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> Konsum von Amphetamin außerhalb des Straßenverkehrs
Mist gebaut
Beitrag 16.11.2008, 17:10
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,
ich habe ein Problem.
Und zwar wurde nach einer Wohnungsdurchsuchung bei mir ca.1Gramm Haschisch und ein Tütchen mit Amphetamin Anhaftungen gefunden.
Bei den Beamten gab ich dann an seit ca. 2 Jahren Cannabis zu konsumieren. Und das unregelmäsig alle 2-3 Monate vielleicht.
Amphetamin habe ich nur ein mal mit nem Kumpel zusammen genommen.
Also, das Verfahren wurde aufgrund zu geringer Mengen eingestellt. rolleyes.gif
Aber ich bekam von der Führerscheinstelle Post, ich sollte ein Ärztliches Gutachten beibringen. crybaby.gif

Meine Frage: Ist es gerechtfertigt das Gutachten anzufordern? think.gif
Ich bin schließlich noch nie im Straßenverkehr auffällig geworden.
Und das Amphetamin habe ich noch bevor ich den Führerschein überhaupt hatte eingenommen.

BITTE ANTWORTEN wavey.gif
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GSX-R
Beitrag 16.11.2008, 17:15
Beitrag #2


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Hallo, und willkommen im Verkehrsportal,

bei harten Drogen ist es egal, ob sie im Straßenverkehr oder außerhalb davon konsumiert werden. Wenn Konsum von Amphetaminen feststeht, dann ist Deine Fahreignung nicht mehr gegeben und Dir wird die Fahrerlaubnis auf dem Verwaltungsweg entzogen.


--------------------


Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Hornblower
Beitrag 16.11.2008, 19:19
Beitrag #3


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Sofern der Konsum harter Drogen nachgewiesen ist, so steht auch die grundsätzliche Nichteignung zum Führen eines KfZ fest. Der Konsum harter Drogen muß nicht zwingend analytisch nachgewiesen werden; die Aussage des Konsumenten ist ausreichend.

Wiedererteilung möglich nach bestandener MPU, in der der Gutachter davon überzeugt werden muß, daß *nie wieder* harte Drogen konsumiert werden.. Dies ist die schwierigste Hürde, denn es erfordert eine intensive Aufarbeitung des Drogenproblems, und es muß schlüssig dargelegt werden, warum ein Rückfall in alte Verhaltens- und Konsum-Muster unwahrscheinlich ist. Dies erfordert nicht nur ein Lippenbekenntnis des Konsumenten, sondern handfeste Ereignisse, durch die eine stabile Verhaltensänderung eingeleitet und unterstützt wird.

Dabei wird der Gutachter den konkreten Fall vergleichen mit den allgemeinen Erfahrungen bei anderen Konsumenten: Aus wissenschaftlichen Studien über viele Einzelfälle kann abgeleitet werden, welche Handlungen der konkrete Konsument ergriffen haben und zu welchen Einsichten er gekommen sein sollte, damit er sein Drogenproblem dauerhaft unter Kontrolle hat.

Eingangsvoraussetzung zur MPU ist ein Abstinenznachweis über mindestens 12 Monate.

Amphetamine zählen zu den harten Drogen.

Informationen zu Amphetamin gibt es HIER.

Mal Hand auf's Herz: Warum fand man denn wirklich bei Dir ein Tütchen mit Amphetamin-Anhaftungen?

Hast Du der Polizei irgendetwas von Deinem Amphetamin-Konsum erzählt?

Nimmst Du Ecstasy?

Wie ist Dein Cannabis-Konsum denn wirklich?

Viele Grüße,

H.H.


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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Kai R.
Beitrag 16.11.2008, 19:59
Beitrag #4


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Hallo,

das ärztliche Gutachten dient der Führerscheinstelle dazu, um festzustellen, ob und welche Drogen Du nimmst. Die Frage ist: was würden sie finden?

Wann hast Du denn die Amphetamine genommen? Die sind im Blut nicht sehr lange nachweisbar. Wieviel Cannabis nimmst Du und wann zuletzt?

Das wichtigste ist, sich nicht voreilig zu verquatschen. So lange die Werte nicht zu hoch sind, kann man zum Beispiel mit einmaligem Probierkonsum bei THC ein äG bestehen.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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ujgm
Beitrag 17.11.2008, 07:59
Beitrag #5


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Zitat (Kai R. @ 16.11.2008, 19:59) *
So lange die Werte nicht zu hoch sind, kann man zum Beispiel mit einmaligem Probierkonsum bei THC ein äG bestehen.

Das äG "besteht" man auch bei gelegentlichem (= weniger als nahezu täglich) Cannabis-Konsum. (Das hat man zwar im letzten Jahrtausend mal anders gesehen, aber die Rechtsprechung ist sich da seit Jahren einig. Es gibt aber vereinzelt Führerscheinstellen, die dies noch nicht mitbekommen haben.)

Dein Problem ist, ob dir der Konsum von Amphetaminen nachgewiesen werden kann.
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Mist gebaut
Beitrag 17.11.2008, 23:02
Beitrag #6


Neuling


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HI,
das Amphetamin habe ich vor ca.1 Jahr konsumiert, das dumme nur dabei ich habe das Tütchen nie weggeschmissen. ranting.gif
Das war auch das einzige mal, ging mir nicht gerade gut danach blink.gif , seit dem lass ich die Finger von sowas.
Cannabis rauche ich immer noch gelegendlich das letzte mal vor ca. 1 Monat.
Den Beamten sagte ich das ich 1 mal konsumiert habe und das es schon länger her ist.
Zu der Zeit hatte ich den Führerschein aber noch gar nicht.
Und ich glaube wenn ich ein Urinscreenig machen würde, würde nichts zu finden sein.
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Malermeister
Beitrag 18.11.2008, 03:19
Beitrag #7


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Zitat (Mist gebaut @ 17.11.2008, 23:02) *
Den Beamten sagte ich das ich 1 mal konsumiert habe und das es schon länger her ist.
Was hast du den Beamten sonst noch erzählt? Hast du dich auch zu der Tüte mit den Ampf.- Anhaftungen geäußert?


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Kai R.
Beitrag 18.11.2008, 08:42
Beitrag #8


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Zitat (Mist gebaut @ 17.11.2008, 23:02) *
Den Beamten sagte ich das ich 1 mal konsumiert habe und das es schon länger her ist.
Zu der Zeit hatte ich den Führerschein aber noch gar nicht.
Und ich glaube wenn ich ein Urinscreenig machen würde, würde nichts zu finden sein.

dann sollte Dir eigentlich nichts passieren. Das Amphetamin hast Du natürlich nur ins Klo gespült, weil Du zu einer besseren Einsicht gekommen bist. Und hast Du THC einmal probiert. Dadurch steht Deine Eignung nicht in Frage.

Viele Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Malermeister
Beitrag 18.11.2008, 08:52
Beitrag #9


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Zitat (Kai R. @ 18.11.2008, 08:42) *
Das Amphetamin hast Du natürlich nur ins Klo gespült, weil Du zu einer besseren Einsicht gekommen bist.
Wenn er das o.ä. behauptet oder vielleicht auch schon behauptet hat, ist ja alles i.O. , was Amphe anbelangt.

Nur würde ich das gerne von dem TE lesen...... whistling.gif


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Q-Treiberin
Beitrag 18.11.2008, 08:54
Beitrag #10


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Wie kurzfristig würde denn ein äG angeordnet werden können, bzw. wie lange wäre ca. die Frist zur Vorlage?
Weil das hier
Zitat
Cannabis rauche ich immer noch gelegendlich das letzte mal vor ca. 1 Monat.
könnte vielleicht sonst auch ein paar Probleme machen.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Kai R.
Beitrag 18.11.2008, 09:31
Beitrag #11


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Zitat (Malermeister @ 18.11.2008, 08:52) *
Nur würde ich das gerne von dem TE lesen...... whistling.gif

ich wollte ihm ja auch auf keinen Fall etwas in den Mund legen whistling.gif thread.gif

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Gast_klaus62_*
Beitrag 18.11.2008, 15:45
Beitrag #12





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Zitat (Q-Treiberin @ 18.11.2008, 08:54) *
bzw. wie lange wäre ca. die Frist zur Vorlage?


Hallo Q-Treiberin

@Mr.T schrieb vor kurzem, dass die Frist 3 Monate beträgt, wie bei einer MPU wavey.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 18.11.2008, 16:30
Beitrag #13


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Danke! wavey.gif Hoffe, dass ich's mir merken kann... unsure.gif


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Mr.T
Beitrag 18.11.2008, 16:36
Beitrag #14


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Zitat (klaus62 @ 18.11.2008, 15:45) *
@Mr.T schrieb vor kurzem, dass die Frist 3 Monate beträgt, wie bei einer MPU wavey.gif
Das habe ich nicht gesagt. Ich habe hier geschrieben, dass i.d.R. bei äG und bei einer MPU die Fristen gleich sind. Allerdings kann es ja auch vorkommen, dass kürzere oder längere Fristen als 3 Monate von der FSST gesetzt werden.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 18.11.2008, 23:29
Beitrag #15





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i.d.R. sind die Fristen bei einer MPU 3 Monate, klar kann es auch kürzer sein.
Aber das wird evtl nach Aktenlage entschieden.

Um deine (evtl) nächste Frage gleich zu beantworten:

Kann dir aber keine Quelle, oder Gesetz, deswegen geben.
Sind nur meine Erfahrungswerte
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gerri
Beitrag 19.11.2008, 10:42
Beitrag #16


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Also verstehe ich das richtig...?

Zb werde ich abends in der Stadt zu Fuss kontrolliert und ich habe harte Drogen dabei...Speed,Extasy usw.
Das wird meiner Fs Stelle gemeldet,aber ich gebe keinen Konsum zu bei der Kontrolle.

Was passiert dann..?


Aufforderung zum ÄG,oder zur Mpu.?

Das raffe ich nicht..


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Kai R.
Beitrag 19.11.2008, 11:08
Beitrag #17


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Zitat (gerri @ 19.11.2008, 10:42) *
Zb werde ich abends in der Stadt zu Fuss kontrolliert und ich habe harte Drogen dabei...Speed,Extasy usw.
Das wird meiner Fs Stelle gemeldet,aber ich gebe keinen Konsum zu bei der Kontrolle. Aufforderung zum ÄG,oder zur Mpu.?

dann bekommst Du zuerst ein Verfahren wegen Betäubungsmittelbesitz. Da kannst Du Dir dann aussuchen, ob Du Konsum (Eigenbedarf) zugeben willst oder wegen Dealerei verknackt werden möchtest. Meist bleibt keine Alternative, als den Konsum zuzugeben.

Gibst Du den Konsum zu steht die Nichteignung fest - Ergebnis FS-Entzug. Selbst wenn Du ihn nicht zugibst, meldet sich die FSSt und ordnet ein äG an. Werden dann Spuren harter Drogen gefunden - Ergebnis FS-Entzug. Wird nichts gefunden und Du gibst nichts zu: Ende der Geschichte, aber Vormerkung bei der FSSt.

Wiedererlangung bei Entzug nach bestandener MPU, für die dann 12 Monate Abstinenznachweis die Eintrittskarte sind.

Grüße

Kai


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Kai

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gerri
Beitrag 19.11.2008, 11:14
Beitrag #18


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Aber Kai,schau mal...

Angenommen Freitag abend habe ich Drogen konsumiert,werde zu Fuss kontrolliert und es werden harte Drogen gefunden.
Gebe den Konsum nicht zu.An dem Abend wird ja kein Blut abgenommen,oder..?
Bin ja zu Fuß.
Angenommen MOntag bekommt die Fs Stelle bescheit.
Und nehmen wir mal an die arbeiten sehr schnell wäre der Brief zum Äg Mittwoch da.

Bis dahin sind doch alle Drogen aus dem Körper,egal ob Blut oder Urin...
Das würde heissen es wird eingestellt,oder..?


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Kai R.
Beitrag 19.11.2008, 11:33
Beitrag #19


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Zitat (gerri @ 19.11.2008, 11:14) *
Bis dahin sind doch alle Drogen aus dem Körper,egal ob Blut oder Urin...

so schnell arbeiten die eh nicht. Da werden in der Regel einige Wochen vergehen und bis dahin sollte der Körper sauber sein. Aber viele geben den Konsum aus Doofheit zu und andere müssen ihn zugeben, weil sonst die Polizisten wegen des Besitzes unangenehm werden. Wieder andere fahren Auto und werden erwischt.

So schnell geht den FSSt die Arbeit also nicht aus smile.gif

Grüße

Kai


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Kai

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chris72
Beitrag 19.11.2008, 13:08
Beitrag #20


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Zitat (Kai R. @ 19.11.2008, 11:08) *
Meist bleibt keine Alternative, als den Konsum zuzugeben.

Und was ist mit "gar nix sagen" ? wink.gif
Da müssen die doch a) Dealerei oder halt b) Eigenkonsum nachweisen, oder?
Den Ärger wegen Besitzes hat man ja so oder so an der Backe...

Grüße
Chris
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gerri
Beitrag 19.11.2008, 13:15
Beitrag #21


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Ja dann gebe ich halt zu dass ich zb 1 Gramm Speed verkaufen will...

Das Verfahren wird höchstwahrscheinlich gegen Auflage einer Geldstrafe eingestellt,wenn überhaupt...
Habe ich dann denn nochwas von der Fs Stelle zu befürchten..?

Das ist doch total dumm....

think.gif


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chris72
Beitrag 19.11.2008, 13:22
Beitrag #22


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Zitat (gerri @ 19.11.2008, 13:15) *
Habe ich dann denn nochwas von der Fs Stelle zu befürchten..?


Ich persönlich halte es nicht für ausgeschlossen daß die dann trotzdem gerne ein ÄG machen möchten...
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gerri
Beitrag 19.11.2008, 13:26
Beitrag #23


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Chris das können sie ja gerne machen....

Das Zeug ist doch innerhalb von 1-2 Tagen ausm Körper...
Das einzig sinnvolle wäre doch wenn sie mich damit erwischen,zu Fuss,dann ein Bluttest machen und zu kontrollieren ob ich was genommen habe oder nicht.Aber das machen sie ja nicht..Oder..?
Bin ja nicht gefahren oder so...


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chris72
Beitrag 19.11.2008, 13:36
Beitrag #24


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Zitat (gerri @ 19.11.2008, 13:26) *
Aber das machen sie ja nicht..Oder..?

Hm, gute Frage...der Konsum alleine ist ja eigentlich nicht strafbar...
Aber ob die dann trotzdem eine Blutprobe anordnen weiss ich nicht, sollte einer der Rechtsexperten beantworten wink.gif
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gerri
Beitrag 20.11.2008, 10:02
Beitrag #25


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Was ist überhaupt wenn ich angenommen erwischt werde mit weichen Drogen,also Haschisch...?
Nicht beim Konsum,sondern beim beim einkaufen des Grass..

Wohne ja in der Nähe von Holland....

Nein,ich kiffe nicht und ich nehme auch keine harten Drogen wavey.gif


Meine Zeit ist glücklicherweise schon lange vorbei und ich habe daraus gelernt.... rolleyes.gif



Mich interessiert das nun mal...


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corneliusrufus
Beitrag 20.11.2008, 21:55
Beitrag #26


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Wozu interessiert Dich das, wenn Du eh nicht konsumieren willst?

Reicht Dir als Antwort, das auch das langfristig zu äh Schwierigkeiten führt? Für irgendwas musst Du das Cannabis nach dem Einkauf ja nutzen. Zum Dealen oder zum Eigenkonsum. Bei ersterem spitzt der StA die Ohren, bei zweiterem die FEB. Je nach Falllage kann da bsp. ein ÄG herauskommen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 05.05.2024 - 18:45