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> THC im Straßenverkehr
Jaziri
Beitrag 12.10.2023, 17:16
Beitrag #1


Neuling
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Guten Abend zusammen,

Bisher war ich stiller Mitleser, hab mich jetzt dazu entschieden mich in diesem Forum anzumelden und hoffe Ihr könnt mir ein paar gute Tipps geben.
Zu meinem Fall: Ich hab am Freitag Abend mit einem Freund 2 Joints geraucht und bin von Samstag auf Sonntag ca 1 Uhr in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten (Bundesland: Bayern). Also mehr als 24h nach letztem Konsum. Ich wär angeblich verdächtig, hätte rote Augen etc. Daraus resultierte ein Urintest, der positiv war und anschließender Blutkontrolle. Nun kam heute der 1. Brief der Verkehrspolizei: Ich hatte einen Wert von 2,9 ng/ml (Passive Werte wurden nicht angegeben) Bei dem Schreiben handelt es sich noch nicht um den Bußgeldbescheid, sondern um einen Anhörungsbogen. Jetzt hätte ich ein paar Fragen an die Experten hier:

1. mit 2,9 aktivem Wert ist mir eine MPU sicher oder irre ich mich da?
2. ich hab seit der Kontrolle sofort den Konsum eingestellt, bin also etwas mehr als 4 Monate clean. Hätte ich sobald mein Urin clean war offizielle Screenings machen sollen? Mein Plan war bei zuvor nach 6 Monaten rückwirkend Abstinenz nachzuweisen und dann je nach geforderter Nachweisdauer Urintests oder eben eine 2. Haarprobe abzugeben
3. Sollte ich im Anhörungsbogen die Ordnungswidrigkeit zugeben, nicht zugeben oder einfach nicht beantworten? Könnte die Bearbeitungsdauer je nach Antwort variieren?

Falls Ihr weitere Tipps habt wie die weitere Vorgehensweise bei mir aussehen sollte, um die Zeit ohne Führerschein bei evtl MPU so kurz wie möglich zu halten, gerne.
Tut mir leid falls die Formatierung nicht optimal ist, ich hab den Beitrag am Handy verfasst.
Vielen Dank schonmal für Eure Unterstützung.

Beste Grüße

Nachtrag:
4. Wann sollte ich mit einer MPU Vorbereitung starten?
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Q-Treiberin
Beitrag 12.10.2023, 17:33
Beitrag #2


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Zitat (Jaziri @ 12.10.2023, 18:16) *
1. mit 2,9 aktivem Wert ist mir eine MPU sicher oder irre ich mich da?
Die ist Dir sicher.

Zitat (Jaziri @ 12.10.2023, 18:16) *
2. ich hab seit der Kontrolle sofort den Konsum eingestellt, bin also etwas mehr als 4 Monate clean. Hätte ich sobald mein Urin clean war offizielle Screenings machen sollen? Mein Plan war bei zuvor nach 6 Monaten rückwirkend Abstinenz nachzuweisen und dann je nach geforderter Nachweisdauer Urintests oder eben eine 2. Haarprobe abzugeben
Das ist Deine Entscheidung. THC wächst (je nach Konsum) bis zu drei Monate ins Haar, das heißt erst ab dann sind die Haare „sauber“.

Zitat (Jaziri @ 12.10.2023, 18:16) *
3. Sollte ich im Anhörungsbogen die Ordnungswidrigkeit zugeben, nicht zugeben oder einfach nicht beantworten? Könnte die Bearbeitungsdauer je nach Antwort variieren?
Iat egal, ich würde nichts angeben.

Zitat (Jaziri @ 12.10.2023, 18:16) *
4. Wann sollte ich mit einer MPU Vorbereitung starten?
Sofort!


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Jaziri
Beitrag 12.10.2023, 17:38
Beitrag #3


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Danke für die schnelle Antwort.
Zu dem Thema Haare: mein Urintest war so ca 2-3 Wochen danach negativ, heißt das dass ich Stand jetzt wenn’s blöd läuft nur 1 Monat nachweisen kann mit einem Haartest und keine 4?
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Kai R.
Beitrag 12.10.2023, 18:32
Beitrag #4


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Wenn denn überhaupt. Die Abbauprodukte wachsen noch in die Haare ein.

Zitat (Jaziri @ 12.10.2023, 18:16) *
Falls Ihr weitere Tipps habt wie die weitere Vorgehensweise bei mir aussehen sollte, um die Zeit ohne Führerschein bei evtl MPU so kurz wie möglich zu halten, gerne.

Ja. Es ist immer eine probate Strategie, den Bußgeldbescheid mit einem taktischen Einspruch zu verzögern, da meist die FSSt erst nach Rechtskraft tätig wird.


--------------------
Grüße

Kai

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Jaziri
Beitrag 13.10.2023, 09:25
Beitrag #5


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Sollte ich bevor ich eine MPU Erstberatung machen die passiven Werte erfragen, damit eingeschätzt werden kann wie lange ich Abstinenz nachweisen muss?
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Kai R.
Beitrag 13.10.2023, 11:11
Beitrag #6


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Erfragen ja. Poste sie hier.


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Grüße

Kai

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perry
Beitrag 13.10.2023, 14:29
Beitrag #7


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Zitat (Jaziri @ 12.10.2023, 18:16) *
Ich hab am Freitag Abend mit einem Freund 2 Joints geraucht und bin von Samstag auf Sonntag ca 1 Uhr in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten (Bundesland: Bayern). ...Ich hatte einen Wert von 2,9 ng/ml (Passive Werte wurden nicht angegeben)


Knapp 3 ng/ml aktiv nach über 24 Std. ist schon beachtlich. Wie sah denn dein Konsummuster in den Tagen/Wochen vor der Kontrolle aus?
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Jaziri
Beitrag 14.10.2023, 11:46
Beitrag #8


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Also die Werte konnte ich leider noch nicht erfragen. Dazu gibts Montag mehr.
Ich hab jedoch mit einem Anwalt gesprochen und dieser meinte, dass es nicht sein muss, dass ich eine MPU machen muss, da es mein 1. Verstoß ist und es eine OWI und kein Strafverfahren ist und bei einem erstmaligen Verstoß keine MPU vorgesehen ist?


Zitat (perry @ 13.10.2023, 15:29) *
Zitat (Jaziri @ 12.10.2023, 18:16) *
Ich hab am Freitag Abend mit einem Freund 2 Joints geraucht und bin von Samstag auf Sonntag ca 1 Uhr in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten (Bundesland: Bayern). ...Ich hatte einen Wert von 2,9 ng/ml (Passive Werte wurden nicht angegeben)


Knapp 3 ng/ml aktiv nach über 24 Std. ist schon beachtlich. Wie sah denn dein Konsummuster in den Tagen/Wochen vor der Kontrolle aus?


2 Wochen davor fast täglich, sonst eher gelegentlich am Wochenende

2 Monate davor*
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MsTaxi
Beitrag 14.10.2023, 12:02
Beitrag #9


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Bei einem nahezu täglichen Konsum über 2 Monate hinweg, wirst du
a) wohl auch mal alleine geraucht haben.
b) wahrscheinlich inaktive Werte aufweisen, die dich als mindestens gelegentlichen User ausweisen.

Was dein Anwalt über MPU-Anordnungen weiß, passt wohl eher auf einen Bierdeckel.


--------------------
"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Hornblower
Beitrag 14.10.2023, 12:50
Beitrag #10


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Zitat (Jaziri @ 14.10.2023, 12:46) *
Ich hab jedoch mit einem Anwalt gesprochen und dieser meinte, dass es nicht sein muss, dass ich eine MPU machen muss, da es mein 1. Verstoß ist und es eine OWI und kein Strafverfahren ist und bei einem erstmaligen Verstoß keine MPU vorgesehen ist?

Du kannst ggf. mit einem äG davonkommen, nicht, weil es der 1. Verstoß ist, sondern dann, wenn es einmaliger Probierkonsum war. Du musst also glaubhaft machen, dass Du erstmalig und einmalig konsumiert hast und dann auch noch ausgerechnet bei der herrschenden geringen Kontrolldichte aufgefallen bist.

Das ist Landes-spezifisch hinreichend knifflig.


--------------------
Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
-----------
"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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Krystel887
Beitrag 14.10.2023, 12:56
Beitrag #11


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Ist auch bisschen komisch, dass du zwei Monate durchkiffst.
Und genau an dem Tag wo du mal nicht kiffst fährst in die Kontrolle. 🤪
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Jaziri
Beitrag 14.10.2023, 13:21
Beitrag #12


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Zitat (MsTaxi @ 14.10.2023, 13:02) *
Bei einem nahezu täglichen Konsum über 2 Monate hinweg, wirst du
a) wohl auch mal alleine geraucht haben.
b) wahrscheinlich inaktive Werte aufweisen, die dich als mindestens gelegentlichen User ausweisen.

Was dein Anwalt über MPU-Anordnungen weiß, passt wohl eher auf einen Bierdeckel.


a) alleine hab ich kaum geraucht, zu 95% mit meiner Freundin oder Freunden
b) über meine inaktiven Werte weiß ich am Montag hoffentlich mehr


Zitat (Krystel887 @ 14.10.2023, 13:56) *
Ist auch bisschen komisch, dass du zwei Monate durchkiffst.
Und genau an dem Tag wo du mal nicht kiffst fährst in die Kontrolle. 🤪


Also ich bin auch nie bekifft Auto gefahren. Hab halt nur abends geraucht und dann am nächsten Tag auch nur Auto gefahren, wenn’s sein muss. Aber damit muss man halt rechnen, dass es einen mal treffen kann, obwohl ich bei der Kontrolle definitiv keine roten Augen oder sonst welche Auffälligkeiten hatte 🙄
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Kai R.
Beitrag 14.10.2023, 13:58
Beitrag #13


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Zitat (Jaziri @ 14.10.2023, 12:46) *
Ich hab jedoch mit einem Anwalt gesprochen und dieser meinte, dass es nicht sein muss, dass ich eine MPU machen muss, da es mein 1. Verstoß ist und es eine OWI und kein Strafverfahren ist und bei einem erstmaligen Verstoß keine MPU vorgesehen ist?

Das zeigt leider nur, dass sivh viele Anwälte im Verwaltungsrecht nicht so auskennen. Die MPU ist nicht Teil Deiner Strafe. Sie dient bei Gelegenheitskonsum dazu, Dein Trennvermögen sicherzustellen.


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Grüße

Kai

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Jaziri
Beitrag 10.01.2024, 19:06
Beitrag #14


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Guten Abend,

Tut mir leid für die sehr späte Rückmeldung, aber die Polizei wollte mir keine Auskunft geben.
Ich habe nun eine Einladung zu einem medizinisch psychologischen Gutachten eingeladen. Meine Werte sind 2,9 THC und 17 THC-COOH. Mir stellen sich nun ein paar Fragen:
1. Dabei handelt es sich ja noch nicht um eine MPU Anordnung oder?
2. Könnte ich mit diesen Werten auf Ersrkonsum kurz vor der Fahrt plädieren?
3. Ist diese Einladung überhaupt rechtens, da ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt habe und dieser noch nicht abgelehnt wurde und somit noch nicht rechtskräftig geworden ist?

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Edit: ok Frage 1 hat sich erübrigt, es ist wohl eine MPU. Ich kann mich aber noch bis zum 24.01 dazu äußern. Besteht eine Chance zu umgehen?
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Q-Treiberin
Beitrag 10.01.2024, 19:48
Beitrag #15


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Zitat (Jaziri @ 10.01.2024, 19:06) *
1. Dabei handelt es sich ja noch nicht um eine MPU Anordnung oder?
Doch.
Zitat
2. Könnte ich mit diesen Werten auf Ersrkonsum kurz vor der Fahrt plädieren?
Das ginge nur bei einem äG, nicht (mehr) bei einer MPU.
Zitat
3. Ist diese Einladung überhaupt rechtens, da ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt habe und dieser noch nicht abgelehnt wurde und somit noch nicht rechtskräftig geworden ist?
Ja.
Zitat
Ich kann mich aber noch bis zum 24.01 dazu äußern. Besteht eine Chance zu umgehen?
Nein, diese Chance läge bei unter 1% dass doch nur ein äG gefordert würde…


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Jaziri
Beitrag 10.01.2024, 19:50
Beitrag #16


Neuling
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Vielen Dank für die Antwort.
Was könnte es mir dann bringen, wenn ich mich dazu äußere bevor etwas angeordnet wird?
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Q-Treiberin
Beitrag 10.01.2024, 20:06
Beitrag #17


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Im aller-allerbesten Fall könntest Du die FSST davon überzeugen „nur“ ein äG anzuordnen (Chancen aber, wie geschrieben so gut wie bei 0,x %).

Ansonsten ist so eine Anhörung rechtlich einfach vorgeschrieben.


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Jaziri
Beitrag 10.01.2024, 20:45
Beitrag #18


Neuling
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Meine Internetrecherche hat ergeben, dass ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid vorliegen muss für eine Anordnung, da das bei mir nicht der Fall ist, besteht doch noch kein Tatbestand, um eine MPU anzuordnen?
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MsTaxi
Beitrag 10.01.2024, 20:57
Beitrag #19


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Eine Fsst könnte sogar aktiv werden, wenn sie erfährt, dass Person A in einem Polizeiprotokoll angegeben hat, gemeinsam mit Person B Kokain konsumiert zu haben. Einen Bußgeldbescheid braucht es dazu nicht.

Edit: in einem Fall wie deinem kann eine Fsst auf einen Bußgeldbescheid warten, muss es aber nicht.


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Philipp68
Beitrag 10.01.2024, 21:02
Beitrag #20


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Zitat (Jaziri @ 12.10.2023, 17:16) *
Ich hatte einen Wert von 2,9 ng/ml


Zitat (Jaziri @ 10.01.2024, 20:45) *
Meine Internetrecherche hat ergeben ...


wie lange möchtest Du denn noch recherchieren, um früher oder später zu der Erkenntnis zu kommen, dass Du mit diesen Werten eine MPU zum Erhalt Deiner FE ablegen mußt think.gif

außer Du schaffst das:
Zitat (Q-Treiberin @ 10.01.2024, 20:06) *
Im aller-allerbesten Fall könntest Du die FSST davon überzeugen „nur“ ein äG anzuordnen (Chancen aber, wie geschrieben so gut wie bei 0,x %).


aber ich wüßte auch nicht wie unsure.gif

um welches Bundesland handelt es sich hier eigentlcih ?




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Q-Treiberin
Beitrag 10.01.2024, 21:26
Beitrag #21


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Ich meine dass es sogar hier im Forum schon Fälle/einen Fall gegeben hat wo mit einer wirklich guten Einlassung die FEB sich auf ein äG statt einer MPU eingelassen hat… think.gif


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gruenerTeich
Beitrag 10.01.2024, 21:32
Beitrag #22


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Ja und das war sogar in NRW.
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Jaziri
Beitrag 10.01.2024, 21:36
Beitrag #23


Neuling
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Ich finde es nur seltsam, dass sowas ohne etwas rechtskräftiges veranlasst werden kann.

Bundesland ist Bayern.



Sollte ich dennoch Angaben zu der Sache machen in Hoffnung es könnte sich auf ein äG ändern? Wäre es bei einem Wert von 17 THC-COOH theoretisch möglich auf Erstkonsum zu plädieren oder passen die Werte nicht zu solch einer Aussage?
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Q-Treiberin
Beitrag 10.01.2024, 21:39
Beitrag #24


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Der BGB ist nur die Ahndung der Ordnungswidrigkeit, die Anordnung einer MPU hat damit im Endeffekt nichts zu tun, sie dient dazu andere VT vor bekifften Autofahrern zu schützen, ist also Verwaltungsrecht..

Das sind zwei völlig unterschiedliche „Schuhe“.

Edit:
Wenn bspw. jemand mit Abbauprodukten von Koks unterhalb der Grenzwerte erwischt wird, gibt es noch nicht einmal einen BGB, die FE wird trotzdem zeitnah entzogen…. ohne vorgeschaltete MPU oder äG.


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Jaziri
Beitrag 11.01.2024, 00:43
Beitrag #25


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Also hat mein Anwalt mich wohl angelogen, dass solange der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig ist auch nichts von der Führerscheinstelle kommt und bei erfolgreichen Einspruch ich auch nichts zu befürchten habe..
Immerhin bin ich seit Juni abstinent und hoffe, dass ich im März, also nach 9 Monaten, 6 Monate über eine Haaranalyse nachweisen kann.

Kann hier evtl jmd abschätzen, ob es bei meinen Werten ein 6, 12 oder noch längerer AN werden wird?

Vielen Dank.
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MsTaxi
Beitrag 11.01.2024, 08:31
Beitrag #26


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Die Antwort darauf hängt von deiner Konsumhistorie ab, deinem generellen Konsummuster, deinem Alter und anderen Faktoren. Am besten füllst du mal sorgfältig unseren Kurzfragebogen aus:

Verkehrsportal-Kurzfragebogen zur MPU-Vorbereitung


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Philipp68
Beitrag 11.01.2024, 08:54
Beitrag #27


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Ich denke, es wäre auch mal wichtig zu erfahren, welche Angaben bei der Kontrolle zum eigenem Konsum getätigt wurden.

Damit könnte sich ja eigentlich schon die MPU Anordnung begründen und ein äG ausschließen.
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Jaziri
Beitrag 11.01.2024, 09:04
Beitrag #28


Neuling
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Zitat (MsTaxi @ 11.01.2024, 09:31) *
Die Antwort darauf hängt von deiner Konsumhistorie ab, deinem generellen Konsummuster, deinem Alter und anderen Faktoren. Am besten füllst du mal sorgfältig unseren Kurzfragebogen aus:

Verkehrsportal-Kurzfragebogen zur MPU-Vorbereitung


Ok alles klar, danke, werde ich im Laufe der Woche machen.


Zu meinem Konsum habe ich während der Kontrolle keine Angaben gemacht.
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