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> Standlicht während fahrt am Tag verboten???
MichaelRV
Beitrag 01.04.2007, 16:16
Beitrag #1


Neuling
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Hallo liebe Forumsmitglieder

jetzt steh ich aber auf der Leitung.
Ja hab die Sufu benutzt und nichts gefunden.
Habe grad in AMS - TV einen Polizisten in der Reportage gesehen
der sagte das es verboten sei bei Tag mit Standlicht zu fahren???!!!
Ich meine wie gesagt ausschliesslich Standlicht und nicht mit Neblern
oder so ein Quatsch.
Wer kann mir nun helfen? blink.gif

Gruß Micha
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Iceage
Beitrag 01.04.2007, 16:18
Beitrag #2


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wieso sollte es verboten sein wurde das auch gesagt?


--------------------
in jedem steckt doch ein kleiner Elch
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haschee
Beitrag 01.04.2007, 16:28
Beitrag #3


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Zitat
StVZO

§17 Beleuchtung
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.



Und wegen Fahren mit Standlicht + NS
Zitat
StVZO

§17 Beleuchtung
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.


Aber eben nur bei erheblicher Sichtbehinderung sind Nebelscheinwerfer erlaubt.
und nur wenn Nebelscheinwerfer erlaubt sind dann ist auch Standlicht erlaubt.


Macht bei echter Nebelsuppe auch Sinn, da blendet selbst normales Abblendlicht.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Lantis
Beitrag 01.04.2007, 16:42
Beitrag #4


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hm, bin schon desöfteren am tag / dämmerung mit standlicht an der rennleitung vorbeigefahren, das hat die nicht wirklich interessiert... rolleyes.gif


--------------------
Ich rekel mich gerade auf einer Waschmaschine und tanze Nackt Balletfiguren. - Ich steige jetzt in die Waschmaschine. - Kommst du mit?! - Nur wir zwei, bei 60 Grad und danach Bügeln wir uns trocken.
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MichaelRV
Beitrag 01.04.2007, 16:45
Beitrag #5


Neuling
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Hallo haschee

und siehe da man lernt nie aus. blushing.gif
Vielen Dank nochmals. smile.gif

Gruß Micha
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haschee
Beitrag 01.04.2007, 16:52
Beitrag #6


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Kein Problem, immer gern. smile.gif


Wobei das bei uns in der Gegend auch nicht so geahndet wird. Da muß schon noch irgendwas dazukommen.


--------------------
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trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Einer
Beitrag 01.04.2007, 18:21
Beitrag #7


Neuling
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Hi
Kann sein das ich das bis jetzt immer falsch verstanden habe , aber ist nicht immer die rede davon das ich mit licht welches auch immer zu welchem Anlass auch immer Fahren muss.
Wenn ich am Tage mit Abblendlicht Fahre sehe ich dabei kein Problem .
Da ich denke das § 17 Abs.2 sich auf Abs.1 aus § 17 bezieht .
Also nur bei Dämmerung und so nicht mit Standlicht alleine .
Aber wie gesagt kann auch sein das ich das bis heute falsch verstanden habe .
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ccfuchs
Beitrag 01.04.2007, 19:00
Beitrag #8


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Zitat
Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.


Das ist doch für einen gestzestext wenig misverständlich, oder?

Zitat
Wenn ich am Tage mit Abblendlicht Fahre sehe ich dabei kein Problem .


Nee, wieso auch, Abblendlicht ist immer erlaubt. Zumindest solange bis jemand erkennt dass durch LICHT mehr CO2 ausgestoßen wird,...


--------------------
Diskutiere nie mit einem Idioten - der Zuhörer könnte den Unterschied nicht erkennen.
(Murphy s law)
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haschee
Beitrag 01.04.2007, 19:01
Beitrag #9


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Wie jetzt?

Am Tag mußt du ja nicht mit Licht fahren wenn du nicht willst.
Aber in der Dämmerung, Nacht, sonstigen Lichtverhältnissen... mußt du eben mit Licht fahren.


--------------------
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Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

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Frank309
Beitrag 01.04.2007, 20:47
Beitrag #10


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Außerdem... was ist am Wort Standlicht so missverständlich?
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Bonsai-Brummi
Beitrag 01.04.2007, 21:00
Beitrag #11


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Ganz böser Gedanke:
Bei Tag mit Standlicht zu fahren ist nicht nur verboten, sondern auch sinnlos:
Das schwache Licht verbessert weder die eigene Sicht noch die Sichtbarkeit des eigenen Autos... no.gif
Was läßt sich also daraus schließen, wenn jemand tagsüber mit Standlicht unterwegs ist? think.gif
Genau:
Da kriegt es jemand nicht gebacken, gleichzeitig den Lichtschalter zu betätigen und bis "zwei" zu zählen... gap.gif

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Lantis
Beitrag 01.04.2007, 21:10
Beitrag #12


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 01.04.2007, 23:00) *
Ganz böser Gedanke:
Bei Tag mit Standlicht zu fahren ist nicht nur verboten, sondern auch sinnlos:
Das schwache Licht verbessert weder die eigene Sicht noch die Sichtbarkeit des eigenen Autos... no.gif
Was läßt sich also daraus schließen, wenn jemand tagsüber mit Standlicht unterwegs ist? think.gif
Genau:
Da kriegt es jemand nicht gebacken, gleichzeitig den Lichtschalter zu betätigen und bis "zwei" zu zählen... gap.gif



Oder nicht beleidigend gesagt: Es sieht einfach cooler aus. tongue.gif


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Jack Daniels
Beitrag 01.04.2007, 22:20
Beitrag #13


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Nö,nur lächerlich.Vor allem wenn dann noch einer meint coole Birnchen in allen möglichen Farben zu verwenden.
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Lantis
Beitrag 01.04.2007, 22:25
Beitrag #14


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Naja, ich verwende nur erlaubte, weiße Standlichtbirnen. rolleyes.gif Wobei ich auch nicht verstehe was daran schlimm ist am Tag mit Standlicht zu fahren. Da fällt mir ein: bei mir in der Betriebsanleitung steht, das das, was ich einschalte bevor das Abblendlicht an geht, das Tagfahrlicht ist. Also , 1. klick Front links und rechts unten ein (siehe mazda bild, links und rechts vom kennzeichen unten bei den blinkern) sowie heck links und rechts ein ....


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Bonsai-Brummi
Beitrag 01.04.2007, 22:28
Beitrag #15


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Zitat (Lantis @ 01.04.2007, 22:10) *
Es sieht einfach cooler aus. tongue.gif

Sorry, Lantis:
Ein "cooles" Auto hat solche Gimmicks nicht nötig oder allenfalls serienmäßig;
dann aber hat es ein "cooler" Fahrer nicht nötig, damit rumzuprollen cool.gif

lg
c.s.
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TychoGold
Beitrag 01.04.2007, 22:36
Beitrag #16


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 01.04.2007, 23:28) *
Zitat (Lantis @ 01.04.2007, 22:10) *
Es sieht einfach cooler aus. tongue.gif

Sorry, Lantis:
Ein "cooles" Auto hat solche Gimmicks nicht nötig oder allenfalls serienmäßig;
dann aber hat es ein "cooler" Fahrer nicht nötig, damit rumzuprollen cool.gif

lg
c.s.


Wieso macht hier fast jeder sowas mies sad.gif !

Mein Name ist Professor Doktor Tuning von der Prolozei, Sie werden jetzt schön Ihr Standlicht am Tag einschalten, weil das cooler aussieht wink.gif !

Nichtsdestotrotz fällt das aber kaum auf, wenn man an der Polizei damit vorbeifährt.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 01.04.2007, 22:51
Beitrag #17


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Zitat (TychoGold @ 01.04.2007, 23:36) *
Wieso macht hier fast jeder sowas mies sad.gif !

Och Tycho... lieb.gif
Wieso denn "miesmachen"? no.gif
Bloß: Manchmal wenn wieder mal so ein "Tuning"freund beim Ampelstart hoffnungslos zurückbleibt denk' ich halt, das Geld für solches Spielzeug wäre besser in eine vernünftige Motorisierung gesteckt worden (also in eine, die hält, was das Äußere verspricht!) tongue.gif

lg
c.s.
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zpeedy
Beitrag 02.04.2007, 06:51
Beitrag #18


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standlicht (und am besten mit nebelscheinwerferlicht) ist so dermaßen cool, das morgen gleich nochmal der erste april ist.


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Hornblower
Beitrag 02.04.2007, 07:30
Beitrag #19


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Das Thema "Standlicht am Tage" und "Abblendlicht am Tage" wurde an anderer Stelle schonmal intensiv und qualifiziert von allen allen Seiten beleuchtet. Ich empfehle hierzu:

Standlicht am Tage - rechtliches und sinnliches

Fahren mit Licht bei Tage (Leider funktionieren FaSt's beeindruckende Fotos nicht mehr.)

Ich selbst fahre meistens mit Licht, insbesondere auf Autobahnen, weil ich der festen Überzeugung bin, dadurch die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die trübe Funzel "Standlicht" ist für diesen Zweck unangemessen und sieht darüber hinaus nichtmals cool aus.

Grüße,

H.H.


--------------------
Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
-----------
"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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steveluke
Beitrag 02.04.2007, 08:19
Beitrag #20


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Der Einfachheit halber zitiere ich nochmal aus dem Antwortschreiben des Verkehrsministeriums zu diesem Thema:

Zitat
Sehr geehrter Herr Steveluke,

[...]

Gem. § 17 Abs. 2 Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darf allein mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) nicht gefahren werden.
Demnach ist Standlicht im Fahrbetrieb während der Dauer der Beleuchtungspflicht unzulässig.
Ein ausdrückliches Verbot des Gebrauchs des Standlichtes im Fahrbetrieb außerhalb der Beleuchtungspflicht kann zwar aus § 17 StVO nicht abgeleitet werden.
Es fragt sich aber, ob ein Fahrzeug mit Begrenzungsleuchten außerhalb der in § 17 Abs 1 StVO normierten Beleuchtungspflicht Sinn machen würde.
Begrenzungsleuchten dienen dazu, die Umrisse des Fahrzeugs zu erkennen. Am Tage ist daher der Gebrauch von Begrenzungsleuchten zwecks Erkennbarkeit des Fahrzeuges entbehrlich. Erst wenn die Sichtverhältnisse eine Erkennbarkeit des Fahrzeuges erfordern, bedarf es der Beleuchtung.
Da aber dann auch regelmäßig eine Beleuchtungsverpflichtung besteht, greift grundsätzlich die Benutzungspflicht des Abblendlichtes i.S.d. § 17 Abs. 1 StVO.

Hinzuweisen ist schließlich auf § 17 Abs. 3 StVO, wonach vorgesehen ist, dass bei zwei Nebelscheinwerfern statt des Abblendlichtes die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten genügt.
§ 17 Abs. 3 , Satz 2 StVO normiert die besonderen Witterungsbedingungen am Tage, bei denen mit Nebelscheinwerfern gefahren werden darf.
Aus der Tatsache, dass hier ausdrücklich auch die Verwendung von Begrenzungsleuchten zugelassen wird, kann geschlossen werden, dass der Gesetzgeber dies ansonsten nicht ausdrücklich wollte.


Fazit:
Das Fahren mit Standlicht am Tage ist erlaubt - es sei denn, es herrschen Sichtverhältnisse, die gem. § 17 StVO das Fahren mit Abblendlicht erforderlich machen.

... und jetzt verschieb' ich den Thread ins passende Unterforum... thread.gif

Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 02.04.2007, 08:24


--------------------
Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Einer
Beitrag 02.04.2007, 09:03
Beitrag #21


Neuling
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Danke .
Genau das meinte ich weiter oben hatte leider nicht so ein nettes Schreiben.
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Lantis
Beitrag 02.04.2007, 16:13
Beitrag #22


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ha, gut, ^^ , btw. ob das mit standlicht schick aussieht oder nicht hängt vom fahrzeug ab das man fährt tongue.gif


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haschee
Beitrag 02.04.2007, 16:32
Beitrag #23


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Ja wie? Jetzt doch erlaubt. blink.gif



Zitat (steveluke @ 02.04.2007, 09:19) *
Der Einfachheit halber zitiere ich nochmal aus dem Antwortschreiben des Verkehrsministeriums zu diesem Thema:
Zitat

Aus der Tatsache, dass hier ausdrücklich auch die Verwendung von Begrenzungsleuchten zugelassen wird, kann geschlossen werden, dass der Gesetzgeber dies ansonsten nicht ausdrücklich wollte.


Wenn ichs mir so anschau mach ichs doch lieber nicht.



Hat eigentlich schon jemand nur wegen Standlicht mal Ärger mit der Polizei bekommen?


Bei uns sinds meistens solche die dann auch noch die Nebler anhaben wegen schlechten Sichtverhältnissen durch Sonnenschein. cool.gif
Oder eben sonst noch böse auffallen.


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Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Nachtstute
Beitrag 02.04.2007, 17:40
Beitrag #24


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ist ja auch eigentlich gut, wegen Tagfahrlicht.


--------------------
AUDi A3 Ambition Bj. 99 1,8l 125 PS Weinrot Metallic

Nachtstute müsste korrekterweise eigentlich Nachtstüterich heißen :p
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Mr Hyde
Beitrag 02.04.2007, 22:00
Beitrag #25


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Zitat (haschee @ 02.04.2007, 18:32) *
Ja wie? Jetzt doch erlaubt. blink.gif

MIr hat mal jemand hier im Forum beigebracht, dass §17 Abs. 2 StVO quasi als Ergänzung/Erweiterung von Abs. 1 steht und deshalb nur bei Dunkelheit/Dämmerung gilt. smile.gif

Zitat (§17 Beleuchtung)
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit[...]
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.[...]
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Lantis
Beitrag 03.04.2007, 19:05
Beitrag #26


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Zitat (Mr Hyde @ 03.04.2007, 00:00) *
Zitat (haschee @ 02.04.2007, 18:32) *

Ja wie? Jetzt doch erlaubt. blink.gif

MIr hat mal jemand hier im Forum beigebracht, dass §17 Abs. 2 StVO quasi als Ergänzung/Erweiterung von Abs. 1 steht und deshalb nur bei Dunkelheit/Dämmerung gilt. smile.gif

Zitat (§17 Beleuchtung)
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit[...]
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.[...]



oh ja, das beantwortet die frage natürlich rolleyes.gif , zwei widersprüchliche aussagen, was stimmt denn jetzt, verbindlich?! unsure.gif


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Nic Nac
Beitrag 03.04.2007, 23:08
Beitrag #27


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moin.....ich hab mir jetzt nicht alles durchgelesen,aber ich fahre einen opel meriva.dieser hat tageslicht und es lässt sich nur durch softwareänderung beseitigen.aber warum auch.vielleicht wird es irgendwann in deutschland auch pflicht mit standlicht/abblendlicht zufahren tagsüber,wie zb. österreich.
die bundeswehr fährt auch tagsüber mit licht,oder zweikrafträder!!!!!
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_clio_
Beitrag 04.04.2007, 06:20
Beitrag #28


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Ja, ist erlaubt, wenn es noch nicht so dunkel ist, daß man Abblendlicht einschalten muß (Anzeichen hier ist das Angehen von Straßenlaternen). Und es macht sogar Sinn, denn die 5 W reichen völlig aus, um das Fahrzeug besser kenntlich zu machen (die hinteren roten Birnen haben ja auch nur 5 W). Ich fahre also regelmäßig mit Begrenzungslicht, solange ich noch kein Licht brauche, um selbst etwas zu sehen. Fahrradfahrer haben ja auch nur etwa 7 W glaube ich.
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Mr Hyde
Beitrag 04.04.2007, 08:19
Beitrag #29


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Zitat (Lantis @ 03.04.2007, 20:05) *
oh ja, das beantwortet die frage natürlich rolleyes.gif , zwei widersprüchliche aussagen, was stimmt denn jetzt, verbindlich?! unsure.gif

guckst du hier.

Und... findest du das Schreiben vom Verkehrsministerium nicht verbindlich genug? Der erste fett gedruckte Satz:
Zitat
Ein ausdrückliches Verbot des Gebrauchs des Standlichtes im Fahrbetrieb außerhalb der Beleuchtungspflicht kann zwar aus § 17 StVO nicht abgeleitet werden.

ist doch eindeutig.

Zitat (_clio_ @ 04.04.2007, 07:20) *
Ja, ist erlaubt, wenn es noch nicht so dunkel ist, daß man Abblendlicht einschalten muß (Anzeichen hier ist das Angehen von Straßenlaternen).

Das wage ich mal zu bestreiten. Die Straßenlaternen gehen hier erst an, wenns schon fast zappenduster ist. Abblendlicht muss mE schon locker 1 Stunde vorher angeschaltet werden.
Bei Regenwetter sind auch keine Laternen an; dennoch wäre das Fahren ohne Licht oder nur mit Standlicht bei richtig schönem Regenwetter grob fahrlässig.
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Jack Daniels
Beitrag 05.04.2007, 00:59
Beitrag #30


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Zitat (_clio_ @ 04.04.2007, 07:20) *
Und es macht sogar Sinn, denn die 5 W reichen völlig aus, um das Fahrzeug besser kenntlich zu machen (die hinteren roten Birnen haben ja auch nur 5 W). Ich fahre also regelmäßig mit Begrenzungslicht, solange ich noch kein Licht brauche, um selbst etwas zu sehen. Fahrradfahrer haben ja auch nur etwa 7 W glaube ich.



Wenn du das Abblendlicht,auch Fahrlicht genannt( think.gif weshalb nur?)erst einschaltest wenn du es wegen deiner Sicht benötigst bist du einer der Schnarchzapfen die in der späteren Dämmerung immer noch ohne Licht unterwegs sind.Wenn dein Standlicht vorne für den entgegenkommenden auf eine größere Entfernung sichtbar ist ist es eindeutig Zeit das Abblendlicht zu nutzen.Ansonsten sieht man das Standlicht erst sehr spät,dann sollte man das Auto langst gesehen haben.Ich habe zb kein Problem am hellen Tag ein unbeleuchtetes Fahrzeug auf 1,5km zu sehen. whistling.gif Ob größere Entfernungen möglich wären?Diese Frage wäre rein philosophisch zu sehen da die Strassen in Oberschwaben sehr selten eine größere Sichtweite ermöglichen.Die Landschaft ist einfach zu uneben.
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haschee
Beitrag 05.04.2007, 16:12
Beitrag #31


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Zitat (Mr Hyde @ 04.04.2007, 09:19) *
Und... findest du das Schreiben vom Verkehrsministerium nicht verbindlich genug? Der erste fett gedruckte Satz:
Zitat
Ein ausdrückliches Verbot des Gebrauchs des Standlichtes im Fahrbetrieb außerhalb der Beleuchtungspflicht kann zwar aus § 17 StVO nicht abgeleitet werden.

ist doch eindeutig.


Oh ja, find ich wirklich verbindlich und eindeutig. whistling.gif


Zitat
Aus der Tatsache, dass hier ausdrücklich auch die Verwendung von Begrenzungsleuchten zugelassen wird, kann geschlossen werden, dass der Gesetzgeber dies ansonsten nicht ausdrücklich wollte.



Aber sei es wie es ist.

Ich werd bestimmt nicht mit diesem Schreiben, ausm Internet kopiert, mit einem Sachverhalt den ich nicht für stichhaltig empfinde gegenüber Freunden und Helfern eine Diskussion anfangen.

Das lohnt nicht. Wer weiß was die dann noch alles überprüfen wollen wenn man ihnen mit sowas klugscheißerisch kommt. So ne Kontrolle ist immer auch eine Frage des Auftretens.

Und vor allem könnte man diese Kontrolle locker vermeiden indem man nicht mit Standlicht fährt. wink.gif


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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helmet lampshade
Beitrag 05.04.2007, 18:32
Beitrag #32


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 01.04.2007, 22:00) *
Ganz böser Gedanke:
Bei Tag mit Standlicht zu fahren ist nicht nur verboten, sondern auch sinnlos:

Wenn man bei vollem Sonnenschein die Instrumente wegen der Sonnenbrille schlecht ablesen kann, benötigt man die Instrumentenbeleuchtung. Die ist aber häufig mit dem Standlicht gekoppelt. Warum man noch zusätzliche Lampen anmachen sollte, ist mit nicht ganz klar.
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_clio_
Beitrag 05.04.2007, 19:48
Beitrag #33


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Zitat (Jack Daniels @ 05.04.2007, 02:59) *
Wenn dein Standlicht vorne für den entgegenkommenden auf eine größere Entfernung sichtbar ist ist es eindeutig Zeit das Abblendlicht zu nutzen...

Ein völliger Widerspruch für mich: du bestätigst gerade, daß in der Dämmerung Positionslichter völlig ausreichend sind und von Weitem gesehen werden können. Ich sehe keinen Grund, zu früh Fahrlicht einzuschalten. Nein, ich bin kein Schnarchzapfen, sondern beobachte (im Gegensatz zu den meisten anderen, die einfach dem Herdentrieb folgen) ganz genau, welches Licht ist notwenig in der aktuellen Situation.
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Jack Daniels
Beitrag 05.04.2007, 21:44
Beitrag #34


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Du fast das falsch auf.Wenn von deinem Auto als erstes die Standlichter sehe,es also schon relativ dunkel sein muß,ist es längst Zeit das Abblendlicht einzuschalten.Der Unterschied ist das ich dich mit deinen Positionsleuchten die du vielleicht noch als ausreichende Beleuchtung betrachtest möglicherweise erst wenige 100m vor mir sehen während ich dich mit Abblendlicht schon auf über einem Kilometer Entfernung sehen könnte.

Was ich noch mehr hasse als die plasma.gif die in der Dämmerung ganz ohne Licht fahren sind die inkonsequenten ***** die meinen das Standlicht reicht.Entweder ohne Licht wenn es die Sicht zulässt oder mit Abblendlicht,alles andere ist bescheuert und gefährlich.

@helmet lampshade

Dein Argument ist akzeptierbar,aber wie oft kommt das vor?Ich wüsste jetzt in den letzten 25 Jahren nicht einmal das es nötig gewesen wäre das Standlicht zu benützen da ich wegen der Sonneneinstrahlung die Instrumente nicht erkennen kann.Deine Absicht ist es aber auch nicht cool zu sein oder ein vermeindlicher Sicherheitsgewinn durch das Standlicht.Deine Problem ist konstruktiver Murks des Herstellers.


wavey.gif So und jetzt noch schöne Feiertage die ich am Gardasee verbringen werde.
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Held
Beitrag 06.04.2007, 00:42
Beitrag #35


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Ich sehe bei Tageslicht nicht den Unterschied zwischen eingeschalteter und ausgeschalteter Instrumentenbeleuchtung. Ich glaube nicht, dass sich das durch eine Sonnenbrille verändert. Vielleicht ist letzte einfach nur viel zu dunkel??


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Mr Hyde
Beitrag 06.04.2007, 11:18
Beitrag #36


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Zitat (haschee @ 05.04.2007, 17:12) *
Ich werd bestimmt nicht mit diesem Schreiben, ausm Internet kopiert, mit einem Sachverhalt den ich nicht für stichhaltig empfinde gegenüber Freunden und Helfern eine Diskussion anfangen.

Na schön. Dann nenn mir bitte mal die Gesetzesstelle, die das Fahren mit Standlicht am Tage verbietet. wink.gif
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haschee
Beitrag 06.04.2007, 12:12
Beitrag #37


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Zitat (Mr Hyde @ 06.04.2007, 12:18) *
Na schön. Dann nenn mir bitte mal die Gesetzesstelle, die das Fahren mit Standlicht am Tage verbietet. wink.gif


Hab ich doch schon längst.
Die 2. Antwort in diesem Thema.

Und 5 Antworten weiter oben findest du warum ich das Schreiben nicht eindeutig finde.


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trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
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der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Hotte11
Beitrag 06.04.2007, 13:27
Beitrag #38


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Das Fahren nur mit Standlicht ist verboten ( wie weiter oben schon geschrieben ) dabei ist es egal ob es 30Grad im Schatten ist oder es schon dunkel wird.
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Mr Hyde
Beitrag 06.04.2007, 16:46
Beitrag #39


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Zitat (haschee @ 06.04.2007, 13:12) *
Zitat (Mr Hyde @ 06.04.2007, 12:18) *

Na schön. Dann nenn mir bitte mal die Gesetzesstelle, die das Fahren mit Standlicht am Tage verbietet. wink.gif


Hab ich doch schon längst.
Die 2. Antwort in diesem Thema.


Eben nicht! Hast du dir meinen Link mal durchgesehen?
Zitat (samson12 @ 26.04.2006, 16:11) *
Zitat (Mace @ 26.04.2006, 16:58) *

Wie deckt sich dieses Ergebnis dann aber mit § 17 Abs. 2 Satz 1 StVO, das alleiniges Fahren mit Begrenzungsleuchten ja vollständig ausschließt?

dadurch dass sich absatz 1 bezieht. absatz 2 ist also nur innerhalb der beleuchtungspflicht (z.b. dunkelheit) gültig.


Fazit: Absatz 2 gilt NUR DANN, wenn nach Absatz 1 eine Beleuchtungspflicht besteht. Besteht keine Beleuchtungspflicht, hat Absatz 2 keine Bedeutung.

Zitat (Hotte11 @ 06.04.2007, 14:27) *
Das Fahren nur mit Standlicht ist verboten ( wie weiter oben schon geschrieben ) dabei ist es egal ob es 30Grad im Schatten ist oder es schon dunkel wird.

falsch, siehe oben
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haschee
Beitrag 06.04.2007, 19:04
Beitrag #40


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Zitat (Mr Hyde @ 06.04.2007, 17:46) *
Eben nicht! Hast du dir meinen Link mal durchgesehen?


Ja. Da ist nix neues dabei.

Und das nette Schreiben ist weder verbindlich noch eindeutig.


Ich glaube daher nicht, daß wir auf einen Nenner kommen.

Aber macht ja nix. Kann in nem Diskussionsforum auch mal vorkommen. flirt.gif


Wer ein Gerichtsurteil gefunden oder erkämpft hat soll sich bitte melden.


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trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Mr Hyde
Beitrag 06.04.2007, 19:16
Beitrag #41


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Nun lass doch mal das Schreiben weg und widerlege endlich mein Argument, dass §17 Abs. 2 nur gilt, wenn die Voraussetzungen zur Beleuchtungspflicht nach §17 Abs. 1 gegeben sind und es somit NICHT verboten ist, am Tage mit Standlicht zu fahren, solange die Sichtverhältnisse nicht das Abblendlicht erzwingen.
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haschee
Beitrag 06.04.2007, 19:41
Beitrag #42


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Es gibt nichts zu widerlegen. think.gif

Einige hier leg(t)en es so aus wie ich im 2. Beitrag.
Als eigenständig anzusehende Absätze.


Ok, es ist fraglich.
Solange es jedoch nicht irgendwo explizit als erlaubt steht werd ichs nicht machen.


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trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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