Konsum von Amphetamin außerhalb des Straßenverkehrs |
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Konsum von Amphetamin außerhalb des Straßenverkehrs |
16.11.2008, 17:10
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 16.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45383 |
ich habe ein Problem. Und zwar wurde nach einer Wohnungsdurchsuchung bei mir ca.1Gramm Haschisch und ein Tütchen mit Amphetamin Anhaftungen gefunden. Bei den Beamten gab ich dann an seit ca. 2 Jahren Cannabis zu konsumieren. Und das unregelmäsig alle 2-3 Monate vielleicht. Amphetamin habe ich nur ein mal mit nem Kumpel zusammen genommen. Also, das Verfahren wurde aufgrund zu geringer Mengen eingestellt. Aber ich bekam von der Führerscheinstelle Post, ich sollte ein Ärztliches Gutachten beibringen. Meine Frage: Ist es gerechtfertigt das Gutachten anzufordern? Ich bin schließlich noch nie im Straßenverkehr auffällig geworden. Und das Amphetamin habe ich noch bevor ich den Führerschein überhaupt hatte eingenommen. BITTE ANTWORTEN |
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16.11.2008, 17:15
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Hallo, und willkommen im Verkehrsportal,
bei harten Drogen ist es egal, ob sie im Straßenverkehr oder außerhalb davon konsumiert werden. Wenn Konsum von Amphetaminen feststeht, dann ist Deine Fahreignung nicht mehr gegeben und Dir wird die Fahrerlaubnis auf dem Verwaltungsweg entzogen. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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16.11.2008, 19:19
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13619 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
Sofern der Konsum harter Drogen nachgewiesen ist, so steht auch die grundsätzliche Nichteignung zum Führen eines KfZ fest. Der Konsum harter Drogen muß nicht zwingend analytisch nachgewiesen werden; die Aussage des Konsumenten ist ausreichend.
Wiedererteilung möglich nach bestandener MPU, in der der Gutachter davon überzeugt werden muß, daß *nie wieder* harte Drogen konsumiert werden.. Dies ist die schwierigste Hürde, denn es erfordert eine intensive Aufarbeitung des Drogenproblems, und es muß schlüssig dargelegt werden, warum ein Rückfall in alte Verhaltens- und Konsum-Muster unwahrscheinlich ist. Dies erfordert nicht nur ein Lippenbekenntnis des Konsumenten, sondern handfeste Ereignisse, durch die eine stabile Verhaltensänderung eingeleitet und unterstützt wird. Dabei wird der Gutachter den konkreten Fall vergleichen mit den allgemeinen Erfahrungen bei anderen Konsumenten: Aus wissenschaftlichen Studien über viele Einzelfälle kann abgeleitet werden, welche Handlungen der konkrete Konsument ergriffen haben und zu welchen Einsichten er gekommen sein sollte, damit er sein Drogenproblem dauerhaft unter Kontrolle hat. Eingangsvoraussetzung zur MPU ist ein Abstinenznachweis über mindestens 12 Monate. Amphetamine zählen zu den harten Drogen. Informationen zu Amphetamin gibt es HIER. Mal Hand auf's Herz: Warum fand man denn wirklich bei Dir ein Tütchen mit Amphetamin-Anhaftungen? Hast Du der Polizei irgendetwas von Deinem Amphetamin-Konsum erzählt? Nimmst Du Ecstasy? Wie ist Dein Cannabis-Konsum denn wirklich? Viele Grüße, H.H. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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16.11.2008, 19:59
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26603 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Hallo,
das ärztliche Gutachten dient der Führerscheinstelle dazu, um festzustellen, ob und welche Drogen Du nimmst. Die Frage ist: was würden sie finden? Wann hast Du denn die Amphetamine genommen? Die sind im Blut nicht sehr lange nachweisbar. Wieviel Cannabis nimmst Du und wann zuletzt? Das wichtigste ist, sich nicht voreilig zu verquatschen. So lange die Werte nicht zu hoch sind, kann man zum Beispiel mit einmaligem Probierkonsum bei THC ein äG bestehen. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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17.11.2008, 07:59
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1495 Beigetreten: 19.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19496 |
So lange die Werte nicht zu hoch sind, kann man zum Beispiel mit einmaligem Probierkonsum bei THC ein äG bestehen. Das äG "besteht" man auch bei gelegentlichem (= weniger als nahezu täglich) Cannabis-Konsum. (Das hat man zwar im letzten Jahrtausend mal anders gesehen, aber die Rechtsprechung ist sich da seit Jahren einig. Es gibt aber vereinzelt Führerscheinstellen, die dies noch nicht mitbekommen haben.) Dein Problem ist, ob dir der Konsum von Amphetaminen nachgewiesen werden kann. |
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17.11.2008, 23:02
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#6
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 16.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45383 |
HI,
das Amphetamin habe ich vor ca.1 Jahr konsumiert, das dumme nur dabei ich habe das Tütchen nie weggeschmissen. Das war auch das einzige mal, ging mir nicht gerade gut danach , seit dem lass ich die Finger von sowas. Cannabis rauche ich immer noch gelegendlich das letzte mal vor ca. 1 Monat. Den Beamten sagte ich das ich 1 mal konsumiert habe und das es schon länger her ist. Zu der Zeit hatte ich den Führerschein aber noch gar nicht. Und ich glaube wenn ich ein Urinscreenig machen würde, würde nichts zu finden sein. |
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18.11.2008, 03:19
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7548 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: In der Mitte Schleswig-Holsteins Mitglieds-Nr.: 29231 |
Den Beamten sagte ich das ich 1 mal konsumiert habe und das es schon länger her ist. Was hast du den Beamten sonst noch erzählt? Hast du dich auch zu der Tüte mit den Ampf.- Anhaftungen geäußert?
-------------------- Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen. MPS-Kinder |
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18.11.2008, 08:42
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26603 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Den Beamten sagte ich das ich 1 mal konsumiert habe und das es schon länger her ist. Zu der Zeit hatte ich den Führerschein aber noch gar nicht. Und ich glaube wenn ich ein Urinscreenig machen würde, würde nichts zu finden sein. dann sollte Dir eigentlich nichts passieren. Das Amphetamin hast Du natürlich nur ins Klo gespült, weil Du zu einer besseren Einsicht gekommen bist. Und hast Du THC einmal probiert. Dadurch steht Deine Eignung nicht in Frage. Viele Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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18.11.2008, 08:52
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7548 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: In der Mitte Schleswig-Holsteins Mitglieds-Nr.: 29231 |
Das Amphetamin hast Du natürlich nur ins Klo gespült, weil Du zu einer besseren Einsicht gekommen bist. Wenn er das o.ä. behauptet oder vielleicht auch schon behauptet hat, ist ja alles i.O. , was Amphe anbelangt.Nur würde ich das gerne von dem TE lesen...... -------------------- Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen. MPS-Kinder |
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18.11.2008, 08:54
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17074 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Wie kurzfristig würde denn ein äG angeordnet werden können, bzw. wie lange wäre ca. die Frist zur Vorlage?
Weil das hier Zitat Cannabis rauche ich immer noch gelegendlich das letzte mal vor ca. 1 Monat. könnte vielleicht sonst auch ein paar Probleme machen.
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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18.11.2008, 09:31
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26603 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Nur würde ich das gerne von dem TE lesen...... ich wollte ihm ja auch auf keinen Fall etwas in den Mund legen Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Gast_klaus62_* |
18.11.2008, 15:45
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#12
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18.11.2008, 16:30
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17074 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Danke! Hoffe, dass ich's mir merken kann...
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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18.11.2008, 16:36
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#14
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
@Mr.T schrieb vor kurzem, dass die Frist 3 Monate beträgt, wie bei einer MPU Das habe ich nicht gesagt. Ich habe hier geschrieben, dass i.d.R. bei äG und bei einer MPU die Fristen gleich sind. Allerdings kann es ja auch vorkommen, dass kürzere oder längere Fristen als 3 Monate von der FSST gesetzt werden.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Gast_klaus62_* |
18.11.2008, 23:29
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#15
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Guests |
i.d.R. sind die Fristen bei einer MPU 3 Monate, klar kann es auch kürzer sein.
Aber das wird evtl nach Aktenlage entschieden. Um deine (evtl) nächste Frage gleich zu beantworten: Kann dir aber keine Quelle, oder Gesetz, deswegen geben. Sind nur meine Erfahrungswerte |
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19.11.2008, 10:42
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#16
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 843 Beigetreten: 05.01.2005 Wohnort: Essen Mitglieds-Nr.: 7592 |
Also verstehe ich das richtig...?
Zb werde ich abends in der Stadt zu Fuss kontrolliert und ich habe harte Drogen dabei...Speed,Extasy usw. Das wird meiner Fs Stelle gemeldet,aber ich gebe keinen Konsum zu bei der Kontrolle. Was passiert dann..? Aufforderung zum ÄG,oder zur Mpu.? Das raffe ich nicht.. -------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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19.11.2008, 11:08
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26603 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Zb werde ich abends in der Stadt zu Fuss kontrolliert und ich habe harte Drogen dabei...Speed,Extasy usw. Das wird meiner Fs Stelle gemeldet,aber ich gebe keinen Konsum zu bei der Kontrolle. Aufforderung zum ÄG,oder zur Mpu.? dann bekommst Du zuerst ein Verfahren wegen Betäubungsmittelbesitz. Da kannst Du Dir dann aussuchen, ob Du Konsum (Eigenbedarf) zugeben willst oder wegen Dealerei verknackt werden möchtest. Meist bleibt keine Alternative, als den Konsum zuzugeben. Gibst Du den Konsum zu steht die Nichteignung fest - Ergebnis FS-Entzug. Selbst wenn Du ihn nicht zugibst, meldet sich die FSSt und ordnet ein äG an. Werden dann Spuren harter Drogen gefunden - Ergebnis FS-Entzug. Wird nichts gefunden und Du gibst nichts zu: Ende der Geschichte, aber Vormerkung bei der FSSt. Wiedererlangung bei Entzug nach bestandener MPU, für die dann 12 Monate Abstinenznachweis die Eintrittskarte sind. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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19.11.2008, 11:14
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#18
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 843 Beigetreten: 05.01.2005 Wohnort: Essen Mitglieds-Nr.: 7592 |
Aber Kai,schau mal...
Angenommen Freitag abend habe ich Drogen konsumiert,werde zu Fuss kontrolliert und es werden harte Drogen gefunden. Gebe den Konsum nicht zu.An dem Abend wird ja kein Blut abgenommen,oder..? Bin ja zu Fuß. Angenommen MOntag bekommt die Fs Stelle bescheit. Und nehmen wir mal an die arbeiten sehr schnell wäre der Brief zum Äg Mittwoch da. Bis dahin sind doch alle Drogen aus dem Körper,egal ob Blut oder Urin... Das würde heissen es wird eingestellt,oder..? -------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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19.11.2008, 11:33
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#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26603 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Bis dahin sind doch alle Drogen aus dem Körper,egal ob Blut oder Urin... so schnell arbeiten die eh nicht. Da werden in der Regel einige Wochen vergehen und bis dahin sollte der Körper sauber sein. Aber viele geben den Konsum aus Doofheit zu und andere müssen ihn zugeben, weil sonst die Polizisten wegen des Besitzes unangenehm werden. Wieder andere fahren Auto und werden erwischt. So schnell geht den FSSt die Arbeit also nicht aus Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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19.11.2008, 13:08
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#20
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 277 Beigetreten: 23.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24392 |
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19.11.2008, 13:15
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#21
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 843 Beigetreten: 05.01.2005 Wohnort: Essen Mitglieds-Nr.: 7592 |
Ja dann gebe ich halt zu dass ich zb 1 Gramm Speed verkaufen will...
Das Verfahren wird höchstwahrscheinlich gegen Auflage einer Geldstrafe eingestellt,wenn überhaupt... Habe ich dann denn nochwas von der Fs Stelle zu befürchten..? Das ist doch total dumm.... -------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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19.11.2008, 13:22
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#22
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 277 Beigetreten: 23.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24392 |
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19.11.2008, 13:26
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 843 Beigetreten: 05.01.2005 Wohnort: Essen Mitglieds-Nr.: 7592 |
Chris das können sie ja gerne machen....
Das Zeug ist doch innerhalb von 1-2 Tagen ausm Körper... Das einzig sinnvolle wäre doch wenn sie mich damit erwischen,zu Fuss,dann ein Bluttest machen und zu kontrollieren ob ich was genommen habe oder nicht.Aber das machen sie ja nicht..Oder..? Bin ja nicht gefahren oder so... -------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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19.11.2008, 13:36
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 277 Beigetreten: 23.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24392 |
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20.11.2008, 10:02
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 843 Beigetreten: 05.01.2005 Wohnort: Essen Mitglieds-Nr.: 7592 |
Was ist überhaupt wenn ich angenommen erwischt werde mit weichen Drogen,also Haschisch...?
Nicht beim Konsum,sondern beim beim einkaufen des Grass.. Wohne ja in der Nähe von Holland.... Nein,ich kiffe nicht und ich nehme auch keine harten Drogen Meine Zeit ist glücklicherweise schon lange vorbei und ich habe daraus gelernt.... Mich interessiert das nun mal... -------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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20.11.2008, 21:55
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13125 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Wozu interessiert Dich das, wenn Du eh nicht konsumieren willst?
Reicht Dir als Antwort, das auch das langfristig zu äh Schwierigkeiten führt? Für irgendwas musst Du das Cannabis nach dem Einkauf ja nutzen. Zum Dealen oder zum Eigenkonsum. Bei ersterem spitzt der StA die Ohren, bei zweiterem die FEB. Je nach Falllage kann da bsp. ein ÄG herauskommen. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 05.05.2024 - 18:45 |