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> Benzoylecgonin Cut-off-Wert im Blut, Hab laut Polizei einen positiven Wert von 0,11 Abbauprodukt von Kokain
Wesley
Beitrag 25.08.2010, 22:55
Beitrag #1


Neuling


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Kann mir jemand was über die Cut-off-Werte im BLUT bei Benzoylecgonin sagen?

Ab welchen Wert hat man ein positives Ergebnis?

Kann ein Rechtsanwalt bei geringen Werten einen FS-Entzug vermeiden?
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Mr.T
Beitrag 25.08.2010, 23:03
Beitrag #2


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Zitat (Wesley @ 25.08.2010, 23:55) *
Kann mir jemand was über die Cut-off-Werte im BLUT bei Benzoylecgonin sagen?
Ab 75 ng/ml liegt eine OWi vor. Aber auch Werte unterhalb von 75 ng/ml führen zur EdF, so die FSST von einem solchen Wert erfährt.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Malermeister
Beitrag 25.08.2010, 23:13
Beitrag #3


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Hallo wesley Herzlich willkommen im VP

Zitat (Wesley @ 25.08.2010, 23:55) *
Kann ein Rechtsanwalt bei geringen Werten einen FS-Entzug vermeiden?


Hier muss man unterscheiden zwischen dem Tatbestand der berauschten Fahrt nach § 24 a StVG, als Ordnungswidrigkeit und Fahrerlaubnisrecht.
Der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit ist mit einem Nachweis ab 75 ng/ml erfüllt.
Die Folge der Owi wäre 500 € Bußgeld nebst gebühr, 4 Punkte und 1 Mon. Fahrverbot - bei erster Auffälligkeit.


Für die Fahrerlaubnis sieht es anders aus und da wird auch kein RA helfen können.
Auch wenn diese Grenze nicht erreicht wird, steht mit dem Nachweis des Konsum von harten Drogen(zu denen auch Kokain zählt) auch ohne einen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen fest und die Fleppe ist zu entziehen.

Wiedererlangung der FE nur auf Antrag ( Kostenrahmen 33,20 bis 256,00 €) nur nach positiver MPU möglich( MPU wegen Drogenauffälligkeit (incl. 1 Drogenscreening):554,54 €

Vorher sind je nach festgestellten 12 Mon( 6-8 Screening) forensischer Abstinenznachweis - Kosten pro Screening ca 80 - 100 € - als eine der Voraussetzungen notwendig.


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Wesley
Beitrag 25.08.2010, 23:34
Beitrag #4


Neuling


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Danke für die Begrüßung + schnelle Antworten!!

Der Wert liegt sicherlich unter 75 ng/ml

Laut Polizei 0,11 die Einheit habe ich aber irgendwie verpeilt, bin auch am Grübeln welche das wohl sein kann...


Mich interessiert der Cut-off-Wert

Das Thema wurde hier schon angerissen, aber leider nicht geklärt...


Die Laborseiten sprechen von 50 ng/ml als "Nachweisgrenze/Refernzbereich" (z.B. "Laboratoriumsmedizin Dortmund") - vielleicht haben die Sachbearbeiter sowohl der FFST als auch der OWI-Behörde keine Ahnung, was diese Grenzen bedeuten, lesen also nur "was im Blut" und hauen dann ihr Standardbrief raus ... ich verstehs ja auch nicht... whistling.gif
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Malermeister
Beitrag 26.08.2010, 00:14
Beitrag #5


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Umfangreiche Info über Koks findest die hier - klick

Grundsätzlich ist es bei harten Drogen weder erforderlich, das ein Zusammenhang mit dem Straßenverkehr besteht, noch dass ein medizinischer Befund vorliegt - das bloße mündliche Einräumen des Konsum würde für die Anordnung der Entziehung genügen.

Daher bin ich mir fast sicher, das ein Befund unterhalb des Cut Off nicht zu einem Verwertungsverbot führen würde.
Der Cut Off muss auch nicht die labortechnische Nachweisgrenze darstellen - die kann durchaus niedriger liegen.
Zitat
lesen also nur "was im Blut" und hauen dann ihr Standardbrief raus

Der FEB genügt der Nachweis, dass irgendwann überhaupt mal Kokain konsumiert wurde - und das ist ja gerade bei Abbauprodukten im Blut durch Laborgutachten bewiesen - egal ob Cut Off unterschritten oder nicht.
Damit dürfte eine Entziehung der Fahrerlaubnis mit dem notwendigen Nachweis der einjährigen Drogenfreiheit und anschließender MPU fast sicher sein.


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Hornblower
Beitrag 26.08.2010, 10:22
Beitrag #6


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Hast Du denn Kokain konsumiert? Wie lange vor der Blutentnahme?


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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