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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 14.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17546 ![]() |
Hab mal ne Frage und zwar: Ich werde an einem samstag 18. wenn ich meine prüfung vor meinem geburtstag habe und bestehe, kann ich ja meinen führerschein am samstag bei der führerscheinstelle nicht abholen. Theoretisch hätt ich ja die vorausstezungen erfüllt an dem samstag (18 + fahrERLAUBNIS), hätte nur den führerschein nicht. darf ich fahren oder nicht? oder muss ich warten bis ich den führerschein abgeholt habe? |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13815 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
Erst holen, dann fahren!
Mach jetzt keinen Quatsch! Halte Dich an die Formalien! Meinen Glückwunsch, H.H. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 98 Beigetreten: 10.12.2005 Wohnort: Velbert Mitglieds-Nr.: 15273 ![]() |
die 2 Tage wirst du auch noch warten können
![]() Hornblower muss dich verbessern. Er hat den Lappen noch nicht. Wünsch lieber alles Gute ![]() |
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Die Fahrerlaubnis gilt erst mit der Aushändigung des Führerscheins als erteilt. Dies ist, wie Du selber schon festgestellt hast, erst mit dem Erreichen des Mindestalters, also an Deinem 18. Geburtstag möglich. Die bestandene Prüfung alleine reicht nicht aus.
Sollte Dir allerdings der Führerschein irrtümlich bereits vorher ausgehändigt werden, darfst Du dann auch als Noch-17-Jähriger bereits fahren. |
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Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 168 Beigetreten: 03.09.2004 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 5361 ![]() |
aber gibt es da nicht so eine art schein den man sich geben lassen kann vom prüfer ? meiner meinung nach hab ich mal davon was gehört! weß nur das mit den führerschein vorhe rnicht bekommt aber man kann sich so einen schein geben lassen ....die sind glaube ich extra für sone fälle!
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 ![]() |
aber gibt es da nicht so eine art schein den man sich geben lassen kann vom prüfer ? meiner meinung nach hab ich mal davon was gehört! weß nur das mit den führerschein vorhe rnicht bekommt aber man kann sich so einen schein geben lassen ....die sind glaube ich extra für sone fälle! Einen Schein kriegst Du schon. Dabei handelt es sich um eine Prüfungsbestätigung, auf der bescheinigt wird, dass Du die Prüfung bestanden hast. Fettgeschrieben steht da aber auch drauf: Gilt nicht als Führerschein! Warte lieber die zwei Tage noch. Gruß, Chris |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 741 Beigetreten: 09.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12814 ![]() |
aber gibt es da nicht so eine art schein den man sich geben lassen kann vom prüfer ? meiner meinung nach hab ich mal davon was gehört! weß nur das mit den führerschein vorhe rnicht bekommt aber man kann sich so einen schein geben lassen ....die sind glaube ich extra für sone fälle! hi, der schein den du meinst, ist nur die bestätigung für das sva das du die prüfung bestanden hast und sie dir den führerschein aushändigen können. bist du sicher das dein führerschein beim sva liegt? normalerweise ist der erstmal beim tüv. wenn deine prüfung ein oder zwei tage vor dem geburtstag ist, besteht auch die möglichkeit, ihn auch samstags beim tüv abzuholen. das ist jedoch vom tüv bzw. prüfer abhängig. dein fl müsste da genaueres wissen weil es je nach region unterschiedlich gehandhabt wird. holger -------------------- |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13815 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
die 2 Tage wirst du auch noch warten können ![]() Hornblower muss dich verbessern. Er hat den Lappen noch nicht. Wünsch lieber alles Gute ![]() Leute, die lesen können, sind klar im Vorteil..... ![]() -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2154 Beigetreten: 23.02.2005 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 8533 ![]() |
Red mal mit der Führerscheinstelle - in unserem Landkreis (Ist nicht besonders groß) nimmt der Landrat den Führerschein mit nach Hause, wenn man darum bittet - man kann ihn dann bei ihm zuhause abholen. Vielleicht gibts ein ähnliches entgegenkommen bei euch....
Fragen kostet nichts... Gruß Kami -------------------- Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 299 Beigetreten: 04.08.2004 Wohnort: an Rhein und Neckar Mitglieds-Nr.: 4737 ![]() |
also bei uns gab es noch nicht einmal ein Dokument, dass die Prüfung bestanden worden ist. Das bekam man nur mündlich gesagt und durfte dann seinen Führerschein beim Tüv abholen. Normalerweise am nächsten Werktag nach dem das Mindestalter erreicht war.
Mir ist jedoch auch ein Fall bekannt, bei dem der Prüfer den Führerschein in der Verwaltung nicht abgegeben hat und der Prüfling erst dienstags (statt montags) sein Kärtchen bekommen hat. Derjenige war ganz schön ![]() Dass es vom Prüfer eine Bescheinigung geben soll, dass man schon ab seinem Geburtstag fahren darf bis der richtige FS ausgehändigt worden ist, wäre mir neu. Dann könnte man ja auch sofort den FS aushändigen. -------------------- wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie behalten oder bei eBay loswerden!
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Gast_nypdcollector_* |
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#12
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Dass es vom Prüfer eine Bescheinigung geben soll, dass man schon ab seinem Geburtstag fahren darf bis der richtige FS ausgehändigt worden ist, wäre mir neu. Das gibt es auch definitv nicht. Dabei handelt es sich um eine Prüfungsbestätigung, auf der bescheinigt wird, dass Du die Prüfung bestanden hast. Fettgeschrieben steht da aber auch drauf: Gilt nicht als Führerschein! Das ist ein sog. "Laufzettel", mit dem du zur Führerscheinstelle laufen darfst um den FS abzuholen. ![]() |
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 110 Beigetreten: 02.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14285 ![]() |
Tja, der Prüfer kann dir da nix geben, womit du ab deinem 18. sofort fahren kannst, das wüsste ich. (selber Prüfung 22Tage vor dem 18.) Ich hatte noch glück, dass mein Geburtstag auf einen Freitag gefallen ist. Aber zur Führerscheinstelle musste ich mich auch von meiner Mutter bringen lassen.
Aber wenn du Glück hast, ist irgendwer so kulant, dass du den Schein am Samstag biem TÜV/ beim Chef vom SVA oder bei der Polizei abholen kannst, das sind aber alles AUSNAHMEN. Leider. |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1835 Beigetreten: 02.12.2003 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 830 ![]() |
Dass es vom Prüfer eine Bescheinigung geben soll, dass man schon ab seinem Geburtstag fahren darf bis der richtige FS ausgehändigt worden ist, wäre mir neu. Das gibt es auch definitv nicht. Dabei handelt es sich um eine Prüfungsbestätigung, auf der bescheinigt wird, dass Du die Prüfung bestanden hast. Fettgeschrieben steht da aber auch drauf: Gilt nicht als Führerschein! Das ist ein sog. "Laufzettel", mit dem du zur Führerscheinstelle laufen darfst um den FS abzuholen. ![]() @nypdcollector ,Stromdriver hes handelt sich hier um eine "Prüfbescheinigung" und dieser ist kein vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung und berechtigt somit nicht zum führen von Kraftfahrzeugen! -------------------- Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates
Dieses ist keine rechts-oder technische Beratung,sondern nur meine persönliche Meinung! |
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Das hatten doch @nypdcollector und @Stromdriver geschrieben, oder habe ich etwas überlesen?
![]() -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 167 Beigetreten: 24.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9448 ![]() |
Zitat Leute, die lesen können, sind klar im Vorteil..... hat er auch geschrieben ![]() |
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Zitat Leute, die lesen können, sind klar im Vorteil..... hat er auch geschrieben ![]() Das hat @Hornblower geschrieben Leute, die lesen können, sind klar im Vorteil..... ![]() -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1835 Beigetreten: 02.12.2003 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 830 ![]() |
@Mr.T
Er hat "Prüfungsbestätigung" geschrieben und nicht Prüfbescheinigung! Desweiteren gibt es keinen Laufzettel, vielleicht bei den Bundesjugendspielen! -------------------- Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates
Dieses ist keine rechts-oder technische Beratung,sondern nur meine persönliche Meinung! |
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Beitrag
#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
@James Bond
Jau, du hast ja absolut Recht! Werde demnächst genau darauf achten, wenn jemand einen falschen Ausdruck benutzt. Auch wenn (fast) jeder versteht, was mit einem "falschen" Begriff gemeint ist, sollte so etwas nicht kommentarlos falsch hier stehen bleiben! ![]() -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Beitrag
#20
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 06.07.2025 - 15:47 |