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> Alkohol und Cannabis
ohneFührerschein
Beitrag 14.03.2025, 14:56
Beitrag #1


Neuling


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Hi,
Mir wurde vor einigen Wochen nach einer Polizeikontrolle der Führerschein abgenommen nach dem eine Blutentnahme durchgeführt wurde.
Alkohol und Urinkontrolle habe ich verweigert der Amtsarzt hat Ausfallerscheinungen festgestellt als ich ihn gefragt habe.
War eine große Kontrolle auf der Autobahn wo ich angehalten wurde. Ich war gut 29 kmh zu schnell außerdem hatte ich mit dem Handy telefoniert. Je nachdem wird dies mit einem oder 2 Punkten gewertet werden insgesamt hätte ich dann 3-4 Punkte in Flensburg.
Die Blutergebnisse waren 0,17 Promille Alkohol und 0,84 ng thc aktiv im Blut.
Hatte Stunden vorher eine große Weinschorle getrunken und in der Nacht einen joint geraucht.
Ich hatte auch weil ich so wütend war im Beisein der Polizei Aussagen getätigt in der Aufregung im Krankenhaus bevor es zur Blutentnahme bisher habe ich immer versucht die Gesetze einzuhalten ab jetzt versuche ich das nichtmehr. Diese Aussage war dumm und das bereue ich nun.
Beim dem Telefonat sagte der Polizist am Telefon die ganze Sache liegt jetzt in der Entscheidung der Staatsanwaltschaft aber falls ich aufgrund der niedrigen Werte meinen Führerschein wiederbekomme und das Strafverfahren eingestellt werden sollte wäre ich noch nicht sicher da er und seine Kollegen eine massive Warnung vor mir an die Führerscheinstelle gesendet haben nach der Aktion im Krankenhaus.
Dies sei unabhängig vom ursprünglichen Tatvorwurf von der Fsst zu verfolgen.
Frage nun hier bevor ich zum Anwalt gehe kann da noch was von der Fsst kommen obwohl ich in der Blutuntersuchung unter den Grenzwerten lag.
In der Probezeit bin ich nicht mehr.
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John Dalton
Beitrag 14.03.2025, 15:09
Beitrag #2


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Besonders clever war die Aussage jedenfalls nicht. Wenn du das haargenau so wörtlich gesagt hast, weiß ich allerdings nicht, ob man dir wirklich einen Strick daraus drehen kann. Du hast ja immerhin nicht so etwas gesagt wie "in Zukunft fahre ich einfach nur noch besoffen" oder "ich rauche jetzt immer Joints während der Fahrt" oder so etwas.

Anwalt - denke ich zumindest - bringt wenn überhaupt wahrscheinlich erst etwas, bzw ist dann sinnvoll, wenn von der Führerscheinstelle wirklich etwas kommt. Dann kannst du immer noch reagieren. Im Moment würde ich wahrscheinlich die Füße stillhalten.

Edit: Hast du deinen Passivwert bzgl Cannabis?
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corneliusrufus
Beitrag 14.03.2025, 18:02
Beitrag #3


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Im Bereich von Verwaltungsverfahren dürfen Eigenaussagen durchaus als wahr aufgenommen werden. Immerhin, bevor die FEB konkretes veranlasst, kündigt sie dieses zuvor an. Dir steht dabei das Recht auf Anhörung zu. Darin kannst du dich äußern, dass du lediglich wütend warst und im Augenblick mit Gott und der Welt gehadert hast. Und dass du natürlich keinen Vorsatz gefasst hast, dich fernerhin den Gesetzen und Vorschriften zu entziehen, sondern du willst sie respektieren.

Ich würde deine Aussage jedoch nicht auf den Konsum zurückführen, weil das auch strafrechtlich eine Konsequenz haben können. Wie in Kenntnis der Fahrunfähigkeit motorisiert am Straßenverkehr teilgenommen. Immerhin wurden bereits Ausfallerscheinungen festgestellt. Umgekehrt würde ich auch nicht zu viel erklären und schon gar nicht in Richtung, die auf einen fahreignungsschädlichen Charakter deuten könnte. Eine unkontrollierte Wut käme sehr schlecht an. So betrachtet steckst du in einem gewissen Dilemma.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Beitrag 14.03.2025, 18:08
Beitrag #4


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Aussagen grundsätzlich verweigern bzw. auf das Notwendigste beschränken,
unabhängig von Schuld/Unschuld, Recht/Unrecht, Wut/Müdigkeit etc.
Viel Glück.
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ohneFührerschein
Beitrag 14.03.2025, 18:21
Beitrag #5


Neuling


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Thc cooh war Bei 98 ng
Ich bin rechtlich auf dem Stand das man bei thc unter 1 ng bei Straftaten sowie bei Ordnungsidrigkeiten unter 3,5 ng rechtlich nicht bestraft wird. bei Alkohol liegt diese Grenze ja bei Straftaten bei 0,3 Promille auch mit Ausfallerscheinungen, in Verbindung mit Cannabis bei 0,2 Promille.
Diese Grenzen unterschreite ich ja alle.
Sogar bei Unfällen mit unter 0,3 Promille zahlt ja die Vollkasko Versicherung auch den eigenen Schaden da in der Rechtsprechung unter 0,3 Promille= 0,0 Promille ist außer bei Fahranfängern.
Die Aussagen waren dumm ich muss jetzt abwarten ob die Staatsanwaltschaftt daraus noch einen neuen Vorwurf konstruiert oder ob alles da unter sämtlichen Grenzwerten einfach eingestellt wird.
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John Dalton
Beitrag 15.03.2025, 00:52
Beitrag #6


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Genau. Aber man muss unterscheiden zwischen den aktuellen, konkreten Vorfällen im Sinne von Straftat oder Ordnungswidrigkeit auf der einen Seite und fahreignungswidrigen Aussagen die Zukunft betreffend auf der anderen Seite und was die Fahrerlaubnisbehörde verwaltungsrechtlich daraus macht. Oder machen kann oder darf.
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Oiltron
Beitrag 15.03.2025, 12:52
Beitrag #7


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Ich sehe hier ganz klar Mischkonsum (Alkohol und THC) und als Bonus noch aggressives und eskalierendes Fehlverhalten gegenüber Polizeibeamten, und alles in Verbindung mit aktiver Teilnahme im Straßenverkehr.

Eine diesbezügliche MPU dürfte sehr herausfordernd werden.



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ohneFührerschein
Beitrag 15.03.2025, 13:26
Beitrag #8


Neuling


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Eine mpu obwohl Mischkonsum seit der Cannabis Freigabe unter 0,2 Promille Alkohol nicht verboten ist. Das wäre bundesweit wohl das erste mal zumindest habe ich nichts dergleichen gefunden weder im Forum noch bei Google.
Unter 1 ng thc und unter 0,2 Promille Alkohol müsste ich straffrei Ausgehen.
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Hornblower
Beitrag 15.03.2025, 18:09
Beitrag #9


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Zitat (Oiltron @ 15.03.2025, 12:52) *
Ich sehe hier ganz klar Mischkonsum (Alkohol und THC)

Aha? think.gif


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Oiltron
Beitrag 15.03.2025, 20:56
Beitrag #10


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Zitat (ohneFührerschein @ 15.03.2025, 13:26) *
Eine mpu obwohl Mischkonsum seit der Cannabis Freigabe unter 0,2 Promille Alkohol nicht verboten ist. Das wäre bundesweit wohl das erste mal zumindest habe ich nichts dergleichen gefunden weder im Forum noch bei Google.
Unter 1 ng thc und unter 0,2 Promille Alkohol müsste ich straffrei Ausgehen.


Zusätzlich bist Du aber mit 29 km/h auch noch deutlich zu schnell gefahren (könnte als durch Mischkonsum verursachte Ausfallerscheinung begründet werden), hast ebenfalls auch noch mit dem Handy am Steuer telefoniert und als Bonus noch aggressives, erkenntnisresistentes und eskalierendes Fehlverhalten gegenüber Polizeibeamten (welches die Beamten als so schwerwiegend empfanden, dass sie sogar zusätzlich eine ausdrückliche und massive Warnung über Dich an die Führerscheinstelle abgegeben haben).

Da sind wir in Summe also schon bei FÜNF durchaus recht heftigen Vergehen, und zwar alle auf einmal.

Und das macht dann schon ordentlich Eindruck bei der Führerscheinstelle.

Vermutlich aber keinen wirklich guten.
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Hornblower
Beitrag 15.03.2025, 23:31
Beitrag #11


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Über eine verkehrsrechtliche MPU mag man nachdenken. Mischkonsum sehe aber selbst ich nicht, bei diesen Werten. Darüber hinaus ist Mischkonsum kein Grund mehr für die Entziehung der FE.


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corneliusrufus
Beitrag 15.03.2025, 23:37
Beitrag #12


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Wenn das Juristische einmal beiseite gelegt wird, wie wird es genannt, wenn Cannabis und Alkohol gleichzeitig genommen werden? Ich schätze Mischkonsum. Und damit wird sich der TE auseinandersetzen müssen. Selbst wenn das juristisch nicht verfolgt wird, weil es nicht in eine juristische Definition passt. Wenn nicht, besteht alle Chance, darüber weiterhin zu stolpern.

Dann wurden durch den Arzt Ausfallerscheinungen festgestellt. Bescheidene Frage an den TE, woher sollen diese kommen?

Tempoverstoß wäre noch durch die Ablenkung mit dem Handy erklärlich. Jedoch ebenso als weitere Ausfallerscheinung.

Wenn es eine verkehrsrechtliche Fragestellung geben sollte, dürften streng genommen, so juristisch nicht als Mischkonsum wertbar, keine Fragen zu Cannabis oder Alkohol als Hauptgegenstand kommen. Denn was nicht vorhaltbar ist, kann nicht ersatzweise indirekt über Bande doch überprüft werden. Obgleich, siehe oben, es doch naheliegt.

Eine Gesinnungsprüfung muss wenn über eine MPU erfolgen. Hier in Form ob fernerhin gegen Gesetzte verstoßen werden soll. Denn ein milderes Mittel zur Feststellung bzw. Verwerfung gibt es nicht. Und wenn dann in diese eine verkehrsrechtliche Fragestellung augenscheinlich des bereits bestehenden Ausdrucks einer verkehrsfeindlichen Haltung ausgedrückt durch die erhebliche Tempoüberschreitung und der Handynutzung begründet aufgenommen wird, dürfte eine MPU recht anspruchsvoll werden.

In Hinblick des Geschehens wie der vorhandenen Punkte in Flensburg wäre der Besuch eines Verkehrspsychologen angezeigt.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Oiltron
Beitrag 15.03.2025, 23:55
Beitrag #13


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Zitat (Hornblower @ 15.03.2025, 23:31) *
Über eine verkehrsrechtliche MPU mag man nachdenken. Mischkonsum sehe aber selbst ich nicht, bei diesen Werten. Darüber hinaus ist Mischkonsum kein Grund mehr für die Entziehung der FE.


Nunja: Der Amtsarzt hat bei der durch die Geschwindigkeitsübertretung durchgeführten Kontrolle Ausfallerscheinungen beim Fahrer festgestellt. Daraufhin wurde dann eine Blutentnahme angeordnet, bei der dann die entsprechenden Alkohol- und THC-Werte festgestellt wurden, welche diese Ausfallerscheinungen verursacht haben.

Also: Zu schnell gefahren, Ausfallerscheinungen vor Ort durch Amtsarzt festgestellt, Drogentest auf Alkohol + THC positiv = Mischkonsum, Handy am Steuer, aggresssives Verhalten unmittelbar nach der Tat gegen Polizeibeamte:

=> Volle MPU zum Thema Straßenverkehr + Drogen gebucht.

Herzlichen Glückwunsch an den TE und viel Erfolg zum zukünftigen Bestehen der MPU.
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Hornblower
Beitrag 16.03.2025, 00:24
Beitrag #14


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Nein, die Drogen-MPU sehe ich nicht.

Und auch die Ausfallerscheinungen halte ich, bei den Werten für Alkohol und Cannabis, nicht für durch diese Stoffe induziert.



Allerdings bin ich durchaus bereit, Corneliusrufus zu folgen, weil er auf die dem TE inhärenten Problematik im Sinne einer nachhaltigen Aufarbeitung abzielt, und hier spricht der THC-COOH-Wert Bände. Zwar sehe ich noch keinen Mischkonsum im Sinne von kombiniertem Konsum, um die Wirkung der Rauschmittel zu verstärken oder abzuschwächen, durchaus aber leichtsinnigen oder gar unkontrollierten Gebrauch verschiedener Rauschmittel.

Dass der TE Mischkonsum betreiben *könnte*, mag ich nicht ausschließen. Ich sehe ihn aber nicht als nachgewiesen. think.gif

Im Rahmen einer nachhaltigen Aufarbeitung sollte sich der TE also in der Tat über dieses Thema Gedanken machen.


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gruenerTeich
Beitrag 16.03.2025, 15:32
Beitrag #15


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Ich sehr hier gar keine Grundlage für irgendeine fahrerlaubnisrechtliche Maßnahme.
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ohneFührerschein
Beitrag 18.03.2025, 15:53
Beitrag #16


Neuling


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Hallo,
war bei Einem Anwalt für Verkehrsrecht der sagt die Behörden hätten nichts strafrechtlich relevantes in der Hand Führerschein wird wohl bald freigegeben. Er will diesbezüglich etwas an die Staatsanwaltschaft schicken um das zu beschleunigen.

Für Handy und Geschwindigkeit gibt es wohl nur einen Punkt. Der wenn man Wiederspruch einlegt in Einem bis 2 jahren wenn der Termin in erster Instanz drankommt der einzige ist weil die anderen Punkte bis dahin verjährt sind.
Meine Aussage reicht wohl nicht für eine Mpu rechtlich gelte ich als nüchterner Fahrer.
Komme also wohl ungeschoren davon bis auf einen Punkt und ein erhöhtes Bußgeld.
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Seven7
Beitrag 18.03.2025, 21:11
Beitrag #17


Neuling


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Zitat (ohneFührerschein @ 14.03.2025, 14:56) *
Beim dem Telefonat sagte der Polizist am Telefon die ganze Sache liegt jetzt in der Entscheidung der Staatsanwaltschaft aber falls ich aufgrund der niedrigen Werte meinen Führerschein wiederbekomme und das Strafverfahren eingestellt werden sollte wäre ich noch nicht sicher da er und seine Kollegen eine massive Warnung vor mir an die Führerscheinstelle gesendet haben nach der Aktion im Krankenhaus.

Klar! Auch wenn du unter den Grenzwerten bist, kann die Führerscheinstelle wegen der Warnung von der Polizei trotzdem noch was machen. Am besten mal mit nem Anwalt sprechen, der kann dir genau sagen, was zu erwarten ist.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 18.03.2025, 22:13
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat auf das Wesentliche gekürzt
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Q-Treiberin
Beitrag 18.03.2025, 21:23
Beitrag #18


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Du scheinst überlesen zu haben dass der TE bereits einen Anwalt beauftragt hat…

Und was die FEB aufgrund einer „Warnung“ der Polizei „machen kann“ erschließt sich mir auch nicht ganz….


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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ohneFührerschein
Beitrag 21.03.2025, 14:19
Beitrag #19


Neuling


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Mein Anwalt hat es geschafft das die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt gem. § 170 Abs. 2 StPO. Den Führerschein bekomme ich in den nächsten Tagen per Post zurück.. Es lag Trotz Ausfallerscheinungen keine strafbare Handlung vor.
Allerdings hat die Polizei tatsächlich eine massive Warnung vor mir an die Feb gesendet, laut telefonischer Auskunft meines Anwalts steht darin das bei mir eine Rechtsfeindliche Gesinnung vorliegt und eine Gefährdung Dritter durch meine getätigten aussagen langfristig im Straßenverkehr nicht ausgeschlossen weden können aus diesem Grund bitten sie dringend um eine Überprüfung der Fahrteignung außerhalb des Punktesystems in Flensburg es lägen hier durch meine Aussagen besondere Aspekte vor die eine Überprüfung der Fahreignung dringend erforderlich machen. Auch sei ich wegen der Ordnungswidrigkeiten nicht Einsichtig gewesen wie dies üblicherweise bei Verkehrsteilnehmern der Fall ist mein Anwalt. leitet mir den ganzen Schriftverkehr nächste Woche postalisch zu.
Kann hier tatsächlich noch eine Mpu kommen?
Der Anwalt sagt eigl gibt es keinrn Grund für eine Mpu da ich unter 8 Punkten bin und keine Straftat vorliegt.
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F117
Beitrag 21.03.2025, 20:11
Beitrag #20


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Deine offensichtliche feindliche Gesinnung gilt Satzzeichen (Komma, Punkt etc.). Daran solltest Du arbeiten, um den hier hilfsbereiten Usern das Lesen nicht unnötig zu erschweren. Anders gesagt: Deine Posting sind eine Zumutung extrem schwer zu lesen ...

[End OT]


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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Beitrag 23.03.2025, 13:16
Beitrag #21


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MPU oder FÄG kann kommen.
In Zukunft keine Aussagen machen bei der Polizei etc.
Egal ob es ernst gemeint ist, vor Wut oder aus Spaß oder Sarkasmus.
Auch ob du Recht hast oder die Polizei die Wahrheit sagt, ist zweitrangig.
Deren Meldung und Aussage gilt bei der FEB als Wahrheit und Fakt.

Wenn die FEB Gründe sieht, schicken die dich zur MPU oder zum FÄG
auf Grund der polizeilichen Meldung.
Einfach nur deshalb, um, falls in Zukunft etwas passiert, sagen
zu können, sie hätten die Meldung ordnungsgemäß beachtet.
Dann bekommen sie rechtlich gesehen und in ihrem Job keine Probleme.

Unterm Strich sind die Mitarbeiter der FEB aber deutlich fairer
als Polizisten, wenn du dich normal verhältst.
Du musst abwarten, wie schwerwiegend die Behauptungen in der
Meldung sind. Vielleicht ist es so ungenau und unpräzise,
dass auch die FEB merkt, dass es 'komisch' ist.

Wahrscheinlicher ist leider allerdings, dass die dich zu irgendeiner Art
von Untersuchung bitten werden, 500-1000€.
Viel Glück und halte uns auf dem Laufenden.
Hoffentlich hast du deine Lektion gelernt.
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2024
Beitrag 23.03.2025, 16:47
Beitrag #22


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Wenn sie wollen, finden sie einen Grund, 100%ig.
Beispielsweise könnten sie sagen, trotz weniger als 0,2 Promille haben sie
auf Grund deiner Äußerungen und deines Verhaltens den Verdacht, dass du in Zukunft eventuell
die Gesetze im Straßenverkehr nicht respektieren könntest.
Darüber hinaus wurden geringe Spuren von Cannabis in der Blutuntersuchung gefunden.
Stichwort wäre charakterliche Eignung.

Alternativ könnten sie Zweifel an deinem geistigen Zustand anbringen
und dich zu einer medizinischen Untersuchung bitten, da du ja mehr als eine Substanz
in geringen Spuren im Blut hattest und ein auffälliges Verhalten gezeigt hast.
Stichwort gesundheitliche/geistige Eignung.

Merk dir einfach, nie irgendetwas zu sagen außer das Nötigste und keine politischen
Äußerungen oder Unmutsbekundungen oder Sonstiges zu machen.
Selbst wenn du Recht hast, ist man oft bei Kontrollen alleine ohne Zeuge, die Polizisten
zu zweit. Rate wem eher geglaubt wird.

Und wenn du rechtlich gegen eine mögliche Anordnung der Untersuchung vorgehen möchtest:
Das ist nicht möglich. Du müsstest dann die Zeit verstreichen lassen, bis die Behörde dir
den Führerschein entziehen möchte. Gegen diese Entziehung kannst du dann rechtlich vorgehen.
Rate, was schneller geht: Einfach eine Untersuchung machen oder über den Rechtsweg.
Wenn du sowieso die Untersuchung bestehen wirst, was bei dir voraussichtlich der Fall sein wird,
liegt die Antwort auf der Hand.
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