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> ersetzt Verkehrstherapie eine MPU
Berghaus9
Beitrag 13.02.2025, 13:51
Beitrag #1


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Hallo Leute,
ich hatte im Januar 24 einen Verkehrsunfall und es war Alkohol im Spiel. Ich habe von April bis November 24 erfolgreich eine Verkehrstherapie (11 Einzelinterventionen) abgeschlossen mit dem Ergebnis, dass im Gutachten zur Vorlage für das Gericht über 3 Seiten die Ursachen und schlussendlich die Wiederherstellung meiner Fahreignung und das es keine erhöhte Rückfallgefahr gibt. Bedeutet ich habe ein psychologisches Gutachten einer Verkehrstherapeutin, welche bereits eine Gutachtertätigkeit beim TÜV Nord für die MPU innehatte. In der Vorabsprache mit der Richterin wurde sich geeinigt, dass ich den Fs im Termin zurück bekomme. Am Gerichtstag selbst kam alles anders und sie war auf einmal anderer Meinung habe lediglich die Tagessätze minimiert aber den Entzug der Fahrerlaubnis ausgesprochen. Begründung war: sie dürfe es angeblich rechtlich nicht. Im Nachgespräch kam eher heraus, dass sie Probebeamtin ist und Angst habe etwas falsch zu machen. Sie gab an, dass ich mit dem Gutachten doch zur Führerscheinbehörde gehen soll und mir somit eine MPU erspart bleiben würde, weil dieses ja besagt ich bin seit November 24 wieder geeignet Kraftfahrzeuge zu führen.. ich frage mich wieso die Richterin selbst das gutachten dann nicht anerkannt hat und wieso die FS-Behörde es jetzt machen sollte. Ich habe das Gefühl sie wollte mich nur vertrösten. Zudem wäre meine Sperrfrist bereits abgelaufen und da sie mich am Tag des Gerichtstermins als nicht geeignet ansah, habe ich weitere 3 Monate Sperrfrist auferlegt bekommen.
Mein erster Gerichtstermin im November 24 wurde abgesagt, weil dem AA auffiel, die Richterin hat ja urlaub. Ich bekam 3 Monate später erst einen Gerichtstermin, welcher jetzt vor wenigen Tagen war.

Dennoch meine Frage:
Hat jemand zufällig diesbezüglich bereits Erfahrungen gemacht? ich habe die FS-Behörde angerufen und gefragt, wurde jedoch auf eine Email verwiesen. Vielleicht hatte einer von euch da ja bereits eigene Erfahrungen gesammelt.

LG
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Falo999
Beitrag 13.02.2025, 14:03
Beitrag #2


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Die Richterin hätte damals theoretisch von dem Führerscheinentzug absehen können.
Jetzt bei der Neuerteilung hat sie keinerlei einwirkungsmöglichkeiten im Verfahren der neuerteilung.

Warum genau wurde dir nun der FS entzogen?

Dein 'psychologisches Gutachten' wird zu 100% nicht einer MPU gleich zusetzen sein zumal ja nichtmal die Fragestellung feststeht.
Sollte also ein MPU für die Neuerteilung verlangt werden wirst du die auch machen müssen.
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Berghaus9
Beitrag 13.02.2025, 14:17
Beitrag #3


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Mir wurde der Führerschein im Februar 24 nach dem Unfall abgenommen und meine Sperrfrist aus dem Strafbefehl, gegen den ich Einspruch eingelegt hatte ist am 01.02.2025 ausgelaufen.
Jetzt habe ich weitere 3 Monate auferlegt bekommen, weil sie dies wohl machen muss, weil sie ja angibt ich bin nicht geeignet.

Okay, also entspricht die Aussage der Richterin nicht der Wahrheit von wegen mein positives Gutachten ersetzt die MPU. Meine BAK lag damals bei 1,7, dementsprechend ist die MPU leider verpflichtend.
Also war meine einzige Chance der Gerichtstermin an in dem vom Entzug der Fahrerlaubnis hätte abgesehen werden durch die Richterin, weil ich ein positives Gutachten vorlegt hatte bezüglich meiner Fahreignung. Das Gutachten hat mich insgesamt 1300€ gekostet.

ich bin nach der Verhandlung in Tränen ausgebrochen, weil ich durch die vorherigen Absprachen mit einem anderen Ergebnis gerechnet hatte. Ein älterer Richter der ebenfalls an dem Tag im Hause war nahm mich in den Arm, ich erzählte ihm die Eckdaten meines Falles und er würde an meiner Stelle Berufung einlegen. Ich befinde mich derzeit ebenfalls im Beamtenverhältnis auf Probe und der nicht Entzug und die Aussparungen einer charakterlichen Eignung im Urteil sind immens wichtig.




Ihre Begründung war im Regelfall folgt hier der Entzug der Fahrerlaubnis, deshalb wird mir die Fahrerlaubnis entzogen.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 13.02.2025, 16:12
Bearbeitungsgrund: Doppelposting gelöscht
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MsTaxi
Beitrag 13.02.2025, 14:41
Beitrag #4


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Die Richterin hätte die Möglichkeit gehabt, im Urteil ausdrücklich niederzulegen, dass deine Fahreignung wiederhergestellt ist. Das hätte Bindungswirkung für die Fsst gehabt und diese dürfte dann jetzt keine MPU fordern. Da dies unterblieben ist, wirst du zur MPU müssen. Ob und wie groß die Chancen sind, dass in einer Berufung der gewünschte Satz ins Urteil kommt, keine Ahnung, das kann dir nur ein Jurist sagen.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Berghaus9
Beitrag 13.02.2025, 14:48
Beitrag #5


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Okay, alles klar. Danke für die Einschätzungen, dann habe ich wohl leider kein Glück gehabt..
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Zoxy
Beitrag 13.02.2025, 17:43
Beitrag #6


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Ich würde es halt einfach versuchen mit der Berufung. Du vergibst Dir damit nichts, außer Du glaubst dass Du schneller eine MPU positiv bestehen kannst, als einen Berufungstermin zu bekommen. Kann man gleich auf den Rechtsfolgenausspruch beschränken, und sobald die Akte beim Landgericht ist, mal beim Richter vorfühlen ob man Chancen hat, die positive Feststellung der Fahreignung ins Berufungsurteil zu kriegen.
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Berghaus9
Beitrag 13.02.2025, 19:52
Beitrag #7


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Hey Zoxy,
ich bin deiner Meinung, da ich jetzt sowieso neue 3 Monate Sperrfrist bekommen habe und dann noch die MPU machen müsste, die ebenfalls zeitintensiv und kostspielig ist. Ich hoffe, dass einfach so "schnell" wie möglich der zuständige Richter des Landgerichtes nach Erhalt meiner Akte auf meinen Anwalt zukommt und geschaut werden kann, wohin die Reise gehen könnte.
Ich weiß ja nicht, ob es eventuell auch die Möglichkeit gibt einer abgespeckten und zeitnäheren Form der Verhandlung beim Landgericht, da mein Anwalt wohl eine Berufungsbeschränkung eingelegt hat, sodass nur bestimmte Punkte strittig wären und nicht das gesamte Urteil.
Da ich aus Berlin komme und die Gerichte hier sehr, sehr voll sind hoffe ich dennoch zumindest in 1-3 Monaten, dass mein Anwalt zumindest erstmalig Kontakt aufnehmen konnte mit dem zuständigen Richter des Landgerichtes zu meinem Fall. Vielleicht erkennt das Landgericht ja mein positives verkehrspsychologisches Gutachten an... ich glaube zeitlich schneller zum Fs komme ich über den Weg mit der MPU nicht.
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Berghaus9
Beitrag 14.02.2025, 07:05
Beitrag #8


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Hat jemand von euch eigene Erfahrung wie lang sich ein Berufungsverfahren für Strafsachen in der Regel zieht? Vielleicht auch in Berlin?
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gruenerTeich
Beitrag 14.02.2025, 10:18
Beitrag #9


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Seit Erlass des Urteils im ersten Rechtszug bis zur Berufungshauptverhandlung werden es voraussichtlich sechs Monate oder mehr sein. Der Anwalt kann ja mal die Auslastung der zuständigen kleinen Strafkammer vorab bei der Gerichtsverwaltung erfragen. Es ist allerdings fraglich, ob die Neuerteilung wirklich schneller geht.

Es könnte sich lohnen, schon jetzt den Antrag bei der FEB zu stellen, vielleicht wird dann in Ansehung der Rechtskraft des Schuldspruchs schon die MPU-Anordnung vorbereitet. Darauf gibt es aber keinen Rechtsanspruch.

Mit Blick darauf, dass das Kammergericht ein Widerlegen der Regelvermutung grundsätzlich billigt (nur KG – Az.: 3 Ss 56/21 – Urteil vom 10.12.2021 mit Verweis auf der Erwägungen des Gesetzgebers; manche Obergerichte sehen das indes sehr engstirnig), würde ich allerdings auch erstmal zur Berufung raten. Gegebenfalls das Rechtsmittel mit Aufhebungsantrages des vorläufigen Entzugs verbinden, dann erfährt man schon vorab wie der Hase beim nun mit der Sache befassten Vorsitzenden Richter läuft.
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Zoxy
Beitrag 14.02.2025, 11:05
Beitrag #10


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Zitat (Berghaus9 @ 14.02.2025, 07:05) *
Hat jemand von euch eigene Erfahrung wie lang sich ein Berufungsverfahren für Strafsachen in der Regel zieht? Vielleicht auch in Berlin?


Ich bin da bei @gruenerTeich, Du kannst mit mindestens 4-6 Monaten rechnen. Aber letztlich ist es Glaskugelguckerei, weil die Kammern sehr unterschiedlich belastet sind, und Krankheit oder Richterwechsel oder oder oder so viel Ungewissheit reinbringen, dass Dir das niemand verbindlich sagen kann. Am ehesten noch Dein Verteidiger, der wird ja öfter in Moabit unterwegs sein.
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Kai R.
Beitrag 15.02.2025, 21:33
Beitrag #11


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In Berlin ist sowieso alles anders.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Berghaus9
Beitrag 17.02.2025, 15:35
Beitrag #12


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Danke, für eure Ausführungen. Ich werde euch berichten, sobald ich eine Information habe.
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Berghaus9
Beitrag 08.04.2025, 21:14
Beitrag #13


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Hey Leute,
ich habe die Woche eine Mitteilung von meinem Anwalt erhalten, dass wir am 16.05. einen Termin für die Hauptverhandlung erhalten haben. Er hat vorab mit der vorsitzenden Richterin des Landgerichts gesprochen und das war seine Info an mich:

"Ich habe ein sehr langes Telefonat mit der Vorsitzenden Richterin beim Landgericht am 07.04.2025 geführt.

Nach Aktenlage wollte die Richterin mir keine Hoffnungen machen, dass die Sache bei ihr anders ausgehen wird.

Wir haben uns dann darauf geeinigt, es trotzdem zu versuchen. Vielleicht gelingt es uns ja, die Schöffen und den Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft in der Berufungsverhandlung dann von einem anderen Ausgang in Bezug auf die charakterliche Nichteignung zu überzeugen.

Zu diesem Zweck wird das Gericht dann auch die Verkehrspsychologin zum Termin als Zeugin laden."

für mich liest sich das so, als hätte ich schon jetzt keinerlei Chance auf erfolg.
Ich habe außerdem eine Haarprobe abgegeben um vor Gericht einen moderaten und nicht schädlichen Konsum beweisen zu können. außerdem habe ich noch eine weitere Einzelintervention bei der Verkehrspsychologin, welche mir eine erneute Bestätigung meiner Fahreignung ausstellen wird (sofern sie davon überzeugt ist, wovon ich ausgehe).

Was haltet ihr von dem Ganzen? es scheint als wäre der Termin der Berufung nicht wirklich eine Chance, weil sie es so oder so nicht machen werden.
ich habe jetzt 1 Jahr und 2 Monate keinen führerschein. Meine Sperrfrist ist über 2 Monate quasi abgelaufen. ich weiß echt nicht was ich noch machen soll... ich habe die Therapie über 1 Jahr lang absolviert und finde den Mehrwert deutlich höher als den einer 4 stündigen MPU. Meine Psychologin hat ebenfalls in der Vergangenheit einen Tätigkeit als MPU Psychologin hinter sich.

Habt ihr zufällig noch Ideen?

LG
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gruenerTeich
Beitrag 08.04.2025, 22:36
Beitrag #14


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Hast denn mal bei deiner zuständigen FEB nachgefragt, wie lange Neuerteilung dauert?

Und Naja, nach Aktenlage würde ich mich auch nicht zutrauen, das positiv zu bescheiden.
Es hilft letztlich alles nichts, als den positiven Eindruck in der Hauptverhandlung zu schaffen. Entsprechende Beweisanträge formgerecht zu stellen, dafür ist dein Anwalt da. Aber wenn das Tatgericht sich nicht aus den herbeigeschafften Beweismitteln überzeugen lässt, ist das leider so. Das wird sich auch revisionsfest begründen lassen (auch wenn das das Gericht niemals direkt zugeben wird). Nochmal zur Einordnung: Du möchtest die Ausnahme des Regel-Ausnahme-Verhältnisses. Da ist die Wahrscheinlichkeit leider realistisch, dass es für die Ausnahme noch nicht reicht. Aber was hast denn noch groß zu verlieren?
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Berghaus9
Beitrag 08.04.2025, 23:00
Beitrag #15


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Ne, das habe ich bisher noch nicht gemacht, weil ich bisher noch gar nicht auf die Idee kam. Danke, für den Tipp, werde ich erfragen.

Als Beweismittel werden zwei Gutachten der Verkehrspsychologin und eine entnommene Haarprobe beantragt. Zudem wird die Psychologin als Zeugin vom Gericht geladen.

Wie meinst du das mit dem "Regel-Ausnahme-Verhältnisses"? Mein Wunsch und das Ziel meines Anwaltes ist, dass ich aufgrund der vorgelegten Beweismittel zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung wieder geeignet bin ein Kfz zu führen, also ein Absehen des Entzuges sprich §69a Nr. 7 StGB.
An sich hätte ich auch kein Problem eine MPU zu machen, auch wenn es deutlich angenehmere Sachen gibt, aber ich fühle mich sehr gut vorbereitet und habe mein fatales Fehlverhalten aufgearbeitet.
Problematisch ist nur leider, wenn im Urteil etwas gegen meine charakterliche Eignung steht, dann hat das laut meines Beamtenrechtlers eigentlich eine Bindungswirkung und die Disziplinarstelle müsste sich daran orientieren.. nur deswegen gehe ich diesen langwierigen Weg, sonst hätte ich den Strafbefehl einfach akzeptiert und wäre zur MPU...
wenn sie mir also meinen fs endgültig entziehen aufgrund meiner charakterlichen Nichteignung habe ich beruflich ein riesen Problem und werde entlassen.. ich bin nur Beamtin auf Probe. Dann habe ich meine derzeitige Existenz verloren und wäre wortwörtlich am Boden.
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gruenerTeich
Beitrag 08.04.2025, 23:12
Beitrag #16


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In welchem Bereich bist du verbeamtet?
Die disziplinarische Einschätzung ist, so vermute ich, nicht zutreffend. Jedenfalls sehe ich keinen Grund, weshalb ein solcher Mangel -sofern noch festgestellt- nicht auch durch ein entsprechendes Gutachten geheilt werden könnte. Müsste morgen dazu mal kurz recherchieren.
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Hornblower
Beitrag 09.04.2025, 08:30
Beitrag #17


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Ich argumentiere mal aus der Sicht des "MPU-Befürworters":

Zitat
ich habe die Therapie über 1 Jahr lang absolviert und finde den Mehrwert deutlich höher als den einer 4 stündigen MPU

So soll es ja auch sein: Die MPU dient NICHT zur Therapie, sondern sie dient dazu, zu überprüfen, ob die Therapie erfolgreich war.

Du sagst, Du wärest wieder geeignet, ein Kfz zu führen. Um dies zu überprüfen, gibt es die MPU. Mit dem Verfahren soll sichergestellt werden, dass der MPU-Gutachter qualifiziert ist und sich bei seinem Urteil auf Standards stützt, die dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen. Diese Standards sind in den BuK beschrieben. Ferner soll sichergestellt werden, dass der Gutachter nicht irgendwelchen Interessenskonflikten unterliegt.

Deine Psychologin ist nicht in die Qualitätskontrolle eines MPIs eingebunden. Sie mag eine gute Therapeutin sein, und sie mag auch wirklich Ahnung haben. Sie ist aber aktuell nicht "zertifiziert". Damit steht sie außerhalb des etablierten und erprobten Standard-Prozederes.

Als Deine Therapeutin unterliegt sie natürlich einem Interessenskonflikt: Sie hat ein Interesse daran, den Erfolg IHRER Therapie darzustellen. Sie ist NICHT unabhängig.

Dessen ungeachtet kann sie dennoch so gut sein, dass sie ein objektives Gutachten erstellt. Das zu beurteilen obliegt dem Gericht. Um aber die "üblichen Standards" über Bord zu werfen, würde ich als Spruchkörper schon sehr gute Argumente hören wollen. think.gif


Darüber hinaus, mit den Prinzipien der Beurteilungskriterien im Hinterkopf: Obwohl bei Dir als Beamten-Anwärter besonders viel auf dem Spiel steht, konntest Du Deinen Rauschmittel-Konsum nicht vermeiden. Das ist für mich ein sehr schwerwiegendes Indiz für eine vertiefte Problematik. Natürlich kannst Du diese Thematik durch Deine Therapie überwunden haben. Das würde ich aber nach aktuellem wissenschaftlichen Stand überprüft haben wollen.

Aber, es sei: Du hast Deinen Weg eingeschlagen, und es bleibt abzuwarten, ob er zum Erfolg führen wird. Ich halte einen Erfolg nicht für unmöglich, wenngleich wenig wahrscheinlich.


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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gruenerTeich
Beitrag 09.04.2025, 09:06
Beitrag #18


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Also ich habe mal recherchiert und mit Ausnahme von Polizeibeamten keine Entscheidungen gefunden, bei denen eine Entlassung des Beamten auf Probe bei einer erstmaligen fahrlässigen Trunkenheitsfahrt im Raum stand. Wer Straftaten zu verfolgen hat, hat nunmal keine zu begehen. Es wäre etwa einem Kneipenbesitzer nur schwer vermittelbar, wenn jener die Polizei ruft, weil jemand besoffen mit dem Auto wegfährt und es erscheint ein junger Polizist in Uniform, der dem jetzt objektiv nachgehen soll, obwohl er vor ein paar Wochen selbst das Gleiche getan hat.

Daher verstehe ich auch nicht, wie dich die Bindungswirkung weiter bringt. Die charakterliche Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ist nämlich nicht identisch mit der charakterlichen Eignung des Beamten identisch. Folgerichtig beurteilen die Verwaltungsgerichte (und auch der Dienstherr) hier die beamtenrechtliche Eignung in Ansehung des Schuldspruches und lassen die Tatumstände wie Nachtatverhalten außer Betracht, sofern nicht eine persönlichkeitsfremde Entgleisung zum Tatzeitpunkt in Betracht kommt.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 06:33