Modafinil im Strassenverkehr, Führen eines Kraftfahrzeuges unter VIGIL |
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Modafinil im Strassenverkehr, Führen eines Kraftfahrzeuges unter VIGIL |
24.02.2009, 12:43
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 90 Beigetreten: 27.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34626 |
Mein Tread bezieht sich darauf, ob es fundierte Erkenntnisse darüber gibt, wie sich das Medikament VIGIL, Wirkstoff Modafinil, beim Führen von Kraftfahrzeugen auswirkt. Das Medikament soll helfen, krankheitsbedingte Müdigkeitserscheinungen zu lindern, bzw. diese erst überhaupt nicht zustande kommen zu lassen. Bisher konnte ich diesbezüglich noch keine Infos bekommen, auch mein Hausarzt, den ich kürzlich mal ganz nebenbei auf dieses Thema ansprach, sah mich nur verwundert an, konnte mir aber auch keine weiteren Auskünfte dazu auf die Schnelle geben. Er sprach lediglich davon, dass dieses Medikament noch relativ neu auf dem Markt sei und unter anderem bei Doping-Tests zu einem positiven Ergebnis führen könne. Fraglich wäre auch, ob das Führen von Kraftfahrzeugen unter dem Wirkstoff Modafinil überhaupt zulässig ist... Aus Recherchen im www habe ich nebenbei erfahren, dass dieser Wirkstoff ursprünglich gegen Depressionen helfen sollte, sich aber unerwartet auch für andere Einsatzgebiete anbot. Angeblich ist die Packungsbeilage relativ spärlich, es soll nichts darüber drin stehen, ob es evtl. das Reaktionsvermögen beeinflusst, auch soll nichts darüber angegeben sein, dass das Führen von Kraftfahrzeugen unter Einnahme des Medikaments verboten, oder zumindestens nicht angeraten sei. Vorstellen kann ich mir das ja nicht so ganz... Vielleicht kann mir ja jemand von Euch etwas dazu sagen!? Gruss EuropaTC -------------------- "... keine verdammten Kompromisse ...!" *Zitat Colin Chapman ( LOTUS-Gründer und Leichtbaufanatiker)
"Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe!" (Walter Röhrl) |
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24.02.2009, 13:30
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Zumindest ist das Medikament seit März 2008 nicht mehr Btm-Rezeptpflichtig.
-------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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24.02.2009, 14:54
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13619 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
Zumindest ist das Medikament seit März 2008 nicht mehr Btm-Rezeptpflichtig. ...aber immer noch verschreibungspflichtig (d.h. zwar kein Btm mehr, aber auch nicht gerade ein homöo Vernünftige Infos habe ich ansonsten auf die Schnelle keine finden können. Hat der TE keinen Beipackzettel? Was sagt denn der verschreibende Arzt dazu? Zwar wirkt es wohl auf Gehirn und Psyche; richtig eingestellt soll es ja aber gerade eine Fehlfunktion kompensieren. Ich würd' deshalb sagen: Der Arzt muß den Einzelfall beurteilen. Grüße, H.H. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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24.02.2009, 15:04
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 03.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45149 |
Hm, aber es wirkt doch gegen Schlaf, also warum sollte es dann nicht im Verkehr zugelassen sein?
Und solange der Arzt keine Bedenken dagegen äußert, würd ich mich auch darauf verlassen. Und nicht alles, was auf Psyche und Gehirn wirkt, ist gleichzeitig nicht im Straßenverkehr zugelassen. |
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24.02.2009, 15:15
Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 17 Beigetreten: 02.12.2007 Mitglieds-Nr.: 38716 |
Vigil wird derzeit gerne als Fitmacher missbraucht. Im Beipackzettel ist -wie bei sehr vielen Medikamenten- "nur" der Einfluss auf das Reaktionsvermögen erwähnt. Aus den Fachinformationen des Herstellers geht hervor, dass keine Studien zur Verkehrstüchtigkeit durchgeführt worden sind, dass es aber zu Sehstörungen und Benommenheit kommen kann.
Um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich nach Einnahme von Vigil nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Die Eliminationshalbwertzeit beträgt immerhin 10 bis 12 Std, d.h., mit einer Wirkung muss nach dieser Zeit noch gerechnet werden (vergleichbar mit Restalkohol). Gruß, Wolf -------------------- Gruß
Wolf |
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24.02.2009, 16:39
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#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13619 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
Aus den Fachinformationen des Herstellers geht hervor, dass keine Studien zur Verkehrstüchtigkeit durchgeführt worden sind, dass es aber zu Sehstörungen und Benommenheit kommen kann. Hallo Wolf, das ist eine gute Info. Klasse! es wirkt doch gegen Schlaf, also warum sollte es dann nicht im Verkehr zugelassen sein? Weil es möglicherweise zu Selbstüberschätzung, Überreaktionen oder Fehleinschätzungen von Gefahren führen könnte (ob in der Tat bei diesem Medikament, weiß ich nicht). Bsp. sind Amphetamine auch "Wachmacher", aber die psychoaktive Wirkung ist derart, daß Konsumenten zu einem Risikofaktor im Straßenverkehr werden. Zitat Und solange der Arzt keine Bedenken dagegen äußert, würd ich mich auch darauf verlassen. Sofern der Arzt es explizit als unbedenklich erklärt, ist dies OK. Sofern er sich nur nicht dagegen äußert, könnte es sein, daß er entsprechende Gefahren nur nicht im Fokus hat. Daruaf würde ich mich NICHT verlassen! Zitat Und nicht alles, was auf Psyche und Gehirn wirkt, ist gleichzeitig nicht im Straßenverkehr zugelassen. Genug Stoffe, die auf Psyche und Gehirn wirken, schränken aber auch die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr ein. Bevor ich nicht weiß, wie ein Stoff nun wirklich wirkt, würde ich mich hüten, ein unkalkulierbares Risiko einzugehen. Ich für meinen Teil kenne den Stoff nicht und verfüge derzeit auch über keinerlei weitere Informationen. Deshalb rate ich, diejenigen Personen zu fragen, die Erfahrungen mit dem Stoff haben: Die verschreibenden Ärzte. Grüße, H.H. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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24.02.2009, 17:10
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#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 432 Beigetreten: 12.08.2008 Wohnort: zwischen den Meeren Mitglieds-Nr.: 43687 |
auch mein Hausarzt, den ich kürzlich mal ganz nebenbei auf dieses Thema ansprach, sah mich nur verwundert an, konnte mir aber auch keine weiteren Auskünfte dazu auf die Schnelle geben. Er sprach lediglich davon, dass dieses Medikament noch relativ neu auf dem Markt sei und unter anderem bei Doping-Tests zu einem positiven Ergebnis führen könne. Tja, dann hat er wohl seine Hausaufgaben nicht gemacht.(sechs--setzen!) Nein , im Ernst, bitte ihn, dass er sich mal genauer informiert.Das macht er bestimmt. Wenn nicht, frag einen anderen Arzt! Liebe Grüße Kleine M.M. -------------------- Ich bin nicht so oder so - Ich bin so, so, so, so und SO! - So bin ich!
Olles Hansengedicht |
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24.02.2009, 18:51
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13114 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Zitat Zusammensetzung 1 Tbl. enth.: Modafinil 100mg. Sonst. Bestandteile: Lactose 1H2O, vorverkleisterte Stärke, mikrokristalline Cellulose, Croscarmellose-Natrium, Povidon, Magnesiumstearat (Ph. Eur.). Anwendung Narkolepsie m. u. ohne Kataplexie. Mittelschw. bis schw. obstruktives Schlafapnoe-Syndrom m. exzessiver Tagesschläfrigkeit trotz adäquater CPAP-Therapie. Mittelschw. bis schw. chron. Schichtarbeiter-Syndrom m. exzessiver Schläfrigk. b. Pat. m. Nachtschicht-Wechsel, wenn and. Schlaf-hygienische Maßnahmen zu keiner zufrieden stellenden Besserung geführt haben. Gegenanzeigen Behandl. m. Prazosin, Abhängigkeitserkr. in d. Vorgeschichte (Alkohol, Medikamente, Drogen). Anwendungsbeschränkung Schwere Angstzustände (außer b. Behandl. in Facheinrichtungen), Psychosen, Depressionen od. Manien in d. Vorgeschichte, schw. Leber- od. Nierenerkrank., Hypertonie, Herz- Kreislauf-Erkrank.; hereditäre Galactose-Intoleranz, Lactase-Mangel, Glucose-Galactose Malabsorption. Anw. b. Kdrn. u. Jugendl. nicht empfohlen. Schwangerschaft Strenge Nutzen-Risiko-Abwägung! Stillzeit Kontraindiziert. Nebenwirkungen Sehr häufig: Kopfschm.; Häufig: Abnorm. Leberfunktionstests (dosisabh. Erhöh. d. alkal. Phosphatase u. GGT), Herzjagen, Herzklopfen, Benommenh., Schläfrigk., abnorme Empfindungen (Parästhesien), verschwom. Sehen, Bauchschmerz, Übelkeit, Mundtrockenh., Durchfall, Verdauungsstör., Verstopfung, Appetitlosigk., Gefäßerweiterung, Kraftlosigk., Brustschm., Nervosität, Schlaflosigk., Angst, Depression, Denkstör., Verwirrtheit. Gelegentl.: EKG-Veränd., Gewichtsveränd., Arrhythmien, zusätzl. Herzschläge (Extrasystolen), Bradykardie, Blutbildveränd. (Eosinophilie, Leukopenie), Stör. d. Bewegungsabläufe (Dyskinesien), erhöh. Muskeltonus, Erinnerungslücken (Amnesie), Migräne, gesteig. Bewegungsaktivität (Hyperkinesien), Zittern (Tremor), Schwindel, ZNS Stimulation, Koordinationsstör., Bewegungsstör., Sprachstör., unangenehmer Geschmack, Sehstör., Bindehautentzünd. (Trockenes Auge), Atemstör., verstärkter Hustenreiz, Asthma, Nasenbluten, Blähungen, Reflux, Erbrechen, Zungenentzünd., Dysphagie, Mundulzera, Urinveränd., Veränd. in d. Häufigkeit d. Wasserlassens, Schwitzen, Hautausschläge, Akne, Juckreiz, Rückenschm., Nackenschm., Muskelschwäche, Muskelschm., Muskelzuckungen, Gelenkschm., Beinkrämpfe, Appetitzunahme, Diabetes mellitus, Hypercholesterinämie, Hyperglykämie, Pharyngitis, Rhinitis, Sinusitis, Erhöh. d. Blutdrucks, Erniedr. d. Blutdrucks, Durst, periphere Ödeme, nervöse Reizbark., leichtere allerg. Reakt. (z.B. Heuschnupfen), Stör. d. Monatsblutung, emot. Labilität, Schlafstör., veränd. Träumen, Erregung, Abnahme d. geschlechtlichen Verlangens, Feindseligkeit, Depersonalisation, Persönlichkeitsstör., aggressive Reakt. Unbekannt: Schwere Hautreakt. (inkl. Erythema multiforme, Stevens-Johnson-Syndrom, tox. Epiderm. Nekrolyse und Hypersensitivitätssyndr. DRESS (Drug Rash with Eosinophilia and Systemic Symptoms)), Angioödeme, Nesselsucht (Urtikaria), Überempfindlichkeitsreakt. (charakt. d. Sympt. wie Fieber, Hautausschlag, Lymphadenopathie u. Anz. gleichz. Organbeteiligung), Psychosen, Manien, Wahnvorstellungen, Halluzinationen, Suizidgedanken. Wechselwirkungen Der Wirkst. hat Enzym-induz. Eigenschaften, daher Vorsicht b. gleichz. Anw. and. AM (insbes. oralen Kontrazeptiva, trizykl. Antidepressiva wie Clomipramin u. Desipramin, Antikonvulsiva wie Phenytoin, sowie Cyclosporin, Theophyllin, Warfarin, Diazepam u. Propranolol). Bei Anw. v. Östrogen-Gestagen- Präp. zur hormonellen Kontraz. kann deren empfängnisverhüt. Wirk. während d. Behandl. m. Vigil® sowie noch f. d. Dauer eines Zyklus nach Behandlungsende herabgesetzt sein (insbes. b. Mini- u. Mikropille). Es müssen daher normal dos. orale Kontrazeptiva (Ethinylestradiolgeh. ≥ 0,05 mg) od. andere Methoden d. Empfängnisverhüt. angew. werden. Hinweis Absetzen u. keine erneute Anw. b. ersten Anz. v. Hautausschl. u. psychiatr. NW (inkl. Suizidgedanken). NW wie verschwommenes Sehen od. Benommenheit könnten die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen. Narkolepsie-Pat. sind unbehandelt nicht in der Lage, Kraftfahrzeuge zu führen u. Maschinen zu bedienen. Unter d. Behandl. m. Vigil® kann das Führen v. Kraftfahrzeugen u.U. bedingt mögl. sein, wenn b. auftretender Müdigk. eine sofortige Unterbrechung der aktiven Teiln. am Straßenverkehr gesichert ist u. Verkehrssituationen m. hohen Aufmerksamkeitsanford. gemieden werden können. Bei Pat. m. Hypertonie ist eine Überwachung des Blutdrucks u. d. Herzfrequenz erforderl. Bei Pat. m. Herz-Kreislauf-Erkrank. sollten regelm. EKG- Unters. vorgenommen werden. Gute Schlafhygiene sollte beibehalten werden. Da die Wirksamk. von Modafinil in der Langzeitanw. (länger als 12 Wo.) nicht in placebokontrollierten Studien evaluiert wurde, sollte eine Langzeitanw. in regelm. Abständen überprüft werden. Langzeitther. sollte in regelm. Abständen überprüft werden (1 J.). Nach mehrj. Therapie (5 J.) sollte eine Überprüfung d. Notwendigk. einer weit. Behandl. im Schlaflabor vorgenommen werden. B. plötzl. Absetzen wurden bisher weder Rebound-Phänomene noch eine Abhängigk. gefunden. Dosierung Erw.: Narkolepsie: 2-4 Tbl./d als Einzeldos. morgens od. aufgeteilt (morgens u. mittags). Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom: 2 Tbl./d als Einzeldos. morgens unzerkaut mit Flüssigk., Steigerung auf 4 Tabl./d mögl. Chronisches Schichtarbeiter-Syndrom bei Pat. m. Nachtschicht-Wechsel: 2 Tbl./d als Einzeldos. ca. 1 Std. vor Beginn der Nachtschicht. Bei Pat. m. schw. Einschränkung d. Leber- od. Nierenfkt. sollte die Dosis halbiert werden. Bei ält. Pat. sollte eine Dosisreduktion in Betracht gezogen werden. Bei chron. Schlafapnoe-Syndrom sollten, neben d. symtom. Ther. mit Vigil®, auch and. Therapiemaßnahmen wie z.B. eine adäquate CPAP-Ther. sichergestellt werden. Weitere Inform. s. Fachinfo. Quelle: Gelbe Liste Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 29.04.2024 - 15:03 |