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#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 70 Beigetreten: 01.02.2008 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 39874 ![]() |
ich habe eine Frage an die Gefahrgutprofis. Ein Bekannter ist Unternehmer im Bereich Forstwirtschaft. Er fährt seine Forstmaschinen mit einem Tieflader in den Wald und hat nun das Problem, dass er große Mengen an Dieselkraftstoff im Wald benötigt. Zur Zeit füllt er den Dieselkraftstoff in einen ausgebauten 800 ltr. LKW Tank, den er wiederum in einem Ford Transit befestigt hat. Ich hoffe, ordentlich gesichert. Meines Erachtens ist das kein geeignetes und zugelassenes Tranportmittel für den Dieselkraftstoff. Es gibt ja da auch entsprechende Kleintankstellen. Meine Frage ist nun, wie (Kanister, Fässer, Kleintankstelle oder sein Tank) kann er völlig legal den Dieselkraftstoff in welchen Mengen in den Wald befördern? Er hat keinen Gefahrgutschein. Es geht also nur über Mindermenge. Schon jetzt vielen Dank für eventuelle Antworten Viele Grüße Kapitän11 |
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#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7181 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
Hallo
Zuerstmal ein Willkommen im Forum! Anscheinend hat man deine Frage übersehen, oder es fühlt sich niemand zuständig. ![]() Dein Problem ist zwar auch nicht mein Spezialgebiet, aber ich zitiere mal (aus einem älteren Thread aus 2005) eine Antwort von @frankenstein : 1.1.3.3 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von flüssigen Kraftstoffen Die Vorschriften des ADR gelten nicht für die Beförderung von: a) In Behältern von Fahrzeugen, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, enthaltener Kraftstoff, der zu deren Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient. Der Kraftstoff darf in befestigten Kraftstoffbehältern, die direkt mit dem Fahrzeugmotor und/oder der Einrichtung verbunden sind und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen, oder in tragbaren Kraftstoffbehältern wie Kanistern befördert werden. Der gesamte Fassungsraum der befestigten Behälter darf 1500 Liter je Beförderungseinheit und der Fassungsraum eines auf einem Anhänger befestigten Behälters darf 500 Liter nicht überschreiten. Je Beförderungseinheit dürfen höchstens 60 Liter in tragbaren Kraftstoffbehältern befördert werden. Diese Einschränkungen gelten nicht für Fahrzeuge von Einsatzkräften. Hier ist zwar von einem "auf einem Anhänger befestigten" Tank die Rede, und ich kann nicht sagen ob die befestigung in einem Fahrzeug genauso anzusehen ist?? Das Vollumen ist aber mit max. 500 Litern angegeben! |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13816 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
Hallo,
einfach seit dem Post des TE noch nicht wieder im Forum gewesen, sorry. ![]() Hoheneicherstation, Dein Absatz passt nicht so ganz; er bezieht sich mehr auf Tanks, die das Fahrzeug selbst versorgen oder zu Fahrzeugen gehören, die von dem Transportfahrzeug transportiert werden. Hier aber geht es um eine "Versorgungsfahrt", also in dem Sinne schon richtiger "Sprittransport", nicht das "Mitführen" von Sprit (ohje, kann man eigentlich verstehen, was ich sagen will?) Angemessener scheint mir folgendes: Zitat 1.1.3 Freistellungen 1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung [...] c) Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparaturund Wartungsarbeiten, in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Beförderungen, die von solchen Unternehmen zu ihrer internen oder externen Versorgung durchgeführt werden, fallen jedoch nicht unter diese Ausnahmeregelung; Eine in diesem Zusammenhabg vielleicht interessante Diskussion hatten wir schon mal HIER. Viele Grüße, H.H. Edit: Die Geschichte mit dem abmontierten LKW-Tank im Transit finde ich allerdings etwas abenteuerlich. Gibt es da ein Photo von der Konstruktion? Ich hätte da ziemliche BEdenken wg. der Ladungssicherung. Ob das überhaupt so zulässig ist? ![]() -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 906 Beigetreten: 11.02.2007 Wohnort: Ziemetshausen Mitglieds-Nr.: 28409 ![]() |
Hm, da wir hier ja keine individuelle Rechtsberatung anbieten (dürfen), antworte ich mal völlig unverbindlich:
Bis 1000 Liter Dieselkraftstoff ist die Freistellung nach 1.1.3.6 ADR (1000-Punkte-Regel) anwendbar. Heißt: Keine Fahrzeugkennzeichnung, keine Pflicht einen ADR-Schein zu haben, keine schriftlichen Weisungen, etc. Aber eben schon ein paar Dinge einzuhalten! Unter anderem Feuerlöscher, zugelassene Gefäße, etc. Was ich mir in dem Fall gut vorstellen könnte: IBC mit gültiger Prüfung mit 1000 Litern Fassungsvermögen, sauber verzurrt - wo ist das Problem ? Was ich mir nicht vorstellen kann: Irgendwelche alten Heizöltanks , die auf der Ladefläche herumkullern ... ha! Da haben wir das Problem! Fazit: Es liegt eher NICHT an der Menge! ![]() Griaßle, Markus -------------------- Hauptsach, dr Ranza spannt ond dr Karra lauft !
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
Was ich mir in dem Fall gut vorstellen könnte: IBC mit gültiger Prüfung mit 1000 Litern Fassungsvermögen, sauber verzurrt - wo ist das Problem ? Was ich mir nicht vorstellen kann: Irgendwelche alten Heizöltanks , die auf der Ladefläche herumkullern ... ha! Da haben wir das Problem! Fazit: Es liegt eher NICHT an der Menge! ![]() Griaßle, Markus Erst mal vorneweg: Ich bin KEIN GG-Spezeialist - beileibe nicht! An eben so einen Bomber bin ich neulich geraten. Eine Sprinterart eines Tankreinigers. Dieser hatte einen sauber verzurrten IBC im Fahrzeug, worin er das mit Ölschlamm verunreinigte Öl transportierte - bis dahin mE in Ordnung. Dann hatte er aber noch einen alten Kellertank im Fahrzeug (abenteuerlich "gesichert"), in dem va 450l brauchbares Heizöl geladen war. Ich zog einen unserer GGler hinzu, der in dieser speziellen Konstellation ratlos war. Er telefonierte mit verschiedenen Stellen, ob es nun ein GG-Transport sei oder nicht... Die ZBS meine nein, das Umweltministerium (wohl dahingehend zuständig) meinte ja. Und jeder brachte andere Sonderfälle, die einschlägig seien ins Spiel. Mit anderen Worten: Ich habe immer noch keine Ahnung... ![]() ![]() ![]() -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 70 Beigetreten: 01.02.2008 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 39874 ![]() |
Viele Dank schon einmal für die bisherigen Antworten.
Ich hatte schon geahnt, dass sich das nicht so leicht beantworten lässt. Ich werde versuchen, von dem Transporteur ein Bild zu erhalten. Das könnte allerdings einige Tage dauern. Ich kenne ihn eigentlich nur, weil er bei mir eine Gabelstaplerführerschein gemacht hat und in diesem Zusammenhang die Frage gestellt hatte. Ich hoffe, er hat den Tank formschlüssig (wegen der schwachen Zurrpunkte im Transporter) mit Hilfe von Antirutschmatten und zusätzlichen Gurten ordentlich gesichert. Viel besser wäre es auf jeden Fall dann wohl, er würde sich hierfür einen IBC zulegen. Viele Grüße Kapitän11 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
Viel besser wäre es auf jeden Fall dann wohl, er würde sich hierfür einen IBC zulegen. Das auf jeden Fall! -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 ![]() |
Ich hatte schon geahnt, dass sich das nicht so leicht beantworten lässt. Ich werde versuchen, von dem Transporteur ein Bild zu erhalten. Das könnte allerdings einige Tage dauern. Ich kenne ihn eigentlich nur, weil er bei mir eine Gabelstaplerführerschein gemacht hat und in diesem Zusammenhang die Frage gestellt hatte. Ich hoffe, er hat den Tank formschlüssig (wegen der schwachen Zurrpunkte im Transporter) mit Hilfe von Antirutschmatten und zusätzlichen Gurten ordentlich gesichert. Viel besser wäre es auf jeden Fall dann wohl, er würde sich hierfür einen IBC zulegen. Versuche herauszufinden, ob es sich um einen "IBC" oder "festverbundenen" Tank handelt, dann kann man weiter "Glaskugel-Guggen" ![]() -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1101 Beigetreten: 18.11.2003 Wohnort: kleines Dorf in Oberfranken Mitglieds-Nr.: 626 ![]() |
um das alte Thema mal wieder aufzugreifen:
Oben steht in einem Abschnitt dass max. 450l / Behältnis transportiert werden dürfen. Gilt diese Regelung dann nicht für Unternehmer / Angestellte die auf ihrem Kleintransporter ein zugelassenes Tankbehältnis mit 950l Dieselkraftstoff mitführen und damit ihre Bau- / Forstmaschinen betanken? -------------------- Erst wenn der letzte Auspuff kalt ist, der schönste Truck verboten, die erfahrensten Trucker bestraft sind, dann werdet Ihr erstaunt merken, daß Ihr Euren Mist nicht selber fahren könnt!
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 540 Beigetreten: 27.12.2007 Mitglieds-Nr.: 39180 ![]() |
Hallo Kapitän 11,
gleich zu Beginn: In dem ausgelutschten Tank, darf er es nicht fahren! Ansonsten ist die Mitteilung, dass er nach 1.1.3.1. c fahren darf richtig. Hierbei ist er auf 450 l je Gebinde und der Höchstzulässigen Menge nach 1.1.3.6. Diesel 1000 l gebunden. So oder so muss er mindestens nach Kapitel 1.3. oder § 6 GbV unterwiesen bzw. geschult sein und ein "paar" Kleinigkeiten beachten. Ich sehe hier aber noch ein Problem in Form der TRbF (Technische Richtlinie brennbare Flüssigkeiten) sowie nach Wasserhaushaltsrecht. Er wird dann vermutlich aus dem Tank direkt in die Fahrzeuge tanken und dies ist nach meinem Kenntnisstand nicht zulässig. Alles weitere wird hier zu langatmig. Wenn du möchtest pn, aber da musst du noch ein paar Einträge vollmachen. Gruß Tommy Danger |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Wenn du möchtest pn, aber da musst du noch ein paar Einträge vollmachen. *Hüstel*...... der Thread wurde im Februar 2008 eröffnet und @Kapitän11 ist seit über einem Jahr nicht mehr im Forum gewesen. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 906 Beigetreten: 11.02.2007 Wohnort: Ziemetshausen Mitglieds-Nr.: 28409 ![]() |
... Ansonsten ist die Mitteilung, dass er nach 1.1.3.1. c fahren darf richtig. Hierbei ist er auf 450 l je Gebinde und der Höchstzulässigen Menge nach 1.1.3.6. Diesel 1000 l gebunden.... Darum fährt man sowas ja auch gleich nach 1.1.3.6 (ohne 1.1.3.1) ![]() Griaßle! -------------------- Hauptsach, dr Ranza spannt ond dr Karra lauft !
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7181 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
Hallo
Dass @ LKW-Stefan diesen Thread "wiederbelebt" hat und eine eigene Frage stellt, hat man wohl übersehen? Wenn es sich um eine zugelassene Variante dieser geprüften IBC-Tankanlagen handelt http://www.metallbau.haser-gmbh.de/produkt...elter/index.htm , dann darf man damit auch auf Baustellen Baumaschinen betanken. |
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Beitrag
#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 85 Beigetreten: 23.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43316 ![]() |
Hallo,
die Sache ist doch die, dass wenn der Gute in seinem 800l tank mengen bis 450l befördert, muss dieser ( der Tank) nicht mal geprüft sein. Unter die 1000 Punkte regel fällt er auch, weshalb er die erleichterten Transportbedingungen in Anspruch nehmen kann. Was bleibt ist eine ordnungsgemäße LaSi und ein Feuerlöscher mit mind. 2kg Volumen. Mehr braucht er nicht. Gruß Spiro |
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Beitrag
#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 239 Beigetreten: 25.10.2010 Wohnort: Stadt der Punkte... Mitglieds-Nr.: 56154 ![]() |
Verstehe ich das jetzt richtig...
Ich kaufe mir zb in der Bucht einen von diesen Kunstofftanks mit Metallgerüst drum rum auf ner Palette. Volumen so um 500l (max 450l einfüllen), stell mit das Ding ordnungsgemäß gesichert in meinen Ducato, stell nen Feuerlöscher daneben und alles Ok? Was ist wenn ich mit dem Diesel mein Arbeitsboot betanke? Wenn es mein Privatboot ist? Dann muß ich ja nur noch nen legalen Weg des umtankens finden. Wobei, in Adolfs Ölwanne spielen 20l Sprit mehr oder weniger eh keine Rolle... ![]() Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 11.11.2010, 23:10
Bearbeitungsgrund: Überflüssiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 12.07.2025 - 21:29 |