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> Schweizer Zulassung, Deutsche mit schweizer Kennzeichen
GelpckeKWA
Beitrag 15.09.2005, 13:33
Beitrag #1


Neuling


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Wenn ein Deutscher mit Wohnsitz in der Schweiz sein Auto dort angemeldet hat. Seiner Frau, Deutsche, wird nun daran gehindert mit seinem Auto nach Deutschland zu fahren, weil ihr Wohnsitz in Deutschland ist. Sowohl das Oberzollamt in Lörrach, als auch der Regierungspräsident in Freiburg stützen das Verhalten der Grenzbeamten. Kann man dagegen etwas tun?
Merçi
Arved
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HaWeThie
Beitrag 15.09.2005, 13:59
Beitrag #2


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Zitat (GelpckeKWA @ 15.09.2005, 14:33)
Kann man dagegen etwas tun?
Merçi
Arved

Ja - der Mann muss fahren.
Oder die Frau Ihren Wohnsitz in die Schweiz legen.


--------------------
Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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GelpckeKWA
Beitrag 15.09.2005, 15:15
Beitrag #3


Neuling


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Hilft nicht wirklich, weil er Motags bis Freitags in der Schweiz arbeiten muss und die Kinder in Deutschland zur Schule gehen.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 25.09.2005, 21:39
Beitrag #4


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Daß ich´s richtig verstehe:
Wenn ich hierzulande mit Gästen aus CH in deren Auto unterwegs bin, darf ich dieses nicht fahren??
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Michael_
Beitrag 25.09.2005, 22:22
Beitrag #5


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Also hier gibts eine FAQ zum Thema ausländische Fahrzeuge in Deutschland:

FAQ: Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung

Dort steht allerdings nichts über zulässige Fahrer. Ich habe jedenfalls schon oft und problemlos das im (EU-)Ausland zugelassene Auto meiner Frau in D gefahren, auch von der Schweiz nach D, allerdings nicht im täglichen Grenzverkehr.

Ich hoffe da kommen noch qualifiziertere Antworten der Experten...


--------------------
Gruß, Michael
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Vmax
Beitrag 25.09.2005, 22:59
Beitrag #6


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 25.09.2005, 22:39)
Daß ich´s richtig verstehe:
Wenn ich hierzulande mit Gästen aus CH in deren Auto unterwegs bin, darf ich dieses nicht fahren??

Ja, und das ist auch gut so. Sonst könnte jeder sein Auto auf eine Briefkastenfirma aus der Karibik zulassen, wo keine AU-Pflicht, keine TÜV-Pflicht, keine Versicherungspflicht und keine Steuerpflicht besteht.

In der Schifffahrt ist das Vorgehen übrigens erlaubt wodurch man unter "Billigflagge" so ziemlich alle deutschen Sicherheitsvorschriften umgehen kann. Es reicht schon solche Seelenverkäufer im Schifffahrtsverkehr anzutreffen, im Straßenverkehr muss das nicht auch noch sein. cool.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 25.09.2005, 23:08
Beitrag #7


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Mööönsch, Vmax,
auf so schräge Ideen komm´ ja nicht mal ich... wink.gif
Hast ja recht; bin halt von zivilisierten whistling.gif mitteleuropäischen Verhältnissen ausgegangen.
lg
c.s.
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Michael_
Beitrag 25.09.2005, 23:20
Beitrag #8


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Zitat (Vmax @ 25.09.2005, 23:59)
Ja, und das ist auch gut so. Sonst könnte jeder sein Auto auf eine Briefkastenfirma aus der Karibik zulassen, wo keine AU-Pflicht, keine TÜV-Pflicht, keine Versicherungspflicht und keine Steuerpflicht besteht.

Also innerhalb Europas ist das sicher nicht sinnvoll. Mit abwegigen Beispielen kann man wohl kaum diese Regelung, so sie denn stimmt, für ein Schweizer Auto gutheißen.
Gilt das für EU-Autos gleichermaßen? Dann darf ich das Auto meiner Frau hier auch eigentlich nicht fahren? Absurd ist das und bestimmt nicht "gut so".
Was wären eigentlich die Folgen? Schließlich habe ich eine gültige Fahrerlaubnis und das Auto ist zugelassen. Ich glaub es immer noch nicht.

Nebenbei: das Karibikbeispiel scheitert ja schon an den Anforderungen für den regelmäßigen Standort, so gehts also nicht.


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Gruß, Michael
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Bonsai-Brummi
Beitrag 25.09.2005, 23:24
Beitrag #9


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EU-Intern ist das mit Sicherheit kein Problem, Michael_,
allerdings hätte ich gedacht, daß die Bilateralen mittlerweile auch solch einen Pipifax vernünftig regeln...
lg
c.s.
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Vmax
Beitrag 26.09.2005, 11:02
Beitrag #10


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Zitat (Michael_ @ 26.09.2005, 00:20)
Also innerhalb Europas ist das sicher nicht sinnvoll. Mit abwegigen Beispielen kann man wohl kaum diese Regelung, so sie denn stimmt, für ein Schweizer Auto gutheißen.

Wieso abwegiges Beispiel? Dieses "abwegige" Beispiel kannst du genauso auf EU-Länder übertragen. Warum sollten Deutsche ihre Kfz-Steuern statt in D in der Slowakei zahlen dürfen? Warum nicht gleich auch Lohnsteuer oder Gewerbesteuer im Ausland zahlen? Einerseits die deutsche Infrastruktur in Anspruch nehmen wollen gleichzeitig sich aber nicht kostenmäßig beteiligen wollen. Sorry aber so geht das nunmal nicht.

Zitat (Michael_ @ 26.09.2005, 00:20)
Was wären eigentlich die Folgen?

Steuerhinterziehung!
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Michael_
Beitrag 26.09.2005, 15:25
Beitrag #11


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Es wird leider Off-Topic, trotzdem: In einem zusammenwachsenden Europa (das ist bekanntlich so gewollt) muss sich auch die Gesetzgebung den sich entsprechend verändernden Lebensentwürfen anpassen. Und zu dieser gehört halt manchmal, dass Eheleute in verschiedenen Städten und Staaten wohnen, ihr Geld verdienen und je ein Auto zugelassen haben.

Wenn wir dann mit einem der Autos Urlaub machen und beim Fahrerwechsel Steuern hinterziehen, dann mag das der hinterherhinkenden Gesetzgebung entsprechen, in Ordnung ist es aber sicherlich nicht.

Das andere auf diese Weise Steuersparmodelle entwickeln könnten, steht auf einem anderen Blatt. Das sollte man jedenfalls nicht auf Kosten eines möglichst normalen europäischen Alltags lösen.


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Gruß, Michael
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Vmax
Beitrag 26.09.2005, 17:35
Beitrag #12


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Zitat (Michael_ @ 26.09.2005, 16:25)
Wenn wir dann mit einem der Autos Urlaub machen und beim Fahrerwechsel Steuern hinterziehen, dann mag das der hinterherhinkenden Gesetzgebung entsprechen, in Ordnung ist es aber sicherlich nicht.

Gut, in solchen Fällen kann man sich über die Steuerpflicht streiten. Andererseits wie kann sonst eine Lösung aussehen, die solchen Fällen gerecht wird, gleichzeitig aber den Steuertourismus verhindert?

Im Übrigen kostet ein Auto mit 2l-Motor und Euro-2 Norm 147,20€ Kfz-Steuern pro Jahr. Macht pro Monat 12,27€ oder pro Tag 40 Cent. Da ist es auch kein Drama, den Wagen für die Zeit des Aufenthaltes zu versteuern. Zumal bei ausländischen Fahrzeugen vom ersten Tag an die Möglichkeit besteht, taggenau versteuert zu werden. Bei inländischen Fahrzeugen hingegen besteht ein Mindestbesteuerungszeitraum von einem Monat.
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