... Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zur Zulassung von Personen zum Straßenverkehr

    
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  FeV: Anlage 10 | Staatenliste Sonstige | Anlage 12  ]

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Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Anlagen zur Fahrerlaubnis-Verordnung

Anlage 11 (zu §31)

Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis

 Staatenliste

Hinweis: In der nachfolgenden Tabelle sind diejenigen sonstigen Staaten aufgeführt, deren Fahrerlaubnisse nach Umschreibung in Deutschland ganz oder teilweise anerkannt werden. In den Spalten "Theoretische Prüfung" und "Praktische Prüfung" ist weiter angegeben, ob bei Umschreibung eine gesonderte Prüfung gefordert wird (ja/nein).

Hinweis: Weitere Informationen zum Thema Ausländischer Führerschein erhalten Sie bei uns in einem ausführlichen Beitrag über die Anerkennung und Umschreibung von ausländischen Führerscheinen sowie in unserem Forum...


Sonstige Staaten


Ausstellungsstaat Klassen Theoretische Prüfung Praktische Prüfung
Andorra alle nein nein
Französisch Polynesien alle nein nein
Guernsey alle nein nein
Insel Man alle nein nein
Israel B nein nein
Japan alle nein nein
Jersey alle nein nein
Kroatien alle nein nein
Monaco alle nein nein
Neukaledonien alle nein nein
Neuseeland 1, 6 10) ja nein
Republik Korea 1, 2 ¹) nein nein
San Marino alle nein nein
Schweiz alle nein nein
Singapur alle nein nein
Südafrika alle nein nein
Taiwan *) B/BE ¹) nein ja

¹)   Soweit in der Spalte "Klasse(n)" nicht "alle", sondern nur eine bestimmte Klasse oder bestimmte Klassen genannt sind, erfolgt aufgrund dieser Klasse(n) nur die Erteilung der Klasse B.

10)   Amtl. Anm.: Die Umschreibung der Klasse 6 erfolgt in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse A beschränkt, sofern der Inhaber das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Im übrigen wird die Fahrerlaubnis der Klasse A unbeschränkt erteilt.

*)   Fahrerlaubnisse, die im tatsächlichen Herrschaftsbereich der Behörden in Taiwan erteilt wurden. Deutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan.


 
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Anlage 11 FeV: Weitergehende Informationen
Stand / Letzte Änderung ...
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung, FeV) vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2214) in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.09.2009. Letzte Änderung durch: Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 52 S. 2631 Art. 3, ausgegeben zu Bonn am 13. August 2009).
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