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> Standlicht am Tage
steveluke
Beitrag 11.02.2005, 12:39
Beitrag #33


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Zitat (Gast_Crispy @ 11.02.2005, 12:32)
Das kannst du ja mal den freundlichen Sheriff sagen und dann warten, bis er sich vom Lachanfall wieder erholt hat.

Mach' ich dann mal bei nächster Gelegenheit.


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Burkhard
Beitrag 11.02.2005, 12:50
Beitrag #34


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Es geht nicht darum, dass es erlaubt ist, es geht nur darum, dass der Gesetzgeber hierfür (wissentlich oder nicht) keine explizite Ahndungsmöglichkeit vorgesehen hat. Schau dazu mal in § 7 IV StVO = Reißverschlussverfahren. Auch das ist nicht explizit zu ahnden.

Da sich bei Mißachtung dieser Verhaltensvorschrift aber auch vermeidbare Gefährdungen oder Behinderungen ergeben können, sieht nun der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog eine Ahndungsmöglichkeit aus § 1 II StVO vor. Das lässt sich beim Fahren mit Standlicht am Tage aber nicht konstruieren.

Zitat
Das kannst du ja mal den freundlichen Sheriff sagen und dann warten, bis er sich vom Lachanfall wieder erholt hat.


Bei uns gibt es keine Sheriffs wink.gif. Aber wenn du mal einen siehst, dann kannst du ihn ja mal fragen, ob er dir den Text aus dem Tatbestandskatalog mal vorlesen kann. Dann kannst du dich ja vor Lachen krümmen, denn nun bist du schlauer. laugh2.gif


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emhazett
Beitrag 11.02.2005, 13:04
Beitrag #35


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Hallo..
Sehr viele differenzierte Meinungen zu einem Thema.

Einig sind sich allerdings fast alle, daß bei eingeschaltetem Standlicht keine erhöhte Gefährung besteht.
Da frage ich mich doch, warum der Staat das reguliert.

@FaSt
Es scheint geizig rüberzukommen. Aber es geht mir hier nicht um den Verschleiß. Das Auto lebt vermutlich kürzer als die Lampen, da es dann durch ein neues ersetzt wird..
Nein, ich kenne zwar Beispiele, denen es da um den Verschleiß geht, deshalb auch oben angeführt die Gründe, allerdings zähle ich mich hier eindeutig nicht dazu.

Die staatliche Regel, daß mit Standlicht nicht gefahren werden darf, ist Schwachsinn.
Und so behandle ich sie auch.

Der wahre Grund, warum ich kein Abblendlicht anschalte, sondern Standlicht, ist das Design. Sobald auch nur die geringste Sichtbeeinträchtigung besteht, wird auf Abblendlicht umgeschaltet. Kann bei den von mir gefahrenen Geschwindigkeiten lebenswichtig sein.
Das Auto sieht von vorne sagen wir "edler" aus und auch ein wenig "grimmig". Mir gefällt dieses Design, manchem nicht; manchem gefallen Nebelscheinwerfer besser, warum denn nicht?
Wenn ich Abblendlicht anschalte, sieht das Auto von vorne herkömmlich und nicht mehr so, sagen wir "schick", aus, wie mit Begrenzungsbeleuchtung.

Ich will mir einfach nichts verbieten lassen, was eigentlich nicht verboten gehört, weil keine Gefährdung besteht.

Im übrigen stimme ich @hornblowers Beitrag lückenlos zu.
Durch die Diskussion im angesprochenen Thread, denke ich, konnte ich ihm meinen, durchaus nicht anarchistischen, Standpunkt verdeutlichen. Er hat sich die Mühe gemacht, genau wie FaSt, sich mit meinen Beiträgen wirklich auseinanderzusetzen und deshalb weiß er jetzt auch, wie sie gemeint sind.
Manchmal ist der erweckte erste Anschein falsch und der wahre Sinn tiefgründiger. Manche Forenteilnehmer lesen allerdings so oberflächlich, daß ihnen dieser tiefe Sinn verschlossen bleibt. [Nein wie klingt das wieder poetisch heute]
Auch wenn unsere Meinungen nicht hundertprozentig überlappen, so akzeptiert (und v.a. toleriert - was hier nicht jeder Forenteilnehmer macht) der eine die Meinung des anderen.

@steveluke
Leider sehen das die Richter in unserer Gegend anders (durch 2 Instanzen)..

Irgendjemand meinte, der Anwalt sei schlecht.
Dem ist mitnichten so.
Er ist erstens ADAC-Anwalt, zweitens in unserer Gegend bekannt und renomiert und hat für mich schon sehr knifflige Prozesse gewonnen.
In diesem Fall hatte ich nach der zweiten Instanz keine Lust mehr, wegen 10€ so ein Aufhebens zu veranstalten.

Vielleicht praktiziere ich das mal beim nächsten Fall, um Euch hier ein klares Ergebnis liefern zu können.
Btw: Gibt es die nicht schon? Gibt es nicht schon einschlägige Urteile zu Standlicht? Mit Sicherheit.. Wer findet sie?

Dieses Jahr hatte ich noch kein Standlicht-Ticket, dafür ein Warnticket..
Naja, nachdem ich eine Strecke innerorts zum x-ten Male abgefahren bin, war es dem Ordnungsbeamten zu blöd und er rief die Polizei, die mir dann 10€ abknöpfte. Was weiß ich, wen ich belästigt haben soll. Die meisten waren einfach nur dankbar über die Lichthuperei!
Ich habe mir abgewöhnt, mit Polizisten zu diskutieren. Du kannst nur verlieren.
Wenn sie es richtig verbocken, gibt es ein Verfahren und dann ist Ruhe im Karton.. Ansonsten.. Bei Verwarngeldern, einfach zahlen..

Mach ich mir keinen Kopf mehr drum; hab es aufgegeben.
Die cop.gif ist zu selbstherrlich und stur.

MfG
mhz
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steveluke
Beitrag 11.02.2005, 13:07
Beitrag #36


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Zitat (emhazett @ 11.02.2005, 13:04)
@steveluke
Leider sehen das die Richter in unserer Gegend anders (durch 2 Instanzen)..

Kannst du dazu näheres posten?
Insbesondere zu den konkreten und kompletten Umständen des abzuurteilenden Sachverhaltes sowie zu dem Wortlaut der jeweiligen Urteile?

Gibt es eine Fundstelle, wo ich es nachlesen kann?

Die Sache interessiert mich wirklich.


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Andreas 214
Beitrag 11.02.2005, 13:14
Beitrag #37


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Zitat (Dirk- @ 11.02.2005, 07:27)
Die Nebelleuchten mach ich bei Nebel an;
Die Bremsleuchten beim bremsen
Die Fahrtrichtungsanzeiger beim ändern der Fahrtrichtung
Aber wann benutzt man denn das Standlicht??? whistling.gif

das war nicht schlecht
rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif


--------------------
....................................................
Gruß aus Ravensburg
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Kölnfahrer
Beitrag 11.02.2005, 13:47
Beitrag #38


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Zitat (emhazett @ 11.02.2005, 13:04)
Wenn ich Abblendlicht anschalte, sieht das Auto von vorne herkömmlich und nicht mehr so, sagen wir "schick", aus, wie mit Begrenzungsbeleuchtung.

Unabhängig von der Frage, ob und wann Standlicht während der Fahrt eingeschaltet sein darf, haben ästhetische Fragen im Straßenverkehr nicht das geringste verloren. Hier stellt sich ausschließlich die Frage, ob etwas der Sicherheit dient oder nicht oder ihr entgegen steht.

Zitat
Er hat sich die Mühe gemacht, genau wie FaSt, sich mit meinen Beiträgen wirklich auseinanderzusetzen und deshalb weiß er jetzt auch, wie sie gemeint sind.
Manchmal ist der erweckte erste Anschein falsch und der wahre Sinn tiefgründiger. Manche Forenteilnehmer lesen allerdings so oberflächlich, daß ihnen dieser tiefe Sinn verschlossen bleibt.
Es soll allerdings auch Leute geben, die ihre Beiträge so verfassen können, dass man sie beim ersten "oberflächlichen" Lesen (richtig) versteht. Von anderen zu erwarten, dass sie durch Herumgrübeln, Abwägen und Nachfragen den ach so tiefen Sinn der eigenen Beiträge entschlüsseln entbehrt hingegen nicht einer gewissen Egozentrik.

Zitat
Die  cop.gif ist zu selbstherrlich und stur.
Seltsamerweise hatte ich mit denen noch nie solcherlei Probleme. Ob's daran liegt, wie man in den Wald ruft?

Zitat (Dirk-)
Die Nebelleuchten mach ich bei Nebel an;
Die Bremsleuchten beim bremsen
Die Fahrtrichtungsanzeiger beim ändern der Fahrtrichtung
Aber wann benutzt man denn das Standlicht???

Wenn man meint, dass es schicker aussieht. Benutz doch mal Dein Gehirn... whistling.gif wink.gif


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"... und es gibt Werbung für alles, das man nicht braucht,
damit man Auto fährt, anders riecht und dabei raucht."

F. Urlaub
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Dirk-
Beitrag 11.02.2005, 14:06
Beitrag #39


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Zitat (Kölnfahrer @ 11.02.2005, 13:47)
Wenn man meint, dass es schicker aussieht. Benutz doch mal Dein Gehirn... whistling.gif wink.gif

blushing.gif Sorry Kölnfahrer, ging leider nicht, bin noch im Büro rofl1.gif rofl1.gif


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Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. Rene Descartes, 1596-1650
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steveluke
Beitrag 11.02.2005, 14:09
Beitrag #40


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Zitat
Nach der STVO ist und bleibt das Fahren mit SL verboten. Daran gibts nicht zu rütteln.


Genau das ist ja die im Moment noch offene Frage, die IMHO nicht so einfach mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann.

Es scheint eine rechtssystematische Frage zu sein, nämlich die:

Ist § 17 Abs. II ("Mit Begrenzungsleuchten [Standlicht] allein darf nicht gefahren werden) isoliert zu betrachten oder zwingend im Zusammenhang mit
§ 17 Abs I (sinngem.: Wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen)

Mit anderen Worten: Ist Abs II lediglich eine Ausformulierung der Erfordernisse, die im Fall des Abs. I gelten (und zwar nur unter der dort genannten Voraussetzung der Erfordernis auf Grund der Sichtverhältnisse)?

Hentschel ( Richter aD AG Köln) befürwortet z.B. die letztere Variante...

Zitat
Die Formulierung im BKat ist unglücklich


Genau genommen spricht die Formulierung im BKat sogar eher für deine Meinung, denn hier ist zu lesen:

"Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren - 10 €"

Im BKat gibt es also keinerlei Verweis auf die Sichtverhältnisse.


Die Formulierung im TBKat ist etwas anders, hier erfolgt nämlich der Verweis auf die Sichtverhältnisse:

"Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) hätten benutzen müssen - 10 €"

Es gibt hier also in der Tat einige Widersprüche, insofern halte ich diese Diskussion für durchaus interessant.

Da der BKat aber -im Gegensatz zum TBKat- verbindlich ist, spräche dies wiederum eher für die Diskutanten, die ein restriktives Verbot des Fahrens mit Standlicht befürworten.


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emhazett
Beitrag 11.02.2005, 14:10
Beitrag #41


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@steveluke

Ich muß mal meinen Anwalt anrufen, ob der noch Akten hat bzw. das Aktenzeichen und dann mal versuchen, an die alten Akten ranzukommen!

Im Internet steht dazu nichts, da ich die Urteile nicht digitalisiert habe..
Damals bestand kein Grund dazu..

Sobald ich sioe hab, werde ich die wichtigsten Stellen entweder einscannen oder abtippen..

Ich weiß nur noch, daß das GEricht damit argumentiert hat, daß die Formulierung in der entsprechenden StVO-Vorschrift dahingehend zu interpretieren ist, daß WENN ÜBERHAUPT Licht, DANN RICHTIG.
So wurde der Passus kommentiert. Beide Instanzen AG + LG waren sich einig.

Mal nachforschen..
Hab mittlerweile nen anderen Anwalt; aber ich ruf ihn trotzdem mal an!

MfG
mhz
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Rover400
Beitrag 11.02.2005, 15:08
Beitrag #42


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Warum sollte es Standlicht heissen wenn man damit rumfahren darf ?
Sagt doch schon der Name STAND licht , nur weil ein paar BMW Fahrer jeden zeigen müssen das sie auch ein paar Ringe vorn haben iss es doch noch nicht erlaubt .


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Gruß
Thorsten

Motor vorn mit Rädern dran , ist das was jeder fahren kann.
Motor mittig , Antrieb hinten , was besseres kannst du garnicht finden
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Gast_Guest_*
Beitrag 11.02.2005, 16:25
Beitrag #43





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Zitat (Dirk- @ 11.02.2005, 07:27)
Die Nebelleuchten mach ich bei Nebel an;
Die Bremsleuchten beim bremsen
Die Fahrtrichtungsanzeiger beim ändern der Fahrtrichtung
Aber wann benutzt man denn das Standlicht??? whistling.gif

Mit Abstand der beste Beitrag wavey.gif
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emhazett
Beitrag 11.02.2005, 17:27
Beitrag #44


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Gut. Nenen wir es Begrenzungsleuchten. Oder Tagesfahrlicht (Kanada...).
Damit die kleinkarierten Prinzipien- und Definitionsreiter hier endlich Ruhe geben.

Zitat
nur weil ein paar BMW Fahrer jeden zeigen müssen das sie auch ein paar Ringe vorn haben

Nein; die Begrenzungsleuchten sieht man durch die Bank bei den diversesten Autotypen...

Zitat
iss es doch noch nicht erlaubt

Schön. Und zutreffend.
Ich erkenne jedoch nicht das Problem.

MfG
mhz
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Hornblower
Beitrag 11.02.2005, 18:50
Beitrag #45


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Zitat
Das Auto sieht von vorne sagen wir "edler" aus und auch ein wenig "grimmig"


rofl1.gif rofl1.gif


OK, das ist ein Argument! Das akzeptiere ich.

Abgesehen davon, daß ich inzwischen auch außerhalb der Autobahnen zur Licht-Immer-Fraktion gehöre.

Gruß,

H.H.


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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Gast_Guest_*
Beitrag 11.02.2005, 19:40
Beitrag #46





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Aus dem Handbuch der Polizei und aus Jagusch/Hentschel ist zu entnehmen, dass sich der Abs. 2 auf den Abs. 1 bezieht. Demnach darf nur unter den Voraussetzungen aus Abs. 1 nicht mit Standlicht gefahren werden, ansonsten schon.
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Rover400
Beitrag 11.02.2005, 19:40
Beitrag #47


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Zitat
Gut. Nenen wir es Begrenzungsleuchten. Oder Tagesfahrlicht (Kanada...).


so wird das nix
Begrenzungsleuchten und Tagfahrlicht sind 2 Paar Schuhe

Für Tagfahrlicht gibt es genaue Richtlinien , wo sie anzubringen sind, wie sie anzubringen sind und wann sie zu erlöschen haben . Nicht jede Funzel am Auto ist gleich Tagfahrlicht nur weil eine 6 Watt Birne an der Stelle sitzt .
Gilt Übrigens auch für Deutschland , nicht nur Kanada


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emhazett
Beitrag 12.02.2005, 22:11
Beitrag #48


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In Kanada gleicht das Tagfahrlicht aber enorm dem deutschen Standlicht.

MfG
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Rover400
Beitrag 12.02.2005, 22:36
Beitrag #49


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ja aber das gilt hier leider nicht , für Tagfahrlicht gibt es in good old germany ganz genaue Richtlinien


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Burkhard
Beitrag 12.02.2005, 22:52
Beitrag #50


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Zitat (Rover400 @ 12.02.2005, 22:36)
ja aber das gilt hier leider nicht , für Tagfahrlicht gibt es in good old germany ganz genaue Richtlinien

Hast du eine Fundstelle für diese Richtlinien? Ich durchsuche gerade die Fahrzeugteileverordnung und die EG und ECE Rili.

Ich kann keinen Unterschied zwischen Tagesfahrlicht und Begrenzungsleuchten (Standlicht) erkennen.


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Matte
Beitrag 12.02.2005, 23:10
Beitrag #51


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@steveluke

Ich sehe das Fahren mit Standlicht (außerhalb der Beleuchtungspflicht) auch nicht undbedingt als verboten an.

Hentschel schreibt dazu noch:

Zitat
Standlicht ist im Fahrbetrieb während der Dauer der Beleuchtungspflicht unzulässig, nicht auch z.B. beim Warten vor Rot, denn §17 Abs. 2 untersagt nur das Fahren mit Standlicht, nicht das Warten. (Booß VM 75 86)


Das lässt doch den Umkehrschluss zu, außerhalb der Beleuchtungspflicht nur mit Standlicht fahren zu dürfen.


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Burkhard
Beitrag 12.02.2005, 23:40
Beitrag #52


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Zitat (Matte @ 12.02.2005, 23:10)
Das lässt doch den Umkehrschluss zu, außerhalb der Beleuchtungspflicht nur mit Standlicht fahren zu dürfen.

Das ist ja meine Rede. wink.gif Es ist schlichtweg eine Regelungslücke, die aber auch nicht unbedingt geschlossen werden muss. Was solls??? Wenn das Fahren mit Tagesfahrlicht erlaubt ist, kann das Fahren mit Begrenzungsleuchten am Tage, nur weil da eine andere Kennung drauf steht (Bauartgenehmigung § 22a StVZO) doch nicht verboten sein?

Ist es ja auch nicht!!! Zumindest ist es nicht Bußgeldbewehrt!!!

Fakt ist, dass es immer noch police.gif gibt, die sich darüber noch keine Gedanken gemacht haben und dafür ein Verwarnungsgeld kassieren.

Sehr bedenklich.think.gif think.gif think.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 13.02.2005, 09:08
Beitrag #53


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Ich hab da mal 'n Frage wink.gif:

Hat von Euch schon mal jemand ein Bußgeld kassiert, weil er am Tage ohne Standlicht geparkt hat? Ich glaube nicht. Dabei steht doch in der StVO (ein Stückchen tiefer als m bisher zitierten Absatz 2):

Zitat (StVO § 7)
(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht...


Die Straßenbeleuchtung ist tagsüber nicht eingeschaltet, also kann sie auch nichts "sichtbar machen".

Was sagt uns das ganze? Der gesamte §17 gilt - sofern nicht ausdrücklich "gilt auch am Tage" dabeisteht, offenbar nur unter den Bedingungen, die in Abs. (1) genannt werden.

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Rover400
Beitrag 13.02.2005, 09:50
Beitrag #54


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@expert
Steht in der Anbauanleitung meine TFL , da ist genau festgelegt an welcher Stelle die sich befinden müssen . Also Höhe , seitlicher Abstand , Abstand zueinander usw.
Die Dinger kannst halt nicht überall hinbauen


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Thorsten

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MichaelW
Beitrag 13.02.2005, 11:13
Beitrag #55


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Hallo,

zum Tagfahrlicht: Hab an meinem A4 sowas in Verbindung mit den Xenons von Werk aus dran (in den Hauptscheinwerfern eingebaut). Ist wesentlich heller als Standlicht, außerdem brennt dann nur das Tagfahrlicht vorne. Kein Standlicht dabei, keine Rücklichter usw. Damit also auch wesentlich stromsparender als Standlicht. Wenn ich richtig liege, hat das TFL so ca. 15W pro Seite. Wenn man beim Standlicht die Instrumentenbeleuchtung sowie die Rückleuchten dazurechnet, liegt man deutlich höher. Die Rücklicher bringen tagsüber gleich mal gar nix, das Standlicht sieht man auch kaum.

Gruß,
Michael
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Rover400
Beitrag 13.02.2005, 12:45
Beitrag #56


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vorallem kann man das Rücklicht sehr schnell mit dem Bremslicht verwechseln wenn es am Tag brennt . Nicht alle haben 3 Bremsleuchten , von daher find ich es immer etwas irretierend . TFL ist schon ne recht gute Erfindung und stimmt die Leuchten sind heller als Standlicht


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Thorsten

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emhazett
Beitrag 13.02.2005, 14:31
Beitrag #57


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Tagfahrlicht schön und gut, bin auch ich dafür.
Aber bitte nicht zum Zwang machen.

MfG
mhz
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amfa
Beitrag 13.02.2005, 14:48
Beitrag #58


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Wird Zeit das wir eine generelle "immer und überall" Lichtpflicht bekommen smile.gif
Praktiziere ich schon seit der Fahrschule, da musste ich auch IMMER mit Abblendlicht fahren.
Hab mir das so angewöhnt und denke schaden kann es auf jedenfall nicht. wink.gif
Und die paar Euro für nen Satz Lampen hab ich auch noch, wenn sie von mir aus auch nur 1 Jahr halten sollten.


MFG
AMFA


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Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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FaSt
Beitrag 13.02.2005, 15:28
Beitrag #59


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Zitat (MHZ)
Einig sind sich allerdings fast alle, daß bei eingeschaltetem Standlicht keine erhöhte Gefährung besteht.
Da frage ich mich doch, warum der Staat das reguliert.

@FaSt
Es scheint geizig rüberzukommen. Aber es geht mir hier nicht um den Verschleiß...



Och - eigentlich weniger geizig, als irgendwie "bescheuert" *SCNR*...
Ich meine: Es ist doch paradox - einerseits beklagst du,
das "mit Verkehrskontrollen am meisten Geld zu scheffeln ist",
und andererseits tust du dein Möglichstes, dies verpöhnte Staatssäckel zu füllen.
Deshalb meine Anmerkung, das ich lieber mein Geld für etwas
Nützliches ausgebe!
tongue.gif



Zitat
Der wahre Grund, warum ich kein Abblendlicht anschalte, sondern Standlicht, ist das Design....
Das Auto sieht von vorne sagen wir "edler" aus und auch ein wenig "grimmig". Mir gefällt dieses Design, manchem nicht; manchem gefallen Nebelscheinwerfer besser, warum denn nicht?
Wenn ich Abblendlicht anschalte, sieht das Auto von vorne herkömmlich und nicht mehr so, sagen wir "schick", aus, wie mit Begrenzungsbeleuchtung.



Ach - eitel sind wir auch noch!?
Die Straße ist aber kein Catwalk!! ranting.gif
Ich muß allerdings zugestehen, das die Nebellicht-bei-klarer-Sicht-fahrer imho
die noch größeren Spinner sind!


Zitat (Hornblower)
Wer meint, Emhazett sei ein Anarchist...

Zitat (MHZ)
Im übrigen stimme ich @hornblowers Beitrag lückenlos zu.
Durch die Diskussion im angesprochenen Thread, denke ich, konnte ich ihm meinen, durchaus nicht anarchistischen, Standpunkt verdeutlichen.



Huiuiui - da hab ich wohl was losgetreten!?
Nun - gewissermaßen habe ich diese Bezeichnung ja bereits revidiert.
Aber ich will's mal so sagen:
MHZ hat ja nun mal eine ziemlich eigensinnige Vorstellung über
Sinn und Unsinn der bestehenden "Gesetze"; und diese werden
je nach selbstdefinierter "Qualität" von MHZ befolgt oder mißachtet...

Zitat
Die staatliche Regel, daß mit Standlicht nicht gefahren werden darf, ist Schwachsinn.
Und so behandle ich sie auch.



... Es mag zwar ein bißchen übertrieben sein, MHZ anarchistisches Gedankengut
nachzusagen; aber imho ist doch mindestens eine gewisse Tendenz dazu recht offensichtlich...
...wenn er sich immer seine "Gesetze" selbst macht. flirt.gif


@MHZ - Btw.:
Du ziehst immer so nette Vergleiche zu den kanadischen Regelungen...
Warum wanderst du eigentlich nicht aus??


Zu guter Letzt nochmal das besprochene Bild...

Zitat
Insbesondere das Foto, auf dem ein Standlichtfahrer von den
umliegenden Lichtquellen vollends verschluckt wurde, werde ich
noch mal posten...




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Gruß... ...FaSt
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Gast_Guest_*
Beitrag 13.02.2005, 16:38
Beitrag #60





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Auf dem Bild erkenn ich nen LKW, der nen defektes Abblendlicht hat. Wobei auf dem Foto es höchste Zeit ist, Licht einzuschalten. Aber auf Bildern erkennt man es immer so schlecht...


Zum Thema Standlicht am Tage. Ich hab die Erfahrung gemacht, das die Lichthupe Tagsüber bei Standlicht kaum erkannt wird. In der Kombination mit Standlicht schon eher. Macht also gerade an Ampeln oder in engen Straßen Sinn, wenn man vorhat dem Gegenverkehr ein Zeihen zu geben, kein Abblendlicht eingeschaltet zu haben.
Warum ich manchmal Standlicht Tagsüber einschalte? Wenn ich zum Beispiel mit nem Anhänger unterwegs bin, sehe ich die Begrenzungsleuchten besser im Außenspiegel. Gerade beim zurücksetzen greife ich gerne auf´s Standlicht zurück. Und hinterher das ausschalten, kann man ja mal vergessen, oder?
Gegen das Abblendlicht bin ich Tagsüber auch, da es in keinster Weise notwendig ist, den Gegenverkehr einer Blendung auszusetzen. Und gerade Bodenwellen lassen schon mal gerne den lichtkegel in Augenhöhe des Gegenverkehrs hüpfen, oder lieg ich da falsch?
Und wer das Bremslicht nicht von Rücklicht unterscheiden kann, der... ach, lassen wir das mal besser, es würde ja zu nix führen.

Gruß
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Nebukad
Beitrag 13.02.2005, 16:43
Beitrag #61


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Zitat (Guest @ 13.02.2005, 16:38)
Gegen das Abblendlicht bin ich Tagsüber auch, da es in keinster Weise notwendig ist, den Gegenverkehr einer Blendung auszusetzen. Und gerade Bodenwellen lassen schon mal gerne den lichtkegel in Augenhöhe des Gegenverkehrs hüpfen, oder lieg ich da falsch?

Wer sich am Tag von Abblendlicht geblendet fühlt, der sollte meiner Meinung nach mal dringend seinen Augenarzt aufsuchen bzw. gleich seinen Führerschein abgeben.

MfG
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Gast_Guest_*
Beitrag 13.02.2005, 16:43
Beitrag #62





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hm... wieso können die, die Standlicht anmachen, nicht den Knopf noch eine Stufe auf "Abblendlicht" drehen? Dann wäre die ganze Diskussion erledigt... think.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 13.02.2005, 16:50
Beitrag #63





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Zitat (Guest @ 13.02.2005, 16:43)
hm... wieso können die, die Standlicht anmachen, nicht den Knopf noch eine Stufe auf "Abblendlicht" drehen? Dann wäre die ganze Diskussion erledigt...    think.gif

Weil es
1. Sprit kostet
2. Den Motorrädern ihren Auffälligkeitsbonus nimmt
3. Manche Standlichter (BMW) einfach cool aussehen
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Nebukad
Beitrag 13.02.2005, 16:59
Beitrag #64


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Zitat (Guest @ 13.02.2005, 16:50)
Zitat (Guest @ 13.02.2005, 16:43)
hm... wieso können die, die Standlicht anmachen, nicht den Knopf noch eine Stufe auf "Abblendlicht" drehen? Dann wäre die ganze Diskussion erledigt...     think.gif

Weil es
1. Sprit kostet
2. Den Motorrädern ihren Auffälligkeitsbonus nimmt
3. Manche Standlichter (BMW) einfach cool aussehen

1. Spritkosten: Wenn man schon so geizig ist, dann sollte man sich Tagfahrleuchten kaufen. Das Standlicht schaltet ja gleichzeitig die gesamte Heckbeleuchtung + Innenbeleuchtung mit ein, da macht das Abblendlicht auch nicht mehr viel aus. Außerdem denke ich mal dass der zusätzliche Verbrauch durchs Abblendlicht wohl zu vernachlässigen ist.

2. Mir persönlich völlig egal, wenn dadurch meine Sicherheit erhöht wird. Wenn alle mit Abblendlicht fahren würden kämen im Schnitt wahrscheinlich noch weniger Tote bei raus. Außerdem, dadurch dass alle besser sichtbar sind werden die Motorradfahrer nicht unbedingt schlechter sichtbar.

3. Jaja, ich sitze während der Fahrt immer vor meinem Auto und guck mir meine Standlichter an, weil die ja so geil aussehen....
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Gast_Guest_*
Beitrag 13.02.2005, 17:06
Beitrag #65





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Warum ist immer so ne Sache. Dann wäre aber dieses Portal wohl überflüssig, oder? Aber als ein Beispiel hatte ich aufgeführt, das zB die Lichthupe schlechter gesehn wird.

Mit dem Abblendlicht bei Tag blenden ist so ne Sache. Bei einigen Fahrzeugen ist es sehr schlecht eingestellt, also bitte nicht auch noch Tagsüber einschalten, Nachts reicht die Blendung schon. Nein, mein Licht ist ordentlich eingestellt, aber ich seh mein Licht ja nur indirekt... Desweiteren fällt es Tagsüber nicht so auf, wenn man mit Fernlicht fähr (auf jeden Fall kommt es mir bei manchen Autofahrern so vor), das Problem umgeht man auch durchs fahren mit Standlicht.

So long
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emhazett
Beitrag 13.02.2005, 17:13
Beitrag #66


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Guest hat schon Recht.
Es gibt auch durchaus Vorteile, Standlicht zu benutzen.
Nicht nur die optischen.

Nebukad kann hier erzählen, was er will.
Mein Automechaniker meint, daß die Scheinwerfer mehr Energie benötigen als die gesamte restliche Beleuchtung am Fahrzeug (incl. Innenbeleuchtung).
Wenn das jemand ernsthaft anzweifelt, kann ich gerne mit einem Rechenbeispiel dienen!

Was das Bild von FaSt angeht, so stimme ich nicht überein.
Es ist auf diesem Bild nicht höchste Zeit, Abblendlicht einzuschalten, sondern es war schon längst höchste Zeit.

Im übrigen verachte ich Anarchie noch immer zutiefst!

MfG
mhz
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FaSt
Beitrag 13.02.2005, 17:32
Beitrag #67


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Zitat
Auf dem Bild erkenn ich nen LKW, der nen defektes Abblendlicht hat. Wobei auf dem Foto es höchste Zeit ist, Licht einzuschalten. Aber auf Bildern erkennt man es immer so schlecht...



Letzteres stimmt - das Bild hat auch nicht gerade die beste Qualität (leicht verwackelt)...
Trotzdem gibt es die seinerzeitigen Sichtverhältnisse ganz gut wieder.


Es "freut" mich ungemein, das du was falsches erkannt hast... clapping.gif
Weil somit eben deutlich wird, wie schlecht zuweilen Autos mit Standlicht
erkannt werden!

Zu deiner Meinung, es sei höchste Zeit das Licht einzuschalten:

Das ist ja genau das, was ich mit diesem (und ähnlichen Fotos) demonstrieren
will!!
Das Bild ist morgens entstanden, und es versprach, ein (winter-)sonniger
Tag zu werden.

Die dunklen Stellen am Himmel sind mitnichten die Abenddämmerung,
sondern vielmehr restliche Wolken einer verregneten Nacht.


Ich hatte bereits 5KM zurückgelegt, auf denen eigentlich kein Licht erforderlich
gewesen wäre!!
Da man sich aber nun mal bewegt, und die Sichtverhältnisse sich innerhalb
weniger Meter kolossal verändern können, plädiere ich so vehement
für Licht"pflicht" - mindestens in der MEWZ!
Und weil das Standlicht (abgesehen von dem Verbot, damit zu fahren)
oft genauso wenig bringt wie Keinlicht, habe ich dieses Bild erneut gepostet. lightbulb.gif


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FaSt
Beitrag 13.02.2005, 17:40
Beitrag #68


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Zitat (MHZ)
Was das Bild von FaSt angeht, so stimme ich nicht überein.
Es ist auf diesem Bild nicht höchste Zeit, Abblendlicht einzuschalten, sondern es war schon längst höchste Zeit.


Vergleich bitte dazu nochmal meinen letzten Beitrag!!
Wie gesagt entstand das Bild nicht bei Abenddämmerung,
sondern morgens; und der größte Teil des Himmels war so hell,
wie hier auf dem Bild zwischen den dunklen Wolken!!

Und das eigentliche Problem ist eben, das die Auffassungen darüber,
wann man noch auf Licht verzichten kann, oder schon Licht einschalten
"muß" individuell sehr verschieden sind!

Im Übrigen geht es bei diesem Foto um einen Standlichtfahrer! tongue.gif


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Gast_Guest_*
Beitrag 13.02.2005, 17:54
Beitrag #69





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@ Fast: Klar, nur ist nen Auto im realen leben ca 1,5m breit und nicht nen halben ca wie auf meinem Bildschirm wink.gif
Aber auf dem Bild (wenn es ja deiner Meinung na die Situation real wiedergibt) wirklich zu dunkel für´s Standlicht.

Ich schalte auch schon recht früh das Abblendlicht ein, davor bleibt aber das Standlicht an. Auch im Interesse der Moppetfahrer, so erkennt man sie besser. Gut, jetzt kam hier das Argument das Licht nicht dafür gedacht ist Moppetfahrer zu erkennen. Es erleichtert es aber trotzdem.

So long
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Burkhard
Beitrag 13.02.2005, 18:55
Beitrag #70


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Zitat (Guest @ 13.02.2005, 16:43)
hm... wieso können die, die Standlicht anmachen, nicht den Knopf noch eine Stufe auf "Abblendlicht" drehen? Dann wäre die ganze Diskussion erledigt...

Das wäre doch schade um die Diskussion. shutup.gif

Es ging mir beim Lostreten dieser Diskussion im Übrigen nicht darum, was nun besser ist: Abblendlicht oder Standlicht am Tage. Es ging mir einfach mal darum klarzustellen, dass es laut § 17 StVO nicht verboten ist, am Tage die Begrenzungsleuchten (Standlicht) einzuschalten. Und, dass es noch immer police.gif gibt, die einem in so einen Fall 10 € Verwarnungsgeld anbieten. Das widerspricht dem Sinngehalt dieser Vorschrift, wie es mehrere Beiträge hier auch verdeutlicht haben. whistling.gif whistling.gif whistling.gif


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FaSt
Beitrag 13.02.2005, 20:00
Beitrag #71


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Aus dem Thread: Ab wann muß man Licht anhaben (da funzt das Bild nicht mehr) hier nochmal die Erläuterung zu dem Bild oben:

Also - das, was hier aussieht wie ein "einäugiges KFZ", ist tatsächlich ein
Kleinlaster (mit korrekter Beleuchtung!) --- der allerdings erst an zweiter Stelle
vor der roten Ampel wartet. Da er ein wenig rechtslastig steht, sieht man hier nur
sein rechtes Auge, das Fahrerlicht ist von dem KFZ vor ihm verdeckt.

Das Bild "zeigt" also ein KFZ mit Standlicht, welches aber von den umliegenden
helleren Lichtquellen vollends verschluckt wird...


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Gast_Guest_*
Beitrag 13.02.2005, 20:57
Beitrag #72





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Nicht vollends verschluckt. Das KFZ kann ich allerdings nicht erkennen. Ob es daran liegt, das meine Augen im Realen Leben ne höhere Auflösung haben als deine Bilder, oder ob ne Kamera nicht so gut nen dunkelnes Licht neben den hellen dastellen kann.

Auf jeden Fall hab ich erkannt das es nen LKW ist, zu erkennen an den begrenzungsleuchten ober am Aufbau, welche so hell sind wie Standlicht.

Aber die ganze Situartion ist sowieso über, da wäre ich noch mit Abblendlicht gefahren.
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FaSt
Beitrag 13.02.2005, 21:10
Beitrag #73


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Zitat (Guest @ 13.02.2005, 20:57)
Nicht vollends verschluckt. Das KFZ kann ich allerdings nicht erkennen. Ob es daran liegt, das meine Augen im Realen Leben ne höhere Auflösung haben als deine Bilder, oder ob ne Kamera nicht so gut nen dunkelnes Licht neben den hellen dastellen kann.



Die Auflösung ist zugegebenermaßen nicht so toll - aber das Auto
war auch mit der Auflösung meiner Augen nicht zu erkennen... auch später
nicht, als ich bis zu meinem Vordermann aufgeschlossen habe.
Ich erinnere mich noch zu gut daran, das ich äußerst gespannt auf
war auf das, was die Kamera wohl "sehen" würde.



Zitat
Auf jeden Fall hab ich erkannt das es nen LKW ist, zu erkennen an den begrenzungsleuchten ober am Aufbau, welche so hell sind wie Standlicht.


Nachdem ich es erklärt habe!?! wink.gif


Zitat
Aber die ganze Situartion ist sowieso über, da wäre ich noch mit Abblendlicht gefahren.


Nichts anderes will ich hören! thumbup.gif

Dummerweise gehen eben oft die Meinungen darüber auseinander...
Der Eine meint: Ich seh genug, ich brauch kein Licht.
Der Zweite sagt: Standlicht sieht geil aus, und reicht, damit ich gesehen werde.
Der Dritte macht sich zur Pflicht: Abblendlicht, sonst fahr ich nicht.


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Sascha Broich
Beitrag 14.02.2005, 13:19
Beitrag #74


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Den zusätzlichen Strom- und damit Spritverbrauch kann man relativ leicht überschlagen:
2 x Abblendlicht a 55 W
+ 2 x Rückleuchten a 5 W
+ 1 x Armaturenbeleuchtung ca. 5 W
= 125 W = 1/8 kW

So, nun noch der Sprit: ("worst case")
Motor: 50 PS ~ 40 kW
Verbrauch: 8 l/100 km
Lichtmaschine: 50 % Wirkungsgrad

(125 W / 50 %) * (8 l/100 km /40 kW) = 0,05 l/100 km.

Das wäre so ziemlich das Maximum an Spritkosten für das Abblendlicht.
Standlicht (2 x 15 W = 30 W) käme auf ca. 1/4 der Kosten (~ 0,01 l/100 km).

Bei einer Gesamtfahrleistung von 10 000 km / Jahr macht das bei einem Spritpreis von 1 €/l etwa 1-5 € im Jahr aus.

PS: Ich selbst habe automatisches TFL (Motor an - Licht an), weil ich dann besser gesehen werde. Bei jedem Wetter - gerade auf der Landstraße mit der Sonne von hinten oder von der Seite.


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Den Blick hielt er nach rechts gewandt,
der Bus kam leider linker Hand.

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Gast_Guest_*
Beitrag 14.02.2005, 14:10
Beitrag #75





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Die Rechnung stimmt aber nicht so ganz.
Du hast einen ganz wichtigen Punkt vergessen: den Wirkungsgrad des Motors! Er liegt bei grottenschlechten 20%. Hier gehen also schon 80% des Benzins hauptsächlich in Wärme verloren ohne dass die Lichtmaschine überhaupt angetrieben wurde. Der Wirkungsgrad von Lichtmaschinen liegt bei ca 35% und wird von den übriggebliebenen 20% gespeist. Der Gesamt wirkungsgrad ist daher 0,2 x 0,35 = 0,07. Also nur 7%.

Nur 7% der Energiemenge von Benzin werden bei stehendem Auto in elektrische Energie umgewandelt.
Ein Liter Benzin besitzt eine Energie von 10kWh. Daraus kann ein Auto demzufolge 0,7kWh elektrische Energie erzeugen.

Bleiben wir bei den 125W, die das Abblendlicht verbraucht. Mit 1l Benzin und den daraus erzeugten 0,7kWh kann das Abblendlicht 5h und 36min lang betrieben werden. Alle 5 ½ Stunden geht also ein Liter extra fürs Licht drauf. Das ist unabhängig von den gefahrenen Kilometern in der Zeit. Wird aber umgerechnet bei 0,1-0,2l/100km liegen. Was man schon deutlich im Geldbeutel spürt.
wavey.gif
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FaSt
Beitrag 14.02.2005, 14:50
Beitrag #76


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Aaah - hier sind wieder hochspezialisierte Mathematikgenies am Werk!?! blink.gif

Also - bisher fahre ich im Sommer auch noch (meistens) ohne Licht;
wohingegen ich ab etwa Oktober (bis März) bei jeder Fahrt das Abblendlicht
einschalte...

Merkwürdigerweise verbraucht mein Wagen nicht mal
ein Schnapsgläschen mehr Benzin, als im Sommer! whistling.gif


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willi
Beitrag 14.02.2005, 17:55
Beitrag #77


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Zitat (Guest @ 14.02.2005, 14:10)
Was man schon deutlich im Geldbeutel spürt.
wavey.gif

Deutlich spürt man da nix, eher fast garnicht.



Zitat (FaSt @ 14.02.2005, 14:50)
Aaah - hier sind wieder hochspezialisierte Mathematikgenies am Werk!?!  blink.gif


Ich bin auch eins. smile.gif Klick
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FaSt
Beitrag 14.02.2005, 18:09
Beitrag #78


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Zitat (willi @ 14.02.2005, 17:55)
Zitat (Guest @ 14.02.2005, 14:10)
Was man schon deutlich im Geldbeutel spürt.
wavey.gif

Deutlich spürt man da nix, eher fast garnicht.



Zitat (FaSt @ 14.02.2005, 14:50)
Aaah - hier sind wieder hochspezialisierte Mathematikgenies am Werk!?!  blink.gif


Ich bin auch eins. smile.gif Klick


Du vergisst dabei aber wenigstens nicht das Rechnen! flirt.gif whistling.gif


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The Fred
Beitrag 15.02.2005, 06:13
Beitrag #79


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Im Sommer säuft meine Klimaanlage mehr als die vielen Verbraucher im Winter.
(Heckscheiben- Spiegelheizung, öfters Licht, ...)
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Sascha Broich
Beitrag 15.02.2005, 13:32
Beitrag #80


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Zitat (Guest @ 14.02.2005, 14:10)
Die Rechnung stimmt aber nicht so ganz.
Du hast einen ganz wichtigen Punkt vergessen: den Wirkungsgrad des Motors! Er liegt bei grottenschlechten 20%. Hier gehen also schon 80% des Benzins hauptsächlich in Wärme verloren ohne dass die Lichtmaschine überhaupt angetrieben wurde. Der Wirkungsgrad von Lichtmaschinen liegt bei ca 35% und wird von den übriggebliebenen 20% gespeist. Der Gesamt wirkungsgrad ist daher 0,2 x 0,35 = 0,07. Also nur 7%.

Nur 7% der Energiemenge von Benzin werden bei stehendem Auto in elektrische Energie umgewandelt.
Ein Liter Benzin besitzt eine Energie von 10kWh. Daraus kann ein Auto demzufolge 0,7kWh elektrische Energie erzeugen.

Bleiben wir bei den 125W, die das Abblendlicht verbraucht. Mit 1l Benzin und den daraus erzeugten 0,7kWh kann das Abblendlicht 5h und 36min lang betrieben werden. Alle 5 ½ Stunden geht also ein Liter extra fürs Licht drauf. Das ist unabhängig von den gefahrenen Kilometern in der Zeit. Wird aber umgerechnet bei 0,1-0,2l/100km liegen. Was man schon deutlich im Geldbeutel spürt.
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Deine Wirkungsgrad-Angaben stimmen nicht. Schon der erste Dieselmotor hatte 26 %.
Aktuell sollten 35-45 % drin sein.
Somit haben wir 40 % x 35 % = 14 %, also das Doppelte. Macht 1,4 kWh / l und damit 11 Stunden Brenndauer.
Rechnen wir mal aus:
Bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von ca. 60 km/h fährt man in 11 h 660 km weit. Nun haben wir also einen Mehrverbrauch von 1 l / 660 km, was 0,15 l / 100 km entspricht.
(Bei 100 km/h sind es 0,09 l / 100 km, und eine deutlich höhere Durchschnittsgeschwindigkeit wird kaum jemand schaffen.)


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redsonja
Beitrag 18.02.2005, 17:38
Beitrag #81


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bei 40 kw motorleistung etspechen 125 w ca 0,3%.

daraus folgt, bei einem verbrauch von 10l/100km, dass man ca 0,03l mehr braucht.


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Gast_Guest_*
Beitrag 18.02.2005, 19:03
Beitrag #82





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Zitat (redsonja @ 18.02.2005, 17:38)
bei 40 kw motorleistung etspechen 125 w ca 0,3%.

daraus folgt, bei einem verbrauch von 10l/100km, dass man ca 0,03l mehr braucht.

Die maximale Motorleistung von 40kW liegt doch nur bei 6000 U/min an. Wenn du so rechnest, dann musst du auch den Verbrauch bei 6000 U/min zu Grunde legen und nicht den Durchschnittsverbrauch. wavey.gif
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