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> Entzug der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Schematische Darstellung
Hornblower
Beitrag 08.03.2009, 18:10
Beitrag #1


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Vorwort
Der Folgende Thread soll dazu dienen, den Verwaltungsweg zu veranschaulichen, der nach Drogenkonsum zum Verlust der Fahrerlaubnis führen kann. Die Ausführungen sind zu diesem Zeitpunkt eine Gemeinschaftsarbeit von Mr. T und Hornblower. Sie erheben nicht den Anspruch, der Weisheit letzter Schluß zu sein, sondern sie sind verbesserungswürdig und ggf. auch kontrovers zu diskutieren. Deshalb sind Ergänzungen, Anregungen und Korrekturen ausdrücklich erwünscht und wir laden explizit zur Diskussion ein.

Um die Übersichtlichkeit für Informationssuchende zu wahren, sollten wir Diskussionen allerdings im Thread Entzug der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Diskussionsthread führen. Wichtige Resultate können dann bei Gelegenheit in diesen Thread eingearbeitet werden.

In diesem Sinne auf gute Zusammenarbeit,

H.H.




Einleitung
Der Verwaltungsweg, der bei Drogenkonsum zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann, ist komplex und vielen auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmern nicht bekannt. Im Folgenden soll der Entscheidungsweg, der von der Würdigung des Sachverhaltes über die Einleitung weiterer Prüfungen bis zum Fahrerlaubnis-Entzug führen kann, mit graphischen Mitteln erläutert werden.

Das Schaubild soll durch den graphischen Ansatz einen zu den reinen Gesetzestexten alternativen Zugang ermöglichen; insbesondere soll es dem Betroffenen helfen, einen Überblick zu gewinnen, an welcher Stelle des Verwaltungsverfahrens er steht, wie er dort hinkam und wie es wahrscheinlich weitergeht.

Grundlage für die Erstellung des Schaubildes sind die einschlägigen gesetzlichen Regelungen, wobei der Fokus auf dem Entzug der Fahrerlaubnis auf dem Verwaltungswege liegt; der Entzug der FE auf Grundlage des Buß- und Strafrechts wird zunächst nur peripher behandelt.

Das Schaubild erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder „Richtigkeit“. Der Ablauf entspricht der Vorstellung, die sich die Autoren von den gesetzlichen Regelungen und dem „allgemeinen Ablauf“ gemacht haben. Bei den Entscheidungen der Behörden müssen oftmals sehr individuelle Umstände berücksichtigt werden, und die einschlägigen Gesetze lassen den verantwortlichen Personen gewisse Spielräume, um auf die jeweiligen Einzelfälle angemessen eingehen zu können. Insofern können die nachfolgenden Diagramme und Erläuterungen nur grob schematisch einen Pfad aufzeigen und Erklärungen zu bestimmten Thematiken geben. Letztlich relevant ist aber immer nur der Text der gesetzlichen Regelungen selbst sowie die Entscheidungen der mit einem konkreten Fall dienstlich befassten Personen. Die Ausführungen in diesem Thread haben keinerlei Verbindlichkeit und haben nur den Status einer persönlichen, tendenziellen Sichtweise.


Bedeutung des ärztlichen Gutachtens
Das ärztliche Gutachten wird eingesetzt, um fachmedizinisch zu klären, welche Konsumform bei einem Konsumenten vorliegt. In ihrer Natur reicht diese Untersuchung in die Vergangenheit und endet bei der Gegenwart. Das ärztliche Gutachten ist nicht dazu gedacht, Prognosen für die Zukunft zu geben.
In das Gutachten fließt u.a. der momentane Gesundheitszustand des Probanden ein; hierzu werden einschlägige Körperfunktionen überprüft und ggf. Laboruntersuchungen (Blut- und Urinproben, Haaranalysen, etc.) berücksichtigt. Diese Untersuchungen liefern primär Informationen zum Zustand zur Zeit der Untersuchung; Ableitungen über die Ausprägung des Drogen-Konsums für einen zurückliegenden Zeitraum sind im Rahmen der ärztlichen Erfahrung und des wissenschaftlichen Kenntnisstandes indirekt möglich.
In das Gutachten fließen aber auch Informationen aus anderen Quellen ein, z.B. aus Gesprächen, die der Arzt mit dem Probanden führt und in denen Aussagen zum Gesundheitsverlauf und Wirkstoff-Konsum gemacht werden.


Bedeutung der medizinisch-psychologischen Untersuchung
Neben der Ermittlung des derzeitigen bzw. bisherigen Standes des Drogen-Konsums zielt die MPU darauf ab, eine Prognose für das Konsum-Verhalten in der Zukunft und ggf. dessen Bedeutung für den Straßenverkehr zu treffen. Hierzu gehört einerseits die Aufnahme des Status Quo; andererseits wird durch ein psychologisches Gespräch geklärt, ob sich der Proband der Gefahren seines Drogen-Konsums bewusst ist und seinen Konsum im Griff hat. Dies kann bedeuten, dass geprüft wird, ob der Proband zuverlässig Konsum und Führen eines Kfz trennen kann, bzw. ob er gewillt und in der Lage ist, eine dauerhafte und konsequente Abstinenz zu gewährleisten.
Der Blick in die Zukunft ist dabei natürlich immer mit Unsicherheiten belastet. Ein Hilfsmittel für die Prognosen des Gutachters sind aber wissenschaftliche Erkenntnisse auf statistischer Basis, die zeigen, welche Voraussetzungen ein Proband erbringen muß, um eine positive Prognose erhalten zu können. Diese Voraussetzungen sind abhängig von der Schwere des Rauschmittel-Problems, von der Art der Droge, der Sucht- oder Missbrauchs-Historie bishin zu individuellen Lebensumständen des Probanden.


Im folgenden Schaubild sind Entscheidungsknoten, zu denen es weitere Erläuterungen gibt, durch einen * markiert.

Angehängtes Bild



Anmerkungen zu den Entscheidungsknoten des Schaubildes

Knoten 8

Der Nachweis kann sowohl durch analytische Methoden erfolgen, als auch durch die Auswertung anderer Umstände, wie z.B. die eigene Aussage des Konsumenten.


Knoten 13

Der Nachweis kann sowohl durch analytische Methoden erfolgen, als auch durch die Auswertung anderer Umstände, wie z.B. die eigene Aussage des Konsumenten.


Knoten 13b

Gem. § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV ist die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen bei wiederholten Zuwiederhandlungen im Straßenverkehr nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes, wobei diese Zuwiederhandlungen nicht weiter ausgeführt sind. Dies bedeutet, dass die Art des konsumierten Rauschmittels unerheblich ist; die MPU ist bsp. auch anzuordnen, wenn ein Eintrag wegen Alkohols oder Amphetaminen bestand und aktuell eine berauschte Fahrt unter Cannabis vorliegt; umgekehrt ist auch eine MPU anzuordnen, wenn ein Cannabis-Eintrag vorliegt und eine Alkohol-Trunkenheitsfahrt hinzukommt.


Knoten 14

Der Nachweis kann sowohl durch analytische Methoden erfolgen, als auch durch die Auswertung anderer Umstände, wie z.B. die eigene Aussage des Konsumenten.


Knoten 19

Weitere Gründe können sich manifestieren z.B. in dokumentierten Konsumspuren (brennender Joint im Aschenbecher bei nur einem Fahrzeuginsassen), besonders gefährdeten Personengruppen (bsp. Jugendliche), bekannte soziale Faktoren, etc.


Knoten 25

Eignungszweifel können u.A. begründet sein durch:
  • Cannabis-Konsum in fahreignungsrelevanter Weise, auch bei THC < 1 ng (sic!)
  • Aufgefundener Cannabis in einer Menge von mehr als 50 Konsumeinheiten; kleine Mengen Cannabis rechtfertigen hingegen kein ä.G.



Knoten 28

Dies ist bsp möglich durch Aussagen über vergangene Zeiträume oder Verzögerungen durch Verwaltungs-/Prozessweg.


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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