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Beitrag
#51
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 25.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92424 ![]() |
Eine Frage habe ich noch: Im Brief der Polizei steht, dass ich zu den persönlichen Verhältnissen (Einkommen) freiwillige Angaben machen kann. Bei Angaben zur Person steht in Klammern aber Pflichtangaben. Dort muss ich Geburtsdatum, Anschrift und auch meine berufliche Tätigkeit angeben. Wenn ich dort angebe, dass ich Lehrerin bin, ist doch aber alles klar?! Dann wird denen das Schätzen doch nicht schwer fallen. Hat hier nicht jemand geschrieben, dass ich die Angaben gar nicht machen müsste? Aber es sind doch Pflichtangaben?!
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#52
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 625 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Nicht antworten. Aktuell besteht noch die (kleine) Chance, dass der Polizei die beruflichen Verhältnisse noch nicht bekannt sind. Wenn sie das sind, ist es eh zu spät, da kann man proaktiv nichts verbessern.
Ja, da steht Pflichtangabe, allerdings habe ich noch nie erlebt, dass ein Owi-Verfahren eingeleitet wird, wenn man den Bogen nicht zurückschickt. Die Polizei rechnet ohnehin damit, keine Antwort zu erhalten. Und jetzt bitte auch nicht mehr bei der Polizei anrufen! |
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Beitrag
#53
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13799 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
@Captain Wo ist denn Deine Frage hingekommen? Jou, meine Frage habe ich wieder gelöscht, da haben wir uns wohl gerade überschnitten. Als ich das Posting von gruenerTeich gelesen hatte, war mir klar, was auch Du meintest. ![]() Deine Antwort können wir aber ruhig drin lassen, für den nächsten, der so begriffsstutzig ist, wie ich. ![]() -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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#54
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 103 Beigetreten: 09.01.2024 Mitglieds-Nr.: 91345 ![]() |
GruenerTeich hat Recht: Erst einmal weder anrufen noch Angaben zu Beruf oder Gehalt machen.
Sollten sie dich zu hoch schätzen, kannst du es richtig stellen. Über den Beruf lügen würde ich allerdings nicht, wobei es normalerweise nicht geprüft wird, d.h. theoretisch könntest du behaupten, du wärst im Referendariat für Lehrerin am Gymnasium oder irgendwo in der Probezeit und verdienst momentan nur 1000€ netto oder sowas. Auf eigenes Risiko das alles. Sag am besten nichts und wenn es zu hoch ist, sagst halt du hast ne 50% Stelle als Lehrerin und kriegst 2000€ netto oder wie viel auch immer. Dein Fall nicht so schlimm, wie du denkst, es ist wirklich ein relativ harmloser Fall. Weder hast du andere geschädigt noch bestohlen oder sonst etwas, aber über 2 Promille ist schon ordentlich. Sei froh, dass nichts passiert ist, im Sommer nächstes Jahr fährst du wieder Auto. |
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#55
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17504 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Puh, Deine Aussagen @2024 sind so etwas von falsch und widersprüchlich, dass es mich (als Beamtin) echt schaudert…
![]() -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#56
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5674 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Naja, wenn jemand selbst schon schreibt, dass er Ratschläge erteilt, die unerprobt sind und von denen er selbst nicht weiß, ob sie überhaupt funktionieren können, entwertet sich doch selbst. Auf eigene Gefahr und Risiko und so...
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#57
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 25.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92424 ![]() |
Ich habe nun eben noch einmal das Schreiben der Polizei gelesen. Dort steht auf der Rückseite, dass es sich bei meinem Fall um einen Fall notwendiger Verteidigung handelt, was bedeutet, dass ich einen Pflichtverteidiger beantragen kann. OH MEIN GOTT! Das heißt, es soll vors Gericht kommen und ich ins Gefängnis? Oh Gott, was mache ich jetzt. Ich denke, der Fall sei nicht so wild. Ich habe nun überall gelesen, dass notwendige Verteidigung Gefängnis beddeutet!!!!!
Hilfe Hilfe Hilfe! |
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#58
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17504 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Vergiss dieses Schreiben einfach und versuch etwas zur Ruhe zu kommen!
Ein Schreiben was nicht „offiziell“ zugestellt wurde ist für Dich irrelevant. Reagiere von daher gar nicht drauf! Und nein, Du wirst nicht ins Gefängnis kommen!! -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#59
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 103 Beigetreten: 09.01.2024 Mitglieds-Nr.: 91345 ![]() |
Du kommst nie im Leben ins Gefängnis für diese Tat.
Es gibt 100x schlimmere Fälle, wo die Leute maximal Bewährung kriegen. Und in deinem Fall: Sag einfach die Wahrheit über dein Gehalt, sollte es zu hoch geschätzt werden von Seiten der Staatsanwaltschaft. Denke das Risiko lohnt sich nicht da zu tricksen, weil du eh nur 50% arbeitest und sich daran dann die Höhe der Tagessätze berechnet: 30 Tagessätze sind 1 Monatsgehalt netto. Wir sind keine Hellseher, aber irgendwas zwischen eineinhalb und zwei Monatsgehälter sind realistisch. Was für ein Gerichtsverfahren soll das denn sein? Normalerweise kriegst du einen Strafbefehl, dann kannst du entweder direkt bezahlen und akzeptieren oder Einspruch erheben, wenn dir am Strafbefehl irgendetwas nicht gerecht oder korrekt erscheint. Die Gerichte haben viel zu viel zu tun, um Standardfälle vor Gericht großartig zu besprechen, es sei denn du bestehst darauf. Ansonsten wird das ein Strafbefehl, d.h. du kriegst einen Brief mit dem Ergebnis. |
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#60
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 71 Beigetreten: 05.03.2024 Mitglieds-Nr.: 91522 ![]() |
Ich habe nun eben noch einmal das Schreiben der Polizei gelesen. Dort steht auf der Rückseite, dass es sich bei meinem Fall um einen Fall notwendiger Verteidigung handelt, was bedeutet, dass ich einen Pflichtverteidiger beantragen kann. OH MEIN GOTT! Das heißt, es soll vors Gericht kommen und ich ins Gefängnis? Oh Gott, was mache ich jetzt. Ich denke, der Fall sei nicht so wild. Ich habe nun überall gelesen, dass notwendige Verteidigung Gefängnis beddeutet!!!!! Hilfe Hilfe Hilfe! Was du jetzt machst: 1. Ruhig bleiben 2. Den Ausführungen und Erfahrungen der meisten User hier glauben Das ist auch so eine Standardformulierung, die je nach Bundesland verschieden häufig verwendet wird. Grundsätzlich kannst du diesen Satz auf jedes Strafverfahren ummünzen. Hört sich spektakulär an. Ist es aber überhaupt nicht. Du wirst als Ersttäterin keinesfalls ins Gefängnis gehen oder auch nur eine Bewährungsstrafe erhalten. Das garantiere ich dir mit meiner Lebzeiturkunde wenn du willst. Hier einmal ein paar Keyfacts, die juristisch von besonders einem User falsch/nicht sinngemäß dargestellt wurden: - Lügen als Beschuldigte ist in Deutschland dein Recht und damit straflos. Wenn ich jedes mal einen Euro für bekommen würde wenn mich ein Beschuldigter anlügt, würde ich sehr früh in Pension gehen ![]() (ob es Sinn macht, sei mal dahin gestellt. Da ist das Aussageverweigerungsrecht meist die bessere Lösung.) - Ein Anwalt macht bei einer TF meist wenig bis keinen Sinn. Bei einem 0815 Standardverfahren wo der Sachverhalt unstrittig ist, kostet der dich nur Geld. Selbst wenn es am Ende 5 Tagessätze weniger werden, hat der Anwalt dann wahrscheinlich trotzdem das 5fache gekostet von dem was er eingespart hat. Die Aussage hier im Thread, dass man (nur) mit Anwalt Akteneinsicht beantragen kann ist schon seit x Jahren nicht mehr aktuell (wissen leider selbst bei der Justiz nicht alle - dazu schreibe ich dann aber an anderer Stelle etwas in meinem Thread zu gegebener Zeit). Wenn du`s selbst nachlesen willst: § 147 Abs. 4 StPO. Kannste ganz Simpel mit nem 3Zeiler beantragen. Wenn du hier Hilfe benötigst, sind gruener Teich oder ich dir bestimmt behilflich. - Zu der ganzen Schätzerei: Wie bereits per PN dar gelegt: Interessiert doch keinen. Bei mir hat meine Dienststelle Akteneinsicht beantragt. Die StA wusste also genau wo und aufgrund der Formulierung der Dienststelle auch als was ich ich arbeite. Die haben nicht gefragt "ey Behörde sach ma, wat haddn der Fußgänger für ne Besoldungsgruppe/Erfahrungsstufe?". Da hat bei der StA doch gar keiner Zeit für. Es wird niedrig geschätzt, keiner legt Einspruch ein (= keiner muss sich noch einmal damit befassen), die StA hat wieder etwas für die Statistik getan (ist bei Behörden mittlerweile vielfach wichtiger als sinnvoll zu Ermitteln/abzuurteilen), alle sind zufrieden. Klingt jetzt ein wenig polemisch, gebe ich zu. Entspricht aber der mir bekannten Realität. kleiner Exkurs: Der geneigte Bürger, der dazu erzogen wurde nett und freundlich zu sein, keine Straftaten zu begehen etc. neigt dazu, fröhlich drauf los zu reden, alles zu gestehen, um Entschuldigung zu bitten. Das spricht natürlich für den Charakter des jeweiligen Menschen, klar. Ist aber juristisch nicht sinnvoll. Man redet nicht mit der Polizei. Punkt. Das es dir leid tut, interessiert den Polizisten nicht und den Staatsanwalt auch nicht. Wenn du also keine Beweiserhebungen beantragen willst die dich konkret entlasten (weit her geholtes Beispiel: Meine Zwillingsschwester ist gefahren und hatte halt meinen Ausweis/Führerschein dabei) ist es in solchen Fällen sinnvoll absolut nichts zu sagen/schreiben/sonstige Einlassungen zu machen. Selbst wenn die geständige Einlassung dir 5 Tagessätze sparen sollte; wenn die dann aber korrekt mit 83 Euro (2500 / 30) statt mit 50 Euro berechnet werden, hast du nichts gewonnen. Im Gegenteil. Aus polizeilicher Sicht (auch wenn ich mit solchen Delikten nichts zu tun habe): An was kannst du dich erinnern? Was hast du den Polizisten evtl. erzählt? Und ganz zum Schluss das wichtigste: Dir gehen gerade 1000 Dinge durch den Kopf. Du willst am liebsten schon heute alles abarbeiten was nur geht. Polizei, StA, SHG, MPU Vorbereitung, Abstinenzkontrolle etc. Verstehe ich und bin ganz bei dir. War bei mir anfangs genau so. Was jetzt vor dir liegt ist jedoch kein Sprint, sondern ein Marathon. Den wirst du, zusammen mit den Usern hier, gut meistern. Renn nur nicht direkt am Anfang zu schnell los. Und das sagt dir einer, dem genau das mit am schwersten gefallen ist. In 14 Tagen sieht die Welt schon ein ganzes Stück anders aus. Versprochen. Gruß Fußgänger. Und in deinem Fall: Sag einfach die Wahrheit über dein Gehalt, sollte es zu hoch geschätzt werden von Seiten der Staatsanwaltschaft. Denke das Risiko lohnt sich nicht da zu tricksen, weil du eh nur 50% arbeitest und sich daran dann die Höhe der Tagessätze berechnet: 30 Tagessätze sind 1 Monatsgehalt netto. Nichts für ungut, aber: Deine Ratschläge hier würde ich nicht befolgen. Erklärung siehe oben. Ist nicht böse gemeint, aber du wirfst hier einiges durcheinander. Gruß Fußgänger. |
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#61
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17504 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Sag einfach die Wahrheit über dein Gehalt Warum sollte sie dieses tun?-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#62
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 103 Beigetreten: 09.01.2024 Mitglieds-Nr.: 91345 ![]() |
GruenerTeich hat Recht: Erst einmal weder anrufen noch Angaben zu Beruf oder Gehalt machen. Sollten sie dich zu hoch schätzen, kannst du es richtig stellen. Und in deinem Fall: Sag einfach die Wahrheit über dein Gehalt,
sollte es zu hoch geschätzt werden von Seiten der Staatsanwaltschaft. Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 28.03.2025, 22:25
Bearbeitungsgrund: Zitate und Urheber erkennbar gemacht
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#63
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 25.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92424 ![]() |
Könnt ihr euch vorstellen, dass die Polizei von dem Fall einer notwendigen Verteidigung, sprich, dass ich einen Pflichtverteidiger verlangen kann, spricht, weil ich einen Wert über 2 Promille habe und rein theoretisch (!) eine Freiheitsstrafe drohen könnte? Ich bin gerade so im Schockzustand. Ich zittere seit 2 Stunden, habe Kaltschweiß. Wenn man Paragraph 140 eingibt, kommen nur schwerwiegende Straftaten bzw. wird geschrieben, dass eine notwendige Verteidigung nur angeraten/bestimmt wird, wenn mit einer schweren Strafe (über 1 Jahr Freiheitsstrafe) zu rechnen ist. Ich kann doch nicht ernsthaft deswegen ins Gefängnis kommen, ich habe ja nicht mal einen Unfall gebaut? Ich brauche dringend Hilfe und weiß gerade gar nicht was ich machen soll.
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#64
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5674 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Aufhören zu googeln!
Edit: echt jetzt, du treibst dich vollkommen unnötig selbst in den Wahnsinn! Du brauchst keinen Anwalt, du kriegst keine Bewährungsstrafe und kommst auch nicht in den Knast! -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#65
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17504 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
@Cleopatra, Dein „Gejammer“ ist im Moment echt schwer zu ertragen…
![]() Bleiben wir doch einfach bei den Fakten: - Du hast eine Straftat (TF) begangen… Punkt aus! - Du benötigst zur Zeit keinen Anwalt… Punkt aus! - Eine Freihheitsstrafe droht Dir nicht…. Punkt aus! - Egal was Du irgendwo liest, Dir droht kein Gefängnis… Punkt aus! Konzentriere Dich bitte ausschließlich um Dein Alkoholproblem, alles andere wird den normalen Weg gehen! @MsTaxi, Du warst schneller! -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#66
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 25.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92424 ![]() |
Aber warum schreiben die dann, dass in meinem Fall eine notwendige Verteidigung nach Paragraph 140 vorliegt?
§140 StGB Zitat (1) Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt vor, wenn 1. zu erwarten ist, dass die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht, dem Landgericht oder dem Schöffengericht stattfindet; 2. dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird; 3. das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann; 4. der Beschuldigte nach den §§ 115, 115a, 128 Absatz 1 oder § 129 einem Gericht zur Entscheidung über Haft oder einstweilige Unterbringung vorzuführen ist; 5. der Beschuldigte sich auf Grund richterlicher Anordnung oder mit richterlicher Genehmigung in einer Anstalt befindet; 6. zur Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand des Beschuldigten seine Unterbringung nach § 81 in Frage kommt; 7. zu erwarten ist, dass ein Sicherungsverfahren durchgeführt wird; 8. der bisherige Verteidiger durch eine Entscheidung von der Mitwirkung in dem Verfahren ausgeschlossen ist; 9. dem Verletzten nach den §§ 397a und 406h Absatz 3 und 4 ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist; 10. bei einer richterlichen Vernehmung die Mitwirkung eines Verteidigers auf Grund der Bedeutung der Vernehmung zur Wahrung der Rechte des Beschuldigten geboten erscheint; 11. ein seh-, hör- oder sprachbehinderter Beschuldigter die Bestellung beantragt. (2) Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt auch vor, wenn wegen der Schwere der Tat, der Schwere der zu erwartenden Rechtsfolge oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann. (3) (weggefallen) Mal im Ernst. Es war richtig scheiße, was da passiert ist, aber alles hier aufgelistete ist schlimm und in der Regel wird die notwendige Verteidigung wohl (Faustregel) bei erwarteten Strafen von mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe etc. verhangen. Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 28.03.2025, 22:23
Bearbeitungsgrund: Zitat und Quelle erkennbar gemacht
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#67
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5674 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Eben drum brauchst du keinen Pflichtverteidiger, weil du unter die Punkte 1. Bis 11. nicht fällst.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#68
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17504 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Sorry @Cleopatra, auf diese Gegoogel einzugehen habe ich jetzt echt keinen Bock mehr!
Es wurde Dir alles mehrfach geschrieben was in Deinem absoluten alltäglichen(leider) und Standardfall droht…! Mehr wird nicht kommen, egal was Du noch weiter googelst! Außer dass Du hier unnötig Ressourcen bindest! -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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#69
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 25.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92424 ![]() |
Es tut mir ehrlich leid. Ich will euch sicher nicht nerven. Könnt ihr nicht verstehen, dass mich das total kirre macht? Ich hoffe sehr, dass ihr Recht habt. Und dennoch wundert mich dieses Schreiben einfach. Wäre es, wie ihr sagt "halb so wild", dann wäre es doch keine notwendige Verteidigung?!
Ich habe vorhin von einem Fall gelesen: Frau schon 3x wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt und selbst die hat beim 3. Mal keinen Pflichtverteidiger bekommen. Deshalb verstehe ich nicht, weshalb das bei mir so sein soll. Ich hatte ja nicht mal einen Unfall. Deshalb ist die Frage ganz ernst gemeint, ob ihr es euch erklären könnt, wie das kommt?! |
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#70
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17504 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Höre bitte endlich auf zu googeln!!!
Oder bist Du schon dreimal wegen einer TF rechtskräftig verurteilt worden? Nein?? Dann vergiss Deine gegoggelten Infos bitte ganz schnell!!! Zitat Könnt ihr nicht verstehen, dass mich das total kirre macht? Nein, nicht mehr da Du alle notwendigen Infos mittlerweile bekommen hast
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#71
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 71 Beigetreten: 05.03.2024 Mitglieds-Nr.: 91522 ![]() |
Ich wollte tatsächlich erst einzeln auf die 11 genannten Punkte eingehen - aber das ist die Mühe nicht wert.
Natürlich wird je nach Bundesland und Gerichtsbezirk (zum Teil deutlich) anders geurteilt, aber: Fußgänger rastet mit 1.88 in die Leitplanke ein, wird nach 315c verurteilt und erhält 50 Tagessätze. Cleopatra wird mit 2.03 erwischt und soll nun in den Bau?! Merkste selber, oder? In 2023 waren irgendwas über 30.000 MPU`en wegen Alkohol. Wenn 30.000 Menschen pro Jahr wegen ner TF in den Knast müssten, meinst du nicht das hätte man irgendwie mitbekommen? Anderes Beispiel: Ich habe grade tatsächlich Halsschmerzen und huste. Laut Google habe ich evtl. Grippe, ne Erkältung, ne Lungenentzündung, bin schwanger oder sterbe bald an Kehlkopfkrebs. Noch Fragen? Jura ist für den Laien stellenweise sehr kompliziert. Deswegen glaub denen die sich damit besser auskennen als du. In welchem Bundesland ist die Trunkenheitsfahrt denn passiert? |
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#72
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 625 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Du gehst ned in Knast und du kriegst auch keinen Pflichtverteidiger.
Und jetzt hör doch bitte das Googlen auf, bringt dich keinen Schritt weiter und macht dich noch nervöser. Gibt es denn jemanden aus der Familie mit dem du vertraut darüber reden kannst oder Freundinnen? Liest für mich so als bräuchtest du dringend reale emotionale Unterstützung. |
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#73
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 25.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92424 ![]() |
Ich kann es mir tatsächlich auch nicht vorstellen und wundere mich ja selber. Ich wohne in Sachsen.
Konkret heißt es: "Ihnen steht es nach dem Gesetz frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder keine Angaben zur Sache zu machen. Sie können jederzeit, auch schon vor dieser schriftlichen Äußerung, einen von Ihnen zu wählenden Verteidiger befragen. Bei Ihnen liegt ein Fall notwendiger Verteidigung gemäß § 140 Abs. 1 oder Abs. 2 vor. Das bedeutet, dass Sie die Beiordnung eines Pflichtverteidigers beantragen können. Unter den Voraussetzungen hat die Bestellung eines Verteidigers durch das Gericht spätestens vor der ersten Beschuldigtenvernehmung bzw. ersten schriftlichen Äußerung oder Gegenüberstellung zu erfolgen." Bezogen aufs Verkehrsrecht findet dieser Paragraph wohl häufig deswegen Anwendung: "Eine Pflichtverteidigung ist auch wegen der Schwere der Tat oder der zu erwartenden Rechtsfolgen notwendig oder wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage. Ob ein solcher Fall gegeben ist und daher Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht, ist allerdings ohne genaue Aktenkenntnis meist schwierig einzuschätzen. Gesetzlich vorgeschrieben ist jedoch, dass im Ermittlungsverfahren vor der Vernehmung des Beschuldigten ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden muss, sofern ersichtlich ist, dass der Beschuldigte sich nicht selbst verteidigen kann." Ich hoffe, dass es in diesem Fall nicht wegen einer zu erwarteten Freiheitsstrafe von 3 Jahren ist, sondern weil ich über 2 Promille hatte (wenn auch knapp) und die Sachlage somit (rein theoretisch) schwieriger sein könnte - Stichwort Schuldfähigkeit oder nicht. Es ist echt verrückt, ich hoffe, dass die das einfach standardmäßig ab 2 Promille da rein schreiben. |
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#74
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 71 Beigetreten: 05.03.2024 Mitglieds-Nr.: 91522 ![]() |
Liest für mich so als bräuchtest du dringend reale emotionale Unterstützung. Dachte ich mir auch gerade. Wenn dieser jemand am besten auch noch Jurakenntnisse hat, umso besser. Dann wirst das selbe hören wie hier. Ich kann es mir tatsächlich auch nicht vorstellen und wundere mich ja selber. Ich wohne in Sachsen. Konkret heißt es: "Ihnen steht es nach dem Gesetz frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder keine Angaben zur Sache zu machen. Sie können jederzeit, auch schon vor dieser schriftlichen Äußerung, einen von Ihnen zu wählenden Verteidiger befragen. Ist die Standardbelehrung, die du hoffentlich auch schon durch die Polizisten vor Ort bekommen hast. Wenn jetzt noch der Hinweis auf einzelne Beweiserhebungen gekommen wäre, wäre es sogar eine gute Belehrung. Aber darum geht`s hier nicht. Ich kann es mir tatsächlich auch nicht vorstellen und wundere mich ja selber. Ich wohne in Sachsen. Bezogen aufs Verkehrsrecht findet dieser Paragraph wohl häufig deswegen Anwendung: "Eine Pflichtverteidigung ist auch wegen der Schwere der Tat oder der zu erwartenden Rechtsfolgen notwendig oder wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage. Ob ein solcher Fall gegeben ist und daher Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht, ist allerdings ohne genaue Aktenkenntnis meist schwierig einzuschätzen. Gesetzlich vorgeschrieben ist jedoch, dass im Ermittlungsverfahren vor der Vernehmung des Beschuldigten ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden muss, sofern ersichtlich ist, dass der Beschuldigte sich nicht selbst verteidigen kann." Ich hoffe, dass es in diesem Fall nicht wegen einer zu erwarteten Freiheitsstrafe von 3 Jahren ist, sondern weil ich über 2 Promille hatte (wenn auch knapp) und die Sachlage somit (rein theoretisch) schwieriger sein könnte - Stichwort Schuldfähigkeit oder nicht. Trifft bei dir alles nicht zu. Schwere der Tat? Was denn für eine schwere? Hattest du zufällig noch 5kg Koks im Kofferraum? Nein? Na, dann mach dir mal keine Gedanken wegen irgend einer schwere. Zu erwartende Rechtsfolgen? Also wenn du schon google fütterst, dann mit der Frage. Was real bei raus kommt, wurde dir hier mehrfach genannt. Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage? Bei einer TF? Die jedes Jahr > 30.000 mal passiert? Sich selbst nicht verteidigen können? Du? Wieso nicht? Und ich denke, der Polizeibeamte hat einfach (in Hektik) das Falsche angekreuzt. Die Polizei entscheidet so etwas nämlich gar nicht Genau so ist das. Streifenpolizisten schreiben so gut wie nichts als Freitext. Da sind die Textbausteine via ankreuzen auszuwählen. Einmal nen Häckchen zu viel und schon kommt das dabei raus. Da es ein 0815 Standardfall ist, wurde der noch schnell vor der Frühstückspause ungeprüft raus geschickt. Wette ich drauf. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14066 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
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Beitrag
#76
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 625 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Und ich denke, der Polizeibeamte hat einfach (in Hektik) das Falsche angekreuzt.
Die Polizei entscheidet so etwas nämlich gar nicht |
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#77
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 25.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92424 ![]() |
Meint ihr, ich solle da Montag mal anrufen? Wie soll ich mich die nächsten 2-3 Monate, bis ich mal mein Strafmaß erhalte, ruhig sein?
Ihr merkt es schon: Mein generelles Problem ist, dass ich immer vom Schlimmsten ausgehe. Das liegt zu einem gewissen Teil aber auch an meiner Vergangenheit, da das Schicksal oft eingeschlagen hat. Kleine Anekdote von der Tatnacht: Die Polizisten wollten mich ins KH X bringen zur Blutentnahme. Da bin ich im Auto schon zusammengebrochen und habe stark geweint. Im KH X war ich nämlich vor 22 Jahren das letzte Mal, kurz bevor meine Mama dort gestorben ist (Suizid nach schwerer Krankheit). Das tat ihnen leid. Also meinten sie, dass wir ins KH Y fahren (Uniklinik), da habe ich mich dann gar nicht mehr eingekriegt. Dort war ich nämlich vor 2 Jahren das letzte mal, als ich meinen Papa nach einer Lungenembolie in der Rechtsmedizin sehen und mich verabschieden durfte. Wir sind dann ins Krankenhaus x gefahren, nachdem die Polizisten kurz angehalten und sich beraten haben. Ich glaube, die waren auch ein bisschen überfordert mit mir und meiner Emotionalität. Meine Schwester steht mir immer zur Seite, die ist aktuell nur in Belgien im Urlaub. Wir haben heute Abend auch telefoniert und sie hat mir den Kopf gewaschen - und zwar gehörig. Aber wenn ich mich einmal in etwas reinsteigere ... Und hier geht es ja nicht um eine Ordnungswidrigkeit oÄ, sondern richtig schlimme Sachen. |
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Beitrag
#78
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 71 Beigetreten: 05.03.2024 Mitglieds-Nr.: 91522 ![]() |
Ruf da nicht an. Die notwendige Verteidigung liegt bei dir nicht vor. Hier schreiben dir Menschen, die judikativ und exekutiv mit der Materie zu tun haben. Glaub es uns halt einfach.
Das es das Leben nicht immer gut mit dir gemeint hat, tut mir leid für dich. Es ändert aber nichts an den vorliegenden Tatsachen. Dafür, dass du einen Filmriss hattest, weißt du noch ziemlich viel von dem, was du den Polizisten erzählt hast. Richtig schlimme Sachen weil es keine Owi ist? Bei einer Trunkenheitsfahrt? Eine richtig schlimme Sache? Du bist ein Aktenzeichen auf einem Aktendeckel. Mehr nicht. Bei den richtig schlimmen Sachen würdest du jetzt in U-Haft sitzen und nicht hier schreiben. Punkt. Tu dir selbst nen Gefallen. Geh schlafen. Schlafmangel führt u.a. dazu, dass man nicht mehr klar denken kann. Ich meine das nicht abwertend. Ich bin raus für heute. Alle wichtigen Infos wurden hier bereits mehrfach geschrieben. Wenn es um inhaltlich neues geht, steige ich gern wieder mit ein. |
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#79
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 625 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Unbegründete Angst entsteht, wenn das Gehirn eine Situation hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit falsch einordnet. Sieht man bei dir exzellent, für dich ist eine Trunkenheitsfahrt eine schlimme Sache, für die man ins Gefängnis geht.
Für die Strafjustiz ist sie das nicht. Da bist du am unteren Rand in einem Bereich, in dem der Staatsanwaltschaft sich fünf Minuten mit dir beschäftigen wird. Du gehst nämlich nicht in Knast! Unter keinen Umständen. Daher rate ich dir auch, NICHT bei der Polizei anrufen. Dein Gehirn würde ganz banale -neutrale- Informationen nicht neutral, sondern negativ gefährlich bewerten. Die Angstspirale setzt sich fort. Was gegen Angst hilft, ist wirklich das Schlimmste Szenario mal schriftlich aufzuzeichnen. Also du gehst in Knast, was passiert denn alles, wie fühlst du dich dann etc. Also wirklich mal geordnet durchspielen. Aufschreiben. Dann merkt das Gehirn oft schon, dass das alles Unsinn ist. Angst vergeht nämlich, Angst wird nicht immer schlimmer (das denken die Betroffenen aber) Wenn du dazu seelisch noch nicht in der Lage bist, hilft auch ein Perspektivwechsel -angestoßen durch einen Dritten. Wenn es die Freundin nicht schafft, dann vielleicht der Arzt oder notfalls die Telefonseelsorge. Dies sei gesagt. MsTaxi möge mich korrigieren, wenn ich hier Unsinn oder gefährliche Tipps geschrieben habe. |
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#80
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 30 Beigetreten: 12.02.2025 Wohnort: Thüringen Mitglieds-Nr.: 92348 ![]() |
Mach Dir keine Gedanken über eine mögliche Bewährung-/Freiheitsstrafe, Du hast niemanden direkt in Gefahr gebracht und hattest auch keinen VKU, dein größeres Problem wird die bei Dir zu vermutende Problemtiefe.
Ich habe auch 2,2‰ (BAK 1,96, 1,97, 1,98‰) gepustet und ein Drugwipe S5 Test war positiv auf Kokain aber im Blut zum Glück nichts. Ich habe aber eine Parkausschranke zerstört und anschließend einen Torpfosten/Poller mit meinem FZG umgemäht, hätte da jemand gestanden hätte er es mit Sicherheit nicht überlebt. Trotzdem bekam ich jetzt „nur” 11 Monate Sperre und 2400€ Strafe, zu meinem Entsetzen muss ich vermutlich nicht einmal den Schaden im Parkhaus bezahlen, keine Verhandlung nur Strafbefehl und Urteil rechtskräftig seit dem 26.02. also nur zwei Monate. Tattag war der 21.12.24 in Thüringen Caritas und Diakonie wurde mir auch von Personen in meinem Umfeld empfohlen, allein von den Kosten sehr viel besser und hier möchte man auch dem Mensch helfen. Nur als Beispiel vom VP vom TÜV Thüringen wurde ich begrüßt mit „Geld dabei!?” muss alles nichts bedeuten aber das restliche Gespräch ging auch weniger um mich, für sowas braucht man keine 100€ hinlegen, dass war gratis Infoabend Wissen. ![]() -------------------- Nie kłam, kochanie!
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#81
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5674 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
@gruenerTeich
Ich habe da überhaupt nichts zu korrigieren oder zu verbessern. Die Technik ist auch nicht gefährlich, vorher hört man nämlich auf, Angst zu haben. Zudem möchte ich wetten, dass @Cleopatra in ihrem Freundes- oder Kollegenkreis garantiert jemand kennt, der schon mal den Lappen weg hatte. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#82
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 25.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92424 ![]() |
Ja, meine beste Freundin. Damals, zu Studentenzeiten, ist sie nach einer Party mit dem Rad nach Hause. Ich weiß den Promillewert nicht, aber, dass sie auch kein Auto mehr fahren durfte (hatte auch keins) und dass sie zur MPU musste. Die haben sie mit zur Wache und dort Blut genommen. Daraufhin ist sie, betrunken wie sie war, wieder aufs Rad gestiegen und wollte zur nächsten Party fahren. Die Polizisten sind hinterher und haben sie wieder eingesackt. War ihr super unangenehm und peinlich. Ich weiß auch noch, dass sie bzw. ihre Eltern dann eine ordentliche Geldstrafe zu halten hatten. Ich habe sie dafür auch nie verurteilt bzw. befürchtet, dass sie ins Gefängnis muss.
Mein Problem ist gerade, dass ich seit 1 Woche nicht schlafen kann (werde mir nachher in der Apotheke mal etwas zur Unterstützung kaufen) und auch nicht mehr esse, habe schon 4kg weniger, wobei, bedingt durch meine Größe, schon sehr wenig wiege. Dadurch kann ich auch kaum klar denken. Lieber Fußgänger, an das Prozedere mit der Polizei und im KH kann ich mich tatsächlich schemenhaft ganz gut erinnern. Ich wurde 01:30 Uhr aus dem Verkehr gezogen. 23:50 Uhr habe ich einer guten Freundin ein Foto und eine Nachricht geschickt. Daran kann ich mich nicht mehr erinnern. Ich weiß auch nicht, unter welchen Umständen ich meine Freundin verlassen habe, wieso ich ins Auto gestiegen bin, nichts. Meine Erinnerung setzt ein, als das "bitte rechts ranfahren" - Signal hinter mir vermerkte. Ich denke, dass das Adrenalin da ordentlich kickte. Ich habe mich nun viel, auch hier im Forum, belesen. Es gibt ganz andere Fälle, mit Unfall, Fahrerflucht oÄ, wo die Beschuldigten gerne einen Pflichtverteidiger hätten, aber der Tenor immer ist, dass die Straftat dafür nicht schwerwiegend genug ist. Hier war auch mal ein Fall, wo eine Frau mit einer ähnlichen Promillezahl und Schlaftabletten intus erwischt wurde, nicht zum ersten Mal. Sie sollte zum Gericht und wollte einen Pflichtverteidiger, das wurde aber abgelehnt, da die Rechtslage klar und einfach ist. Das deckt sich mit dem, was ihr mit hier ratet. Für die Staatsanwaltschaft wird der Fall langweilig und Routine sein, auch ist die Rechtslage nicht kompliziert. Und deshalb bleibt die Frage, weshalb die Ermittlungsbeamte sich dazu entschieden hat, das mit in den Schreiben zu packen. Früher wäre genau so eine Situation jetzt wohl ein Fall gewesen, wo ich dann etwas getrunken hätte, um meine Sorgen und Ängste zu betäuben. Ich bin immerhin stolz darauf, dass es mir nicht schwer fällt, das jetzt hier nicht zu tun. Ich war am Donnerstag mit einer Kollegin auf einer Fortbildung in einer anderen Stadt. Dort sind wir zusammen Mittagessen gegangen. Sie fragte, ob wir nicht ein Mittagsbier trinken wollen, das verneinte ich. Als wir abends wieder zurück waren, wollte sie auch noch 1-2 Bier mit mir trinken gehen (was rein theoretisch ja auch gar nicht schlimm ist), ich habe aber abgelehnt. Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 29.03.2025, 10:57
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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#83
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5674 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Dann darfst du dir stolz auf die Schultern klopfen, dass du keinen Alkohol getrunken hast.
Warum hast du eigentlich so große Schwierigkeiten, anzunehmen, dass die Polizisten mit dem Ankreuzen dieses Textes einen Fehler gemacht haben? -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Beitrag
#84
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 25.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92424 ![]() |
Das kann ich dir gar nicht sagen. Vermutlich, weil es ein großer Zufall wäre?! Aus dem Grund überlege ich auch, dort anzurufen. Ihr habt vermutlich Recht, dass das keine so gute Idee ist. Aber ich weiß gar nicht, wie ich die Zeit bis zum Strafmaß sonst überleben soll. Mein Kind durfte in der letzten Woche so viel Video schauen wie noch nie in seinem Leben, weil ich gar nicht richtig in der Lage bin, mich adäquat zu kümmern bzw. mich 3 Stunden mit ihm hinzusetzen und zu spielen. Nachher sind wir zum Kindergeburtstag eingeladen und ich hoffe, dass ich den Kopf dadurch etwas frei bekomme.
Ab 2 Promille besteht ja rein theoretisch auch die Möglichkeit einer Freiheitsstrafe. Deshalb könnte es ja auch durchaus sein, dass es kein Fehler war, da ich zwar keinen Unfall gebaut habe, aber der Promillewert trotzdem schwerwiegend ist. Das ist gerade so ein Albtraum. Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 29.03.2025, 11:00
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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#85
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 625 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Nein, Freiheitsstrafe gibt es nicht. Ich fange jetzt auch nicht an, über die Strafzumessungsgründe zu referieren, sonst googlest du noch mehr.
Wenn sogar Fußgänger, laut Ausführung anscheinend Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft meint, ein falscher Klick kommt desöfteren vor, warum möchtest du das nicht glauben? Warum denkst du so verbissen ans Gefängnis? |
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Beitrag
#86
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14066 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Moderativer Hinweis @Cleopatra88:
Wenn Du auf den aktuellen Beitrag antworten willst, halten wir für Dich die Funktion "Antworten" bereit. Das Nutzen der Funktion "Zitieren" erzeugt ein Vollzitat des betreffenden Postings. Damit entstehen lange Beiträge, die andere hilfsbereite User lesen ohne eine Erkenntnisgewinn zu bekommen. Du verschwendest damit die Zeit anderer. Das "Zitieren" ist lediglich für das Zitieren der wesentlichen Passagen länger zurückliegender Postings gedacht. Dankeschön für das zukünftige Nutzen der Funktion "Antworten". |
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#87
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 248 Beigetreten: 01.07.2023 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 90799 ![]() |
Lass das mit dem Anruf und der Nachfrage bitte, es wird dir nichts bringen, im Gegenteil. Vermutlich hat der Ausstellende des Schreibens einen falschen Haken im Formular gesetzt, oder es fällt unter "machen wir immer so", aber es macht einfach keinen Sinn, du kannst dich höchstens - gerade wo du im Moment so aufgewühlt, und damit weniger fokussiert bist - verplappern und zusätzlich belasten.
Und bitte, bitte verabschiede dich auch vom Gedanken an die Freiheitsstrafe... versuche das, in deiner aktuellen Aufgewühltheit zu realisieren, dass du dich damit gerade nur selbst panisch machst, und dass dazu deine TF viel zu "harmlos" war, wie schon viele - sachkundige - Poster vor mir schrieben.... die gibt es in deinem Fall nicht, und ich wüsste so spontan auch nicht, dass wir das hier schon mal hatten... warum auch, es macht keinen Sinn... Ich verstehe, dass du dir - das habe ich mir in den ersten Tagen nach meinem (Eigen-)Unfall unter Alkohol damals auch - sehr viele Gedanken macht, alles an möglichen Infos versucht zu bekommen, aber mach dich nicht panisch... das bringt nichts... du bist und bleibst ein absoluter Standardfall, von dem die Justiz sehr schnell "ab sein" werden wird, einfach mit einem Strafbefehlt mit entsprechender Strafe, einer Sperrzeit, und das wars... beim Wiederbeantragen des Führerscheins wird die Fsst. mit großer Sicherheit eine MPU verlangen, okay, auch das ist normal... und nichts schlimmes, bedarf etwas Arbeit, Vorbereitung, aber das kein Hexenwerk, und allemal schaffbar.... das haben so viele vor dir... Zehntausende jedes Jahr... Wie bereits viele vor mir gesagt haben... versuch ein wenig zur Ruhe zu kommen, lass das Internet Internet sein, und lass dich dabei von fragwürdigen Aussagen weiter verunsichern, sondern konzentriere dich auf dein Leben, deine Zukunft, dein Kind, deine Familie... finde zurück in den normalen Alltag.... lenke dich ab, lass dich ablenken, rede mit vertrauten Menschen, bekomme auch mal andere Gedanken in den Kopf, und schau dann nach und nach, dass du für das kommende Jahr dein Leben ohne Führerschein organisierst... Die wichtigsten akuten Schritte hast du bereits gemacht (AN angeschoben & dem Alkohol entsagt, und natürlich Hilfe gesucht), alles andere nach und nach... du hast dazu noch viel Zeit... wie weiter oben schon mal jemand schrieb, das ist kein Sprint, sondern ein Marathon.... also ganz geordnet ein Schritt nach dem anderen, nicht alles zugleich... Hoffe, die Kinder heute können dich ein wenig auf andere Gedanken bringen... in den Alltag zurück bringen... versuch, dass zuzulassen... das schaffst du..! |
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#88
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5674 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Ab 2 Promille besteht ja rein theoretisch auch die Möglichkeit einer Freiheitsstrafe. Deshalb könnte es ja auch durchaus sein, dass es kein Fehler war, da ich zwar keinen Unfall gebaut habe, aber der Promillewert trotzdem schwerwiegend ist. Das ist gerade so ein Albtraum. Zu einem Albtraum machst du dir die Sache aktuell selbst, sorry, dass ich das so sagen muss. Ich habe gerade eine Klientin, die hat einen Unfall gebaut mit in etwa derselben Promillezahl wie du. Die Sperrfrist waren 12 Monate und die Geldstrafe 30 TS, der Unfall war eindeutig alkoholbedingt. Von einer Gefahr, im Knast zu landen, natürlich keine Spur. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#89
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 12.03.2022 Mitglieds-Nr.: 89376 ![]() |
Ihr macht euch alle viel zu viel Gedanken. Erst mal abwarten was alles für Briefe per Post kommen. Das kann alles eine weile dauern. Es macht doch keinen Sinn sich jetzt verrückt zu machen. Es wird eine MPU kommen soviel ist sicher. Oder man wartet 15 Jahre ,und beantragt dann den Führerschein. Dann ist keine MPU mehr erforderlich. Muss jeder für sich selber entscheiden. Ich bin diesen Weg gegangen und habe es nicht bereut. Sicherlich es ist eine ganz schön lange Zeit aber man erspart sich Geld und Ärger. Denn es ist nicht sicher ob eine MPU beim ersten mal bestanden wird. Auch die Abstinenznachweise kosten Geld und und und. Man muss sich das ausrechnen wie man am besten voran kommt. Ich habe mich damals für das warten entschieden und habe es im nachhinein nicht bereut. Habe noch vor Neubeantragung des Führerscheines die Führerscheinakte bereinigen lassen und gut war es.
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#90
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 30 Beigetreten: 12.02.2025 Wohnort: Thüringen Mitglieds-Nr.: 92348 ![]() |
Aus dem Grund überlege ich auch, dort anzurufen. Ihr habt vermutlich Recht, dass das keine so gute Idee ist. Aber ich weiß gar nicht, wie ich die Zeit bis zum Strafmaß sonst überleben soll. Mein Kind durfte in der letzten Woche so viel Video schauen wie noch nie in seinem Leben, weil ich gar nicht richtig in der Lage bin, mich adäquat zu kümmern bzw. mich 3 Stunden mit ihm hinzusetzen und zu spielen. Nachher sind wir zum Kindergeburtstag eingeladen und ich hoffe, dass ich den Kopf dadurch etwas frei bekomme. Was genau erhoffst du Dir? Die Polizei hat nicht die Aufgabe dir die rechtlichen Konsequenzen deiner Tat zu erklären, dies ist Aufgabe des Gerichts und hierauf hast Du erstmal keinen wirklichen Einfluss. Vertraue auf das Wissen der Menschen hier im Forum und nutze deine Kraft für deine Problembewältigung und dein Kind, dass ist jetzt wichtig nichts anderes. Nachher kannst Du ja auch aktiv ein Gespräch mit jemandem suchen vielleicht, hatte einer der Anwesenden schon eine ähnliche Situation. In meinem Fall war mir wichtig mit anderen darüber zu reden was passiert ist und wieso es meiner Meinung nach hierzu kommen konnte, es ergeben sich dann teils gute Gespräche die Dich wirklich voran bringen, für mich war es auch schwierig zu akzeptieren bei einigen nun als Säufer dazustehen aber es ist deren Ansicht und ich kann alle mit meinen künftigen Handeln davon überzeugen dass es nicht so ist, die meisten auch ich selbst habe es geglaubt ein Alkoholiker/Alkoholproblem besteht wenn man täglich trinkt, dem ist aber nicht so. Ich habe bis vor kurzem mein Problem nicht erkannt, ich dachte ich hätte bisher alles richtig gemacht aber habe ich nicht, es war mir auch nach meiner TF nicht möglich es selbst zu erkennen, richtige Impulse hier im Forum haben mir hier den richtigen Anstoß gegeben. Ab 2 Promille besteht ja rein theoretisch auch die Möglichkeit einer Freiheitsstrafe. Deshalb könnte es ja auch durchaus sein, dass es kein Fehler war, da ich zwar keinen Unfall gebaut habe, aber der Promillewert trotzdem schwerwiegend ist. Das ist gerade so ein Albtraum. Blödsinn! Es lässt nur vermuten dass hier ein größeres Problem besteht, dieses gilt es jetzt anzugehen und eine Veränderung zu schaffen. -------------------- Nie kłam, kochanie!
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 12.02.2023 Mitglieds-Nr.: 90405 ![]() |
Ich hoffe, dass es in diesem Fall nicht wegen einer zu erwarteten Freiheitsstrafe von 3 Jahren ist, sondern weil ich über 2 Promille hatte (wenn auch knapp) und die Sachlage somit (rein theoretisch) schwieriger sein könnte - Stichwort Schuldfähigkeit oder nicht. Es ist echt verrückt, ich hoffe, dass die das einfach standardmäßig ab 2 Promille da rein schreiben. Ich schließe mich meinen Vorrednern an mit der Einschätzung, dass Du in keiner Weise irgendeine Form von Freiheitsstrafe bzw. Gefängnis zu erwrten hast. Was aber deutlich wahrscheinlicher sein wird, werden disziplinarische bzw. arbeitsrechtliche Konsequenzen aufgrund Deiner Besäufnisfahrt sein: Nicht alle Tätigkeiten als Beamter sind diesbezüglich kritisch einzuschätzen, aber gerade im militärischen, polizeilichen und pädagogischen Bereich wird schwerer Drogenmißbrauch in Tateinheit mit Straffälligkeit (also so wie bei Dir) überhaupt nicht gerne gesehen. Da werden wegen solchen Sachen auch langjährige Beamte entlassen bzw. deren Beamtenstatus widerrufen. Das mag aber auchz.B. bei einem Finanzbeamten ganz anders bewertet werden und relevant sein. Aber Du bist halt pädagogische Lehrkraft mit sehr großer Vorbildfunktion für Deine Schüler:innen, und da möchte wirklich niemand, weder Schulbehörde noch Eltern, dass da irgendein drogenmißbräuchlicher Suffkopf vorne an der Tafel steht, der sternhagelvoll und damit lebensgefährlich im Straßenverkehr rumgondelt, überhaupt nicht in der Lage ist, sich an die grundlegendsten Verkehrsregeln zu halten, ein somit sehr antisoziales gesellschaftliches Verhalten aufweist und dann in seiner Vorbildsfunktion auch noch Heranwachsende vernünftig aufs Leben vorbereiten soll. Da schauen die Behörden zum Glück nochmal sehr genau hin, ob die entsprechende Person aufgrund solcher Straftaten für ihre Tätigkeit als Lehrer charakterlich geeeignet ist. Und das begrüße ich auch sehr. |
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#92
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5674 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Schön, dass du das tust, nur sind die möglichen Konsequenzen bei Erstätern im Freizeitbereich weit von einer Entlassung aus dem Dienst entfernt. Zum Glück.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 625 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Um Drogen im Sinne des BtmG geht es nicht, da ist in der Tat in sicherheitsrelevanten Bereichen der Ofen schnell aus.
Der Rest ist einfach nur sträflich falsch. Jetzt sollte man vielleicht hier mal moderativ eingreifen, bevor noch mehr Müll geschrieben wird, der die aufgewühlte TE noch wahnsinnig macht. |
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#94
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5674 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Gute Idee!
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14066 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Halten wir mal moderativ als Konsens fest:
Es gibt für diese Trunkenheitsfahrt keine Freiheitsstrafe! Daher bitte auch keine weiteren Vertiefungen, Rückfragen, Einzelfälle oder sonstiges zum Thema Freiheitsstrafe |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 12.02.2023 Mitglieds-Nr.: 90405 ![]() |
Schön, dass du das tust, nur sind die möglichen Konsequenzen bei Erstätern im Freizeitbereich weit von einer Entlassung aus dem Dienst entfernt. Zum Glück. Wohl eher nicht: Gib gerne mal in der Suchmaschine Deines Vertrauens in Kombination die Suchworte "Alkoholfahrt Lehrer Entlassung" ein. Da wirst Du sehr viel finden, was Deiner Einschätzung mehr als deutlich widerspricht. Vor allem bei einer so hohen Promillezahl. Interessant wird es übrigens, wenn man als Straftäter und Beamter solche Straftaten nicht seinem Dienstherrn meldet, und das dann später durch Zufall etc. herauskommt. Dann kann das Vertrauensverhältnis zwischen Beamte und Dienstherrn durchaus und möglicherweise nachhaltig und unwiderruflich geschädigt sein, mit allen dazu entsprechenden beruflichen Konsequenzen. Nur als einschätzende Info meinerseits, falls die Frage kommen sollte, ob man als Betroffener diese Staftat dienstlich melden sollte. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 625 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Was für ein Unsinn. Sagt dir jeder Kommentar zum Disziplinarrecht. Hast du da Artikel aus dem letzten Jahrtausend gelesen?
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Beitrag
#98
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17504 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Da werden wegen solchen Sachen auch langjährige Beamte entlassen bzw. deren Beamtenstatus widerrufen. Was für ein hanebüchener geschwurlbeter Quatsch mit Soße! ![]() Ich war lange Zeit mit der Bearbeitung von Disziplinarsachen zuständig. In keinem Fall (!!) wurde bei einer folgenlosen TF, egal wie hoch die Promillezahl war, über Maßnahmen der „großen Disziplinargewalt“ überhaupt nur nachgedacht. Maßnahmen der „kleinen Disziplinargewalt“ sind möglich und werden wahrscheinlich auch kommen, diese haben aber weder Auswirkungen auf das Beschäftigungsverhältnis, noch finanzielle Auswirkungen. -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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Beitrag
#99
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13796 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Hallo @Cleopatra88, hast du dich schon hingesetzt, inzwischen einmal das größtmögliche Ergebnis deines Angstausflugs notiert? In allen Einzelheiten? Du hast Angst, große Besorgnis. Okay. Unangenehm. Nur, du hast diese Gefühle, bist nicht dieses Gefühl! Gleichbedeutend du muss nicht danach handeln! Also auch nicht auf der Polizeiwache anrufen, um vermeintlich mehr Klarheit als Sicherheit zu erhalten.
Außerdem, je wie unbedarft, verängstigt du so ein Gespräch führen würdest, am Ende könnte u8nter Umständen dann ein Eindruck von dir vermittelt werden, der alles noch verschlimmerte; es sind da mehrfache Bestände möglich. Also lasse es. Auch dein "ich bekomme vor dem Schreck keinen Bissen hinunter" spricht doch Bände. Du reagierst übersteigert. Meine Frage an dich, warum ist dem so. Hast du das auch sonst bzw. kam das schon vor? Könnten Angst, Besorgnis oder sich um alles den Kopf machen, alles in den Raum gestellte (zu prüfende) Vermutungen (statt Zuweisungen) zusammen mit deinem sonstigen Verantwortungsgefühl und Engagement nicht in gewissen Maße eine Konsumursache gewesen sein? Ein in Gestalt von Feiern gekleidetes Entlastungstrinken? Oder ist die Angst jetzt durch die noch nicht konkretisierte Strafe getragen. So ein "wehe wenn Vater nach Hause kommt"? Bist du so erzogen worden? Für die kommende MPU musst du so oder so an deine Konsumgründe heran. Mit dem Lösen dieser verhinderst du als ein Baustein auch zukünftige Fahrten. Ohne neue Fahrt keine neue Angst vor Strafe. Außerdem ist das Arbeiten an und in sich ein Tue-Programm. Anders als eine Angststarre. Hast du einen Menschen, der bei dir vorbeikommt, dem du dich anvertrauen kannst. Der dir jetzt die Hände gibt? Dem du ansehen kannst, dass er/sie deine Angst für übersteigert hält? Anderes Feld. Meinst du nachdem unser Staat so richtig richtig viel Geld in deine Ausbildung gesteckt hat, will er dich loswerden? Tschüss, bewerben sie sich nie wieder auf einen Posten im Staatsdienst? Ehrlich, so dumm ist unser Staat nicht. Vielleicht wird das zu führende Gespräch "mit ihm" nicht in allen Teilen ganz angenehm, der Rüffel wird auch noch schriftlich festgehalten. Nur erwachsen daraus auch Chancen. Für beide. Also auch für dich, @Cleopatra88. Am Ende könnte ja auch eine Ansprechpartnerin für Alkohol und Drogen für die Kollegen und den Staat dabei herausspringen. Für dich ist es so, durch den frühen Fehler hättest du zukünftig zurück betrachtet das Schlimmste schon hinter dir. Andere Kollegen beginnen vielleicht bei den Korrekturen mit einer Weinschorle die sich über die Jahre zu zwei Flaschen Wein ausweitet. Du hast alle Chancen, dass dieses dir nicht (mehr) passiert. Wenn du jetzt an dir arbeitest. Angst fokussiert, verengt das Blickfeld. Also hilft es gegen Angst, das Blickfeld wieder zu weiten. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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#100
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 71 Beigetreten: 05.03.2024 Mitglieds-Nr.: 91522 ![]() |
@Oiltron
Totaler Quatsch. Sorry, kann man aber anders nicht sagen. Habe grade die von dir genannten Schlagwörter in die Suche eingegeben und so gar nichts gefunden, was zu dem von dir beschriebenen Ergebnis führt. Woher nimmst du deine Expertise wenn ich fragen darf? Melden würde ich es tatsächlich auch (und habe ich auch) - was ich Cleopatra - auch per PN - nahegelegt habe. Ich selbst, Ermittlungsbeamter bei einer Bundesbehörde, kann da nicht nur mit Expertise, sondern mit eigenem Beispiel dienen. Habe die Tage die Absehensverfügung bzgl. Disziplinarmaßnahme bekommen. Dort ist hervorragend auf mehreren Seiten erklärt, warum, weshalb, wieso (nicht). Der §14 BDG ist da recht eindeutig. Selbiges gilt für das Sächsische Disziplinarrecht (dort ebenfalls § 14). Und von einer Entfernung aus dem Dienst eines Lebzeitbeamten sind wir da gaaaanz weit weg. Ich bin als Ermittler natürlich auch Waffenträger, stehe also nicht "nur" (bitte nicht falsch verstehen - ist kontextbezogen) an einer Tafel und vermittele wissen, sondern muss im Zweifel innerhalb Sekundenbruchteilen entscheiden, ob ich meine Waffe gegen Leib und Leben einsetze und damit ersteres ggf. nachhaltig schädige oder letzteres im Zweifel für immer beende. Nicht nur, dass ich nicht aus dem Dienst entfernet wurde - es wurde nicht einmal ein Diszi verhängt. Grunde stehen im erwähnten § 14. Meine Waffe habe ich auch nicht abgegeben, sondern weiterhin an allen diesbezüglichen Sonderdiensten teil genommen. Auch an Einsätzen (wenn auch weniger - dies aber aus Gründen die hier keine Rolle spielen). Eine einmalige Entgleisung bezogen auf eine legale Droge, stellt bei einem sonst vorbildlichen Beamten gerade keinen Vertrauensverlust dar. Das ist auch gut und richtig so, auch wenn dir das augenscheinlich nicht passt. Ich gehe mit, wenn es um "verbotene" Drogen im Sinne des BtmG geht. Das stellt - zumindest in meinem Arbeitsbereich - einen Kernverstoß dar. Auch ist mir aus meiner Schulzeit ein Lehrer bekannt, der mehrmals den Führerschein wegen Suff weg hatte. Ging dann nach Jahren altersbedingt in den Ruhestand. Wenn du also so gar keine Expertise in diesem Bereich hast, dann, mit Verlaub, bleibt mir nichts anderes übrig, als das von dir geschriebene unter "viel Meinung bei wenig Ahnung" zu subsumieren. @Cleopatra Lass dich hier nicht von solchen Postings verunsichern. Wie bereits mitgeteilt, kann ich dir die Absehensverfügung zur Verfügung stellen. Es handelt sich bei den Polizisten die dich angehalten haben bzw. dir dieses Schreiben geschickt haben auch nicht um Kriminal- bzw. Ermittlungsbeamte, sondern um "Sachbearbeiter im Wach- und Wechseldienst". Die haben halt andere Aufgaben und arbeiten viele dieser (auch hier keine Wertung an dieser Stelle) 0815 Delikte massenweise ab. Oft Dinge, die im einfachen Strafbefehlsverfahren geklärt werden. Eben wie dein Fall der Trunkenheitsfahrt. Da ist der Verfahrensansatz ein ganz anderer und so ein Schreiben kann halt auch mal fehlerhaft sein (sollte natürlich trotzdem nicht passieren - aber es passiert täglich mehrfach in der gesamten Republik). Auch hier ein Beispiel: In meinem Verfahren hat die Sachbearbeiterin 2 (!) mal u.a. einen Antrag auf Akteneinsicht sowie weitere Beweiserhebungen meinerseits verpennt bzw. der Akte erst gar nicht nachgeheftet. Wäre das mir in einem meiner Verfahren passiert, dann hätte mein Chef mich richtigerweise durchs geschlossene Fenster geworfen. Je nach Verfahren (hier kann gruener Teich ggf. was zu sagen) können solche "Nebenkriegsschauplätze" halt auch wirklich was ausmachen in der Hauptverhandlung vorm LG. Bei ner Trunkenheitsfahrt? Juckt keinen. Ist nur für den Beschuldigten ärgerlich. Ich denke es ist wirklich wichtig, dass du dich mal ordentlich ausschläfst. Du wirst weder deinen Job verlieren, noch eine JVA von innen begutachten. Ich würde vorschlagen , dass du zusammen mit den Usern hier deine Zeit und Energie für sinnvollere Dinge nutzt nach einer ordentlichen Mütze schlaf. Zum Beispiel für den Kurzfragebogen. Trennung: Bezüglich meines Kommentares zum "Filmriss": sollte nicht suggestiv rüber kommen. Du kannst ja in einer ruhigen Minute mal aufschreiben, an welchen Zeitraum du keine Erinnerung mehr hast und was du - wenn auch schemenhaft - noch weißt. Wird später für dich ggf. im Zuge deiner Vorbereitung/Aufarbeitung der Geschehnisse des Tattages wichtig. Darauf wollte ich hinaus. Gruß Fußgänger. Der Beitrag wurde von Fußgänger. bearbeitet: 29.03.2025, 14:59
Bearbeitungsgrund: Moderativer Hinweis
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 08:38 |