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> Führerscheine aus Australien, prüfungsfreier Umtausch
Andreas
Beitrag 26.01.2010, 14:02
Beitrag #1


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Mit Australien wurde zwischenzeitlich Gegenseitigkeit hergestellt, somit können australische Führerscheine der Klasse C (PKW) bzw. Klasse R (Motorrad) prüfungsfrei in die deutschen Klasse B bzw. A umgeschrieben werden.

Territorium:

  • Northern Territory (auch Provisional Licence), Sehtest erforderlich
  • Queensland (auch Provisional License P 2), Sehtest erforderlich
  • South Australia (auch Provisional Licence P 2), Sehtest erforderlich
  • Tasmania (auch Provisional Licence P 2), Sehtest erforderlich
  • Victoria (auch Provisional Licence P 2), Sehtest erforderlich
  • Australian Capital Territory (auch Provisional Licence), Sehtest erforderlich
  • Western Australia (Provisional Licence nur für PKW, nicht Provisional Licence Motorrad), Sehtest erforderlich
  • New South Wales (nicht Provisional Licence), Sehtest erforderlich


Bis zur Aufnahme Australiens in die Anlage 11 FeV ist die prüfungsfreie Umschreibung im Wege einer Ausnahme gem. § 74 FeV zu ermöglichen.

Quelle: Schreiben des BMVBS vom 07.01.2010, LA 21/7324.6/30-01/1144934


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noddy2
Beitrag 08.02.2010, 16:15
Beitrag #2


Neuling


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Das ist ja super!

Nur weiss mein Landratsammt noch nichts davon. Sie brauchen angeblich noch irgendwas von Innenministerium Baden-Wuerrtemburg.

Koennen Sie konkret sagen wie und ab wann ich mein Australisches Fuehrerschein umschreiben kann?

Danke!
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Andreas
Beitrag 08.02.2010, 16:16
Beitrag #3


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Zitat (noddy2 @ 08.02.2010, 16:15) *
Koennen Sie konkret sagen wie und ab wann ich mein Australisches Fuehrerschein umschreiben kann?


Eigentlich schon ab Anfang Januar. Anscheinend dauert es aber in manchen Bundesländern, bis die Regelung auch "ganz unten" ankommt. rolleyes.gif


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Anton Gorodezki
Beitrag 10.02.2010, 11:08
Beitrag #4


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Habe ich das richtig verstanden, das gilt auf für australische Provisional Licences?

Warum wurde dann in einem anderen Thread so vehement vertreten, dass Provisional Licences ja prinzipiell NIE umgeschrieben würden?


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Q-Treiberin
Beitrag 10.02.2010, 11:13
Beitrag #5


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Zitat (Anton Gorodezki @ 10.02.2010, 11:08) *
Warum wurde dann in einem anderen Thread so vehement vertreten, dass Provisional Licences ja prinzipiell NIE umgeschrieben würden?
Kannst Du den entsprechenden Thread mal verlinken?
Außerdem gibt es die oben genannte Regelung lt. @Andreas seit 7.01.2010.


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Gast_charly68_*
Beitrag 10.02.2010, 11:16
Beitrag #6





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@ Q-Treiberin

um den Fall geht es
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Andreas
Beitrag 10.02.2010, 11:19
Beitrag #7


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Zitat (Anton Gorodezki @ 10.02.2010, 11:08) *
Warum wurde dann in einem anderen Thread so vehement vertreten, dass Provisional Licences ja prinzipiell NIE umgeschrieben würden?


Lernführerscheine werden in D nicht umgeschrieben. Es kann aber durchaus sein, dass ein ausländischer Staat seinen (Probe)führerschein als Provisional Licences bezeichnet, obwohl dieser FS kein Lernführerschein ist.

Zitat
Vom Vorliegen eines vollwertigen Führerscheins ist danach auszugehen, wenn a) der Betroffene berechtigt ist, weitgehend ohne Begleiter zu fahren und b) eine weitere Prüfung nicht mehr zwingend erforderlich ist. Für die Berechtigung, weitgehend ohne Begleiter fahren zu dürfen, ist es unschädlich, wenn Auflagen wie z.B. ein Nachtfahrverbot ohne Begleiter von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr oder die Begrenzung einer Zahl von Mitfahrern festgelegt sind


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Anton Gorodezki
Beitrag 10.02.2010, 11:24
Beitrag #8


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Ok, war in dem anderen Thread (richtig verlinkt, danke Charly) zumindest missverständlich. Schade dass Du da nicht drin geschrieben hast. wavey.gif


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Jens
Beitrag 10.02.2010, 15:34
Beitrag #9


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Zitat (Anton Gorodezki @ 10.02.2010, 11:24) *
Ok, war in dem anderen Thread ... zumindest missverständlich.

Was genau?


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Anton Gorodezki
Beitrag 11.02.2010, 13:56
Beitrag #10


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Ich hatte es in dem anderen Thread so verstanden dass Mitglieder des VP die sich auskennen die Meinung vertreten dass Provisional Licences GRUNDSÄTZLICH NIE in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Offensichtlich war dies ein Missverständnis.


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bo1848
Beitrag 06.08.2010, 18:25
Beitrag #11


Neuling


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Hallo! Ich habe mal eine Frage an Andreas:
Gibt es irgendeine offzielle Internetseite oder ähnliches, wo man diese Änderung nachlesen bzw. drucken kann? Habe auch schon von der Neuregelung gehört, allerdings ist im Internet extrem wenig darüber zu finden, obwohl sie ja schon im Januar diesen Jahres stattgefunden haben soll.
Mein Freund ist Australier und möchte sich seinen Führerschein umschreiben lassen. Allerdings ist beim zuständigen Straßenverkehrsamt nichts über diese Änderung bekannt und auch wenn sie auf ihre Liste (wo auch immer) zugreifen, ist Australien dort nicht aufgeführt. Deshalb konnte man uns dort bisher nicht weiterhelfen.
Daher suche ich nun eine zuverlässige, offzielle Quelle, von der ich entsprechende Änderung am besten in Papierform beim Straßenverkehrsamt vorlegen kann, um ihnen so ein bißchen auf die Sprünge zu helfen. Auch wenn man meinen sollte, dass es für die doch eigentlich ein Leichtes (oder selbstverständlich) sein sollte, solche Informationen zu bekommen...
Danke schon mal für die Info! (Bin übrigens aus NRW, falls das was zur Sache tut.)
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Jupiter
Beitrag 06.08.2010, 18:39
Beitrag #12


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Zitat (bo1848 @ 06.08.2010, 19:25) *
Mein Freund ist Australier und möchte sich seinen Führerschein umschreiben lassen. Allerdings ist beim zuständigen Straßenverkehrsamt nichts über diese Änderung bekannt und auch wenn sie auf ihre Liste (wo auch immer) zugreifen, ist Australien dort nicht aufgeführt. Deshalb konnte man uns dort bisher nicht weiterhelfen.


Die Welt ist kleiner als man denkt.
War das vielleicht gestern Nachmittag:
http://217.151.149.56/forum//showthread.php?t=9556
Zitat
Hatte gerade einen Kunden, der eine australische Fahrerlaubnis umschreiben lassen wollte. Er beharrte darauf, dass es da eine Gesetzesänderung gegeben haben sollte. Wäre an mir vorbei gegangen.


Die Antwort steht drunter:
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-F...-Australien.htm
http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/buerger...rerscheine.html
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bo1848
Beitrag 06.08.2010, 18:56
Beitrag #13


Neuling


Gruppe: Neuling
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Ja, :-)) den Beitrag habe ich heute auch schon gefunden. Ich bin mir auch relativ sicher, dass das unser zuständiger Beamte war. Habe mich auch etwas gewundert, da ich dacht, der muß nur mal den Hörer in die Hand nehmen und bei irgendeiner Stelle anrufen, die ihm das genau sagen kann.
Die Links darunter habe ich auch schon vorher gekannt, aber ich dachte es gäbe vielleicht noch etwas offizielleres als eine Internetseite des Fahrlehrerverbades in Baden-Würtemberg. Z.B. vom BMVBS. Dieses Schreiben, von dem oben die Rede ist, muß es doch auch irgendwo geben, oder seh ich das falsch?
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Andreas
Beitrag 07.08.2010, 08:28
Beitrag #14


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Zitat (bo1848 @ 06.08.2010, 19:56) *
Z.B. vom BMVBS. Dieses Schreiben, von dem oben die Rede ist, muß es doch auch irgendwo geben, oder seh ich das falsch?


Dieses Schreiben gibt es, ob es aber im Netz steht ist fraglich. Aber zumindest das zuständige Ministerium des jeweiligen Bundeslandes müsste davon schon gehört haben... rolleyes.gif


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rastlos
Beitrag 12.10.2010, 07:44
Beitrag #15


Neuling


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Hallo, bin ganz neu hier und froh, dass ich dieses Forum gefunden habe.

Diese Neuregelung mit Australien in der Anlage 11 FeV habe ich leider bisher nicht gekannt und auf der Behörde wusste dies auch niemand. Mein australischer Freund war auf der Füherscheinstelle im Mai 2010 und wollte wissen, wie er an den deutschen Füherschein kommt und ob ihm sein vorhandener australischer dabei hilft-

Es folgten viele Formulare, die Erleichterung beim Besuch der Fahrschule (dass er keine Pflichtstunden machen muss, sondern nur Tests) mit dem Ergebnis:
Er hat alle Prüfungen, Scheine, Tests erfolgreich absolviert und wollte gestern seinen deutschen Führerschein abholen. Als die Dame dann nach dem australischen Führerschein frage, kam mein Freund nicht mehr aus dem Staunen raus.
Den wollte und würde er niemals hergeben ! Genau deshalb hat er ja den kompletten Füherschein gemacht - dachte er... Er kann nicht so gut deutsch, so dass ich also in den nächsten Tagen wieder in die Behörde gehen will, um das Dilemma zu klären..

Nach telefonischer Auskunft meinte gestern die Dame übrigens noch, dass der australische Führerschein nach Empfangnahme in der Behörde irgendwo zentral vernichtet würde.. Das kann auch nicht ganz korrekt sein...
ranting.gif

Meine Fragen:
1)
Nun fand ich wirklich nur durch Zufall diese Neuregelung..und frage mich nun, wie es sein kann, dass mein Freund 600 Euro in den deutschen Füherschein investiert und das alles gar nicht hätte machen müssen? Ich würde die Behörde gern in die Pflicht nehmen dafür.

2)
Sieht jemand hier irgendeine eine Möglichkeit, wie ich mich da optimal mit Infos und Argumenten eindecke, damit die Behörde Einsehen hat?

3)Hat er eine Chance, dass er seinen australischen Führerschein nicht abgeben muss und den deutschen erhält?

4)Könnte man theoretisch auch einen neuen Antrag auf einen Füherschein stellen - ohne Rücksicht auf den australischen - und dann alle nötigen Testnachweise einreichen? Er hat ja alles bestanden.

5) Haken wäre dann nur noch die Pflichtstunden, oder? Kann man die nachreichen?


Das Vertrauen in die Behörde hat mein Freund übrigens verloren. Er würde auch jetzt nie den australischen Schein einreichen, nichtmal zur Verwahrung. Wer weiß, was ein anderer Mitarbeiter mal damit macht...


Vielen Dank für eure Hilfe! wavey.gif
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Jens
Beitrag 12.10.2010, 08:23
Beitrag #16


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Zitat (rastlos @ 12.10.2010, 08:44) *
Diese Neuregelung mit Australien in der Anlage 11 FeV habe ich leider bisher nicht gekannt und auf der Behörde wusste dies auch niemand.
Bishr gibt es ja auch noch keine Neuregelung der Anlage 11. Australien ist dort noch nicht aufgeführt, so daß eine prüfungsfreie Erteilung derzeit noch über die von @Andreas im ersten Beitrag genannte Ausnahmeregelung stattfinden muß.

Zitat (rastlos @ 12.10.2010, 08:44) *
Den wollte und würde er niemals hergeben
Warum nicht?

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis an an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist im §31 FeV geregelt. Dort heißt es
Zitat
Der auf Grund des Absatzes 1 oder 2 ausgestellte Führerschein ist nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins auszuhändigen. Die Fahrerlaubnisbehörde sendet ihn über das Kraftfahrt-Bundesamt an die Stelle zurück, die ihn ausgestellt hat, wenn mit dem betreffenden Staat eine entsprechende Vereinbarung besteht. In den anderen Fällen nimmt sie den Führerschein in Verwahrung. Er darf nur gegen Abgabe des auf seiner Grundlage ausgestellten inländischen Führerscheins wieder ausgehändigt werden. In begründeten Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde davon absehen, den ausländischen Führerschein in Verwahrung zu nehmen oder ihn an die ausländische Stelle zurückzuschicken. Verwahrte Führerscheine können nach drei Jahren vernichtet werden.

Insofern ist die Aussage der Sachbearbeiterin schon korrekt. Es sei denn dein Freund hat eine Begründung, warum er seinen australischen FS zwingend behalten muß. Warum also will dein Freund seinen australischen Führerschein nicht hergeben?


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rastlos
Beitrag 12.10.2010, 10:01
Beitrag #17


Neuling


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Hallo Jens,
Danke für die schnelle Antwort.

Das Dokument ist für ihn so wichtig, weil er ihn vom ersten Tag an in Australien braucht. Ohne gültigen Führerschein wird er nicht arbeiten können.
Wenn irgendmöglich, dann sollte das auch ein australischer Schein sein.
Mein Freund will zu einem jetzt noch unbestimmten Zeitpunkt wieder nach Australien dauerhaft, möglichst mit meiner Wenigkeit im Gepäck. Es werden dafür noch Pendelreisen vorher hin und zurück stattfinden. In Deutschland braucht er also auch immer einen F.Schein.

Alternativ müsste er beim Pendeln zwischen Australien und Deutschland einen internationalen Führerschein ausstellen lassen oder eine Übersetzung des deutschen Führerscheins. Aber: Ich bin mir nicht sicher, ob er dabei als Staatsbürger überhaupt über eine Besucherregelung mit einem deutschen Führerschein länger als 3 Monate fahren dürfte...
Botschaft Australien

Der Führerschein in Australien wird gegen Gebühr immer befristet ausgestellt (können schon mal 90 Dollar werden oder mehr) . Der aktuelle ist bis 2013 gültig.
Jetzt wird dieser in Deutschland eingezogen, vielleicht gelocht und verschwindet im Nirvana. Dann muss er nach 3 Monaten in Australien den deutschen F.Schein umschreiben lassen (diesmal aber ohne Prüfungen hoffentlich!) und das wärs?

Und dann vor Reise nach Deutschland wieder einen internationalen Schein ausstellen lassen gegen Gebühr für Deutschland usw.

Fazit: Bei jedem jedem Landeswechsel mit Aufenthalt kürzer als 3 Monate muss der internationale Führerschein vorhanden sein zusammen mit dem jeweiligen nationalen F.scheins.
Bei jedem Landeswechsel mit Aufenthalt länger als 3 Monate wird mindestens eine Verwaltungsgebühr zur Umschreibung und ein Sehtest gegen Gebühr fällig.

Zitat
Bishr gibt es ja auch noch keine Neuregelung der Anlage 11. Australien ist dort noch nicht aufgeführt, so daß eine prüfungsfreie Erteilung derzeit noch über die von @Andreas im ersten Beitrag genannte Ausnahmeregelung stattfinden muß.


Also könnte ich versuchen, die Behörde von der Anwendung einer Ausnahmeregelung zu überzeugen, mit Begründung des Pendelns? Diese Pendeln wird voraussischtlich immer mind. 3 Monate betreffen.

Vielleicht habe ich Erfolg mit Rücksicht auf die ganzen Kosten, die wir schon hatten. Was meint ihr? think.gif
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Mr.T
Beitrag 12.10.2010, 11:44
Beitrag #18


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Dein Freund könnte mit der FSST vereinbaren, dass der australische Führerschein verwahrt und nicht vernichtet bzw. an die australische Behörde zurückgesandt wird. Bei einer Reise nach Australien könnte er sich dann gegen Abgabe des deutschen FS den australischen aushändigen lassen. Nach Rückkehr nach D wird zurückgetauscht usw.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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rastlos
Beitrag 12.10.2010, 14:56
Beitrag #19


Neuling


Gruppe: Neuling
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Ja, Danke für die Hinweise.
Ich werde an dieser Stelle gern berichten, wenn ich in den nächsten Tagen das Gespräch bei der Führerscheinstelle hatte. Bis dahin, gute Fahrt :-)
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rastlos
Beitrag 14.10.2010, 20:40
Beitrag #20


Neuling


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Hallo, da bin ich wieder.
War heute auf der Führerscheinstelle. Die neue Regelung war nicht bekannt, aber man macht sich schlau. Die Chefin wird sich das Schreiben des Ministeriums suchen, in dem die Vorgriffsregelung gestattet wird...

In unsererem Fall nützt es nicht wirklich, da das Geld ja schon beszahlt wurde...

Nun ergab sich aber zum Glück der Aspekt, dass mein Freund in dem austral. Schein mehr Klassen hat als im deutschen (hat er nur für Pkw gemacht). Also kann er beide behalten.

Nun aber will die Behörde in den deutschen einen Eintrag zum Doppelbesitz machen (kann ich nachvollziehen) und einen Eintrag im australischen - das kann ich nicht nachvollziehen. Wie wollen die an der laminierten Karte herumdoktorn..ist das überhaupt möglich und gestattet?
Oder wird die australische Behörde nur informiert - das wäre ja völlig o.k.

Hat vielleicht jemand zufällig ein Bild davon, wie das aussehen soll?

Besten Dank!
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