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> Ausländischer (Lern)Führerschein, Problemfall,bitte um Rat!!!
realdeal
Beitrag 21.01.2010, 20:22
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

habe eine Provisional driver licence in England erhalten und nun eine Strafanzeige wegen "Fahrens ohne gültiger Fahrerlaubnis" hier in Deutschland erhalten.Zu diesem Zeitpunkt des erwerbes hatte ich meinen Hauptwohnsitzt in Deutschland ,allerdings einen Zweitwohnsitz in England,wo ich auch ca.8 Monate gewohnt habe.
Die Meldeadresse auf dem Führerschein ist die aus England!!
Ich habe gelesen das laut § 29 Abs. 3 Ziff. 1 der Fahrerlaubnisbehörde(FeV) Lernführerscheine hier in Deutschland akzeptiert werden,sofern sie nicht mit einem Ablaufdatum versehen sind und zur weiteren Verwendbarkeit keine erneute Prüfung in den betreffenden Land erforderlich ist.
zudem kommt noch fogendes....
Ich habe seit 2006 einen Führerscheinentzug mit MPU Strafe. Habe dann versucht die Mpu zu bestehen,was aber nicht geschah...Habe die Mpu kein 2tes mal gemacht,da mir das Geld gefehlt hat.
Hatte dann im Jahr 2008 die Möglichkeit gehabt in England einen Führerschein zu machen,was ich auch getan habe.Dieser ist aber ein Provesional Driving licence,allerdings nicht beschränkt sondern 10 Jahre gültig. Gemeldet war ich die ganze Zeit hier deutschland(erster Wohnsitz) aber in England war ich auch gemeldet.Letztes Jahr im März kam ich in eine polizei Kontrolle und der Führerschein würde anerkannt. 2 Monate später hatte ich wieder eine Kontrolle aber diesmal hatten sie mir gesagt das der Führerschein nicht gültig sei und erhielt eine Strafanzeige wegen "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" In der Anklageschrift steht geschrieben das mir meine Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde und ich mich durch diese Tat ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen habe.
Das ich die MPU machen muss um die deutsche Fahrlizens wieder zu erlangen ist mir bewusst,allerdings weshalb der Englische Führerschein nicht gültig ist ,ist mir unklar!? Liegt es daran das ich meinen Hauptwohnsitz in Deutschland hatte oder vielleicht daran das ich einen Führerscheinentzug hier in Deutschland habe????Ich habe mir zwar den Paragraph 28 durch gelesen,verstehe aber irgendwie nur Bahnhof:-(

Habe am 27.02 die Gerichtsverhandlung und brauche unbedingt klarheit,hoffe mir kann hier einer weiterhelfen!??
Vielen dank schon mal im voraus

mfg realdeal
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Uwe W
Beitrag 21.01.2010, 21:36
Beitrag #2


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Wann genau wurde denn der Führerschein erteilt?

Grundsätzlich gilt, dass Lernführerscheine hier nicht anerkannt werden.

Zitat ( § 29 FeV)
(3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,

1. die lediglich im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderen vorläufig ausgestellten Führerscheins sind,


Welche Einschränkungen hast Du denn dadurch, dass es sich um einen Lernrführerschein handelt?


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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GerhardNL
Beitrag 21.01.2010, 21:53
Beitrag #3


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Zitat (Uwe W @ 21.01.2010, 21:36) *
Welche Einschränkungen hast Du denn dadurch, dass es sich um einen Lernrführerschein handelt?

Die Provisional Driving Licence erlaubt auch in UK lediglich das begleitete Fahren zu Übungszwecken. Mit L-Schild am Auto und mindestens 21-jährigem Begleiter, der seit mindestens 3 Jahren einen regulären Führerschein haben muss. Außerhalb des Königreichs ist sie nicht gültig.

@ realdeal:

Im FeV § 29 Abs. 3 hast Du das Wörtchen "nicht" überlesen: Lernführerscheine werden nicht anerkannt!

MfG
Gerhard


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realdeal
Beitrag 23.01.2010, 23:29
Beitrag #4


Neuling


Gruppe: Neuling
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Hallo,
vielen dank schon mal für die informationen...

Mein Führerscheinhabe ich seit dem 03.12.08 und was für einschränkungen man damit hat weis ich leider nicht.
Habe mich zwar versucht darüber schlau zu machen ,aber irgendwie ich nichts gescheites darüber heruabekommen können!
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darkstar
Beitrag 24.01.2010, 00:43
Beitrag #5


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Zitat (realdeal @ 23.01.2010, 23:29) *
Mein Führerscheinhabe ich seit dem 03.12.08 und was für einschränkungen man damit hat weis ich leider nicht.
Eher: Du wolltest es nicht wissen. Innerhalb von 2 Minuten kannst du dir die jeweiligen Einschränkungen ergoogeln. Siehe auch klick
Zitat
When you receive your licence make sure you check all your details to make sure they are correct. Your provisional licence entitles you to drive a car but you must have L-Plates displayed, appropriate insurance cover and be supervised at all times by a full UK licence holder that has held a full UK licence for 3 years and is a minimum age of 21.
Das ist genau das was @GerhardNL geschrieben hatte, das gilt aber nur in UK !

Wie schon geschrieben werden von anderen Mitgliedsstaaten ausgestellte Lernführerscheine in D nicht anerkannt da es keine vollwertigen Führerscheine sind. So steht es auch in § 28 Abs 4 FeV. Ob nun alle Teile von § 28 FeV so europarechtskonform sind, sei mal dahingestellt.

Die Rechtsansicht der EU findet sich im Amtblatt der Europäischen Union C077 (englisch / deutsch)
Zitat
COMMISSION INTERPRETATIVE COMMUNICATION ON COMMUNITY DRIVER LICENSING

B.7. Provisional licences and certificates
In the United Kingdom and Ireland so-called ‘provisional
licences’
may be issued which, under certain circumstances,
entitle to drive on national territory.According to national
law those licences are considered part of practical driver
training.However, they are issued without the obligation to
pass a driving exam.


Article 1(2) of Directive 91/439/EEC lays down that driving
licences issued by Member States have to be mutually
recognised.The above provisional licences, however, are not
full driving licences in the sense of the Directive.Article 7 of
the Directive foresees that the issue of driving licences shall be
subject to the passing of a test of skills and behaviour.
Therefore provisional licences are a national document issued
within the framework of driver training and do not entitle to
drive outside the territory of the issuing Member State
.



MITTEILUNG DER KOMMISSION ZU AUSLEGUNGSFRAGEN ÜBER DEN FÜHRERSCHEIN IN
DER EG

B.7. Vorläufige Führerscheine und Bescheinigungen
Im Vereinigten Königreich und in Irland können sogenannte
vorläufige Führerscheine“ ausgestellt werden, die unter bestimmten
Umständen zum Führen eines Fahrzeugs auf ihrem
Hoheitsgebiet berechtigen. Nach einzelstaatlichem Recht gelten
diese Führerscheine als Teil der praktischen Fahrausbildung. Sie
werden jedoch ausgestellt, ohne dass eine Fahrprüfung bestanden
werden muss.


Gemäß Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 91/439/EWG müssen
von den Mitgliedstaaten ausgestellte Führerscheine gegenseitig
anerkannt werden. Die vorstehend genannten vorläufigen Führerscheine
sind jedoch keine vollständigen Führerscheine im
Sinne der Richtlinie. Gemäß Artikel 7 der Richtlinie hängt
die Ausstellung des Führerscheins vom Bestehen einer Prüfung
der Fähigkeiten und Verhaltensweisen ab. Daher handelt es sich
bei vorläufigen Führerscheinen um ein einzelstaatliches Dokument,
das im Rahmen der Fahrausbildung ausgestellt wird und
nicht zum Führen eines Fahrzeugs außerhalb des Hoheitsgebiets
des ausstellenden Mitgliedstaats berechtigt
.

In D gibt so eine "Provisional Driving Licence" also nur einen guten Flaschenuntersetzer ab... shutup.gif

mfg
darkstar


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realdeal
Beitrag 25.01.2010, 15:18
Beitrag #6


Neuling


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Vielen dank für die hilfreichen Antworten bis jetzt!

Also ist das was hier geschrieben steht völliger schwachsinn,könntet Ihr euch das hier mal anschauen!!???

http://www1.#####/Recht_und_Rat/Fuehrers...rcePageID=86860

oder

http://www1.#####/Recht_und_Rat/Fuehrers...rcePageID=86870

Lernführerscheine, vorläufig ausgestellte Fahrerlaubnisse

Die Berechtigung, in Deutschland den ausländischen Führerschein zu benutzen, besteht ferner nicht, wenn es sich um einen sog. Lernführerschein oder einen anderen vorläufig ausgestellten Führerschein handelt. Kompliziert wird die Rechtslage bei als sog. „Provisional Driver Licence“ bezeichneten Führerscheinen. Ähnlich dem deutschen Führerschein auf Probe kann es sich um vollgültige Führerscheine handeln, die auch in Deutschland gültig sind. Voraussetzung ist jedoch, daß diese „provisorischen“ Führerscheine nicht mit einem Ablaufdatum versehen sind und zur weiteren Gültigkeit keine erneute Prüfung im Ausstellerland erforderlich ist.
Diese Führerscheine werden in Deutschland anerkannt, wenn sie automatisch – evtl. nach gesundheitlicher Untersuchung oder erneuter Antragstellung – im Ausstellerland weiter gültig bleiben. Entscheidend ist daher die Rechtslage im Ausstellerland; notfalls muß der Inhaber sich von der Ausstellungsbehörde die volle Gültigkeit zur Vorlage bei der deutschen Behörde bestätigen lassen.

kennt sich irgendjemand mit Gerichtsverhandlungen hier aus wegen "Fahrens ohne Fahrerlaubnis???
Was könnnte ich denen am Gericht erzählen das meine Strafe nicht so hoch ausfällt???
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GerhardNL
Beitrag 25.01.2010, 15:50
Beitrag #7


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Hallo!

Zitat (realdeal @ 25.01.2010, 15:18) *
Also ist das was hier geschrieben steht völliger schwachsinn,könntet Ihr euch das hier mal anschauen!!???

Was in den Websites steht, weiß ich nicht. Was Du hier zitierst, ist jedoch völlig richtig:

Zitat
Die Berechtigung, in Deutschland den ausländischen Führerschein zu benutzen, besteht ferner nicht, wenn es sich um einen sog. Lernführerschein oder einen anderen vorläufig ausgestellten Führerschein handelt.

Dein britischer Lernführerschein ("Provisional Driving Licence") gilt also in Deutschland nicht. Begründung:

Zitat
Voraussetzung ist jedoch, daß diese „provisorischen“ Führerscheine nicht mit einem Ablaufdatum versehen sind und zur weiteren Gültigkeit keine erneute Prüfung im Ausstellerland erforderlich ist.

Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Denn die britische Provisional Driving Licence berechtigt lediglich zu begleiteten Übungsfahrten, um sich auf eine Fahrprüfung vorzubereiten. Um einen vollgültigen britischen Führerschein zu erwerben, muss man also noch theoretische und praktische Fahrprüfung in GB ablegen.

Mit der Provisional Driving Licence darfst Du also noch nicht einmal in Großbritannien unbeschränkt fahren. Du darfst in GB nur fahren, wenn Du vorne und hinten ein L-Schild ("Learner") auf dem Wagen hast und von jemandem begleitet wirst, der mindestens 21 Jahre alt ist und seit mindestens 3 Jahren einen vollgültigen Führerschein hat.

MfG
Gerhard


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realdeal
Beitrag 26.01.2010, 15:26
Beitrag #8


Neuling


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Wäre denn der Führerschein in Deutschland gültig, wenn ich eine Prüfung gehabt hätte???

Mfg realdeal
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Gast_charly68_*
Beitrag 26.01.2010, 15:57
Beitrag #9





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Wenn es eine Full Licence gewesen wäre, dann hättest Du die Probleme nicht.

Schließlich wurde der FS 2008 augestellt und daher hätte für Deine Full Licence die 2. EU-Richtlinie Bestandsschutz gewährt.

So ist aber der GB-FS jetzt ganz futsch.

Dir bleibt derzeit nur der Weg über die MPU und Neuerteilung D-FS wenn Du wieder fahren möchtest. Dazu mußt Du aber warten bis das jetzige Strafverfahren abgeschlossen ist.
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GerhardNL
Beitrag 26.01.2010, 16:04
Beitrag #10


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Zitat (realdeal @ 26.01.2010, 15:26) *
Wäre denn der Führerschein in Deutschland gültig, wenn ich eine Prüfung gehabt hätte???

Nein. Eine Provisional Driving Licence gilt immer nur in Großbritannien, und auch dort nur für begleitete Übungsfahrten.

Hättest Du in England theoretische und praktische Fahrprüfung gemacht, dann hättest Du dort (unter bestimmten weiteren Voraussetzungen) einen regulären UK-Führerschein (sog. Full Licence) erwerben können, und dafür aber die Provisional Licence abliefern müssen. Ob dieser reguläre FS dann in Deutschland - angesichts der bestehenden MPU-Anforderung - gültig wäre, weiß ich nicht, glaube aber eher nicht.

MfG
Gerhard


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Peter Lustig
Beitrag 26.01.2010, 16:18
Beitrag #11


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Zitat
Wäre denn der Führerschein in Deutschland gültig, wenn ich eine Prüfung gehabt hätte???
Dein britischer Führerschein wäre dann gültig, wenn es sich um keinen Lernführerschein handelt. Wann bzw. unter welchen Bedingungen das der Fall ist, richtet sich nach dem britischen Fahrerlaubnisrecht, das wir hier nicht kennen.
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darkstar
Beitrag 26.01.2010, 16:22
Beitrag #12


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Zitat (realdeal @ 25.01.2010, 15:18) *
Also ist das was hier geschrieben steht völliger schwachsinn,könntet Ihr euch das hier mal anschauen!!???
Zu den Links: Der große Automobilclub erlaubt keine Deeplinks auf seine Seite. Deswegen werden da ##### eingefügt. Es weiß hier aber jeder welcher Club gemeint ist. wavey.gif
Zitat (realdeal @ 25.01.2010, 15:18) *
kennt sich irgendjemand mit Gerichtsverhandlungen hier aus wegen "Fahrens ohne Fahrerlaubnis???
Nicht direkt. Ein paar Fragen beantwortet evtl. auch FAQ: Fahren ohne Fahrerlaubnis - § 21 StVG (Tatbestand und rechtliche Folgen)
Zitat (realdeal @ 25.01.2010, 15:18) *
Was könnnte ich denen am Gericht erzählen das meine Strafe nicht so hoch ausfällt???
Eher ist die Frage was du nicht erzählen solltest. Im Moment ist ja (hoffentlich) nur die Fahrt aktenkundig wo letztlich die cop.gif die Anzeige geschrieben haben. Ich würde zum Beispiel keine Aussagen über mögliche weitere Fahrten treffen. Das ist auch deine Recht, den als Beschuldigter würde ich mich nicht weiter selbst belasten.

Ich glaube aber nicht das die Strafe hier allzuhoch ausfallen wird. Evtl. könnte man auch mit einem Verbotsirrtum argumentieren. Letztlich steht aber das Fahren ohne FE nicht nur bei Vorsatz, sondern auch bei Fahrlässigkeit unter Strafe siehe auch § 21 StVG.

mfg
darkstar


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mir
Beitrag 26.01.2010, 18:11
Beitrag #13


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@realdeal: Was mich so verwundert: Eigentlich hättest Dir doch irgendjemand auch mal verklickern müssen, was dieser Führerschein bedeutet, wenn Du ihn in GB gemacht hast. Auch der Name weist ja schon auf einen provisorischen Charakter hin. Wie bist Du denn auf den Trichter gekommen?


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

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Anton Gorodezki
Beitrag 27.01.2010, 16:00
Beitrag #14


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Eventuell weil er auf einer seiner verlinkten Webseiten das hier gefunden hat:

Zitat
Kompliziert wird die Rechtslage bei als sog. „Provisional Driver Licence“ bezeichneten Führerscheinen. Ähnlich dem deutschen Führerschein auf Probe kann es sich um vollgültige Führerscheine handeln, die auch in Deutschland gültig sind.


Das besagt ja eben grade, dass AUCH eine Provisional Driver Licence hier gültig sein kann. Könnte mir schon vorstellen dass der ein oder andere dem Automobilclub glaubt wenn der das schreibt.


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Peter Lustig
Beitrag 27.01.2010, 16:39
Beitrag #15


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Die großen Automobilclubs beschäftigen im Allgemeinen nicht nur einen Juristen, die solche Aussagen vorher prüfen. Damit ist Gefahr einer Fehlinformation durch diese Institutionen als recht gering anzusehen. Grenzfälle sind aber dennoch durchaus denkbar, da das FE-Recht sehr komplex und in jedem Land anders ist. GB oder andere EU-Staaten würde ich jedoch hier nicht unbedingt dazu zählen.

Außerdem wird durch die Verwendung des Wörtchens "kann" im vorliegenden Fall zum Ausdruck gebracht, dass dies nicht notwendigerweise immer so sein muss. Dann muss eben eine genaue Einzelfallprüfung vorgenommen werden. Solche Formulierungen sind daher mit großer Vorsicht zu genießen.
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Anton Gorodezki
Beitrag 27.01.2010, 18:21
Beitrag #16


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Prinzipiell schon. Nur die ganzen Bedingungen, unter denen das angeblich zutrifft, sind ja untendrunter aufgelistet, ich wollte die jetzt nur nich alle mitzitieren. So. Und diese vom TE zitierten Bedingungen widersprechen allem, was hier bisher gesagt wurde. Kein Wunder, wenn der TE da verwirrt ist.


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djtommy
Beitrag 13.01.2011, 07:15
Beitrag #17


Neuling


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Hallo,
also ich hatte auch bedenken gehabt mit dem PDL, doch die waren ohne Grund.
Ich bin mal angetrunken auto gefahren (in Deutschland) was auch vor gericht ging.
Der Staatsanwalt äusserte mehrfach dass der PDL "IN DEUTSCHLAND GÜLTIG IST".
Und wenn dieser es sagt "MUSS" es ja stimmen.
Also normalerweise können sie dir nichts WENN du/sie nichts gegen die StVO verstoßen hast.
Also wiederhole mich "Der PDL ist in Deutschland GÜLTIG"
Habe wegen trunkenheit im verkehr ZUM GLÜCK nur 900euro strafe und 5 weitere monate (1 jahr insgesamt) führerscheinentzug.
also wird bei dir ("wenn du nichts verbrochen hast") nichts bei heraus kommen
Hoffe konnte ein bissel helfen.
mfg
Tommy

Der Beitrag wurde von djtommy bearbeitet: 13.01.2011, 07:20
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Andreas
Beitrag 13.01.2011, 09:12
Beitrag #18


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Zitat (djtommy @ 13.01.2011, 07:15) *
Also wiederhole mich "Der PDL ist in Deutschland GÜLTIG"


Das ist falsch.

Du hast nur Glück gehabt.


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Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
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jfk
Beitrag 13.01.2011, 09:17
Beitrag #19


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Hallo djtommy,

der Thread ist ein Jahr alt - der Drops für @realdeal dürfte gelutscht sein. wavey.gif


--------------------
Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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nachteule
Beitrag 13.01.2011, 09:28
Beitrag #20


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Hallo, Djtommy,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Staatsanwälte sind auch nur Menschen, die sich irren können.

Wenn der Staatsanwalt in Deinem Fall überzeugt war, dass der Führerschein hier gültig ist, heißt das noch nicht zwingend, dass er tatsächlich gültig ist.

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 13.01.2011, 18:52
Beitrag #21





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Zitat (djtommy @ 13.01.2011, 07:15) *
also ich hatte auch bedenken gehabt mit dem PDL, doch die waren ohne Grund.

Aus welchem Land? Die Bezeichnung gibt es in vielen Ländern und sagt nichts darüber aus, ob es sich um einen Lernführerschein nach deutschem Recht handelt. Falls der Führerschein aus GB war und die weiter oben schon erwähnten Einschränkungen hatte, dann handelt es sich allerdings um einen Lernführerschein, der nicht zum Fahren in D berechtigt.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 17.05.2024 - 11:00