... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

2 Seiten V   1 2 >  
Reply to this topicStart new topic
> TF mit 2,25 ‰ - MPU sogar legal umgehen?
Van_Damme
Beitrag 22.03.2025, 09:57
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 9
Beigetreten: 22.03.2025
Mitglieds-Nr.: 92422



    
 
Hi,

auch hier würde ich sehr gerne eure Meinung zum folgenden Thema wissen.

Ich hatte am 02.03.2025, von Samstag auf Sonntag, eine Trunkenheitsfahrt mit 2,25 Promille.
Ich war beim Rechtsanwalt. Der sagte mir, dass es vielleicht sogar die Möglichkeit gibt die MPU legal zu umgehen!
Wenn der Richter in der Hauptverhandlung feststellt, dass der Angeklagte nicht mehr als zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet anzusehen ist, dann hat sich die Führerscheinstelle dem anzuschließen und keine MPU anzuordnen.

Habt ihr so einen Fall schon mal erlebt?

Ansonsten wäre die Überlegung die MPU Vorbereitung ganz ohne Abstinenz machen zu können.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
gruenerTeich
Beitrag 22.03.2025, 10:02
Beitrag #2


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 625
Beigetreten: 24.05.2023
Mitglieds-Nr.: 90691



Kurz und knapp: Vergiss es. Theoretisch ist das vielleicht möglich, praktisch ist es wahrscheinlicher, dass die Staatsanwaltschaft die Akte verliert.

Und MPU ohne Abstinenz vergisst du besser auch ganz schnell
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Van_Damme
Beitrag 22.03.2025, 10:31
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 9
Beigetreten: 22.03.2025
Mitglieds-Nr.: 92422



Hmm...

also mein Anwalt konnte mir nachweisbar die Fälle zeigen, wo es geklappt hat. Und die entsprechenden Gesetzesvorschriften.
Ich gebe Bescheid, wie sich das in meinem Fall entwickelt.

Bzgl. MPU ohne Abstinenz habe ich jetzt auch einige Erfahrungsberichte gesehen, wo über 2 Promille gar keine Abstinenz notwendig war.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
jan47
Beitrag 22.03.2025, 10:38
Beitrag #4


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 465
Beigetreten: 01.05.2020
Wohnort: Polen
Mitglieds-Nr.: 86793



Das ist möglich aber braucht gute Argumente um den Richter zu überzeugen, dass du wieder geeignet bist ein Fahrzeug zu führen. Also besuchte Kurse, Abstinenz, etc. Kommt auch auf den Richter an, manche schreiben sowas nie rein, manche häufig.

Unterm Strich ist das keine verlässliche Strategie, kann aber sehr wohl klappen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
gruenerTeich
Beitrag 22.03.2025, 10:38
Beitrag #5


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 625
Beigetreten: 24.05.2023
Mitglieds-Nr.: 90691



Hatten die anderen Fälle auch alle >2 Promille und weiter fröhlich gesoffen? Hat dir dein Anwalt auch von den Folgen erzählt, die eintreten, wenn dieses Vorhaben schief geht?

Die Gesetztesvorschriften brauchst du mir nicht zeigen, die kenne ich schon selbst.

Ich weiß, dass das Gesetz dies zulässt. Allerdings braucht man hier schon so viel Überzeugungsarbeit und das Glück den richtigen Richter zu ziehen, da ist die MPU der sichere Weg.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Fietser
Beitrag 22.03.2025, 10:58
Beitrag #6


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 248
Beigetreten: 01.07.2023
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 90799



Man soll auch schon Pferde kotzen gesehen haben... aber im Ernst...
Es mag sicher theoretisch die Möglichkeit geben, dass sowohl die eine, als auch die andere von dir angenommene Möglichkeit besteht, und du damit sogar Erfolg haben könntest, die Wahrscheinlichkeit ist aber sehr verschwindend gering, und es müssen schon wirklich sehr besondere Umstände vorliegen (ob nun auf Seite des Täters, oder auf der Gutachterseite...). Da dürfte es vermutlich fast schon erfolgsversprechender sein, Lotto zu spielen, in der Hoffnung, mit dem Gewinn den Rest des Lebens Taxi fahren zu können...

Für die MPU-Begutachtung gibt es Kriterien, anhand derer ein Gutachter entscheiden muss, er hat zwar einen gewissen Spielraum, aber beim genannten BAK - ohne die sonstigen Umstände zu kennen - liegt Abstinenzfreiheit schon sehr sehr fern...
Die Kriterien in Bezug auf Alkohol findest du übrigens in zusammengefasster Form hier: <Klick> und die sind da recht eindeutig...

davon abgesehen... ist eine der Zwecke der MPU, eine Verhaltensänderung beim Täter, dir, zu induzieren, so dass du einen sicheren und verantwortungsvollen Konsum erlernst (oder diesen komplett einstellst, wenn das nicht zielführend ist...), so dass eine solche Fahrt - im Sinne der Sicherheit aller anderen Verkehrsteilnehmer - zukünftig nicht mehr vorkommt. Ein BAK von 2.25 Promille erreichst du normalerweise auch nur mit einem "gewissen Training", Menschen, die einen gesellschaftlich üblichen Konsum pflegen, liegen hier schon besinnungslos in der Ecke, oder umarmen die Porzellanschüssel...

Kurzum... freunde dich, auch wenn du das aktuell vermutlich noch gar nicht akzeptieren möchtest (reine Vermutung aufgrund deiner Eingangsfragestellung), damit an, dass die deine Gewohnheiten ändern werden musst, an dir arbeiten und deine Vergangenheit ergründen musst, und sicherlich auch zumindest eine gewisse Abstinenzphase einhalten werden musst, wenn nicht - was nicht unwahrscheinlich ist, aber in Abhängigkeit deiner individuellen Vorgeschichte und der Qualität dessen, wie du deine Vergangenheit aufgearbeitet hast, und deinen Lebenswandel darstellen kannst, anzunehmen wäre - du gleich dich mit dauerhaften Abstinenz anfreunden musst....

Wenn du dazu bereit bist, können dir hier, wenn du deine Geschichte mit uns teilen möchtest, viele User sicher auch noch den ein oder anderen Hinweis zu deiner Aufarbeitung geben, individuelle professionelle Hilfe ist hierbei sicher auch hilfreich, eine Hinweise dazu bspw. hier: <Klick>. Wie sich eine gelungene Aufarbeitung darstellt, dazu findest du im Forum so einige gute Beispiele, einfach mal etwas stöbern, ansonsten hilft natürlich auch ein Blick in Gutachten derjeniger, die in der Vergangenheit ihre MPU bestanden haben, siehe hier: <Klick>
Go to the top of the page
 
+Quote Post
thobad2001
Beitrag 22.03.2025, 15:54
Beitrag #7


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 329
Beigetreten: 31.05.2021
Mitglieds-Nr.: 88382



Hallo und Wilkommen,

ja solche Fälle gibt es.
Aber da hat der jenige bis zur Verhandlung auch einiges getan.
Gerade so was wie Absinenz Nachweise Sammeln, SHG, Psychologe etc.. .

Wenn du einfach so in eine Verhandlung gehst kannst du es zu 99,999999999% vergessen.
Der Anwalt will einfach nur dein Geld.

Auch Ohne AN nicht zu schaffen, je nach Trinkhistory vielleicht gerade noch mit Kontrolliertem Trinken.

Aber so lange du anscheind nicht im Kopf hast, dich von Alkohol zu verabschieden auch nicht für eine gewisse Zeit, da du anscheine damit ein Problem hast hast innerlich, wird es nichts mehr mit dem FS.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 22.03.2025, 16:27
Beitrag #8


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13796
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



Ich verstehe, dass liebgewordene Erinnerungen und Gewohnheiten zumindest anfänglich mit dem Konsum verbunden werden. Ich verstehe auch, dass eine FE ziemlich geschätzt wird.

Dennoch ist eine Sichtweise, wie verschaffe ich mir eine FE (bzw. rette noch eine gegenwärtige) ohne Zusatzanstrengungen viel zu kurz gedacht, bei Umsetzung zumeist auch zu kurz gesprungen. Denn mit bisherigem Verhalten wäre auch eine neue (bzw. wieder ausgehändigte) FE bald wieder weg. Denn es gäbe eine neue TF.

Du magst einwenden, nein, das passiert mir nie wieder. Ein schöner Satz und Vorsatz. Mein Nachsatz ist, wenn du die TF hättest verhindern können, hättest du das doch getan, nicht wahr? Nur du konntest es nicht! Und wirst es auch zukünftig nicht verhindern können, es sei denn du hättest dein Verhalten, damit auch deinen Konsum, massiv geändert.

Du wirst somit eine Entscheidung treffen müssen, was dir wichtiger ist. Eine FE oder deine Konsumform. Falls du dich für ersteres entscheidest, dann sage, was du bereit bist, dafür zu tun, worauf du bereit bist zu verzichten.

Ganz liebe Greet-Ings Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Reinheit
Beitrag 22.03.2025, 16:48
Beitrag #9


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1545
Beigetreten: 25.03.2016
Wohnort: Nasses Dreieck
Mitglieds-Nr.: 78460



Zitat (Fietser @ 22.03.2025, 10:58) *
…. Eine BAK von 2.25 Promille erreichst du normalerweise auch nur mit einem "gewissen Training", Menschen, die einen gesellschaftlich üblichen Konsum pflegen, liegen hier schon besinnungslos in der Ecke, oder umarmen die Porzellanschüssel...

Ich lernte früher mal das Schlagwort (um Protest zu unterbinden: ein Schlagwort, das sicher nicht imer, aber beschämend oft besser zutrift als einem lieb sein kann): Wer mit 1,3 ‰ BAK noch Auto fährt, ist kein betrunkener Autofahrer, sondern ein autofahrender Alkoholiker. Eben aus der Überlegung heraus, dass jemand, der das nicht schon häufig trainiert hat, mit dieser BAK kaum noch geradeaus gucken kann. Und wer mit 1,3 ‰ BAK „bloß“ Schlangenlinien fährt, kennt diesen Zustand sehr gut.


--------------------
Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
abstinent
Beitrag 22.03.2025, 20:56
Beitrag #10


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 145
Beigetreten: 14.09.2022
Mitglieds-Nr.: 89972



Mag Fälle geben, wo das mit der Gerichtsverhandlung funktioniert. Dies setzt aber voraus dass du dich mindestens um 180 Grad änderst und verdammt viel Glück hast.
Da du alternativ nicht mal eine Abstinenz in Betracht ziehst, dürften beide Strategien zu 100% zum scheitern verurteilt sein.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GoaGoaMPU
Beitrag 23.03.2025, 10:25
Beitrag #11


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 48
Beigetreten: 11.04.2020
Mitglieds-Nr.: 86721



Ob Dein Antwalt der richtige ist?

Du kannst ja versuchen, zweigleisig zu fahren.

Du machst 1 Jahr Abstinenznachweise und auch sonst alles auch für eine MPU erforderliche wie Selbsthilfgruppe, Verkehrspsychologe, etc.

Wenn Du mit diesen Vorleistungen in die Hauptverhandlung gehst, dann besteht eventuell eine Chance, dass der Richter Dir die MPU erspart.
Wenn nicht, dann hast Du wenigstens keine Zeit verloren und kannst die MPU schnellstmöglich absolvieren.

Abstinenznachweise wirst Du mit ziemlicher Sicherheit sowieso brauchen, 2,25 ist schon recht fortgeschritten.


Go to the top of the page
 
+Quote Post
MsTaxi
Beitrag 23.03.2025, 12:06
Beitrag #12


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5674
Beigetreten: 08.06.2011
Wohnort: Mittelhessen
Mitglieds-Nr.: 59720



Jedenfalls hat jetzt @Van_Damme alle Infos zusammen und kann sich entsprechend entscheiden, ob er alleine der Auskunft seines RA folgt oder auch hier etwas von der Schwarmintelligenz aufnimmt. Zur Frage "Abstinenznachweise unabdingbar notwendig oder nicht" will ich mich ohne Kenntnisse der Trinkhistorie eher nicht äußern. Bei der Strategie des "Kontrollierten Trinkens" müssen ja sozusagen andere Baustellen erledigt sein.

Bei 2,25‰ juppheidi, juppheida vor Gericht oder bei der MPU aufzuschlagen und auf einen süßen Welpenblick zu hoffen, dass man ganz ohne gehabte Einschränkung des Konsums davon kommt, läuft halt nicht.


--------------------
"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hornblower
Beitrag 23.03.2025, 12:45
Beitrag #13


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13799
Beigetreten: 23.12.2004
Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik
Mitglieds-Nr.: 7401



Zitat (Van_Damme @ 22.03.2025, 10:31) *
also mein Anwalt konnte mir nachweisbar die Fälle zeigen, wo es geklappt hat. Und die entsprechenden Gesetzesvorschriften.
Ich gebe Bescheid, wie sich das in meinem Fall entwickelt.

Bzgl. MPU ohne Abstinenz habe ich jetzt auch einige Erfahrungsberichte gesehen, wo über 2 Promille gar keine Abstinenz notwendig war.


Um es auf den Punkt zu bringen:

Theoretisch ist das möglich, ja.

Allerdings müssen dafür entsprechende Randbedingungen gegeben sein. Dies ist in der Regel nicht der Fall.


--------------------
Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
-----------
"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
durban
Beitrag 24.03.2025, 09:42
Beitrag #14


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19629
Beigetreten: 17.04.2005
Mitglieds-Nr.: 9339



Eine feine, aber wichtige Unterscheidung:

Der MPU entgeht man nur, wenn das Strafgericht positiv feststellt, dass der Angeklagte (wieder) geeignet ist. Wenn das Gericht nur nicht feststellt, dass der Angeklagte ungeeignet ist, reicht das nicht, um die Bindungswirkung für die Fahrerlaubnisbehörde auszulösen. Praktisch ist das nur denkbar, wenn die MPU "vorweggenommen" wird. Bei 2,25 o/oo ist das schon ambitioniert.


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Van_Damme
Beitrag 24.03.2025, 11:47
Beitrag #15


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 9
Beigetreten: 22.03.2025
Mitglieds-Nr.: 92422



So, ich wünsche einen guten Wochenstart.

Habe das Wochenende viel damit verbracht verschiedenes zum Thema zu lesen. Auch die Beiträge hier sind ja kontrovers.

Und eben gerade es geschafft nochmal am Telefon mit meinem Anwalt über alles genau zu sprechen. Er wies nochmals deutlich darauf hin, dass es jetzt in einigen Fällen geklappt hat, dass der Richter in der Hauptverhandlung den Führerschein aushändigte. Es ist für viele noch eine unbekannte / unvertraute Materie.

Natürlich passiert sowas mit einer guten Argumentation. Eine Abstinenz ist nicht zwingend ein Muss, denn letztendlich ist es noch viel wichtiger seine Einstellung zum Thema Alkohol und Fahren unter Alkoholeinfluss zu überdenken und zu verändern. So erklärte es mir auch der Verkehrspsychologe, bei dem ich im Erstgespräch war. Dieser würde mir die Teilnahme an der Verkehrspsychologischen Maßnahme bescheinigen.

Ich muss auch dazu sagen, dass ich natürlich in den letzten paar Jahren ein Problem mit Alkohol hatte. Ich verzichte natürlich auch mal für 2 - 3 Monate. Aber Ziel ist es das Kontrollierte Trinken zu machen.

Falls es nicht klappen wird die MPU zu umgehen, werde ich einfach mit der Bescheinigung vom Verkehrspsychologen in die MPU gehen. Mal gucken, wie lange dann die Sperrfrist ausfällt.

Ich kann euch gerne auf dem Laufenden halten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Krystel887
Beitrag 24.03.2025, 12:52
Beitrag #16


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 497
Beigetreten: 02.10.2023
Mitglieds-Nr.: 91073



Du hast wirklich überhaupt keine Ahnung wie das abläuft und was da auf dich zukommen wird. biggrin.gif

"Einfach mal so zur MPU zu gehen" - lol .

Viel Erfolg!

Vielleicht arbeitest du mal den Verkehrsportal-Kurzfragebogen zur MPU-Vorbereitung ab.
Dann kann dir besser geholfen werden.

Viele Grüße

Go to the top of the page
 
+Quote Post
gruenerTeich
Beitrag 24.03.2025, 12:56
Beitrag #17


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 625
Beigetreten: 24.05.2023
Mitglieds-Nr.: 90691



In welchem Oberlandesgerichtsbezirk hat sich die Tat ereignet bzw lebst du?

Wie lange wärst du bereit auf deine Fahrerlaubnis (temporär) zu verzichten?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
durban
Beitrag 24.03.2025, 12:57
Beitrag #18


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19629
Beigetreten: 17.04.2005
Mitglieds-Nr.: 9339



Zitat (Van_Damme @ 24.03.2025, 12:47) *
Er wies nochmals deutlich darauf hin, dass es jetzt in einigen Fällen geklappt hat, dass der Richter in der Hauptverhandlung den Führerschein aushändigte.


Wie gesagt, das reicht nicht, um die Bindungswirkung für die Fahrerlaubnisbehörde auszulösen.


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
gruenerTeich
Beitrag 24.03.2025, 13:11
Beitrag #19


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 625
Beigetreten: 24.05.2023
Mitglieds-Nr.: 90691



Und selbst wenn es der Tatrichter beabsichtigt hat: Die heiß gestrickten Urteilsgründe müssen revisionsfest sein und im Zweifel dem akribisch arbeitenden Verwaltungsrichter genügen.

Rechnet der Anwalt nach RVG ab oder gibt es da eine Vergütungsvereinbarung?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 24.03.2025, 13:13
Beitrag #20


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 14066
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Ja, hier wirfst Du, @Van_Damme einiges durcheinander, weil Du Dich einfach noch nicht ausreichend mit Deiner Problematik befasst hast und Informationen sehr selektiv aufnimmst.

Mal als kurzer Abriss:
Wenn Du besoffen Auto fährst und erwischt wirst, laufen zwei getrennte Verfahren: Ein strafrechtliches und ein verwaltungsrechtliches. Also Gericht und Führerscheinstelle.
Im Regelfall wird Dir das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen (die wird also geschreddert) und eine Sperrfrist verhängen, in der Dir keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
Danach wird sich die Führerscheinstelle mit Dir befassen, wenn Du es beantragst. Also: Kein Antrag auf Neuerteilung, keine Fahrerlaubnis.
Wenn Du einen Neuantrag stellst, wird es vor Ablauf der Sperrfrist keine neue Fahrerlaubnis geben (den Antrag kannst Du sechs Monate vorher stellen).
Wenn Du mehr als 1,6 Promille Alkohol hattest, ist zwingend eine MPU anzuordnen.

Die von Dir so hochgelobte Bindungswirkung des Gerichtsurteils mit Wiederherstellung der Eignung kann nur dann auftreten, wenn der Richter von der Wiederherstellung überzeugt ist. Das musst DU liefern. "Mache ich nie wieder" ist da überhaupt nicht ausreichend und bei 2,25 Promille liegt die Latte noch wesentlich höher als bei 1,1 oder 1,6 Promille.
Das, was DU dafür liefern musst ist mehr als in einer MPU. Es geht nur die Sperrfrist schneller rum.

Die MPU ist also gebucht.
Und bei 2,25 Promille mit kontrolliertem Trinken durchzukommen, klappt nur ganz selten und unter vielen erfüllten Rahmenbedingungen.
Um das kontrollierte Trinken nachgewiesen einzuüben, brauchst Du erst einmal eine nachgewiesene Abstinenzphase.
Und dann muss es in Deinem Kopf verlässlich "klick" machen. Davon bist Du mit Deinen Äußerungen in diesem Thread Lichtjahre entfernt. Sorry. Ist leider so.
Mehr schreibe ich jetzt erst einmal nicht, denn es ist an der Zeit, den bereits verlinkten Kurzfragebogen ausführlich zu beantworten.
Dann können wir abschätzen, wie viele Lichtjahre Du von einer neuen Fahrerlaubnis entfernt bist.

Zu dem, was Dir Dein Anwalt und der Verkehrspsychologe erzählen:
Die bekommen Geld dafür. Die Leben davon, Dir Hoffnungen zu machen und Dir damit das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
kimgarten
Beitrag 24.03.2025, 14:44
Beitrag #21


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 19.03.2025
Mitglieds-Nr.: 92420



Zitat (Van_Damme @ 24.03.2025, 11:47) *
Ich muss auch dazu sagen, dass ich natürlich in den letzten paar Jahren ein Problem mit Alkohol hatte. Ich verzichte natürlich auch mal für 2 - 3 Monate. Aber Ziel ist es das Kontrollierte Trinken zu machen.


"Hey, nach meinem Ritt mit 2,25 Promille habe ich meine Einstellung zum Alkohol grundlegend geändert. Nachweise dafür gibt's leider nicht. Aber darüber hinaus werde ich natürlich in absehbarer Zeit weiterbechern. Krieg' ich jetzt menen Schein wieder, bitte?"

Bring das doch mal beim Richter oder einfach später bei der MPU. laugh2.gif Dann wird sich die Güte deiner "Verteidigunsstrategie" schon zeigen.

Aber jetzt mal im Ernst: Du gehst das Problem von der völlig falschen Seite an. Und darüber hinaus machst du es dir zu einfach...

Wir sind wohl noch in der Phase I: "Schockzustand und Verdrängung der Realitäten".

Arbeite weiter an dir, und es wird besser. Du kannst das an vielen Beispielen im Forum hier nachvollziehen, wenn du dir nur ein wenig Zeit und Mühe geben möchtest, versprochen. thumbup.gif

Go to the top of the page
 
+Quote Post
abstinent
Beitrag 24.03.2025, 16:35
Beitrag #22


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 145
Beigetreten: 14.09.2022
Mitglieds-Nr.: 89972



Zitat (Van_Damme @ 22.03.2025, 09:57) *
Ich hatte am 02.03.2025, von Samstag auf Sonntag, eine Trunkenheitsfahrt mit 2,25 Promille.


Nach deinem letzten Post hier ist der einzige Fakt der, dass du etwa schon zwei Wochen Zeit verschenkt hast für einen zertifizierten Abstinenzzeitraum.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
der unverbesserliche
Beitrag 24.03.2025, 18:16
Beitrag #23


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 247
Beigetreten: 30.04.2008
Mitglieds-Nr.: 41734



Van Damme

Das Beste was du tuen musst ist in Beitrag 11 schon geschrieben worden. Nur so kommst du am Schnellsten zum FS.
In Beitrag 20 von Ulm wird dir die Wirklichkeit wie es ist geschrieben. Alles andere was du vorhast ist wie "Lotto Spielen".
Und das schreibt dir einer der MPU´s auch kritisch zieht.
Aber in deinem Fall so kurz nach einer Trunkenheitsfahrt mit soviel Promille, so gut wie keine Chance.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hornblower
Beitrag 24.03.2025, 18:52
Beitrag #24


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13799
Beigetreten: 23.12.2004
Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik
Mitglieds-Nr.: 7401



Zitat (Van_Damme @ 24.03.2025, 11:47) *
Auch die Beiträge hier sind ja kontrovers.

Ist das so? think.gif unsure.gif


--------------------
Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
-----------
"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
kimgarten
Beitrag 24.03.2025, 19:29
Beitrag #25


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 19.03.2025
Mitglieds-Nr.: 92420



Es ist ja keine "Kontroverse" innerhalb der anderen Beiträge erkennbar, sondern bislang eher eine Art argumentativer Geisterfahrt des Threaderstellers blink.gif Er wundert sich derzeit noch über die vielen Lichthupen und telefoniert gleichzeitig einhändig mit seinem Staranwalt, der ihn da schon irgendwie raushauen wird. Die Autobahn ist ja schließlich für alle da! laugh2.gif
Dann wollen wir mal hoffen, dass er die nächste Abfahrt noch rechtzeitig kriegt.

@Van_Damme: Bitte lass dich nicht demotivieren, und bleib dran! Deine derzeitige Situation ist sicher unschön, wie einige Foristen es auch schon selbst erfahren hatten. Du kriegst hier bestimmt fachkundige Unterstützung über das "Wie" deiner nächsten Schritte.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 24.03.2025, 21:07
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Van_Damme
Beitrag 25.03.2025, 13:45
Beitrag #26


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 9
Beigetreten: 22.03.2025
Mitglieds-Nr.: 92422



Zum Thema "MPU umgehen" gibt es folgenden interessanten Beitrag, den ich gefunden habe:

"Trotz 1,6 Promille keine MPU?!" -> https://rechtsanwalt-weiser.de/trotz-16-promille-keine-mpu/



Go to the top of the page
 
+Quote Post
Krystel887
Beitrag 25.03.2025, 13:58
Beitrag #27


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 497
Beigetreten: 02.10.2023
Mitglieds-Nr.: 91073



Wenn du alles besser weist, warum hast du dich dann hier angemeldet?

Ich bin erst mal raus - zumindest so lange bis der oben verlinkte Fragebogen ausgefüllt ist.

Tschö!

Edit:
Eins muss ich doch noch sagen und los werden.
Es gibt hier im Forum auch mindestens einen der es auf einem ähnlichen Weg wie du versucht und geschafft hat:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...Alkohol+ChatGPT

Jedoch sieht man hier die Divergenz in der ersten Ausführung:
"Nach meiner Trunkenheitsfahrt (BAK>1,6) wandte ich mich als Erstes an einen guten Rechtsanwalt."
so weit so ähnlich zu dir.

"Er beriet mich allumfassend und besprach mit mir sinnvolle Schritte. Diese umfassten: Abstinenznachweise sowie eine psychologische Verkehrstherapie."
"Wichtig war nicht lange gewartet zu haben, sondern wenige Tage nach der Auffälligkeit damit begonnen zu haben."

Und Abschließend:
"Über viele Monate hinweg wurde konsequent daran gearbeitet, Abstinenznachweise gesammelt und psychologische Sitzungen absolviert. "

Sorry du bist nicht so weit und auch nicht der Typ dafür. (Meine Meinung)

Du willst nicht einfach nur den kürzesten Weg nehmen, nein du willst diesen sogar noch abkürzen und das obwohl du eine ausgewiesene Alkoholproblematik hast.

Sorry - aber das geht so nicht - das hier (siehe link oben) ist die Mindeststrecke die du gehen musst.
Kürzer geht nicht. Mit weniger wirst du scheitern! Aber versuch deinen eigenen Weg zu finden!

Wenn du scheiterst stehen dir hier trotzdem noch alle mit Rat und Tat zu Seite!


Viel Erfolg!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hornblower
Beitrag 25.03.2025, 14:25
Beitrag #28


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13799
Beigetreten: 23.12.2004
Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik
Mitglieds-Nr.: 7401



Zitat (Van_Damme @ 25.03.2025, 13:45) *


Aus dieser Quelle zitiert:

QUELLTEXT
Da die Urteilsgründe erkennen ließen, dass der Strafrichter sich ein eigenes Bild von der Eignung meines Mandanten gemacht und eine eigene Beurteilung der Eignung vorgenommen hatte, durfte die Fahrerlaubnisbehörde hiervon nicht zum Nachteil des Mandanten abweichen.


Der entscheidende Punkt ist: Wie und in wie weit macht sicher der Strafrichter ein eigenes Bild von der Eignung?

Dahingehend kann ich die Ausführungen von u.a. Krystel887 nur unterstützen.


--------------------
Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
-----------
"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
abstinent
Beitrag 25.03.2025, 18:16
Beitrag #29


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 145
Beigetreten: 14.09.2022
Mitglieds-Nr.: 89972



Zitat (Van_Damme @ 25.03.2025, 13:45) *
Zum Thema "MPU umgehen" gibt es folgenden interessanten Beitrag, den ich gefunden habe:


Schön und gut, dass setzt aber mindestens eine MPU-ähnliche Vorbereitung voraus. Und wenn du die Punkte erfüllst, die einen Richter dazu veralassen sollten vom Schema F abzuweichen, dann dürfte auch eine richtige MPU kein Problem sein oder werden.

Der einzige Vorteil den ich dabei sehe ist, dass du deinen alten Führerschein behälst mit Austelldatum etc.

Ansonsten gibt's trotzdem einen Strafbefehl und von der Vorbereitung macht es auch keinen großen Unterschied im Vergleich zur MPU. Im Gegenteil.

Du wirst einfach so aus der Nummer nicht rauskommen, wäre auch ungerecht allen anderen gegenüber, die ebenfalls schon in deiner Lage waren und diese erfolgreich gemeistert haben ;-)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Van_Damme
Beitrag 26.03.2025, 08:50
Beitrag #30


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 9
Beigetreten: 22.03.2025
Mitglieds-Nr.: 92422



Zitat (abstinent @ 25.03.2025, 18:16) *
Du wirst einfach so aus der Nummer nicht rauskommen, wäre auch ungerecht allen anderen gegenüber, die ebenfalls schon in deiner Lage waren und diese erfolgreich gemeistert haben ;-)


Super Einstellung! Anderen es nicht gönnen, weil es bei einem selbst nicht klappt ;-)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MsTaxi
Beitrag 26.03.2025, 09:42
Beitrag #31


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5674
Beigetreten: 08.06.2011
Wohnort: Mittelhessen
Mitglieds-Nr.: 59720



Wir haben dir hier ja Randbedingungen genannt, unter den dein Plan eventuell funktionieren kann. Hatte dir dein Anwalt davon ebenfalls erzählt? Willst du diese Randbedingungen denn einhalten?


--------------------
"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
perry
Beitrag 26.03.2025, 10:34
Beitrag #32


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 65
Beigetreten: 15.09.2016
Mitglieds-Nr.: 79723



Zitat (Van_Damme @ 25.03.2025, 13:45) *
Zum Thema "MPU umgehen" gibt es folgenden interessanten Beitrag, den ich gefunden habe:


Es gibt im Netz auch Berichte von Leuten, die schon 2 mal nen Sechser im Lotto hatten smile.gif
Kennst du die entgegengesetzten Zahlen, also bei wie vielen dieser Weg nicht funktioniert hat?

Und ehrlicherweise hat der Anwalt unter seinem Bericht ja selbst angemerkt:

Die Tendenzen der Gerichte, selbst über die Eignung zu entscheiden, sind eher rückläufig. Hierfür muss der Fall "richtig liegen" und ausreichend Vortrag gehalten werden (Abstinenznachweise etc.).

Bin wirklich gespannt, wie weit du mit deiner Strategie kommst! bitte halte uns auf dem Laufenden.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Van_Damme
Beitrag 26.03.2025, 11:06
Beitrag #33


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 9
Beigetreten: 22.03.2025
Mitglieds-Nr.: 92422



Zitat (perry @ 26.03.2025, 10:34) *
Kennst du die entgegengesetzten Zahlen, also bei wie vielen dieser Weg nicht funktioniert hat?


Kennst DU sie denn, wenn du schon so überzeugt bist? :-)

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 26.03.2025, 12:42
Bearbeitungsgrund: Zitat auf das Wesentliche reduziert
Go to the top of the page
 
+Quote Post
abstinent
Beitrag 26.03.2025, 11:36
Beitrag #34


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 145
Beigetreten: 14.09.2022
Mitglieds-Nr.: 89972



Mit der gezeigten Ignoranz und "Provokanz" gehe ich für mich jetzt erstmal davon aus, dass du eher trollig unterwegs bist oder dir aus dem Thread hier einen Spaß machst.

Solltest du jemals überhaupt einen Fragebogen einstellen, würde ich meine persönliche Einschätzung dann einer neuen Bewertung unterziehen.

Bis dahin, viel Spaß hier im Thread beim Versuch ein absolut abenteuerliches Vorgehen vehement als realistische Chance darzustellen, damit möglichst viele drauf anspringen ;-)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
gruenerTeich
Beitrag 26.03.2025, 14:45
Beitrag #35


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 625
Beigetreten: 24.05.2023
Mitglieds-Nr.: 90691



Auf Rückfragen zu antworten, hast du wohl keine Lust @Van_Damme oder?

Naja, mach deine eigenen Erfahrungen. Wunder dich aber nicht, wenn du dann zum Schluss mit 2-3k Verfahrenskosten da stehst und keinen Schritt weiter bist.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Sammy89
Beitrag 26.03.2025, 15:15
Beitrag #36


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 5
Beigetreten: 12.03.2025
Mitglieds-Nr.: 92400



Zitat (mfswgdb @ 25.12.2024, 13:18) *
Über viele Monate hinweg wurde konsequent daran gearbeitet, Abstinenznachweise gesammelt und psychologische Sitzungen absolviert.


Ohne Abstinenznachweis wird kein Richter in Deutschland dir bei 2,25 Umdrehungen den Führerschein belassen.
Deine Frage wurde auch in einem anderen Forum dahingehend beantwortet.
Es scheint so, als wolltest Du den Weg des geringsten Wiederstands gehen. Das ist in deinem Fall schlichtweg unmöglich.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 26.03.2025, 15:27
Bearbeitungsgrund: Zitat und Urheber erkennbar gemacht
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hornblower
Beitrag 26.03.2025, 16:22
Beitrag #37


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13799
Beigetreten: 23.12.2004
Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik
Mitglieds-Nr.: 7401



Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand.

Einige wenige Ausnahme-Fälle reichen aus, um wieder zitiert und dazu genutzt zu werden, trügerische Hoffnungen zu wecken.

Manche Menschen spielen halt gerne Lotto. Und manche gewinnen sogar. think.gif


--------------------
Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
-----------
"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MsTaxi
Beitrag 26.03.2025, 16:52
Beitrag #38


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5674
Beigetreten: 08.06.2011
Wohnort: Mittelhessen
Mitglieds-Nr.: 59720



Ich seh das gelassen: entweder Van_Damme hat Erfolg mit seiner Minimalstrategie und hält uns für konservative Blödköppe. Oder er hat Misserfolg, dann werde ich ihm im Zweifel ohne Häme helfen, wenn er wiederkommt. Kann mit beidem leben.


--------------------
"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Q-Treiberin
Beitrag 26.03.2025, 18:35
Beitrag #39


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 17504
Beigetreten: 07.12.2006
Wohnort: Gaaanz hoch im Norden..
Mitglieds-Nr.: 26234



Genau so sieht es aus! thumbup.gif


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 26.03.2025, 23:42
Beitrag #40


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13796
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



Ich würde den Anwalt fragen, bei wie vielen Fällen es nicht geklappt hat, einer MPU zu entgehen. Und das ins Verhältnis setzen zu den Zahl, wo es denn geklappt hat. Mit der Auskunft könnte der Beginn von Realismus stehen.

Liebe Greet-Ings Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Van_Damme
Beitrag 27.03.2025, 11:30
Beitrag #41


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 9
Beigetreten: 22.03.2025
Mitglieds-Nr.: 92422



So, hab es geschafft vorhin um 9:30 Uhr die erste richtige Beratungsstunde bei meinem VP wahrzunehmen.

Ich war schon sehr gespannt ihm auch von den Beiträgen hier zu berichten. Ich habe ganz genau nachgefragt und wollte wissen, was nun wirklich stimmt und wie das genau belegt werden kann. Ihm ist diese allgemeine Skepsis gut bekannt. Er ist ja schon sehr viele Jahre in dem Bereich tätig und ihm sind Gegenstimmen gut bekannt. Wichtig ist, so erklärte er es mir, die geltenden Beurteilungskriterien gut zu kennen. Er sieht mich ganz klar in diesem sog. "A3", der Alkoholgefährdung. Zwar ist über 2 Promille ein Kriterium für A2, aber nicht alleine! Es müssen laut den Beurteilungskriterien insgesamt mindestens 2 Kriterien erfüllt sein. Das ist der springende Punkt. Da er bestätigen kann, dass ich zwar einen problematischen Konsum in den letzten Jahren hatte, aber sonst keine Anzeichen für ein fortgeschrittenes Problem gab (wie die Vernachlässigung meiner Pflichten u.ä.), ist eine Abstinenz nicht zwingend erforderlich. Man kann z.B. auch die ersten 3 Monate mittels Haarprobe als Trinkpause nachweisen, aber selbst das ist freiwillig. Ansonsten ist viel wichtiger und entscheidender als eine Abstinenz eine gute Aufarbeitung des Problemverhaltens. Das Ziel hier ist das Kontrollierte Trinken. Von einem Extrem (Überkonsum) zum anderen Extrem (striktes Verbot) ist halt auch nicht realistisch.

Er zeigte mir sogar ein paar Gutachten in Kopie, die er hatte. Mit Fällen über 2 Promille und ganz ohne Abstinenz.

Also, ich werde wie folgt vorgehen:

Keine Abstinenz.
Vorbereitung mit dem VP.
Hauptverhandlung mit dem RA Versuch Führerschein ohne MPU zurückzubekommen.

Sonst in die MPU ohne Abstinenz.

Ich halte euch auf dem Laufenden und werde berichten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 27.03.2025, 12:02
Beitrag #42


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13796
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



Ja, unbedingt. Mit A3 sieht die Sachlage entspannter aus. Wobei ich anmerken möchte, dass während der Gespräche meiner Erfahrung nach bisweilen weitere erfüllte Kriterien zutage treten. Also auch hier bleibt ein Restrisiko. Es ist auch eine Frage, wie genau hingeschaut werden wird und kann. Für letzteres bleibt in der MPU andererseits wegen der begrenzten Zeit weniger Raum, auch liegen die eigenen Aussagen in der eigenen Hand.

Jedenfalls ist ein Verkehrspsychologe eine sehr gute Wahl zur Aufarbeitung und einer gerichtlichen Anerkennung der Eigenleistung zur nachhaltigen Verhaltensänderung.

Liebe Greet-Ings Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MsTaxi
Beitrag 27.03.2025, 12:10
Beitrag #43


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5674
Beigetreten: 08.06.2011
Wohnort: Mittelhessen
Mitglieds-Nr.: 59720



Zitat
Von einem Extrem (Überkonsum) zum anderen Extrem (striktes Verbot) ist halt auch nicht realistisch.

Da muss ich dir entschieden widersprechen. Das mag für dich zutreffen, dass du dir das nicht vorstellen kannst oder willst, ich bezweifle aber, dass das die Aussage des VP war. Zudem haben wir hier genug Leute gehabt, die mit kT die MPU bestanden haben.

Halt uns auf dem Laufenden, good luck.


--------------------
"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Krystel887
Beitrag 27.03.2025, 13:16
Beitrag #44


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 497
Beigetreten: 02.10.2023
Mitglieds-Nr.: 91073



Zitat (MsTaxi @ 27.03.2025, 12:10) *
die mit kT die MPU bestanden haben.


Damit wäre dann zum Beispiel ich gemeint. smile.gif

Dass du nicht mal die 3 Monate Trinkpause angehst zeigt meiner Meinung nach jedoch, dass du ein schwerwiegenderes Problem als A3 hast.
Good Luck damit!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
chris72
Beitrag 27.03.2025, 15:51
Beitrag #45


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 312
Beigetreten: 23.10.2006
Mitglieds-Nr.: 24392



Zitat (Van_Damme @ 24.03.2025, 12:47) *
Ich verzichte natürlich auch mal für 2 - 3 Monate.

Natürlich. Macht der Quartalstrinker auch.
Zitat
Es müssen laut den Beurteilungskriterien insgesamt mindestens 2 Kriterien erfüllt sein.

Kontrollverlust?
Toleranzentwicklung?

Es zwängt sich einem das Gefühl auf, dass es dir nur darum geht den Führerschein zu behalten und keine MPU machen zu müssen.
Dann sitzt du früher oder später mit 2 Promille + wieder im Auto.
Andernfalls könntest du ja den viel zitierten Fragebogen mal ausfüllen, wogegen du dich scheinbar sträubst.
Naja, ich wünsche dir jedenfalls nicht viel Glück bei deinem Versuch. Nicht weil ich ein böser Mensch bin, sondern weil ich dir nicht traue (zumindest solange du nicht mehr über dich preisgibst), und befürchte dass du unter Umständen wieder zeitnah besoffen durch die Gegend fährst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
thobad2001
Beitrag 27.03.2025, 16:17
Beitrag #46


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 329
Beigetreten: 31.05.2021
Mitglieds-Nr.: 88382



Hallo,

noch ne wichtige Frage die glaube ich untergeangen ist, oder ich überlesen habe.
Wurde auf der Wache vom Artzt Ausfallerscheinungen bei dir Dokumentiert, oder hast du dich wie jeder (ich damals auch) angestrengt so gut wie keine zu zeigen ?

Dann geht das nämlich nach hinten los, da man von einer hohen Alkohltoleranz ausgeht, und damit sind schon 2 Punkte für A2 erfüllt.

Gruß
Thorsten
Go to the top of the page
 
+Quote Post
durban
Beitrag 27.03.2025, 16:52
Beitrag #47


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19629
Beigetreten: 17.04.2005
Mitglieds-Nr.: 9339



Zitat (Van_Damme @ 27.03.2025, 12:30) *
Ich halte euch auf dem Laufenden und werde berichten.


Da wären wir sehr dankbar.

Hast Du den Anwalt mal gefragt, woher er weiß, dass bei den Fällen, die er kennt, bei denen der Führerschein in der Sitzung ausgehändigt wurde, im Nachgang keine MPU angeordnet wurde? Im Nachgang bekommt er als Strafverteidiger ja nichts mehr davon mit, wenn das Strafverfahren abgeschlossen ist.

Um mal zu verdeutlichen, wie hoch der Maßstab ist, ein Zitat aus der Fachliteratur (BeckOK StVR, § 3 StVG Rn. 103):

Zitat
Die Beurteilung der Eignung muss sich dabei zweifelsfrei aus den schriftlichen Urteilsgründen selbst ergeben (BVerwG NJW 1989, 116; OVG Saarlouis BeckRS 2015, 40997; OVG Lüneburg BeckRS 2016, 49052; OVG Münster BeckRS 2012, 53006; mit Beispielen Koehl DAR 2012, 682 (686 f.); BHHJ/Hühnermann Rn. 12; → Rn. 97). Notwendig ist, dass mit der Begründung ausdrücklich die Ungeeignetheit des Verurteilten zum Führen von Kfz verneint wird. Dies folgt aus dem Wortlaut des Abs. 4 S. 1, nach dem sich der Inhalt des Urteils auf die „Eignung“ zum Führen von Kfz „beziehen“ muss. Insofern lässt die Entscheidung des Strafgerichts, einen Entzug der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB nicht auszusprechen, nicht den Schluss zu, dass damit automatisch die Eignung bejaht wird. Mithin besteht keine Bindung (Übersicht bei Himmelreich NZV 2005, 337 (342 ff.)), wenn das Strafgericht zwar ausdrücklich von einer Entziehung der Fahrerlaubnis absieht, in den schriftlichen Urteilsgründen aber unklar bleibt, ob es überhaupt die Kraftfahreignung des Angeklagten eigenständig beurteilt hat (BVerwG NJW 1989, 116). Die Formulierung in einem Strafurteil „des Weiteren konnte das Gericht nicht positiv feststellen, dass der Angeklagte zum Führen von Kraftfahrzeugen noch ungeeignet ist“ lässt sich ebenso nicht als eigenständige, positive Feststellung der Eignung verstehen, sodass die Bindungswirkung des Abs. 4 nicht gegeben ist (OVG Lüneburg BeckRS 2016, 49052; BHHJ/Hühnermann Rn. 12).




--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
abstinent
Beitrag 27.03.2025, 18:26
Beitrag #48


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 145
Beigetreten: 14.09.2022
Mitglieds-Nr.: 89972



Also in Anbetracht der festgestellten Alkoholisierung mit definitiv A3 und ohne jegliche Abstinenz, nicht mal zur Vorbereitung eines stabilen kT anzutreten, ist schon ziemlich optimistisch.

Viel Glück! 😅
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Sammy89
Beitrag 28.03.2025, 08:25
Beitrag #49


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 5
Beigetreten: 12.03.2025
Mitglieds-Nr.: 92400



Nicht nur ziemlich optimistisch, sondern schlicht unrealistisch. Seine Fragen wurden bereits in einem anderen Forum dahingehend beantwortet. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass er auf eine gewisse Consulting GmbH reingefallen ist.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 28.03.2025, 08:45
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Fußgänger.
Beitrag 28.03.2025, 20:49
Beitrag #50


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 71
Beigetreten: 05.03.2024
Mitglieds-Nr.: 91522



Zitat (Van_Damme @ 27.03.2025, 11:30) *
So, hab es geschafft vorhin um 9:30 Uhr die erste richtige Beratungsstunde bei meinem VP wahrzunehmen.

Keine Abstinenz.
Vorbereitung mit dem VP.
Hauptverhandlung mit dem RA Versuch Führerschein ohne MPU zurückzubekommen.

Sonst in die MPU ohne Abstinenz.

Ich halte euch auf dem Laufenden und werde berichten.



Ernsthafte Frage:

Hast du da mit einem Vorbereiter gesprochen, der ziemlich einfach im Internet zu finden ist, der viele YouTube Videos dreht etc.? Kannst mir auch gerne per PN antworten wenn du magst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

2 Seiten V   1 2 >
Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 11:11