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#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 76 Beigetreten: 11.09.2019 Mitglieds-Nr.: 85780 ![]() |
HIn und wieder gibt es in der nächsten Stadt grössere Fußballspiele ;-) Dann ist mächtig was los > Entsprechend auch die Anzahl der Fahrzeuge. An einer Kreuzung hatten wir rot, die danach stehenden Uniformierten winkten uns zum Weiterfahren durch. Was hat denn eigentlich eine höhere Priorität? Die rote Ampel oder das gesichtete Handzeichen des Polizisten? Der Pkw vor uns, ist dann „durchgefahren“ (also trotz roter Ampel) und wir dann (uns wurde auch das Signal des Durchwinkens gezeigt) eben auch? Haben wir richtig gehandelt? Gruß Parkverbot |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13799 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
-------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6461 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 ![]() |
Schaust Du https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__36.html
und hier speziell Absatz 1 Zitat Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.
-------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13799 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
Interessant ist die Lage in DIESEM BEISPIEL: (Minute 1:45, noch besser Minute 2:20)
Meines Wissens sind Feldjäger gegenüber Zivilisten nicht weisungsbefugt, oder? Allerdings: Als Zivilist habe ich mit meinem Zivilfahrzeug auch nix in einem oliven Verband zu suchen, und wenn ich blöderweise doch darin gelandet bin, würde ich mich wohl wie ein olivgrünes Loch in einem stählernen Materiestrom verhalten... -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6461 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 ![]() |
Allerdings: Als Zivilist habe ich mit meinem Zivilfahrzeug auch nix in einem oliven Verband zu suchen, und das ist leider das Hauptproblem. Das wissen die wengisten, und die Kennzeichnung der Kolonnen ist ja eher rudimentär. und ja, ich komme da lieber wieder mit der DDR-StVO und dem Thema Marschgeschwindigkeit. Die Marschgeschwindigkeit wird auch heute so festgelegt, dass die Kolonne eigentlich zusammenbleiben kann. Also Kennzeichnung gab es früher ( selbst bei den Truppen der "Russen in der DDR" ) nach vorn Blaulicht und Rotlicht sowie nach hinten Blaulicht und Grünlicht. Ja, die Farben werden auch heute genutzt aber eben als Fahne und die sieht man nicht so gut wie farbiges Licht/farbiges Blinklicht. Und auch da war die StVO der DDR eindeutiger. Blau/Rot sagte für alle, auch den Gegenverkehr rechts ran, Anhalten und ungehinderte Durchfahrt gewähren und warten bis Rot/Grün durch ist. UND es hat funktioniert. Ich habe damals übrigens als Kind sogar Fahrzeuge der russ. Militär-Verkehrspolizei (WAI) gesehen welche diese Leuchten fest installiert hatten. ( Wechselkappen gabs von FER und verbaut war als Haupt-Sosi ein Teslatopf mit drunterliegender Tonsignalanlage und dann rechts und links jeweils eine KEGEL-RKL von FER auf einer Brücke analog den DDR-VOPO-Ladas -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
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#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 52 Beigetreten: 17.05.2024 Mitglieds-Nr.: 91733 ![]() |
Wenn er regelt und auf der Straße steht. Siehst du Rücken und so... aber doch nicht vom Straßenrand aus winkend oder etwa doch? Ich würde es nicht beachten. |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7607 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Eine solche Einschränkung kann ich in §36 StVO nicht finden.
Allerdings könnten besonders hohe Anforderungen an deine Sorgfaltspflicht gestellt werden wenn du schon vermutest, die Polizei würde nicht gleichzeitig den Verkehr der durch die LZA freigegebenen Fahrtrichtung(en) anhalten... |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5908 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Wie soll ich mir das mit der Sorgfaltspflicht vorstellen? Wenn mich ein (vermeintlicher) Polizist vom Straßenrand aus durch eine rote Ampel winkt, bin ich einerseits verpflichtet dem folgezuleisten, muss mich aber selber um das feindliche Grün kümmern?
Ich denke, entweder der Verkehr wird geregelt oder nicht. So ein Mischmasch wäre doch für alle Beteiligten nur eine zusätzliche Gefährdung durch künstliche und unnötige Schaffung einer unklaren Verkehrslage. -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2095 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Es wird eher selten ein einzelner Polizist einsam und allein vom Straßenrand den Verkehr versuchen zu leiten. In aller Regel wird es auf der Kreuzung/Einmündung erkennbar Umstände geben, die einen VT dazu bringen müssten, seine Aufmerksamkeit hochzuschrauben.
Für den TE: Ich mache das auch immer so, wenn ein Pozzelist mitten im Weg steht. Wenn ich grün habe, hupe ich kräftig und fahre um ihn drumherum... Manchmal frage ich mich wirklich, ob Führerscheine auf einfachen Antrag per Post verschickt werden... -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 650 Beigetreten: 25.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79801 ![]() |
Also wenn ich so daran denke, was ich hier schon alles für "Experten" beim Ampelspielen gesehen habe...und ich meine nicht die Fälle, wo eventuell spontan z.B. wg. eines Unfalls der Verkehr an einer Ampel geregelt wird, sondern wenn es sich um geplante Maßnahmen handelt. Letztes Jahr kursierte doch auch so ein tolles Video im Netz, dass zeigt, wie eine Radfahrerin vermeintlich das Anhaltesignal des Polizisten nicht beachtet. Der schlenderte halt auch irgendwo rum während er den Verkehr "regelte".
Kurz: Ich bin bei sowas extrem vorsichtig und würde mein Verhalten von der Gesamtsituation abhängig machen. https://youtube.com/shorts/jsiH6L1la0U?si=mVSAqA22veKGyQ3D |
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 244 Beigetreten: 17.01.2020 Mitglieds-Nr.: 86354 ![]() |
Interessant ist die Lage in DIESEM BEISPIEL: (Minute 1:45, noch besser Minute 2:20) Meines Wissens sind Feldjäger gegenüber Zivilisten nicht weisungsbefugt, oder? Irgndwie schauderhaft, dieses Video. So eine Invasion kann einem schon ordentlich Angst machen. Ist das denn eigentlich relevant, ob Feldjäger gegenüber Zivilisten weisungsbefugt sind? Regelt ein Polizist den Verkehr, sind Ampeln wirkungslos. Es ist dann kein Rotlichtverstoß, wenn ich von dem Schutzmann freie Fahrt bekomme und durchfahre. Nehmen wir mal an, Feldjäger sind nicht weisungsbefugt, wie sieht es dann rechtlich für mich aus? Einen Rotlichtverstoß kann man nur aus eigenem Handeln begehen, wobei es keinen Unterschied macht, ob aus Unachtsamkeit oder absichtlich. Werde ich, wie im Video genötigt, die Rote Ampel zu überfahren, kann mir doch kein Rotlichtverstoß vorgeworfen werden. Wie sieht es in so einem Fall mit der Sorgfaltspflicht aus? Die Sorgfaltspflicht kann ich doch nur wahren, wenn ich die volle Kontrolle über meinen Wagen habe und ausweichen oder anhalten kann. Wenn mich jemand so anbrüllt, wie in dem Video, hätte ich nicht den Mut, eigenmächtig zu handeln. Allerdings: Als Zivilist habe ich mit meinem Zivilfahrzeug auch nix in einem oliven Verband zu suchen, und das ist leider das Hauptproblem. Das wissen die wengisten, und die Kennzeichnung der Kolonnen ist ja eher rudimentär. Gegenfrage: Was hat so ein olivgrüner Verband im öffentlichen Straßenverkehr zu suchen..? Ich muß zugeben, daß ich das auch nicht gewußt hätte. Wenn ich auf einer öffentlichen Straße fahre, gehe ich davon aus, daß die Regeln für alle gelten. Zum Glück bin ich noch nie in so eine Kolonne gekommen und hoffe, daß ich auch davon verschont bleibe. Und auch da war die StVO der DDR eindeutiger. Blau/Rot sagte für alle, auch den Gegenverkehr rechts ran, Anhalten und ungehinderte Durchfahrt gewähren und warten bis Rot/Grün durch ist. UND es hat funktioniert. Was hat denn der Gegenverleht mit einer solchen Kolonne zu tun? Fahrzeuge dürfen doch maximal 2,55 Meter breit sein und nicht in die Gegenspur ragen. Wie soll ich mir das mit der Sorgfaltspflicht vorstellen? Wenn mich ein (vermeintlicher) Polizist vom Straßenrand aus durch eine rote Ampel winkt, bin ich einerseits verpflichtet dem folgezuleisten, muss mich aber selber um das feindliche Grün kümmern? Ich denke, entweder der Verkehr wird geregelt oder nicht. So ein Mischmasch wäre doch für alle Beteiligten nur eine zusätzliche Gefährdung durch künstliche und unnötige Schaffung einer unklaren Verkehrslage. Die Sorgfaltspflicht ist genau so wie bei einer Ampel im Normalbetrieb. Grün heißt nicht, daß man einfach losfahren darf, wenn es gefährlich werden könnte. Auch ein Polizist ist nur ein Mensch und kann Fehler machen. Wenn er Dich durchwinkt und die meinst, es könnte sich eine gefährliche Situation anbahnen, mußt Du reagieren und gegebenenfalls anhalten, bevor es kracht. Er wird Dir in diesem Fall ganz sicher keine Strafe aufbrummen. P.S.: Bitte nehmt es mir nicht übel, wenn ich manche Zeilen ein bißchen scharf formuliert habe. Viele Grüße Majesto |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13799 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
Irgndwie schauderhaft, dieses Video. So eine Invasion kann einem schon ordentlich Angst machen. Kenne es noch aus beiden Perspektiven: Die Begegnung in einem VW-Käfer mit einer Gepard-Kolonne auf einer kurvigen Landstraße war schon recht eindrucksvoll. Andersherum in einem "5-Tonner, GL, alt" und vor uns eine Blondine im Cabrio, die auch nicht über die rote Ampel wollte... ![]() Zitat Gegenfrage: Was hat so ein olivgrüner Verband im öffentlichen Straßenverkehr zu suchen..? Er verlegt von Ort A zu Ort B. In der Regel mit besonderer Genehmigung. Beamen klappt noch nicht bei allen Militär-Fahrzeugen. Zitat Ich muß zugeben, daß ich das auch nicht gewußt hätte. Wenn ich auf einer öffentlichen Straße fahre, gehe ich davon aus, daß die Regeln für alle gelten. Zum Glück bin ich noch nie in so eine Kolonne gekommen und hoffe, daß ich auch davon verschont bleibe. Richtig, die Regeln gelten für alle, und sie sollten in der Fahrschule gelehrt werden: Eine Kolonne gilt als 1 Fahrzeug, ggf. mit Überbreite und sehr, sehr lang (schon wenn nur 1 Kompanie verlegt, kann das ein Bandwurm von vielen Hundert Metern werden). Fahrzeuge, die nicht zur Kolonne gehören, haben eigentlich nichts in der Kolonne zu suchen. Leider werden die großen Abstände, die die Kolonnenfahrzeuge mitunter halten, häufig von Zivilisten missbraucht. Rutscht Du versehentlich in solch einen Verband, tust Du gut daran, Dich so zu verhalten, als wärest Du oliv-grün (oder ggf. auch blau oder sonstwiefarben). Zitat Was hat denn der Gegenverleht mit einer solchen Kolonne zu tun? Fahrzeuge dürfen doch maximal 2,55 Meter breit sein und nicht in die Gegenspur ragen. Leider kannst Du einen Leo nicht schrumpfen. Und wenn der eine besondere Genehmigung hat, würde ich mich mit meinem Golf nicht mit ihm anlegen wollen. Das gibt so hässliche Kratzer auf dem Lack. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1194 Beigetreten: 13.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40142 ![]() |
Irgndwie schauderhaft, dieses Video. So eine Invasion kann einem schon ordentlich Angst machen. Dann richte dich mal in den nächsten Jahren auf deutlich mehr militärische Aktivitäten ein. Stichworte "Host Nation Support" und "Drehscheibe Deutschland". Meiner Einschätzung nach werden wir mit deutlich mehr Aktivitäten als in den 70er und 80er rechnen müssen. Nehmen wir mal an, Feldjäger sind nicht weisungsbefugt, wie sieht es dann rechtlich für mich aus? Feldjäger sind im zivilen Straßenverkehr nicht weisungsbefugt. Es gibt jedoch ein ABER ... Feldjäger haben die (hoheitliche) Aufgabe, militärische Marschverbände zu sichern. Dabei sind sie in der Wahl der Mittel frei. Wenn also ein Zivilfahrzeug im Marschverband steckt, darf der Feldjäger durchaus im Rahmen der Sicherungsaufgabe Weisungen erteilen - reicht das nicht aus, ist auch die Anwendung anderer Zwangsmittel durchaus zulässig. Was hat so ein olivgrüner Verband im öffentlichen Straßenverkehr zu suchen..? Der Marschverband darf es und kann es.Was hat denn der Gegenverleht mit einer solchen Kolonne zu tun? Fahrzeuge dürfen doch maximal 2,55 Meter breit sein und nicht in die Gegenspur ragen. Irrtum. Diese Regelung gilt nicht für militärische Fahrzeuge, insbesondere gepanzerte Fahrzeuge, egal ob Rad oder Kette, liegen häufig über 3,5 m Breite. Das war auch schon zu DDR-Zeiten so - deshalb wurde nach meinen Infos aufgrund der Breite der sowietischen Panzer diese Regelung in der DDR-StVO eingeführt. Die Sorgfaltspflicht ist genau so wie bei einer Ampel im Normalbetrieb. Grün heißt nicht, daß man einfach losfahren darf, wenn es gefährlich werden könnte. Auch ein Polizist ist nur ein Mensch und kann Fehler machen. Wenn er Dich durchwinkt und die meinst, es könnte sich eine gefährliche Situation anbahnen, mußt Du reagieren und gegebenenfalls anhalten, bevor es kracht. Er wird Dir in diesem Fall ganz sicher keine Strafe aufbrummen. So ist es. Aufpassen, ausreichend Sicherheitsabstand zu den Fahrzeugen im Marschverband halten und bei nächster Gelegenheit versuchen, unauffällig den Marschverband zu verlassen. -------------------- Beste Grüße
Udo --------------------------------------------- Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten: "Ich dachte ...", "Ich wollte ...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..." |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9485 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Interessant wird es wenn Feuerwehr regelt.
In Bayern haben die teilweise über das BayFwG Rechte von Polizeibeamten. ![]() Der Verkehrsteilnehmer aus z. B. Hessen weiß das zwar vielleicht nicht, aber ... wobei, ob der Verkehrsteilnehmer aus Bayern das weiß ist auch nicht gesagt. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3084 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 ![]() |
Das Video spricht jetzt nicht gerade für die Feldjäger, vor allem das Gebrülle und Gehample mitten auf der Kreuzung ist schon eher peinlich.
Und warum wohl in so einem Fall der Verband bei roter Ampel unbedingt mithilfe von Blaulicht und Horn trotz roter Ampel in die Kreuzung einfahren muss? Ich würde mich mit der Erklärung wie das vom §38 abgedeckt ist schon etwas schwer tun. P.S. Was ich immer sehr seltsam finde: das letzte Fahrzeug hat am Heck sehr oft ein Schild oder eine Leuchtanzeige mit „Kolonne“. Gut das es in der ganzen StVO den Begriff Kolonne nicht zu finden ist … |
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1194 Beigetreten: 13.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40142 ![]() |
Was ist an dem Schild "Kolonne" seltsam?
Genauso seltsam wären dann ja auch Schilder bzw. Beschriftungen wie Baustellenfahrzeug, Winterdienst, Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst, Heizungs-Notdienst ... steht auch nicht in der StV(Z)O. Übrigens, der Marschverband selbst ist bei Grün eingefahren ... Da es sich um einen NATO-Verband handelt, gehe ich davon aus, dass hier die Sonderrechte nach § 35 (5) in Anspruch genommen wurden. Die erforderlichen Sondergenehmigungen zu § 29 StVO sind mit Sicherheit vorhanden ... Die Nutzung des Sondersignals wäre im Sinne der VWV-StVO, zu § 35 Nr. 1, zulässig ( ... Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, sollte, wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn angezeigt werden.) Wenn du als betroffener Verkehrsteilnehmer Zweifel an der Richtigkeit der Nutzung von Sonderrecht und/oder Sondersignal hast, kannst du das ohne weiteres gerichtlich prüfen lassen. -------------------- Beste Grüße
Udo --------------------------------------------- Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten: "Ich dachte ...", "Ich wollte ...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..." |
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#17
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3084 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 ![]() |
Was ist an dem Schild "Kolonne" seltsam? Das vieles andere auch eine Kolonne sein kann, ohne dabei ein geschlossener Verband zu sein (Beispielsweise mehrere alte Schlepper auf dem Weg zu einem Treffen). Hier käme ich aber nie auf die Idee, dass ich nicht in die Kolonne hineinfahren dürfte. Deswegen empfinde ich das Schild „Kolonne“ an einem geschlossenen Verband als Information für andere Verkehrsteilnehmer für wenig sinnvoll, wenn nicht sogar kontraproduktiv. |
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1194 Beigetreten: 13.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40142 ![]() |
Nunja, da sind Fachpersonen bei verschiedenen zuständigen Landesministerien bei BOS (Hilfsorganisationen / Feuerwehr) und BW/NATO etwas anderer Ansicht, aber o.k.
Die praktische Erfahrung zeigt jedenfalls, das "Kolonne" (im Gegensatz zu "Verband") auch bei anderssprachigen Verkehrsteilnehmenden durchaus verstanden wird. Ich möchte jedenfalls auf unser Schild "Kolonne" nicht mehr verzichten. Schöne Arbeitswoche noch! ![]() -------------------- Beste Grüße
Udo --------------------------------------------- Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten: "Ich dachte ...", "Ich wollte ...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..." |
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#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5908 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Die Sorgfaltspflicht ist genau so wie bei einer Ampel im Normalbetrieb. Eben. Der Beitrag, auf den ich mich mit der Frage bezog, hatte aber als einzige Aussage, dass die Sorgfaltspflicht hier besonders hoch sei. Das müsste man ja nicht extra betonen, wenn im Grunde alles wie immer ist. Je unübersichtlicher eine Verkehrssituation ist, desto vorsichtiger (sorgfältiger) sollte man ihr begegnen - wie überall im Leben. Das ist wie mit der zulässigen Geschwindigkeit nach § 3(1): situativ angepasst oder angemessen. Die Situation gibt das Maß vor und ist damit eine Variable der allgemeinen Verpflichtung. -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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Beitrag
#20
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7607 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Feldjäger haben die (hoheitliche) Aufgabe, militärische Marschverbände zu sichern. "Sichern" bedeutet aber zunächst mal: dafür sorgen, dass niemandem etwas passiert. Wer mit so einem Verband eine besondere Gefahr setzt, muss die Allgemeinheit auch davor schützen. Zitat Was hat denn der Gegenverleht mit einer solchen Kolonne zu tun? Fahrzeuge dürfen doch maximal 2,55 Meter breit sein und nicht in die Gegenspur ragen. Irrtum. Diese Regelung gilt nicht für militärische Fahrzeuge, §32(1) StVZO weiß nichts davon ![]() Zitat insbesondere gepanzerte Fahrzeuge, egal ob Rad oder Kette, liegen häufig über 3,5 m Breite. Das ist dann ein Ausnahmetatbestand, und vor allem: Im Betrieb auf öffentlichen Straßen eine übermäßige Straßenbenutzung gemäß §29(3) StVO. Die natürlich angesichts militärischer Erfordernisse problemlos genehmigungsfähig ist, aber auch nur unter angemessener Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit. Ein "Hoppla, jetzt kommen wir!" in Verbindung mit "egal, zahlt ja eh der Bund!" ist da absolut nicht angebracht. Die Sorgfaltspflicht ist genau so wie bei einer Ampel im Normalbetrieb. Eben. Der Beitrag, auf den ich mich mit der Frage bezog, hatte aber als einzige Aussage, dass die Sorgfaltspflicht hier besonders hoch sei. Das müsste man ja nicht extra betonen, wenn im Grunde alles wie immer ist. Wenn ich von einem schlecht sichtbaren Polizisten angewiesen werde bei roter Ampel zu fahren, dann ist es sicher nicht verkehrt wenn ich so fahre, als ob da überhaupt kein Polizist stehen würde. Insofern: ja, wie immer ![]() Wenn dagegen ein Polizist gut sichtbar auf der Kreuzung den Querverkehr sperrt und mir freie Fahrt signalisiert, dann könnte ich darüber nachdenken so zu fahren als ob ich grün hätte. |
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#21
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 244 Beigetreten: 17.01.2020 Mitglieds-Nr.: 86354 ![]() |
Dann richte dich mal in den nächsten Jahren auf deutlich mehr militärische Aktivitäten ein. Stichworte "Host Nation Support" und "Drehscheibe Deutschland". Meiner Einschätzung nach werden wir mit deutlich mehr Aktivitäten als in den 70er und 80er rechnen müssen. Heißt das, daß die ohnehin schon überlasteten Straßen dann noch weiter belastet werden? Was machen dann die vielen Lastwagen? Ein LKW kann doch nicht so einfach mal rechts ran fahren. Wie sieht es denn mit dem Verschleiß der Straßen aus, wenn so viele tonnenschwere militärische Fahrzeuge darüberfahren? In unserer Zeitung steht immer wieder von einer Übung zusammen mit der Aufforderung, sich von den Truppen fernzuhalten und liegengebliebene Gegenstände nicht zu berühren. Zum Glück sind diese Aktivitäten außerhalb von unseren üblichen Strecken, sodaß wir noch nie in Konflikt gekommen sind. Feldjäger sind im zivilen Straßenverkehr nicht weisungsbefugt. Es gibt jedoch ein ABER ... Feldjäger haben die (hoheitliche) Aufgabe, militärische Marschverbände zu sichern. Dabei sind sie in der Wahl der Mittel frei. Wenn also ein Zivilfahrzeug im Marschverband steckt, darf der Feldjäger durchaus im Rahmen der Sicherungsaufgabe Weisungen erteilen - reicht das nicht aus, ist auch die Anwendung anderer Zwangsmittel durchaus zulässig. Sollte ich irgendwann doch mal auf so eine Kolonne stoßen, würde ich die Anweisungen natürlich befolgen. Rechts ran fahren und dort warten, bis die Straße wieder frei ist, ist kein Problem, sofern dies sicher möglich ist. Was ist aber, wenn ich mir eine angeordnete Aktion nicht zutraue, weil ich z.B. den Fahrbahnrand für nicht befahrbar halte und Angst habe, stecken zu bleiben? Wie weit können die Anwendung der Zwangsmittel gehen? Der Grundsatz, man muß sich nicht selbst in Gefahr bringen gilt doch auch in so einer Situation. Nebenbei noch bemerkt: Wie sieht es denn eigentlich mit der Umweltbilanz solcher Militärkolonnen aus? Da sollen bei privaten Autos Benziner und Diesel verboten werden und die Ölheizungen der Häuser alle herausgerissen werden, während Panzer massenhaft (Diesel?)-Abgas durch die Auspufftöpfe stoßen. Viele Grüße Majesto |
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Beitrag
#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14066 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Nebenbei noch bemerkt: Wie sieht es denn eigentlich mit der Umweltbilanz solcher Militärkolonnen aus? Da sollen bei privaten Autos Benziner und Diesel verboten werden und die Ölheizungen der Häuser alle herausgerissen werden, während Panzer massenhaft (Diesel?)-Abgas durch die Auspufftöpfe stoßen. Die Umweltbilanz der Bundeswehr sieht so aus: Wir dürfen weiterhin in einem freien Land leben, das noch nicht, wie die Ukraine, von Russland überfallen wurde. Die Umwelt steht also noch und ist nicht im Bombenhagel zerstört worden. Es werden auch nicht alle Ölheizungen herausgerissen, bitte keine Unwahrheiten verbreiten. Die Bundeswehr verfügt auch über E-Autos. Für einen Panzer ist das technisch noch nicht machbar. |
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Beitrag
#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1194 Beigetreten: 13.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40142 ![]() |
Heißt das, daß die ohnehin schon überlasteten Straßen dann noch weiter belastet werden? Was machen dann die vielen Lastwagen? ... Wie sieht es denn mit dem Verschleiß der Straßen aus, wenn so viele tonnenschwere militärische Fahrzeuge darüberfahren? Wird auf jedenfall spannend, zumal Bahntransporte aufgrund des stetigen Rückbaus von Schienenstrecken nicht mehr so ohne weiteres durchgeführt werden können. Und es geht bei "Drehscheibe Deutschland" nicht nur um Material, das beschafft und transportiert werden will oder Personal, das untergebracht und versorgt werden will, es geht in Gegenrichtung auch um Verletzte, Tote, Gefangene, ... Die Bevölkerung wird im Verteidigungsfall sicherlich ein Stück ihrer Komfortzone, auch im Straßenverkehr, einbüßen. Nachtrag: Denn Kampfverbände können ganz schnell mal mehrere hundert Fahrzeuge unterschiedlicher Typen umfassen. Die werden zwar sicherlich in mehreren Marschgruppen mit zeitlichem Abstand fahren ... könnte jedenfalls lustig werden, bei Durchlaufzeiten einer Marschgruppe im zweistelligen Minutenbereich ... "Sichern" bedeutet aber zunächst mal: dafür sorgen, dass niemandem etwas passiert. Wer mit so einem Verband eine besondere Gefahr setzt, muss die Allgemeinheit auch davor schützen. Sichern eines Verbandes im militärischen Sinne heisst, dafür zu sorgen, dass dieser Verband seine hoheitliche Aufgabe (Landesverteidigung, dazu gehören auch Übungen) erfüllen kann. Der gemeine Bürger hat diesbezügliche Beeinträchtigungen / Belästigungen zu dulden. (NATO-Truppenstatut u.a. Vorschriften)§32(1) StVZO weiß nichts davon Richtig. Aber guck mal unter Ausnahmen, § 70 StVZO. Die Zulassung von Fahrzeugen der Bundeswehr wird übrigens von einer eigenen Behörde vorgenommen: „Zentrum Kraftfahrwesen der Bundeswehr“ (ZKfWBw). Das ist dann ein Ausnahmetatbestand, und vor allem: Im Betrieb auf öffentlichen Straßen eine übermäßige Straßenbenutzung gemäß §29(3) StVO. Die natürlich angesichts militärischer Erfordernisse problemlos genehmigungsfähig ist, aber auch nur unter angemessener Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit. Korrekt. Und darauf zu achten ist auch Job der Feldjäger / Militärpolizei und der militärischen Führer.
-------------------- Beste Grüße
Udo --------------------------------------------- Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten: "Ich dachte ...", "Ich wollte ...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..." |
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#24
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3084 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 ![]() |
"Sichern" bedeutet aber zunächst mal: dafür sorgen, dass niemandem etwas passiert. Wer mit so einem Verband eine besondere Gefahr setzt, muss die Allgemeinheit auch davor schützen. Sichern eines Verbandes im militärischen Sinne heisst, dafür zu sorgen, dass dieser Verband seine hoheitliche Aufgabe (Landesverteidigung, dazu gehören auch Übungen) erfüllen kann. Der gemeine Bürger hat diesbezügliche Beeinträchtigungen / Belästigungen zu dulden. (NATO-Truppenstatut u.a. Vorschriften)Und was „Sichern eines Verbandes im militärischen Sinne heisst“ ist mir als normaler Verkehrsteilnehmer im Geltungsbereich der StVO schlicht egal. |
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#25
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3326 Beigetreten: 28.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68698 ![]() |
Mal ne Frage. Muß der LKW weiterfahren?
![]() Ach ja, weiß wohl auch keiner. Es können zivile LKW zum "Wehrdienst" eingezogen werden. Hatte schon mehrere Bereitstellungsbescheide in den Händen. Wenn da ne Kolonne ziviler LKW im Dienste der Bundesrepublik daher kommt und keiner lässt dich rein. Wie lange wartet wohl ein PKW-Faher bis er sich reindrückt? Weil er gar nichts von dieser Regelung weiß? |
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#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1194 Beigetreten: 13.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40142 ![]() |
Muß der LKW weiterfahren? Ja. Da er sonst den Verband unterbricht, bzw. in der Bewegung behindert.TBNR 127006, Sie unterbrachen einen geschlossenen Verband in der Bewegung. § 27 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat, 5 € TBNR 127007, Sie unterbrachen einen geschlossenen Verband in der Bewegung. Es kam zum Unfall. § 27 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG, 20 € Ich fuhr aus einem Dorf in der Nähe von Bad Urach <snip> Das dürfte als "normaler" Schwertransport gelaufen sein. Ist nicht wirklich mein Fachgebiet, aber IMHO werden in der Regel auch die Transporterabstände in der Genehmigung festgelegt. (und die, wie häufig erlebt, nicht eingehalten ...)Das auch mit zivilen Fahrzeugen Verbände gebildet werden, ist garnicht so selten. Wird zum Beispiel bei Evakuierungen oder im Hochwasserschutz gemacht. In der Regel dann vorne und hinten Fahrzeuge mit Blau, einheitliche Kennzeichung der Fahrzeuge z.B. mit laufender Nummer, nach Möglichkeit gleiche Abstände und der Einsatz von Sicherungsposten an Kreuzungen. Um ein "Dazwischendrängeln" zu vermeinden, versuchen wir die Fahrzeugabstände in so einem Verband so gering wie möglich zu halten (1 - 2 Sekunden, schwierig, aber geht). Funktioniert trotzdem nicht immer. Bedeutet, dass Schließender und Führungsfahrzeug sehr gut aufpassen und kommunizieren müssen, um den Verband zusammenzuhalten. Wir versuchen, solche Ereignisse mit in der Planung zu berücksichtigen (Zeitzuschlag), aber ... der Teufel ist ein Eichhörnchen, er hat überall ein Nüsschen versteckt. -------------------- Beste Grüße
Udo --------------------------------------------- Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten: "Ich dachte ...", "Ich wollte ...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..." |
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#27
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Hast du mal das Video an der verlinkten Stelle mal angesehen? Da rennt nämlich der Herr Feldjäger vor den LKW und schreit herum. Da fehlt in der Aufstellung noch was das überfahren eines Feldjägers kostet. Oder wie es mal einer der Rathausangestellten zum Bürgermeister sagte. Wir sind hier nicht auf dem Kasernenhof Herr Bürgermeister.
![]() Warum müssen Schwertransporte abgesichert werden wenn man es nicht macht? Ich habe es zweimal erlebt dass das Vorausfahrzeug angehalten hat und mir gesagt dass ich hier möglichts weit rechts anhalten soll. Denn hinter mir kommt ein breiter Schwertransport. Ich weiß eh nicht warum die Straße nicht vorher gesperrt wurde. Und es ist mir so was von egal ob da irgendwas angeordnet, nicht angeorndnet, vergessen, usw worden ist. Ich hätte zur Not den Tankzug stehen lassen und wäre ausgestiegen. Was auch spassig geworden wäre, denn hinter Leitplanke gings ca. 70-80° runter. Und den Knoten von den anderen entwirren lassen.Wäre bestimmt auch spassig gewesen. Was soll ich sonst machen wenn ich nicht mit Anhänger rückwärts fahren kann? Waren eh nur nochinsgesamt ca.10cm. Links hab ichs aber nicht gesehen weil ich den Spiegel eingeklappt hatte. Wollte nicht mir kaputtem Spiegel in die Firma kommen und sagen, den hat mir ein Panzer abgefahren. ![]() |
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#28
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Muß der LKW weiterfahren? Ja. Da er sonst den Verband unterbricht, bzw. in der Bewegung behindert.Sollte das Führungsfahrzeug zusätzlich zum blauen Sondersignal auch noch Horn zuschalten, um den LKW zum Einfahren in die Kreuzung bei roter Ampel zu bewegen, kann der Fahrer des LKW dies höchstwahrscheinlich nicht zuordnen, da an seinem LKW gleichzeitig ein Transporter der Feldjäger mit Sondersignal und Horn vorbeifährt. Um dem allen die Krone aufzusetzen und die Verkehrsteilnehmer komplett zu verwirren, springt dann noch der mit Warnweste ausgerüstete Brüllaffe über die Kreuzung, direkt vor den Fahrzeugen. Wenn ich jemanden zeigen will, dass er durchfahren soll, habe ich vor den Fahrzeugen schlicht nichts zu suchen. Und wenn jemand meint er müsste das machen, soll er sich gefälligst an die Vorgaben des § 36 halten. Dann kommt man vielleicht auch drauf was er von einem will. Das alles ist dann für mich einfach eine unklare Verkehrslage. Bei dieser würde ich mein Fahrzeug, wenn überhaupt, nur mit Schrittgeschwindigkeit bewegen. |
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#29
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Muß der LKW weiterfahren? Ja. Da er sonst den Verband unterbricht, bzw. in der Bewegung behindert.Andere Meinung: Der Verband ist bereits unterbrochen. Der zweite Teilverband gilt als eigenes Fahrzeug und darf deswegen ganz normal auf grüne Lichtzeichen warten. Für andere Interpretationen gibt insbesondere das Video keinerlei Anhaltspunkte. Ganz im Gegenteil sieht es ziemlich danach aus, dass das Führungsfahrzeug dieses Teilverbandes hinter dem ganz regulär bei rot wartenden LKW folgte, sprich: Dass es von vorneherein zwei getrennte Verbände waren. Wenn die Truppe da auch nur halbwegs souverän agiert hätte, wäre sie einfach über die mittlere Fahrspur an diesem LKW vorbei gefahren, wenn sie denn schon meint nicht bei rot warten zu können.... Zitat TBNR 127006, Sie unterbrachen einen geschlossenen Verband in der Bewegung. § 27 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat, 5 € fünf Euro, oha. Wenn einem hinterher der Richter erklärt, dass man nicht hätte fahren dürfen weil ja der Feldjäger kein Polizist im Sinne der StVO ist, dann ist es: 137618 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV, mit einem Regelsatz von 200 Euro, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14066 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Mal ne Frage. Muß der LKW weiterfahren? Keinesfalls. Der erste Verband ist bei 2:04 vorbei, schön an der grünen Flagge zu erkennen. An der verlinkten Stelle kommt tatsächlich ein zweiter Verband. Ich hätte den Brüllaffe freundlich ignoriert und bei grün von der Kreuzung gehupt. Der Feldjäger hat im zivilen Straßenverkehr nichts zu regeln. Und 99,x% aller Feldjäger machen einen guten Job. Der eine im Video leider nicht. |
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Der erste Verband ist bei 2:04 vorbei, schön an der grünen Flagge zu erkennen. An der verlinkten Stelle kommt tatsächlich ein zweiter Verband. Stimmt, hast recht. Hab ich übersehen. Mea culpa. -------------------- Beste Grüße
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 244 Beigetreten: 17.01.2020 Mitglieds-Nr.: 86354 ![]() |
Wenn einem hinterher der Richter erklärt, dass man nicht hätte fahren dürfen weil ja der Feldjäger kein Polizist im Sinne der StVO ist, dann ist es: 137618 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV, mit einem Regelsatz von 200 Euro, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot. Vor Gericht und auf Hoher See bist Du in Gottes Hand und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wer gegen Regeln verstößt, der muß mit einer Strafe rechnen. Dabei spielt es keine Rolle, ob aus Unachtsamkeit oder Unkenntnis ein Fehler begangen wurde. Aber was ist, wenn man zu einem Regelverstoß genötigt wird? Da kann man demjenigen doch keine Schuld geben. Spricht ein Richter jemanden in so einem Fall schuldig, wäre diese Sache meiner Meinung nach Unrecht. Ich hätte den Brüllaffe freundlich ignoriert und bei grün von der Kreuzung gehupt. Der Feldjäger hat im zivilen Straßenverkehr nichts zu regeln. Könntest Du in so einer Situation noch ruhig bleiben? Wenn ich so angebrüllt werde, wie in diesem Video, würde ich Panik bekommen, daß die Situation noch eskaliert. Da hätte ich nicht die Nerven, gelassen zu bleiben und die Befehle zu ignorieren. Viele Grüße Majesto |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14066 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Das kann man auch lernen.
Wer mal gedient hat, weiß sehr genau, wer einem Befehle erteilen darf und wen man gepflegt ignorieren kann: "Jaja!" [Theorie] Grundsätzlich sollte man im Straßenverkehr mit so viel Gelassenheit unterwegs sein, dass einen nichts und niemand aus der Ruhe bringen kann. [/Theorie] |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1545 Beigetreten: 25.03.2016 Wohnort: Nasses Dreieck Mitglieds-Nr.: 78460 ![]() |
…. [Theorie] Grundsätzlich sollte man im Straßenverkehr mit so viel Gelassenheit unterwegs sein, dass einen nichts und niemand aus der Ruhe bringen kann. [/Theorie] Danach versuche auch ich, mich zu verhalten; wobei ich auch verstehen kann, wenn jemand unruhig wird, weil der Brüllaffe vor ihm bewaffnet ist. Wer schon seinen Ton nicht wirklich im Griff hat, hat sich vielleicht auch anderweitig nicht im Griff. -------------------- Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3326 Beigetreten: 28.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68698 ![]() |
Wer mal gedient hat, weiß sehr genau, wer einem Befehle erteilen darf und wen man gepflegt ignorieren kann: "Jaja!" Beim "Dienen" wurde das nebenbei in der Grundausbildung erzählt. Zu der Zeit hatte man nichts zu sagen und von jedem Befehle zu empfangen. Die normalerweise geschrienen wurden und damit nicht zu überhören waren. Ob es in einer heute als "Eliteeinheit" bezeichneten Eineit sinnvoll ist einen Befehl zu mißachten? Ich war aber nur in einer Dienststelle und nebenbei Fahrer des Dienststellenleiters. Da war das problemlos möglich. ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 10:16 |