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> Negative MPU - Widersprüche und Dinge die ich gar nicht gesagt habe!
annahelena
Beitrag 24.11.2011, 14:54
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,
ich habe meine MPU gemacht.
Nun ist das Gutachten angekommen. Negativ.
In dem Gutachten stehen Dinge die ich nicht gesagt habe, negative Wörter wurden zugefügt und das Gutachten wiederspricht sich selber.
Bei der MPU hat mir der Psychologe gesagt, dass das Gutachten positiv ist, wenn der Arztbericht ebenso ausfällt.
Und dann kam das Gutachten. Ich erst mal aus allen Wolken gefallen und das Ding durchgelesen.
Das steht dann vorne mehr z.b. dass ich auf den Alk. verzichte und ein paar Seiten weiter habe ich angeblich vor nie darauf zu verzichten. .....
Was tun? Kann ich das Gutachten so bei der Führerscheinstelle vorlegen und die Wiedersprüche darin aufführen?

Ich denke mal, dass da sicher noch einer der Vorgesezten des Psych. dazwischengefunkt hat und sicher meinte man müsse aus mir mehr kapital schlagen durch Kurse, Urinscreenings ....
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Kai R.
Beitrag 24.11.2011, 14:56
Beitrag #2


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Hallo,

kannst Du das Gutachten mal anonymisiert hier einstellen? Einfach scannen, die Blätter bei imageshack.us hochladen und hier verlinken.

Grundsätzlich kann man ein fehlerhaftes Gutachten überprüfen lassen. Wenn etwas darinsteht, was Du nicht gesagt hast, wird es natürlich schwierig. Aber aus Bosheit hat sicher niemand die Inhalte manipuliert.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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kabo55
Beitrag 24.11.2011, 15:04
Beitrag #3


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Zitat (annahelena @ 24.11.2011, 15:54) *
Was tun? Kann ich das Gutachten so bei der Führerscheinstelle vorlegen und die Wiedersprüche darin aufführen?

Das würde ich, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt und ohne rechtliche Unterstützung, nicht tun. Negative Gutachten sollten der Fsst nicht bekannt gemacht werden.
Die Fsst geht erst einmal davon aus, dass die von dir bemängelten Aussagen auch so gefallen sind.
Selbst prüft sie das Gutachten auf Schlüssigkeit und ob es den Vorschriften nach erstellt wurde, aber sicher nicht darauf, ob deine Angaben stimmen oder nicht.


Zitat
Ich denke mal, dass da sicher noch einer der Vorgesezten des Psych. dazwischengefunkt hat und sicher meinte man müsse aus mir mehr kapital schlagen durch Kurse, Urinscreenings ....

Das denke ich nicht.


Es hat auch schon (seltene) Fälle gegeben, dass entweder beim Diktieren oder Schreiben der Gutachten Angaben von verschiedenen Kandidaten versehentlich zusammengeworfen wurden. Wenn das so sein sollte, wäre es am Besten, dies der Begutachtungsstelle gegenüber zu reklamieren. Du hättest in einem solchen Fall natürlich Anspruch auf ein inhaltlich richtiges Gutachten.


Kannst du das Gutachten anonymisiert hier mal einstellen?
Und uns auf die von dir monierten Stellen aufmerksam machen?
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annahelena
Beitrag 24.11.2011, 15:10
Beitrag #4


Neuling


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habe leider keinen scanner.
Aber so als Beispiele:
Wieso haben Sie aufgehört? - Weil es für mich besser ist. Habe viele Hobbys, Freunde etc....

paar Seiten weiter .... Frau .... gab an, bislang noch nicht auf den Alk-Konsum zu verzichten.
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kabo55
Beitrag 24.11.2011, 15:14
Beitrag #5


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Zitat (annahelena @ 24.11.2011, 16:10) *
habe leider keinen scanner.

Dann schreibe bitte die wichtigen Passagen wortgetreu ab und setze sie hier ein. Macht zwar etwas Mühe, wird sich für dich aber lohnen.

Alternativ könntest du das GA auch fotografieren, die Bilddateien entsprechend am PC bearbeiten (Namen schwärzen) und ebenso über einen Bilderhoster hochladen und hier verlinken.



Zitat
Aber so als Beispiele:

Das genügt so leider nicht...
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Kai R.
Beitrag 24.11.2011, 15:22
Beitrag #6


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Zitat (annahelena @ 24.11.2011, 15:10) *
Wieso haben Sie aufgehört? - Weil es für mich besser ist. Habe viele Hobbys, Freunde etc....

paar Seiten weiter .... Frau .... gab an, bislang noch nicht auf den Alk-Konsum zu verzichten.

wenn diese logischen Fehler nicht von Dir kommen so hat hier schon der Ersteller des Gutachtens einen Fehler gemacht. Da sollte nachgearbeitet werden. Am besten macht man einen Termin beim Institut um das Gutachten zu besprechen. Die sind verpflichtet, ein fachlich einwandfreies Gutachten zu erstellen.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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annahelena
Beitrag 24.11.2011, 15:29
Beitrag #7


Neuling


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Du verstehst was ich meine.
Und solche Böcke sind da mehrmals drin.
Ich fahre da einfach nochmal hin und bin mal gespannt auf die Stellungnahme.

Wie konnte der Psych. zu mir denn bei der MPU sagen dass diese pos. ist, wenn auch die ärztl. so ist und dann bekomme ich sowas zugestellt ......
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annahelena
Beitrag 24.11.2011, 15:51
Beitrag #8


Neuling


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Sollte ich im Falle des Falles die MPU bei einer anderen TüvStelle wiederholen?
Also statt Tüv süd bei Tüv nord
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Elzar
Beitrag 24.11.2011, 16:07
Beitrag #9


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Ich kann dir die PIMA MPU-GmbH empfehlen. Auch wenn sie offiziell zum TÜV gehören, machen sie wohl noch ihr eigenes Ding. Ich durfte/musste mir nach der MPU sogar das Gesprächsprotokoll durchlesen und bestätigen, daß alles so seine Richtigkeit hatte. Genauso wurde es dann auch im Wortlaut in das Gutachten übernommen.


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"Welcome back. Our next guest has been teaching the world to cook for over twenty years, but apparently my wife hasn't been listening."
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Kai R.
Beitrag 24.11.2011, 16:22
Beitrag #10


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Zitat (annahelena @ 24.11.2011, 15:29) *
Ich fahre da einfach nochmal hin und bin mal gespannt auf die Stellungnahme.

wenn Du es hinbekommst, zeig uns das Gutachten vorher einmal. Dann kannst Du noch fundierteren Rat bekommen. Es wäre schon wichtig, solide zu begründen, warum das Gutachten ggf. fachlichen Standards nicht genügt.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Optimist
Beitrag 24.11.2011, 16:31
Beitrag #11


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Hallo Annahelena,

erst einmal herzlich willkommen wavey.gif im Verkehrsportal ( leider etwas zu spät ).

wie lautete denn Deine Fragestellung ? Was ist passiert ? Warum musstest Du zur MPU ?

Wärst Du etwas eher hier aufgeschlagen, hätten wir Dir wertvolle Tipps geben können. Jetzt ist es natürlich zu spät. Das Gutachten anfechten um es in positiv zu wandeln wird ein nicht einfacher Weg. Da möchte ich Dir nicht allzuviel Hoffnung machen. Auf jeden fall soll das Gutachten nicht zur Fsst gelangen.
Eine neue MPU bei einer anderen Firma ist sicher der leichtere Weg. Und mit einer vernünftigen Aufarbeitung auch zu schaffen. Hier bekommst Du ausreichend Hilfe.

Gruß wavey.gif Optimist


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ganz liebe Grüße ... Optimist

Überholen Sie ruhig .. wir schneiden Sie wieder raus ! Liebe Grüße Deine Feuerwehr.
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Uwe W
Beitrag 24.11.2011, 17:15
Beitrag #12


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Wird das Gutachten eigentlich in einem Entzugsverfahren benötigt oder in einem Neuerteilungsverfahren?


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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jfk
Beitrag 24.11.2011, 21:23
Beitrag #13


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Zitat (annahelena @ 24.11.2011, 15:10) *
Wieso haben Sie aufgehört? - Weil es für mich besser ist. Habe viele Hobbys, Freunde etc....

paar Seiten weiter .... Frau .... gab an, bislang noch nicht auf den Alk-Konsum zu verzichten.

think.gif Könnte es denn sein, dass diese beiden Zitate sich auf sehr verschiedene Aussagen innerhalb der Begutachtung beziehen? Vielleicht sogar eines auf das Gespräch mit dem Psychologen, das andere aus der "nebensächlichen" Unterhaltung mit dem Arzt bei der ärztlichen Untersuchung?


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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annahelena
Beitrag 24.11.2011, 22:50
Beitrag #14


Neuling


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Nee ... hab ich bei keinem gesagt. Stimmt ja auch nicht.
Ausserdem bin ich sicher nicht so ein Vollpfosten und würde überhaupt sowas sagen .
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blackdodge
Beitrag 24.11.2011, 23:02
Beitrag #15


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such dir einen ordentlich bestückten COPY-Shop der Scannen und an dich mailen kann, nimm ggf nen USB STick mit, und stelle das Gutachten dann wie genannt hier ein.

natürlich anonymisiert.

DIE MPU-Profis hier im VP können dir sicher helfen whistling.gif


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Uwe W
Beitrag 25.11.2011, 02:32
Beitrag #16


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Ich warte aber immer noch auf eine Antwort auf meine Frage in Beitrag #12.

In einem Neuerteilungsverfahren ist es immer schädlich, wenn man ein negatives Gutachten abgibt.
In einem Entzugsverfahren kann man das nicht so pauschal sagen: da muss die Behörde mit dem Gutachten die fehlende Eignung begründen. Wenn das Gutachten in sich widersprüchlich ist, dann ist diese Begründung für die Behörde nicht unproblematisch.

Legt man kein Gutachten vor, dann kann die Behörde aber aus der Nichtvorlage schließen, dass man ungeeignet ist.

Insofern muss man in einem Entzugsverfahren immer alle Umstände des Einzelfalls prüfen, d.h. kann erst nach Kenntnis des Gutachtens sagen, ob sich eine Vorlage lohnt.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Thomaygo
Beitrag 25.11.2011, 08:06
Beitrag #17


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Hallo annahelena wavey.gif

wie ist denn die ärztliche Untersuchung ausgefallen (insbesondere welche Nachweise hattest Du dabei)?

Wenn wir etwas mehr über den Hintergrund (was ist passiert,etc.) wissen, dann könnten wir Dir sicher ein paar Hinweise geben.
So stochern wir nur im Nebel...

Ich würde mir auch erst eine schlüssige Argumentation zurechtlegen, bevor ich mich beim TüV melde.


--------------------

Zitat (Netiquette)
Wenn Sie dem Autor eines Beitrags etwas mitteilen wollen, überlegen Sie bitte, ob dies eine Bereicherung der laufenden Diskussion ist und auch andere interessieren könnte - oder ob nicht eine einfache E-Mail oder eine Nachricht über das boardeigene Nachrichtensystem ("PM") besser geeignet wäre.
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annahelena
Beitrag 30.11.2011, 16:13
Beitrag #18


Neuling


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GUTACHTEN

Gliederung des Gutachtens ….
Rechtliche und fachliche Grundlagen der Begutachtung …

1. Anlass und Fragestellung der Untersuchung
Ist zu erwarten, dass xxx zukünftig ein Kfz unter Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kfz der Klassen B, BE, M, L, S in Frage stellen?

Anmerkungen und Untersuchungsanlass:
Der Begutachtung liegen die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Psychologie und Medizin zugrunde.
Untersuchungsanlass und Fragestellung lassen sich durch folgende Erkenntnisse begründen:
Wissenschaftliche Untersuchen haben gezeigt, dass über 40 Prozent der Kraftfahrer, die mit Trunkenheit am Steuer auffällig wurden, innerhalb von 10 Jahren ein weiteres Mal auffallen. Nach einer Trunkenheitsfahrt ist also die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ein Kraftfahrer erneut alkoholisiert am motorisierten Straßenverkehr teilnimmt. Es ist deshalb zu untersuchen, ob bei xxx von günstigen Voraussetzungen auszugehen ist.
Beim Trinken ist gesellschaftlich üblichem Rahmen werden allenfalls BAK bis 1,3 Promille erreicht.
Bei Personen die über 1,6 Promille erreichen, liegt in der Regel eine ausgeprägte Alkoholproblematik vor, da BAK dieser Höhe auf eine hohe Alkoholtoleranz hinweisen, die nur durch ein langes und intensives „Trinktraining“ im Sinne eines mangelhaft kontrollierten, häufigen und überhöhten Alkoholkonsums erklärt werden kann.
Dies gilt noch mehr für BKA über 2 Promille, die bereits auf eine weit überdurchschnittliche Alkoholtoleranz hinweisen. Vor allem der Höhe der BAK ist prognostisches Gewichts zuzusprechen. Besonders bedenklich sind in diesem Zusammenhang Blutalkoholspiegel von bzw. über 2 Promille.

2. Überblick über die Vorgeschichte (Aktenlage)
….
14.02.2009 Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft um 27 km/h
26.10.2010 Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr gegen 2.29 Uhr, BAK 2,29%o um 3.22 Uhr
….

3. Untersuchungsbefunde


Medizinische Befundgrundlage:

Krankheitsvorgeschichte:
Frühere oder bestehende Erkrankungen, Operations- oder Unfallfolgen sowie die Einnahme von Medikamenten, die sich auf die Fahreignung auswirken könnten, wurden auf Befragen von xxx verneint. Wegen Herzrasens habe xxx bis 25.10.2011 Meto Hexal eingenommen, zurzeit keine Beschwerden. Bekannter Knieverschleiß, Schmerzbehandlung mit Voltaren, wegen Reizhustens erfolge die Einnahme von Silomat.
Die derzeitige Einnahme zentralnervös wirksamer Arzneimittel bzw. der anderer, die Fahrtauglichkeit beeinflussender Medikamente oder illegaler Drogen wurde auf Befragen von xxx verneint.
Die regelmässige Einnahme anderer Medikamente wurde ebenfalls verneint.
Beschwerden, Beeinträchtigungen oder Erkrankungen aus psychiatrischem Gebiet im Zusammenhang mit früherem Alkoholkonsum sind nicht bekannt.
Nach eigenen Angaben bestand zum Untersuchungszeitpunkt Wohlbefinden und volle Leistungsfähigkeit.

Anlassbezogene Angaben:
Alkoholkonsum: Früher habe xxx zweimal die Woche (dienstags und freitags) 15 Gläser Bier 0,2l und mal zusätzlich 5-6 Schnäpse getrunken. Zum Wochenende haben es samstags 18 Gläser Bier 0,2l und 2 Schnäpse oder maximal 20 Gläser Bier 0,2l und 10 Schnäpse werden können. Seit der bekannt gewordenen Trunkenheitsfahrt im Oktober 2010 habe sie den Alkoholkonsum aus eigenen Kräften eingestellt. Einmalig habe sie anlässlich des Geburtstages ihres Vaters am 14.08.2011 1 Alster getrunken. Eine Entgiftungsbehandlung und Therapie oder anderweitige fachliche Hilfe habe xxx nicht in Anspruch genommen.

Untersuchungsbefund …
Alter, Gewicht, Größe, Blutdruck, Puls
Die weitere orientierende internistische Untersuchung blieb ohne auffälligen Befund.
Die vegetativen Zeichen waren nicht wesentlich vermehrt.
Der grob-neurologische Befund war unauffällig.
Bewegungsorgane: Anlassbezogen ergab sich ein unauffälliger Befund.

Laborbefund:
(Vorgelegte 6 Blutwerte vom Arzt) Gamma-GT-Werte zwischen 20 und 27
Attest vom Arzt zusätzlich: Der Arzt geht davon aus, dass xxx dieses Jahr keinen Alkohol konsumiert hat.

Psychologische Befundlage: …
Psychophysische Testverfahren …
Es wurde angewandt:
Das Cognitrone-Programm zur Bestimmung der Aufmerksamkeitsleistung durch Mustererkennung unter Monotonie (Konzentrationsfähigkeit):

Leistungsmenge (Summe Reaktionen) PR = 49
Leistungsgüte (% falsche Reaktionen) PR = 85

Zum COG ist festzustellen, dass hier durch Mustererkennung und –analyse die Aufmerksamkeits-Belastbarkeit und damit allgemein die Konzentrationsleistung unter Monotonie erfasst wird. Damit bietet er ein Mass für die bei der Konzentration wesentlichen, aufeinander bezogenen Aspekt von Aufmerksamkeitsabnahme und Gewöhnungseffekt.
Ein Verfahren aus dem visuellen Funktionsbereich (Wahrnehmungsfähigkeit) zur Überprüfung der Schnelligkeit und Genauigkeit der optischen Auffassungsleistung, wobei die Störbarkeit gegenüber ablenkenden Reizen eine wesentliche Rolle spielt:

LVT (Linien-Verfolgungstest)
Leistungsgüte (Score): PR = 71

Zum LVT ist festzustellen, dass hier die Schnelligkeit der optischen Orientierungsleistung bei gleichzeitigem Vorliegen ablenkender Reize erfasst wird. Er erlaubt damit u.a. eine Überprüfung der visuellen Strukturierungsfähigkeit. Dieses Verfahren weist hohe Beziehungen zu verschiedenen wichtigen Aspekten des Fahrverhaltens im Strassenverkehr auf und ermöglicht so eine gute Erfassung der Orientierungsfähigkeit.
(Erläuterungen: Ein Prozentrang (PR) gibt die Stellung des Einzelnen in der Gruppe an. Ein PR=70 bedeutet z.b., dass nur 30 % einer vergleichbaren Stichprobe besser bzw. ausgeprägtere Leistungen erzielen. Ein Prozentrang von 50 bezeichnet genau den Durchschnitt.
Eine ausreichende Leistungsfähigkeit liegt in der Regel vor, wenn in Bezug auf eine Fahrerlaubnis der Gruppe 1 Prozentränge von 16 und mehr erreicht werden.
Für eine Fahrerlaubnis der Gruppe 2 gelten erhöhte Anforderungen, so dass hier in der Mehrzahl Prozentränge von 33 und mehr erreicht, dass aber PR von 16 nicht unterschritten werden sollten. Hierbei ist grundsätzlich aber immer die Frage möglicher Kompensationsmöglichkeiten zu prüfen.


Diagnostisches Gespräch (Exploration)

Das verkehrspsychologische Gespräch orientierte sich nach Inhalt, Ablauf und Zielsetzung an dem vorgegebenen Untersuchungsanlass.
Zur Vermeidung von Missverständnissen wurden jeweils Teilergebnisse der psychologischen Exploration zusammengefasst und mit xxx besprochen. Sofern sich Widersprüche zwischen den objektiven Vorgeschichtsdaten und dem subjektiven Angaben von xxx hierzu ergaben, wurden diese verdeutlicht und aufzulösen versucht.
Vor Abschluss des Untersuchungsgespräches wurde xxx nochmals Gelegenheit gegeben, aus eigener Sicht für die Beurteilung relevante Sachverhalte und Aspekte darzustellen bzw. zu präzisieren, insbesondere solche Gesichtspunkte, die nach ihrer Auffassung noch nicht ausreichend in das Gespräch eingeflossen waren. Abschliessend erfolgte eine angemessene Ergebnis- bzw. Sachstandsermittlung. Danach wurde das Gespräch mit Einverständnis von xxx beendet.
Das diagnostische Gespräch dauerte 55 Min.

Die eigenen Angaben von xxx:
Nach eigenen schiftlichen Angaben sind zum Zeitpunkt der Untersuchung in verkehrs- bzw. strafrechtlicher Hinsicht weitere Verfahren nicht anhängig. Auch wurde von xxx nicht auf in jüngerer Vergangenheit abgeschlossene (und ggf. noch nicht aktenkundige) weitere Verfahren hingewiesen.

Zur Person:
Xxx ist 47 Jahre alt, geschieden und hat einen erwachsenen Sohn. Sie absolvierte eine Ausbildung als Bürokauffrau und arbeitete mehrere Jahre in ihrem Beruf. In ihrer Freizeit malt sie gern, singt im Kirchenchor, nimmt an Spielabenden teil und hat einen Aushilfsjob. Beruflich ist sie momentan arbeitsuchend.

Zu den Vorfällen:
14.02.2009 Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausserhalb geschlossener Ortschaft um 27 km/h
Was ist passiert / waren Sie ggf. unter Alkoholeinfluss?
„Ich musste dringend irgendwohin. Alkohol habe ich nicht getrunken.“

26.10.2010 Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr gegen 2.29 Uhr, BAK 2,29%o um 3.22 Uhr

Was ist passiert?
„Ich bin in die Gaststätte gegangen und wollte Zigaretten holen. Ein Bekannter sass da. Es ist so viel in dem Jahr passiert. Meine Schwester hatte Krebs, eine Bekannte hatte Selbstmordgedanken. Wir haben uns mit dem Bekannten unterhalten. Kurz nach 2 Uhr wollte ich nach Hause. Der Wirt sollte mich nach Hause bringen, aber er hat noch die Küche geputzt. Da ich nicht mehr warten wollte, bin ich ins Auto gestiegen. Ich habe ca. 20 Bier 0,2l und 10 Schnäpse von ca. 21 – 2.15 Uhr getrunken.“

Wie haben Sie sich gefühlt?
„Schuldig. Ich bin kein Fahrer unter Alkoholeinfluss. Ich habe gedacht, probier es einfach, du bist nur müde, ich bin gefahren, aber mit sehr schlechtem Gewissen. Ich merkte, dass ich Alkohol getrunken habe. Es war mir schwindelig. Ich bin 500 m gekommen. Dann war ein Auto hinter mir her. Ich dachte, es könnte die Polizei sein. Da bin ich durch die Siedlung gefahren und habe nicht vor der Haustür gehalten.“

Wieso sind Sie Auto gefahren?
„Ich wollte nach Hause, es war kalt, nass, ohne Jacke war es ungemütlich.“

Wie sah ihr Alkoholkonsum vorher aus?
„Schmecken tut es mir nicht, ich war verheiratet und habe viele Schläge bekommen. Er hat auch viel getrunken. Dann habe ich ihn rausgeschmissen und musste mich an das Alleinsein gewöhnen. Da habe ich in der Gaststätte viel getrunken: ca. 2 mal pro Woche – ca. 10 Bier 0,2l und 2-3 Schnäpse. Es war 1996. Danach habe ich jemanden kennengelernt. Mit ihm war ich zwei Jahre zusammen. Er war abends unterwegs und hat jeden Abend getrunken. Ich habe in dieser Zeit normal wenig getrunken. Die letzen zwei Jahre vor dem Vorfall ist es aus Langeweile sehr viel geworden. Mein Sohn war viel unterwegs, dann ist er ausgezogen. Seit 5 Jahren habe ich keinen Job mehr. In den letzten zwei Jahren habe ich zuerst einmal die Woche ca. 10-15 Bier 0,2l getrunken, danach, nach dem Auszug des Sohnes hat man 2-3 mal in der Woche getrunken. Immer nur in der Kneipe im Dorf.“

Wie hat ihr Alkoholkonsum nach dem Vorfall ausgesehen?
„Zuerst gar nicht, dann Silvester einen Schluck Sekt und dann im August ein Alster auf dem Geburtstag des Vaters. Das war das letzte.“

Wie haben Sie sich gefühlt, nachdem Sie Alkohol getrunken haben?
„Mir ging es schlecht. Lass mich liegen und sterben. Auch am nächsten Tag. Ich konnte nichts essen und trinken. Ich bin dann im Bett liegen geblieben.“

Wieso haben Sie dann weiter getrunken?
„Am nächsten Tag habe ich nicht getrunken, aber es war Langeweile.“

Wie würden Sie sich als Alkoholtrinker beschreiben?
„Zu der Zeit viel zu viel. Ich habe früher immer in den Gaststätten gekellnert. Damals habe ich nicht getrunken.“

Haben Sie bereits einen Filmriss gehabt?
„Das ist ein paar Mal vorgekommen. Da wusste ich nicht, wie ich nach Hause gekommen bin.“

Waren Sie schon mal in einer Ausnüchterungszelle?
„Nein“

Haben Sie eine Entwöhnungstherapie gemacht?
„Nein“

Haben Sie etwas wegen Ihres Alkoholkonsums vernachlässigt?
„Nein, eine Arbeitsstelle hatte ich nicht, mein Sohn war nicht da.“

Wer hat sich kritisch zu Ihrem Konsum geäussert?
„Meine Freundin sagte mir jetzt, sie dachte, ich bräuchte es. Aber früher hat sie das nicht gesagt. Mein Sohn hat das nicht mitbekommen. Meine Mutter, meine Schwester sagten, dass ich wieder in der Gaststätte war. Aber da habe ich mir nichts dabei gedacht.“

Wieso haben Sie aufgehört zu trinken?
„Weil es für mich besser ist. Ich habe viele Hobbys, es schmeckt mir nicht. Bei der Alkoholkontrolle habe ich den Kick bekommen. Ich wollte etwas gegen Langeweile tun. Ich habe mit Malen angefangen. Ich bin wieder Anfang 2011 in den Kirchenchor eingetreten, wir machen mit den Freunden Spielabende seit ca. Dez. 2010. Seit 5 Monaten arbeite ich als Aushilfe. Ich wollte mir Hobbys suchen, um nicht alleine zu sein.“

Wie würden Sie Ihr Leben im Vergleich zu früher beschreiben?
„Besser, früher hatte ich Probleme mit Herzrasen, gesundheitlich geht es mir besser, ich habe viel mehr Menschen kennengelernt.“

Was ist noch positiv an der Abstinenz?
„Man hat keine Tage, an denen es jemanden dreckig geht. Man ist fitter, man hat mehr Lust was zu machen.“

Wie soll ihr Alkoholkonsum in Zukunft aussehen?
„Da möchte ich gar nicht viel trinken. Am besten ohne. Manchmal bei grossen Feierlichkeiten kann ich anstossen.“

Was machen Sie jetzt, wenn Sie in die Gaststätte gehen?
„Apfelschorle trinken, Tomatensaft. Jetzt zu Halloween habe ich auch meine Apfelschorle getrunken, in der Disco danach Wasser. Ich kann auch ohne Alkohol feiern.“

Was könnte es für Sie für gefährliche Situationen geben?
„Keine, ich habe einen Partner, den sehe ich öfter, der trinkt keinen Alkohol. Ich habe nie meine Probleme mit Alkohol beseitigt. Inzwischen, wenn was passieren würde, habe ich einen stabilen Freundeskreis, der mich besucht. Wir würden was unternehmen. Durch die Aktivitäten habe ich neue Freunde kennengelernt oder vergessenen Freundschaften aufgebaut.“

Wie gehen Sie damit um, wenn Ihnen jemand was anbietet?
„Dann lasse ich mir was anderes anbieten.“

Wer weiss über die Geschichte mit dem Führerschein Bescheid?
„Alle, meine Familie, meine Freunde, meine Bekannten. Es ist besser darüber zu reden.“

Wie stellen Sie sich Ihre Zukunft vor?
Ich möchte eine feste Arbeitsstelle haben. Das ist mir das Wichtigste. Damals vor 5 Jahren habe ich mich entlassen lassen, da die Atmosphäre in der Firma sehr schlecht war. Es wurde immer schlimmer. Seit dieser Zeit hatte ich ein paar Vorstellungsgespräche, aber ich habe nichts bekommen. Dieses Jahr hätte ich die Möglichkeit, etwas über eine Leiharbeitsfirma zu bekommen.“

Haben Sie irgendwelche Massnahmen absolviert?
„Nein“

Was tun Sie bei Belastungen?
„Da rede ich drüber. Ich fresse in mich nichts hinein.“

Angenommen, Sie würden in Zukunft etwas trinken, was würden Sie tun, um kein Auto zu fahren?
„Da würde ich nicht fahren, aber zur Sicherheit würde ich den Schlüssel abgeben, ich habe alle Taxinummern im Handy, da könnte ich immer jemanden anrufen. Wenn ich schon daran denke, den Stress ohne Führerschein, wenn was passieren würde, die ganzen Kosten, da kann man ein Taxi günstiger bekommen.“

4. Bewertung der Befunde
Xxx hat sich im Sinne der angegebenen Fragestellung untersuchen lassen, um die von der Fahrerlaubnisbehörde geäusserten Bedenken an ihrer Fahreignung auszuräumen.

Diagnose und Voraussetzung für eine positive Prognose

Aus dem psychologischen Untersuchungsgespräch und der ärztlichen Anamnese ergeben sich keine Bedenken hinsichtlich der grundsätzlichen Verwertbarkeit der erhobenen Befunde.
Xxx zeigte sich genügend kooperativ, so dass die zur Beantwortung der Fragestellung notwendigen Hintergrundinformationen zu erhalten waren. Die Angaben waren in diesem Bezug auch in sich widerspruchfrei. Zudem ergaben sich auch keine unauflösbaren Widersprüche zu gesichertem Erfahrungswissen, zur Aktenlage sowie zur medizinischen Befundlage bzw. zu den erhobenen Testbefunden.

Im Rahmen dieser Fahreigungsbegutachtung ist eine diagnostische Einordnung der früheren Trinkgewohnheiten vorzunehmen, da sich hieraus die Voraussetzungen ableiten, welche erfüllt sein müssen, um zu einer günstigen Einschätzung hinsichtlich der behördlich vorgegebenen Fragestellung zu gelangen.

Im gegebenen Fall ist davon auszugehen, dass xxx ein kontrollierter Alkoholkonsum mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht möglich ist. Diese Einschätzung stützt sich auf die Feststellung der folgenden diagnostisch relevanten Merkmale:

- positive oder negative Folgen des Alkoholkonsums wurden von xxx teilweise verdrängt.
- Die Verselbständigung der Entscheidung zum Alkoholkonsum wurden verdrängt.
- Durchlebte Krisen standen teilweise in einem Zusammenhang zum Trinverhalten.
- Negative Rückmeldungen von Bezugspersonen wegen Alkoholkonsums führten zu keiner Verringerung des Alkoholkonsums

Die gutachterliche Überprüfung hatte sich daher nach den bundeseinheitlich geltenden Beurteilungskriterien in der medizinisch-psychologischen Fahreignungsdiagnostik an den folgenden Voraussetzungen für eine positive Prognose zu orientieren:
- Auf den Konsum alkoholhaltiger Getränke wird konsequent und nachvollziehbar verzichtet.
- Der Alkoholverzicht ist stabil, da er durch das soziale Umfeld (und evtl. durch weitere rückfallvermindernde Massnahmen) gestützt, zumindest aber nicht gefährdet wird und von ausreichender Dauer ist (i.d.R. ein Jahr zum Begutachtungszeitpunkt).
- Es besteht eine nachvollziehbare und (evtl. mit fachlicher Unterstützung) ausreichend gefestigte Motivation zu einem dauerhaften Alkoholverzicht.
- Sofern eine unterstütze psychologische Massnahme durchgeführt wurde, war diese problemangemessen und erfolgreich.
- Durch den Verzicht auf Alkohol konnten neue Erfahrungen mit der eigenen Kompetenz (und sozialen Rückmeldungen) gesammelt werden, die auch zukünftig als „Verstärker“ zur Einhaltung des Alkoholverzichts beitragen.

Aus verkehrsmedizinischer Sicht dürfen sich keine körperlichen oder laborchemischen Hinweise ergeben, die gegen einen Alkoholverzicht sprechen oder sogar als Zeichen für einen aktuell betriebenen Alkoholmissbrauch gewertet werden müssen.

Prognose und Begründung

Im Hinblick auf die verkehrsmedizinische Befundlage ergibt sich Folgendes:

Körperliche Zeichen, die für einen gewohnheitsmässigen Alkoholmissbrauch oder alkoholbedingte Auswirkung eines Langzeitkonsums sprechen könnten, waren nicht nachweisbar.
Die Ergebnisse der Leberfunktionsproben lagen bis auf eine nicht verkehrsrelevante Abweichung der Transaminasen im Referenzbereich und stehen damit in Übereinstimmung mit den Angaben zum Verzicht auf Alkohol.
Zwischenzeitlich bis Aug. 2011 und nach Aug. 2011 erhobene Leberparameter liegen im Bereich der Norm. Nur am 14.03.2011 war die Transaminase GPT leicht aber nicht verkehrsrelevant erhöht.
Vorgelege Leberwertkontrollen können den angegebenen Alkoholverzicht für den angegebenen Zeitraum stützen, allerdings nur eingeschränkt, da die individuelle Sensitivität der Gamma-GT nicht durch frühere Erhöhungen aus einer Trinkphase belegt ist.
Ob in Zukunft von einem verkehrsgerechten Verhalten ausgegangen werden kann und die derzeitige alkoholabstinente Lebensweise ausreichend stabil ist, müsste im psychologischen Teil des Gutachtens bewertet werden. Auf die folgenden Ausführungen wird daher verwiesen.

Zu den hier erhobenen Leistungsbefunden ist Folgendes festzustellen;
Bei der leistungspsychologischen Überprüfung ergaben sich keine Befunde, die das sichere Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 in Frage stellen. Der erforderliche Prozentrang von 16 wurde in beiden Testverfahren erreicht.
Das Leistungsvermögen von xxx entspricht damit den Anforderungen an eine Fahrerlaubnis der Gruppe 1.

Zu den prognostisch relevanten Aspekten ist aus verkehrspsychologischer Sicht zudem Folgendes festzuhalten;

xxx gab an, bislang noch nicht auf den Konsum von Alkohol zu verzichten.
Eine positive Prognose kann vor diesen Hintergrund nicht gestellt werden, da aufgrund des fortgesetzten Konsums bereits die Grundanforderung, welche nach den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung bzw. den Beurteilungskriterien in der medizinisch-psychologischen Fahreignungsdiagnostik zu erheben ist von xxx nicht erfüllt.

Wie bereits dargestellt, ergibt sich bei xxx die fachlich begründete Notwendigkeit, dauerhaft auf Alkohol zu verzichten. Eine Kontrolle des Alkoholkonsums ist ihr nicht mehr möglich.

In einem solchen Fall ist regelmäßig davon auszugehen, dass Versuche des kontrollierten Trinkens auf Dauer scheitern, d.h. im zeitlichen Verlauf zu einem kontinuierlichen oder auch sprunghaften Anstieg der Trinkmenge führen.

Die hieraus resultierende Einschränkung der rationalen Entscheidungs- und Steuerungsfähigkeit geht dann aber einher mit einem unvertretbar erhöhten Risiko für eine (erneute) Verkehrsteilnahme unter Alkoholeinfluss.

Die beschriebenen Zusammenhänge gelten insbesondere bei einem Nachlassen äußeren Veränderungsdrucks, z.b. nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bzw. nach Abschluss des Verfahrens zur Erlangung der Fahrerlaubnis.

Ausschlaggebend für diese Annahme sind Bedenken bezüglich der ausgeprägten Toleranzentwicklung im Rahmen des Alkoholmissbrauchs. Xxx konnte keine plausiblen Gründe für die Entwicklung ihrer Alkoholproblematik benennen. Ebenfalls vage blieb die Auseinandersetzung mit ihren Trinkmotiven, den Folgen ihres Alkoholkonsums sowie eine tragfähige und stabile Rückfallprophylaxe. Es ist nicht auszuschliessen, dass aufgrund mangelnder Aufarbeitung der Hintergründe des Alkoholkonsums sowie eines fehlenden profunden in der Person verankerten Gerüstes zur Vermeidung von Alkoholkonsum bzw. zur Entkopplung von Alkoholkonsum und Teilnahme am Strassenverkehr, eine Wahrscheinlichkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss besteht.

Gutachterlich positiv zu werten ist die Veränderung der Lebensumstände der xxx sowie die gezielte Aufnahme von Freizeitaktivitäten und Hobbys. Der Vorsatz, nicht mehr zu trinken, ist jedoch nicht genügen motivational begründet.

Eine erneute MPU bietet nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn xxx die Bereitschaft zu einem entsprechenden Verzicht auf Alkohol entwickelt hat und eine tragfähige, stabile und dauerhafte Motivation für diese Verhaltensänderung erkennbar wird.

Ausserdem müsste xxx differenzierte und ausreichende Möglichkeiten zur Vermeidung von Rückfällen darstellen können.

5. Beantwortung der Fragestellung

Zwar liegen keine Beeinträchtigungen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen, es ist jedoch zu erwarten, dass xxx zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird.


Empfehlungen:
Xxx wird geraten, konsequent und dauerhaft auf Alkohol zu verzichten.

Xxx wird empfohlen, sich (unter Vorlage dieses Gutachtens) an eine verkehrspsychologische Einrichtung zu wenden, wo sie bei entsprechend qualifizierten Diplompsychologen geeignete Maßnahmen in Anspruch nehmen sollte, um die bestehende Alkoholproblematik aufzuarbeiten und einen dauerhaften Alkoholverzicht zu etablieren.

Eine erneute MPU sollte erst nach Ablauf von in der Regel einem Jahr (bzw. frühestens einem halben Jahr nach Beendigung einer therapeutischen Maßnahme) erfolgen.

Sinnvollerweise sollte xxx den Alkoholverzicht ärztlich kontrollieren lassen indem Bestimmungen des EtG vorgenommen werden.

Hierzu müssten bei einer Verlaufsbeobachtung von einem ganzen Jahr insgesamt sechsmal Urinanalysen durchgeführt werden. ….
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Kai R.
Beitrag 30.11.2011, 17:54
Beitrag #19


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Hallo,

danke für die viele Arbeit des Abtippens. Das Gutachten liest sich in sich logisch. Du beschreibst eine Vorgeschichte, die eine Abstinenzforderung mit sich bringt. Du lebst nach eigenen Angaben aber nicht komplett abstinent und legst auch außer den Leberwerten keine Nachweise dafür vor. Das Gutachten kann nur negativ ausfallen.

Du brauchst ein Screening über ein Jahr, alternativ 4 Haaranalysen jeweils 3 Monate rückwirkend. Dann kann es klappen mit der positiven MPU, wobei auch da noch einige Arbeit als Vorbereitung notwendig ist. Es sind viele Widersprüche in Deinen Aussagen. Eine Alkoholtherapie musst Du vermutlich nicht unbedingt machen, aber die Wirkungszusammenhänge wann Du trinkst deutlich besser aufklären. Es wäre gut, wenn Du Dir dabei Unterstützung suchst

An welchen Punkten siehst Du Widersprüche bzw. wo stehen Dinge, die Du anders gesagt hast?

Grüße

Kai


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Kai

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ilam
Beitrag 30.11.2011, 18:17
Beitrag #20


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2,29‰ und kontrolliertes Trinken ist sehr schwer, wenn nicht gar unmöglich. Am Anfang des Gutachtens ist die Rede von "1 Alster" später sind des dann "1 Schluck Sekt und 1 Alster" - allein das ist schon zuviel Widerspruch.

Aber auch das hätte nicht genügt, das ist kein MPU-taugliches gefestigtes kontrolliertes Trinken, wenn man es gerade 1,5 mal probiert hat, keine Rede von einem Trinktagebuch usw. ist.
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Kai R.
Beitrag 30.11.2011, 18:21
Beitrag #21


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Zitat (ilam @ 30.11.2011, 18:17) *
2,29‰ und kontrolliertes Trinken ist sehr schwer, wenn nicht gar unmöglich.

mit der Trinkgeschichte, mehrfachen Filmrissen etc. ist es unmöglich.

Grüße

Kai


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Kai

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Uwe W
Beitrag 30.11.2011, 19:24
Beitrag #22


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Um ein Jahr Abstinenz nachzuweisen, würde ich hier mit einer EtG-Haaranalyse anfangen. Die Haarprobe kann bereits in den nächsten Tagen genommen werden und sollte dann belegen, dass seit dem Alster auf dem Geburtstag kein Alkohol mehr konsumiert wurde.
Damit kann dann bereits nach 9 weiteren Monaten die Abstinenz für insgesamt 12 Monate nachgewiesen werden.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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annahelena
Beitrag 30.11.2011, 22:24
Beitrag #23


Neuling


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OK, das habt ihr nun gelesen.
aber nun mal den wirklichen Gesprächsverlauf !!!!
Und ... von meinem erlernten Beruf her und was ich bisher gemacht habe, war ich immer äusserst korrekt in Dokumentationen, Protokollen etc. (Dabei ging es teilweise um Menschenleben)


Was ist passiert?
Ich bin in die Gaststätte gegangen und wollte Zigaretten holen. Ein Bekannter saß da und wollte sich mit mir unterhalten, da in dem Jahr viel passiert ist. Meine Schwester hatte Krebs, eine Freundin hatte Selbstmordgedanken, eine andere Bekannte ist an Krebs gestorben, eine andere Bekannte hat Selbstmord versucht. Da er mich zum Bier eingeladen hat, habe ich den Wirt vorher gefragt, ob er mich nachher nach Hause bringt. Wir haben uns über die genannten Vorfälle unterhalten und dann noch geknobelt. Kurz nach 2 Uhr wollte ich nach Hause. Der Wirt sollte mich nach Hause bringen, aber er hat noch die Küche geputzt. Da ich nicht so lange warten wollte, bin ich ins Auto gestiegen. Ich habe ca. 20 Bier 0,2l und 10 Schnäpse von ca. 21 Uhr bis ca. 2.15 Uhr getrunken.

Wie haben Sie sich gefühlt?
Schuldig. Ich bin kein Fahrer unter Alkoholeinfluss. Ich habe gedacht, probier es einfach, du bist einfach todmüde und willst ins Bett. Ich dann mit sehr schlechtem Gewissen losgefahren. Ich merkte, dass ich Alkohol getrunken habe, mir war schwindelig. Ich bin 500 m gekommen. Dann war ein Auto hinter mir. Ich dachte, es könnte die Polizei sein und bin ich durch die Siedlung gefahren und habe nicht vor der Haustür gehalten.

Wieso sind Sie Auto gefahren?
Ich wollte nicht länger auf den Wirt warten, weil ich todmüde war. Da es kalt, nass und ich ohne Jacke war, wollte ich nicht zu Fuß gehen.

Wie sah Ihr Alkoholkonsum vorher aus?
Ich war verheiratet und habe viel Schläge bekommen. Mein Ex-Mann hat viel getrunken und ist dann immer ausgerastet. Dann habe ich ihn rausgeschmissen und musste mich an das Alleinsein gewöhnen. Ich bin 2 Wochen lang so 2 mal die Woche in die Gaststätte gegangen und habe ca. 10 Bier und 2-3 Schnäpse getrunken. Das war 1996. Danach habe ich jemanden kennen gelernt. Er ist abends nach Feierabend trinken gegangen. Da er mir in dem Zustand dann auch Schläge androhte, habe ich ihn dann auch rausgeschmissen. Ich habe in der Zeit und danach kaum getrunken. Ich habe früher auch mal in Gaststätten gekellnert, wo ich auch nichts getrunken habe.
Die letzten 2 Jahre vor dem Vorfall ist es aus Langeweile sehr viel geworden. Mein Sohn war viel unterwegs und ist dann mit seiner Freundin zusammengezogen. Seit 5 Jahren habe ich keinen Job. In den letzten 2 Jahren habe ich zuerst einmal die Woche ca. 10-15 Bier 0,2l und 2-3 Schnäpse getrunken. Nach dem Auszug meines Sohnes habe ich 2-3 mal die Woche getrunken wo es dann auch zum Wochenende mehr wurde. Getrunken habe ich in der Dorfkneipe.

Wie hat Ihr Alkoholkonsum nach dem Vorfall ausgesehen?
Ich habe gar nicht getrunken. Zu Silvester habe ich einen Schluck Sekt und im August auf dem 70. Geburtstag meines Vaters ein 0,2l Alster getrunken. Das war das Letzte.

Wie haben Sie sich gefühlt, nachdem Sie Alkohol getrunken haben?
Mir ging es schlecht. Auch am nächsten Tag. „Lass mich liegen und sterben“ Ich konnte dann auch nichts essen oder trinken. Ich bin aber nicht im Bett liegen geblieben.

Wieso haben Sie dann weiter getrunken?
Am nächsten Tag sowieso nicht. Aber dann war die Langeweile wieder da.

Wie würden Sie sich als Alkoholtrinker beschreiben?
Vor der Polizeikontrolle viel zu viel.

Haben Sie bereits einen Filmriss gehabt?
Das ist mal vorgekommen. Da wusste ich nicht, wie ich nach Hause gekommen bin.

Haben Sie etwas wegen Ihres Alkoholkonsums vernachlässigt?
Nein, eine Arbeitsstelle hatte ich nicht, mein Sohn war nicht da und meine Wohnung geputzt.

Wer hat sich kritisch zu Ihrem Konsum geäußert?
Meine Freundin sagte mir nach dem Vorfall und seit ich dem nichts mehr trinke, dass sie gedacht habe, ich bräuchte den Alkohol. Mein Sohn hat nichts mitbekommen, da er nicht da war. Meine Mutter und meine Schwester haben mich durchs Fenster in der Gaststätte sitzen gesehen und mir dieses dann auch vorgehalten. Das hat mich nicht gestört.

Wieso haben Sie aufgehört zu trinken?
Weil es für mich besser ist. Geschmeckt hat mir der Alkohol sowieso nicht. Bei der Alkoholkontrolle habe ich den Kick bekommen. Seitdem habe ich mir viele Hobbys gegen die Langeweile zugelegt. Ich habe mit Malen angefangen. Anfang 2011 bin ich in den Kirchenchor eingetreten. Seit Dez. 2010 machen wir regelmäßig Spielabende. Seit 5 Monaten arbeite ich als Aushilfe in einer Spielothek.

Wie würden Sie ihr Leben im Vergleich zu früher beschreiben?
Besser. Gesundheitlich geht es mir besser und ich habe viele neue Menschen kennen gelernt. Ich bin für Viele eine Frau die anderen bei Problemen hilft und ein offenes Ohr hat.

Was ist noch positiv an der Abstinenz?
Ich habe keine Tage, an denen es mir schlecht geht. Ich bin fit und habe immer Lust was zu machen oder zu unternehmen.


Wie soll Ihr Alkoholkonsum in der Zukunft aussehen?
Ich werde gar nicht trinken.

Was könnte es für Sie für gefährliche Situationen geben? (Welche gefährlichen Situationen könnten sich für Sie ergeben?)
Keine. Ich habe einen Partner den ich oft sehe und der auch keinen Alkohol trinkt. Ich habe niemals Probleme mit Alkohol beseitigt, sondern immer darüber gesprochen. Durch meine aufgenommenen Hobbys und Aktivitäten habe ich neue Freunde kennen gelernt und vergessene Freundschaften wieder aufgebaut.

Wie gehen Sie damit um, wenn Ihnen jemand Alkohol anbietet?
Dann lasse ich mir alkoholfreie Getränke anbieten


Wie stellen Sie sich Ihre Zukunft vor?
Ich möchte eine feste Arbeitsstelle haben. Das ist mir das Wichtigste. Damals vor 5 Jahren habe ich mich entlassen lassen. Die Atmosphäre in der Firma war sehr schlecht, da Chef und Chefin private Probleme hatten und diese mit in die Firma brachten. Es wurde immer schlimmer. Seit dieser Zeit hatte ich ein paar Vorstellungsgespräche, habe aber nichts bekommen. Dieses Jahr hatte ich die Möglichkeit über eine Leiharbeitsfirma eine Stelle zu bekommen. Wegen der ungünstigen Lage der Arbeitsstelle ist diese per Bus jedoch nicht zu erreichen.


Was tun Sie bei Belastungen?
Darüber rede ich so wie ich es immer schon gemacht habe. Ich fresse Nichts in mich rein.

Angenommen, Sie würden in Zukunft etwas trinken, was würden Sie tun um kein Auto zu fahren?
Wie schon vorher gesagt, trinke ich jetzt und auch in Zukunft nicht.
In Ihrer Fragestellung sagten sie dann aber … ja aber wenn …in weiter, weiter Zukunft … es könnte doch sein …
Ich würde mein Auto zuhause lassen, oder meinen Schlüssel abgeben. Ich habe alle Taxinummern vom Umkreis im Handy und kann auch sonst immer noch Verwandte oder Freunde anrufen. Wenn ich nur dran denke, den Stress ohne Führerschein, wenn was passieren würde, die ganzen Kosten, da bekomme ich ein Taxi günstiger.
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ilam
Beitrag 30.11.2011, 22:42
Beitrag #24


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Zitat (annahelena @ 30.11.2011, 22:24) *
Wie hat Ihr Alkoholkonsum nach dem Vorfall ausgesehen?
Ich habe gar nicht getrunken. Zu Silvester habe ich einen Schluck Sekt und im August auf dem 70. Geburtstag meines Vaters ein 0,2l Alster getrunken. Das war das Letzte.

Das ist kein gar nicht und alleine das genügt schon, um Dir das Genick zu brechen.

Zitat
Angenommen, Sie würden in Zukunft etwas trinken, was würden Sie tun um kein Auto zu fahren?
Wie schon vorher gesagt, trinke ich jetzt und auch in Zukunft nicht.

Und hier nochmal wiederholt.

Gar nicht heißt gar nicht. Nicht ein Schluck, nicht ein Glas, gar nicht.
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krautsalat
Beitrag 30.11.2011, 23:33
Beitrag #25


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So weit ich das beurteilen kann deckt sich dein Protokoll mit dem des Gutachters. Das Gutachten und die darin gezogenen Schlüsse sind in sich stimmig. Deine Aufarbeitung geht nicht weit genug und deine Aussagen über dein derzeitiges Trinkverhalten sind nicht konsequent genug. Trinkst du nun kontrolliert oder betreibst du Abstinenz? Dann hast du getrunken, weil viel los war in dem Jahr aber du hast nicht getrunken um deine Probleme damit zu verdrängen. Ja wie denn nun?
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Thomaygo
Beitrag 30.11.2011, 23:56
Beitrag #26


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Zitat (annahelena @ 30.11.2011, 22:24) *
OK, das habt ihr nun gelesen.
aber nun mal den wirklichen Gesprächsverlauf !!!!

...der auch ausreicht, um Dir ein unvermeidbares "negativ" einzubringen.

Leider hast Du die Anforderungen für eine positive MPU nicht gekannt
und Dir daher auch nicht die nötigen Gedanken machen können
(und schon gar nicht die richtigen Nachweise erbracht).

Ich gehe jetzt nur auf ein paar Punkte ein -
versuche meine Anmerkungen mal ohne Kenntnis deiner Situation zu interpretieren
(so, wie es jemand versteht, der Dich nicht kennt).
Wenn manches provokant klingt, dann ist das so geschrieben,
um Dich darauf aufmerksam zu machen, dass Du ein Alkoholproblem hast/hattest
und die Gründe für sein Entstehen noch nicht erkannt hast.


Zitat (annahelena @ 30.11.2011, 22:24) *
Wie hat Ihr Alkoholkonsum nach dem Vorfall ausgesehen?
Ich habe gar nicht getrunken. Zu Silvester habe ich einen Schluck Sekt und im August auf dem 70. Geburtstag meines Vaters ein 0,2l Alster getrunken. Das war das Letzte.

Dazu hat @ilam ja schon geschrieben:
Nix heißt auch gar nix (und auch kein einziges Gläschen!!!)

Zitat (annahelena @ 30.11.2011, 22:24) *
Wieso haben Sie dann weiter getrunken?
Am nächsten Tag sowieso nicht. Aber dann war die Langeweile wieder da.

Langeweile war nicht der einzige Grund, weshalb Du Dir so die Kante gegeben hast!!!

Zitat (annahelena @ 30.11.2011, 22:24) *
Wer hat sich kritisch zu Ihrem Konsum geäußert?
Meine Freundin sagte mir nach dem Vorfall und seit ich dem nichts mehr trinke, dass sie gedacht habe, ich bräuchte den Alkohol. Mein Sohn hat nichts mitbekommen, da er nicht da war. Meine Mutter und meine Schwester haben mich durchs Fenster in der Gaststätte sitzen gesehen und mir dieses dann auch vorgehalten. Das hat mich nicht gestört.

Also hast Du eindeutige Hinweise aus der Familie bekommen,
aber Dir war der Alkohol wichtiger...

Zitat (annahelena @ 30.11.2011, 22:24) *
Wie würden Sie ihr Leben im Vergleich zu früher beschreiben?
Besser. Gesundheitlich geht es mir besser und ich habe viele neue Menschen kennen gelernt. Ich bin für Viele eine Frau die anderen bei Problemen hilft und ein offenes Ohr hat.

Wirst Du wirklich nur deswegen wahrgenommen, weil Du Dich um andere kümmerst??
(Und nicht, weil Du selbst als Mensch und Person interessant und wertvoll bist think.gif )

Zitat (annahelena @ 30.11.2011, 22:24) *
Wie soll Ihr Alkoholkonsum in der Zukunft aussehen?
Ich werde gar nicht trinken.

...außer das Glas an Sylvester und mal nen bissl an nem Geburtstag oder ner Hochzeit,
vielleicht mal auf ner Feier oder wenn die Sonne scheint rolleyes.gif

Zitat (annahelena @ 30.11.2011, 22:24) *
Was könnte es für Sie für gefährliche Situationen geben? (Welche gefährlichen Situationen könnten sich für Sie ergeben?)
Keine. Ich habe einen Partner den ich oft sehe und der auch keinen Alkohol trinkt. Ich habe niemals Probleme mit Alkohol beseitigt, sondern immer darüber gesprochen. Durch meine aufgenommenen Hobbys und Aktivitäten habe ich neue Freunde kennen gelernt und vergessene Freundschaften wieder aufgebaut.

...und warum hast Du dann so gesoffen???
Bitte entschuldige meine Wortwahl, aber anders sind 10 Bier und x Schnäpse nicht zu bezeichnen.
(Habe früher selbst ähnliche Mengen in mich gekippt!)

Zitat (annahelena @ 30.11.2011, 22:24) *
Was tun Sie bei Belastungen?
Darüber rede ich so wie ich es immer schon gemacht habe. Ich fresse Nichts in mich rein.

Also waren Belastungen nicht der Grund für Dich zu trinken-
und Du hattest auch nie ein Problem mit Alkohol,
außer der doofen Geschichte, an der nur das Wetter schuld war whistling.gif


--------------------

Zitat (Netiquette)
Wenn Sie dem Autor eines Beitrags etwas mitteilen wollen, überlegen Sie bitte, ob dies eine Bereicherung der laufenden Diskussion ist und auch andere interessieren könnte - oder ob nicht eine einfache E-Mail oder eine Nachricht über das boardeigene Nachrichtensystem ("PM") besser geeignet wäre.
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Hornblower
Beitrag 01.12.2011, 09:33
Beitrag #27


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Hallo annahelena,

und herzlich willkommen im Verklehrsportal!

Ich kann mir vorstellen, welch eine große Enttäuschung dieses negative Gutachten für Dich ist und welchen Zorn Du empfindest. Deine Vorwürfe sind aber in der Tat nur Strohhalme, an die Du Dich in dieser Enttäuschung klammerst.

Wie die anderen User schon geschrieben haben: Du bist dem Gutachter leider zu ahnungslos in die Fänge gelaufen. Wobei: Es ist der Job des Gutachters, Lücken und Defizite bei seinen Klienten aufzudecken, und genau dies ist bei Dir geschehen. Du warst auf das Gespräch nicht gut genug vorbereitet.

Dies soll jetzt wirklich kein Vorwurf sein. Es ist ein ernstgemeinter Hinweis für Dich. Es gilt nun, einen neuen Anlauf zu nehmen und diesmal besser vorbereitet zu sein. wink.gif


Stelle Dich doch mal auf den Standpunkt des Gutachters: Als Profi in seinem Job hat er sich mit der Rauschmittelproblematik professionell auseinandergesetzt. Er kennt das Problem-Bild, das gerade bei Alkohol komplex und vielschichtig ist.

Er kennt auch die Statistiken, die zeigen, unter welchen Umständen ein Mensch wieder zu Alkohol-Mißbrauch neigen wird und unter welchen Umständen dies nicht der Fall sein wird.

Was meinst Du, wie viele alkoholauffällige Fahrer ihre Lage überhaupt nicht erkennen, den Gutachter vollschwatzen, den Schein zurückbekommen und wieder auffällig werden?
OK, zu dieser Gruppe gehörst Du nicht, aber solche Leute sind gar nicht selten.

Was meinst Du, wie viele Fahrer alkoholauffällig werden, sich dafür in Grund und Boden schämen, dann aber voller Selbstvertrauen ihren Mißbrauch bekämpfen, sicher sind, es im Griff zu haben - und doch wieder rückfällig und auffällig werden?
Zu dieser Gruppe könntest Du vielleicht gehören.

Es gibt aber, ausgehend von der gründlichen Analyse des Alkohol-Problems (was genau ist das Problem, wie ist die Ausprägung und wie ist es dazu gekommen) Merkmale und Strategien, die weitestgehend stabil dazu führen können, daß ein auffälliger Fahrer *nicht mehr* auffällig wird. Und genau dies alles prüft der Gutachter in seinem Gespräch mit Dir ab.

Nach dem, was Du dem gutachter erzählt haben sollst - UND nach dem, was Du uns hier erzählt *hast*, kann Dein Problem mit dem Alkohol umrissen werden. Daraus folgen dann Strategien, die du beherrschen könntest und die Du dokumentiert inzwischen über einen längeren Zeitraum angewendet haben solltest. Wenn Dir dies belegbar in Fleisch und Blut übergegangen ist, dann wirst Du wahrscheinlich zukünftig dem Alkohol nicht mehr auf den Leim gehen und dann wird Dir der Gutachter dies auch bestätigen.

Es hilft nichts, daß Du ein toller Mensch bist, daß Du sorgfältig und ordentlich bist, daß Du intelligent bist. Bei Alkohol-Mißbräuchlern kann der Alkohol tückische Wirkungen enfalten, die allzuleicht unterschätzt werden. Ein Beispiel hierfür kannst Du HIER nachlesen, von einem User, den ich menschlich außerordentlich schätze und von dem ich sehr viel über Alkohol und den Umgang damit gelernt habe - und doch hat's ihn erwischt.

Fazit:
Dein Gutachten ist negativ. Daran wirst Du nichts ändern können.
Das Gutachten ist m.E. auch zu Recht negativ.
Sieh es aber dennoch positiv: Der Gutachter sagt Dir genau, an welchen Stellen Du ansetzen kannst!
Du kannst noch sehr viel über Alkohol lernen und wie Du für Dich mit ihm umgehen kannst. Die User dieses Boards können Dir dabei viele Tipps geben. Die User geben Dir die Tipps *nicht*, damit Du schnell das GA bekommst, sondern sie sprechen mit Dir, damit Du *dauerhaft und nachhaltig* den Alkohol beherrschst. Dabei bietet dieses Board den großen Vorteil, daß sich viele Stammuser sehr gut mit dem Thema auskennen, teilweise aus eigener, harter Erfahrung.

Einige dieser User haben Dir hier schon kompetent geantwortet. Bei den Menschen, die sich hier schon beteiligen, bist Du in guten Händen. Lasse Dich positiv auf ihre Anmerkungen und Fragen ein, und Du wirst sehen, es wird Dich wirklich weiter bringen.

Also: Blicke nach vorne - und fühle Dich hier im Board willkommen. smile.gif

Viele Grüße,

H.H.


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
-----------
"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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annahelena
Beitrag 05.12.2011, 22:51
Beitrag #28


Neuling


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Aber eines verstehe ich nicht ... warum meint jeder man hat wegen Problemen gesoffen?
Bei mir war es doch wirklich Einsamkeit und Langeweile!
Muss ich mir für die nächste MPU nun Probleme einfallen lassen, damit ich "glaubwürdig" bin?
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ilam
Beitrag 05.12.2011, 22:54
Beitrag #29


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Zitat (annahelena @ 05.12.2011, 22:51) *
Bei mir war es doch wirklich Einsamkeit und Langeweile!


Warum saufen nicht alle, die von Einsamkeit und Langeweile betroffen sind?
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annahelena
Beitrag 05.12.2011, 23:33
Beitrag #30


Neuling


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Gegenfrage:
Warum saufen nicht alle, die Probleme haben?

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 06.12.2011, 16:18
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Gast_Tanna_*
Beitrag 05.12.2011, 23:38
Beitrag #31





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Hallo annahelena,

wenn du die an dich gestellte Frage beantwortest, dann sage ich dir auch gerne, warum ich nicht saufe, wenn ich Probleme habe.

Damit wir uns richtig verstehen: Du möchtest verstehen, warum du ein negatives Gutachten bekommen hast, oder? Und es dann beim nächsten Mal anders machen...

Also fang' mal damit an, indem du die Fragen beantwortest. Das mit den Gegenfragen hilft dir sicher nicht weiter. wavey.gif

Warum hast du getrunken?

Sei herzlich gegrüßt,
Tanna
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Cubic
Beitrag 06.12.2011, 01:41
Beitrag #32


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Zitat (annahelena @ 06.12.2011, 00:33) *
Zitat (ilam @ 05.12.2011, 22:54) *
Zitat (annahelena @ 05.12.2011, 22:51) *
Bei mir war es doch wirklich Einsamkeit und Langeweile!


Warum saufen nicht alle, die von Einsamkeit und Langeweile betroffen sind?


Gegenfrage:
Warum saufen nicht alle, die Probleme haben?


Weil es Leute gibt, die effizientere Methoden haben, mit Problemen umzugehen, als sie zu "versaufen".
Zu denen gehörtest du nicht.

Wenn du aus Einsamkeit oder auch aus Langeweile trinkst, dann ist das ein Problem. Bist du weniger einsam, wenn du trinkst? Bist du weniger gelangweilt, wenn du trinkst? Nein.
Du sagst ja auch, dass du dir stattdessen Hobbies gesucht hast und neue Freunde hast. Vorher hast du stattdessen getrunken und das ist durchaus problematisch.

Viele Leute scheuen sich davor, sich einzugestehen, dass sie ein Alkoholproblem haben, weil viele dann direkt an den Obdachlosen vorm Einkaufscenter denken.

Du solltest vielleicht mal überlegen, warum du damals eher zur Flasche gegriffen hast, als eben oben genannte andere Maßnahmen zu ergreifen, und ein bisschen darüber senieren und nicht stur behaupten, dass du niemals wegen Problemen getrunken hast. Denn so wie du getrunken hast, hast du auch oft getrunken, wenn du Probleme hattest. Die müssen zwar nicht "akut" sein, aber sowas wie Arbeitslosigkeit, als ein Beispiel von vielen, ist eine ständige Belastung. Und die erträgt sich erstmal natürlich leichter, wenn man betrunken ist. Auch wenn du nicht mit dem Vorsatz in die Kneipe gehst und sagst "ich betrinke mich, weil ich arbeitslos bin", war der Stressfaktor da und du hast den Alkohol ( wenn auch nicht immer bewusst ) genutzt, um da Abhilfe zu schaffen.

Vielleicht ist das ein Ansatz der dir helfen kann, die Sache zu betrachten. Nichts was ich schreibe ist böse oder vorwurfsvoll gemeint, nur ein Wink in eine Richtung, der mir z.B. sehr dabei geholfen hat
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ilam
Beitrag 06.12.2011, 07:12
Beitrag #33


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Ich präzisier meine Frage noch ein wenig:

Warum findest Du es normal, wegen Langeweile und Einsamkeit zu trinken?

Warum gehört(e) der Alkohol so zu Deinem Leben, dass Du ihn als Gegenmittel gegen diese Probleme empfandest?

Und zur Info: Es geht um Dich, nicht um die anderen, also erzähl nicht, warum die anderen sich anders verhalten als Du sondern warum Du gemacht hast, was Du gemacht hast.

Es zwingt Dich niemand hier, diese Fragen hier (oder woanders) zu beantworten. Nur benötigst Du hierauf schlüssige, ausführliche Antworten, die Du nicht von uns sondern nur von Dir bekommen kannst, bevor Du in der MPU eine Chance hast. Wir können Dir aber auf dem Weg dorthin helfen.
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Kai R.
Beitrag 06.12.2011, 08:51
Beitrag #34


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Hallo Annahelena,

zum Verständnis: wer in solchem Maße wie Du zu Alkohol greift, der tut das nicht nur mal eben so. Um allein solche Mengen zu vertragen, muss man kräftig üben, d.h. häufiger trinken. Mit allen Nachteilen: Kater, kostet viel, man macht sich unmöglich, macht im Suff Dummheiten, etc, etc,.

Wer solche Nachteile in Kauf nimmt muss ein starkes Motiv haben. Und das ist kein äußeres Motiv ("mir war grad langweilig") sondern ein sogenanntes inneres Motiv (z.B. "ich habe nie gelernt mit Langeweile umzugehen und mir dadurch den Ausweg Suff gesucht").

Die äußeren Probleme werden immer da sein. Du musst aber verstehen lernen, warum Du keinen anderen Weg gefunden hast mit Ihnen umzugehen. Dann musst Du diesen anderen Weg für Dich erarbeiten. Und wenn dann künftig ein äußeres Problem auftritt, wirst Du es ohne Suff bewältigen können. Dann bist Du auch reif für eine positive MPU.

Grüße

Kai


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Mr.T
Beitrag 09.12.2011, 14:36
Beitrag #35


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Ich habe das eingestellte Gutachten in unserer Sammlung verewigt.


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Gruß Mr.T

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Gast_loriot35_*
Beitrag 09.12.2011, 20:22
Beitrag #36





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Zitat (annahelena @ 30.11.2011, 16:13) *
Eine erneute MPU sollte erst nach Ablauf von in der Regel einem Jahr (bzw. frühestens einem halben Jahr nach Beendigung einer therapeutischen Maßnahme) erfolgen.

Sinnvollerweise sollte xxx den Alkoholverzicht ärztlich kontrollieren lassen indem Bestimmungen des EtG vorgenommen werden.

Hierzu müssten bei einer Verlaufsbeobachtung von einem ganzen Jahr insgesamt sechsmal Urinanalysen durchgeführt werden. ….
hier wäre in meinen Augen eine konsequentere Wortwahl des Gutachters angebracht.
Da die EtG Nachweise zwingend sind um die erneute MPU erfolgreich zu absolvieren, sollte doch diese Notwendigkeit auch klar formuliert sein. Also nicht: "Sinnvollerweise" und "hierzu müssten" sondern "Notwendigerweise" und "Hierzu Müssen"
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Mr.T
Beitrag 09.12.2011, 22:28
Beitrag #37


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Warum? unsure.gif


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Gast_loriot35_*
Beitrag 10.12.2011, 16:13
Beitrag #38





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Ich persönlich denke zumindest, wenn ein Proband in einer negativ bewerteten MPU nur Leberwerte vorweist und ihm Abstinenz für eine erfolgreiche MPU nahegelegt wird, dann sollte doch zu diesem Zeitpunkt der Proband auch über die formalen Bedingungen informiert werden, so daß er im klaren darüber ist, welche Mittel zum Nachweis seiner Abstinenz zwingend erforderlich und zugelassen sind.
Und "Sinnvollerweise sollte xxx" klingt für mich noch nach "Kann, muss aber nicht" und nicht nach "Zwingend vorgeschrieben, da sonst keine positive Beurteilung möglich"
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Piwi76
Beitrag 23.01.2015, 14:36
Beitrag #39


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Zitat (Hornblower @ 01.12.2011, 09:33) *
Ein Beispiel hierfür kannst Du HIER nachlesen, von einem User, den ich menschlich außerordentlich schätze und von dem ich sehr viel über Alkohol und den Umgang damit gelernt habe - und doch hat's ihn erwischt.

Habe dein Beispiel gelesen. Unverantwortlich mit den Distra. Zu recht FS weg

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 23.01.2015, 17:20
Bearbeitungsgrund: Zitat gekürzt
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Kai R.
Beitrag 23.01.2015, 14:50
Beitrag #40


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Zitat (Piwi76 @ 23.01.2015, 14:36) *
Unverantwortlich mit den Distra.

willst Du Dich nicht mit Deinen eigenen Problemen beschäftigen?

Und immer Vollzitate wallbash.gif


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Kai

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Gast_loriot35_*
Beitrag 24.01.2015, 20:16
Beitrag #41





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Zitat (annahelena @ 05.12.2011, 22:51) *
warum meint jeder man hat wegen Problemen gesoffen?
Bei mir war es doch wirklich Einsamkeit und Langeweile!
Einsamkeit und Langeweile (gerade wenn diese aus der Einsamkeit resultiert) stellen durchaus auch ein Problem dar, wie ich finde.

edit:ich sehe gerade noch, @cubic hatte das schon aufgegriffen...
edit 2:jetzt habe ich auch aufs Datum der letzten relevanten Posts geschaut smile.gif
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Der_Veranstalter
Beitrag 24.01.2015, 20:47
Beitrag #42


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Das ganze ist schon über 3 Jahre her. Würde mich interessieren, wie es der TE weiter gegangen ist.

Scheinbar hatte sie keinen Bock, auf Ratschläge hier ausm Forum zu hören und mit den geschätzten Forensern zu diskutieren.


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