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> In Deutschland ein polnisches Auto fahren?
K.K.
Beitrag 29.11.2005, 17:50
Beitrag #1


Neuling


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Hallo, ich hatte gestern eine Verkehrskontrolle mit dem polnische Fahrzeug meiner Frau. Die netten Herren in Grün teilten mir mit das es nicht zulässig wäre als deutscher ein in Polen gemeldeten PKW auf deutschen Strassen zu bewegen. Auch selbst wenn es das Fahrzeug meiner Frau ist...die zu dem Zeitpunkt sogar neben mir saß. Sollte Sie mich dabei nochmals erwischen, droht mir eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung! Meine Frau bekommt komischerweise damit kein Problem. Wer hat mit dem Thema schon Erfahrungen gemacht und kann mir weiterhelfen?
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MickyMaus
Beitrag 29.11.2005, 17:54
Beitrag #2


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Einfach mal die Suchfunktion bemühen:
U.a.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...indpost&p=11610


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Viele Grüße,
MM
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Michael_
Beitrag 29.11.2005, 19:10
Beitrag #3


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Hier ist die FAQ: Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung, leider nicht völlig erschöpfend.

Weitere Diskussionen gab es hier:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=29932
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=28773

Rechtlich scheint mir die Geschichte noch nicht völlig wasserdicht zu sein und nicht jeder Polizeibeamte ist auf dem neusten Stand. Ich halte mich jedenfalls an das Folgende und hoffe, dass ich im Zweifelsfall bei einer Kontrolle überzeugen kann:

Zitat (Peter Lustig in der FAQ @ 07.06.2005, 20:47)
Von verschiedenen Finanzämtern wird nun jedoch u.a. unter Bezugnahme auf ein Urteil des EuGH vom 2.7.2002 (C-115/00) sowie des Finanzgerichts Münster vom 18.03.2003 (13 K 8355/97), bei dem es um die Besteuerung aufgrund widerrechtlicher Benutzung eines schweren Nutzfahrzeugs von mehr als 12 t gegangen ist, die Auffassung vertreten, dass eine Besteuerung von Fahrzeugen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft wegen widerrechtlicher Benutzung generell nicht mehr relevant sei und dass demnach bei Antreffen solcher Fahrzeuge kein Verstoß mehr gegen die einschlägigen Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung (Kfz-Steuer) vorlägen

Die weitere Entwicklung bleibt also abzuwarten.


Gruß, Michael


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Gruß, Michael
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zulassungsfuchs
Beitrag 29.11.2005, 22:10
Beitrag #4


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Wenn deine Frau mit im Fahrzeug war kannst Du das Auto auf jedenfall fahren.
Dies setzt nur vorraus das Deine Frau noch einen Nebenwonsitz in PL hat auf das das Fahrzeug zugelassen war und das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt weniger als 6 Monate in Deutschland war.
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Andreas
Beitrag 30.11.2005, 07:30
Beitrag #5


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Wenn der regelmäßige Standort des Fahrzeuges in Deutschland liegt dann muß das Fahrzeug sofort in Deutschland zugelassen werden. Die 6 Monate gelten dann nicht. Da du von deiner Frau sprichst, gehe ich davon aus das ihr zusammen in D wohnt und das Fahrzeug auch in D steht.

Es ist auch völlig unerheblich, ob deine Frau noch einen 2. Wohnsitz in Polen hat, maßgeblich ist immer der reglmäßige Standort des Fahrzeuges.


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Michael_
Beitrag 30.11.2005, 07:55
Beitrag #6


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Andreas hat natürlich recht. Wenn deine Frau in D wohnt, dann darf also auch sie nicht problemlos mit dem Auto fahren, es muss umgemeldet werden.

In meinem Fall gibt es tatsächlich einen Hauptwohnsitz und regelmäßigen Autostandort im Ausland, deswegen mein Verweis auf das Zitat von Peter Lustig.


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zulassungsfuchs
Beitrag 30.11.2005, 14:17
Beitrag #7


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Zitat (Andreas @ 30.11.2005, 07:30)
Wenn der regelmäßige Standort des Fahrzeuges in Deutschland liegt dann muß das Fahrzeug sofort in Deutschland zugelassen werden. Die 6 Monate gelten dann nicht. Da du von deiner Frau sprichst, gehe ich davon aus das ihr zusammen in D wohnt und das Fahrzeug auch in D steht.

Es ist auch völlig unerheblich, ob deine Frau noch einen 2. Wohnsitz in Polen hat, maßgeblich ist immer der reglmäßige Standort des Fahrzeuges.

Da haben wir wieder das leidige Thema. Zulassungen auf einem Zweitwohnsitz sind möglich und rechtens.

Du gehst davon aus das der regelmässige Standort Deutschland ist! Warum?

Was glaubt Ihr warum keine Anzeige gefertigt wurde? Gerade in einem Fall von Steuerhinterziehung.
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Andreas
Beitrag 30.11.2005, 14:44
Beitrag #8


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Zitat (zulassungsfuchs @ 30.11.2005, 14:17)
Du gehst davon aus das der regelmässige Standort Deutschland ist! Warum?

Liest du meine Beiträge auch durch?

Ich habe geschrieben, dass das Fahrzeug unverzüglich in Deutschland zuzulassen ist, wenn der regelmäßige Standort des Fahrzeuges Deutschland ist. Dies könnte in dem geschilderten Fall ohne weiteres der Fall sein. Ist die gemeinsamer Ehewohnung in D und steht auch dort das Fahrzeug, dann ist kein Platz für eine Zulassung auf den 2. Wohnsitz in Polen.

P. S. Ob es sich in diesem Fall um einer Steuerhinterziehung handelt oder nicht ist doch völlig unerheblich, es liegt auf jeden Fall ein Verstoß gegen zulassungsrechtliche Vorschriften vor.


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Peter Lustig
Beitrag 30.11.2005, 15:28
Beitrag #9


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Gehen wir einmal davon aus, dass das Fahrzeug nur vorübergehend im Inland verwendet wird, hier also kein regelmäßiger Standort begründet wird:

In diesem Fall entsteht bei einer Benutzung des Fahrzeugs durch einen Inländer vom Grundsatz her eine Steuerpflicht (widerrechtliche Benutzung gemäß § 3 Nr. 13 KraftStG). Steuerschuldner wird der Führer des Fahrzeugs. Dabei ist zu prüfen, ob zugleich eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit nach der Abgabenordnung vorliegt (Steuerverkürzung oder -hinterziehung). Adressat ist auch hier zunächst einmal der Steuerschuldner. Da die entstehende Steuerschuld in der Regel gering ist, sehen die zuständigen Finanzämter meist von der Einleitung entsprechender Verfahren ab.

Steuerfrei ist im vorliegenden Fall eine Benutzung eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs in Deutschland durch einen Inländer jedoch, wenn
  • die Benutzung ausschließlich im Interesse des Fahrzeughalters erfolgt (z.B. bei einer Fahrt durch einen Werkstattangehörigen im Rahmen eines Reparaturauftrags) oder
  • der ausländische Fahrzeughalter mitfährt oder
  • das Fahrzeug in einem EU-Mitgliedsstaat zugelassen ist und nur vorübergehend im Inland benutzt wird oder
  • die Benutzung des Fahrzeugs nach Maßgabe des Zollrechts, das im Rahmen des "Genfer Abkommens" oder bilateraler Vereinbarungen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen Anwendung findet, zulässig ist. Dies ist der Fall bei beruflicher Verwendung für Rechnung einer Person, die außerhalb des Zollgebiets der EU ansässig ist, oder bei grenzüberschreitenden Beförderungen mit Nicht-EU-Staaten.

Und nochmals zurück zu Andreas` Postings:
Vorstehendes gilt in dem Moment nicht mehr, ab dem ein regelmäßiger Standort im Inland begründet wird. Dabei reicht bereits die auch nur gelegentliche Benutzung des Fahrzeugs durch einen Inländer aus.
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anatol
Beitrag 30.11.2005, 16:47
Beitrag #10


Neuling


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Zitat (Peter Lustig @ 30.11.2005, 15:28)
[*]das Fahrzeug in einem EU-Mitgliedsstaat zugelassen ist und nur vorübergehend im Inland benutzt wird oder

Gilt das auch, wenn das Fahrzeug in Frankreich gemeldet ist, der Halter (Deutscher) 3 Monate hier zu Besuch ist, und der Wagen vom Vater des Halters regelmäßig benutzt wird, um zur Arbeit zu fahren?
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Duplum
Beitrag 30.11.2005, 17:45
Beitrag #11


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Sachverhalte sind nach Angaben des Finanzministerium NW (Schreiben vom Januar 2005) kraftfahrzeugsteuerlich an Hand nachfolgender Kriterien zu bewerten.

1. bis zu einem Jahr

1.1 bei Benutzung durch Ausländer grundsätzlich steuerfrei

steuerpflichtig, wenn
- ein Standort im Innland begründet wird,
- eine entgeldliche Beförderung von Personen oder Gütern vorliegt, (die nicht
ausnahmsweise nach einem DBA - z.B. Dänemark - unschädlich ist),

1.2 bei Benutzung durch Inländer grundsätzlich steuerpflichtig

1.3 steuerfrei, wenn

- die Benutzung ausschließlich im Interesse des ausländischen Fahrzeughalters
erfolgt (z.B. Werstattfahrt),

- sich der ausländische Fahrzeughalter im Fahrzeug befindet,

- das Fahrzeug in einem anderen Staat der EU zugelassen ist und nur
vorübergehend im Innland benutzt wird,

- die Benutzung nach Maßgabe des Zollrechts, das im Rahmen des Genfer
Abkommens oder der DBA Anwendung findet, zulässig ist.

Dies ist der Fall

- bei beruflicher Verwendung für Rechnung einer Person, die außerhalb des
Zollgebietes der EU ansässig ist,

- bei grenzüberschreitenden Beförderungen mit nicht-EU-Staaten

2. nach Ablauf eines Jahres

2.1 bei Benutzung durch Ausländer grundsätzlich steuerpflichtig

- steuerfrei, wenn die Benutzung nach Maßgabe der Zollrechts, das im
Rahmen des Genfer Abkommens und der DBA Anwendung findet, zulässig ist.

Dies ist der Fall,

- bei Fahrten zwischen Wohnung und arbeitsstätte,
- bei Studenten

2.2 bei Benutzung durch Inländer steuerpflichtig.


--------------------
Wahrheit ist der zweckmäßigste Irrtum.
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zulassungsfuchs
Beitrag 30.11.2005, 18:38
Beitrag #12


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@Andreas!

Ja ich lese das!

1. Zulassungen auf einem Zweitwohnsitz im Ausland sind Zulässig! Auch wenn man
mit dem Fahrzeug gelegentlich in Deutschland unterwegs ist ist das Sch..ß egal!
Wo der Lebensmittelpunkt ist.

2. Der Halter (seine Frau) war mit im Fahrzeug.

3. Er könnte sich auch an diesem Nebenwohnsitz in Polen anmelden und das Fahrzeug dann hier legal bewegen nur halt eben nicht länger als 6. Monate am Stück.

Du sagst doch Selber bei jeder Gelegenheit ob im Inland oder Ausland das das Fahrzeug da Angemeldet sein muß wo es seinen regelmässigen Standort hat.
Und wenn dieser eben in Polen ist muss das Fahrzeug folglich auch da zugelassen werden. Lebensmittelpunkt hin oder her. Richtig.

Aber Du wolltes ja letztens ja noch behaupten das man ein Fahrzeug in einem Bezirk zulassen könne ohne dort überhaupt eine Meldeadresse oder Wohnsitz zu haben! Nur weil das Auto dort in einer GArage seinen Standort hat. Oh Mann!
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Andreas
Beitrag 30.11.2005, 20:33
Beitrag #13


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Zitat (zulassungsfuchs @ 30.11.2005, 18:38)
3. Er könnte sich auch an diesem Nebenwohnsitz in Polen anmelden und das    Fahrzeug dann hier legal bewegen nur halt eben nicht länger als 6. Monate am Stück.

Aber nur, wenn der regelmäßige Standort des Fahrzeuges nicht in Deutschland ist, sonst ist das Fahrzeug sofort in D anzumelden. Ich empfehle dir das Studium der div. Kommentare der IntKfzVO, vorher hat eine weitere Diskussion mit dir keinen Sinn.

Zitat
Aber Du wolltes ja letztens ja noch behaupten das man ein Fahrzeug in einem Bezirk zulassen könne ohne dort überhaupt eine Meldeadresse oder Wohnsitz zu haben!


Tja, das ist offensichtlich der Unterschied zwischen uns, ich kenne die Praxis und weis dass dies möglich ist und auch immer wieder geschieht. Wieder kann ich dir nur empfehlen, die Vorschriften und die dazu gehörigen Kommentare zu studieren.

Im übrigen pflegen wir hier in diesem Forum einen höflichen Umgangston, was dir offensichtlich etwas schwer fällt. mad.gif

P. S. Ich warte immer noch auf die angeblich EWR-Regelung über das Zulassungsverfahren in Europa, die du in einem anderen Thread angesprochen hast. Trotz Nachfrage hast du bisher keine entsprechende Vorschrift geliefert. rolleyes.gif


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Peter Lustig
Beitrag 30.11.2005, 20:34
Beitrag #14


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Zitat (anatol @ 30.11.2005, 16:47)
Zitat (Peter Lustig @ 30.11.2005, 15:28)
[*]das Fahrzeug in einem EU-Mitgliedsstaat zugelassen ist und nur vorübergehend im Inland benutzt wird oder

Gilt das auch, wenn das Fahrzeug in Frankreich gemeldet ist, der Halter (Deutscher) 3 Monate hier zu Besuch ist, und der Wagen vom Vater des Halters regelmäßig benutzt wird, um zur Arbeit zu fahren?

Wenn der im Inland wohnhafte Vater des im Ausland wohnhaften Halters (Nationalität spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle, nur der Wohnsitz zählt) das im Ausland zugelassene Fahrzeug im Inland regelmäßig nutzt, um damit z.B. zur Arbeit zu fahren, wird streng genommen ein regelmäßiger Standort - wenn auch nur für 3 Monate - im Inland begründet. Folge: das Fahrzeug muss im Inland zugelassen, versichert und versteuert werden.

Da der Sachverhalt sehr komplex und schwierig ist und viele Polizeibeamten sich damit kaum auskennen, sind die Chancen, bei einer Kontrolle und entsprechender Argumentation ungerupft davonzukommen, allgemein als nicht schlecht zu bewerten. cool.gif

@Duplum
Warum kaust Du eigentlich in Teilen manches nochmals wieder, was ich oben schon geschrieben habe? sad.gif

Einen Aufsatz zu dieser Thematik findet man auch im aktuellen Heft von "Polizei-Verkehr-Technik" aus dem Schmidt-Römhild-Verlag.
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Duplum
Beitrag 30.11.2005, 21:16
Beitrag #15


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@ Peter Lustig...

...lediglich der Vollständigkeit halber. rolleyes.gif


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Wahrheit ist der zweckmäßigste Irrtum.
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Michael_
Beitrag 30.11.2005, 21:56
Beitrag #16


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Zitat (Peter Lustig @ 30.11.2005, 20:34)
(...) das im Ausland zugelassene Fahrzeug im Inland regelmäßig nutzt, um damit z.B. zur Arbeit zu fahren, wird streng genommen ein regelmäßiger Standort - wenn auch nur für 3 Monate - im Inland begründet.

Was ist genau ein regelmäßiger Standort, bzw. ab welcher Dauer wird ein solcher begründet?
Extremfall: Während 3-wöchigen Urlaub ist der regelmäßige Standort am Urlaubsort... aber wohl sicherlich nicht zulassungsrelevant. (Konkret seien die Umstände wie in antols Beitrag)
3 Monate nennst du zulassungsrelevant. Wo ist die Grenze genau? Oder habe ich doch einen qualitativen Unterschied nicht verstanden?


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Gruß, Michael
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zulassungsfuchs
Beitrag 30.11.2005, 21:56
Beitrag #17


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@Andreas

Ne Ne was Du hier postes ist die Theorie Gesetzeztexte usw. Wie in der Praxis verfahren wird und teilweise auch verfahren werden muß ist was anderes.

Du unterstellst den Leuten hier andauernt etwas z.B. Steuerhinterziehung oder Fahrzeuganmeldung wegen günstiger Regionalklasse obwohl Du das gar nicht weisst!

Wenn Du schon soviel Praktische Erfahrung hast ist Dir sicherlich auch schon aufgefallen das in der neuen Zlassungsbescheinigung Teil I Keine Standorte mehr eingetragen werden.

Was also wird ins örtliche Fahrzeugregister als Standort Eingetragen?

Hans Mustermann Klara Musterfrau
??????? Str. oder Dorfst. (Laterne 17)
47200 Musterdorf 47300 Musterstadt

Würde auch in einem Fahrzeugschein blöd aussehen. ohne verantwortlichen geht das nicht.

Wie gesagt ich glaube Du findes das selber raus. Dem ADAC glaubst Du ja auch nicht oder hast Du den Link nicht gelesen? Weil es Dir schwer fällt im unrecht zu sein. rofl1.gif

Deine Art dich einzumischen gefällt mir auch nicht! Aber ich kann damit umgehen
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Peter Lustig
Beitrag 30.11.2005, 22:13
Beitrag #18


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Zitat (Michael_ @ 30.11.2005, 21:56)
Zitat (Peter Lustig @ 30.11.2005, 20:34)
(...) das im Ausland zugelassene Fahrzeug im Inland regelmäßig nutzt, um damit z.B. zur Arbeit zu fahren, wird streng genommen ein regelmäßiger Standort - wenn auch nur für 3 Monate - im Inland begründet.

Was ist genau ein regelmäßiger Standort, bzw. ab welcher Dauer wird ein solcher begründet?
Extremfall: Während 3-wöchigen Urlaub ist der regelmäßige Standort am Urlaubsort... aber wohl sicherlich nicht zulassungsrelevant. (Konkret seien die Umstände wie in antols Beitrag)
3 Monate nennst du zulassungsrelevant. Wo ist die Grenze genau? Oder habe ich doch einen qualitativen Unterschied nicht verstanden?

Hier eine exakte Grenze zu ziehen, ist tatsächlich schwierig. Rechtsprechung zu diesem Punkt ist mir nicht bekannt.

In anderen Fällen, z.B. beim § 12 Abs. 3a StVO wurde jedoch eine Regelmäßigkeit bereits angenommen, wenn die dort erwähnten Fahrzeuge mehrfach hintereinander, u.U. sogar mit einem Wochenabstand, in einem Wohngebiet abgestellt wurden.

Man sollte tatsächlich einmal versuchen herauszubekommen, ob sich die Gerichte im vorstehenden Zusammenhang schon einmal mit diesem unbestimmten Rechtsbegriff auseinandergesetzt und wie sie diesen ggf. definiert haben. Möglicherweise spielt in diesem Zusammenhang auch die beabsichtigte Verwendungsdauer mit hinein.

Dass zeitlich befristete Urlaubsreisen hier nicht zu subsumieren sind, sollte klar sein. In diesen Fällen fährt jedoch in der Regel der Urlauber mit dem Fahrzeug und nicht wie im vorliegenden Beispiel der im Inland wohnhafte Vater des Fahrzeughalters. wink.gif
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Michael_
Beitrag 30.11.2005, 22:24
Beitrag #19


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Ich werde in Kürze folgende Variation des Problems haben: Meine Frau mit Wohnsitz im EU-Ausland wird mit ihrem Auto zu mir fahren und von hier aus für 2 Monate nach Übersee fliegen. Vor meiner Haustür steht dann für diese Zeit besagtes Auto. Darf es das? Darf ich es mal fahren? Darf ich es täglich fahren? (es ist sparsamer als meins ;-)

Vermutlich kann mir das hier niemand abschließend beantworten, oder? Peter?. Vermutlich werde ich auch nicht kontrolliert, denn in einer kleinen Uni-Stadt mit vielen Gaststudenten und Gastwissenschaftlern fällt so ein Auto nicht besonders auf. Wenn doch, dann werdet ihr's erfahren wink.gif
(No risk, no fun thread.gif)


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Peter Lustig
Beitrag 30.11.2005, 22:31
Beitrag #20


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Stehen darf es dort sicherlich.

Bezüglich Fahren: frag doch einmal unverbindlich beim nächsten Finanz- oder Zollamt an, die zumindest für die Frage nach der Versteuerung zuständig sind. Dorthin wenden sich in der Regel auch Polizei und Staatsanwaltschaft, wenn sie diesbezügliche Fragen haben.
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Michael_
Beitrag 30.11.2005, 22:50
Beitrag #21


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Ob ich da schlafende Hunde wecken sollte? think.gif


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Andreas
Beitrag 01.12.2005, 07:32
Beitrag #22


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Zitat (zulassungsfuchs @ 30.11.2005, 21:56)
Deine Art dich einzumischen gefällt mir auch nicht! Aber ich kann damit umgehen

Dies ist ein öffentliches Forum, da hat jeder User das Recht sich in laufende Diskussionen "einzumischen" und seine Meinung zu äußern. Falls dir das nicht paßt, mußt du das Forum wechseln oder ein neues gründen wo nur du auf Anfragen antworten darfst. sad.gif

Ich habe den Link gelesen, aber dort steht absolut nichts von der von dir angeführten angeblichen EWR-Regelung, die EU-einheitlich das Zulassungsverfahren regelt. Wie heißt den nun die Vorschrift, ich warte immer noch...... whistling.gif Das ist nämlich auch fehlende Diskussionskultur, wenn man behauptet es gäbe bestimmte gesetzliche Regelungen und auf konkrete Nachfrage versucht, sich mit Allgemeinheiten herauszureden.

Im übrigen vertraue ich mehr den Gesetzen und den ganz eindeutigen Kommentierungen als dem ADAC. Auch der ADAC hat in der Vergangenheit schon abenteuerliche Aussagen von sich gegeben.


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Beitrag 01.12.2005, 11:06
Beitrag #23


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wenn wir alle ein EU-kennzeichen an unserem fahrzeugen haben, dann wird der standort nicht mehr die rolle spielen. auch wenn ich den sinn einiger regelungen manchmal nicht verstehe, so würde ich doch nicht freiwillig in D länger als nötig mit einem PL-kennzeichen rumfahren wollen.

jedes zweite fahrzeug wird doch gleich von den zollbeamten ins visier genommen. da könnte doch schmuggelware transportiert werden.

ich wurde früher bei jedem innerdeutschen grenzwechsel intensiv geprüft und mußte mit meinem fahrzeug immer länger dort zubringen als andere, auch wenn es mal nicht untersucht/zerlegt wurde ( "fahren sie doch mal bitte rechts raus").

einmal wollte so ein grenzer in meinen kofferraum sehen und zeigte dabei auf die heckklappe. der staunte gar nicht schlecht als er da nur einen motor sah. was der wohl suchte? laugh2.gif

im grenzland zu dänemark, niederlande, frankreich oder der schweiz könnte ich mir das noch vorstellen um ein paar cent bei der versicherung zu sparen. steuern sparen geht da bestimmt nur selten, falls die hier sehr teuer ist.

wenn die kosten überall gleich wären, dann würde man sowas auch nicht gewinn bringend einsetzen können.
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zulassungsfuchs
Beitrag 01.12.2005, 13:52
Beitrag #24


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Zitat (Michael_ @ 30.11.2005, 22:24)
Ich werde in Kürze folgende Variation des Problems haben: Meine Frau mit Wohnsitz im EU-Ausland wird mit ihrem Auto zu mir fahren und von hier aus für 2 Monate nach Übersee fliegen. Vor meiner Haustür steht dann für diese Zeit besagtes Auto. Darf es das? Darf ich es mal fahren? Darf ich es täglich fahren? (es ist sparsamer als meins ;-)

Vermutlich kann mir das hier niemand abschließend beantworten, oder? Peter?. Vermutlich werde ich auch nicht kontrolliert, denn in einer kleinen Uni-Stadt mit vielen Gaststudenten und Gastwissenschaftlern fällt so ein Auto nicht besonders auf. Wenn doch, dann werdet ihr's erfahren wink.gif
(No risk, no fun thread.gif)

Wie Peter Lustig schon sagt Stehen ist kein Problem. Fahren kannst Du es nicht da Deine Frau ja nicht mit im Fahrzeug sein kann. Oder hast Du da an dem Wohnort deiner Frau im Ausland auch einen Zweitwohnsitz angemeldet?

Verwante oder Bekannte Fahren oft mit den Fahrzeugen der Besucher meist wegen der Besseren Ortskenntnis. Und weil der Innländer mit den Geflogenheiten
des hiesigen VErkehrs besser vertraut ist.

@Andreas

Wat nu? Seine Frau lebt im Ausland! was meinst Du er macht es wegen der Steuer?
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Michael_
Beitrag 01.12.2005, 13:57
Beitrag #25


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Zitat (zulassungsfuchs @ 01.12.2005, 13:52)
Oder hast Du da an dem Wohnort deiner Frau im Ausland auch einen Zweitwohnsitz angemeldet?

Ja.
Zitat (zulassungsfuchs @ 01.12.2005, 13:52)
was meinst Du er macht es wegen der Steuer?

Nein, das Auto hat manchmal einfach eine passendere Größe als meins und der Benzinverbrauch ist kleiner... und wenn es dann schon da steht...


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Andreas
Beitrag 01.12.2005, 14:09
Beitrag #26


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Zitat (zulassungsfuchs @ 01.12.2005, 13:52)
@Andreas

Wat nu? Seine Frau lebt im Ausland! was meinst Du er macht es wegen der Steuer?

Ähm, der TE hat sich doch noch gar nicht wieder geäußert. Woher willst du das denn jetzt wissen?? think.gif


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zulassungsfuchs
Beitrag 02.12.2005, 21:01
Beitrag #27


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@Michael!

Wenn Du dort einen Wohnsitz hast sage ich Dir kannst Du das Fahrzeug hier auch nutzen. Bevor hier jetzt aber wider das große Gesetze Texten losgeht empfele ich Dir das vorher bei deinem zuständigen Finazamt nachzufragen. Allein schon aus dem Grund da es in einem Forum immer ein Thema gibt aber 10 oder mehr Meinungen wie im richtigen leben halt auch.

@Andreas!

LIest Du hier mit? DIe Rede war rede von Michael. Im überigem gibt es hier auch die Möglichkeit eine PN zu senden oder mir eine Mail. Da frag ich mich nun wieder woher Du wissen willst das das nicht der Fall war?
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Peter Lustig
Beitrag 02.12.2005, 22:05
Beitrag #28


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Wohnsitz kann es nur einen geben. Entweder ist der Wohnsitz im Ausland oder im Inland. Ein Meldewohnsitz reicht nicht aus. Was allein zählt, ist der tatsächliche Aufenthalt an dem betreffenden Ort. Was unter einem Wohnsitz zu verstehen ist, findet man in § 7 FeV, auf den auch in § 4 Abs. 1 IntKfzVO verwiesen wird.
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zulassungsfuchs
Beitrag 03.12.2005, 12:00
Beitrag #29


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ERteilung einer Fahrerlaubnis? think.gif
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Andreas
Beitrag 03.12.2005, 14:42
Beitrag #30


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Ich warte im übrigen immer noch auf die von dir in einem anderen Thread angesprochene EWR-Regelung zur Vereinheitlichung des Zulassungsverfahrens in Europa. rolleyes.gif

Bist du noch auf der Suche.....?? think.gif


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zulassungsfuchs
Beitrag 03.12.2005, 14:56
Beitrag #31


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Ich such nix! Kannst Du nicht lesen! oder bist Du nicht in der Lage das rauszu finden.
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Andreas
Beitrag 03.12.2005, 14:59
Beitrag #32


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Wie immer, erst großartig etwas behaupten und bei konkreter Nachfrage nach dem entsprechenden Gesetzestext kneifen. blink.gif


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zulassungsfuchs
Beitrag 04.12.2005, 10:08
Beitrag #33


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Antworte Du mir lieber mal warum im vorliegenden Fall keine Anzeige gefertigt wurde?

Du schreibst mal Fahrzeuge müssen am Standort zugelassen werden!

Dann wieder Fahrzeuge müssen da zugelassen werden wo man seinen Lebensmittelpunkt hat!

Hast Du jemals ein Zulassungsstelle von innen gesehen?
Wo lebst Du eigentlich auf Helgoland?

Für Gesetzestexte bist Du zuständig! Also such Sie Dir auch selbst

Ich bin eher der Pratiker!

DEnk was Du willst!
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Luxfur
Beitrag 04.12.2005, 10:10
Beitrag #34


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Hoppala, da ist aber jmd. gereizt wink.gif.
Sagmal, Praktiker, da du es ja mit den Gesetzen nicht so eng siehst... wo praktizierst du denn? So für den Fall, dass ich mal eine nicht ganz so gesetzeskonforme Zulassung habe whistling.gif.


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Andreas
Beitrag 04.12.2005, 11:21
Beitrag #35


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Zitat (zulassungsfuchs @ 04.12.2005, 10:08)
Hast Du jemals ein Zulassungsstelle von innen gesehen?

Ja täglich. rolleyes.gif

Im übrigen solltest du deinen Schreibstil überdenken, sonst bist du die längste Zeit im Forum gewesen. Wie bevorzugen in diesem Forum nämlich einen freundlichen Umgangston. mad.gif


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zulassungsfuchs
Beitrag 04.12.2005, 12:29
Beitrag #36


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Zitat (Andreas @ 04.12.2005, 11:21)
Zitat (zulassungsfuchs @ 04.12.2005, 10:08)
Hast Du jemals ein Zulassungsstelle von innen gesehen?

Ja täglich. rolleyes.gif

Im übrigen solltest du deinen Schreibstil überdenken, sonst bist du die längste Zeit im Forum gewesen. Wie bevorzugen in diesem Forum nämlich einen freundlichen Umgangston. mad.gif

Ja mach das mal ich werds überleben!


@Luxfur!

Wo ich Praktiziere ist nicht so schwer rauszufinden Oder? Das hat mit gesetzeskonforme Zulassung nict soviel zu tun. Es gibt aber in DEutschland einige Gesetze und VErordnungen Die etwas wieder Sprüchlich sind Oder etwa nicht.

Der Konsum von Drogen ist Legal! Der Kauf und der Besitz aber Strafbar!
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Luxfur
Beitrag 04.12.2005, 19:17
Beitrag #37


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Wo ist da das BtmG denn widersprüchlich?
Den Konsum zu verbieten ist überflüssig, da der Besitz bereits verboten ist. Und hey, wieso sollte man etwas verbieten was eh nicht passieren kann ohne gegen das Gesetz zu verstoßen blink.gif?


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zulassungsfuchs
Beitrag 04.12.2005, 19:23
Beitrag #38


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DAvon hast Du anscheint auch wenig Ahnung der Konsum ist möglich ohne vorher im Besitz oder etwas gekauft zu haben. Das hier zu Posten ist mir etwas zu aufwendig.
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Luxfur
Beitrag 04.12.2005, 19:28
Beitrag #39


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Erm... also wenn du Eigentum geschrieben hättest würde ich dir ja noch zustimmen...

Zitat
DAvon hast Du anscheint auch wenig Ahnung

Ne, schon klar, Chef (s.u.).

der Konsum ist möglich ohne vorher
-im Besitz
Nein, im Grunde nicht.

-oder etwas gekauft zu haben.
Das wäre möglich, würde mir z.B. wider meinen Willen eine Substanz entsprechend des BtmG verabreicht. Dann hätte ich zwar konsumiert, das stimmt, würde dafür jedoch nicht bestraft. Bis zum nächsten Drugwipe den man in einer Verkehrskontrolle whistling.gif macht.

Zitat
Das hier zu Posten ist mir etwas zu aufwendig.

Das ist es dir komischerweise fast immer. Du führst hier Halbwahrheiten en masse ins Feld, bist nicht in der Lage eine davon zu begründen oder verlangst von uns dass wir anhand der Gesetzestexte deine Behauptungen widerlegen. Erm... sorry, aber wenn du ernstgenommen werden möchtest solltest du neben deinen Behauptungen auch Argumente für eben jene bringen wink.gif.


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Andreas
Beitrag 04.12.2005, 20:20
Beitrag #40


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Zitat (Luxfur @ 04.12.2005, 19:28)
Das ist es dir komischerweise fast immer. Du führst hier Halbwahrheiten en masse ins Feld, bist nicht in der Lage eine davon zu begründen oder verlangst von uns dass wir anhand der Gesetzestexte deine Behauptungen widerlegen. Erm... sorry, aber wenn du ernstgenommen werden möchtest solltest du neben deinen Behauptungen auch Argumente für eben jene bringen wink.gif.

So ist es, offensichtlich ist die Vorgehensweise von @Zulassungsfuchs auch schon anderen Stammusern aufgefallen.

Bei konkreten Nachfragen wird er immer so einsilbig.... wink.gif


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zulassungsfuchs
Beitrag 04.12.2005, 20:22
Beitrag #41


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Wann, Wo, und von wem habe ich Verlangt das er es mir anhand von Gesetzstexten belegen/wiederlegen soll?

Das verlangt ihr immer von mir.
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Peter Lustig
Beitrag 04.12.2005, 20:24
Beitrag #42


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@Zulassungsfuchs
Etwas weniger großkotzig aufzutreten, würde Dich wesentlich sympathischer machen. Auch wenn Du einen Zulassungsdienst besitzt oder dort mitarbeitest, sollte dies nicht Veranlassung sein, auf diesem Gebiet den Allwissenden zu spielen und gegensätzliche Meinungen abzukanzeln. mad.gif Irgendwie habe ich leise Zweifel, ob Du tatsächlich der Fuchs bist, als der Du Dich ausgibst, oder ob Dich nur eine gewisse Großmäuligkeit kennzeichnet. wink.gif Auf solche Leute können wir hier eigentlich ganz gut verzichten. Gegen fundierte sachliche Beiträge ist dagegen nichts einzuwenden.
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Andreas
Beitrag 04.12.2005, 20:35
Beitrag #43


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Zitat (zulassungsfuchs @ 04.12.2005, 20:22)
Das verlangt ihr immer von mir.

...und warum machst du es dann nicht?? think.gif

Um in einer Diskussion ernst genommen zu werden, muß man seine Behauptungen auch untermauern können. Dies geschieht auf dem Gebiet des Verkehrsrechts i. d. R. durch Angabe von Gesetzesstellen, Gerichtsentscheidungen etc.


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GSX-R
Beitrag 04.12.2005, 20:41
Beitrag #44


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Zitat (zulassungsfuchs @ 04.12.2005, 20:22)
Das verlangt ihr immer von mir.

Ist das so verwunderlich, wenn Du Behauptungen in den Raum stellst die außer Dir niemand kennt?
Und uns dann auf die Suche nach nicht existierenden Gesetzen oder Verordnungen schicken willst? think.gif


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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zulassungsfuchs
Beitrag 04.12.2005, 21:02
Beitrag #45


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Also ich kann mich noch gut an die erste Begegnung mit Andreas hier im Forum erinnern. Fand das nicht gerade sehr freundlich.

Andreas gibt sich immer so Gesetzesfest da kann ich doch davon ausgehen das er Das entsprechende Gesetz oder die Verordnung dafür selbst findet oder?

Habe ich hier behuptet ich kenne alle Gesetze oder Wie? Ich schreibe es wie es in der Praxis gemacht wird bzw. gemacht werden muß.

Andreas Unterstellt den Leuten immer Gleich Steuerhinterziehung oder das Sie Versicherungsprämie sparen wollen usw. Und selbst wenn es so ist was kratzt es ihn. Neid weil er die Möglichkeit nicht hat? oder was soll das?

Er hat z.B. auch mal behauptet ein Ausländer müsse das Fahrzeug unverzüglich ummelde wenn er sein Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegt und ein 6 Monatiges fahren mit dem Fahrzeug wäre nicht möglich.

Stöbert z.B. mal hier!

http://www.humboldt-foundation.de/de/progr...at/08_index.htm

Ja ich weiß wird wieder nicht akzeptiert ist Gelbe Seiten, Alle blöd ausser ich,

So und nun kann ich doch wohl erwarten das er sich den entsprcenden § dazu selber sucht oder er muß ihn mir doch nicht mitteilen.

Ich habe bis jetzt noch alle Anfragen per E-Mail beantwortet.

Nur ist es hier im Forum wohl Gang und gebe immer den Moderatoren recht zu geben und den Rest per E-Mail abzufragen!


So meinetwegen könnt ihr mich Sperren, Ich überlebe das cool.gif
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 04.12.2005, 21:07
Beitrag #46





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*** Anmerkung Moderator:

Ich bitte alle Anwesenden zur Einstellung ihrer Auseinandersetzung und zur eigentlichen Thematik zurück zu kommen. Weitere Sachbeiträge sind unter Einhaltung der Netiquette stets und ausdrücklich willkommen...
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 04.12.2005, 21:09
Beitrag #47





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Zitat (zulassungsfuchs @ 04.12.2005, 21:02)
Andreas gibt sich immer so Gesetzesfest da kann ich doch davon ausgehen das er Das entsprechende Gesetz oder die Verordnung dafür selbst findet oder?

Wenn Du hier Behauptungen aufstellst solltest Du das untermauern können, so wie Andreas das auch durch Angabe von Gesetzen, Verordnungen etc. macht wink.gif
Des Weiteren bitte ich dich darum Deinen Ton hier zu überdenken
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Andreas
Beitrag 04.12.2005, 21:13
Beitrag #48


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Zitat
Andreas Unterstellt den Leuten immer Gleich Steuerhinterziehung oder das Sie Versicherungsprämie sparen wollen usw


Ich habe niemandem eine Steuerhinterziehung unterstellt, ich habe nur darauf hingewiesen, dass es ein zulassungsrechtlicher Verstoß ist. Ob Steuerhinterziehung im Einzelfall vorliegt, muß die Staatsanwaltschaft entscheiden.

Zitat
Er hat z.B. auch mal behauptet ein Ausländer müsse das Fahrzeug unverzüglich ummelde wenn er sein Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegt und ein 6 Monatiges fahren mit dem Fahrzeug wäre nicht möglich.


So ist es auch. Hast du eigentlich unsere FAQ mit den Auszügen aus den entsprechenden Vorschriften, Gesetzeskommentaren und Gerichtsurteilen gelesen. Oder interessiert dich so etwas nicht?? think.gif

Zitat
So und nun kann ich doch wohl erwarten das er sich den entsprcenden § dazu selber sucht


Nein, du mußt uns die Vorschrift präsentieren, die deine Behauptungen untermauert. Bisher hast du noch in keinem einzigen Thread eine Behauptung von dir durch eine konkrete Rechtsvorschrift oder ein Gerichtsurteil beweisen können. Warum wohl...?? think.gif


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Luxfur
Beitrag 04.12.2005, 22:07
Beitrag #49


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So ich rufe gerade mal meine EMails ab (584 Stück... Gott muss sich in der letzten Woche nen Spam angesammelt haben biggrin.gif).
Mal sehen ob meine "Anfrage" da auch beantwortet wurde whistling.gif.


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Hanshan
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zulassungsfuchs
Beitrag 04.12.2005, 22:42
Beitrag #50


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@Ándreas! Muß ich das wo steht das etwa auch in der StVZO? hast Du nicht auch gerade eben ein Thema ausgelassen jetzt frag ich mal warum wohl weil Dir offensichtlich nichts aufgefallen ist.
Schau mal nach bei wievielen Thraeds Du urplötzlich abgebrochen hast als Du wohl nicht mehr weiter wusstes. SAg hier jetzt nich Es war sinnlos zu Diskutieren Du hast ja gleichzeitig in einem anderen Thraed munter mit mir weiter gezankt!

@Luxfur! bei Dir werden wohl Tatsache nur Spams drin sein. SDu warst ja noch nichtmal in der Lage meinen Stadort rauszufinden. Na ja vielleicht ist Dir das mittlerweile ja Gelungen. Als westlicher Pottausensseiter kannst Du ja nicht so weit von mir weg sein.
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