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> FSS verlangt MPU bei Erstdelikt
Dr.eisenhardt
Beitrag 06.03.2025, 07:48
Beitrag #1


Neuling


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GuMo Freunde der Sonne,

Ja, wie ihr im Titel schon lesen könnt, verlangt die FSS eine MPU von mir weil ich aufgrund einer allgemeinen Verkehrskontrolle mit Drogentest meinen Lappen im Jahre 2017 verloren habe.

Zu den damaligen Gegebenheiten:

Ich fuhr mit 50 km/h in einer fünfziger Zone ganz normal die Straße entlang, habe zu der Zeit bei einem Subunternehmer eines Reifenvertriebs gearbeitet, bin also durch NRW getuckert und habe Werkstätte oder Filialen mit Reifen beliefert, nun denn...
Ich fuhr also die Straße entlang, als mir die Polizei entgegen kam und hinter mir dann umdrehte: Ich ahnte schon schlimmes. Kurz die Ladung hinten gezeigt, holt der Polizist plötzlich ne Taschenlampe aus der Tasche und strahlt mir ins Gesicht und meint ich würde ja müde aussehen und meine Pupillen würden ja auch nicht mehr richtig reagieren... als ich fragte, was das denn hier soll, etwa racial profiling, da hat mich der dienstältere Polizist nur von unten bis oben gemustert und sagte:" Ich gib dir gleich racial profiling" daher wehte also der Wind...
Naja, ich Dummkopf hab einem schnelltest zugestimmt, wurde mit auf die Woche genommen und das ganze Prozedere wurde durchgeführt.

Ich habe in meinem Leben noch nie unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt, nicht einmal bekifft auf dem Fahrrad unterwegs gewesen, als ich als Reifenlieferant gearbeitet habe.
Habe am Sonntag zum Geburtstag einer Freundin mehrere Joints geraucht, am Montag um circa 15.30-16 Uhr war die "Allgemeine Verkehrskontrolle"


Ich habe euch die Antwort der Führerscheinstelle Duisburg zu meinem Antrag auf Wiedererteilung des Führerscheins beigelegt, könnt ihr mir helfen??

Mein Anwalt sagte mir nur, dass die damit durchkommen und ob ich den schon die Abstinenznachweise zusammen hätte...

Ich nehme weiterhin Cannabis zu mir, weil ich an einem LWS Syndrom leide und tagtäglich Schmerzen habe.


https://www.directupload.eu/file/d/8850/v2a524iv_jpg.htm
https://www.directupload.eu/file/d/8850/cwwo3z9k_jpg.htm
https://www.directupload.eu/file/d/8850/4ler635j_jpg.htm
https://www.directupload.eu/file/d/8850/sn3qh4hc_jpg.htm
https://www.directupload.eu/file/d/8850/kqcvisz6_jpg.htm


Wie leiten die daraus nun ab, obwohl es mein Erstdelikt ist, dass ich eine MPU mit Abstinenznachweis liefern soll?

Ich finde verschiedene Meinungen zu dem Thema im Internet, dass z.B eine Drogenabhängigkeit oder Missbrauch erst ab einem THC COOH Wert ab 150ng/l ausgegangen werden kann.

Ich bitte daher um eure Hilfe, vielleicht hat ja der ein oder andere Erfahrung in solch einer Sache und kann mir berichten, wie das abgelaufen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Eisenhardt. wavey.gif
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jan47
Beitrag 06.03.2025, 08:15
Beitrag #2


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Zitat
Mein Anwalt sagte mir nur, dass die damit durchkommen und ob ich den schon die Abstinenznachweise zusammen hätte...


Den würde ich mal wechseln, denn das geht rechtlich gar nicht. Es könnte beim ersten mal maximal ein ärztliches Gutachten verlangt werden, aber auch dazu sehe ich keine Grundlage.
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ulm
Beitrag 06.03.2025, 08:27
Beitrag #3


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Ja, auch ich habe mir beim Lesen zuerst einmal die Frage gestellt, was Dein Anwalt denn beruflich macht...
Ist das Thema "Cannabislegalisierung" spurlos an ihm vorbeigegangen?
Wobei es am Ende des Falles so ist, dass ich an Deiner Stelle auch die Finger weglassen würde. Entweder vom Führerschein oder vom Cannabis. Beides ist einfach zu schwer miteinander vereinbar. Vielleicht hat er das gemeint.

Von den bisher erwähnten Abläufen wärst Du erst einmal als Ersttäter zu behandeln.
Doch nun kommt das große "Aber": Hast Du uns alles verraten? Oder weiß die Fahrerlaubnisbehörde, dass Du Dauerkonsument bist?


Zitat (Dr.eisenhardt @ 06.03.2025, 07:48) *
Ich habe in meinem Leben noch nie unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt, nicht einmal bekifft auf dem Fahrrad unterwegs gewesen, als ich als Reifenlieferant gearbeitet habe.
Habe am Sonntag zum Geburtstag einer Freundin mehrere Joints geraucht, am Montag um circa 15.30-16 Uhr war die "Allgemeine Verkehrskontrolle"

Den Widerspruch siehst Du?
Du hattest 13ng/ml THC im Blut, Du warst also schlicht zugedröhnt. Der Polizist hat Dir sehr genau angesehen, was los ist.
Mit 97ng/ml THC-COOH nach 24 Stunden würde ich auch davon ausgehen, dass Du nicht nur an diesem einen Wochenende gequarzt hast. Du hast doch wohl eher regelmäßig, mindestens an den Wochenenden geraucht.

Zitat (Dr.eisenhardt @ 06.03.2025, 07:48) *
Ich nehme weiterhin Cannabis zu mir, weil ich an einem LWS Syndrom leide und tagtäglich Schmerzen habe.

Damit hast Du wiederum ganz schlechte Karten. Nicht unbedingt jetzt, aber in Zukunft.
Ärztlich verschriebenes Cannabis?
Wie viel konsumierst Du tatsächlich?

Zitat (Dr.eisenhardt @ 06.03.2025, 07:48) *
Wie leiten die daraus nun ab, obwohl es mein Erstdelikt ist, dass ich eine MPU mit Abstinenznachweis liefern soll?

Es ist NRW. Bis zur Cannabislegalisierung hat sich quasi ganz NRW auf den Standpunkt gestellt, dass die Kontrolldichte so gering ist, dass es unwahrscheinlich ist, jemanden ausgerechnet nach seinem ersten Cannabiskonsum zu erwischen. Und sind wir ehrlich: Ja, das ist so.
Mich überrascht allerdings, dass Deine Fahrerlaubnisbehörde zumindest in den Formulierungen komplett bei der alten Rechtslage bleibt.

Zitat (Dr.eisenhardt @ 06.03.2025, 07:48) *
Ich finde verschiedene Meinungen zu dem Thema im Internet, dass z.B eine Drogenabhängigkeit oder Missbrauch erst ab einem THC COOH Wert ab 150ng/l ausgegangen werden kann.

Meinungen helfen Dir wenig, die Fakten sind anders.
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MsTaxi
Beitrag 06.03.2025, 10:36
Beitrag #4


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In Sachen der damaligen Drogenfahrt gehe ich mit @ulm konform, waren schon dicke Joints, die du damals konsumiert hattest.

Zu der Sache mit dem medizinischen Cannabis: einfach ein Rezept vorweisen und die Polizei lässt einen freundlich weiterfahren, so funktioniert die Sache nicht. Sobald die FEB von dem MedCan erfährt, steht dir ein steiniger Weg bevor. Genauere Infos findest du hier

http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1058242743


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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chris72
Beitrag 06.03.2025, 10:50
Beitrag #5


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Hat der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin tatsächlich sich selber einen Wert THC ng/ml ausgerechnet, bei dem, zumindest seiner/ihrer Meinung nach, eine absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt?
Immerhin großzügig aufgerundet, da man selber weiß dass es keine wissenschaftliche Erkenntnisse gibt. Wie kommt man denn da auf die Idee, überhaupt so eine Gegenrechnung aufzustellen, zumal man selber noch zitiert hat, dass eine "weitestgehende Angleichung angestrebt" worden ist. Was kommt denn als nächstes, Ausrechnung wie viel THC in der Stunde abgebaut wird? Kann man ja scheinbar mit Alkohol gleichsetzen.
Ich würde die FEB freundlich darauf hinweisen, dass es neben §24a auch eine Empfehlung der Arbeitsgruppe gibt, die sich mit der Thematik auseinander gesetzt hat, aus dem hervorgeht dass die 3,5 ng/ml in etwa 0,2 Promille entsprechen, dann kann die FEB ja noch mal nachrechnen.
Zitat
Es wird ein gesetzlicher Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC Blutserum vorgeschlagen.
Bei Erreichen dieses THC-Grenzwerts ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab welcher ein allgemeines Unfallrisiko beginnt. Demnach ist der Grenzwert von 3,5 ng/ml THC vom Risiko vergleichbar mit einer BAK von 0,2 Promille.

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K...publicationFile
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Kai R.
Beitrag 06.03.2025, 16:25
Beitrag #6


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Tja, Dir wird auf Grund der hohen Werte Cannabismissbrauch aus. Das ist auch zunächst sauber begründet. Du müsstest die Versagung Deines FS-Antrags abwarten, dann könntest Du dagegen klagen. Mit ungewissem Ausgang.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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John Dalton
Beitrag 06.03.2025, 16:41
Beitrag #7


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Entschuldige die kritische Nachfrage, aber du willst knapp 24 Std nach Konsum (oder wie lang war es genau?) noch 13 ng/ml im Blut gehabt haben? Habt ihr an einem Tag ganz Holland leer geraucht oder eh täglich 5g oder wie soll das zu erklären sein? Auch und gerade in Kombination mit der, sagen wir mal, noch halbwegs moderaten Höhe des THC COOH Wertes. Das passt doch irgendwie alles nicht zusammen.
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corneliusrufus
Beitrag 06.03.2025, 17:40
Beitrag #8


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Vieles und vor allem richtiges habe meine Vorschreiber im Thread schon geäußert.

Also fasse ich nur noch an der einen oder anderen Stelle nach, um dich vor weiterem möglichem Schaden zu bewahren! Hast Du zum Tattag ein Rezept? Hast du nun ein Rezept? Falles eines von beidem gegeben ist, wäre der Konsum am Tattag dadurch gedeckt gewesen?

Dann aus gesundheitlichen Gründen: Wieviel hast du bis zuletzt konsumiert? Bitte ganz ehrlich! Wie ist dein derzeitiger Konsum? Falls keiner oder sehr stark reduziert, hast du jetzt neue Beschwerden oder Unannehmlichkeiten in Körper und/oder Geist? Falls ja, bitte schnell zum Arzt und dem die ganze Wahrheit sagen.

Falls du beruflich auf ein FE angewiesen bist, wird nun ein Gespräch mit dem Arbeitgeber notwendig werden. Das dadurch, um gegebenenfalls hohe Schadenersatzansprüche dessen abwenden zu können.

Was du keinesfalls entgegen deiner Aussagen tun solltest, nach Cannabiskonsum zeitnah ein Kraftfahrzeug zu führen. In diesem Zusammenhang könnte ein längerer Urlaub helfen.

Das Positive ist, in deiner Lage waren auch schon andere, die am Ende wieder eine FE hatten. Das bedeutet echte Arbeit an und in dir. Ein Dr. Eisenbart im Till Eulenspiegelschen Sinn, so du dass schelmisch im Hinterkopf haben solltest, wird jedenfalls nicht helfen. Also, Ärmel umkrempeln, ab in den Arbeitsmodus. Erzähle bitte etwas mehr von dir, deinem Konsum.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Dr.eisenhardt
Beitrag 15.04.2025, 10:56
Beitrag #9


Neuling


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Servus nochmal an alle.

Die Sache mit dem Führerschein hat mich tatsächlich sehr gekränkt, Jeder Vollidiot, den ich treffe, erhält seinen Führerschein wieder, nur ich nicht. Die exorbitanten Kosten kann ich mir als Student nicht leisten, für mich ist das reinste abzocke.

Ja, ich rauche dicke Joints, das heisst nicht im umkehrschluss, dass ich bekifft am Steuer bin, auch wenn ich in Vergangenheit täglich konsumiert habe, war ich nie bekifft am Steuer.

Was bringt es mir denn bitteschön zu lügen, in einem online Forum???

ich hab zeug konsumiert, da zieht es euch die söckchen aus, mir aber nicht.

auch wenn die Werte darstellen mögen, ich hätte noch am selben Tag geraucht: ich habe es nicht.

ich habe in meinem leben nie einen Unfall gebaut, geschweige denn einen Kratzer irgendwo reingehauen, kann ja sein, dass der ein oder andere seinen Konsum nicht verantwortungsvoll im Griff hat, aber nur, weil ich in der Menge das dreifache rauche, heisst das nicht, dass ich persönlich nicht dazu in der Lage bin.

auch in den letzten Jahren habe ich stark konsumiert, hatte ja eh keinen Lappen mehr wink.gif

ansonsten treibe ich jeden tag sport (Kampf- und Kraftsport, Skateboarding und mehr)

zu dem was John Dalton gesagt hat, Keine Ahnung! ich kann es ja selbst nicht erklären, aber ja, ich hab so am Tag, wenn ich nicht gearbeitet habe, bzw. wenn ich das Auto nicht gebraucht habe, schon so in der Woche am Tag 1 Gramm und an Wochenenden auf Parties auch mal meine 5G weggeraucht. Ich sehe darin auch kein Problem, als ein Dekaden Kiffer hat es mir nichts ausgemacht und mich auch nicht am täglichen Leben in irgendeiner art und weise behindert.

es ging mir aus dem schreiben auch nicht hervor ob ein Abstinenznachweis von nöten ist oder nicht. Diese ganzen Kosten wollte ich mir einfach nur ersparen.

Einen angenehmen Tag noch!
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ulm
Beitrag 15.04.2025, 11:16
Beitrag #10


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Sorry, wenn ich das so direkt schreibe, aber Dein Posting strotzt nur so von Selbstüberschätzung.
Warst Du denn beim Schreiben nüchtern?
Bitte schau mal von außen auf Dich, Dein Verhalten und Deinen Konsum.
Lese mal mit ein paar Stunden Abstand Dein aktuelles Posting so, als ob es ein Dritter geschrieben hätte.


Und: Welche Abstinenznachweise Du benötigst, ergibt aus der Einstufung Deines bisherigen Konsum durch den Gutachter in der MPU. Doch diese Abstinenznachweise musst Du dann schon dabei haben.

Klingt komisch, ist aber so.

Wenn Du Dein bisheriges Konsumverhalten sauber aufarbeitest, wird Dir während der Aufarbeitung selbst klar, welche Abstinenznachweise Du bei der MPU dabei haben musst.
Wenn ich Deine damaligen Werte so sehe, gehe einfach mal von 12 Monaten aus. Genauere Angaben gibt es erst während der Aufarbeitung.
Falls Du Haaranalysen machst, solltest Du erst einmal pro cm Haarlänge einen Monat plus einen Sicherheitsmonat clean sein, damit Du keine Spuren mehr in Deinen Kopfhaaren hast. Mit einer Haaranalyse kannst Du maximal sechs Monate Drogenfreiheit nachweisen.
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corneliusrufus
Beitrag 15.04.2025, 13:22
Beitrag #11


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Kein Unfall nach Konsum könnte auch Glück gewesen sein. Selbst jahrelanger Konsum. Also dass ist kein Positivbeweis eines im motorisierten Straßenverkehr tolerierbaren Cannabiskonsums.

Mittlerweile hat der Normgeber die Wertung getroffen, dass ab 3,5 ng/ml im Blut der Zustand einer nicht tolerierbaren motorisierten Straßenverkehrsteilnahme gegeben ist. Dabei ist völlig unbedeutend, ob du kurz vor der Fahrt konsumiert hast oder am Vortag. Und diese Wertung gilt auch dann, wenn du dich nüchtern und fahrtauglich fühlst. Und ohne ärztliche Verordnung selbst dann, wenn du aufgrund einer Konsumgewöhnung tatsächlich wie nüchtern wärest.

Du musst keine Kosten für eine Begutachtung aufbringen. Der Preis ist dann der Verzicht auf eine FE. Die Alternative ist du willst eine FE erwerben, dann musst du jedoch deinen Konsum ändern und an die Konsumgründe herangehen. Selbst wenn du das als ungerecht und Abzocke empfindest, es ändert nichts an den geltenden Spielregeln.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Richard Rorty
Beitrag 15.04.2025, 23:32
Beitrag #12


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Als Punkt für eine gerichtliche Klärung möchte ich Dir zu bedenken geben, dass du bei einer MPU sehr viele Informationen über Dich und Deinen Konsum preisgeben musst, die dann auch der FEB ersichtlich sind. Das heißt, es ist wahrscheinlich, dass du dann die nächsten 10 Jahre nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis kein Cannabis konsumieren können wirst bzw. aufpassen musst, dass die FEB keine Informationen über einen Konsum, auch außerhalb des Straßenverkehrs, erreichen. Andernfalls droht der erneute Führerscheinentzug.

Da du noch keine Abstinenznachweise gesammelt hast, könntest du auch doppelgleisig fahren - die finanziellen Mittel vorausgesetzt - und der FEB erklären, dass du die MPU nicht absolvieren wirst und nichtsdestotrotz in den nächsten Monaten anfangen Abstinenznachweise zu sammeln. Dadurch wird dein Antrag in der Regel zeitnaher abgelehnt und Du und ein kompetenterer Anwalt (für Verwaltungsrecht) können zügiger gegen die Nichterteilung gerichtlich vorgehen. Du kennst wahrscheinlich den Spruch vor Gericht und auf hoher See...., bei der vorliegenden Konstellation stehen die Chancen jedoch nicht schlecht. Wichtig ist daher ein erfahrener Anwalt, der das zuständige VG bzw. die Kammer kennt. Es sei nur auch gewarnt, diese Strategie zur Fahrerlaubnis wird voraussichtlich länger dauern, als wenn du die MPU direkt angehst.

War der Vorfall 2017 eigentlich eine Straftat oder Owi?


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perry
Beitrag 16.04.2025, 09:22
Beitrag #13


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Zitat (Dr.eisenhardt @ 15.04.2025, 10:56) *
Ja, ich rauche dicke Joints, das heisst nicht im umkehrschluss, dass ich bekifft am Steuer bin, auch wenn ich in Vergangenheit täglich konsumiert habe, war ich nie bekifft am Steuer.

ich hab zeug konsumiert, da zieht es euch die söckchen aus, mir aber nicht.
kann ja sein, dass der ein oder andere seinen Konsum nicht verantwortungsvoll im Griff hat, aber nur, weil ich in der Menge das dreifache rauche, heisst das nicht, dass ich persönlich nicht dazu in der Lage bin.


Ob die Anordnung der FS generell gerechtfertigt ist, kann ich nicht beurteilen, das können andere User hier im Forum besser.

Aber so wie du schreibst, wär aus deiner Sicht das Vorgehen der FS bei anderen Verkehrsteilnehmern i.O., bei dir aber nicht. Warum hast du ein Alleinstellungsmerkmal? Und wie sollen die Behörden das in jedem Einzelfall beurteilen und bewerten?
Ersetze mal gedanklich THC durch Alkohol: Nur weil ein gewohnheitsmäßiger Trinker bei 1,0 Promille noch kontrolliert sprechen, laufen und sogar ein KFZ halbwegs sicher führen kann, ist alles tutti und die TF sollte folgenlos bleiben? Merkste selbst, oder...
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Oiltron
Beitrag 21.04.2025, 11:49
Beitrag #14


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Zitat (Dr.eisenhardt @ 06.03.2025, 08:48) *
als ich fragte, was das denn hier soll, etwa racial profiling, da hat mich der dienstältere Polizist nur von unten bis oben gemustert und sagte:" Ich gib dir gleich racial profiling" daher wehte also der Wind...


Hallo Dr. Eisenhardt,

das ist eine sehr heftige Sache, die Dir da widerfahren ist, mal sehen, was sich da machen lässt.

Ich habe dazu erstmal folgende Frage:

In wieweit hattest Du das Gefühl, dass hier eventuell "racing profiling" durchgeführt wurde?

Welche Merkmale würden Deinerseits hier passen?


Viele Grüße!
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Hornblower
Beitrag 23.04.2025, 11:35
Beitrag #15


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Zitat (Oiltron @ 21.04.2025, 12:49) *
Welche Merkmale würden Deinerseits hier passen?


Er wurde kontrolliert.

Punkt.

Das sollte jedem aufgeweckten Mitbürger*In als Hinweis auf racial Profiling reichen. Das es zufällig den Richtigen getroffen hat, steht nicht zur Debatte.


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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Jennaro
Beitrag 23.04.2025, 19:25
Beitrag #16


Neuling


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Der 17. März 2017 war ein Freitag.

So viel zu Thema Lügen :-)
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