... Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zur Zulassung von Personen zum Straßenverkehr

    
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  FeV: Anlage 10 | Staatenliste Canada | Anlage 12  ]

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Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Anlagen zur Fahrerlaubnis-Verordnung

Anlage 11 (zu §31)

Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis

 Staatenliste

Hinweis: In der nachfolgenden Tabelle sind diejenigen kanadischen Provinzen aufgeführt, deren Fahrerlaubnisse nach Umschreibung in Deutschland ganz oder teilweise anerkannt werden. In den Spalten "Theoretische Prüfung" und "Praktische Prüfung" ist weiter angegeben, ob bei Umschreibung eine gesonderte Prüfung gefordert wird (ja/nein).

Hinweis: Weitere Informationen zum Thema Ausländischer Führerschein erhalten Sie bei uns in einem ausführlichen Beitrag über die Anerkennung und Umschreibung von ausländischen Führerscheinen sowie in unserem Forum...


Pkw-Fahrerlaubnisse der Kanadischen Provinzen ¹)


Ausstellungsstaat Klassen Theoretische Prüfung Praktische Prüfung
Alberta 5 nein nein
British Columbia 5, 7 (Novice Driver's License) nein nein
Manitoba 6), 4 Stage F 3), 3 Stage F 3), 2 Stage F 3), 1 Stage F 3) nein nein
New Brunswick 5, 7 Stufe 2 nein nein
Newfoundland 5 nein nein
Northwest Territories 5 nein nein
Nova Scotia 5 nein nein
Ontario G nein nein
Prince Edward Island 5 nein nein
Quebec 5 nein nein
Saskatchewan 1 und 5 nein nein
Yukon 5 nein nein

¹)   Soweit in der Spalte "Klasse(n)" nicht "alle", sondern nur eine bestimmte Klasse oder bestimmte Klassen genannt sind, erfolgt aufgrund dieser Klasse(n) nur die Erteilung der Klasse B.

3)   Beinhaltet Pkw-Klasse.

6)   In den Fällen, in denen die Klasse 5 Stage L oder Stage A vorliegt, ist eine prüfungsfreie Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nicht möglich (Lernführerschein).


 
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Anlage 11 FeV: Weitergehende Informationen
Stand / Letzte Änderung ...
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung, FeV) vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2214) in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.09.2009. Letzte Änderung durch: Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 52 S. 2631 Art. 3, ausgegeben zu Bonn am 13. August 2009).
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