... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Rechts vor Links auch auf Gegenfahrbahn?
Gast_Andy 76_*
Beitrag 05.04.2005, 01:12
Beitrag #1





Guests






    
 
Hallo,
Ich hab da mal eine blöde Frage. Gilt die rechts vor links Regelung auch auf einer Gegenfahrbahn in der Zone 30.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
HeLi
Beitrag 05.04.2005, 03:59
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4187
Beigetreten: 15.09.2003
Mitglieds-Nr.: 38



Ist das ein Troll?
--> In der headline steht "Links vor Rechts"
--> Im Text steht "Rechts vor Links"
--> Und was bitte schön ist eine "Gegenfahrbahn"?
think.gif
Wenn Dir Verkehr entgegen kommt, braucht es keine RvL-Regelung, denn er kommt Dir ja entgegen - also weder v.r. noch v.l.
Zitat
Ich hab da mal eine blöde Frage.
unsure.gif whistling.gif


--------------------
Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
steveluke
Beitrag 05.04.2005, 05:32
Beitrag #3


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 15843
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall)
Mitglieds-Nr.: 3



@HeLi:

Da ich davon ausgehe, dass sich der TE in der Formulierung des Thementitels schlichtweg verschrieben hat, habe ich mir erlaubt, diesen mal eben sinnhaft zu editieren - es heißt jetzt also: "Rechts Vor Links".

Allerdings sollte Andy 76 seine Frage noch ein wenig mit "Fleisch" füllen, um klar zu machen, worum genau es ihm geht.


--------------------
Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Andy76_*
Beitrag 05.04.2005, 10:30
Beitrag #4





Guests






Sorry, ich meine natürlich rechts vor links.

Folgende Situation:
Wenn ich von einer Straße in einer anderen Straße nach rechts einfahre und mir kommt ein Fahrzeug entgegen, da dieses entgegenkommende Fahrzeug wegen rechtsparkenden Fahrzeugen überholen muß, hat das entgekommende Fahrzeug dann vorfahrt?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Doc aus Bückeburg
Beitrag 05.04.2005, 10:37
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 22014
Beigetreten: 07.01.2004
Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg
Mitglieds-Nr.: 1228



Zitat (Andy76 @ 05.04.2005, 11:30)
... hat das entgekommende Fahrzeug dann vorfahrt?

Ja, denn die Vorfahrt erstreckt sich über die ganze Straßenbreite.

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Guest_*
Beitrag 05.04.2005, 10:40
Beitrag #6





Guests






Das gilt selbst dann, wenn das Fahrzeug auf der Vorfahrtstraße rückwärts fährt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Andy76_*
Beitrag 05.04.2005, 10:44
Beitrag #7





Guests






Danke schon mal für die schnell Antwort!

Und wie ist es wenn das entgegenkommende Fahrzeug noch in einer Parklücke steht und schon zum rausfahren "Blinkt". Hat das entgegenkommende Fahrzeug dann auch Vorfahrt?
dry.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Muffy
Beitrag 05.04.2005, 17:52
Beitrag #8


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 116
Beigetreten: 13.01.2005
Wohnort: Baden-Württemberg
Mitglieds-Nr.: 7758



Zitat (Guest @ 05.04.2005, 11:40)
Das gilt selbst dann, wenn das Fahrzeug auf der Vorfahrtstraße rückwärts fährt.

Da ist die Lage dann aber nicht so einfach, da man beim Rückwärts fahren eine besondere Sorgfaltspflicht hat!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_durban_*
Beitrag 05.04.2005, 18:41
Beitrag #9





Guests






Meiner Meinung nach nein.
Es befindet sich in keiner Vorfahrtssituation, da es den Kreuzungsberich nicht erreicht hat. Es muß Dir Vorrang gewähren, da Du Dich auf der freien Straßenseite bewegst.

Vorfahrt hat es nur, wenn Du es beim passieren der Kreuzung behindern würdest.

Oder sehe ich das falsch?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hornblower
Beitrag 05.04.2005, 18:45
Beitrag #10


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13849
Beigetreten: 23.12.2004
Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik
Mitglieds-Nr.: 7401



Sehe ich ähnlich. Zu dem zeitpunkt ist es gerade erst dabei, sich in den fließenden Verkehr einzugliedern. Dabei gelten besondere Sorgfaltspflichten.

Gruß,

H.H.


--------------------
Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
-----------
"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Guest_*
Beitrag 05.04.2005, 22:26
Beitrag #11





Guests






Danke für die Antworten. Weiß jemand wo man das nachlesen kann?
Ein Bekannter hat mir da was anderes erzählt. Er meinte derjenige der von rechts kommt hätte immer Vorfahrt, egal ob er in einer Parklücke steht oder überholt.

Also habe ich mich dort richtig verhalten.

Immer diese Beifahrer smile.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Uwe K._*
Beitrag 05.04.2005, 22:30
Beitrag #12





Guests






Zitat (Andy76 @ 05.04.2005, 11:44)
Danke schon mal für die schnell Antwort!

Und wie ist es wenn das entgegenkommende Fahrzeug noch in einer Parklücke steht und schon zum rausfahren "Blinkt". Hat das entgegenkommende Fahrzeug dann auch Vorfahrt?
dry.gif

Dann gilt das:
§10 Einfahren und Anfahren

Zitat
Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen
.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Lexus
Beitrag 05.04.2005, 22:33
Beitrag #13


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5998
Beigetreten: 06.10.2004
Wohnort: Assen (Niederlande)
Mitglieds-Nr.: 5924



Zitat
§ 10 StVO Einfahren und Anfahren

Wer ... vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.


Solange er damit noch nicht fertig ist, hat er dem fließenden Längs- und Gegenverkehr das Vorrecht einzuräumen; ist also der andere bereits eingebogen, während er noch in der Parklücke ist, besteht noch keine nach § 8 StVO zu beurteilenden Vorfahrtsituation.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
HeLi
Beitrag 06.04.2005, 01:41
Beitrag #14


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4187
Beigetreten: 15.09.2003
Mitglieds-Nr.: 38



Zitat (Andy76 @ 05.04.2005, 11:30)
Wenn ich von einer Straße in einer anderen Straße nach rechts einfahre und mir kommt ein Fahrzeug entgegen, da dieses entgegenkommende Fahrzeug wegen rechtsparkenden Fahrzeugen überholen muß, hat das entgekommende Fahrzeug dann vorfahrt?

Zitat (Andy76 @ 05.04.2005, 11:44)
Danke schon mal für die schnell Antwort!

Und wie ist es wenn das entgegenkommende Fahrzeug noch in einer Parklücke steht und schon zum rausfahren "Blinkt". Hat das entgegenkommende Fahrzeug dann auch Vorfahrt?
dry.gif

Wenn Du in eine Straße nach rechts abbiegen willst und es kommt ein Fahrzeug aus dieser Straße, dann kommt dieses - aus Deiner Sicht - nicht Dir entgegen, sondern - aus Deiner Sicht - von rechts.
Käme es Dir nämlich entgegen, würde sich die Frage nach der Vorfahrt nicht oder anders stellen.

Du bist A und willst nach rechts.
B kommt von rechts und nicht Dir entgegen.
C kommt Dir entgegen.

QUELLTEXT
| +-+     |
| | |     |
| |C|     |
| +-+     |
|         |
|  |      |
|  v      |
|         |
|         +---------
|         <- B
|
|       ->
|         +-----------
|         |
|         |
|      ^  |
|      |  |
|     +-+ |
|     |A| |
|     | | |
|     +-+ |


Antworten auf Deine Fragen können umso genauer gegeben werden, je eindeutiger Du Deine Frage stellst.


--------------------
Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Guest_*
Beitrag 06.04.2005, 09:45
Beitrag #15





Guests






Siehe Klick

B will nach rechts abbiegen (in der Zeichnung nach oben).
A will die parkenden Fahrzeuge vor ihm überholen (in der Zeichnung nach unten).

Wer hat Vorfahrt?

Link "klickbar" gemacht

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 06.04.2005, 09:51
Go to the top of the page
 
+Quote Post
danke_mama
Beitrag 06.04.2005, 11:05
Beitrag #16


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1768
Beigetreten: 01.10.2004
Wohnort: Limassol (Zypern)
Mitglieds-Nr.: 5855



Wenn A an den Parkenden vorbeifahren will, würde ich's so lösen:
Falls B das Abbiegen abgeschlossen hat, bevor A zum Vorbeifahren ausschert, muss A warten, weil B sich vom "Linken" zum Gegenverkehr gewandelt hat.
Falls A schon neben den Parkenden ist (auf der "Gegenfahrbahn"), hat A natürlich Vorfahrt wegen rvl, und B muss mit dem Abbiegen warten.

In Wirklichkeit ist es oft nicht eindeutig, gerade wenn mehrere Parkende die Sicht versperren. In allen Grenzfällen ist es immer gut sich zu einigen.

Viele Grüße
Katharina


--------------------
Mädchen auf Motorhauben – vor 85% meiner Unfälle kann ich mich schützen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
HeLi
Beitrag 07.04.2005, 01:55
Beitrag #17


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4187
Beigetreten: 15.09.2003
Mitglieds-Nr.: 38



In den beiden Skizzen der vorigen Beiträge werden für das Fahrzeug, auf welches sich die Frage bezieht, und das Fahrzeug, das von rechts bzw. entgegen kommt, die Bezeichnungen A und B verwendet. Jedoch einmal so und einmal anders.

Kommt das andere Fahrzeug von rechts, hat es Vorfahrt.
Kommt das andere Fahrzeug entgegen, hat aber das Hindernis (es will an den parkenden Fahrzeugen vorbei fahren), ist es wartepflichtig.


--------------------
Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
danke_mama
Beitrag 07.04.2005, 13:24
Beitrag #18


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1768
Beigetreten: 01.10.2004
Wohnort: Limassol (Zypern)
Mitglieds-Nr.: 5855



Jetzt habe ich's endlich gefunden:
Zitat (Peter Lustig)
Kommt hingegen der Kraftfahrer auf der durchgehenden Fahrbahn von rechts, ist der Einbieger wartepflichtig und hat die Vorfahrt des anderen zu beachten. Vorfahrtberechtigt ist der gesamte Fahrbahnbereich, also auch die Gegenfahrbahn. Bei einem Unfall ist also zunächst einmal der Einbieger schuld. Aber auch der Kraftfahrer auf der durchgehenden Fahrbahn, der wegen einem gegenüber dem Einmündungsbereich geparkten anderen Fahrzeug nach links auf die Gegenfahrbahn ausweichen muss, muss sich bei einem Unfall ggf. einen Vorwurf wegen einer Missachtung des § 1 Abs. 2 StVO gefallen lassen, wenn der Unfall trotz der gebotenen Vorsicht in dieser Situation für ihn nicht unvermeidbar gewesen ist.

Da damals auch für mich noch nicht alles ganz klar wurde, habe ich das verlinkte Bild "ausgeliehen".


B wartet (ganz klar rvl).


Wenn A am Hindernis ist, ist B fertig mit Abbiegen.
A wird wohl warten müssen mit dem Ausscheren, obwohl B irgendwie ja noch von links kommt.
Wenn B das hätte absehen können, hätte B warten können, aber je nachdem, wie viele Autos dort parken, erfordert das eine weite Vorausschau. Wenn nun A auch noch etwas zu flott unterwegs ist, entsteht die gezeigte (oft gesehene) Situation.


A wartet, denn B ist jetzt Gegenverkehr.

Irgendwelche Einwände?
Gruß
Katharina


--------------------
Mädchen auf Motorhauben – vor 85% meiner Unfälle kann ich mich schützen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hornblower
Beitrag 07.04.2005, 14:13
Beitrag #19


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13849
Beigetreten: 23.12.2004
Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik
Mitglieds-Nr.: 7401



Super!

Sehe ich auch so.


Gruß,
H.H.


--------------------
Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
-----------
"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Blink24_*
Beitrag 22.04.2005, 20:37
Beitrag #20





Guests






Wow!!!!! Seid Ihr Fahrlehrer oder Polizisten oder wißt ihr hobbymäßig so gut bescheid? Respekt!! smartass.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 15.12.2025 - 07:16