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> Folgen für den Führerschein wenn Thc Gehalt unter Grenzwert liegt?
skarapeus
Beitrag 31.01.2009, 23:22
Beitrag #1


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Hi Leute
Ich wurde vor 4 Wochen von der Polizei angehalten und musste einen Urintest abgeben. Da ich an Sylvester ein paar joints geraucht hatte war er positiv auf thc. Danach ab ins Krankenhaus und Blutprobe abgegeben, die Ärztin hat noch ein paar Tests gemacht, die bis auf den Pupillenreaktionstest alle ok waren ( Denke ich zumindest). Ich habe fest damit gerechnet das es das mit meinem Führerschein fürs erste war. Doch vor drei Tagen, als ich gerade bei nem Kumpel die bittere Pokalniederlage des Vfb ertragen musste, meldeten sich um( 23 uhr am Dienstag Abend! ) die Polizisten die mich kontrolliert hatten. Sie teilten mir mit das mein Blut zum Zeitpunkt der Probenentnahme 0,9 Nannogramm Thc enthielt. Da der Grenzwert seit 2004 bei 1,0 liegt habe ich von Seite der Polizei nichtmehr mit Konsequenzen zu rechnen . Sie meinten allerdings das sie den Vorfall der Führerscheinstelle melden müssen.

Mit was für Konsequenzen habe ich nun zu rechnen?

Danke für eure Antworten
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darkstar
Beitrag 31.01.2009, 23:29
Beitrag #2


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Zitat (skarapeus @ 31.01.2009, 23:22) *
Ich wurde vor 4 Wochen von der Polizei angehalten und musste einen Urintest abgeben. Da ich an Sylvester ein paar joints geraucht hatte war er positiv auf thc. Danach ab ins Krankenhaus und Blutprobe abgegeben, die Ärztin hat noch ein paar Tests gemacht, die bis auf den Pupillenreaktionstest alle ok waren ( Denke ich zumindest).
Sonstige Konsumangaben gemacht? think.gif
Zitat (skarapeus @ 31.01.2009, 23:22) *
Sie teilten mir mit das mein Blut zum Zeitpunkt der Probenentnahme 0,9 Nannogramm Thc enthielt. Da der Grenzwert seit 2004 bei 1,0 liegt habe ich von Seite der Polizei nichtmehr mit Konsequenzen zu rechnen .
Richtig. Eine OWI liegt erst ab 1ng/ml vor.
Zitat (skarapeus @ 31.01.2009, 23:22) *
Sie meinten allerdings das sie den Vorfall der Führerscheinstelle melden müssen.
Siehe § 2 Abs 12 StVG.

Zitat (skarapeus @ 31.01.2009, 23:22) *
Mit was für Konsequenzen habe ich nun zu rechnen?
Schwierig. Kommt auf Konsumangaben, Bundesland und auch den zuständigen Sachbearbeiter an. Von keinen Konsequenzen bis Anordnung eines ärztlichen Gutachtens halte ich in der Praxis alles für möglich. @Utopista wurde mit 0,9 ng/ml THC und 4 ng/ml THC-COOH erwischt. Es wurde ein äG angeordnet siehe auch klick.

mfg
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skarapeus
Beitrag 01.02.2009, 16:10
Beitrag #3


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Also ich habe absolut keine Angaben gemacht. Ich wurde in BW kontrolliert habe meinen Hauptwohnsitz aber in Bayern. Was bedeutet ein ärztlichen Gutachten? und was passiert wenn dieses negativ ausfällt ?. Ich konsumiere seit den Vorfall nichtsmehr aber so ein ärztlichen Gutachten ist doch absolutes Glückspiel, oder ?. Wie soll ein Arzt mein Konsumverhalten beurteilen ?. Ich weis leider nicht was für werte im bezug auf Abbauprodukte in meiner Blutprobe enthalten sind habe außer den Anruf absolut nichts bekommen. Wie lange dauert es in der Regel bis etwas vom Führescheinamt kommt?. Danke für eure fixen Antworten.
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darkstar
Beitrag 02.02.2009, 14:45
Beitrag #4


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Zitat (skarapeus @ 01.02.2009, 16:10) *
Also ich habe absolut keine Angaben gemacht.
Das ist gut.
Zitat (skarapeus @ 01.02.2009, 16:10) *
Ich wurde in BW kontrolliert habe meinen Hauptwohnsitz aber in Bayern.
Zuständig wäre die FEB in Bayern.
Zitat (skarapeus @ 01.02.2009, 16:10) *
Was bedeutet ein ärztlichen Gutachten? und was passiert wenn dieses negativ ausfällt ?.
Wie ein äG abläuft hatte ich verlinkt. Zu den Rechtsgrundlagen siehe § 14 FeV. Es war noch Trennungsvermögen vorhanden. Damit dürfte im äG maximal gelegentlicher Konsum festgestellt werden, siehe insbesondere Anlage 4 FeV (Punkt 9.2.2). Wenn regelmäßiger Konsum festgestellt würde, würde keine Fahreignung bestehen.
Zitat (skarapeus @ 01.02.2009, 16:10) *
Ich konsumiere seit den Vorfall nichtsmehr aber so ein ärztlichen Gutachten ist doch absolutes Glückspiel, oder ?. Wie soll ein Arzt mein Konsumverhalten beurteilen ?.
Durch deine festgestellten Werte und deine Angaben. Desweiteren sind bei einem äG auch Screens dabei.
Zitat (skarapeus @ 01.02.2009, 16:10) *
Ich weis leider nicht was für werte im bezug auf Abbauprodukte in meiner Blutprobe enthalten sind habe außer den Anruf absolut nichts bekommen. Wie lange dauert es in der Regel bis etwas vom Führescheinamt kommt?.
Das variiert im Bereich von 1-2 Monaten bis zu einem Jahr. Zumindest sind das Erfahrungswerte aus der Praxis. Ein guter Anhaltspunkt ist der Fall von Utopista. Da hatte es vom Vorfall bis Aufforderung der FEB ca. 6-7 Monate gedauert.

mfg
darkstar


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Hornblower
Beitrag 02.02.2009, 16:53
Beitrag #5


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Zitat (skarapeus @ 01.02.2009, 16:10) *
so ein ärztlichen Gutachten ist doch absolutes Glückspiel, oder ?. Wie soll ein Arzt mein Konsumverhalten beurteilen ?. Ich weis leider nicht was für werte im bezug auf Abbauprodukte in meiner Blutprobe enthalten sind habe außer den Anruf absolut nichts bekommen.


Wäre hilfreich, wenn Du Deinen THC-COOH-Wert wüßtest.

Wie oft konsumierst Du denn so?

Infos zu THC, THC-OH und THC-COOH gibt es hier und in den unmittelbar dort folgenden Postings!

Grüße,

H.H.


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skarapeus
Beitrag 02.02.2009, 19:35
Beitrag #6


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Also ich denk meineTHC-COOH-Wert waren so im "Mittelfeld" hab 2 wochen vor Weihnachten absolut nichts konsumiert dann von Weihnachten bis Sylvester so zwischen 1 und 5 Tüten am Tag und 3 Tage vor der Blutprobe nichts bis auf 1Tüte und am Abend der Kontrolle zwei drei züge weshalb meine Probe auch aktives THC enthielt. Ich werd mich warscheinlich nicht bei der Polizei nach meinen exakten Werten erkundigen, ändert ja eh nichts. Wenn ich jetzt clean bleib ists ja eh egal was von der F Behörde kommt( bis auf die Kosten des Screenings).



Seid ihr eigentlich alle Selbst von diesem Thema betroffen, oder woher kommt euer geballtes Wissen?

Super danke Leute war echt hilfreich
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Q-Treiberin
Beitrag 02.02.2009, 19:47
Beitrag #7


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Zitat (skarapeus @ 02.02.2009, 19:35) *
Seid ihr eigentlich alle Selbst von diesem Thema betroffen, oder woher kommt euer geballtes Wissen?

Ach, einfach eine bunte Mischung: Ehemals Betroffene, police.gif , Anwälte, Chemiker, Lehrer, Studenten, Ärzte, FW-Männer, RDler usw. usw.


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Gast_klaus62_*
Beitrag 04.02.2009, 11:39
Beitrag #8





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Zitat (skarapeus @ 02.02.2009, 19:35) *
Ich werd mich warscheinlich nicht bei der Polizei nach meinen exakten Werten erkundigen, ändert ja eh nichts.

würde aber extrem helfen
Zitat (skarapeus @ 02.02.2009, 19:35) *
Wenn ich jetzt clean bleib ists ja eh egal was von der F Behörde kommt( bis auf die Kosten des Screenings).

und die Dauer deiner Abstinenznachweise whistling.gif
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t-mo
Beitrag 04.02.2009, 11:50
Beitrag #9


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Grüß Gott wavey.gif

Zitat (skarapeus @ 02.02.2009, 19:35) *
von Weihnachten bis Sylvester so zwischen 1 und 5 Tüten am Tag und 3 Tage vor der Blutprobe nichts bis auf 1Tüte und am Abend der Kontrolle zwei drei züge weshalb meine Probe auch aktives THC enthielt.


da kann schon ein höherer thc-cooh wert rauskommen, bin zwar nicht so der experte aber ich schätze mal um die 50 werdens bestimmt sein. weil du hast ja immer "nachgeraucht". think.gif think.gif und laut deiner aussage war PK anfang Januar dann. Und der Carbonsäurewert baut sich langsam ab im Körper.

Hornblower hat da ein sehr sehr gutes wissen.

Du solltest lieber nochmal bei den netten police.gif all deine Werte nachfragen. wavey.gif


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Hornblower
Beitrag 04.02.2009, 12:15
Beitrag #10


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Zitat (t-mo @ 04.02.2009, 11:50) *
ich schätze mal um die 50 werdens bestimmt sein.


Jo. Ist doch "gutes Mittelfeld". whistling.gif


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t-mo
Beitrag 04.02.2009, 12:30
Beitrag #11


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gutes mittelfeld laugh2.gif laugh2.gif

also dann war ich ja mit meinen 166 "Oberklasse" oder besser gesagt "Meisterliga".

Man ich war sooooooo DUMM DUMM DUMM sad.gif sad.gif blushing.gif


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skarapeus
Beitrag 04.02.2009, 18:35
Beitrag #12


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Hi t mo
hab grad bei den "netten Polizisten" wie ihr sie nennt angerufen (waren in meinem Fall auch echt in Ordnung hab da schon ganz andere kennengelernt) . Du bist echt gut im schätzen thumbup.gif mein THC- COOH Wert lag bei 40 NG. hab mir mal das Daldrup schema angeschaut, da steht was von THC COOH sollte unter 15 NG sein, sonst hab ich mit härteren Konsequenzen zu rechnen. Hab ich das richtig interpretiert ? Wie schätzt ihr meine chancen das ich nichts von der Führescheinbehörde höre? , bin sonst ja noch nie aufgefallen.

Peace


Skarapeus
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Hornblower
Beitrag 04.02.2009, 19:43
Beitrag #13


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Wäre das vielleicht eine Geschäftsidee?

cop.gif "Also, Herr skarapeus: Der Schnelltest war positiv. Sie können jetzt entweder eine Blutprobe abgeben, die wir auf Ihre Kosten teuer analysieren lassen, oder sie lassen ihre Cannabis-Werte gegen eine Spende im VP schätzen." smartass.gif


Was kann nun drohen? Bei dem geringen THC- und hohen THC-COOH-Wert könnte ein aufgeweckter FEB-Mitarbeiter auf den Verdacht kommen, Du könnest ja auch ein regelmäßiger Konsument mit ausgesprochen niedrigen Werten sein. In solch einem Fall wäre ein äG denkbar, mit dem Deine Konsumform abschließend geklärt werden soll.

Das ist alles bei Dir ziemlich grenzwertig. Kann auch sein, daß Dein Sachbearbeiter schlecht drauf ist und Deine Akte zur Seite legt, weil Du unter der ng-Grenze liegst.

Viele Grüße,

H.H.


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GSX-R
Beitrag 04.02.2009, 19:43
Beitrag #14


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Zitat (skarapeus @ 04.02.2009, 18:35) *
Wie schätzt ihr meine chancen das ich nichts von der Führescheinbehörde höre? , bin sonst ja noch nie aufgefallen.

Ziemlich mager. Schätze, Du wirst ein äG. machen müssen, zur Klärung der Konsumform. Mindestens.

Btw, ich bin der von @ Q-Treiberin erwähnte Lehrer im Board. wink.gif


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Hornblower
Beitrag 04.02.2009, 19:44
Beitrag #15


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Erster!

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GSX-R
Beitrag 04.02.2009, 19:46
Beitrag #16


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Streber! tongue.gif


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Q-Treiberin
Beitrag 04.02.2009, 19:54
Beitrag #17


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Zitat (GSX-R @ 04.02.2009, 19:43) *
Btw, ich bin der von @ Q-Treiberin erwähnte Lehrer im Board. wink.gif
Ich hätte Dich nicht verraten... thread.gif


Sorry für offtopic.gif


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skarapeus
Beitrag 04.02.2009, 21:20
Beitrag #18


Neuling
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Ok dann also warscheinlich ein äG.

Ich fahr Ende Februar für 3 Wochen weg ( Semesterferien) Mal angenommen ich bekomm genau dann den Brief von der Führerscheinbehörde ,wie lang habe ich zeit um auf den Brief zu reagieren bzw ein äG vorzulegen. Was soll ich im äG zu meinem Konsum sagen?. Einmaliger Konsum kaufen die mir bei den Werten ja bestimmt nicht ab . Wird nur 1 Test Gemacht oder ists warscheinliche, dass ich über 6 bzw 12 Monate regelmäsig zum screening muss? .

Peace

Zitat
Ziemlich mager. Schätze, Du wirst ein äG. machen müssen, zur Klärung der Konsumform. Mindestens.
Das " Mindestens" hatte ich bis jetzt überlesen ohmy.gif was wäre denn mein worst case szenario?.

Wollt mich übrigens mal bei euch allen bedanken clapping.gif .


thx
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Q-Treiberin
Beitrag 04.02.2009, 21:33
Beitrag #19


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Zitat
Das " Mindestens" hatte ich bis jetzt überlesen ohmy.gif was wäre denn mein worst case szenario?.
Anordnung einer MPU mit mindestens 6 Monaten Abstinenznachweis in einer Frist die weitaus kürzer ist als 6 Monate und somit Entzug der FE...


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t-mo
Beitrag 05.02.2009, 09:36
Beitrag #20


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Guten Morgen wavey.gif unsure.gif

im schlimmsten fall:

entzug der fahrerlaubniss, ein abstinenznachweis über 6 monate mit anschließender medizinisch psychologischer untersuchung (kurz MPU).
dazu empfiehlt es sich ein seminar für drogenabhängige zu besuchen um deine inneren/äußeren grunde wieso/warum aufzuarbeiten.
wie gesagt, es empfiehlt sich, ist kein muss aber von vorteil.
klar man kann es auch "ohne anerkannt hilfe" probieren die mpu zu schaffen. glaube timmay thread ist da gutes exemplar

guggsch du hier nei

ein weiterer vorteil für Dich ist wenn du dich auch hier im VP mit deinem Problem auseinandersetzt, hier gibt es sehr sehr gute "HELFER" rolleyes.gif


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skarapeus
Beitrag 05.02.2009, 20:07
Beitrag #21


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Ist echt nett von euch aber mein einziges Problem ist die Führerscheinbehörde!. Ich hatte nie Probleme mit meinem Konsum. Hab schließlich von einem Tag auf den anderen beschlossen komplett aufzuhören, war bis jetzt auch kein Problem.
Also ich sag in in naher Zukunft dann bescheid wie meine Geschichte weiterging.

Peace und Danke

skarapeus wavey.gif
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skarapeus
Beitrag 16.03.2009, 22:49
Beitrag #22


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Hi
Also ich hab Post bekommen, zum einen vom Staatsanwalt, der wie erwartet das Verfahren eingestellt hat und vom Landratsamt die auch das Bußgeldverfahren eingestellt haben . Sieht also soweit alles ganz gut aus. Der Brief vom Landratsamt ist von der Bußgeldstelle, Führerscheinbehörde is ja ne andere Abteilung des Landratsamt, ich rechne also immernoch mit Post von denen. Mal schauen wenn in den nächsten 4 Wochen nichts kommt werd ich wohl glück gehabt haben smile.gif .

Peace
skarapeus wavey.gif
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Gast_klaus62_*
Beitrag 17.03.2009, 01:35
Beitrag #23





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Zitat (skarapeus @ 16.03.2009, 22:49) *
Mal schauen wenn in den nächsten 4 Wochen nichts kommt werd ich wohl glück gehabt haben smile.gif .


könnte durchaus auch länger dauern think.gif
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Mr.T
Beitrag 17.03.2009, 14:12
Beitrag #24


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Ich rechne damit, dass sich die FSST nicht melden wird.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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skarapeus
Beitrag 20.03.2009, 13:39
Beitrag #25


Neuling
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Hi Mr.T
Entlich mal einer der Optimismus verbreitet , dass gefällt mir. Ich hoff du hast recht wink.gif
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Gast_klaus62_*
Beitrag 20.03.2009, 15:33
Beitrag #26





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dann hast du mein Posting nicht verstanden crybaby.gif

unter "durchaus länger" meinte ich nämlich das gleiche wie @Mr.T laugh2.gif
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t-mo
Beitrag 20.03.2009, 16:23
Beitrag #27


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Zitat (klaus62 @ 20.03.2009, 15:33) *
unter "durchaus länger" meinte ich nämlich das gleiche wie @Mr.T laugh2.gif


und falls doch was kommen sollte lag klaus dann auch richtig, denn er sagte ja durchaus länger whistling.gif gap.gif
somit hat sich klaus eine gute aussageposition verschafft.

nein mal spaß beiseite. ich vermute auch das die FsSt sich nicht bei dir melden wird. wavey.gif


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Gast_klaus62_*
Beitrag 20.03.2009, 16:25
Beitrag #28





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Zitat (t-mo @ 20.03.2009, 16:23) *
somit hat sich klaus eine gute aussageposition verschafft.


@t-mo

du wirst mir immer unheimlicher laugh2.gif

aber du hast durchaus Recht wavey.gif
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t-mo
Beitrag 20.03.2009, 16:35
Beitrag #29


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Zitat (klaus62 @ 20.03.2009, 16:25) *
@t-mo
du wirst mir immer unheimlicher laugh2.gif


warum das denn??
bin doch lieb whistling.gif


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skarapeus
Beitrag 24.03.2009, 13:15
Beitrag #30


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Also wenigstens Gewissheit. Der Brief ist da, äG ist angeordnet bei nem Arzt für Neurologie und Psychatrie, alle anderen wurden von der Liste gestrichen. Aber meine Werte sind anders: 0,9 aktiv aber nur 13ng passiv und 0,5 oh. Werd jetzt auf einmaligen Konsum gehen. hab bis 15 .6 Zeit. Bei den Werten werd ich den psychater schon überzeugen können.

werd euch dann sagen obs so easy war wie ich hoffe, nur schade ums schöne Geld.

Peace skarapeus
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t-mo
Beitrag 24.03.2009, 14:55
Beitrag #31


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hallo skarapeus wavey.gif

also kam doch noch etwas wie von vielen post´s weiter oben schon vermutet.

egal das wird schon schiefgehn gap.gif

hast hoffentlich die Finger weiterhin weggelassen von dem Zeug´s ??

Pass halt auf das Du dich nicht verhaspelst wenn Du den Doc von einmaligem Konsum erzählst.


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skarapeus
Beitrag 24.03.2009, 19:10
Beitrag #32


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Bin mir nicht sicher ob ich das mit einmaligem Konsum mach. Evt sag ich auch einfach die Wahrheit, also das ich n paar mal pro jahr rauch und das ich aber immer 2 Tage mit fahren gewartet hab und das ich jetzt nichts mehr anrühr. Was ratet ihr mir?. Warum muss ich zum psychater bzw neurologe?

danke
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skarapeus
Beitrag 20.07.2009, 21:17
Beitrag #33


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thumbup.gif
2 negative Urinproben und ein positives ärztliches Gutachten später hat der Sachberarbeiter das Überpüfungsverfahren eingestelt und ich den Stress entlich hinter mir.
Hab das Gutachten 2 Tage bevor die Frist vom Landratsamt abgelaufen ist vom Tüv bekommen. War also knapp obwohl ich nicht gedrödelt hab. Deshalb ein Tip von mir für alle die das gleiche Schicksal ereilt hat: Sofort bei nem Arzt( Nicht beim Tüv die sind meiner Erfahrung nach teurer und ham bei den Screenings nen cut off von nur 20 ng) ein Termin machen und alles Zeitnah erledigen. Das äG war bei mir easy hab lang warten müssen, was mich schon nervös gemacht hat , aber die Ärztin hat mir meine "Geschichte" abgekauft, hab mich aber Gut vorbereitet und wusste dank diesem Forum ja was sie mich Fragen würde und nach welchen Kriterien sie mich beurteilen wird. Obwohl ich unterm Grenzwert lag hat mich die Sache jetzt gut 500 euro gekostet!. Danke für eure Hilfe, ich werd hin und wieder mal vorbeischauen evt kann ich ja jemand die Angst vorm äg nehmen.

wavey.gif
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Klappspaten
Beitrag 20.07.2009, 22:26
Beitrag #34


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Zitat (skarapeus @ 01.02.2009, 01:22) *
Da der Grenzwert seit 2004 bei 1,0 liegt habe ich von Seite der Polizei nichtmehr mit Konsequenzen zu rechnen . Sie meinten allerdings das sie den Vorfall der Führerscheinstelle melden müssen.



Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Fahrsicherheit (erst) dann angenommen werden könne, wenn der von der Grenzwertkommission empfohlene Wert von 1 ng/ml THC erreicht sei.
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ujgm
Beitrag 21.07.2009, 13:27
Beitrag #35


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Hab deine Geschichte erst jetzt gelesen.

Aber bei den Werten (0,9 aktiv aber nur 13ng passiv und 0,5 oh) hast du dich ganz schön versarschen lassen.

Die Anordnung eines äG war da ein übler Witz. Ich wäre da nicht hingegangen!
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skarapeus
Beitrag 21.07.2009, 20:54
Beitrag #36


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Am Anfang dachte ich auch da kommt nichts. Aber dann hab ich mich ausführlich im Netz informiert, die ham mich nicht verarscht die ham gemacht was sie immer machen und was ihre Aufgabe ist. Die Sache ist eigentlich ziemlich einfach, wenn du im Straßenvekehr mit thc angetroffen wirst muss, dass Landratsamt ein äG anordnen( Gilt zumindest in BW). Vor ein paar Jahren war das noch im ermessen des Sachbearbeiters, hat sich aber geändert. Wenn ich nich hingegangen wär hett ich jetzt kein Führerschein und für n Anwalt wären mindestens 500 euro fällig gewesen und der kann eh erst was machen wenn der Führeschein eingezogen worden wäre. War also schon die bessere Variante das Spiel einfach mitzuspielen, auch wenn ichs ungerecht finde das ich stress hab wenn ich unterm Grenzwert bin. Ein Autofahrer mit 0,1 Promille darf schließlich auch weiterfahren.


mfg
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ujgm
Beitrag 22.07.2009, 07:14
Beitrag #37


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Zitat (skarapeus @ 21.07.2009, 22:54) *
... die ham gemacht was sie immer machen ...

Genau das ist das Problem. "Das haben wir schon immer so gemacht."
Aber dann haben die obersten Gerichte in Deutschland entschieden, dass das rechtswidrig ist.

Es gibt aber immer noch Behörden und Seiten im Internet und User hier im Forum, die das nicht mitgekriegt haben oder nicht mitkriegen wollen und die halt weiterhin die Rechtslage aus dem letzten Jahrtausend wiederholen.

Aber die Diskussion hatten wir schon öfter...
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Malermeister
Beitrag 22.07.2009, 09:30
Beitrag #38


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Zitat (ujgm @ 22.07.2009, 08:14) *
Es gibt aber immer noch Behörden und Seiten im Internet und User hier im Forum, die das nicht mitgekriegt haben oder nicht mitkriegen wollen und die halt weiterhin die Rechtslage aus dem letzten Jahrtausend wiederholen.
In der Sache hast du recht - auch ich musst mich ja diesbezüglich überzeugen lassen.
Zitat (ujgm @ 22.07.2009, 08:14) *
Aber die Diskussion hatten wir schon öfter...
Auch damit hast du recht. Allerdings befleißigst du dich hauptsächlich darauf, diesen rechtlichen Sachverhalt darzustellen.
Für einen hilfesuchenden ist es wenig nützlich, nachdem das Kind schon im Brunnen ist, darüber aufgeklärt zu werden.
Auch habe ich bisher noch nicht von dir irgendwelche nutzlichen und pragmatischen Verfahrensregeln hinsichtlich so einer Situation lesen können, die wirklich helfen würden.

Das bloße herumreiten auf dem rechtlichen Sachverhalt und anprangern der anderen ach so unwissenden Postern finde ich auf Dauer ein wenig unnütz und anstrengend.


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ujgm
Beitrag 22.07.2009, 10:29
Beitrag #39


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In vorliegenden Fall ist das Kind in den Brunnen gefallen, da hast du Recht.

Trotzdem halte ich es für sinnvoll, darauf hinzuweisen, dass das rechtswidrig war. Es soll ja den Ein oder Anderen geben, der das liest und dann beim nächsten Mal Bescheid weiß. (Steter Tropfen höhlt den Stein). Auch du hast dich ja belehren lassen. Vielleicht kommt der TE ja auch nochmal in eine vergleichbare Situation.

Und Hinweise, dass es nicht nur Klage/Widerspruch gibt (die gegen eine Anordnung äG nicht möglich sind) sondern auch andere Rechtsbehelfe und Möglichkeiten, hab ich auch schon wiederholt gegeben.
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Q-Treiberin
Beitrag 22.07.2009, 11:33
Beitrag #40


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Zitat (ujgm @ 22.07.2009, 11:29) *
Es soll ja den Ein oder Anderen geben, der das liest und dann beim nächsten Mal Bescheid weiß. (Steter Tropfen höhlt den Stein).
Ich denke / hoffe immer noch auf das Gute im Menschen, nämlich dass es für die betroffenen User hier im VP kein nächstes Mal geben wird... dry.gif


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Malermeister
Beitrag 22.07.2009, 15:10
Beitrag #41


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Zitat (ujgm @ 22.07.2009, 11:29) *
In vorliegenden Fall ist das Kind in den Brunnen gefallen, da hast du Recht.
yes.gif
Zitat (ujgm @ 22.07.2009, 11:29) *
Trotzdem halte ich es für sinnvoll, darauf hinzuweisen, dass das rechtswidrig war. Es soll ja den Ein oder Anderen geben, der das liest und dann beim nächsten Mal Bescheid weiß. (Steter Tropfen höhlt den Stein).
FullAck
Zitat (ujgm @ 22.07.2009, 11:29) *
Auch du hast dich ja belehren lassen.
blushing.gif Man soll es kaum glauben wink.gif Aber danke - ich bin noch immer ein Lernender
Zitat (ujgm @ 22.07.2009, 11:29) *
Vielleicht kommt der TE ja auch nochmal in eine vergleichbare Situation.
think.gif wer weiß das schon....
Zitat (ujgm @ 22.07.2009, 11:29) *
Und Hinweise, dass es nicht nur Klage/Widerspruch gibt (die gegen eine Anordnung äG nicht möglich sind) sondern auch andere Rechtsbehelfe und Möglichkeiten, hab ich auch schon wiederholt gegeben.
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ujgm
Beitrag 23.07.2009, 08:06
Beitrag #42


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Zitat (Malermeister @ 22.07.2009, 17:10) *
Zitat (ujgm @ 22.07.2009, 11:29) *
Und Hinweise, dass es nicht nur Klage/Widerspruch gibt (die gegen eine Anordnung äG nicht möglich sind) sondern auch andere Rechtsbehelfe und Möglichkeiten, hab ich auch schon wiederholt gegeben.
Hic Rhodus, hic salta


Ich hab mal auf die Schnelle zwei Beispiele rausgesucht:

Zitat (ujgm @ 20.08.2008, 09:59) *
Zitat (Kai R. @ 20.08.2008, 09:43) *
@ujgm: Man kann nicht gegen eine MPU-Anordnung rechtlich vorgehen. Dein Herumreiten auf angeblich rechtswidrigen MPU-Anordnungen bringt niemand auch nur ein kleines Stück weiter, wenn die Praxis einfach anders ist.

Doch kann man!

Zwar nicht mit Widerspruch/Klage gegen die MPU-Anordnung (hab ich aber auch nicht behauptet), aber es gibt z.B. auch formlose Rechtsbehelfe.

Und ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter oder dessen Vorgesetzten oder der Aufsichtsbehörde, in dem man auf die Rechtslage hinweist, kann manchmal auch Wunder wirken.

Und bevor ich eine negative MPU abgebe und die FE entzogen bekomme, warte ich lieber einen Entzug wegen Nichtvorlage ab und klage dann dagegen, wenn die Anordnung falsch war. Mit vorläufigem Rechtschutz komm ich dann auch relativ schnell wieder an meine FE.

Fazit: Dein Herumreiten auf angeblich keinen Möglichkeiten, gegen eine rechtswidrige MPU-Anordnung vorzugehen, sondern alles Schlucken müssen, bringt niemand auch nur ein kleines Stück weiter, weil die Rechtslage einfach anders ist.



Zitat (ujgm @ 03.06.2008, 09:27) *
Zitat (jensl669 @ 02.06.2008, 18:52) *
Gegen die Anordnung einer MPU sind keine Rechtsmittel möglich

Doch!!!

Schon mal was von formlosen Rechtsbehelfen gehört ??? (z.B. Fachaufsichtsbeschwerde bei der vorgesetzten Dienststelle ...)


Oder den Entzug abwarten und dann im vorläufigen Verfahren auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung klagen

Oder: Für die MPU-Anordnung werden meisten auch Kosten festgesetzt. Gegen diese Kostenfestsetzung kann man Rechtsmittel einlegen und in diesem Zusammenhang die Rechtsmäßigkeit der MPU-Anordnugn prüfen lassen.

Seid doch mal nicht so einfallslos!


Reicht dir das?
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Malermeister
Beitrag 23.07.2009, 08:48
Beitrag #43


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Zitat (ujgm @ 23.07.2009, 09:06) *
Ich hab mal auf die Schnelle zwei Beispiele rausgesucht:
Nett von dir - Danke
Zitat (ujgm @ 23.07.2009, 09:06) *
Reicht dir das?
Jo - reicht. Wenn du in Zukunft dann noch dich dazu hinreißen lassen könntest, diese Möglichkeiten bei neuen TE's ebenfalls zu nennen, bevor die armen, VP-unerfahrenenen, selber suchen müssen(und nicht fündig werden), wäre es sogar ganz toll!


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ujgm
Beitrag 23.07.2009, 09:23
Beitrag #44


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Da - wie du ja schon selber festgestellt hast - im vorliegenden Fall das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, habe ich es als ausreichend erachtet darauf hinzuweisen, dass der TE das Kind völlig unnötig und zu Unrecht in den Brunnen hat fallen lassen.

Hätte ich den Thread des TE früher gelesen, hätte ich ihm selbstverständlich gerne die Möglichkeiten aufgezeigt.

Scarapeus ist aber anscheinend wohl damit zufrieden gewesen, das Spiel mitzuspielen. Wenn das für ihn OK ist, ist das ja auch in Ordnung.

P.S.: Da ich nicht den ganzen Tag vor dem Computer sitze, können ja auch die vielen anderen User ebenfalls darauf hinweisen, falls sie denn mal bereit sind dazu zulernen und von ihren zum Teil seit Jahren überholten Ansichten abzuweichen.
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