange nix passiert?

Doch was, wenn ich dann zu einem Unfall komme und Erste Hilfe leisten muss? Wenn ich die Paragraphen richtig deute, wäre das MPG durchaus anwendbar. Ich dürfte die üblicherweise sterilen Teile also eigentlich nicht verwenden, um einen Dritten damit zu versorgen. Würde ich also jemanden mit dem abgelaufenen Zeuch aus dem alten Verbandskasten behandeln, würde ich dem MPG zuwiderhandeln. Mit der Konsequenz, dass ich evtl. mit entsprechenden Sanktionen zu rechnen hätte.

Oder würde in einem solchen Fall auf die Sanktionen verzichtet, weil "besser was altes als gar nix"? Oder müsste/dürfte man gar die Hilfeleistung verweigern, da kein geeignetes Verbandsmaterial vorhanden ist?

Eröffnet dies nicht gar ungewollte Schlupflöcher? (Ich pack mir 'nen abgelaufenen Kasten ins Auto, dann hab ich einen dabei für die Kontrollen, muss aber nicht helfen, denn ich kann ja nicht, weil ich kein geeignetes Verbandsmaterial habe)


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Kai R.
Beitrag 23.11.2007, 12:54
Beitrag #8


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sind ein Verband oder eine Kompresse Medizinprodukte? Hier geht es doch wohl eher um Medikamente?

Zitat (CvR @ 23.11.2007, 12:37) *
Doch was, wenn ich dann zu einem Unfall komme und Erste Hilfe leisten muss? Wenn ich die Paragraphen richtig deute, wäre das MPG durchaus anwendbar. Ich dürfte die üblicherweise sterilen Teile also eigentlich nicht verwenden, um einen Dritten damit zu versorgen. Würde ich also jemanden mit dem abgelaufenen Zeuch aus dem alten Verbandskasten behandeln, würde ich dem MPG zuwiderhandeln. Mit der Konsequenz, dass ich evtl. mit entsprechenden Sanktionen zu rechnen hätte.

Oder würde in einem solchen Fall auf die Sanktionen verzichtet, weil "besser was altes als gar nix"? Oder müsste/dürfte man gar die Hilfeleistung verweigern, da kein geeignetes Verbandsmaterial vorhanden ist?


Das dürfte wohl als rechtfertigender Notstand gelten.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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willi
Beitrag 23.11.2007, 13:34
Beitrag #9


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Zitat (CvR @ 23.11.2007, 12:37) *
Oder würde in einem solchen Fall auf die Sanktionen verzichtet, weil "besser was altes als gar nix"?
Vielleicht gibt es dann ein Knöllchen wegen einer OWi. Aber wer sollte das ahnden? Das erscheint mir glatt ein wenig abwegig. Glaubst du, das im Ernstfall einer kontrolliert, ob deine Kompressen abgelaufen waren? Der Notarzt freut sich auch, wenn du ein T-Shirt drumwickelst.wink.gif think.gif
Zitat
Oder müsste/dürfte man gar die Hilfeleistung verweigern, da kein geeignetes Verbandsmaterial vorhanden ist?
Ganz sicher nicht.

Zitat (Kai R. @ 23.11.2007, 12:54) *
sind ein Verband oder eine Kompresse Medizinprodukte?
yes.gif yep
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Oliver
Beitrag 23.11.2007, 13:50
Beitrag #10


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§ 35h StVZO:
"(3) In [bestimmten Kraftfahrzeugen] ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13164, Ausgabe Januar 1998 entspricht. [...]

(4) Abweichend von Absatz 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt."

Lediglich abgelaufenes Verbandmaterial mitzuführen, verstößt meiner Meinung nach gegen diese Regelung, weil abgelaufenes Verbandmaterial kein Erste-Hilfe-Material ist. Schließlich darf abgelaufenes Verbandmaterial nach Medizinproduktegesetz nicht zur Ersten Hilfe verwendet werden.


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Matte
Beitrag 23.11.2007, 14:19
Beitrag #11


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Zitat (Oliver @ 23.11.2007, 13:50) *
Lediglich abgelaufenes Verbandmaterial mitzuführen, verstößt meiner Meinung nach gegen diese Regelung, weil abgelaufenes Verbandmaterial kein Erste-Hilfe-Material ist. Schließlich darf abgelaufenes Verbandmaterial nach Medizinproduktegesetz nicht zur Ersten Hilfe verwendet werden.

Falsch. verbandmaterial kann nicht ablaufen, da es kein Ablaufdatum hat. Dies ist nur eine Herstellerempfehlung.

FAQ: Erste-Hilfe-Kasten, Verbandkasten, Sanikasten - Verfalldatum


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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anschu
Beitrag 23.11.2007, 18:23
Beitrag #12


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Zitat (Matte @ 23.11.2007, 14:19) *
Zitat (Oliver @ 23.11.2007, 13:50) *
Lediglich abgelaufenes Verbandmaterial mitzuführen, verstößt meiner Meinung nach gegen diese Regelung, weil abgelaufenes Verbandmaterial kein Erste-Hilfe-Material ist. Schließlich darf abgelaufenes Verbandmaterial nach Medizinproduktegesetz nicht zur Ersten Hilfe verwendet werden.

Falsch. verbandmaterial kann nicht ablaufen, da es kein Ablaufdatum hat. Dies ist nur eine Herstellerempfehlung.

FAQ: Erste-Hilfe-Kasten, Verbandkasten, Sanikasten - Verfalldatum


Naja, wer bitte Anderes als der Hersteller sollte den Verfall/Ablauf denn empfehlen? think.gif

Zumindest hat es ein wenig zum Nachlesen angeregt. Werde auch weiterhin nur den Rat geben sich für ein paar Euronen mal nen Neuen zuzulegen...

Wünsche allen und vor allem auch mir, dass wir das Ding so selten wie möglich brauchen!

wavey.gif
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Burkhard
Beitrag 23.11.2007, 18:35
Beitrag #13


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Zitat (anschu @ 23.11.2007, 18:23) *
Zumindest hat es ein wenig zum Nachlesen angeregt. Werde auch weiterhin nur den Rat geben sich für ein paar Euronen mal nen Neuen zuzulegen...
Darum geht es bei der Frage erst einmal nicht. Dass es anzuraten und wünschenswert ist, mit einwandfreiem Verbandsmaterial "behandelt" zu werden, ist unstrittig. Hier geht es aber "nur" um die Frage, ob das Mitführen eines "abgelaufenen" Verbandskasten eine Ordnungswidrigkeit i. S. d. §§ 35h, 69a StVZO ist. Und diese Frage ist eindeutig zu verneinen, weil das Medizinproduktgesetz hier nicht greifen kann. Wenn der Verordnungsgeber das wünschen sollte, dann muss die Vorschrift dahingehend konkretisiert werden, dass Verbandsmaterial nach fünf Jahren zu erneuern ist.


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Cookiedeluxe
Beitrag 23.11.2007, 23:10
Beitrag #14


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In der Regel wird die Sterilität der Produkte auch nicht beeinflusst. Die Hersteller geben nur deswegen ein "Ablaufdatum" an, weil nach einer gewissen Zeit z.B. die Klebstoffe der Heftpflaster nachlassen. Kompressen u.ä. werden jedoch nicht schlecht (jedenfalls nicht nach ein paar Jahren). Sollte man als Ersthelfer zu einem Verkehrsunfall kommen, so wird man sich i.d.R. sowieso nicht damit aufhalten, fein säuberlich Pflästerchen zu kleben. Verkehrsunfälle sind notfallmedizinisch gesehen erfahrungsgemäss immer wahre Materialschlachten, und da sind ganz andere Dinge wichtig als nicht mehr ganz so optimal haftender Klebstoff.

Trotzdem tut es sicherlich niemandem weh, alle paar Jahre mal für 15 Euro einen neuen Verbandkasten zu kaufen.


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Bill
Beitrag 23.11.2007, 23:26
Beitrag #15


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Die ganze Verbandkastengeschichte sollte man mal in den Polizeidienststellen rumgehen lassen. Die verschwenden nämlich immer unnötige Zeit, um nach dem Haltbarkeitdatum zu suchen wenn sie mich kontrollieren. Und keiner glaubt mir, dass dieses Datum einfach egal ist?

Btw: Wäre es eigentlich rechtlich in Ordnung die vorgeschriebenen Zutaten für den Verbandskasten alle selbst einzeln zusammenzustellen und das ganze irgendwie dann im Auto mitzuführen? Oder muss es ein fertiger Komplettkastens ein?


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"Von Sicherheit steht nichts in unserer Verfassung, in unserer Verfassung steht etwas von Freiheit. Das heisst also, soweit wir Sicherheit brauchen, um die Freiheit zu schützen ist das in Ordnung. Aber die Sicherheit ist kein Wert an sich - wir sind kein Sicherheitsstaat, sondern ein Freiheitsstaat." - Baum in Fakt, ARD am 23.04.2007


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willi
Beitrag 23.11.2007, 23:34
Beitrag #16


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Zitat (Bill @ 23.11.2007, 23:26) *
Wäre es eigentlich rechtlich in Ordnung die vorgeschriebenen Zutaten für den Verbandskasten alle selbst einzeln zusammenzustellen und das ganze irgendwie dann im Auto mitzuführen?
yes.gif
Zitat
Oder muss es ein fertiger Komplettkastens ein?
no.gif
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CvR
Beitrag 24.11.2007, 00:28
Beitrag #17


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Zitat (willi @ 23.11.2007, 23:34) *
Zitat (Bill @ 23.11.2007, 23:26) *
Wäre es eigentlich rechtlich in Ordnung die vorgeschriebenen Zutaten für den Verbandskasten alle selbst einzeln zusammenzustellen und das ganze irgendwie dann im Auto mitzuführen?
yes.gif
Zitat
Oder muss es ein fertiger Komplettkastens ein?
no.gif

Irgendwie geht auf jeden Fall nicht! Einige Anforderungen sind schon zu erfüllen. Das ganze muss verpackt sein, und zwar so, dass es vor Staub, Feuchtigkeit, Kraft- und Schmierstoffen "ausreichend" geschützt ist.
=> http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_35h.php


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willi
Beitrag 24.11.2007, 00:35
Beitrag #18


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Ich habe jetzt vorrausgesetzt, dass man das so macht, wie es in der StVZO steht. wavey.gif
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Gast_WolfPlo2_*
Beitrag 24.11.2007, 11:10
Beitrag #19





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Genaueres zu EH material , Verbandkästen usw. findet sich in den Arbeitsschutz Bestimmungen,
die Verpackungsform und den definierten Inhalt regeln DIN -Vorschriften, solange die eigentliche Verpackung unverletzt ist, verfällt auch nichts. Vor der Verpflichtung zur Hilfeleistung gem, Gesetzt entbindet auch " abgelaufenes Material nicht, denn hier ist nicht explizit EH gemeint, sondern auch alle Maßnahmen , die einer Hilfeleistung entsprechen: organisieren des Absicherns, veranlassung weiterer Hilfe, NAW und so weiter
Im übrigen kann ich dem Kollegen Cookiedeluxe nur Zustimmen.
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Florian08154711
Beitrag 13.03.2009, 00:25
Beitrag #20


Neuling


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Nach meinem Dafürhalten sollte man das MPG und die Medizinpruduktebetreiberverordnung dazu mal heranziehen. Die regelt das Einhalten von Verfallsdaten für den gewerblichen Anwender. Das bedeutet, dass mein privater sanikasten verfallen darf, aber die Sterilware unbeschädigt sein muss. Nur die Sanikästen in gewerblich genutzten fahrzeugen fallen unter die Austauschpflicht.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 13.03.2009, 00:44
Beitrag #21





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Zitat (Florian08154711 @ 13.03.2009, 00:25) *
Die regelt das Einhalten von Verfallsdaten für den gewerblichen Anwender.
( ... )
... Sanikästen in gewerblich genutzten fahrzeugen fallen unter die Austauschpflicht.

Ich habe jetzt die gennanten Rechtsvorschriften nicht näher studiert, aber ein Verbandkasten in einem gewerblichen genutzten Fahrzeug macht aus dem Fahrer oder Halter noch lange keinen gewerblichen Anwender von Medizinprodukten.
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Luxfur
Beitrag 13.03.2009, 00:46
Beitrag #22


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Davon dass das Fahrzeug gewerblich genutzt wird wird es das Erste-Hilfe-Material noch lange nicht.
Und ganz nebenbei: Solange der Kasten vollständig ist, ist auch der Ablauf der Verwendungsempfehlung verkehrsrechtlich unerheblich.


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"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan
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Franticek
Beitrag 13.03.2009, 13:47
Beitrag #23


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Bei mir haben viele Teile des Inhaltes ein eigenes spaeteres Verfallsdatum. Mein Verbandskasten selbst hat dagegen keines. Da steht aussen lediglich die Auffordrung drauf, nach einem Datum X den Inhalt auf Ablauf von Verfallsdaten zu ueberpruefen.


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Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker)
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zivildienstleistende...
Beitrag 11.05.2009, 14:34
Beitrag #24


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Moin,

ich habe eine wunderbare, s. g. Kombitasche von Renault, in der Warndreieck und Verbandkasten-Inhalte sehr schön untergebracht sind.
Diese Tasche gab es beim Kauf des Autos dazu und sehr gerne würde ich diese auch behalten.

Bei der diesjährigen Inspektion wurde ich darauf hingewiesen, dass das Ablaufdatum dieser Tasche näher rückt und ich mir daher eine neue Kombitasche (teuer!) zulegen solle.

Obgleich ich nun herausgelesen habe, dass ein "abgelaufener" Verbandkasten nicht geahndet werden kann oder darf, möchte ich gerne den Inhalt dieser Kombitasche "auffrischen". Welche Teile sind auszutauschen und was mache ich mit dem Aufkleber ("Verfallsdatum"), auf den die Polizei im Falle eines Falles ja gerne mal ein Auge wirft...? Gibt es "Auffrischungs-Sets" mit entsprechend neuen Aufklebern?

Grüße
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Cookiedeluxe
Beitrag 11.05.2009, 14:38
Beitrag #25


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Einfach einen kompletten Kasten für 9,99 im einschlägigen Zubehörhandel kaufen und dann den gesamten Inhalt (vielleicht minus Schere und Rettungsdecke) austauschen.

Wenn du wirklich centgenau arbeiten willst, dann tausche alles aus, was steril ist und/oder klebt (Pflaster u.ä.). Diese Einzelteile zusammenzukaufen ist i.d.R. allerdings in Summe teurer als die obige Lösung eines kompletten Kastens.

Datum ändern ist nicht notwendig, und wenn ein Polizist da ein Auge draufwerfen sollte, dann lass ihn doch. Was soll er denn machen?


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zivildienstleistende...
Beitrag 11.05.2009, 14:40
Beitrag #26


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Zitat (Cookiedeluxe @ 11.05.2009, 16:38) *
Datum ändern ist nicht notwendig, und wenn ein Polizist da ein Auge draufwerfen sollte, dann lass ihn doch. Was soll er denn machen?


Im schlimmsten Fall mit mir diskutieren rolleyes.gif
Solchen Dingen gehe ich ganz gerne aus dem Weg, aber okay - werde mir einfach einen neuen Kasten kaufen (bei Auto-Tip in Berlin 3,95 €)

Grüße + Danke
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Cookiedeluxe
Beitrag 11.05.2009, 14:51
Beitrag #27


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Dann kopiere dir vorher die entsprechenden Rechtsgrundlagen irgendwo heraus und packe sie mit in die Tasche. Wenn der Polizist dann fragt, zeigst du ihm das und bittest ihn um Nennung einer gegenteiligen Rechtsgrundlage, sofern er eine solche finden kann. Solange wie das in einem ordentlichen Tonfall passiert, wird man dich anschliessend weiterziehen lassen.


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Acki
Beitrag 11.05.2009, 15:05
Beitrag #28


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Gestern war hier Tag-der-offnen-Tür (bzw. Tuning-Day) beim TÜV.
Da steht mitten in der Halle ein Verkaufskorb mit KfZ-Verbandtaschen (11,95€) und Warnwesten (6,95€) think.gif

*sorry für offTopic*

gruß Acki
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Wollf_0708
Beitrag 11.05.2009, 17:21
Beitrag #29


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Zitat (zivildienstleistender @ 11.05.2009, 14:34) *
Moin,


Moin, Ziivilei. wink.gif

Gute Idee.
Ich habe gerade mal in meinen geschaut und sah ein Verfallsdatum an einem Verbandpäckchen.

An einem Dreieckstuch nicht, das wird ja wohl auch "wundenfern" eingesetzt.

Worüber ich mich immer ärgere, weil der Kleber nicht mehr klebt: Die Wundpflaster und das Klebeband, beide Müll.
Die gehören erneuert.

Wenn Latexhandschuhe dabei sind, würde ich auch mal auf das evtl. Haltbarkeitsdatum schauen.

GrussWolFgang
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Klatze
Beitrag 14.05.2009, 21:03
Beitrag #30


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Zitat (willi @ 24.11.2007, 00:34) *
Zitat
Oder muss es ein fertiger Komplettkastens ein?
no.gif

Für jemanden, der gerade über eine Neuanschaffung nachdenkt und noch keine Warnweste hat, ist diese Kombination evtl. nicht uninteressant. Allerdings eher für "Einzelkämpfer", wenn man zu zweit EH leistet und einer davon das Material am Mann trägt, ist es nicht so ideal... aber die Grundidee find ich nicht dumm! thumbup.gif

wavey.gif

Klatze


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Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut!

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Tracy
Beitrag 17.05.2009, 15:08
Beitrag #31


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Hallo, meine Sachen aus abgelaufenen Verbandskästen habe ich in den Urlaub nach Fuerteventura mitgenommen und sie dort an eine Rettungsstation für Tiere abgegeben. Die brauchen diese Sachen ganz dringend. Vielleicht für die eine oder den anderen tierliebenden Mensch ein Anstoß den Verbandskasten vor dem Urlaub mal zu checken? Und die sechs Euro für einen neuen kasten sind wohl ein Tierleben wert... oder? rolleyes.gif

LG
Tracy
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cybershadow
Beitrag 17.05.2009, 18:53
Beitrag #32


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Auch die Hilfsorganisationen nehmen "abgelaufenes" Verbandsmaterial gerne entgegen. Das wird dann für Ausbildungszwecke verwendet.
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