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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 11.04.2025 Mitglieds-Nr.: 92449 ![]() |
Hier ein Bild von der Situation (falls das mit dem Bild nicht klappt, einfach auf den Link klicken): [img="http://www.directupload.eu/file/d/8886/x2z9lhk4_jpg"][/img] Situation Google Maps Der Parkplatz mit der schon abgenutzten Markierung hat nämlich kein Schild. Hab insb. in § 36-43 StVO geguckt, aber dazu nichts gefunden. Wie seht ihr das? |
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14066 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Herzlich willkommen im verkehrsportal!
![]() Der Behindertenparkplatz liegt hinter dem Schilderposten und umfasst alle weiteren Parkplätze des Seitenstreifen. Das ist dann die reine Lehre der StVO, nachlesbar im §42 Abs. 3 StVO. Nun gibt es leider Gestaltungshinweise, die ich nicht verlinke, die immer wieder fehlinterpretiert werden. Eine Skizze zeigt einen Behindertenparkplatz rechtwinklig zur Fahrbahn vor einer Wand. Dort steht das Schild dann mittig vor der Wand. Das führt bei schlampiger Betrachtung und Missachtung des Kontextes dazu, dass bundesweit zahlreiche Schilder für Einzelparkplätze innerhalb von Seitenstreifen hinter dem Einzelparkplatz stehen. Der Zuständige, der das dann falsch gemacht hat, ist auch nicht mehr greifbar oder einsichtig, um das zu korrigieren. Rollstuhl-Symbole auf dem Boden entfalten keine eigene Rechtskraft, sind ohne gleichlaufende Beschilderung nur Kunst am Bau. Ist Mist, muss man gegen jedes einzelne Knöllchen vorgehen und manchmal trifft man auf Richter, die keine Ahnung haben. Außerdem blöd für den berechtigten Nutzer, wenn plötzlich Verkehrsteilnehmer kommen und die StVO korrekt anwenden statt "das haben wir schon immer so gemacht". |
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Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 11.04.2025 Mitglieds-Nr.: 92449 ![]() |
Hallo zusammen,
die Frage hab ich schon in einem anderen Subforum gestellt, aber nur eine Antwort bekommen, deswegen wollte ich nochmal hier fragen. Das mit dem Hochladen der Fotos hab ich noch nicht verstanden, daher hier der Link zum Bild: Situation Google Maps Wie man sehen kann, befindet sich das Behindertenparkplatzschild (1044-11) in der Mitte von 2 gekennzeichneten Parkplätzen. Laut Google Maps war vor 2 Jahren auf dem näheren Schilderpfosten ein weiteres 1044-11-Schild, ist nun aber weg. So blöd wie ich war, hab ich mich, da beide frei waren, für den hinteren Parkplatz entschieden und wurde abgeschleppt. Der Gedanke war, dass die vordere Bodenmarkierung ja etwas bedeuten muss, also hab ich das Schild diesem zugeordnet. Im Subforum wurde ich auf § 42 Abs. 3 hingewiesen, jedoch ist nun die Fragen, wie man "wo oder von wo an" deutet. Beim Durchfahren der Stadt sind bisher alle mir aufgefallenen Behindertenparkschilder (-11 & -10) auf den Parkplatz vom Schild an bezogen (abgesehen von Parkboxen natürlich), daher sehe ich die Chancen eher niedrig. Seht ihr das ähnlich? LG Klemenz |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13799 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
Themen verbunden.
Duplizierung von Themen ist nicht erwünscht. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7607 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Ich sehe folgendes:
Da waren mal zwei Behindertenparkplältze. Jeder mit eigenem Schild und eigener Markierung. Jetzt ist es nur noch einer. Beim anderen (vorderen) wurde das Schild entfernt und von der Markierung sind noch Reste vorhanden. Ich halte den Unterschied bei der Sichtbarkeit der Markierungen auch für so deutlich, dass man keinen Richter davon überzeugen wird, man habe das schuldlos fehlinterpretieren können. Insofern: Ja, den absolut deutlich markierten Platz als Unberechtigter zu belegen war irgendwie blöd. |
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Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 11.04.2025 Mitglieds-Nr.: 92449 ![]() |
Hey @hk_do, danke erstmal für deine Einschätzung.
Ich halte den Unterschied bei der Sichtbarkeit der Markierungen auch für so deutlich, dass man keinen Richter davon überzeugen wird, man habe das schuldlos fehlinterpretieren können. Die Markierung ist inzwischen gleichstark, habe das Bild nur gepostet, da auf dem beide frei waren und Maps ja eigenständig zensiert. Hier nochmal ein Bild von letzter Woche: Google Maps Neu Die Markierung ist auch meine Hoffnung, die Suche nach positiven Gerichtsurteilen gestaltet sich aber schwierig. PS: Wenn du in Dortmund wohnst, könntest du den Ort sogar kennen. Ist kurz hinterm Josefs ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 06:58 |