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> Radfahrer müssen Handzeichen geben, wo steht das?
rad und autofahrer
Beitrag 27.01.2006, 14:30
Beitrag #1


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Hallo,

der Titel sagt schon alles. Wo steht eigentlich in der StVO, dass Radfahrer zum Abbiegen Handzeichen geben müssen?

Danke
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Oberlehrer Lempel
Beitrag 27.01.2006, 14:37
Beitrag #2


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Hallo,
das steht nirgends in der StVO.
Statt dessen gibt es folgende Vorschrift, die für alle Fahrzeuge gilt, also auch für Radfahrer:
Zitat
§9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Fahrzeuge, die keinen Fahrtrichtungsanzeiger haben (ausgefallen, nicht vorgeschrieben) müssen dieser Vorshrift auf andere Weise nachkommen.
Also: Sie müssen als Radfahrer kein Handzeichen geben, dann aber müssen Sie Ihre Abbiegeabsicht auf andere Weise rechtzeitig und deutlich ankündigen. Mir fällt da aber gerade gar nichts anderes ein ... vielleicht mit dem Fuß oder durch lautes Rufen ...?

gez. Lempel
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Jan Georg
Beitrag 27.01.2006, 14:42
Beitrag #3


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Je nach Straßenzustand ist es mir zu gefährlich eine Hand vom Lenker zu nehmen. In so einem Fall sollte auch deutliche Körpersprache ausreichen, um die Abbiegeabsicht anzuzueigen. Dies heißt für mich mehrfach deutlich über die Schulter, in welche Richtung man abbiegen will, zurückblicken und diese nach Möglichkeit leicht zurückgenommen lassen.
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klausimausi
Beitrag 27.01.2006, 14:49
Beitrag #4


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Darüber hatten wir >>hier<< schon eine recht nette Diskussion.

Gruß,
Klaus

Der Beitrag wurde von klausimausi bearbeitet: 27.01.2006, 14:51


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Anton Gorodezki
Beitrag 27.01.2006, 16:47
Beitrag #5


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was mich denn doch wundert (sry, aber die alte diskussion is mir zu alt), auch im alten thread waren sich ja alle einig dass man zwar sinnvollerwiese VOR dem abiegen die hand rausstreckt, aber während dem abbiegevorgang selbst beide hände am lenkrad hat.

ich bin in der grundschule (lang lang ists her) allerdings unter anderem deswegen durch die radprüfung geflogen (ja, sowas gibts tatsächlich) weil ich eben nur vor dem abbiegen den arm rausgehalten habe abe rmit beiden händen am lenke um die kurve gefahren bin.


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Le coeur a ses raisons que la raison ne connait pas. (Blaise Pascal)

because right is right, to follow right/Were wisdom in the scorn of consequence. (Tennyson)
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Peter Lustig
Beitrag 27.01.2006, 21:19
Beitrag #6


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Abbiegen eines Radfahrers ohne Richtungszeichen ist grob verkehrswidrig (BayObLG VRS 4, 421; BGH DAR 52 10). Radfahrer haben bis zur deutlichen Durchführung des Abbiegens Anzeigepflicht (BGH VRS 15 462; OLG Köln VRS 8 73), der Handzeichen gebende Radfahrer aber nicht mehr während des Abbiegens (OLG Köln NJW 52 950; OLG Hamm NZV 90 26).

Es ist also eigentlich alles schon einmal dagewesen und durch die Rechtsprechung geklärt. wink.gif
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Hane
Beitrag 27.01.2006, 22:44
Beitrag #7


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Zitat (Peter Lustig @ 27.01.2006, 21:19)
Radfahrer haben bis zur deutlichen Durchführung des Abbiegens Anzeigepflicht (BGH VRS 15 462; OLG Köln VRS 8 73), der Handzeichen gebende Radfahrer aber nicht mehr während des Abbiegens (OLG Köln NJW 52 950; OLG Hamm NZV 90 26).

Ich stelle es mir gerade bildlich vor:

Bis zum deutlichen Abbiegen bin ich zum Flosse rausstrecken verpflichtet. Ich steh also dicht an der Mittellinie, halt, natürlich einen Meter rechts, damit mein Arm nicht in die Gegenfahrbahn hineinragt. Mit eigener Breite und Sicherheitsabstand kommt keiner mehr rechts an mir vorbei. Ich höre jetzt schon das Hupen, falls ich es mal ausprobieren möchte.

Dann taucht eine Lücke im Gegenverkehr auf. Ich will also losfahren und ... lege mich hin. Genausowenig wie ich mit nur einer Hand am Lenker bremsbereit sein kann, kann ich damit losfahren. Ich muß also beide Hände am Lenker haben, bevor ich das Abbiegen deutlich durchführen kann.

Die Position an der Mittellinie muß einfach als Anzeige ausreichen. Und falls ich warten muß, nehme ich dann halt die Hände wieder an den Lenker, lange bevor ich eindeutig abbiege.

Richter, die über Radfahrangelegenheiten urteilen, sollten zu ein paar Mm auf dem Rad verpflichtet sein. shutup.gif


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skummy19
Beitrag 28.01.2006, 17:54
Beitrag #8


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Könnte ich also auch beim Auto das Fenster runterkurbeln und mein Arm rausstrecken think.gif think.gif ??
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Michael_
Beitrag 28.01.2006, 18:05
Beitrag #9


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Hab ich schon gesehen... da war der Blinker kaputt.


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Gruß, Michael
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Hornblower
Beitrag 28.01.2006, 18:23
Beitrag #10


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Zitat (Jan Georg @ 27.01.2006, 14:42)
Je nach Straßenzustand ist es mir zu gefährlich eine Hand vom Lenker zu nehmen. In so einem Fall sollte auch deutliche Körpersprache ausreichen, um die Abbiegeabsicht anzuzueigen. Dies heißt für mich mehrfach deutlich über die Schulter, in welche Richtung man abbiegen will, zurückblicken und diese nach Möglichkeit leicht zurückgenommen lassen.

Na, da würde ich mir als Autofahrer wahrscheinlich eher Gedanken über den Geisteszustand des Radfahrers machen... laugh2.gif

Ne, Du, ich habe natürlich dafür Verständnis, daß es Situationen gibt, bei denen man lieber beide Hände am Lenkrad läßt. Aber mache Dir mal Gedanken darüber, wie Du auf Autofahrer wirkst, und ob sie Deine Zeichen wirklich verstehen. Berücksichtige bitte, daß Autiofahrer ganz anders denken, als Du als Radfahrer in der gegebenen Situation.

Wenn ich mit dem Rad unterwegs bin, fahre ich lieber so, daß ich mich von Autos fernhalte, wenn ich in radfaher-kritische Situationen komme. Gegebenenfalls halte ich an und schiebe.

Sofern ich aber mein Rad voll unter Kontrolle habe und mich auch eindeutig verständlich machen kann, dann erwarte ich allerdings auch, daß mich Autofahrer als vollwertigen Verkehrsteilnehmer akzeptieren.

Gruß,

H.H.


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chriziko
Beitrag 28.01.2006, 22:26
Beitrag #11


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also ich mach das ganz ähnlich wie jan georg und mich hat noch jeder autofahrer verstanden.


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...ja, mir san mi´m Radl da!
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Coyota
Beitrag 28.01.2006, 23:19
Beitrag #12


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Hmmmmm.... think.gif unsure.gif , dann verstehe ich also nur nicht die Körpersprache der ca. 90 % Radler hier in Bremen, die nicht den Arm rausstrecken, wenn sie abbiegen wollen ? wink.gif Dann hab ich also unzählige Male umsonst angehalten (und mit mir alle Hintermänner), um einen Radler ohne Handzeichen durchzulassen, der mir per Körpersprache doch schon lange signalisierte, daß er auch abbiegen will ? Oder geht das auf Norddeutsch anders ? Starrer Blick nach geradeaus und dann ein plötzliches Herumwerfen des Fahrrades in Abbiegerichtung ? Ich glaube, die täuschen hier alle nur an... whistling.gif rofl1.gif


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 28.01.2006, 23:29
Beitrag #13





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Ich kann mich daran erinnern thumbup.gif , dass in den 70ern viele Fahrräder mit FAZ ausgerüstet/nachgerüstet (das lief über Batteriebetrieb) waren. Das sieht man heute überhaupt nicht mehr think.gif
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willi
Beitrag 28.01.2006, 23:33
Beitrag #14


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Zitat (Uwe K. @ 28.01.2006, 23:29)
Ich kann mich daran erinnern thumbup.gif , dass in den 70ern viele Fahrräder mit FAZ ausgerüstet/nachgerüstet (das lief über Batteriebetrieb) waren. Das sieht man heute überhaupt nicht mehr think.gif

Sowas gabs? blink.gif
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GM_
Beitrag 28.01.2006, 23:36
Beitrag #15


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Zitat (Uwe K. @ 28.01.2006, 23:29)
Ich kann mich daran erinnern thumbup.gif , dass in den 70ern viele Fahrräder mit FAZ ausgerüstet/nachgerüstet (das lief über Batteriebetrieb) waren. Das sieht man heute überhaupt nicht mehr think.gif

Das ist leider leider leider verboten. crybaby.gif ranting.gif wavey.gif


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 28.01.2006, 23:45
Beitrag #16





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Gibt´s sogar heute noch:
Klick
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willi
Beitrag 28.01.2006, 23:49
Beitrag #17


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...und zulässig? think.gif
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GM_
Beitrag 28.01.2006, 23:54
Beitrag #18


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nein:

Zitat
StVZO §67 Lichtechnische Einrichtungen an Fahrrädern

(1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlußleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung). Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von 6 V verwendet werden (Batterie-Dauerbeleuchtung). Die beiden Betriebsarten dürfen sich gegenseitig nicht beeinflussen.

(2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.

(3) Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein. Der Lichtkegel muß mindestens so geneigt sein, daß seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer. Der Scheinwerfer muß am Fahrrad so angebracht sein, daß er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein.

(4) Fahrräder müssen an der Rückseite mit

einer Schlußleuchte für rotes Licht, deren niedrigster Punkt der leuchtenden Flächhe sich nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befindet,

mindestens einem roten Rückstrahler, dessen höchster Punk der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befindet, und

einem mit dem Buchstaben "Z" gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler

ausgerüstet sein. Die Schlußleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen in einem Gerät vereinigt sein. Beiwagen von Fahrrädern müssen mit einem Rückstrahler entsprechend Nummer 2 ausgerüstet sein.

(5) Fahrräder dürfen an der Rückseite mit einer zusätzlichen, auch im Stand wirkenden Schlußleuchte für rotes Licht ausgerüstet sein. Diese Schlußleuchte muß unabhängig von den übrigen Beleuchtungseinrichtungen einschaltbar sein.

(6) Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein; nach der Seite wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen sind zulässig.

(7) Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit

mindestens zwei um 180° versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder

ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades

kenntlich gemacht sein. Zusätzlich zu der Mindestausrüstung mit einer der Absicherungsarten dürfen Sicherungsmittel aus der anderen Absicherungsart angebracht sein. Werden mehr als zwei Speichenrückstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am Radumfang gleichmäßig zu verteilen.

(8) Zusätzliche nach der Seite wirkende gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig.

(9) Der Scheinwerfer und die Schlußleuchte nach Absatz 4 dürfen nur zusammen einschaltbar sein. Eine Schaltung, die selbsttätig bei geringer Geschwindigkeit von Lichtmaschinenbetrieb auf Batteriebetrieb umschaltet (Standbeleuchtung), ist zulässig; in diesem Fall darf auch die Schlußleuchte allein leuchten.

(10) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Glühlampen verwendet werden.

(11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:

für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt werden;

der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlußleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;

Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein;

anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlußleuchte nach Absatz 4 Nr. 1 darf auch eine Schlußleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden.

(12) Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit.


Edit: Da ein Blinker weder vorgeschrieben noch für zulässig erklärt ist, ist er am Fahrrad also nach (2) nicht zugelassen.

Außer es erklärt jetzt jemand glaubhaft, dass ein Blinker gar keine "Lichttechnische Einrichtung" sondern irgendwas anderes ist. think.gif

Der Beitrag wurde von GM_ bearbeitet: 29.01.2006, 00:02


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 29.01.2006, 00:09
Beitrag #19





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Zitat (GM_ @ 28.01.2006, 23:54)
Da ein Blinker weder vorgeschrieben noch für zulässig erklärt ist, ist er am Fahrrad also nach (2) nicht zugelassen.

Hat das jemand bestritten think.gif Aber warum das so ist kann keiner nachvollziehen laugh2.gif
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GM_
Beitrag 29.01.2006, 00:14
Beitrag #20


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Zitat (Uwe K. @ 29.01.2006, 00:09)
Zitat (GM_ @ 28.01.2006, 23:54)
Da ein Blinker weder vorgeschrieben noch für zulässig erklärt ist, ist er am Fahrrad also nach (2) nicht zugelassen.
Hat das jemand bestritten think.gif

bestritten nicht, aber willi hat es gefragt wavey.gif

Ich würde mich aber freuen, wenn mir jemand das Gegenteil erklären würde, dann würde ich für mein Rad sofort Mopped-Blinker kaufen. (Btw: Welche Folgen hätte es, richtige 21 Watt-Blinker dran zu haben und zu benutzen ? think.gif )

Zitat (Uwe K. @ 29.01.2006, 00:09)
Aber warum das so ist kann keiner nachvollziehen laugh2.gif

Wie bei so vielen Verkehrsvorschriften. sad.gif

Der Beitrag wurde von GM_ bearbeitet: 29.01.2006, 00:18


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velo
Beitrag 29.01.2006, 01:25
Beitrag #21


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Zitat (GM_ @ 29.01.2006, 00:14)
Ich würde mich aber freuen, wenn mir jemand das Gegenteil erklären würde, dann würde ich für mein Rad sofort Mopped-Blinker kaufen.  (Btw: Welche Folgen hätte es, richtige 21 Watt-Blinker dran zu haben und zu benutzen ?  think.gif )

Ich vermute mal stark so 10 oder 15 Euro wegen nicht zugelassener Beleuchtung.

Grössere Probleme könnte es allerdings bei einem Unfall geben, wenn der gegnerische Anwalt im Rahmen eines Abbiegeunfall darauf abzielt, dass die Mofablinker am Fahrrad (oder Pedelec) unfallursächlich wurden. Er könnte dann so argumentieren, dass der normale Kraftfahrer nur auf Abbiegezeichen per Hand achtet. Teilweise hätte er bestimmt sogar Recht damit, da die Einschätzung vieler Verkehrsituationen mit Routine und Erwartungshaltungen zu tun hat.

Ich persönlich würde mir soetwas nicht ans Rad basteln, nicht weil ich es nicht praktisch finden würde, sondern weil ich dann wahrscheinlich ständig das Gefühl hätte, dass das Abbiegesigal als Blinkrücklicht fehlinterpretiert, oder einfach weil es ungewohnt ist nicht wahrgenommen wird.


--------------------
§2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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GM_
Beitrag 29.01.2006, 10:26
Beitrag #22


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Zitat (velo @ 29.01.2006, 01:25)
Zitat (GM_ @ 29.01.2006, 00:14)

Ich würde mich aber freuen, wenn mir jemand das Gegenteil erklären würde, dann würde ich für mein Rad sofort Mopped-Blinker kaufen.  (Btw: Welche Folgen hätte es, richtige 21 Watt-Blinker dran zu haben und zu benutzen ?  think.gif )

Ich vermute mal stark so 10 oder 15 Euro wegen nicht zugelassener Beleuchtung.

Aber ist ein Blinker wirklich eine lichttechnische Einrichtung ? Ich will doch damit nichts beleuchten. think.gif

Zitat (velo @ 29.01.2006, 01:25)
Grössere Probleme könnte es allerdings bei einem Unfall geben, wenn der gegnerische Anwalt im Rahmen eines Abbiegeunfall darauf abzielt, dass die Mofablinker am Fahrrad (oder Pedelec) unfallursächlich wurden. Er könnte dann so argumentieren, dass der normale Kraftfahrer nur auf Abbiegezeichen per Hand achtet. Teilweise hätte er bestimmt sogar Recht damit, da die Einschätzung vieler Verkehrsituationen mit Routine und Erwartungshaltungen zu tun hat.

Nunja, mein Gefährt sieht weder aus wie ein Fahrrad noch wie ein Mofa, am ehesten wie ein Zwitter zwischen den beiden Geräten. Jedenfalls bietet es keinen gewohnten Anblick.

Man könnte die Anlage ja auch ergänzend einsetzen. Gerade dieser Thread zeigt ja, dass man ein Handzeichen ohnehin nur kurzzeitig geben kann. Weder beim Stehen an der Ampel noch beim Anfahren noch beim Abbiegen selber streckt man permanent die Hand raus.


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Peter Lustig
Beitrag 29.01.2006, 13:41
Beitrag #23


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Zitat
Aber ist ein Blinker wirklich eine lichttechnische Einrichtung ? Ich will doch damit nichts beleuchten.

Ja, warum denn nicht? Eine lichttechnische Einrichtung ist jede Einrichtung, die ein Licht abstrahlt oder reflektiert. Der Verwendungszweck ist dabei sekundär.
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chriziko
Beitrag 29.01.2006, 15:23
Beitrag #24


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blinker am fahrrad sind völlig überflüssig, wenn man will - ich sage: wenn - kann man sich auch anders leicht verständlich machen - bei besonders begriffstutzigen auftofahrern oder in unübersichtlichen situationen notfalls mit ausgestrecktem arm.

was in der konkreten situation sicherer ist - hand an der bremse und am lenker lassen oder rausstrecken, kann man nur im einzelfall entscheiden.


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...ja, mir san mi´m Radl da!
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velo
Beitrag 29.01.2006, 15:31
Beitrag #25


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Zitat (chriziko @ 29.01.2006, 15:23)
blinker am fahrrad sind völlig überflüssig, wenn man will - ich sage: wenn - kann man sich auch anders leicht verständlich machen - bei besonders begriffstutzigen auftofahrern oder in unübersichtlichen situationen notfalls mit ausgestrecktem arm.

Tagsüber geht das. Allerdings kann es nachts schon etwas schwieriger werden, wenn einen die Evolution nicht mit einem hell blinkenden Arm ausgestattet hat. wink.gif


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Peter Lustig
Beitrag 29.01.2006, 17:01
Beitrag #26


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Warum immer so pointiert? wink.gif

Es hindert Dich kein Mensch daran, auffällige, ggf. sogar reflektierende Kleidung anzuziehen, wenn Du in der Dunkelheit mit Deinem Rad unterwegs bist. Ich würde das aus Sicherheitsgründen sogar dringend empfehlen.

Wenn Du unbedingt Deine Individualität ausleben willst, kannst Du natürlich auch in Tarnkleidung fahren. Es ist nicht verboten. Dann beschwere Dich aber bitte nicht darüber, dass man Dich nicht sieht und Dich ggf. sogar übersieht. sad.gif
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danke_mama
Beitrag 29.01.2006, 17:31
Beitrag #27


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Jetzt habe ich bald neues Licht, so'n Reflektorband für den Oberkörper - und wie blinke ich im Dunkeln?
Zusätzliche Reflektor-Armbänder?
Die Frage ist ernst gemeint.

Danke, Katharina


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Peter Lustig
Beitrag 29.01.2006, 17:37
Beitrag #28


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Warum nicht! Wenn Du die "Armbänder" am Unterarm anbringst und dann, wie es sich gehört, mit ausgestrecktem Arm vor dem Abbiegen Zeichen gibst, sollte dies dem nachfolgenden Verkehr ein deutlich sichtbares Signal für Deine Absicht sein.

"Blinken" musst Du nicht. Vor vielen, vielen Jahren vor Einführung der modernen Fahrtrichtungsanzeiger hatten viele Autos, z.B. der alte Käfer oder auch viele Lkw, links und rechts in der Mittelsäule sog. "Winker". Die schauten aus wie ein Löffel, waren transparent und klappten bei Betätigung aus, wobei sie dabei von innen mit einer Glühlampe beleuchtet wurden. Manche haben noch auch eine winkende Bewegung auf und ab gemacht. Einfach, aber durchaus sinn- und wirkungsvoll.

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 29.01.2006, 17:43
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Hane
Beitrag 29.01.2006, 17:49
Beitrag #29


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Es gibt reflektierende Klettbänder, die zwar für die Hosenbeine gedacht sind, aber am Handgelenk sicherlich auch ohne Probleme angelegt werden können.


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willi
Beitrag 29.01.2006, 19:54
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Zitat (danke_mama @ 29.01.2006, 17:31)
Zusätzliche Reflektor-Armbänder?


Es ist eine Variante. Ich habe reflektierende Handschuhe.

Zitat
Die Frage ist ernst gemeint.


Hast du Angst, du wirst hier nicht ernst genommen? wink.gif
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velo
Beitrag 29.01.2006, 20:23
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Zitat (Peter Lustig @ 29.01.2006, 17:01)
Warum immer so pointiert? wink.gif 


Das ist der Satiriker in mir. Ich kann einfach nichts dagegen tun hypocrite.gif


Zitat (Peter Lustig @ 29.01.2006, 17:01)
Es hindert Dich kein Mensch daran, auffällige, ggf. sogar reflektierende Kleidung anzuziehen, wenn Du in der Dunkelheit mit Deinem Rad unterwegs bist. Ich würde das aus Sicherheitsgründen sogar dringend empfehlen.


Mach ich doch. Aber man sollte sich auch die Grenzen von retroreflektierendem Material vor Augen halten. In diesem Video kann man verschiedene Reflektions- und Beleuchtungseinrichtungen sehen. Der freundliche Videoersteller wollte einfach mal die Wirkung verschiedener Reflektoren demonstrieren, indem er im Licht seiner Autoscheinwerfer eine Runde drehte:

http://www.omnicast.net/~tmcfadden/Caravan1.wmv

Was deutlich wird, ist meiner Meinung nach, dass Reflektoren umso besser wirken, je tiefer sie angebracht sind (hängt wahrscheinlich mit den charakteristischen Eigenschaften des Abblendlichts zusammen). Daher bin ich ein bisschen skeptisch, was retroreflektierende Armbänder betrifft, die helfen sollen, dass Abbiegen bei Dunkelheit sicherer zu machen (weil sie eben so hoch angebracht sind). Ich lasse mich jedoch gerne vom Gegenteil überzeugen. Deswegen: hat jemand soetwas schonmal aus dem Auto heraus gesehen und kann bestätigen, dass die Sichtbarkeit verbessert wird? Ich würde es ja selbst einmal testen, aber ich fahre so selten im Auto hinter mir her wink.gif

Warum ich so skeptisch bin: Nichts ist gefährlicher, als sich in einer falschen Sicherheit zu wägen. Wenn Reflektoren in einer bestimmten Situation helfen, muss das nicht heissen, dass sie in einer anderen Situation genauso gut sichtbar sind.


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Hane
Beitrag 29.01.2006, 20:24
Beitrag #32


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Zitat (willi @ 29.01.2006, 19:54)
Ich habe reflektierende Handschuhe.

huh.gif Solche Dinger sind mir noch nie aufgefallen. Ein paar dünne Streifen schon aber die würde ich eher unter Schmuck einordnen. Da muß ich doch glatt mal drauf auchten bei meine Handschuhen. Sinnvoll ist es auf alle Fälle.


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Peter Lustig
Beitrag 29.01.2006, 21:17
Beitrag #33


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Zitat (Hane @ 29.01.2006, 20:24)
Sinnvoll ist es auf alle Fälle.

...vor allem für Leute, die Hände so groß wie Klosettdeckel haben. laugh2.gif
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libellle
Beitrag 30.01.2006, 12:10
Beitrag #34


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Zitat (velo @ 29.01.2006, 20:23)
Was deutlich wird, ist meiner Meinung nach, dass Reflektoren umso besser wirken, je tiefer sie angebracht sind (hängt wahrscheinlich mit den charakteristischen Eigenschaften des Abblendlichts zusammen). [...] Deswegen: hat jemand soetwas schonmal aus dem Auto heraus gesehen und kann bestätigen, dass die Sichtbarkeit verbessert wird?

Ich kenn's zwar nicht von Radfahrern, aber von Joggern: Ich hab schon häufig so "komische, leicht wippende, leuchtende UFOs" etwa 1-1,5m hoch am Straßenrand gesehen, die sich beim Näherkommen als Reflektorstreifen auf der Brust von Joggern entpuppten. Die Höhe sollte also etwa vergleichbar sein.
Sehr deutlich sichtbar und heller (aus meiner Sicht) als die übliche Fahrradfunzel, äh -scheinwerfer.
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Kolbenfeder
Beitrag 30.01.2006, 12:20
Beitrag #35


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@ hane

Wenn beim Losfahren zum Linksabbiegen beide Hände für 0,6 - 1,5s mal am Lenker sind ist das kein Problem für die Erkennbarkeit des Abbiegewillens.

Wer aber auf üblichen Straßen nicht mit nur einer Hand am Lenker fahren kann sollte an Kreuzungen absteigen und zweimal schiebend die Straßen überqueren.
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Hane
Beitrag 30.01.2006, 12:45
Beitrag #36


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Zitat (Kolbenfeder @ 30.01.2006, 12:20)
Wenn beim Losfahren zum Linksabbiegen beide Hände für 0,6 - 1,5s mal am Lenker sind ist das kein Problem für die Erkennbarkeit des Abbiegewillens.

Das war nicht der Punkt. Wenn ich warten und den Arm ausgestrecken muß, dann stehe zu zu weit rechts auf der Spur. So könnten nachfolgende Autos mich rechts nicht mehr überholen. Dagegen ist allein die Position an der Mittellinie deutlich genug, um meine Absicht anzuzeigen. Beim Warten und nach dem Losfahren die Hand ausstrecken zu müssen, ist weltfremd und gefährlich.

Zitat (Kolbenfeder @ 30.01.2006, 12:20)
Wer aber auf üblichen Straßen nicht mit nur einer Hand am Lenker fahren kann sollte an Kreuzungen absteigen und zweimal schiebend die Straßen überqueren.

Ich kann auf üblichen Straßen sogar freihändig fahren, was Radfahrern im Gegensatz zu Autofahrern aber explizit verboten ist.
Aber an Kreuzungen sind beide Hände am Lenker. Alles andere wäre Leichtsinnig. Du mußt immer dadran denken, Arm ausstrecken und bremsbereit sein geht nicht gleichzeitig.


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danke_mama
Beitrag 30.01.2006, 12:47
Beitrag #37


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Zitat (Kolbenfeder @ 30.01.2006, 12:20)
Wer aber auf üblichen Straßen nicht mit nur einer Hand am Lenker fahren kann ...

Was sind übliche Straßen?
Ich bevorzuge z.B. 30-Zonen, weil's da keine benutzungspflichtigen Radwege geben darf. Die sind aber in HH teilweise in sehr schlechtem Zustand: mehrfach geflickt, huckelig, schlaglöcherig ... und in der Mitte gibt's riesige Kanaldeckel mit Aufpflasterung drumherum.
Wer da einhändig radelt, ist selber schuld.

Hmmm - wenn ich auf größeren, gepflegteren Fahrbahnen abbiege, versuche ich natürlich, die Kfz nicht aufzuhalten.
Das bedeutet: Ich fahre wie ein Auto. Wenn's eng ist (z.B. langer Linksabbieger-Rückstau), klebe ich beim Losfahren fast an der Stoßstange des Vorfahrzeuges (wie mit dem Auto auch), ich muss auch mal "sprinten", um die Kreuzung "im Fluss" zu räumen.
Wer das einhändig macht, ist selber schuld.

Wenn ich beim Abbiegen warten muss (Gegenverkehr?, Geradeausradler auf dem rechten Radweg durchlassen?), ist mein Arm übrigens immer draußen. Edit: @Hane, hast ja Recht - aber ich mach's zusätzlich zur Position, und es geht auch leicht angewinkelt, dann ist's nicht viel breiter als der Lenker.

Viele Grüße
Katharina


P.S.
Ich glaube, ich krame mein Strass-Armband raus - sowas ist ja wieder modern, und es reflektiert sehr hübsch. (Das meine ich nicht ernst.)

P.P.S.
Reflektierende Handschuhe im Sommer?


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Hane
Beitrag 30.01.2006, 13:25
Beitrag #38


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Zitat (danke_mama @ 30.01.2006, 12:47)
P.P.S.
Reflektierende Handschuhe im Sommer?

1) Im Sommer ist Licht ja nicht ganz so das Thema wie zur Zeit.

2) Da ich eher aus der Rennradecke als aus der Stadtradecke komme, trage ich auch im Sommer oft Radhandschuhe. Die haben keine Finger und sind gepolstert. Wenn man mehrere Stunden fährt, sind die echt nützlich. Ohne die Polsterung schlafen mir sonst an der rechten Hand die Finger ein sad.gif Und bei Stürzen schützen die vor Abschürfungen.


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ts1
Beitrag 30.01.2006, 13:51
Beitrag #39


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Zitat (Kolbenfeder @ 30.01.2006, 12:20)
Wenn beim Losfahren zum Linksabbiegen beide Hände für 0,6 - 1,5s mal am Lenker sind ist das kein Problem für die Erkennbarkeit des Abbiegewillens.
Wie schnell kannst Du antreten (ich kenne die Werte von Bahnradfahrern)? Und hält Dein Rad das auch aus? blink.gif
Zitat
Wer aber auf üblichen Straßen nicht mit nur einer Hand am Lenker fahren kann sollte an Kreuzungen absteigen und zweimal schiebend die Straßen überqueren.
Es geht nicht um gleichmäßige Fahrt auf ebener Oberfläche. Es geht um das Anfahren wärend des Abbiegens, tlw. über Straßenbahnschienen, Kopfsteinpflaster und Schlaglöcher. Und da sind selbst für den Lizenzfahrer beide Hände am Lenker ein Sicherheitsplus.


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MfG Thomas
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rad und autofahrer
Beitrag 30.01.2006, 13:58
Beitrag #40


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Was einhändig auch nicht geht ist das sichere Bremsen vor dem Abbiegevorgang. Die hintere Bremse hat an vielen Rädern nur Minimalwirkung und zusätzlich ist es schlecht möglich, den Oberkörper nur an einer Hand am Lenker abzustützen.

Ich strecke den Arm vor der Kreuzung ab, die letzten 10 Meter vor der Kreuzung sind aber beide Hände am Lenker.
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velo
Beitrag 07.02.2006, 15:07
Beitrag #41


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Auf diesem Bild kann man übrigens sochle Handschuhe sehen:



Sind von der Marke Illuminite.

Wo bekommt man soetwas in DE?


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Andreas
Beitrag 07.02.2006, 15:13
Beitrag #42


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Zitat (velo @ 07.02.2006, 15:07) *
Wo bekommt man soetwas in DE?


Schon einmal bei den div. Online-Laufshops versucht? Die haben auch immer reflektierende Bekleidung und Zubehör für Läufer.


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velo
Beitrag 07.02.2006, 15:23
Beitrag #43


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Zitat (Andreas @ 07.02.2006, 15:13) *
Schon einmal bei den div. Online-Laufshops versucht? Die haben auch immer reflektierende Bekleidung und Zubehör für Läufer.


Hab schon gesucht, der einzige feste Händler in DE hat seinen Onlineshop geschlossen...

Dann werde ich es mal über diverse Laufshops probieren. Danke. Sieht nämlich nach einer sehr sinnvollen Investition aus.


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klausimausi
Beitrag 07.02.2006, 16:12
Beitrag #44


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Alle Fahrradhandschuhe (also auch die für den Sommer) die ich habe, haben Reflexstreifen - vielleicht hilft das ja weiter.

Gruß,
Kaluis


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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