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> Haaranalyse, Übersichtsartikel zur Diskussion
Hornblower
Beitrag 04.10.2006, 20:16
Beitrag #1


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Hallo Allerseits,

ausgelöst durch eine Anfrage bzgl. Haaranalyse habe ich mal etwas gestöbert und festgestellt, daß wir in den FAQs in diesem Bereich etwas mau sind.

Ich hab mal etwas gegoogelt und einige Fragen und Antworten gefunden, die ich gerne mal mit Euch diskutieren würde.

Fragen, die interessant wären, sind:




Recht:
Wozu werden Haaranalysen verwendet? (Hierzu gibt es berufenere Experten hier im VP)


Methode:
√ Warum können Haare ein Konsum-Indikator sein?
√ Werden quantitative Werte verwendet oder ist nur der qualitative Nachweis des Konsums oder der Abstinenz interessant?


Technik:
√ Was kann man in Haaren analysieren?
√ Wie werden Proben genommen?
√ Wie funktioniert (grob, für Laien verständlich) die Analyse?


Störfaktoren:
√ Durch welche Faktoren kann das Analyse-Ergebnis beeinflusst werden und welche Folgen hat dies für den Probanden?
√ Wie wirken sich Umweltfaktoren (Wetter, Sonne) aus?
√ Wie wirken sich Shampoos aus?
√ Wie wirken sich Haarfärbemittel aus?
√ Sind Spezialshampoos zum Auswaschen von Drogenbestandteilen aus dem Haar wirksam?
√ Wie wirken sich Probenspuren in der Umgebungsluft aus (bsp. Passivrauchen)?




Zu einigen Fragen habe ich erste Antworten gefunden und zu einem kleinen Artikel zusammengefasst:




Die Haaranalyse ist keine Schikane, sondern ein Werkzeug für einen Bürger, um Behörden von seiner Abstinenz gegenüber bestimmten Drogen zu überzeugen. Hat ein Mensch ein reines Gewissen, so sollte er alles Mögliche unternehmen, um ein valides, aussagekräftiges Analysenergebnis zu bekommen. Verschleierungsversuche werden dagegen i.d.R. auffallen und die Aussagekraft selbst eines negativen Analysenergebnisses verschlechtern. Andererseits werden Verschleierungsversuche i.d.R. aufgrund der hohen Analysengenauigkeit kaum erfolgreich sein.


Warum können Haare ein Konsum-Indikator sein?

Ein Haar besteht im Wesentlichen aus drei Schichten: Die äußere Hülle ist die dünne Schuppenschicht (Cuticula), die Hauptmasse bildet dann die Faser-Schicht (Cortex), und den dünnen Kern des Haares bildet der Markkanal (Medulla). Das eigentliche Haarwachstum erfolgt ausschließlich in der Haarwurzel, während das Harr außerhalb der Kopfhaut biologisch tot ist und sich, abgesehen von Verwitterungsprozessen, nicht mehr ändert. In der Wachstumszone (Haarpapille) werden nicht nur durch die ureigenen Haarbestandteile gebildet, sondern auch haarfremde Stoffe, die sich zum gegebenen Zeitpunkt in der Blutbahn befinden, werden in die Haarmasse eingebaut (z.B. Medikamente, Drogen, Umweltgifte und deren Abbauprodukte). Durch die Wachstumsrate des Haares von ca. 13 mm pro Monat wird das Haar somit zu einem Protokollstreifen, der Stoffkonzentrationen in der Blutbahn über einen längeren Zeitraum kontinuierlich aufzeichnet. Bei einer Lebensdauer des Haares von 2 bis 6 Jahren kann demnach bsp. die Schadstoffbelastung eines Menschen gerade bei langem Haar über einen sehr langen Zeitraum zurückverfolgt werden.


Werden quantitative Werte verwendet oder ist nur der qualitative Nachweis des Konsums oder der Abstinenz interessant?

Die quantitative Bestimmung der Substanzmengen im Haar ist analytisch problemlos möglich. Diese Werte haben allerdings nur begrenzte Aussagekraft, weil die tatsächlich vorhandenen Substanzmengen im Haar durch äußere Faktoren mit der Zeit verringert werden können (Siehe: „Störfaktoren“). Der qualitative Nachweis von Drogenkonsum ist dagegen mit hoher Sicherheit möglich.


Was kann man in Haaren analysieren?

Bzgl. Der Drogenproblematik können u.a. folgende Substanzen oder deren Abbauprodukte in den Haaren nachgewiesen werden:
Amphetamine und Designerdrogen (Amphetamin, BDB, MBDB, MDA, MDEA, MDMA)
Cannabinoide (THC, CBD, CBN)
Cocain, Benzoylecgonin, Methylecgonin und Cocaethylen
Opiate (Heroin, MAM, Morphin, Codein, Dihydrocodein, Acetylcodein)
Methadon undEDDP, Buprenorphin
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; mit genügend Hartnäckigkeit kann man *alles* nachweisen.
Ein kleines Schmankerl: Über die Haaranalyse hat man nachgewiesen, daß Napoleon Bonaparte (1769-1821) an einer Arsenvergiftung litt.


Wie werden Proben genommen?

Für die Haarprobe wird ein bleistiftdicker (ca. 5 mm) Haarstrang direkt über der Kopfhaut entnommen. Für den zeitabhängigen Substanznachweis ist sicherzustellen, daß sich die Haare nicht gegeneinander verschieben, sondern irgendwie in ihrer relativen Lage transportsicher fixiert sind. Wird der Haarstrang nicht direkt über der Kopfhaut entnommen, so ist die Länge der zurückbleibenden Haare zu vermerken.


Messmethoden

Der Nachweis bestimmter Stoffe im Haar erfolgt üblicherweise z.B. durch Immunoassays oder chromatographische Methoden, gekoppelt mit spektroskopischer Analytik (z.B. GC-MS).
Die Haarprobe i.d.R. zunächst präpariert: Die Oberfläche wird gereinigt, um Kontamination durch Umgebungsluft (z.B. Passivrauchen) auszuschließen, und das Haar wird ggf. aufgeschlossen, um die gesuchten Substanzen freizusetzen und zu extrahieren.

Immunoassay:
Hierbei handelt es sich um ein biochemisches Analyseverfahren, bei dem mit speziell vorbereiteten Hilfsstoffen hochspezifisch Stoffe schon in kleinsten Konzentrationen nachgewiesen werden können. Die Hilfsstoffe werden dabei auf die zu analysierende Substanz zugeschnitten und reagieren praktisch ausschließlich auf den gewünschten Analyten.

GC-MS:
Dieses Kürzel steht für eine physikochemische Analysenmethode, bei der zuerst ein Substanzgemisch (d.h. alles, was aus dem Haar extrahiert wurde) gaschromatographisch aufgetrennt und in einem Arbeitsgang die aufgetrennten Bestandteile massenspektroskopisch identifiziert werden. Die Trennung arbeitet dabei äußerst effizient und die Identifizierung der Komponenten anhand des Fragmentationsmusters im Massenspektrometer ist für bekannte Stoffe ähnlich einem Fingerabdruck ein Kinderspiel.

Für den zeitabhängigen Abstinenz-/Konsumnachweis werden die Haare bestimmter Längenabschnitte analysiert. Der Längenabschnitt ist dabei ein Maß für die vergangene Zeit.

Mit Hilfe der beschriebenen Methoden können Substanzspuren in der Größenordnung von 0,1 – 1 ng (Nanogramm) pro mg (Milligramm) Haare zuverlässig nachgewiesen werden, das entspräche grob dem Verhältnis eines Stückes Würfelzucker in fünfzehntausend Litern Kaffee (1 Tankwagen).

Der Preis für die Haaranalyse ist übrigens keine Geldschneiderei, sondern setzt sich zum größten Teil aus dem Apparativen Aufwand zusammen er ist notwendig, um die Laborausstattung in einem vernünftigen Zeitraum zu amortisieren.


Störfaktoren:

Witterung, Shampoos, Haarfärbemittel, Dauerwellen, etc.

Durch die UV-Strahlung in der Sonne oder in Solarien und durch chemische Behandlung durch Harrfärbemittel, Bleichmittel und Dauerwellen können zu analysierende Stoffe im Innern der Haare angegriffen und zerstört werden. Durch Hitze können solche Stoffe sogar ausdampfen.
Auf die Haaranalyse wirken sich diese Prozesse dahingehend aus, daß vom Analytiker, sofern er entsprechende Einflüsse erkennen kann, ein negatives Ergebnis kritisch bewertet werden wird. Der Analytiker wird ein falsch-negatives Ergebnis befürchten und dies entsprechend auch vermerken, d.h. ein negatives Ergebnis wird an Validität einbüßen.
Andererseits wird die Eliminierung der nachzuweisenden Substanzen durch Witterungseinflüsse sicherlich, durch chemische Einwirkung wahrscheinlich unvollständig sein. Für einen qualitativen Nachweis auf Konsum oder Abstinenz werden somit wahrscheinlich genug Substanzspuren zurückbleiben.
Der Versuch, durch entsprechende Einwirkung ein negatives Analysenergebnis zu forcieren, ist also kontraproduktiv.


Sind Spezialshampoos zum Auswaschen von Drogenbestandteilen aus dem Haar wirksam?

Nicht wirklich. Die nachzuweisenden Substanzspuren wurden bei der Haarbildung im ganzen Haarquerschnitt eingelagert. Shampoos ganz gleich welcher Art wirken dagegen primär auf der Haaroberfläche. Mittel, die das ganze Haar hinreichend durchdringen könnten, würden das Haar soweit schädigen, daß es einem guten Analytiker bei der Untersuchung auffiele. Die Aussagekraft der Analyse würde entsprechend bewertet.

Wie wirken sich Probenspuren in der Umgebungsluft aus (bsp. Passivrauchen)?

Substanzspuren in der Umgebungsluft können sich auf der Haaroberfläche ablagern. Diese Ablagerungen können aber normalerweise durch normales Auswaschen minimiert oder beseitigt werden. Bei der Probenvorbereitung werden üblicherweise Haarproben gründlich gereinigt, um Oberflächenablagerungen zu entfernen. Aus analytischer Sicht mag ein Hinweis auf Substanzexposition sinnvoll sein, um eine besonders wirksame Oberflächenreinigung zu gewährleisten; aus rechtlicher Sicht (soziale Umgebung) mag dies aber vielleicht ein Eigentor sein.


So, nun Feuer frei für Verbesserungen, Ergänzungen und Korrekturen!

Viele Grüße,

H.H.


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kama
Beitrag 04.10.2006, 21:59
Beitrag #2


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und was ist, wenn man seit ca. 7 Jahren passiv mitkifft? Die Frage stelle ich mir schon einige Zeit. Reicht eine Oberflächenreinigung der Haare aus? Steckt das Zeug nicht schon viel zu tief drin? think.gif


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Lexus
Beitrag 04.10.2006, 23:48
Beitrag #3


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Das lässt sich leider derzeit nicht sicher beantworten; die Meinungen der Drogensachverständigen gehen hinsichtlich der Menge, die durch Passivrauchen aufgenommen werden kann, auseinander. Manche schließen aus, dass man durch Passivrauchen so viel aufnehmen kann, dass Abbaustoffe sich in nennenwerter Menge im Blutkreislauf (und dort müsstem sie ja zuerst mal sein, um von dort ins Haar einzuwachsen) oder Urin nachweisen lassen. Andere - auch Gerichte - halten es aber für möglich, durch passives Konsumieren sogar derartige Mengen aufzunehmen, dass sich ein äG oder eine MPU zur Abklärung anordnen lassen.

Genauso unsicher ist man bezüglich eines einmaligen Cannabiskonsums. Nach einer Auffassung kommt es schon bei einmaligem Konsum zu einer singulären Ablagerung, die langsam mit dem Wachstum des Haares nach außen wächst. Es wird aber auch vertreten, dass die Konzentration des Wirkstoffs bei einmaligem Konsum zu gering sei und daher mit der Haaranalyse nur schwer zu erfassen sei.

Neuerdings is auch die Haaranalyse zur Feststellung von Alkoholabstinenz im Vordringen.

Alkohol z. B. reagiert mit Fettsäuren zu Fettsäureethylestern, die ebenfalls im Haar abgelagert werden (für die Haaranalyse zum Nachweis der Alkoholabstinenz gibt es aber derzeit nur ganz wenige - bei den Führerscheinbehörden akkreditierte - Untersuchungsstellen). Die Charité in Berlin hat aber bereits im Rahmen eines Forschungsvorhabens für den TÜV und die DEKRA ca. 70 Alkohol-Haaranalysen in Fahreignungsüberprüfungsverfahren durchgeführt.

Auch bei der Suche nach Dopingmitteln wie Nandrolon und Anabolika ist die Haaranalyse nach Ansicht von Wissenschaftlern ein geeignetes Instrument. Dies liegt daran, dass sich sehr viele Stoffe in den Haaren ablagern, neben Drogen und Arzneiwirkstoffen beispielsweise auch Schwermetalle. Die Stoffe gelangen aus dem Blutkreislauf in die Haare und wachsen mit.


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insekt
Beitrag 05.10.2006, 01:14
Beitrag #4


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blink.gif Hallo Hornblower,
hab Dank für den sehr schön geschriebenen Artikel,hast Dir viel Mühe gegeben. wavey.gif


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Ich mag dieses Forum ! MfG insekt !
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Coyota
Beitrag 05.10.2006, 07:48
Beitrag #5


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Mensch Horni blink.gif , ist Dir langweilig ??? wink.gif

Das ist eine großartige Zusammenfassung, die zur Strafe natürlich umgehend in die FAQ befödert werden muß !!! ranting.gif

Vielen Dank !!! smile.gif wavey.gif COYOTA


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Life is simple: eat, sleep, save lives !
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Hornblower
Beitrag 05.10.2006, 08:21
Beitrag #6


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Hallo Coyota,

genau dafür hatte ich es auch geschrieben... blushing.gif

Allerdings sollten wir die inhalte nochmal kritisch untersuchen und teilweise ergänzen:

Wann ist eine Haaranalyse sinnvoll oder gefordert?
Werden quantitative Werte verwendet?

Kann schon einmaliger Konsum nachgewiesen werden? (Hierzu hat Lexus wertvolles Material geliefert; wir sollten es nur noch in komprimierterer Form aufnehmen).

Fallen euch noch mehr Fragen ein?

Grüße,

H.H.


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darkstar
Beitrag 05.10.2006, 08:52
Beitrag #7


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Wie wirken sich Probenspuren in der Umgebungsluft aus (bsp. Passivrauchen)?

Wenn es nur um die Probenspuren in der Umgebungsluft ginge warum dann das Rauchen in Gaststätten einschränken? Das bleibt ja dann nur an den Haaren kleben. Es wird deshalb eingeschränkt weil man es einatmet.

Hier eine Quelle dazu....klick
Zitat
Typische Cotinin-Werte
* beim Raucher 1000-2500 ng/ml[3]
* Nichtraucher
o keinem Passivrauch ausgesetzt: 1,7 ng/ml
o Passivrauch ausgesetzt: 2,6 ng/ml
o Restaurantpersonal: bis 5,6 ng/ml
o Diskothekenpersonal: bis 24 ng/ml
o Personal in Bars: bis 45 ng/ml

Halten wir fest das im ungünstigsten Fall 1/20 des Wirkstoffs beim Passivraucher landet.
Hier ein Fall mit jemanden der 26 ng/ml aktiv und 230 ng/ml COOH hat. klick.
Unterstellt man eine gleiche Wirkstoffversteilung wären dies über 1ng/ml aktiv und 10 ng/ml COOH. Dies sind natürlich Extremwerte, zeigen aber das es sich lohnt sich genauer damit zu befassen.

mfg
darkstar


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Lexus
Beitrag 05.10.2006, 09:17
Beitrag #8


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Etwas unsicher bin ich mir hinsichtlich der Verwendung der Halbwertzeiten beim Drogenabbau. An sich ist ja denkbar, dass eine fixierte Abbaustoffmenge im Haar festgestellt werden kann; dann hätte man den Zeitpunkt des Einwachsens durch die Haarlänge und könnte von dort aus mittels bekannter Halbwertzeiten einen weiteren Schluss auf zurückliegende Konsum-Zeitpunkte ziehen. Oder ist das einfach von mir zu simpel gedacht?

Das geht natürlich ohnehin in Richtung quantitative Analyse.

Beispiel: im Haar aufgefundene Stoffmenge A bei 5 Zentimetern - eingewachsen also vor etwas über 4 Monaten. Halbwertzeit für den Abbau 3 Monate. Kann ich dann sagen, dass der Proband vor insgesamt ca. 7 Monaten Stoffmenge 2A konsumiert hat?

Ich habe hier natürlich mit Stoffmenge schlicht simplifiziert.


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Hornblower
Beitrag 05.10.2006, 09:39
Beitrag #9


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Darkstars Einwand zur Inkorporation beim Passivrauchen ist wichtig, das hatte ich übersehen. Ja, dies kann in extremen Fällen bestimmt zu einem kritischen Faktor werden, wir sollten das erwähnen, wenn wir den Artikel wirklich in die FAQ aufnehmen wollen.

Lexus,

wie sagen wir Wissenschaftler: "In erster Näherung" hast Du Recht, so könnte man auf die Konsummenge zurückschließen. Allerdings ist diese Näherung aus folgenden Gründen sehr grob:

Die Menge eingelagerter Substanz ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Die Schwankungen sind anscheinend hinreichend groß (teilweise Abhängig von der natürlichen Haarfarbe), um eine quantitative Ursachen-Wirkungs-Beziehung zu stören.

Der Abbau einer eingelagerten Substanz durch chemische Instabilität (Zerfallszeiten, Halbwertszeiten) ist wohl eher vernachlässigbar im Vergleich zu äußeren Faktoren (Witterung, Kosmetika), die wiederum individuell sehr in der Intensität variieren können.

Aus diesem Grund halte ich die Verwertung quantitativer Ergebnisse - abgesehen als Validität-Kriterium zur Beurteilung der aussagekraft des Analysen-Ergebnisses - für kritisch. aber hier stecke ich zu wenig in der Materie, deshalb frage ich so deutlich Euch Rechtsexperten: Werden im wahren leben quantitative Haaranalysen verwendet oder wird der Konsumnachweis nur qualitativ beurteilt?

Viele Grüße,

H.H.


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Lexus
Beitrag 05.10.2006, 11:22
Beitrag #10


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Es werden keine quantitativen Angaben benötigt, weil fahrerlaubnisrechtlich - und das ist eigentlich der einzige Anwendungsbereich - nur zeitliche Angaben benötigt werden, die einem qualitativen Ergebnis entnommen werden.

Benötigt wird eine Aussage darüber, ob ein Proband gar nicht oder gelegentlich oder regelmäßig konsumiert hat. "Sauberes" Haar = niemals im Untersuchungszeitraum; abwechselnd "saubere" und "intoxierte" Strangteile = gelegentlich; durchgehend intoxierte Haare = regelmäßig.

Zwischen niemals und gelegentlich liegt natürlich noch einmalig, aber da bestehen Unsicherheiten, ob eine so geringe Menge Stoffmengen zulässt, die einwachsen.


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corneliusrufus
Beitrag 05.10.2006, 11:58
Beitrag #11


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Klasse Hornblower! Ab in die FAQ.

Die Halbwertszeiten im Drogenabbau beziehen sich auf in vivo Systeme. Die Konzentration im Blut ist ein Spiegel der spezifischen Abbauleistung des Metabolismus. So wie ich es bisher verstanden habe, sind die in den Haaren eingelagerten Konsumspuren stabil. Das bedeutet es ist zu erwarten, dass nahe dem Konsum mehr Drogenspuren pro zeit ins Haareinwachsen als wenn die Konzentration durch Abbau sinkt. Über die zu den jeweiligen Zeitpunkten umgeset6zten Stoffmengen lässt sich dennoch nicht ohnen weiteres etwas sagen.

So könnte der größte Stoffmengenanteil nahe dem Konsum einwachsen oder eben auch während seiner Abbauzeit im Körper. Daher steht zu erwarten, dass die Konzentration im Haar ab bzw. nach dem Konsum ein Maximum haben wird. Um eine Konsumzeitverteilung aufzunehmen, müsste das Haar abschnittsweise untersucht werden. Und zwar in ziemlich feinen Abschnitten.

Die bisherige abschnittsweise Untersuchung, liegt diese nicht in 1 Zentimeter Abschnitten vor(?), reicht dafür nicht. Das triebe die Untersuchungskosten deutlich nach oben. Schon die jetzige abschnittsweise Untersuchung ist deutlich teurer als die jetzige Form. Die erforderliche abschnittsweise Untersuchung wäre nochmals teuerer.

Daher wird nur quantitativ die Gesamtmenge eines Drogenmetaboliten im Haar festgestellt, bezogen auf die vollständige Haarprobe. Diese Menge lässt sich nun irgendwie über die Haarprobe verteilen. Dabei mag bsp. herauskommen, dass die aufgenopmmene Konsummenge derei starken Joints oder 10 schwachen entsprochen hat. Über die Konsumzeit lässt sich dadurch nichts mehr sagen.

Es wird umgekehrt gerechnet: Wenn ein Dauerkonsument eine Abstinenz von x Monaten eingehalten hat, dann darf dadurch nur noch so und so viel Drogenmetabolit im Haar sein. Wird der Wert überschritten, so gilt der Nachweis als erbracht, dass während der angegebenen Abstinzphase konsumiert worten ist.

Wäre dem regelmäßig nicht so, so müßten alle Haarproben abschnittsweise untersucht werden.

Typischerweise belegt die Haaranalyse nicht die Konsumdauer, sondern macht eine Abstinzaussage durch die Zuweisung von durchschnittlichen Konsumwerten zu den Grenzwerten nur wahrscheinlich oder eben nicht.


In diesem Zusammenhang Hornblower, machte eine gesonderte Betrachtung der abschnittsweisen Haaranalyse Sinn, nämlich um Betroffenen aufzuzweigen, in welchen Fällen sie lieber auf eienr abschnittsweisen Untersuchung bestehen sollten als auf der üblichen Gesamtanalyse.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Hornblower
Beitrag 05.10.2006, 12:08
Beitrag #12


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Hallo Cornelius,

vielen Dank für Deine Gedanken! Wie erhofft kommt durch die Diskussion noch eine Menge herum.

Ich setze mich am Wochenende dann nochmal hin und überarbeite den Artikel. Mal sehen, welche Ideen bis dahin noch kommen.

Viele Grüße,

H.H.


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Lexus
Beitrag 05.10.2006, 12:08
Beitrag #13


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Nochmals zum Passivkonsum:

Das Verwaltungsgericht Augsburg (Urt. v. 17.02.2004 - Au 3 K 04.20) sagt lapidar:

Zitat
Passives Mitrauchen von Cannabis hinterlässt keine messbaren Spuren im Blut, allenfalls über eine gewisse Zeitdauer im Urin. Beeinträchtigungen des Fahrverhaltens sind bei einer passiven Cannabisaufnahme nicht zu befürchten (Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme vom 3.9.2002, www.sfaispa.ch/ServicePresse/allemand/Presse2002/art09_2.htm).


Der angegebene Link muss wohl korrigiert werden; ob die dortigen Aussagen seriös genug sind, kann ich nicht beurteilen.

Der VGH Baden-Württemberg NZV 2005, 214 f. (Beschl. v. 10.05.2004 -10 S 427/04) sagt dazu:

Zitat
Im Hinblick auf diesen Vortrag des Ast. hat der Senat eine gutachtliche Stellungnahme zu den Fragen eingeholt, ob die Darstellung des Ast., die Werte für THC von 5 ng/ml bzw. THC-COOH von 34 ng/ml seien auf bloßes passives Mitrauchen zurückzuführen, aus wissenschaftlicher Sicht zutreffen kann bzw. ob bei einem zeitlichen Abstand von ca. 30 Minuten zwischen einer lediglich passiven Aufnahme des Cannabis über die Lunge und der Blutprobe ein Nachweis von THC im Blut ausgeschlossen ist, so dass ein positiver Befund von THC im Blut in keinem Fall mit einem bloßen passiven Mitrauchen erklärt werden kann.

Der Gutachter ist in seiner schlüssig begründeten und nachvollziehbaren sowie vom Ast. inhaltlich nicht angegriffenen Stellungnahme vom 24. 3. 2004 zu dem Ergebnis gekommen, dass die Darstellung des Ast., die Werte für THC und TCH-C00H seien auf bloßes Mitrauchen zurückzuführen, aus wissenschaftlicher Sicht nicht nachzuvollziehen sei, insbesondere nicht bei einem zeitlichen Abstand von ca. 30 Minuten oder wenig mehr zwischen der Blutprobe und lediglich passiver Aufnahme von Cannabis über die Lunge. Diese Stellungnahme beruht in tatsächlicher Hinsicht auf bestimmten Annahmen, wie z. B. hinsichtlich der Körpergröße und des Körpergewichts des Ast., hinsichtlich des zeitlichen Abstands zwischen dem Cannabiskonsum und der Autofahrt bzw. der Probenentnahme und insbesondere hinsichtlich der Räumlichkeiten, in denen der Ast. Cannabis lediglich passiv geraucht haben will (großräumige und belüftete Hallen bei Musikveranstaltungen mit vergleichsweise sehr geringer Cannabinoidkonzentration gegenüber den kleinen Räumen, die bei den der Stellungnahme zu Grunde gelegten Studien genutzt wurden). Im Hinblick auf diese tatsächlichen Annahmen des Gutachters hat der Ast. im Schriftsatz vom 14. 4. 2004 Einwendungen erhoben und insbesondere geltend gemacht, die lediglich passive Aufnahme von Cannabis sei während seines ca. zweistündigen Aufenthalts in einem mit dicken Cannabis-Nebelschwaden durchzogenen kleinen und umschlossenen Nebenraum („chill-out-Raum") im Zeitraum von 3.45 bis 5.45 Uhr erfolgt.

Im Hinblick auf dieses Vorbringen des Ast. bedarf es aber nicht der Einholung einer ergänzenden und mit weiteren Kosten verbundenen Stellungnahme des Gutachters. Denn das für die Annahme der Fahrungeeignetheit des Ast. erforderliche unzureichende Trennungsvermögen ist auch dann belegt, wenn die Sachverhaltsdarstellung des Ast. im Schriftsatz vom 14. 4. 2004 und der anliegenden eidesstattlichen Versicherung zutreffen sollte.


Weil das Gericht davon ausging, dass bei dem behautpeten Extremaufenthalt die aufgefundenen Werte ohnehin ausreichen, auf mangelndes Trennvermögen zu schließen, wurde die Frage nicht weiter untersucht.


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GSX-R
Beitrag 05.10.2006, 13:22
Beitrag #14


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Mann Käpt´, tolle Arbeit, vielen Dank smile.gif thumbup.gif flowers.gif

Soll ich es so übernehmen oder willst Du nach den Anmerkungen noch ergänzen?


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Hornblower
Beitrag 05.10.2006, 13:46
Beitrag #15


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Laß uns noch bis zum Wochenende sammeln, und dann überarbeite ich nochmal.

Viele Grüße,

H.H.


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GSX-R
Beitrag 05.10.2006, 14:18
Beitrag #16


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OK. smile.gif


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Lexus
Beitrag 05.10.2006, 14:35
Beitrag #17


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Angeregt durch diesen Thread und einige Fragen, die in den letzten Tagen in verschiedenen Threads aufgetaucht waren, habe ich mein Stichwort Haaranalyse - im Einverständnis mit Hornblower wegen der teilweisen Übernahme einiger Formulierungen - auch noch einmal überarbeitet.


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corneliusrufus
Beitrag 05.10.2006, 18:34
Beitrag #18


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Finde ich klasse! Die These beim Passivrauschen mit nicht im Blut und nur im Urin, die kann biologisch nicht richtig sein. Egal wie der passive Rauch aufgenommen wird (Haut oder doch Lunge), muss das Blut ihn über die Niere zum Urin bringen. Es ist da also eher eine Frage der Genauigkeit einer Blutuntersuchung.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Hornblower
Beitrag 06.10.2006, 07:47
Beitrag #19


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Hallo Cornelius,

ich interpretiere die Aussage auch so, daß die akute Blutkonzentration einfach zu gering ist, um detektiert zu werden oder zumindest, um relevant zu sein. Durch die Nieren werden die Giftstoffe aber dann im Urin angereichert und so nachweisbar.

Was meint denn Coyota dazu?

Grüße,

H.H.


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GSX-R
Beitrag 08.10.2006, 16:45
Beitrag #20


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Ist das die endgültige Fassung?


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Mr.T
Beitrag 08.10.2006, 17:19
Beitrag #21


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Zitat (Hornblower @ 08.10.2006, 17:29) *
QUELLTEXT
[url=Hier den Link einsetzen]FAQ: Illegale Drogen, Wirkungsdauer und Nachweis; die Haaranalyse[/url]



Die Haaranalyse

Durch die Haaranalyse kann allgemein eine Aussage über die Aufnahme von Schadstoffen über einen längeren Zeitraum hinweg getroffen werden. Vom menschlichen Körper aufgenommene Schadstoffe verteilen sich im Blutkreislauf und wachsen in die Haare ein. Die Haaranalyse wird damit zu einem „verzögerten“ Indikator, der dann interessant wird, wenn Schadstoffe durch Blut- und Urinuntersuchungen nicht mehr verfolgt werden können.
Die Haaranalyse im Rahmen eines Drogen-Screenings ist keine Schikane, sondern ein Werkzeug für einen Bürger, um Behörden von seiner Abstinenz gegenüber bestimmten Drogen zu überzeugen. Hat ein Mensch ein reines Gewissen, so sollte er alles Mögliche unternehmen, um ein valides, aussagekräftiges Analysenergebnis zu bekommen. Verschleierungsversuche werden dagegen i.d.R. auffallen und die Aussagekraft selbst eines negativen Analysenergebnisses verschlechtern. Andererseits werden Verschleierungsversuche i.d.R. aufgrund der hohen Analysengenauigkeit kaum erfolgreich sein.

In dieser FAQ werden folgende Fragen beantwortet:

Recht:
  • Wozu werden Haaranalysen verwendet?
  • Wird nur auf eine Substanz untersucht oder wird auch auf Konsum anderer Drogen getestet?
  • Wo werden Haaranalysen durchgeführt?
Methode:
  • Warum können Haare ein Konsum-Indikator sein?
  • Wird das Haar im Ganzen analysiert?
  • Werden quantitative Werte verwendet oder ist nur der qualitative Nachweis des Konsums oder der Abstinenz interessant?
  • Ist schon einmaliger Konsum nachweisbar?
  • Wie lange dauert es, bis nach einmaligem Konsum die Substanz oder deren Metaboliten im Haar nachweisbar sind?
Technik:
  • Was kann man in Haaren analysieren?
  • Wie werden Proben genommen?
  • Wie funktioniert (grob, für Laien verständlich) die Analyse?
Störfaktoren:
  • Wie wirken sich Witterung, Shampoos, Haarfärbemittel, Dauerwellen, etc. auf das Analysenergebnis aus?
  • Sind Spezialshampoos zum Auswaschen von Drogenbestandteilen aus dem Haar wirksam?
  • Wie wirken sich Probenspuren in der Umgebungsluft aus (bsp. Passivrauchen)?
Recht:

Wozu werden Haaranalysen verwendet?

Haaranalysen werden angefordert, um die Abstinenz eines Probanden gegenüber bestimmten Drogen zu dokumentieren und seine diesbezüglichen Aussagen ggf. zu überprüfen. Die Haaranalyse ist damit ein Instrument des Pobanden, um seine Glaubwürdigkeit zu untermauern.


Wird nur auf eine Substanz untersucht oder wird auch auf Konsum anderer Drogen getestet?

Häufig wird neben der primären Aufgabenstellung auch nach Spuren für den Konsum anderer Drogen gesucht, um ggf. eine Suchtverlagerung oder Mischkonsum zu dokumentieren.


Wo werden Haaranalysen durchgeführt?

Haaranalysen werden in manchen Fällen von den ortzuständigen Gesundheitsämtern oder den rechtsmedizinischen Instituten durchgeführt. Eine Liste mit anerkannten Laboratorien ist üblicherweise bei der Führerscheinstelle erhältlich.



Methode:

Warum können Haare ein Konsum-Indikator sein?

Ein Haar besteht im Wesentlichen aus drei Schichten: Die äußere Hülle ist die dünne Schuppenschicht (Cuticula), die Hauptmasse bildet dann die Faser-Schicht (Cortex), und den dünnen Kern des Haares bildet der Markkanal (Medulla). Das eigentliche Haarwachstum erfolgt ausschließlich in der Haarwurzel, während das Haar außerhalb der Kopfhaut biologisch tot ist und sich, abgesehen von Verwitterungsprozessen, nicht mehr ändert. In der Wachstumszone (Haarpapille) werden nicht nur durch die ureigenen Haarbestandteile gebildet, sondern auch haarfremde Stoffe, die sich zum gegebenen Zeitpunkt in der Blutbahn befinden, werden in die Haarmasse eingebaut (z.B. Medikamente, Drogen, Umweltgifte und deren Abbauprodukte). Durch die Wachstumsrate des Haares von ca. 13 mm pro Monat wird das Haar somit zu einem Protokollstreifen, der Stoffkonzentrationen in der Blutbahn über einen längeren Zeitraum kontinuierlich aufzeichnet. Bei einer Lebensdauer des Haares von 2 bis 6 Jahren kann demnach bsp. die Schadstoffbelastung eines Menschen gerade bei langem Haar über einen sehr langen Zeitraum zurückverfolgt werden.


Wird das Haar im Ganzen analysiert?

Das Haar kann einerseits in seiner ganzen Länge analysiert werden; in diesem Fall bekommt man als Messwert eine Durchschnittsexposition über den gesamten Zeitraum des Haarwuchses bis zur gegebenen Länge. Gelegentlicher Konsum (mit zugehöriger hoher Exposition) kann nicht unterschieden werden von chronischer Belastung mit niedriger Konzentration. Üblicherweise ist der erhaltene Messwert aber valide genug, um Abstinenz zu bestätigen oder Konsum nachzuweisen. Wenn ein Dauerkonsument eine Abstinenz von x Monaten eingehalten hat, dann darf dadurch nur noch ein gewisser Maximalwert an Drogenmetabolit im Haar sein. Wird der Grenzwert überschritten, so gilt der Nachweis als erbracht, dass während der angegebenen Abstinenzphase konsumiert worden ist. Typischerweise belegt diese Form der Haaranalyse nicht die Konsumdauer, sondern prüft eine Abstinenzaussage anhand der Zuweisung von durchschnittlichen Konsumwerten zu den Grenzwerten. Dies setzt natürlich voraus, dass sich die Haare in einem zur Analyse geeigneten Zustand befinden. Ist die Haarprobe in einem so schlechten Zustand, daß der Gehalt an Testsubstanz herabgesetzt sein könnte (z.B. durch Bleich- und Färbemittel, Shampoos oder Witterungsfaktoren), so kann die Haarprobe als unbrauchbar eingestuft werden.
Andererseits kann das Haar auch (unter höheren Kosten) segmentweise untersucht werden. Hierzu werden definierte Längenabschnitte separat analysiert und man bekommt Daten über den zeitabhängigen Expositions-Verlauf. Auf diese Weise können detailliertere Aussagen über die Konsum-Karriere, einmaligen Konsum und Ausstiegs- oder Entwöhnungsszenarien getroffen werden.


Werden quantitative Werte verwendet oder ist nur der qualitative Nachweis des Konsums oder der Abstinenz interessant?

Die quantitative Bestimmung der Substanzmengen im Haar ist analytisch problemlos möglich. "In erster Näherung" könnte man so über Abbauzeiten oder Halbwertszeiten auf die Konsummenge zurückschließen. Allerdings ist diese Näherung sehr grob und die quantitativen Werte haben nur begrenzte Aussagekraft, weil die Menge eingelagerter Substanz von Mensch zu Mensch unterschiedlich ist. Die Schwankungen sind anscheinend hinreichend groß (teilweise abhängig von der natürlichen Haarfarbe), um eine quantitative Ursachen-Wirkungs-Beziehung zu stören. Darüber hinaus ist der Abbau einer eingelagerten Substanz durch chemische Instabilität (Zerfallzeiten, Halbwertzeiten) wohl eher vernachlässigbar im Vergleich zu äußeren Faktoren (Witterung, Kosmetika), die wiederum individuell sehr in der Intensität variieren können (siehe: „Störfaktoren“).
Der qualitative Nachweis von Drogenkonsum ist dagegen mit hoher Sicherheit möglich. Im Allgemeinen wird deshalb primär der qualitative Konsum- oder Abstinenz-Befund herangezogen. Die Fragestellung beschränkt sich normalerweise darauf, zu klären, ob der Proband niemals konsumiert hat („sauberes Haar“), gelegentlich („saubere“ und intoxierte Strangteile nebeneinander) oder regelmäßig (durchgehend intoxiert).
In Einzelfällen kann die halbquantitative Dokumentation der Konsum-Karriere interessant sein (Ausstiegs- oder Entwöhnungs-Szenarien, Passiv-Konsum, etc.).


Ist schon einmaliger Konsum nachweisbar?

Grundsätzlich werden Stoffe in die Haarsubstanz eingelagert, sobald sie im Blutkreislauf verfügbar sind. Einmaliger Konsum ist deshalb prinzipiell nachweisbar.
Im Einzelfall hängt der Nachweis allerdings ab von der Empfindlichkeit der Nachweismethode ab, vom jeweiligen Stoff und von der Intensität des Konsums. Insbesondere bei den „harten“ Drogen wurde die Empfindlichkeit der Methoden sehr weit entwickelt, während bei den „weichen“ Drogen einmaliger Konsum über einen langen Zeitraum (6-12 Monate) vielleicht im Grundrauschen der Routinemethode untergehen kann. Die Leistungsfähigkeit der Analysenmethoden und –geräte wird allerdings kontinuierlich verbessert, sodass ein Nachweis immer wahrscheinlicher wird.


Wie lange dauert es, bis nach einmaligem Konsum die Substanz oder deren Metaboliten im Haar nachweisbar sind?
Bei einer Wachstumsrate des Haares von ca. 13 mm pro Monat ist eine singuläre Substanzablagerung nach ca. 14 Tagen Bestandteil der zu entnehmenden Haarprobe.



Technik:

Was kann man in Haaren analysieren?

Bzgl. Der Drogenproblematik können u.a. folgende Substanzen oder deren Abbauprodukte in den Haaren nachgewiesen werden:
  • Amphetamine und Designerdrogen (Amphetamin, BDB, MBDB, MDA, MDEA, MDMA)
  • Cannabinoide (THC, CBD, CBN)
  • Cocain, Benzoylecgonin, Methylecgonin und Cocaethylen
  • Opiate (Heroin, MAM, Morphin, Codein, Dihydrocodein, Acetylcodein)
  • Methadon undEDDP, Buprenorphin
  • Alkohol: Alkohole verestern mit körperverfügbaren Fettsäuren zu Fettsäureethylestern, die sich ebenfalls in den Haaren ablagern. Erste gute Erfahrungen mit der Analyse dieser Substanzen liegen mit rechtlich valider Qualität vor und die Analysenmethoden für diesen Bereich werden weiter vorangetrieben, sodass die Bedeutung der Haaranalyse zum Nachweis von Alkohol-Abstinenz in den nächsten Jahren zunehmen wird.
  • Dopingmittel, Anabolika
  • Schwemetalle und Umweltgifte
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; mit genügend Hartnäckigkeit kann man *alles* nachweisen.
Ein kleines Schmankerl: Über die Haaranalyse hat man nachgewiesen, daß Napoleon Bonaparte (1769-1821) an einer Arsenvergiftung litt.


Wie werden Proben genommen?

Für die Haarprobe wird ein bleistiftdicker (ca. 5 mm) Haarstrang direkt über der Kopfhaut entnommen. Für den zeitabhängigen Substanznachweis ist sicherzustellen, dass sich die Haare nicht gegeneinander verschieben, sondern irgendwie in ihrer relativen Lage transportsicher fixiert sind. Wird der Haarstrang nicht direkt über der Kopfhaut entnommen, so ist die Länge der zurückbleibenden Haare zu vermerken.


Messmethoden

Der Nachweis bestimmter Stoffe im Haar erfolgt üblicherweise z.B. durch Immunoassays oder chromatographische Methoden, gekoppelt mit spektroskopischer Analytik (z.B. GC-MS).
Die Haarprobe i.d.R. zunächst präpariert: Die Oberfläche wird gereinigt, um Kontamination durch Umgebungsluft (z.B. Passivrauchen) auszuschließen, und das Haar wird ggf. aufgeschlossen, um die gesuchten Substanzen freizusetzen und zu extrahieren.

Immunoassay:
Hierbei handelt es sich um ein biochemisches Analyseverfahren, bei dem mit speziell vorbereiteten Hilfsstoffen hochspezifisch Stoffe schon in kleinsten Konzentrationen nachgewiesen werden können. Die Hilfsstoffe werden dabei auf die zu analysierende Substanz zugeschnitten und reagieren praktisch ausschließlich auf den gewünschten Analyten.

GC-MS:
Dieses Kürzel steht für eine physikochemische Analysenmethode, bei der zuerst ein Substanzgemisch (d.h. alles, was aus dem Haar extrahiert wurde) gaschromatographisch aufgetrennt und in einem Arbeitsgang die aufgetrennten Bestandteile massenspektroskopisch identifiziert werden. Die Trennung arbeitet dabei äußerst effizient und die Identifizierung der Komponenten anhand des Fragmentationsmusters im Massenspektrometer ist für bekannte Stoffe ähnlich einem Fingerabdruck ein Kinderspiel.

Für den zeitabhängigen Abstinenz-/Konsumnachweis werden die Haare bestimmter Längenabschnitte analysiert. Der Längenabschnitt ist dabei ein Maß für die vergangene Zeit.

Mit Hilfe der beschriebenen Methoden können Substanzspuren in der Größenordnung von 0,1 – 1 ng (Nanogramm) pro mg (Milligramm) Haare zuverlässig nachgewiesen werden, das entspräche grob dem Verhältnis eines Stückes Würfelzucker in fünfzehntausend Litern Kaffee (1 Tankwagen).

Der Preis für die Haaranalyse ist übrigens keine Geldschneiderei, sondern setzt sich zum größten Teil aus dem Apparativen Aufwand zusammen. Er ist notwendig, um die Laborausstattung in einem vernünftigen Zeitraum zu amortisieren.



Störfaktoren:

Wie wirken sich Witterung, Shampoos, Haarfärbemittel, Dauerwellen, etc. auf das Analysenergebnis aus?

Durch die UV-Strahlung in der Sonne oder in Solarien und durch chemische Behandlung durch Haarfärbemittel, Bleichmittel und Dauerwellen können zu analysierende Stoffe im Innern der Haare angegriffen und zerstört werden. Durch Hitze können solche Stoffe sogar ausdampfen.
Auf die Haaranalyse wirken sich diese Prozesse dahingehend aus, daß vom Analytiker, sofern er entsprechende Einflüsse erkennen kann, ein negatives Ergebnis kritisch bewertet werden wird. Der Analytiker wird ein falsch-negatives Ergebnis befürchten und dies entsprechend auch vermerken, d.h. ein negatives Ergebnis wird an Validität einbüßen.
Andererseits wird die Eliminierung der nachzuweisenden Substanzen durch Witterungseinflüsse sicherlich, durch chemische Einwirkung wahrscheinlich unvollständig sein. Für einen qualitativen Nachweis auf Konsum oder Abstinenz werden somit wahrscheinlich genug Substanzspuren zurückbleiben.
Der Versuch, durch entsprechende Einwirkung ein negatives Analysenergebnis zu forcieren, ist also kontraproduktiv.


Sind Spezialshampoos zum Auswaschen von Drogenbestandteilen aus dem Haar wirksam?

Nicht wirklich. Die nachzuweisenden Substanzspuren wurden bei der Haarbildung im ganzen Haarquerschnitt eingelagert. Shampoos ganz gleich welcher Art wirken dagegen primär auf der Haaroberfläche. Mittel, die das ganze Haar hinreichend durchdringen könnten, würden das Haar soweit schädigen, daß es einem guten Analytiker bei der Untersuchung auffiele. Die Aussagekraft der Analyse würde entsprechend bewertet.


Wie wirken sich Probenspuren in der Umgebungsluft aus (bsp. Passivrauchen)?

Substanzspuren in der Umgebungsluft können sich auf der Haaroberfläche ablagern. Diese Ablagerungen können aber normalerweise durch normales Auswaschen minimiert oder beseitigt werden. Bei der Probenvorbereitung werden üblicherweise Haarproben gründlich gereinigt, um Oberflächenablagerungen zu entfernen. Aus analytischer Sicht mag ein Hinweis auf Substanzexposition sinnvoll sein, um eine besonders wirksame Oberflächenreinigung zu gewährleisten; aus rechtlicher Sicht (soziale Umgebung) mag dies aber vielleicht ein Eigentor sein.
Zufällige äußerliche Exposition (z.B. durch einen Cannabis-Raucher im Bus) wirkt sich nicht auf eine Haaranalyse aus. Selbst bei chronischer äußerlicher Exposition (über einen langen Zeitraum hinweg) und schlechter Haarpflege werden sich allenfalls Substanzspuren nachweisen lassen, die sich in der Menge deutlich von denen eines Konsumenten unterscheiden.
Bei der passiven Inkorporation von Cannabis-Rauch können allerdings durchaus Substanzspuren in den Haaren eingelagert werden. Die Menge ist allerdings normalerweise so gering, dass sie sich – sofern überhaupt nachweisbar – deutlich von der eines Konsumenten unterscheidet. Sollte die Konzentration dagegen signifikant hoch sein, ergibt sich der Umkehrschluß, daß die Passiv-Exposition des Probanden derart hoch sein muss, daß das soziale Umfeld eine dauerhafte Abstinenz und einen geregelten Lebenswandel infrage stellt (d.h. er muß sich sehr lange Zeit in vollgequalmten Raucherräumen aufhalten).
Besteht der Verdacht eines hohen Passiv-Konsums, mag dies allerdings Auswirkungen auf die Wahl der Analysenmethode haben: Ist eine einmalige Analyse eines längeren Haarabschnitts vorgesehen, wird eine Durchschnittsbelastung über einen längeren Zeitraum ermittelt. Es ist dabei nicht unterscheidbar, ob eine chronische, niedrige Belastung vorliegt (passiver Konsum), oder ob die Belastung punktuell hoch war (sporadischer aktiver Konsum). Dieser Verlauf ist natürlich über eine segmentweise Analyse besser dokumentierbar.
Von zuständigen juristischen Instanzen wird die Wirkung des Passiv-Konsums unterschiedlich bewertet; das Spektrum reicht dabei von „nicht relevant“ bis zu „weitere Untersuchungen zur Abklärung notwendig“.
Fazit: Durch Passivrauchen läßt sich ein hoher Substanzspiegel im Haar nicht wegdiskutieren.


Habe den Text mal durchgelesen und von mir festgestellte Fehler rot markiert. wink.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Lexus
Beitrag 08.10.2006, 17:22
Beitrag #22


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Ich finde es jetzt super.


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Hornblower
Beitrag 08.10.2006, 17:24
Beitrag #23


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Kann mir mal jemand verraten, warum ich Haar mit einem A und zwei R schreibe?? blink.gif

Danke, Mr. T, für das Korrekturlesen! Ansonsten ist es dann erstmal die entgültige Fassung, solange, bis uns Verbesserungen einfallen.

Ich trage die Verbeserungen gerade fix im Originaltext ein.

Grüße,

H.H.


Edit:

Eehm - geht nicht mehr. Hab kein Editier-Recht mehr.


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GSX-R
Beitrag 08.10.2006, 17:25
Beitrag #24


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Zitat
Kann mir mal jemand verraten, warum ich Haar mit einem A und zwei R schreibe??

Schluckauf???


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Hornblower
Beitrag 08.10.2006, 17:28
Beitrag #25


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Nee. Aber mir fällt in letzter Zeit verstärkt bei mir auf, daß die Reihenfolge der Buchstaben einfach nicht stimmt, und das läßt sich nicht immer nur durch Tippfehler erklären. Gibt mir dann doch zu denken...

Grüße,

H.H.


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GSX-R
Beitrag 08.10.2006, 17:38
Beitrag #26


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Tja, dann bleibt eigentlich nur noch das Alter, Alkohol oder Drogen.... tongue.gif


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corneliusrufus
Beitrag 09.10.2006, 00:51
Beitrag #27


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Prima! - Beim über die Jahre immer schnelelr werdeneden Adlersuchsystem hat sich bei mir auch ein falscher Schreibrhythmus eingestellt. Das was ich langsam noch richtig schreibe, wird beim Schnellschreiben vertauscht.

LG, Conny


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insekt
Beitrag 09.10.2006, 01:14
Beitrag #28


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crybaby.gif Hallo Allerseits,
was habt Ihr denn da für ein Thema drauf,das ist ja unglaublich.Da muß man ja Nerven wie
Drahtseile haben. wavey.gif


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Ich mag dieses Forum ! MfG insekt !
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Hornblower
Beitrag 09.10.2006, 07:08
Beitrag #29


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Zitat (GSX-R @ 08.10.2006, 19:38) *
Tja, dann bleibt eigentlich nur noch das Alter, Alkohol oder Drogen.... tongue.gif



OK, älter werde ich von alleine. Aber meinst Du wirklich, das Alkohol und Drogen helfen?

think.gif

Viele Grüße,

H.H.


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GSX-R
Beitrag 09.10.2006, 08:16
Beitrag #30


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Zitat (Hornblower @ 08.10.2006, 17:24) *
Eehm - geht nicht mehr. Hab kein Editier-Recht mehr.

Na, dann mach ich das und stell es gleich in die FAQ smile.gif


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