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> Parken in Straßen ohne Gehweg(e), Wie soll geparkt werden, ohne dass Fußgänger gestört werden?
a.paul
Beitrag 20.03.2025, 15:49
Beitrag #1


Neuling


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In Straßen ohne Gehwege (häufig gepflastert) parken Kfz häufig direkt am Straßenrand. Dadurch müssen Fußgänger, Rollator-oder Rollstuhlfahrer in die Mitte der Fahrbahn ausweichen, was verkehrstechnische Risiken birgt. Müssten Kfz nich einen Randstreifen von ca. 75 bis 100 cm für Fußgänger frei lassen? Die §§ 12 und 25 der StVO geben hierzu keine Auskunft.
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Q-Treiberin
Beitrag 20.03.2025, 16:34
Beitrag #2


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Im Testbereich wirst Du eher wenig bis keine Antworten bekommen, von daher habe ich mal einen verschiebenden Mod gerufen….


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Hornblower
Beitrag 20.03.2025, 17:18
Beitrag #3


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Thread verschoben


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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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hk_do
Beitrag 20.03.2025, 19:47
Beitrag #4


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Zitat (a.paul @ 20.03.2025, 15:49) *
Die §§ 12 und 25 der StVO geben hierzu keine Auskunft.


§12 gibt Auskunft:

Es ist am rechten Fahrbahnrand zu parken. Eine Berücksichtigung von fiktiven Fußgängerwegen ist nicht vorgesehen.

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Mueck
Beitrag 21.03.2025, 11:53
Beitrag #5


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Zitat (a.paul @ 20.03.2025, 15:49) *
Dadurch müssen Fußgänger, Rollator-oder Rollstuhlfahrer in die Mitte der Fahrbahn ausweichen, was verkehrstechnische Risiken birgt. ... Die §§ 12 und 25 der StVO geben hierzu keine Auskunft.
Aber zus. zum bereits zitierten § 12:
Zitat
§ 3
(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.


§ 5
(4) ... Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.
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Scoundrel
Beitrag 21.03.2025, 15:36
Beitrag #6


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Und was hat §3&4 nun mit dem hier genannten Szenario zu tun?
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Mueck
Beitrag 21.03.2025, 18:44
Beitrag #7


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... dass es die genannten Risiken gar nicht geben kann, weil ja alle Autofahrer brav nach StVO fahren... whistling.gif
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danke_mama
Beitrag 21.03.2025, 23:42
Beitrag #8


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Zitat (a.paul @ 20.03.2025, 15:49) *
In Straßen ohne Gehwege (häufig gepflastert) parken Kfz häufig direkt am Straßenrand. Dadurch müssen Fußgänger, Rollator-oder Rollstuhlfahrer in die Mitte der Fahrbahn ausweichen...
Was für eine Art von Verkehrsfläche sind "Straßen ohne Gehwege" eigentlich?
Ich glaube nicht, dass es reine Fahrbahnen sind. Liege ich falsch?

Zitat (Mueck @ 21.03.2025, 18:44) *
... dass es die genannten Risiken gar nicht geben kann, weil ja alle Autofahrer brav nach StVO fahren... whistling.gif
Worauf ich hinauswill, hat damit zu tun.
Würde man nicht davon ausgehen, dass Straßen vorrangig Autos "gehören" (was ich noch nie verstanden habe, und was vermutlich zumindest in Deutschland noch nicht mal formal korrekt ist), gäbe es gar kein Problem... oder?


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Mädchen auf Motorhauben – vor 85% meiner Unfälle kann ich mich schützen.
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Explosiv
Beitrag 22.03.2025, 01:37
Beitrag #9


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Es sind Straßen, die nur aus der Fahrbahn bestehen. Und wenn keine Gehwege vorhanden sind, gehen Fußgänger am Straßenrand. Dort parken dann ab und zu Fahrzeuge, um die man unter Beachtung des übrigen Verkehrs drumrumgeht. Der übrige Fahrbahnverkehr nimmt darauf Rücksicht und fertig ist die Laube.
Üblicherweise gibt es solche Straßen nur in Situationen ohne hohe Fahrzeugverkehrsbelastung. Damit wird und muss man klarkommen.


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Schorsch
Beitrag 22.03.2025, 19:12
Beitrag #10


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Zunächst wäre zu fragen, ab überhaupt eine ausreichende Restfahrbahnbreite (3,05 m) vorhanden ist, um parken zu dürfen.
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F117
Beitrag 22.03.2025, 20:14
Beitrag #11


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Warum? Spielt das eine wichtige Rolle für die Fußgänger?


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Tanker
Beitrag 22.03.2025, 23:09
Beitrag #12


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Bevor man überhaupt prüfen kann wäre erstmal das Feststellen der Gundstücksgrenzen zu empfehlen. Nicht dass man als Fußgänger über Privatplatz läuft oder sein Auto trotz übr r305m halb auf dem Parkplatz des Grundstückbesitzers parkt. Bei uns gibts eine Straßa am Hang die seit über 30 Jahren saniert wird. Aber es herrscht immer noch keine Einigkeit für die Stützmauern zuständig ist. Die Gemeinde, der Grundstückseigentümeer, oder je nach Fall die eine oder der andere? Genaues weiß man nicht. Soll ich mal ein paar Beispiele bringen? thread.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 23.03.2025, 12:35
Beitrag #13


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Zitat (Tanker @ 22.03.2025, 23:09) *
Soll ich mal ein paar Beispiele bringen? thread.gif
Nein, bitte nicht! shutup.gif


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mir
Beitrag 23.03.2025, 20:07
Beitrag #14


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Müsste man nicht erst mal prüfen, ob deutsches Recht und die StVO überhaupt anwendbar sind, letztere verfassungskonform zustande gekommen sind, die konkrete Straße überhaupt ein tauglicher Regelungsgegenstand der StVO ist und ob die StVO für Kfz überhaupt Regelungen aufstellt? rolleyes.gif

Sollte das alles der Fall sein, die Prüfung überlasse ich dem für seine fachlichen Beiträge im VP hochgeschätzten @Volltanker, schreibt der § 12 Abs. 1 Nr. 1 auch zum Schutz von Fußgängern vor, dass noch ausreichend Fahrbahnfläche für den fußläufigen Verkehr verbleiben muss. Allerdings halt in Bugrichtung links wegen Abs. 4 S. 1. thread.gif

Paule, bist Du's?


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Tanker
Beitrag 24.03.2025, 21:13
Beitrag #15


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Ja, prüfen ist immer gut. Spart einem manchmal Peinlicjkeiten. Bei einem Schulkameraden hat sich die Polizei über seinen alten Anhänger beschwert. TÜV, Zustand usw. Als er dann endlich zu Wort kam und sagte, das ist mein Privatplatz. Das kann nicht sein. Doch. Aber die Straße geht doch bis .. Nein, die Straße geht nur bis dahin. Wir werden das prüfen. Das war vor ca. 4 Jahren und der Anhänger steht immer noch dort auf der Straße.. laugh2.gif Vermutlich püfen sie noch wie sie die Holzbeigen der Nachbarn, das faschparken auf Privatgrund usw. bestrafen könnten? Oder haben es eingesehen (in alten Karten) dass es wohl nichts wird.
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silenz
Beitrag 28.03.2025, 00:07
Beitrag #16


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Zitat (Explosiv @ 22.03.2025, 02:37) *
Üblicherweise gibt es solche Straßen nur in Situationen ohne hohe Fahrzeugverkehrsbelastung. Damit wird und muss man klarkommen.

Oder in Bergisch Gladbach
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 09.05.2025 - 06:57