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> Prüfung bestanden aber keinen führerschein
anjah
Beitrag 14.03.2006, 15:31
Beitrag #1


Neuling


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Hallo!

Hab mal ne Frage und zwar:
Ich werde an einem samstag 18. wenn ich meine prüfung vor meinem geburtstag habe und bestehe, kann ich ja meinen führerschein am samstag bei der führerscheinstelle nicht abholen. Theoretisch hätt ich ja die vorausstezungen erfüllt an dem samstag (18 + fahrERLAUBNIS), hätte nur den führerschein nicht. darf ich fahren oder nicht? oder muss ich warten bis ich den führerschein abgeholt habe?
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Hornblower
Beitrag 14.03.2006, 15:37
Beitrag #2


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Erst holen, dann fahren!

Mach jetzt keinen Quatsch! Halte Dich an die Formalien!

Meinen Glückwunsch,

H.H.


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Andreas
Beitrag 14.03.2006, 15:41
Beitrag #3


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Zitat (Hornblower @ 14.03.2006, 15:37) *
Erst holen, dann fahren!


Alles andere wäre eine Straftat!


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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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svenk20
Beitrag 14.03.2006, 15:43
Beitrag #4


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die 2 Tage wirst du auch noch warten können smile.gif

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Peter Lustig
Beitrag 14.03.2006, 15:51
Beitrag #5


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Die Fahrerlaubnis gilt erst mit der Aushändigung des Führerscheins als erteilt. Dies ist, wie Du selber schon festgestellt hast, erst mit dem Erreichen des Mindestalters, also an Deinem 18. Geburtstag möglich. Die bestandene Prüfung alleine reicht nicht aus.

Sollte Dir allerdings der Führerschein irrtümlich bereits vorher ausgehändigt werden, darfst Du dann auch als Noch-17-Jähriger bereits fahren.
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Shokkel
Beitrag 14.03.2006, 17:15
Beitrag #6


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aber gibt es da nicht so eine art schein den man sich geben lassen kann vom prüfer ? meiner meinung nach hab ich mal davon was gehört! weß nur das mit den führerschein vorhe rnicht bekommt aber man kann sich so einen schein geben lassen ....die sind glaube ich extra für sone fälle!
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Stromdriver
Beitrag 14.03.2006, 17:29
Beitrag #7


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Zitat (Shokkel @ 14.03.2006, 17:15) *
aber gibt es da nicht so eine art schein den man sich geben lassen kann vom prüfer ? meiner meinung nach hab ich mal davon was gehört! weß nur das mit den führerschein vorhe rnicht bekommt aber man kann sich so einen schein geben lassen ....die sind glaube ich extra für sone fälle!

Einen Schein kriegst Du schon. Dabei handelt es sich um eine Prüfungsbestätigung, auf der bescheinigt wird, dass Du die Prüfung bestanden hast. Fettgeschrieben steht da aber auch drauf: Gilt nicht als Führerschein!
Warte lieber die zwei Tage noch.

Gruß,
Chris
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sonhol
Beitrag 14.03.2006, 17:32
Beitrag #8


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Zitat (Shokkel @ 14.03.2006, 17:15) *
aber gibt es da nicht so eine art schein den man sich geben lassen kann vom prüfer ? meiner meinung nach hab ich mal davon was gehört! weß nur das mit den führerschein vorhe rnicht bekommt aber man kann sich so einen schein geben lassen ....die sind glaube ich extra für sone fälle!



hi,

der schein den du meinst, ist nur die bestätigung für das sva das du die prüfung bestanden hast und sie dir den führerschein aushändigen können.
bist du sicher das dein führerschein beim sva liegt? normalerweise ist der erstmal beim tüv. wenn deine prüfung ein oder zwei tage vor dem geburtstag ist, besteht auch die möglichkeit, ihn auch samstags beim tüv abzuholen. das ist jedoch vom tüv bzw. prüfer abhängig. dein fl müsste da genaueres wissen weil es je nach region unterschiedlich gehandhabt wird.

holger


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Hornblower
Beitrag 14.03.2006, 17:32
Beitrag #9


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Zitat (svenk20 @ 14.03.2006, 15:43) *
die 2 Tage wirst du auch noch warten können smile.gif

Hornblower muss dich verbessern. Er hat den Lappen noch nicht. Wünsch lieber alles Gute tongue.gif



Leute, die lesen können, sind klar im Vorteil..... blushing.gif


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Kami
Beitrag 14.03.2006, 17:54
Beitrag #10


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Red mal mit der Führerscheinstelle - in unserem Landkreis (Ist nicht besonders groß) nimmt der Landrat den Führerschein mit nach Hause, wenn man darum bittet - man kann ihn dann bei ihm zuhause abholen. Vielleicht gibts ein ähnliches entgegenkommen bei euch....

Fragen kostet nichts...


Gruß

Kami


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Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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Kölner Nachbar
Beitrag 14.03.2006, 17:57
Beitrag #11


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also bei uns gab es noch nicht einmal ein Dokument, dass die Prüfung bestanden worden ist. Das bekam man nur mündlich gesagt und durfte dann seinen Führerschein beim Tüv abholen. Normalerweise am nächsten Werktag nach dem das Mindestalter erreicht war.
Mir ist jedoch auch ein Fall bekannt, bei dem der Prüfer den Führerschein in der Verwaltung nicht abgegeben hat und der Prüfling erst dienstags (statt montags) sein Kärtchen bekommen hat. Derjenige war ganz schön ranting.gif
Dass es vom Prüfer eine Bescheinigung geben soll, dass man schon ab seinem Geburtstag fahren darf bis der richtige FS ausgehändigt worden ist, wäre mir neu. Dann könnte man ja auch sofort den FS aushändigen.


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wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie behalten oder bei eBay loswerden!
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 14.03.2006, 18:51
Beitrag #12





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Zitat (Kölner Nachbar @ 14.03.2006, 17:57) *
Dass es vom Prüfer eine Bescheinigung geben soll, dass man schon ab seinem Geburtstag fahren darf bis der richtige FS ausgehändigt worden ist, wäre mir neu.

Das gibt es auch definitv nicht.

Zitat (Stromdriver @ 14.03.2006, 17:29) *
Dabei handelt es sich um eine Prüfungsbestätigung, auf der bescheinigt wird, dass Du die Prüfung bestanden hast. Fettgeschrieben steht da aber auch drauf: Gilt nicht als Führerschein!

Das ist ein sog. "Laufzettel", mit dem du zur Führerscheinstelle laufen darfst um den FS abzuholen. wink.gif
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crnf
Beitrag 19.03.2006, 00:21
Beitrag #13


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Tja, der Prüfer kann dir da nix geben, womit du ab deinem 18. sofort fahren kannst, das wüsste ich. (selber Prüfung 22Tage vor dem 18.) Ich hatte noch glück, dass mein Geburtstag auf einen Freitag gefallen ist. Aber zur Führerscheinstelle musste ich mich auch von meiner Mutter bringen lassen.
Aber wenn du Glück hast, ist irgendwer so kulant, dass du den Schein am Samstag biem TÜV/ beim Chef vom SVA oder bei der Polizei abholen kannst, das sind aber alles AUSNAHMEN. Leider.
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James Bond
Beitrag 19.03.2006, 13:03
Beitrag #14


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Zitat (nypdcollector @ 14.03.2006, 18:51) *
Zitat (Kölner Nachbar @ 14.03.2006, 17:57) *

Dass es vom Prüfer eine Bescheinigung geben soll, dass man schon ab seinem Geburtstag fahren darf bis der richtige FS ausgehändigt worden ist, wäre mir neu.

Das gibt es auch definitv nicht.

Zitat (Stromdriver @ 14.03.2006, 17:29) *
Dabei handelt es sich um eine Prüfungsbestätigung, auf der bescheinigt wird, dass Du die Prüfung bestanden hast. Fettgeschrieben steht da aber auch drauf: Gilt nicht als Führerschein!

Das ist ein sog. "Laufzettel", mit dem du zur Führerscheinstelle laufen darfst um den FS abzuholen. wink.gif



@nypdcollector ,Stromdriver


hes handelt sich hier um eine "Prüfbescheinigung" und dieser ist kein vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung und berechtigt somit nicht zum führen von Kraftfahrzeugen!


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Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates

Dieses ist keine rechts-oder technische Beratung,sondern nur meine persönliche Meinung!
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Mr.T
Beitrag 19.03.2006, 14:05
Beitrag #15


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Das hatten doch @nypdcollector und @Stromdriver geschrieben, oder habe ich etwas überlesen? think.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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saftrag
Beitrag 19.03.2006, 19:35
Beitrag #16


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Zitat
Leute, die lesen können, sind klar im Vorteil.....


hat er auch geschrieben smile.gif
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Mr.T
Beitrag 19.03.2006, 19:40
Beitrag #17


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Zitat (saftrag @ 19.03.2006, 19:35) *
Zitat
Leute, die lesen können, sind klar im Vorteil.....


hat er auch geschrieben smile.gif

Das hat @Hornblower geschrieben
Leute, die lesen können, sind klar im Vorteil..... whistling.gif


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Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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James Bond
Beitrag 20.03.2006, 17:43
Beitrag #18


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@Mr.T

Er hat "Prüfungsbestätigung" geschrieben und nicht Prüfbescheinigung! Desweiteren gibt es keinen Laufzettel, vielleicht bei den Bundesjugendspielen!


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Mr.T
Beitrag 20.03.2006, 20:19
Beitrag #19


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@James Bond
Jau, du hast ja absolut Recht! Werde demnächst genau darauf achten, wenn jemand einen falschen Ausdruck benutzt. Auch wenn (fast) jeder versteht, was mit einem "falschen" Begriff gemeint ist, sollte so etwas nicht kommentarlos falsch hier stehen bleiben! rolleyes.gif


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Stromdriver
Beitrag 20.03.2006, 21:40
Beitrag #20


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Zitat (James Bond @ 20.03.2006, 17:43) *
@Mr.T

Er hat "Prüfungsbestätigung" geschrieben und nicht Prüfbescheinigung!


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