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> Reifen Verschiedener Hersteller auf einer Achse
Gast_Brazzo_*
Beitrag 16.09.2003, 14:00
Beitrag #1





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Hallo,

meine freundin hat sich ihre einen ihrer reifen an einem randstein kaputt gefahren.
der reifenhändler hat ihr einen reifen mit der gleichen größe jedoch von einem anderen hersteller montiert. auf nachfrage behauptet er dass es die bestimmung auf einer achse müssen reifen auch vom gleichen hersteller sein gibt es nicht mehr.
jetzt wird hier bei uns kräftig diskutiert.
weiß jemand was von der (ehemaligen) bestimmung? gab oder gibt es die?
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Andreas
Beitrag 16.09.2003, 14:13
Beitrag #2


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Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die auf einer Achse Reifen des gleichen Herstellers vorschreibt. Früher gab es teilweise Motorräder, bei denen im Fahrzeugbrief nur bestimmte Fabrikate vorgeschrieben wurden. Dies gibt es aber heutzutage m. W. auch nicht mehr.

Es ist nach der StVZO lediglich verboten Radial- und Diagonalreifen zu mischen. Dies hat aber bei einem PKW in der Praxis kaum Auswirkungen.


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Stefan Süßmann
Beitrag 16.09.2003, 14:14
Beitrag #3


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Eine derartige Bestimmung gibt es nicht. Es ist nicht verboten, verschiedene Reifenfabrikate auf einer Achse zu fahren, aber es ist nicht empfehlenswert.


mfg

Stefan
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Stefan Süßmann
Beitrag 16.09.2003, 14:17
Beitrag #4


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Zitat
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die auf einer Achse Reifen des gleichen Herstellers vorschreibt. Früher gab es teilweise Motorräder, bei denen im Fahrzeugbrief nur bestimmte Fabrikate vorgeschrieben wurden. Dies gibt es aber heutzutage m. W. auch nicht mehr.


Oh, doch!
Die Reifenfabrikatsbindung wurde für PKW abgeschafft. Zweiräder, die eine Fabrikatsbindung in den Papieren haben, düren nur Reifen fahren, für die es eine entsprechende Freigabe gibt. Diese Freigabe darf der Fahrzeug- oder Reifenhersteller ausstellen. Eine Eintragung in die Papiere ist nicht erforderlich.

mfg

Stefan
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cheffe
Beitrag 16.09.2003, 14:20
Beitrag #5


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@Brazzo

Bzgl. Vorschriften hat @Andreas recht.

Du solltest nur eines prüfen:

Entspricht die Abnutzung des anderen (alten) Reifens auf der entsprechenden Achse wenigstens ungefähr der des neuen?

Falls nicht, würde ich zwei neue oder zumindest gleichwertig abgefahrene Reifen montieren.
Gründe sind besseres Fahrverhalten sowie niedrigerer Verschleiß von Spurstangen, Querlenker, Buchsen etc.


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Leben und leben lassen....

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Franticek
Beitrag 16.09.2003, 14:20
Beitrag #6


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Reifen von unterschiedlichen Herstellern haben trotz gleicher Groesse unterschiedliche Profile und unterschiedliches Fahrverhalten, so dass das Fahrverhalten des Autos irgendwie etwas einseitig wird. Wenn es auch nicht verboten sein mag, so koennte im Falle eines Unfalles die Versicherung hieraus einen Strick drehen. Daher wuerde ich das in keinem Fall machen.


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Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker)
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Andreas
Beitrag 16.09.2003, 14:21
Beitrag #7


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Wieder etwas gelernt. rolleyes.gif


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Gast_Q-Treiber_*
Beitrag 16.09.2003, 14:26
Beitrag #8





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Zitat (Andreas @ 16.09.2003, 15:13)
Früher gab es teilweise Motorräder, bei denen im Fahrzeugbrief nur bestimmte Fabrikate vorgeschrieben wurden.

Diese Vorschrift gibt es auch heute noch u. zwar bei der BMW 1100/1150GS.
Hier sind von BMW nur eine Reifengröße für v/h und 4 Reifenhersteller freigegeben.
Zitatanfang: Reifenpaar nur von einem Hersteller und mit gleicher Geschwindigkeitsbezeichnung sowie gleicher bauart an den Achsen zulässig. Zitatende.
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Matte
Beitrag 16.09.2003, 14:37
Beitrag #9


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Zitat
Zitatanfang: Reifenpaar nur von einem Hersteller und mit gleicher Geschwindigkeitsbezeichnung sowie gleicher bauart an den Achsen zulässig. Zitatende.


Diesen Satz kann man aber bei jedem TÜV für laues Geld entfernen lassen. Ich hab es noch nicht erlebt, das der TÜV die Austragung der Reifenfreigabe verneinte.


--------------------
Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Gast_Q-Treiber_*
Beitrag 16.09.2003, 14:54
Beitrag #10





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@Matte

Ich wusste es bis jetzt noch nicht, dass man sowas legal machen lassen kann. huh.gif

Dann wäre ja jeder sein eigener Testfahrer, um die beste Reifenkombination heraus zu finden.

Gruß
Peter
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Matte
Beitrag 16.09.2003, 14:58
Beitrag #11


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Ist aber so. Bei den meisten Motorräder ohne Probleme möglich.


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Stefan Süßmann
Beitrag 16.09.2003, 15:11
Beitrag #12


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Zitat
Diesen Satz kann man aber bei jedem TÜV für laues Geld entfernen lassen. Ich hab es noch nicht erlebt, das der TÜV die Austragung der Reifenfreigabe verneinte.


Leider gibt es einige aaS, die sich so weit aus dem Fenster lehnen und solche Bindungen austragen. mad.gif Zum Glück macht die überwiegende Mehrzahl der Prüfer soetwas nicht.

mfg

Stefan
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Matte
Beitrag 16.09.2003, 15:47
Beitrag #13


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Zitat (Stefan Süßmann @ 16.09.2003, 16:11)
Zitat
Diesen Satz kann man aber bei jedem TÜV für laues Geld entfernen lassen. Ich hab es noch nicht erlebt, das der TÜV die Austragung der Reifenfreigabe verneinte.


Leider gibt es einige aaS, die sich so weit aus dem Fenster lehnen und solche Bindungen austragen. mad.gif Zum Glück macht die überwiegende Mehrzahl der Prüfer soetwas nicht.

mfg

Stefan

Was soll den bitte so schlimm daran sein? Die neuen Bikes werden doch so oder so ohne Herstellervorgabe ausgeliefert.


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Gast_martintiller_*
Beitrag 16.09.2003, 20:08
Beitrag #14





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Tja genau das Problem hab ich auch, aber am Motorrad. Darf man nun Reifen verschiedener Hersteller montieren oder nicht? Ich kann zumindest kein Gesetz finden, das es ausdrücklich verbietet.
Wer's besser weiß möge mir bitte Bescheid sagen.
MfG Martin Tiller
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Matte
Beitrag 16.09.2003, 21:48
Beitrag #15


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@martintiller

Wenn du keine Vorgabe im Fahrzeugschein hast, darfst du jede beliebige Firma aufziehen. Fals doch, fahr zum TÜV und frage ob sie dir die Vorgabe austragen. Dies ist meist ohne Probleme möglich (ganz legal).


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peter
Beitrag 17.09.2003, 11:49
Beitrag #16


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@ martintiller

Die Fabrikatsbindung ist nicht in einem Gesetz geregelt, sondern gehört zu den Bestandteilen der Betriebserlaubnis, in der der Hersteller die von ihm ermittelten technischen Parameter formuliert, so fern diese in die rechtlichen Vorschriften passen.
Und da ist es ohne Schwierigkeiten möglich, dass Hersteller (auch bei Lkw, bZ Michelin Pilote X oder bei Pkw, zB VW Golf IV GTI bei den 225er Reifen) ) bestimmte Reifen vorgeben, weil eben diese spezielle technische Eigenschaften aufweisen, die auch mit diesen Fahrzeug getestet wurden.

Im übrigen siehe auch meine Mail im Parallelthread zu den Motorradreifen mit den Links.

Dass ein aaSoP die Fabrikatsbindung ohne Herstellerfreigabe streicht, erscheint mir schon ein wenig fragwürdig...

Minuten später...

So, eben beim TÜV angerufen:

1. Aus der Fabrikatsfreigabe bei Pkw auf eine solche bei Motorrädern zu schliessen, ist nicht zulässig.
2. Eine Fabrikatsbindung wird ohne Fahrzeugherstellerfreigabe nicht geändert oder gestrichen.
3. Eine Reifenherstellerfreigabe führt nur dann zur Streichung/Änderung, wenn in der Freigabe das Fahrzeug explizit genannt ist.

Hintergrund ist die Überlegung, dass die fahrdynamischen Paramter bei einem Motorrad gänzlich unterschiedlich sind zu denen eines Pkw und die Reifen beim Zweirad einen weitaus höheren Einfluss auf die Fahrsicherheit nehmen als bei mehrspurigen Fahrzeugen.
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peter
Beitrag 17.09.2003, 11:53
Beitrag #17


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Noch eines hinterher, gerade im Hinblick auf die Links im Parallelthread:

Die Aussage in meiner vorigen Mail:

"Eine Fabrikatsbindung wird ohne Fahrzeugherstellerfreigabe nicht geändert oder gestrichen."

relativiert sich insofern, als das Mitführen der Fahrzeugherstellerfreigabe ausreicht und es offensichtlich keiner Änderung der BE bedarf.
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Sachse
Beitrag 01.10.2003, 18:21
Beitrag #18


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Motorradreifenbindung besteht ( wenn vorhanden ) immernoch und ist nach 76/156EG auch rechtens und wird auch in der ECE-R75 nicht aufgehoben welche vor dem EU-Richter verhandelt wurde. Die Motorradhersteller und Richter waren sich einig, dass das Fahrverhalten bei Zweirädern durch unterschiedliche Mischungen nicht mehr sicher ist, weil in der Menge nicht mehr testbar. Es wurde aber die Verantwortung den Reifenherstellern weitergegeben, die jetzt die Möglichkeit haben Ihrerseits eine Freigabe zu erteilen für das entsprechende Motorrad. -----Am PKW mit normaler Serienbereifung und Serienfelge ist die Reifenbindung hinfällig.----man kann sommer-und winterreifen mischen, hersteller und profile genauso, es nur eben nicht empfehlenswert und schon garnicht bei Autos mit ABS u.s.w.. ---fährt man aber eine andere Felge steht meist im Gutachten "nur ein Hersteller und Typ als Rundumbereifung zulässig" und das gilt weiterhin.


--------------------
...sing mei Sachse sing....
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Gast_Guest_*
Beitrag 13.10.2003, 14:48
Beitrag #19





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Na da möcht ich doch was erklärt haben: Du sagst

"schon gar nicht bei Autos mit ABS usw."

Wie kommst du darauf? Wieso meinst du da gebe es Probleme?

Das das Fahrverhalten unter aller Sau ist mit unterschiedlichen Reifen und durch unterschiedliche Eigenschaften beispielsweise auf nassem Belag auch richtig gefährlich sein kann, bestreite ich nicht. Wenn überhaupt dann würde ich das ganze an der Vorderachse noch tolerieren, aber nur im äussersten Notfall!

Gruss Josh
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Gast_Gast_Sachse_*
Beitrag 13.10.2003, 19:03
Beitrag #20





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jeder reifentyp hat eine andere mischung und andere haftungsverhälnisse, kann man in jedem reifentest nachlesen ( bremsenweg straße nass, bremsenweg straße trocken ), dazu noch andere profiltiefen und daraus resultierende abrollumfänge* jetzt muß der rechner aus den 4 unterschiedlichen signalen der abs-sensoren den möglichst besten bremsdruck ausrechnen und entsprechend die bremse freigeben.* es kann also durchaus passieren, daß dein bremsweg durch unterschiedliche marken und typen durchaus länger wird wie gewollt.* kann man im winter ohne probleme auf schnee testen. dry.gif
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Gast_Josh_*
Beitrag 14.10.2003, 07:09
Beitrag #21





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Hi,

also zur Info:

Bin Entwicklungsingenieur im Bereich ABS/ESP und wollte einfach mal wissen, was für Meinungen so kursieren. Deine Erklärung ist im Prinzip ok und keins von den üblichen VOODOO Dingen und Fehleinschätzungen die ich leider schon oft hören musste. Ich hatte eher anderes erwartet, in der Form von Horrormärchen. Da es sich bei den Systemen um Regelungen handelt, kann durchaus sowas wie verlängerrter Bremsweg entstehen, wirkliche Gefahr jedoch nicht. Der Schlupf der Räder wird auf einem bestimmten Niveau geregelt (meist so um die 12%, genau weiss ichs nicht, bin ESP -Mann und nicht so tief im ABS drin, wir brauchen viel mehr Schlupf), und dem System ist es egal, was da unten für Reifen dranhängen(vorrausgesetzt 4 mal gleiche Grösse!). Dass schlechtere Reifen früher in Schlupf gehen und dadurch ein schlechterer Bremsweg entsteht, ist halt leider so. Was aber nicht heisst, dass dieser Effekt bedeutend schlimmer wäre wenn unterschiedliche Reifenmarken drauf sind- 4 gleich schlechte haben ne ähnliche Auswirkung.

P.s.: Die 4 ABS Sensoren sind nur Geschwindigkeitssensoren an den Rädern. Daraus wird die wirkliche Geschwindigkeit des Autos und der vorhandene Radschlupf ermittelt. Der Druck wird erst aus dem Schlupf berechnet, hat also direkt mit den Sensoren nicht viel zu tun. Mit unterschiedlichen Reifenherstellern stellst du das System nicht vor grosse Probleme: Wäre auch schlimm, wenn unsere Regelsysteme nicht so robust wären, denn dann dürftest du nur bestimmte Reifen mit bestimmter Profiltiefe fahren, wenn solch "kleine" Veränderungen wie ein anderes Fabrikat gleicher Grrösse schon so massive Auswirkungen haben würde!
Nichtsdestotrotz entsteht ein schlechtes Verhalten (und schwerer beherrschbares Verhalten) durch unterschiedliche Reifen vor allem an der Hinterachse und es kann für Normalfahrer bei schlechten Strassenverhältnissen sehr schwer beherrschbar sein!

Gruss Josh
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Gast_Guest_*
Beitrag 09.04.2005, 11:41
Beitrag #22





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@ Sachse - Mit Deiner Ausführung hast Du nicht unrecht, jedoch besteht die Möglichkeit gänzlich die Markenbindung auszutragen, wobei der Tüv eine gleiche Marke / Typ und Mischung auf einer Achse vorgibt, damit das Urteil des europäischen Gerichtshof nicht umgangen / bzw ausgehöhlt wird. Fakt ist, dass
immer mehr und immer andere Reifentypen bei den Krädern hinzukommt und man als Kradfahrer schon einen Leitz-Ordner mit sich führen muss, um alle Ausdrucke bei einer Kontrolle vorzuzeigen. Das ist echt ärgerlich und völlig veraltet. Daher ist es dem TÜV möglich, die Markenbindung zu entfernen mit der Maßgabe, dass auf der Achse eine Marke und der gleiche Reifentyp aufzuziehen sind. Viele tun sich damit noch schwer, weil Beamte sich gerne hinter Vorschriften verstecken und keine eigenen, im Bereich, des möglichen, Lösungen anbieten.......
Es gib jedoch TÜV Stellen, die dies auch so sehen und die Bindung austragen.......

Da ich das gleiche Problem habe, suche ich nun diese Tüv - Stelle.

Wenn jemand eine solche kennt - Bitte hier eingeben. Das wäre echt toll

Walter Müller
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Hornblower
Beitrag 09.04.2005, 12:07
Beitrag #23


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Hallo,

vielen Dank für die vielen guten Beiträge, insbesondere zum ABS. Das leuchtet ein, habe mir aber bisher keine Gedanken zu dem Thema gemacht. Josh, super Infos!

Interessant finde ich die Bemerkungen, unterschiedliche Reifen auf der Hinterachse seien problematischer als auf der Vorderachse. Ich hätte es genau anders herum angenommen.

Warum ist das so?

Viele Grüße,

H.H.


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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Eddie
Beitrag 09.04.2005, 14:28
Beitrag #24


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Zitat (Hornblower @ 09.04.2005, 13:07)
Hallo,

vielen Dank für die vielen guten Beiträge, insbesondere zum ABS. Das leuchtet ein, habe mir aber bisher keine Gedanken zu dem Thema gemacht. Josh, super Infos!

Interessant finde ich die Bemerkungen, unterschiedliche Reifen auf der Hinterachse seien problematischer als auf der Vorderachse. Ich hätte es genau anders herum angenommen.

Warum ist das so?

Viele Grüße,

H.H.

Hallo Hornblower

Warum es schlimmer auf der Hinterachse ist???

Bei einer Vollbremsung verschiebt sich die Belastung zu den Vorderrädern. Die Hinterachse wird entlastet und die Seitenführung wird (insbesondere bei zwei unterschiedlichen Reifenfabrikaten) verschlechtert. Ergo: bei unterschiedlicher Seitenführungskraft kann das Fahrzeug schneller mit dem Heck ausbrechen und die Folgen kannst Du dir selber ausmalen.

Gruß Eddie


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Jack Daniels
Beitrag 10.04.2005, 02:58
Beitrag #25


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Zitat (Guest @ 09.04.2005, 12:41)
@ Sachse - Mit Deiner Ausführung hast Du nicht unrecht, jedoch besteht die Möglichkeit gänzlich die Markenbindung auszutragen, wobei der Tüv eine gleiche Marke / Typ und Mischung auf einer Achse vorgibt, damit das Urteil des europäischen Gerichtshof nicht umgangen / bzw ausgehöhlt wird. Fakt ist, dass
immer mehr und immer andere Reifentypen bei den Krädern hinzukommt und man als Kradfahrer schon einen Leitz-Ordner mit sich führen muss, um alle Ausdrucke bei einer Kontrolle vorzuzeigen. Das ist echt ärgerlich und völlig veraltet. Daher ist es dem TÜV möglich, die Markenbindung zu entfernen mit der Maßgabe, dass auf der Achse eine Marke und der gleiche Reifentyp aufzuziehen sind. Viele tun sich damit noch schwer, weil Beamte sich gerne hinter Vorschriften verstecken und keine eigenen, im Bereich, des möglichen, Lösungen anbieten.......
Es gib jedoch TÜV Stellen, die dies auch so sehen und die Bindung austragen.......

Da ich das gleiche Problem habe, suche ich nun diese Tüv - Stelle.

Wenn jemand eine solche kennt - Bitte hier eingeben. Das wäre echt toll

Walter Müller

So lange es bei den Motorrädern möglich ist mittels der Reifen das Fahrverhalten so stark zu beeinflussen das es entweder bis zur Höchstgeschwindigkeit ruhig liegt oder schon bei 150 das Pendeln anfängt ist die Reifenbindung meiner Meinung nach nicht überflüssig. whistling.gif Die Meisten stört es doch eher das bei verschiedenen Modellen nur teurer Schlappen eingetragen sind,was oft auch seinen Grund hat.Wer auch nur gelegentlich Motorradzeitungen durchliest wird feststellen das öfters Versuche mit mehreren Reifenmodellen gefahren wird und dann verschiedene entweder Empfohlen werden oder aber von ihnen abgeraten wird.Bridgestone,Metzeler oder Pirelli gehören nun mal nicht zu den Billiganbietern.Das hat aber seinen Grund.Ansonsten braucht man sich ja nicht alles eintragen zu lassen das gerade auf dem Markt ist.
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THOR
Beitrag 10.04.2005, 08:02
Beitrag #26


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Es ist aber bei Motorräder leider auch so, das gerade die teuren Reifenanbieter zufälligerweise fast immer Erstausrüster sind whistling.gif
Mit diese Maschinen wird dann die ABE erstellt und schwupps (88ich vermute eher nicht wg. Haftungsproblemen des Reifens sondern des Staates) steht die Marke in der ABE.
Mein Moped hatte Bridgestone (würg!) und Dunlop (würg!) eingetragen. Mit viel Aufwand schaffte ich es das mir Metzler (Oh-Effekt) eingetragen wurden.

Und erst seit die Reifenbindung gefallen ist kann ich endlich die in allen USA-Foren empfohlene Marke fahren: Avon (AHA-Effekt!)

Problem war das kein TÜV-Beamter bereit war eine neue Marke bis zur zHG zu testen bzw. es wäre unbezahlbar gewesen.

@Jack Daniel Glaubst Du wirklich das sich ein Motorradfahrer dessen Maschine jenseits von 200 km/h fährt einen Reifen draufzieht der das Fahrverhalten VERSCHLECHTERT?

Dies ist kein Test bzw. allg. Wertung von Reifenherstellern. Dies ist bei meinem Moped so. Das kann bei jedem Motorrad anders anschauen.


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Gruß

THOR
Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen.
FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen!

Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken
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Sachse
Beitrag 12.04.2005, 08:49
Beitrag #27


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Es sind ja nun viele schöne Antworten dabei.

Den Sachverständigen ist es lt. Arbeitsanweisung nicht gestattet am Motorrad die Reifenbindung auszutragen.

Die Probefahrt im Rahmen der HU dient nicht dem Erreichen der bbH.

Soviele Zettel ( Leitz-Ordner) können es nicht sein, 2 Räder ein Herst. also auch nur ein Zettel ob die Bescheinigung vom Reifen- od. Motorradherst. ist, ist egal. whistling.gif

Im PKW-Bereich, wie ich bereits erwähnte, bitte ABE der LM-Felgen durchlesen. ( die Aussage:"...nur ein Herst. ..." kann ich mir nicht erklären)

Über den genannten Satz darf sich der TÜV-Mann nicht hinwegsetzen.

Die Fabrikatsbindungen im PKW-Fahrzeugschein müssen nicht ausgetragen werden.

Es gilt für ZR-Bereifung immer noch die Herstellerbindung.
think.gif


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 02.05.2024 - 13:08