Überprüfung ihrer Fahreignung |
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Überprüfung ihrer Fahreignung |
16.10.2023, 18:35
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 16.10.2023 Mitglieds-Nr.: 91122 |
Der Sachverhalt wie folgt aus: (Harte Drogen) Person A wird aufgefordert „mindestens ein Drogenscreening in Form einer haaranalyse sein. Kann eine haaranalyse nicht durchgeführt werden, ist ersatzweise der Urin zu untersuchen“ Alles muss innerhalb von ca. 3 Monaten vorliegen. Es sind noch keine Vorgaben bezüglich der Haarlänge Bzw des Haarzustandes gemacht worden. Sollte Person A nun zum. Äg mit kurzen Haaren (3mm) zuvor auch coloriert, wird dann zwangsläufig auf einen Urintest umgeschwenkt? Hat jemand Erfahrungen damit? Muss Person A sich rechtfertigen? Kann das äG aus diesen Gründen abgelehnt werden? Lg |
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16.10.2023, 18:45
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13619 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
Der Sachverhalt wie folgt aus: Ich nehme an, Du hast das "sieht" vergessen? Zitat (Harte Drogen) Kokain, oder? Zitat Es sind noch keine Vorgaben bezüglich der Haarlänge Bzw des Haarzustandes gemacht worden. Üblicherweise 6 cm. Oder das, was da ist. Zitat Sollte Person A nun zum. Äg mit kurzen Haaren (3mm) zuvor auch coloriert, Solltest Du Deine Haare nicht immer so tragen, kann Dir mangelnde Bereitschaft zur Mitwirkung unterstellt werden. Dies würde zu einem negativen GA führen. Zitat dann zwangsläufig auf einen Urintest umgeschwenkt? Sofern Dir nicht mangelnde Kooperation vorgeworfen wird, wird es dann wohl auf Urin-Tests hinauslaufen. Zitat Muss Person A sich rechtfertigen? Nein. Du kannst Deinen Führerschein auch freiwillig zurück geben. Zitat Kann das äG aus diesen Gründen abgelehnt werden? Nein. Es würde ggf. negativ. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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16.10.2023, 18:56
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 16.10.2023 Mitglieds-Nr.: 91122 |
Es sind noch keine Vorgaben bezüglich der Haarlänge Bzw des Haarzustandes gemacht worden.
Zitat Üblicherweise 6 cm. Oder das, was da ist. Person A trägt immer unterschiedliche Frisuren( mal lang, mal nur 3 mm). Zitat Zitat Sollte Person A nun zum. Äg mit kurzen Haaren (3mm) zuvor auch coloriert, Solltest Du Deine Haare nicht immer so tragen, kann Dir mangelnde Bereitschaft zur Mitwirkung unterstellt werden. Dies würde zu einem negativen GA führen. Wie kann zu einer mangelnden Mitwirkung geschlussfolgert werden, wenn jemand sich die Haare im Vorfeld gefärbt hat. Eine Aufklärung hat zuvor ja nicht stattgefunden… Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 16.10.2023, 22:34
Bearbeitungsgrund: Zitate gefixt.
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16.10.2023, 19:25
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5109 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Nun ja, da gibt es die Möglichkeit, dass im Vertrag mit dem Institut, den du abschließen wirst, etwas über die Untersagung chemischer Haarbehandlungen steht.
Aber mal ehrlich... Dir muss ja massiv die Düse gehen, wenn du dir so viel Arbeit machst. *kopfschüttel* -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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16.10.2023, 20:16
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 |
Die 6cm können übrigens auch vom Rücken, Achselhöhlen, Arsch, Bein, Arm oder sonstwo genommen werden....
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16.10.2023, 20:35
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26602 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Nein, können sie nicht. Da fehlen die Referenzwerte was Konzentration und Abbau angeht.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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16.10.2023, 21:01
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#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 375 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 |
Haarentnahme aus der Achselhöhle wird meines Wissens nach akzeptiert. Zumindest wenn der Befund für den Betroffenen negativ ist, sprich was gefunden wurde.
Mal Tacheles: Was wird dir denn konkret vorgeworfen und wie ist dein Konsummuster gewesen? Und lass bitte die billigen Taschenspielertricks mit Haare färben etc, die Analysten im Labor sind keine Schuljungen mehr. Die erkennen, wann du dir die Haare gefärbt hast. |
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16.10.2023, 21:17
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5109 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Da fehlen die Referenzwerte was Konzentration und Abbau angeht. U.a. über die Verwendbarkeit von Körperhaaren. http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1058212677 -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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16.10.2023, 22:41
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#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 251 Beigetreten: 02.10.2023 Mitglieds-Nr.: 91073 |
Wer hat denn Scham-/Achselhasre die 6cm lang sind?
Die brechen doch ab 🙈 |
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17.10.2023, 01:25
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5109 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Dann können vielleicht nur zwei Monate überprüft werden, aber das kann ja auch reichen.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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17.10.2023, 10:25
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 |
Es geht doch garnicht um Abstinenz sondern um konsumnachweis und da sehe Körperhaare als geeignet an, weil da nichts einwächst, was auch konsumiert wurde…und nur darum geht es ob kokainkonsum vorlag..
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17.10.2023, 10:31
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#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 251 Beigetreten: 02.10.2023 Mitglieds-Nr.: 91073 |
Dann ab zum Waxing
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17.10.2023, 13:26
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5109 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Eine Frage an unsere "Forumjuristen": Die Fsst hat mit Übersendung der äG-Anordnung eine Frist von 3 Monaten gesetzt, wenn auch ohne Belehrung über die Folgen mangelnder Mitwirkungspflicht (obwohl sowas ja eigentlich Textbaustein sein sollte). Können die sich darauf zurückziehen, dass nähere Details des Tun und Lassens durch die Probeentnahmestelle erklärt werden?
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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17.10.2023, 13:38
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#14
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 375 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 |
Nein. Ich vermute aber, dass der TE im Eröffnungsbeitrag den Inhalt des Schreibens etwas verkürzt dargestellt hat.
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17.10.2023, 14:56
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1634 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
konsumnachweis und da sehe Körperhaare als geeignet an, weil da nichts einwächst, was auch konsumiert wurde das verstehe ich jetzt nicht ... -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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17.10.2023, 16:00
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5109 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
als geeignet an, weil da nichts einwächst, was nicht auch konsumiert wurde… Sollte wohl so heißen, nehme ich an. Edit: wobei, genau genommen, ja nicht die harte Droge ins Haar einwächst, sondern jeweils spezifische Abbauprodukte, aber das wär jetzt kleinliche Korinthenk....rei -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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17.10.2023, 16:17
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26602 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Sehr theoretisch alles hier. In der Praxis wird doch, wenn der TE zum äG mit 2cm langen Haaren aufkreuzt, einfach ein Urintest gemacht und gut ist. Zumal die FSST diese Alternative anbietet.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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17.10.2023, 16:28
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5109 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Stimmt natürlich.
Mir ist nur noch etwas eingefallen... es ist ja schon vorgekommen, dass ermittlungsfreudige SB Perso- oder Reisepassfotos, so jüngeren Datums, vom Rathaus angefordert haben. Sind da Fotos auf FB, Instagram od.ä. auch verwendungsfähig? -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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20.10.2023, 21:33
Beitrag
#19
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 43 Beigetreten: 15.05.2022 Wohnort: Ruhrgebiet Mitglieds-Nr.: 89593 |
Fotos auf social Media
Mit Sicherheit nicht. Wer will denn bestätigen das die Bilder zu den Namen korrekt sind? |
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23.10.2023, 10:32
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2543 Beigetreten: 06.08.2008 Wohnort: Herbrechtingen Mitglieds-Nr.: 43563 |
Natürlich kann man diese auch verwenden für einen Fahrerabgleich... kann mich da gut an ein Fall erinnern wo der Halter immer gemeint hat, es wäre ein Verwandter irgendwo vom Balkan der mit seinem Fahrzeug unterwegs war... - wir sind die Freundesliste von FB damals durchgegangen und haben da den passenden gefunden und das ganze ging dann vor Gericht und als mit einem Gutachten gedroht wurde, wurde der Einspruch dann zurückgenommen... ging damals um FV und es war da noch nicht so einfach bei FB Dinge nicht freizugeben...
-------------------- Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht! |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 01.05.2024 - 01:17 |