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> Zahnarzt/Betäubung/Auto
Anton Gorodezki
Beitrag 14.01.2011, 16:30
Beitrag #1


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Sooo.....war die Woche dreimal beim Zahnarzt, dreimal mit örtlicher Betäubung.
Beim zweiten Mal gefragt ob ich damit Autofahren könnte.
Der Arzt meinte "Da werden sie keine Probleme haben."

Nun bin ich nicht gefahren von daher war es egal, aber:

Ist das wirklich so sicher, dass das Fahren unter örtlicher Betäubung (Gesicht) legal wäre?

Falls nein: Was würde drohen?
Normalerweise ja unter anderem eine MPU, auch dann, wenn der Arzt gemeint hat es wäre ok?

Also darf man sich dadrauf verlassen?

Grüße

Anton Gorodezki


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Q-Treiberin
Beitrag 14.01.2011, 16:42
Beitrag #2


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Zitat
Ist das wirklich so sicher, dass das Fahren unter örtlicher Betäubung (Gesicht) legal wäre?
Grundsätzlich (von den verwendeten Medikamenten her) ja (Aussage meines Schwagers der Zahnarzt ist). Das heißt bei einer "normalen" Lokalbetäubung gibt es keine FE-Probleme. Nur wenn Du für "hinterher" bspw. Opiate gegen die Schmerzen schluckst.
Oder natürlich, wenn Du nach einer längeren Behandlung bspw. Kreislaufprobleme o.ä. hast. Dann liegt es aber in Deinem Verantwortungsbereich ob Du fährst oder nicht.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 14.01.2011, 16:43
Beitrag #3


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Also, eine örtliche Betäubung beim Zahnarzt ist kein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Ob Du danach noch fahren kannst, musst Du selbst einschätzen.
War es nur eine kleine Spritze für eine kleine Karies-Füllung, dass hätte ich keinerlei Bedenken. Wenn es aber eine Hammer-Spritze war, weil der Zahnarzt auf einen Rutsch etliche Zähne abgeschliffen hat, um neue Kronen aufzusetzen, dann wäre ich schon etwas vorsichtiger und würde lieber ein Taxi nehmen.

Ich glaube allerdings nicht, dass derartig geringe Mengen Lokalanästhesieaka später noch im Blut nachgewiesen werden können.

WENN ich aber nach einer Zahn-Betäubung in eine Verkehrskontrolle käme, würde ich den Zahnarztbesuch nicht unbedingt FREIWILLIG erwähnen.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Martiniii
Beitrag 15.01.2011, 15:00
Beitrag #4


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Im Sicherheitsdatenblatt von Lokalanästetika steht,
dass die Reaktionsbereitschaft und Konzentrationsfähigkeit beeinflußt werden kann.
Aber ein Hinweis, dass das Autofahren oder das Bedienen von Maschienen verboten ist,
steht da nicht.

Lokalanästhesie darf nicht intravenös gespritzt werden ( Kontraindikation),
darum wird es wohl nicht so schnell im Blut nachweisbar sein.
Macht auch keinen Sinn es in die Blutbahn zu spritzen, da es dann gar nicht am Zahn wirkt.

Bekommt der Patient vor großen Eingriffen eine sogenannte " Scheiß- egal Tablette" ,
dann darf er kein Autofahren.

Im Prinzip muß es jeder Patient selber entscheiden,
ob er sich nach einer Spritze fit fühlt.
Wir raten den Patienten immer , noch ein paar Schritte zu laufen, bevor man sich ins Auto setzt.

wavey.gif
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ullidrg
Beitrag 17.01.2011, 12:07
Beitrag #5


Neuling


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Du musst doch während dem fahren nicht sprechen! das würde doch nur dann auffallen wenn sie dich anhalten und du irgendwas daher nuschelst, und selbst dann würde ich vermuten, dass die das nicht weiter stört je nach dem wie die drauf sind.
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Hornblower
Beitrag 17.01.2011, 12:15
Beitrag #6


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Zitat (ullidrg @ 17.01.2011, 12:07) *
Du musst doch während dem fahren nicht sprechen!


Du weißt aber schon, daß Anton Gorodezki weiblich ist? think.gif


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Q-Treiberin
Beitrag 17.01.2011, 12:17
Beitrag #7


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Gast_klaus62_*
Beitrag 17.01.2011, 12:20
Beitrag #8





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@ullidrg

es dreht sich doch nicht um das sprechen
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Petra
Beitrag 17.01.2011, 19:38
Beitrag #9


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Zitat (Anton Gorodezki @ 14.01.2011, 16:30) *
Ist das wirklich so sicher, dass das Fahren unter örtlicher Betäubung (Gesicht) legal wäre?

Das Denken ist durch eine lokale Anästhesie im Gesicht nicht beeinflusst.
Da du das Fahrzeug nicht mit der betäubten Region bedienst, spricht auch von daher nichts dagegen.
Durch die Anästhesie können aber Patienten (besser verschiedene Persönlichkeitstypen) so irritiert sein, dass sie der tauben Wange einfach mehr Beachtung schenken als gut oder nötig wäre. Also mehr ein psychisches "Problem".

WENN der Kreislauf kurzfristig nach einer Anästhesie kurzfristig in die Knie gehen sollte, liegt der Grund meist in der Erwartungshaltung des Patienten - geschieht also dann, wenn der Patient unter Aufsicht ist.
Oder dann, wenn er nach einer (längeren) waagerechten Lagerung wieder mit dem Stuhl in die Ausstiegsposition gefahren wird. Aber auch dann wird sofort gegen gesteuert.
Patienten, die nicht Kreislauf stabil sind, werden eh nicht aus der Praxis Aufsicht entlassen.
Die Runde "frische Luft schnappen" vor einem Fahrtantritt dient neben der Frischluftzufuhr also auch der Psyche des Patienten.

In den 34 Jahren meiner Berufstätigkeit hatten wir noch nie den Fall, dass ein Patient von Schwierigkeiten nach einer Anästhesie berichtete.
Naja, bis auf die wenigen "Vögel", die mal probieren wollten, wie viel Betäubung denn nun noch in der Wange sitzt - und sich selbst Bissverletzungen zufügten, weil es doch noch "tauber war" als sie dachten ...... rolleyes.gif


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*Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
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