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> Ärtzliches Begutachten aufgrund Ecstasybesitzes, Ätzliches Begutachten/Urinabgabe THC
ItzTodi
Beitrag 05.09.2023, 16:28
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,


Ich wurde letztes Jahr im August auf ein Techno-Festival "Nature One" kontrolliert und man hat 0.3 g MDMA bei mir gefunden. Besser gesagt habe ich die Tüte freiwillig gehändigt, weil ich lieber feiern wollte und keine Probleme mit den Polizisten vor Ort wollte. Zudem ich kein Problem damit habe mit solchen Drogen denn das war an diesem Tage reiner Zufall das ich die Tüte bei mir in der Tasche hatte weil ein Kollege wollte das ich diese für ihn in meine Bauchtasche tue.

Jetzt nach 1 Jahr verlangt die Führerscheinstelle von mir das ich ein Ärztliches Begutachten und eine Urinprobe abgeben soll.

Wie schon erwähnt habe ich mit härteren Drogen kein Problem. An diesem Tag war es mein absolutes Pech das ich erwischt wurde, denn es war eine einmalige Sache. Ich wollte einfach wie viele anderen im Festival mal probieren. (MDMA) und habe seitdem auch kein derartigen Konsum.

Jetzt zu meinem Problem:

Ich bin gelegentlicher Cannabiskonsument und das seit über 5 Jahre. Ich habe damals aufgrund persönlicher Probleme damit angefangen gehabt und bin seitdem auch nicht mehr davon weggekommen. Nahezu jeden Tag habe ich nach Feierabend mir abends gerne ein Joint angezündet und mich an mein PC gehockt und gezockt oder ähnliches. Wurd mit der Zeit leider zu einer Art Standart in meinem Leben. Ich habe jz vor drei Wochen ein Brief erhalten (eigentlich viel früher jedoch habe ich zu diesem Zeitpunkt bei meiner Freundin gewohnt und meine Mutter hat den Brief verlegt und vergessen mir Bescheid zu sagen) mit dem Inhalt das ich eine Urinprobe mit Ärztlichen Begutachten abgegeben muss. Ansonsten wird mir der Führerschein entzogen.

Nachdem ich den Brief gelesen habe, habe ich kurz danach aufgehört Cannabis zu konsumieren, welches mir sehr schwer fiel und ich habe versucht den Entzug erstmals mit CBD zu verringern.
Jedoch habe ich es auch mit viel Willenskraft vor dies nicht wieder anzufangen. Da kam mir der Druck meiner neuen Freundin und meiner neuen Arbeitstelle sehr gelegen und motivierend.

Mein Termin ist jz übermorgen (07.09)

Ich habe selber ein Test gemacht der immernoch POSITIV ist. crybaby.gif

Ich habe vor dem Psychologen genau dies zu schildern und hoffe das man mir auch glaubt.

Jetzt zu meiner Frage:

Ich wurde nicht am Steuer erwischt. Darf die TÜV-Stelle mir trotzdem den Führerschein entziehen aufgrund positiven THC Drogentest? (Test wegen hartem Drogenbesitz) (In Vergangenheit nie Probleme mit dem Themen gehabt)

Wie genau sollte ich mich auf das Gespräch vorbereiten?

Sollte ich gewissen Punkte lieber verschweigen?

Bitte um Ratschläge

LG ItzTodi wavey.gif
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Buchholzer
Beitrag 05.09.2023, 20:08
Beitrag #2


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Auf dich wird eine MPU mit so kurzer Frist zukommen wenn das Gutachten auf THC positiv ausfällt, dass du nicht bestehen kannst. Das du nicht die Finger von THC lassen kannst obwohl du weißt das auf dich ein Gutachten zukommt ist ein Kontrollverlust.
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uwe112
Beitrag 05.09.2023, 21:23
Beitrag #3


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Zitat (ItzTodi @ 05.09.2023, 17:28) *
Ich wurde nicht am Steuer erwischt. Darf die TÜV-Stelle mir trotzdem den Führerschein entziehen aufgrund positiven THC Drogentest? (Test wegen hartem Drogenbesitz) (In Vergangenheit nie Probleme mit dem Themen gehabt)


Der TÜV hat damit nichts zu tun,das ist die Führerscheinstelle,die das anordnet.

Zu Deiner Frage : Ja,allein der Besitz von harten Drogen,reicht aus.

Gruss

Uwe
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MsTaxi
Beitrag 05.09.2023, 22:15
Beitrag #4


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Sollte der THC-COOH-Wert beweisen, dass du regelmäßig THC konsumierst, also eventuell abhängig sein könntest, wird dir die FE entzogen, auch ohne dass du im Straßenverkehr ertappt wurdest.

Edit: was für einen Cut-off-Wert hatte der Test, den du durchgeführt hast?


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Q-Treiberin
Beitrag 05.09.2023, 22:35
Beitrag #5


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Zitat (Buchholzer @ 05.09.2023, 21:08) *
Auf dich wird eine MPU mit so kurzer Frist zukommen wenn das Gutachten auf THC positiv ausfällt, dass du nicht bestehen kannst
Wie kommst Du darauf?
THC wurde nicht geprüft/nachgewiesen, schon gar nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr.

Von daher bleibt „zur Zeit“ nur die Anordnung eines fäG aufgrund des Fundes von „harten Drogen“….



Edit
@MsTaxi hat noch einen Schritt weitergedacht…. sollte beim fäG tatsächlich nachgewiesener „regelmäßiger“ THC-Konsum festgestellt werden ist die FE tatsächlich Geschichte….


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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Buchholzer
Beitrag 06.09.2023, 05:22
Beitrag #6


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Im fÄG wird das aber geprüft werden, das übermorgen ansteht und wenn da THC auffällt, dann ist das ein Kontrollverlust...
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gruenerTeich
Beitrag 06.09.2023, 13:25
Beitrag #7


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Kurz gesagt: Entweder du lügst dem Arzt die Hucke voll oder du wirst das Gutachten nicht bestehen.

Mit deinem Konsummuster besitzt du leider derzeit keine Fahreignung.
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Q-Treiberin
Beitrag 06.09.2023, 13:39
Beitrag #8


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Zitat (uwe112 @ 05.09.2023, 22:23) *
Zu Deiner Frage : Ja,allein der Besitz von harten Drogen,reicht aus.
Es muss auch Konsum nachgewiesen werden (essen mdl. „zuzugeben“ reicht dabei aus.)

Und dieser Konsumnachweis soll ja über das fäG geklärt werden.


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Spidersangel
Beitrag 06.09.2023, 14:58
Beitrag #9


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Zitat (ItzTodi @ 05.09.2023, 17:28) *
Ich bin gelegentlicher Cannabiskonsument und das seit über 5 Jahre. Ich habe damals aufgrund persönlicher Probleme damit angefangen gehabt und bin seitdem auch nicht mehr davon weggekommen. Nahezu jeden Tag habe ich nach Feierabend mir abends gerne ein Joint angezündet .


Das ist nicht gelegentlicher, sondern regelmäßiger Konsum und somit nicht mit einer FE in Einklang zu bringen.
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Hornblower
Beitrag 07.09.2023, 09:50
Beitrag #10


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Zitat (Q-Treiberin @ 06.09.2023, 14:39) *
Es muss auch Konsum nachgewiesen werden (essen mdl. „zuzugeben“ reicht dabei aus.)

Und dieser Konsumnachweis soll ja über das fäG geklärt werden.


Moment, habe ich das jetzt alles richtig verstanden?

  1. Der TE konsumiert regelmäßig Cannabis, war aber damit bisher nicht auffällig.
  2. Der TE wird ohne Bezug zum Straßenverkehr im Besitz harter Drogen erwischt.
  3. Der harten Drogen wegen wird er zum GA gebeten, um seine gegenwärtigen und vergangenen Konsum-Gewohnheiten zu klären.
  4. Da der Drogentest ausgreifend angelegt ist, wird (hoffentlich) kein Konsum harter Drogen nachzuweisen sein, aber der Cannabis-Konsum wird evident werden.
  5. Da der TE seit 2-3 Wochen nicht mehr konsumiert, werden Passiv-Werte vorhanden sein, in einer Größenordnung, dass mindestens gelegentlicher Konsum feststehen wird; regelmäßiger Konsum wird ihm m.E. wohl nicht nachzuweisen sein.


OK, einerseits mag dann "Kontrollverlust" im Raume stehen. Das ist gravierend - so denn Gutachter und Sachbearbeiter auf diese Idee kommen.

Andererseits könnte man über "gelegentlichen Konsum mit Trennvermögen" diskutieren. Das setzt aber wirklich relativ seltenen Konsum mit Vermögen zur Selbstkontrolle voraus. Und die harten Drogen machen sich da auch nicht gut. Ich würde da zumindest eine MPU erwarten, in der das Trennvermögen entsprechend darzulegen ist, was dem TE vermutlich schwerfallen wird. think.gif


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Q-Treiberin
Beitrag 07.09.2023, 12:19
Beitrag #11


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So habe ich es auch verstanden, der Cannabiskonsum ist der FEB (augenscheinlich) noch gar nicht bekannt.

Allerdings sehe ich (falls tatsächlich der Konsum von harten Drogen im fäG erfolgreich widerlegt wird), nur dann eine MPU wenn die Passivwerte regelmäßigen Konsum nachweisen…


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Buchholzer
Beitrag 07.09.2023, 13:29
Beitrag #12


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Das sehe ich anders, wenn der Sachbearbeiter seine Sache ordentlich macht, und auf Grund des bisherigen Ablaufs ist davon auszugehen, dann wird er den nachgewiesenen Cannabis-Konsum trotz drohendem fÄG als Kontrolverlust einstufen, dagegen gibt es wenig Argumente....
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Kai R.
Beitrag 07.09.2023, 14:35
Beitrag #13


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von einem anstehenden äG muss der TE doch gar nichts wissen. Und Cannabis ist eine andere Substanz. Da muss man schon um die Ecke denken, um das als Kontrollverlust aufzufassen. Ist ja nicht so, dass der TE bekifft zum äG erscheint.


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Grüße

Kai

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MsTaxi
Beitrag 07.09.2023, 16:46
Beitrag #14


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"Kontrollverlust" kommt hier nicht in Frage, da der Nachweis für das Fahren unter THC-Einfluss nicht geführt ist. THC konsumieren ist kein Problem, unter THC-Einfluss fahren schon. Sollten also die passiven THC-Werte nicht klar und deutlich zu erkennen geben, dass der @TE Dauerkonsument ist, ist zwar ist eine MPU nicht zu begründen, ein weiteres äG hinsichtlich THC dürfte ohne weiteres möglich sein.


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Kai R.
Beitrag 07.09.2023, 16:49
Beitrag #15


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Zitat (MsTaxi @ 07.09.2023, 17:46) *
ein weiteres äG hinsichtlich THC dürfte ohne weiteres möglich sein.

auch nicht. Da bei THC nur der regelmäßige Konsum eignungsschädlich ist und es dafür wohl keine Anzeichen gibt, ist ein äG hier nicht möglich. Da gibt es auch ein Urteil des BVerfG drüber.


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Grüße

Kai

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MsTaxi
Beitrag 07.09.2023, 17:06
Beitrag #16


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Bei erneuter, noch genauerer Überlegung dürftest du recht haben.


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Hornblower
Beitrag 07.09.2023, 20:28
Beitrag #17


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Zitat (MsTaxi @ 07.09.2023, 18:06) *
Bei erneuter, noch genauerer Überlegung dürftest du recht haben.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 09.05.2025 - 13:37