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#1
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 17 Beigetreten: 16.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19412 ![]() |
jetzt steh ich aber auf der Leitung. Ja hab die Sufu benutzt und nichts gefunden. Habe grad in AMS - TV einen Polizisten in der Reportage gesehen der sagte das es verboten sei bei Tag mit Standlicht zu fahren???!!! Ich meine wie gesagt ausschliesslich Standlicht und nicht mit Neblern oder so ein Quatsch. Wer kann mir nun helfen? ![]() Gruß Micha |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2389 Beigetreten: 15.01.2006 Wohnort: ca.15920 km. nördl. vom .Südpol Mitglieds-Nr.: 15999 ![]() |
wieso sollte es verboten sein wurde das auch gesagt?
-------------------- in jedem steckt doch ein kleiner Elch
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9491 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Zitat StVZO §17 Beleuchtung (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren. Und wegen Fahren mit Standlicht + NS Zitat StVZO §17 Beleuchtung (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. Aber eben nur bei erheblicher Sichtbehinderung sind Nebelscheinwerfer erlaubt. und nur wenn Nebelscheinwerfer erlaubt sind dann ist auch Standlicht erlaubt. Macht bei echter Nebelsuppe auch Sinn, da blendet selbst normales Abblendlicht. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 252 Beigetreten: 12.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25176 ![]() |
hm, bin schon desöfteren am tag / dämmerung mit standlicht an der rennleitung vorbeigefahren, das hat die nicht wirklich interessiert...
![]() -------------------- Ich rekel mich gerade auf einer Waschmaschine und tanze Nackt Balletfiguren. - Ich steige jetzt in die Waschmaschine. - Kommst du mit?! - Nur wir zwei, bei 60 Grad und danach Bügeln wir uns trocken.
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#5
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 17 Beigetreten: 16.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19412 ![]() |
Hallo haschee
und siehe da man lernt nie aus. ![]() Vielen Dank nochmals. ![]() Gruß Micha |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9491 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Kein Problem, immer gern.
![]() Wobei das bei uns in der Gegend auch nicht so geahndet wird. Da muß schon noch irgendwas dazukommen. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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#7
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 44 Beigetreten: 15.02.2007 Mitglieds-Nr.: 28579 ![]() |
Hi
Kann sein das ich das bis jetzt immer falsch verstanden habe , aber ist nicht immer die rede davon das ich mit licht welches auch immer zu welchem Anlass auch immer Fahren muss. Wenn ich am Tage mit Abblendlicht Fahre sehe ich dabei kein Problem . Da ich denke das § 17 Abs.2 sich auf Abs.1 aus § 17 bezieht . Also nur bei Dämmerung und so nicht mit Standlicht alleine . Aber wie gesagt kann auch sein das ich das bis heute falsch verstanden habe . |
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 525 Beigetreten: 08.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29366 ![]() |
Zitat Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Das ist doch für einen gestzestext wenig misverständlich, oder? Zitat Wenn ich am Tage mit Abblendlicht Fahre sehe ich dabei kein Problem . Nee, wieso auch, Abblendlicht ist immer erlaubt. Zumindest solange bis jemand erkennt dass durch LICHT mehr CO2 ausgestoßen wird,... -------------------- Diskutiere nie mit einem Idioten - der Zuhörer könnte den Unterschied nicht erkennen.
(Murphy s law) |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9491 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Wie jetzt?
Am Tag mußt du ja nicht mit Licht fahren wenn du nicht willst. Aber in der Dämmerung, Nacht, sonstigen Lichtverhältnissen... mußt du eben mit Licht fahren. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 555 Beigetreten: 13.06.2005 Wohnort: Freital/Teltow Mitglieds-Nr.: 10267 ![]() |
Außerdem... was ist am Wort Standlicht so missverständlich?
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Ganz böser Gedanke:
Bei Tag mit Standlicht zu fahren ist nicht nur verboten, sondern auch sinnlos: Das schwache Licht verbessert weder die eigene Sicht noch die Sichtbarkeit des eigenen Autos... ![]() Was läßt sich also daraus schließen, wenn jemand tagsüber mit Standlicht unterwegs ist? ![]() Genau: Da kriegt es jemand nicht gebacken, gleichzeitig den Lichtschalter zu betätigen und bis "zwei" zu zählen... ![]() ![]() |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 252 Beigetreten: 12.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25176 ![]() |
Ganz böser Gedanke: Bei Tag mit Standlicht zu fahren ist nicht nur verboten, sondern auch sinnlos: Das schwache Licht verbessert weder die eigene Sicht noch die Sichtbarkeit des eigenen Autos... ![]() Was läßt sich also daraus schließen, wenn jemand tagsüber mit Standlicht unterwegs ist? ![]() Genau: Da kriegt es jemand nicht gebacken, gleichzeitig den Lichtschalter zu betätigen und bis "zwei" zu zählen... ![]() ![]() Oder nicht beleidigend gesagt: Es sieht einfach cooler aus. ![]() -------------------- Ich rekel mich gerade auf einer Waschmaschine und tanze Nackt Balletfiguren. - Ich steige jetzt in die Waschmaschine. - Kommst du mit?! - Nur wir zwei, bei 60 Grad und danach Bügeln wir uns trocken.
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 ![]() |
Nö,nur lächerlich.Vor allem wenn dann noch einer meint coole Birnchen in allen möglichen Farben zu verwenden.
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 252 Beigetreten: 12.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25176 ![]() |
Naja, ich verwende nur erlaubte, weiße Standlichtbirnen.
![]() -------------------- Ich rekel mich gerade auf einer Waschmaschine und tanze Nackt Balletfiguren. - Ich steige jetzt in die Waschmaschine. - Kommst du mit?! - Nur wir zwei, bei 60 Grad und danach Bügeln wir uns trocken.
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2299 Beigetreten: 26.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15627 ![]() |
Es sieht einfach cooler aus. ![]() Sorry, Lantis: Ein "cooles" Auto hat solche Gimmicks nicht nötig oder allenfalls serienmäßig; dann aber hat es ein "cooler" Fahrer nicht nötig, damit rumzuprollen ![]() lg c.s. Wieso macht hier fast jeder sowas mies ![]() Mein Name ist Professor Doktor Tuning von der Prolozei, Sie werden jetzt schön Ihr Standlicht am Tag einschalten, weil das cooler aussieht ![]() Nichtsdestotrotz fällt das aber kaum auf, wenn man an der Polizei damit vorbeifährt. |
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Wieso macht hier fast jeder sowas mies ![]() Och Tycho... ![]() Wieso denn "miesmachen"? ![]() Bloß: Manchmal wenn wieder mal so ein "Tuning"freund beim Ampelstart hoffnungslos zurückbleibt denk' ich halt, das Geld für solches Spielzeug wäre besser in eine vernünftige Motorisierung gesteckt worden (also in eine, die hält, was das Äußere verspricht!) ![]() lg c.s. |
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2380 Beigetreten: 19.10.2003 Mitglieds-Nr.: 379 ![]() |
standlicht (und am besten mit nebelscheinwerferlicht) ist so dermaßen cool, das morgen gleich nochmal der erste april ist.
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#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13799 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
Das Thema "Standlicht am Tage" und "Abblendlicht am Tage" wurde an anderer Stelle schonmal intensiv und qualifiziert von allen allen Seiten beleuchtet. Ich empfehle hierzu:
Standlicht am Tage - rechtliches und sinnliches Fahren mit Licht bei Tage (Leider funktionieren FaSt's beeindruckende Fotos nicht mehr.) Ich selbst fahre meistens mit Licht, insbesondere auf Autobahnen, weil ich der festen Überzeugung bin, dadurch die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die trübe Funzel "Standlicht" ist für diesen Zweck unangemessen und sieht darüber hinaus nichtmals cool aus. Grüße, H.H. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 ![]() |
Der Einfachheit halber zitiere ich nochmal aus dem Antwortschreiben des Verkehrsministeriums zu diesem Thema:
Zitat Sehr geehrter Herr Steveluke, [...] Gem. § 17 Abs. 2 Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darf allein mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) nicht gefahren werden. Demnach ist Standlicht im Fahrbetrieb während der Dauer der Beleuchtungspflicht unzulässig. Ein ausdrückliches Verbot des Gebrauchs des Standlichtes im Fahrbetrieb außerhalb der Beleuchtungspflicht kann zwar aus § 17 StVO nicht abgeleitet werden. Es fragt sich aber, ob ein Fahrzeug mit Begrenzungsleuchten außerhalb der in § 17 Abs 1 StVO normierten Beleuchtungspflicht Sinn machen würde. Begrenzungsleuchten dienen dazu, die Umrisse des Fahrzeugs zu erkennen. Am Tage ist daher der Gebrauch von Begrenzungsleuchten zwecks Erkennbarkeit des Fahrzeuges entbehrlich. Erst wenn die Sichtverhältnisse eine Erkennbarkeit des Fahrzeuges erfordern, bedarf es der Beleuchtung. Da aber dann auch regelmäßig eine Beleuchtungsverpflichtung besteht, greift grundsätzlich die Benutzungspflicht des Abblendlichtes i.S.d. § 17 Abs. 1 StVO. Hinzuweisen ist schließlich auf § 17 Abs. 3 StVO, wonach vorgesehen ist, dass bei zwei Nebelscheinwerfern statt des Abblendlichtes die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten genügt. § 17 Abs. 3 , Satz 2 StVO normiert die besonderen Witterungsbedingungen am Tage, bei denen mit Nebelscheinwerfern gefahren werden darf. Aus der Tatsache, dass hier ausdrücklich auch die Verwendung von Begrenzungsleuchten zugelassen wird, kann geschlossen werden, dass der Gesetzgeber dies ansonsten nicht ausdrücklich wollte. Fazit: Das Fahren mit Standlicht am Tage ist erlaubt - es sei denn, es herrschen Sichtverhältnisse, die gem. § 17 StVO das Fahren mit Abblendlicht erforderlich machen. ... und jetzt verschieb' ich den Thread ins passende Unterforum... ![]() Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 02.04.2007, 08:24 -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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#21
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 44 Beigetreten: 15.02.2007 Mitglieds-Nr.: 28579 ![]() |
Danke .
Genau das meinte ich weiter oben hatte leider nicht so ein nettes Schreiben. |
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#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 252 Beigetreten: 12.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25176 ![]() |
ha, gut, ^^ , btw. ob das mit standlicht schick aussieht oder nicht hängt vom fahrzeug ab das man fährt
![]() -------------------- Ich rekel mich gerade auf einer Waschmaschine und tanze Nackt Balletfiguren. - Ich steige jetzt in die Waschmaschine. - Kommst du mit?! - Nur wir zwei, bei 60 Grad und danach Bügeln wir uns trocken.
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#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9491 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Ja wie? Jetzt doch erlaubt.
![]() Der Einfachheit halber zitiere ich nochmal aus dem Antwortschreiben des Verkehrsministeriums zu diesem Thema: Zitat Aus der Tatsache, dass hier ausdrücklich auch die Verwendung von Begrenzungsleuchten zugelassen wird, kann geschlossen werden, dass der Gesetzgeber dies ansonsten nicht ausdrücklich wollte. Wenn ichs mir so anschau mach ichs doch lieber nicht. Hat eigentlich schon jemand nur wegen Standlicht mal Ärger mit der Polizei bekommen? Bei uns sinds meistens solche die dann auch noch die Nebler anhaben wegen schlechten Sichtverhältnissen durch Sonnenschein. ![]() Oder eben sonst noch böse auffallen. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1757 Beigetreten: 29.12.2006 Wohnort: Osnabrück Mitglieds-Nr.: 26908 ![]() |
ist ja auch eigentlich gut, wegen Tagfahrlicht.
-------------------- ![]() Nachtstute müsste korrekterweise eigentlich Nachtstüterich heißen :p |
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#25
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2861 Beigetreten: 29.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18898 ![]() |
Ja wie? Jetzt doch erlaubt. ![]() MIr hat mal jemand hier im Forum beigebracht, dass §17 Abs. 2 StVO quasi als Ergänzung/Erweiterung von Abs. 1 steht und deshalb nur bei Dunkelheit/Dämmerung gilt. ![]() Zitat (§17 Beleuchtung) (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit[...]
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.[...] |
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#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 252 Beigetreten: 12.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25176 ![]() |
Ja wie? Jetzt doch erlaubt. ![]() MIr hat mal jemand hier im Forum beigebracht, dass §17 Abs. 2 StVO quasi als Ergänzung/Erweiterung von Abs. 1 steht und deshalb nur bei Dunkelheit/Dämmerung gilt. ![]() Zitat (§17 Beleuchtung) (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit[...] (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.[...] oh ja, das beantwortet die frage natürlich ![]() ![]() -------------------- Ich rekel mich gerade auf einer Waschmaschine und tanze Nackt Balletfiguren. - Ich steige jetzt in die Waschmaschine. - Kommst du mit?! - Nur wir zwei, bei 60 Grad und danach Bügeln wir uns trocken.
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#27
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 26 Beigetreten: 07.03.2007 Wohnort: Solingen Mitglieds-Nr.: 29328 ![]() |
moin.....ich hab mir jetzt nicht alles durchgelesen,aber ich fahre einen opel meriva.dieser hat tageslicht und es lässt sich nur durch softwareänderung beseitigen.aber warum auch.vielleicht wird es irgendwann in deutschland auch pflicht mit standlicht/abblendlicht zufahren tagsüber,wie zb. österreich.
die bundeswehr fährt auch tagsüber mit licht,oder zweikrafträder!!!!! |
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#28
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 92 Beigetreten: 27.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10750 ![]() |
Ja, ist erlaubt, wenn es noch nicht so dunkel ist, daß man Abblendlicht einschalten muß (Anzeichen hier ist das Angehen von Straßenlaternen). Und es macht sogar Sinn, denn die 5 W reichen völlig aus, um das Fahrzeug besser kenntlich zu machen (die hinteren roten Birnen haben ja auch nur 5 W). Ich fahre also regelmäßig mit Begrenzungslicht, solange ich noch kein Licht brauche, um selbst etwas zu sehen. Fahrradfahrer haben ja auch nur etwa 7 W glaube ich.
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#29
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2861 Beigetreten: 29.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18898 ![]() |
oh ja, das beantwortet die frage natürlich ![]() ![]() guckst du hier. Und... findest du das Schreiben vom Verkehrsministerium nicht verbindlich genug? Der erste fett gedruckte Satz: Zitat Ein ausdrückliches Verbot des Gebrauchs des Standlichtes im Fahrbetrieb außerhalb der Beleuchtungspflicht kann zwar aus § 17 StVO nicht abgeleitet werden. ist doch eindeutig. Ja, ist erlaubt, wenn es noch nicht so dunkel ist, daß man Abblendlicht einschalten muß (Anzeichen hier ist das Angehen von Straßenlaternen). Das wage ich mal zu bestreiten. Die Straßenlaternen gehen hier erst an, wenns schon fast zappenduster ist. Abblendlicht muss mE schon locker 1 Stunde vorher angeschaltet werden. Bei Regenwetter sind auch keine Laternen an; dennoch wäre das Fahren ohne Licht oder nur mit Standlicht bei richtig schönem Regenwetter grob fahrlässig. |
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#30
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 ![]() |
Und es macht sogar Sinn, denn die 5 W reichen völlig aus, um das Fahrzeug besser kenntlich zu machen (die hinteren roten Birnen haben ja auch nur 5 W). Ich fahre also regelmäßig mit Begrenzungslicht, solange ich noch kein Licht brauche, um selbst etwas zu sehen. Fahrradfahrer haben ja auch nur etwa 7 W glaube ich. Wenn du das Abblendlicht,auch Fahrlicht genannt( ![]() ![]() |
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#31
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9491 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Und... findest du das Schreiben vom Verkehrsministerium nicht verbindlich genug? Der erste fett gedruckte Satz: Zitat Ein ausdrückliches Verbot des Gebrauchs des Standlichtes im Fahrbetrieb außerhalb der Beleuchtungspflicht kann zwar aus § 17 StVO nicht abgeleitet werden. ist doch eindeutig. Oh ja, find ich wirklich verbindlich und eindeutig. ![]() Zitat Aus der Tatsache, dass hier ausdrücklich auch die Verwendung von Begrenzungsleuchten zugelassen wird, kann geschlossen werden, dass der Gesetzgeber dies ansonsten nicht ausdrücklich wollte. Aber sei es wie es ist. Ich werd bestimmt nicht mit diesem Schreiben, ausm Internet kopiert, mit einem Sachverhalt den ich nicht für stichhaltig empfinde gegenüber Freunden und Helfern eine Diskussion anfangen. Das lohnt nicht. Wer weiß was die dann noch alles überprüfen wollen wenn man ihnen mit sowas klugscheißerisch kommt. So ne Kontrolle ist immer auch eine Frage des Auftretens. Und vor allem könnte man diese Kontrolle locker vermeiden indem man nicht mit Standlicht fährt. ![]() -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6225 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
Ganz böser Gedanke: Bei Tag mit Standlicht zu fahren ist nicht nur verboten, sondern auch sinnlos: Wenn man bei vollem Sonnenschein die Instrumente wegen der Sonnenbrille schlecht ablesen kann, benötigt man die Instrumentenbeleuchtung. Die ist aber häufig mit dem Standlicht gekoppelt. Warum man noch zusätzliche Lampen anmachen sollte, ist mit nicht ganz klar. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 92 Beigetreten: 27.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10750 ![]() |
Wenn dein Standlicht vorne für den entgegenkommenden auf eine größere Entfernung sichtbar ist ist es eindeutig Zeit das Abblendlicht zu nutzen... Ein völliger Widerspruch für mich: du bestätigst gerade, daß in der Dämmerung Positionslichter völlig ausreichend sind und von Weitem gesehen werden können. Ich sehe keinen Grund, zu früh Fahrlicht einzuschalten. Nein, ich bin kein Schnarchzapfen, sondern beobachte (im Gegensatz zu den meisten anderen, die einfach dem Herdentrieb folgen) ganz genau, welches Licht ist notwenig in der aktuellen Situation. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 ![]() |
Du fast das falsch auf.Wenn von deinem Auto als erstes die Standlichter sehe,es also schon relativ dunkel sein muß,ist es längst Zeit das Abblendlicht einzuschalten.Der Unterschied ist das ich dich mit deinen Positionsleuchten die du vielleicht noch als ausreichende Beleuchtung betrachtest möglicherweise erst wenige 100m vor mir sehen während ich dich mit Abblendlicht schon auf über einem Kilometer Entfernung sehen könnte.
Was ich noch mehr hasse als die ![]() @helmet lampshade Dein Argument ist akzeptierbar,aber wie oft kommt das vor?Ich wüsste jetzt in den letzten 25 Jahren nicht einmal das es nötig gewesen wäre das Standlicht zu benützen da ich wegen der Sonneneinstrahlung die Instrumente nicht erkennen kann.Deine Absicht ist es aber auch nicht cool zu sein oder ein vermeindlicher Sicherheitsgewinn durch das Standlicht.Deine Problem ist konstruktiver Murks des Herstellers. ![]() |
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 441 Beigetreten: 27.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16339 ![]() |
Ich sehe bei Tageslicht nicht den Unterschied zwischen eingeschalteter und ausgeschalteter Instrumentenbeleuchtung. Ich glaube nicht, dass sich das durch eine Sonnenbrille verändert. Vielleicht ist letzte einfach nur viel zu dunkel??
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Beitrag
#36
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2861 Beigetreten: 29.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18898 ![]() |
Ich werd bestimmt nicht mit diesem Schreiben, ausm Internet kopiert, mit einem Sachverhalt den ich nicht für stichhaltig empfinde gegenüber Freunden und Helfern eine Diskussion anfangen. Na schön. Dann nenn mir bitte mal die Gesetzesstelle, die das Fahren mit Standlicht am Tage verbietet. ![]() |
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#37
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9491 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Na schön. Dann nenn mir bitte mal die Gesetzesstelle, die das Fahren mit Standlicht am Tage verbietet. ![]() Hab ich doch schon längst. Die 2. Antwort in diesem Thema. Und 5 Antworten weiter oben findest du warum ich das Schreiben nicht eindeutig finde. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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#38
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 04.04.2007 Wohnort: Baunatal Mitglieds-Nr.: 30308 ![]() |
Das Fahren nur mit Standlicht ist verboten ( wie weiter oben schon geschrieben ) dabei ist es egal ob es 30Grad im Schatten ist oder es schon dunkel wird.
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#39
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2861 Beigetreten: 29.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18898 ![]() |
Na schön. Dann nenn mir bitte mal die Gesetzesstelle, die das Fahren mit Standlicht am Tage verbietet. ![]() Hab ich doch schon längst. Die 2. Antwort in diesem Thema. Eben nicht! Hast du dir meinen Link mal durchgesehen? Wie deckt sich dieses Ergebnis dann aber mit § 17 Abs. 2 Satz 1 StVO, das alleiniges Fahren mit Begrenzungsleuchten ja vollständig ausschließt? dadurch dass sich absatz 1 bezieht. absatz 2 ist also nur innerhalb der beleuchtungspflicht (z.b. dunkelheit) gültig. Fazit: Absatz 2 gilt NUR DANN, wenn nach Absatz 1 eine Beleuchtungspflicht besteht. Besteht keine Beleuchtungspflicht, hat Absatz 2 keine Bedeutung. Das Fahren nur mit Standlicht ist verboten ( wie weiter oben schon geschrieben ) dabei ist es egal ob es 30Grad im Schatten ist oder es schon dunkel wird. falsch, siehe oben |
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#40
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9491 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Eben nicht! Hast du dir meinen Link mal durchgesehen? Ja. Da ist nix neues dabei. Und das nette Schreiben ist weder verbindlich noch eindeutig. Ich glaube daher nicht, daß wir auf einen Nenner kommen. Aber macht ja nix. Kann in nem Diskussionsforum auch mal vorkommen. ![]() Wer ein Gerichtsurteil gefunden oder erkämpft hat soll sich bitte melden. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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#41
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2861 Beigetreten: 29.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18898 ![]() |
Nun lass doch mal das Schreiben weg und widerlege endlich mein Argument, dass §17 Abs. 2 nur gilt, wenn die Voraussetzungen zur Beleuchtungspflicht nach §17 Abs. 1 gegeben sind und es somit NICHT verboten ist, am Tage mit Standlicht zu fahren, solange die Sichtverhältnisse nicht das Abblendlicht erzwingen.
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#42
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9491 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Es gibt nichts zu widerlegen.
![]() Einige hier leg(t)en es so aus wie ich im 2. Beitrag. Als eigenständig anzusehende Absätze. Ok, es ist fraglich. Solange es jedoch nicht irgendwo explizit als erlaubt steht werd ichs nicht machen. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.05.2025 - 16:19 |