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> Mc Donaldsparkplatz und Spätpubertäre, beinahe unfall beim ausparken
tomarrow
Beitrag 26.07.2005, 14:01
Beitrag #1


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Hallo!

ich war gestern mit meinr freundin bei Mcdonalds. an dieser filiale ist ein riesiger parkplatz, da auch ein großer ATU stützpunkt dort vertreten ist. die größe des parkplatzes verleitet einige zu spät in die pubertät geratene Jugendliche dazu, mit 70 über den parkplatz zu fahren.
das wusste ich aber nicht.

ich wollte also ausparken, und hab ca 10 minuten dazu gebraucht, nicht etwa weil ich nicht genug platz nach links und rechts hatte... sondern wei ständig jemand an mir vorbeigeschossen ist, der mindestens 50 , oft auch mehr auf dem tacho hatte.

ich wäre 2 mal fast mit solchen experten zusammengestoßen wenn ich nicht im letzten moment gebremst hätte.

wer hätte denn im falle eines unfalls recht gehabt? ichhab mich schliesslich langsam vorgetastet, ok ich hätte einen einweiser benutzen können, daran hab ich in dem moment aber nicht gedacht.

bei unfällen an kreuzungen, wo pkw schneller fahren als erlaubt, muss man ja mit dieser erhöhten geschwindigkeit rechnen, soweit glaube ich es, hier bereits gelesen zu haben.
aber da auf einem parkplatz doch eigentlich schritttempo gilt ?


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Gast_jfherden_*
Beitrag 26.07.2005, 14:11
Beitrag #2





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Auf Parkplätzen gilt gegenseitige Rücksichtnahme. Du hättest dich einweisen lassen müssen*. Der andere hätte langsamer fahren müssen.
Bei einem Streit läuft daher meist alles darauf hinaus, dass jeder seinen eigenen Schaden tragen muss.

*: §9 V StVO: "Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muss sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen."
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Gast_Mace_*
Beitrag 26.07.2005, 17:07
Beitrag #3





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Zitat (tomarrow @ 26.07.2005, 15:01)
die größe des parkplatzes verleitet einige zu spät in die pubertät geratene Jugendliche dazu, mit 70 über den parkplatz zu fahren.
das wusste ich aber nicht.

(...)sondern weil ständig jemand an mir vorbeigeschossen ist, der mindestens 50 , oft auch mehr auf dem tacho hatte.

Jetzt stellt sich mir als aufmerksamem Autofahrer doch die Frage, wie du in der Lage bist, diese Geschwindigkeiten so präzise einzuschätzen.

Das erinnert mich irgendwie an die Bewohnerin hier in der Nähe, die sich mit der Bitte zu messen ans Ordnungsamt gewandt hat "Die fahren hier immer mit 90 durch und mit hundert mindestens. Hier darf man doch nur 30!"

Also hat das Ordnungsamt, freundlch wie es nun mal ist, sich eines Tages mit einer Laserpistole auf die Lauer gestellt - nicht rechtzeitig erkennbar für den Autofahrer -, allerdings nur mal die Geschwindigkeitswerte aufgeschrieben, ohne eine verbindliche Messung mit Verwarn- und Bußgeld zu machen.

Das Ergebnis: Der Schnellste fuhr mit 54 km/h, der Langsamste mit knapp 20 km/h.
Bei mehreren Fahrzeugen hatte die Bewohnerin ausgerufen "da kommt schon wieder so ein irrer mit 90!" Er hatte etwa 50. Aber auf dem Untergrund klang das eben lauter.

Also machte das Ordnungsamt mal eine Messung mit dem ausgebauten traffipax speedophot.. 7 Anzeigen in 5,5 Stunden, kein Fahrverbot.

Was hier aber nicht heißt, dass es absoluter Schwachsinn ist, auf einem McD-Parkplatz rumzupacen wie Wildsau!
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Uwe W
Beitrag 26.07.2005, 17:38
Beitrag #4


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Auf Parkplätzen gilt (neben den teilweise nur eingeschränkt oder analog geltenden Verkehrsregeln) gegenseitige Rücksichtnahme und Schrittgeschwindigkeit.

Wenn Dir jemand beim Ausparken mit tatsächlich 50 km/h draufknallt, findet deshalb eine Schadensteilung statt (Fehler beim Ausparken einerseits und überhöhte Geschwindigkeit andererseits). Jeder muss dann einen Teil seines Schadens selber tragen und erhält den anderen Teil seines Schadens von der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Er wird zurückgestuft, sofern er seiner Versicherung die geleistete Entschädigung nicht erstattet.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Hornblower
Beitrag 26.07.2005, 17:47
Beitrag #5


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Hm. Wie ralitätsnah mag die Schilderung des TE sein? Wie mag seine Auffasungsgabe einzuschätzen sein?

think.gif

Es mag ja sein, daß ich etwas überarbeitet bin, aber so ganz kann ich mir das nicht vorstellen...

think.gif

10 Minuten, um auf einem Parkplatz auszuparken?

think.gif

Ob der TE wohl eine Frau ist?

think.gif

Gruß,

H.H.


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Gast_Mace_*
Beitrag 26.07.2005, 18:17
Beitrag #6





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Irgendwie kann ich mich da Hornblower nur anschließen!
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Strike Eagle
Beitrag 26.07.2005, 23:35
Beitrag #7


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laugh.gif
Das war jetzt fies Hornblower. shutup.gif


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Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?

Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41).
Quelle
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LKW-Stefan
Beitrag 27.07.2005, 09:10
Beitrag #8


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also wenn man 10 min lang nicht ausm Parkplatz kommt weil andauernd jemand
angefahren kommt dann ist entweder:

- der Parkplatz seeehr groß und die ganzen Stellplätze schnell voll
- der TE nicht ausm Parkplatz gekommen weil die ganzen Autos alle in Mc Drive
gefahren sind, und sich hinter dem Parkplatz des TE ein Stau gebildet hat....

wobei 10 Min zum Ausparken doch etwas sehr unwahrscheinlich ist rofl1.gif


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Erst wenn der letzte Auspuff kalt ist, der schönste Truck verboten, die erfahrensten Trucker bestraft sind, dann werdet Ihr erstaunt merken, daß Ihr Euren Mist nicht selber fahren könnt!
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dania
Beitrag 27.07.2005, 09:21
Beitrag #9


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10 min. sind tatsächlich arg lang. schon mal 10 min. da gesessen und auf die uhr geschaut? cool.gif

selbst, wenn man am straßenrand ausparken will (wo man sich in den fließenden verkehr einordnen muss / möchte), kann man keine 10 min. brauchen.

dania


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Gast_jfherden_*
Beitrag 27.07.2005, 12:01
Beitrag #10





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geht es hier um die Zeiteinschätzung? Ich glaube einige Leute haben nix zu tun, dass man auf völlige Nebenschauplätze abheben muss.
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Hornblower
Beitrag 27.07.2005, 12:04
Beitrag #11


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Also, ich trolle mich dann mal...

laugh2.gif


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dania
Beitrag 27.07.2005, 12:05
Beitrag #12


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natürlich geht es hier nicht (nur) um die zeiteinschätzung.
aber wenn der TE die zeit falsch einschätzt, dann werden vielleicht auch die geschwindigkeiten falsch geschätzt... whistling.gif

andere meinungen?

dania


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Gast_jfherden_*
Beitrag 27.07.2005, 12:19
Beitrag #13





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Was gibt es denn an Geschwindigkeiten falsch einzuschätzen? Schrittgeschwindigkeit kann beim besten Willen nicht mehr als 15 km/h bedeuten (entspricht gut 4 Metern pro Sekunde). Denn es sind die Schritte der Fußgänger, nicht die des Tachos.

Demnach ist es wieder ein Abheben auf Nebenschauplätze, wenn man sich drauf versteift, ob es 50 oder 45 oder 40 ist. Es ist deutlich zu schnell. Und wenn man sich einige dieser jungen spätpubertierenden Fahrer anschaut, dann weiß man auch, dass teilweise auch mal 90 gefahren wird.

Aber das ist nicht die Frage gewesen. Beim Schildern eines Falls wird schon mal übertrieben, passiert dir das nicht?
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dania
Beitrag 27.07.2005, 12:23
Beitrag #14


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Zitat (jfherden @ 27.07.2005, 13:19)
Beim Schildern eines Falls wird schon mal übertrieben, passiert dir das nicht?

nein, ist mir noch nicht passiert. tongue.gif

wenn man übertreibt, könnte man u. U. nicht die richtige antwort bekommen.
aber lassen wir das.

dania


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Gast_jfherden_*
Beitrag 27.07.2005, 12:25
Beitrag #15





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Da hast du Recht, aber wenn die Übertreibungen für die Frage irrelevant sind, ist es doch egal oder?
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dania
Beitrag 27.07.2005, 12:30
Beitrag #16


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dann ja.

ich fürchte nur, dass tomarrow hier vielleicht doch etwas übertrieben hat.
und ich finde doch, dass es hier einen unterschied macht, mit welcher geschwindigkeit die jungs fahren.
und wenn er/sie aus den echten 2 min. (was fürs ausparken auch schon sehr lange ist - kein thema) 10 min. macht, dann könnte man sich auch bei der geschwindigkeit irren.

aber ich will keinem was unterstellen.

dania


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Gast_jfherden_*
Beitrag 27.07.2005, 12:38
Beitrag #17





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Wie gesagt, wenn er sich geirrt hat, dann waren es statt 50 halt 40 oder 30. Immernoch zu schnell. Du kannst ja mal ausprobieren, was Schrittgeschwindigkeit bedeutet. In der Ampelplanung wird zwischen 1,0 bis 1,2 m/s ausgegangen => 3,6 bis 4,3 km/h. In der Fahrschule lernst du erster Gang Standgas.

Dass sich da keiner dran hält, ist mir auch klar. Aber alles was darüber (bei entsprechender Toleranz, die hört bei etwa 15 bis max. 20 auf) ist, bedingt eine Mitschuld. Und dann bleibst du meist auf deinem eigenen Schaden sitzen.
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KJK
Beitrag 27.07.2005, 12:45
Beitrag #18


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Ich lerne ja gerne was neues dazu: Gilt auf Parkplätzen wirklich allgemein Schrittgeschwindigkeit? Bei einem der von mir frequentierten Supermärkte ist ein 30-Schild aufgestellt. Soll das heißen, dass damit an dieser Stelle die allgemein erlaubte Geschwindigkeit heraufgesetzt wird?


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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Gast_jfherden_*
Beitrag 27.07.2005, 12:51
Beitrag #19





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Ja, genau das bedeutet es. Weil den Betreibern Schrittgeschwindigkeit anscheinend zu langsam waren (isses ja auch manchmal). Vergleichen kannst du es mit einer innerörtlichen Straße (auf der ja eigentlich 50 ist), die aber mit 60er oder 70er Schildern beschildert wird.
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Matte
Beitrag 27.07.2005, 15:00
Beitrag #20


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Zitat (jfherden @ 27.07.2005, 13:51)
Ja, genau das bedeutet es.

Nein.

Es gilt allgemein §1 StVO. Wenn weit und breit kein Auto zu sehen ist, darf auch schneller gefahren werden.

@jfherden
Hast du mal bitte eine Quelle für deine These liefern?


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Gast_jfherden_*
Beitrag 27.07.2005, 15:13
Beitrag #21





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Aussage vom Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde. Aber das ist ja sicherlich eine Besonderheit für Niedersachsen, nicht wahr?

u.a. §21a I 3. StVO: "Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen"
=> Geht zwar um Sicherheitsgurt, ist aber eine Aufzählung nach "Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie"
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Matte
Beitrag 27.07.2005, 15:19
Beitrag #22


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Zitat (jfherden @ 27.07.2005, 16:13)
Aussage vom Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde. Aber das ist ja sicherlich eine Besonderheit für Niedersachsen, nicht wahr?

Auch die Damen und Herren irren mal.

Also hast du keine Quelle.


--------------------
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Matte
Beitrag 27.07.2005, 15:21
Beitrag #23


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Zitat (jfherden @ 27.07.2005, 16:13)
u.a. §21a I 3. StVO: "Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen"
=> Geht zwar um Sicherheitsgurt, ist aber eine Aufzählung nach "Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie"

laugh2.gif Man sollte Gesetze schon interpretieren können.


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Gast_jfherden_*
Beitrag 27.07.2005, 15:24
Beitrag #24





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Wie arrogant ist das denn bitteschön. Ich habe eine klar Aussage bekommen, die dir nicht ins Konzept passt, also hab ich schon keine Quelle mehr.
Darf ich fragen, was du von Beruf bist? Hoffentlich für dich irgendwas höheres als Behördenleiter einer Straßenverkehrsbehörde. Ansonsten hast du nämlich keine Quelle.

Der nächste Schritt, wenn du keine Argumente mehr hast, wird das Verschieben oder Löschen dieser Beiträge sein.
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gumpel
Beitrag 27.07.2005, 16:04
Beitrag #25


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Mc Donalds® Bautzen hat seit einiger Zeit, höchstwahrscheinlich wegen übermäßiger Geschwindigkeit und allgemeiner Gefährdung, Bodenwellen errichten lassen. Das gefahrlose Überfahren derer ist nur mit Schrittgeschwindigkeit für ein normales Auto möglich. Ich habe auch schon genug Fälle erlebt, wo tiefergelegten Karren aufgesessen sind.
Man kann sich zwar sein Auto damit ziemlich schwer in Mitleidenschaft ziehen, aber vielleicht solltest du einmal über eine solche Maßnahme mit den örtlichen Verantwortlichen reden, um weitere prikäre Situationen zu vermeiden.

btw: Meinungsverschiedenheiten kann man per PM austauschen. wink.gif


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Andreas
Beitrag 27.07.2005, 19:45
Beitrag #26


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Zitat (jfherden @ 27.07.2005, 16:13)
Aussage vom Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde. Aber das ist ja sicherlich eine Besonderheit für Niedersachsen, nicht wahr?

Da haben sich die Damen und Herren Kollegen aber etwas weit aus dem Fenster gelehnt. Aus § 21 a StVO herzuleiten, dass auf Parkplätzen nur Schrittgeschwindigkeit zulässig ist, kann man als sehr gewagt bezeichnen. wink.gif

Der § 21a Abs. 1 Nr. 3 StVO sagt nur aus, dass bei einer Fahrt mit Schrittgeschwindigkeit auf einem Parkplatz kein Gurt angelegt werden muß. Mehr kann man aus dieser Regelung aber beim besten Willen nicht herausziehen. Der § 3 Abs. 1 StVO ist hier schon viel aussagekräftiger:

"Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen."

Es kann also durchaus genügend Situationen geben, wo auf einem Parkplatz auch eine höhere Geschwindigkeit als Schrittgeschwindigkeit zulässig ist. Oder meinst du, man muß z. B. am Sonntag morgen auf einem menschenleeren Parkplatz eines eines großen Supermarktes Schritt fahren?? think.gif


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CvR
Beitrag 28.07.2005, 12:05
Beitrag #27


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Zitat (jfherden @ 27.07.2005, 13:38)
Du kannst ja mal ausprobieren, was Schrittgeschwindigkeit bedeutet. In der Ampelplanung wird zwischen 1,0 bis 1,2 m/s ausgegangen => 3,6 bis 4,3 km/h. In der Fahrschule lernst du erster Gang Standgas. Dass sich da keiner dran hält, ist mir auch klar.

Irrtum. Ich halte mich üblicherweise daran. Und viele andere auch.
Zitat
Ja, genau das bedeutet es. Weil den Betreibern Schrittgeschwindigkeit anscheinend zu langsam waren (isses ja auch manchmal). Vergleichen kannst du es mit einer innerörtlichen Straße (auf der ja eigentlich 50 ist), die aber mit 60er oder 70er Schildern beschildert wird.

Seit wann dürfen denn Parkplatzbetreiber rechtsgültig Geschwindigkeitsbegrenzungen anordnen? Ich dachte bisher, dass das Aufgabe der zuständigen Verkehrsbehörde sei...
Zitat
§21a I 3. StVO: "Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen"

Wenn ich also 10, 20 oder 340km/h schnell bin, muss ich demzufolge den Gurt anlegen. Oder meinst du, dass man auch rückwärts niemals schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren darf?

Anmerkung Moderator:
Das OT befindet sich jetzt in >Hier<. Sollte es davon in diesem Thread noch mehr geben, wird es einfach gelöscht werden.


Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 28.07.2005, 13:11


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tomarrow
Beitrag 28.07.2005, 13:28
Beitrag #28


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ja ok, die 10 minuten waren übertrieben, um meinen unmut auszudrücken, es waren vieleicht 2 minuten, maximal aber die geschwindigkeiten sind realistisch..... man weiss doch ungefähr was für ne strecke man in welcher zeit bei der jeweiligen geschwindigkeit zurück legt, und wenn da leute um die ecke geschossen kommen, und dann n paar sekunden später schon wieder ausser sichtweite sind, weiss ich, sie waren schnell.
ich bin bei weitem keine alte oma die sich über schnelle leute aufregt,weil sie sich dadurch belästigt fühlt, aber die an diesem parkplatz gefahrenen geschwindigkeiten waren echt zu krass


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FaSt
Beitrag 28.07.2005, 15:22
Beitrag #29


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Zitat (tomarrow)
die größe des parkplatzes verleitet einige zu spät in die pubertät geratene Jugendliche dazu, mit 70 über den parkplatz zu fahren.
...
... sondern weil ständig jemand an mir vorbeigeschossen ist, der mindestens 50 , oft auch mehr auf dem tacho hatte....



Zitat (jfherden)
...Du kannst ja mal ausprobieren, was Schrittgeschwindigkeit bedeutet....



@jfherden
Du kannst ja mal ausprobieren, was 50km/h oder sogar 70km/h
auf einem McD-Parkplatz zu fahren, bedeutet. think.gif

Imho ist nämlich kaum ein Parkplatz so groß, dass man (zu üblichen Geschäftszeiten)
auf ein solches Tempo überhaupt beschleunigen kann.
Und selbst wenn man es schafft, dann ist die "Startbahn" zu Ende...

Kurz um: Ich fürchte, Hornblower liegt mit seiner Vermutung richtig!??! crybaby.gif

laugh.gif laugh2.gif rofl1.gif


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Gruß... ...FaSt
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