... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


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> mindestabstand innerorts
herr b
Beitrag 26.06.2005, 22:09
Beitrag #1


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gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenen mindestabstand innerhalb geschlossener ortschaft? für die autobahn ist mir das klar, aber wie siehts innerorts aus?
wenn ja wo ist das geregelt.
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 26.06.2005, 22:15
Beitrag #2





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Klick

Mindestabstand "halber Tacho" also bei 100km/h 50m
Innerorts "Viertel Tacho" bei 50 km/h also 12,5m aufgerundet 15m wavey.gif
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herr b
Beitrag 26.06.2005, 22:20
Beitrag #3


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danke erstmal
na ja, da steht ja nur das der abstand so gross sein muss das man jederzeit hinter seinem vordermann zum stehen kommt.
wo steht das denn mit dem viertel tacho,, und wieso rundet man auf 15 m auf?
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Lexus
Beitrag 27.06.2005, 07:32
Beitrag #4


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Um auf die Frage zurück zu kommen: Innerhalb geschlossener Ortschaften gibt es für Pkw keine gesetzliche Vorschrift, die einen rechnerisch bestimmten Abstand vorschreibt. Die halben bzw. Viertel Tachowerte sind Faustregeln, die es erleichtern, immer einen genügend großen Sicherheitsabstand zu haben und sind in Auslegung des § 4 StVO von der Rechtsprechung entwickelt worden.

Die Aufrundung kannst du sein lassen, wenn du in der Lage bist, während der Fahrt einen Abstand halbmetergenau einzuschätzen; die 15 m dienen dem Ausgleich von Schätzungsunsicherheiten und wurden von einem Fahrlehrer empfohlen *g*


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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 27.06.2005, 07:45
Beitrag #5





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Innerorts wird von 15 m bei Tempo 50 gesprichen, da dies ca. 3 Autolängen (oder 1 Sekunde Abstand) darstellt und für den Verkehrsteilnehmer abschätzbar ist.
Der Grund, warum innerorts nur 1 Sekunde Abstand beträgt, liegt in der erhöhten Verkehrsdichte, des geringeren Tempos und der eher ständigen Bremsbereitschaft der VT.
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Peter Lustig
Beitrag 27.06.2005, 07:46
Beitrag #6


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Zitat (Lexus @ 27.06.2005, 08:32)
Um auf die Frage zurück zu kommen: Innerhalb geschlossener Ortschaften gibt es für Pkw keine gesetzliche Vorschrift, die einen rechnerisch bestimmten Abstand vorschreibt. Die halben bzw. Viertel Tachowerte sind Faustregeln, die es erleichtern, immer einen genügend großen Sicherheitsabstand zu haben und sind in Auslegung des § 4 StVO von der Rechtsprechung entwickelt worden.
...

Kleine Ergänzung, bevor diesbezüglich Fragen aufkommen:
Zitat
Innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften ...
wink.gif
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Coyota
Beitrag 27.06.2005, 07:58
Beitrag #7


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Hallo Forum,

so richtig logisch erscheint mir diese Faustformel "halber Tacho" eigentlich nicht. Denn der Anhalteweg wird ja nicht proportional mit der Geschwindigkeit länger, sondern exponentiell. Bereits ab einer Geschwindigkeit von 60 km/h ist der Anhalteweg dann länger, als der "halbe Tacho" in Metern.


Beispiel PKW, trockene Fahrbahn, ABS:

Geschwindigkeit / halber Tacho / Anhalteweg

50 km/h....... 25 ..... 22 m
100 km/h....... 50 ..... 71 m
150 km/h........75 ......145 m
200 km/h.......100.......245 m
250 km/h.......125.......370 m

Bereits bei 150 km/h wäre der Anhalteweg schon doppelt so groß, wie der Sicherheitsabstand nach der Faustformel. Ist das denn dann wirklich sicher nach der Formel ? Ich bemerke, daß ich "instinktiv" größere Sicherheitsabstände einhalte, als nach Faustformel, einfach weil ich meinen Bremsweg ja kenne und mir der Abstand nach Formel zu gering und unsicher erscheint.

Was sagt ihr zu dieser Diskrepanz Faustformel - realer Anhalteweg ?

Gruß von COYOTA thread.gif


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Lexus
Beitrag 27.06.2005, 08:04
Beitrag #8


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@Coyota

Du übersiehst, dass du in den nötigen Abstand nicht auch auch noch den Bremsweg deines Vordermanns einbeziehen musst; denn das von dem geführte Fahrzeug bewegt sich ja auch noch weiter und diese Strecke kommt dir zugute. Es geht also im Prinzip lediglich um die Strecke, die nötig ist, um während deiner Reaktions- und Bremsansprechzeit "verbraucht" zu werden.


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Uwe
Beitrag 27.06.2005, 08:08
Beitrag #9


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Zitat (Coyota @ 27.06.2005, 08:58)
Denn der Anhalteweg wird ja nicht proportional mit der Geschwindigkeit länger, sondern exponentiell.

Expnentiell = der Exponent ändert sich. wink.gif

Der Bremsweg wächst im Quadrat der Geschwndigkeit! Der Bremsweg des Vordermanns übrigens auch. Du musst nicht zwingend innerhalb von 2 Sekunden stehen.

Tatsächlich hat die Vorschrift genau diese Unlogik. Der Abstand reicht aber dennoch aus, um Deine verzögerte Reaktion dem/der Vorderman/-frau gegenüber auszugleichen. Du bremst ca. 2 Sekunden später und schaffst es trotzdem vorher anzuhalten.

Grüße, Uwe


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Peter Lustig
Beitrag 27.06.2005, 08:19
Beitrag #10


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Ne ne, die Verwendung des Begriffs "exponentiell" durch Coyota ist schon korrekt so. Nicht der Exponent ändert sich, sondern das Wachstum bzw. die Abnahme:
Zitat
Einen Vorgang bezeichnet man als exponentiell, wenn die wesentliche beteiligte Größe sich mit Hilfe der Exponentialfunktion als exponentielles Wachstum N = N0hocheλt oder als exponentielle Abnahme N = N0hoche − λt beschreiben lässt. Die Größe λ heißt die Wachstumsrate beziehungsweise Zerfallsrate des Vorgangs.
Quelle: Wikipedia
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Coyota
Beitrag 27.06.2005, 08:21
Beitrag #11


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Zitat (Uwe @ 27.06.2005, 09:08)
Der Abstand reicht aber dennoch aus, um Deine verzögerte Reaktion dem/der Vorderman/-frau gegenüber auszugleichen. Du bremst ca. 2 Sekunden später und schaffst es trotzdem vorher anzuhalten.

Das mit dem Anhalteweg des Vordermannes ist mir schon klar, da passt das dann mit halber Tacho. Aber nur, wenn der Vordermann den gleichen oder einen längeren Bremsweg hat, wie der Hintermann. In dem Moment, in dem der Vordermann eben nicht "normal bremst", sondern aprupter zum Stehen kommt, z.B. er kracht in ein stehendes Hindernis, Stauende oder z.B. schleudert und kracht in die Leitplanke +zurück, verliert Ladung, da würde es halt nicht mehr reichen...

Desweiteren entstehen technikbedingt ja auch große Diskrepanzen, z.B. ABS, gute/schlechte Bremsanlage oder Reifen. Dazu kommen noch die fahrerischen Fertigkeiten jedes einzelnen, nicht jeder beherrscht eben eine optimale Vollbremsung. Dafür ist mir der Sicherheitsabstand irgendwie zu niedrig kalkuliert.

Gruß von COYOTA

PS: Danke Peter Lustig... bei Mathe kann man mir ja immer alles erzählen tongue.gif wink.gif ! Hatte ich endlich auch mal was richtig gewußt !!!


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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 27.06.2005, 08:24
Beitrag #12





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Zitat (Coyota @ 27.06.2005, 08:58)
Hallo Forum,

so richtig logisch erscheint mir diese Faustformel "halber Tacho" eigentlich nicht. Denn der Anhalteweg wird ja nicht proportional mit der Geschwindigkeit länger, sondern exponentiell. Bereits ab einer Geschwindigkeit von 60 km/h ist der Anhalteweg dann länger, als der "halbe Tacho" in Metern.

Der Sicherheitsabstand soll auch nicht den Anhalteweg sicherstellen, sondern soll als Reaktionsmöglichkeit deinereseits funktionieren.
Gerade ausserorts ist die Geschwindigkeit höher, d.h. du musst mehr Strecke überblicken, d.h. wenn der Vordermann bremst, musst du entscheiden können:

- bremst er wenig
- bremst er stark
- bremst er zum Stillstand (was passiert vor ihm)

als Folge daraus musst du entscheiden, wie du reagierst:

- bremst du ein wenig
- bremst du stark
- musst du eine Vollbremsung machen
- musst du eine Ausweichsmöglichkeit suchen
- reicht es den Fuss vom Gas zu nehmen
- musst du gar nichts machen

Um dir diesen Entscheidungszeitraum zu geben, solltest du 2 Sekunden als Sicherheitsabstand einhalten.
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Uwe
Beitrag 27.06.2005, 08:42
Beitrag #13


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@Peter Lustig plasma.gif

Der Bremsweg wächst in einer quadratischen Funktion, nicht in einer exponentiellen.

Zitat (Wikipedia)
X = N hoch λ  − die Größe λ heißt die Wachstumsrate


Bei einer quadratischen Funktion heisst es: N = X ². Dabei ist X die Wachstumsrate!

Grüße, Uwe wavey.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 27.06.2005, 08:45
Beitrag #14


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Zitat (Coyota @ 27.06.2005, 09:21)
... Aber nur, wenn der Vordermann den gleichen oder einen längeren Bremsweg hat, wie der Hintermann. In dem Moment, in dem der Vordermann eben nicht "normal bremst", sondern aprupter zum Stehen kommt, z.B. er kracht in ein stehendes Hindernis ... da würde es halt nicht mehr reichen...

Meistens kann man die Gesamtsituation überblicken und sieht somit, dass der Vordermann "schlimmstenfalls" eine unvorhersehbare Vollbremsung machen kann. Dann genügen - egal bei welcher Fahrgeschwindigkeit - die 1,8 Sekunden, die sich aus "halber Tacho" ergeben.

Wenn Du nicht übersehen kannst, was vor Deinem Vordermann los ist (z.B. dichter Nebel, oder der Vordermann ist "undurchsichtig"), solltest Du in eigenem Interesse den Abstand vergrößern.

Wenn Du auffährst, wird der Richter im Zweifelsfall annehmen, dass Du entweder zu wenig Sicherheitsabstand hattest oder unkonzentriert warst. Solltest Du aber belegen können, dass Dein Vordermann unvorhersehbar schlagartig stehenblieb (z.B. Frontalzusammenstoß mit überholendem Gegenverkehr), bist Du an Deinem Auffahrunfall schuldlos.

Die Sicherheitsabstände lt. StVO sind übrigens lediglich MINDESTWERTE, die Du einhalten MUSST (sonst droht Bußgeld). Du darfst natürlich FREIWILLIG jederzeit einen größeren Abstand lassen...

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Peter Lustig
Beitrag 27.06.2005, 08:54
Beitrag #15


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Zitat (Uwe @ 27.06.2005, 09:42)
@Peter Lustig plasma.gif

Der Bremsweg wächst in einer quadratischen Funktion, nicht in einer exponentiellen.

Zitat (Wikipedia)
X = N hoch λ  − die Größe λ heißt die Wachstumsrate


Bei einer quadratischen Funktion heisst es: N = X ². Dabei ist X die Wachstumsrate!

Grüße, Uwe wavey.gif

plasma.gif Warum so aggressiv? smile.gif

Ich bin zwar kein großartiger Mathematiker, habe mir aber dennoch, wie ich meine, noch ein wenig Wissen aus meiner inzwischen schon lange zurückliegenden Schulzeit bewahrt. Bei Wikipedia habe ich geklaut, weil ich es mit eigenen Worten nicht möglicherweise unpräzise oder gar falsch rüberbringen wollte.

Ist schon richtig, dass der Bremsweg im Quadrat wächst. Was ist aber auch das "Quadrat" anderes als ein Exponent in der Formel? X ist in Deiner Funktion nicht die Wachstumsrate, sondern das Wachstum. Die Rate ergibt sich aus der Funktion.
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Jan Georg
Beitrag 27.06.2005, 09:05
Beitrag #16


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Mal eben zur Klärung.
Zitat (Wikipedia)
Polynome wachsen als Summe von Potenzen langsamer als jede exponentielle Funktion, unabhängig von den Koeffizienten.
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Uwe
Beitrag 27.06.2005, 09:07
Beitrag #17


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Danke Jan Georg, aber so weit wollte ich nun auch wieder nicht ausholen whistling.gif


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Jan Georg
Beitrag 27.06.2005, 09:17
Beitrag #18


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Zitat (Uwe @ 27.06.2005, 10:07)
Danke Jan Georg, aber so weit wollte ich nun auch wieder nicht ausholen  whistling.gif

Tschuldigung,
ich hatte bei Wikipedia das Wort "polynonmial", wessen Beziehung (Polynomiale Abhängigkeit, hier quadratisch) den Bremsweg auch korrekt annähert, eingegeben, und habe dies dann verlinkt.
Genug off-topic, mehr Mathe woanders.
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Franticek
Beitrag 27.06.2005, 11:01
Beitrag #19


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Ich war mal in einer grossen Firma, in der die Fahrer ziemlich stark auf Sicherheit geschult werden - immer wieder in regelmaessigen Abstaenden. Und dort weicht man von dem "halben Tacho" ab und trichtert den Fahrern 4-6 Sekunden als sicheren Abstand ein. Das ist also schon minimum ganzer Tacho.
Und komisch, - jene Firma hat weit mehr als 1000 Fahrzeuge auf Deutschlands Strassen und aufgrund der besonderen Sicherheitsschulungen eine extrem niedrige Unfallrate.


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Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker)
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herr b
Beitrag 27.06.2005, 11:36
Beitrag #20


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kann man dann eigentlich belangt werden wenn man aus der sicht der polizei objektiv den sicherheitsabstand innerorts unterschritten haben soll, wenn es dafür nicht einmal ein gesetz gibt wo das ganze geregelt ist?

was wäre denn innerorts abstandsunterschreitung bei 50 kmh, 10m, 8m, 5m, 1m???
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Lexus
Beitrag 27.06.2005, 11:47
Beitrag #21


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Der Bußgeldkatalog sieht in TB-Nr. 12 jedenfalls eine Geldbuße von 25 € für die Unterschreitung des Sicherheitssabstandes gem. § 4 StVO bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h ohne Gefährdung, von 30 € mit Gefährdung vor.

Die Werte hat ja Uwe K. weiter oben genannt.

Aber ich habe in meinem ganzen Leben noch nie einen derartigen Bußgeldbescheid gesehen.

Erstens dürfte der Nachweis nicht ganz einfach sein.

Zweitens hat die Rechtsprechung für den Stadtverkehr derartig viele Ausnahmefälle geschaffen, in denen eine Unterschreitung zulässig ist, dass einer immer irgendwie vorliegen dürfte.


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Hornblower
Beitrag 27.06.2005, 11:51
Beitrag #22


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Zitat (Franticek @ 27.06.2005, 12:01)
Ich war mal in einer grossen Firma, in der die Fahrer ziemlich stark auf Sicherheit geschult werden - immer wieder in regelmaessigen Abstaenden. Und dort weicht man von dem "halben Tacho" ab und trichtert den Fahrern 4-6 Sekunden als sicheren Abstand ein. Das ist also schon minimum ganzer Tacho.
Und komisch, - jene Firma hat weit mehr als 1000 Fahrzeuge auf Deutschlands Strassen und aufgrund der besonderen Sicherheitsschulungen eine extrem niedrige Unfallrate.

Hallo Franticek,

war das zufällig die Firma mit dem ovalen Logo?

wavey.gif

Viele Grüße,

H.H.


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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Hornblower
Beitrag 27.06.2005, 11:56
Beitrag #23


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Nochmal kurz etwas zum Thema "exponentieller Verlauf":

Eine quadratische Funktion ist ein Spezialfall einer exponentiellen Funktion. Sobald ich einen Exponenten am X habe mit >1 verläuft mein Wachstum überproportional; das ist gemeinhin die Bedeutung des Begriffs "exponentieller Verlauf".

Zum Bremsweg mache ich mir mal ein paar Gedanken mit Zettel und Stift. Melde mich dann später wieder.

Gruß,

H.H.


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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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