![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 30 Beigetreten: 21.04.2023 Mitglieds-Nr.: 90597 ![]() |
Gesucht wird eine Zeit (Sekunden) --- mindestans bzw höchstens - ab Start Anfaht bis ca 1/3 im Kreuzungsbereich - für das letzte Fahrzeug. Es warten insgesamt 4 oder 5 (filktiv 4 nehmen) wartend vor einer roten Ampel. Die Ampel schaltet auf Grün um. Geradeausverkehr. Wieviele Sekunden benötigt das letzte (4.) Fahrzeug bis zum Erreichen der Mitte der Kreuzung? Lt Google - Länge pro Fahrzeug 4m, geforderter Mindestabstand jeweils 1m. ---> 1m (Abstand 1.Stoßstange zur Halteline) + 4m + 1m + 4m +1m +4m +1m (gefolgt von 4.Stoßstange) = 16m gesamt (?) Abstand des vordersten Fahrzeugs bis zu Haltelinie neben der roten Ampel 5m (oder streetmap zeigt falsch an - lt StVO müssen es stets 10m sein ???) = 7,5m Abstand Haltelinie bis 1/3 Kreuzungsbereich - ca 5cm = ca 20m (?) -- sorry, ich und Mathe waren und werden nie Freunde = bei solcher Aufgabe fing ich einst als Schler meine erste 5, unvergessen. ----> wieviele Sekunden benötigt das letzte (4.) Fahrzeug zum Zurücklegen dieser insgesamt ca 43m Weg (???)m (mindestens/höchstens) Problem: Anfahrtgeschwindigkeiten von 4 Fahrzeugen zu berücksichtigen (irgendwie) - Warte-Sekunden pro Fahrzeug (?) Hilfe! Danke! |
||||
|
|||||
|
![]()
Beitrag
#2
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3974 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 ![]() |
Gestern waren in Ungarn die Anfahrzeiten bei allen recht hoch - außer beim Herrn Hamilton und Herrn Zhou.
Du erwartest aber nicht tatsächlich, dass jemand das für dich bestimmt, oder? Das hat ja mit Mathe nichts zu tun. Je nachdem, wer im ersten Auto sitzt, variieren die möglichen Ergebnisse um den Faktor 4... schätze ich jetzt mal. Du schreibst ja nicht mal, welche Art von Kreuzung es sein soll. Angesichts deiner Werte aber eine sehr große, oder? Wenn du die Kreuzung kennst, wäre es das einfachste, du würdest dich mit einer Stoppuhr da hinstellen und zehn Ampeln lang messen. Daraus der Durchschnitt ist deine Antwort. -------------------- Firefighter im Ruhestand....
|
|
|
![]()
Beitrag
#3
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1608 Beigetreten: 19.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19496 ![]() |
Wenn du 5 Äpfel kaufst, wieviel kosten die dann zusammen?
Auch wenn du blond bist, wirst du wahrscheinlich merken, dass man das nicht beantworten kann, weil eine wichtige Info fehlt, nämlich der Preis pro Apfel. Wenn du hier eine Frage stellst, die im Wesentlichen mit der Beschleunigung zu tun hat, aber keine Info vorliegt, wie hoch denn die Beschleunigung ist, müsstest du doch schnell merken, dass deine Aufgabe so völliger Quatsch ist. P.S.: wenn du die Beschleunigung weißt, hier ist die Formel: Strecke = 1/2 Beschleunigung x Zeit² (das muss du jetzt noch nach "Zeit" auflösen, solltest du aber in der Mittelstufe gelernt haben) |
|
|
![]()
Beitrag
#4
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5920 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Mathematisch ist das doch leicht zu lösen: Gleichungssystem mit mehr Unbekannten als Gleichungen. Da kann für jede Unbekannte also jeder beliebige Wert herauskommen, wenn man die anderen nur mit passenden Werten belegt.
![]() -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
|
|
![]()
Beitrag
#5
|
|
Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 30 Beigetreten: 21.04.2023 Mitglieds-Nr.: 90597 ![]() |
Och, Ihr könnt gerne lästern, wie Ihr wollt - aber genau diese Frage steht demnächst beim nächsten Gerichtstermin an. Und da bin ich mir sicher, dass weder Richter noch der pausenlos breit grinsende Anwalt der Gegenseite meinen, man solle sich einfach mlt einer Stoppuhr hinstellen ... Stichwort Ampelphasen "wenn die andere Ampel mit 15sec Zeitverzögerung schaltet, wo befand man sich da bereits oder noch nicht" ---- bestätigt wird durch Zeugenaussage lediglich, dass "davor" bereits 3-4 andere Fahrzeuge wartend standen. Kameraüberwachung hat die Kreuzung leider nicht und damals besaß ich noch keine Dashcam. Nagut - wenn alles möglich ist, dann ist wenigstens nichts unmöglich. Dann eben so.
|
|
|
![]()
Beitrag
#6
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 770 Beigetreten: 17.12.2003 Mitglieds-Nr.: 1009 ![]() |
In der Tat funktioniert der Ansatz mit der Stoppuhr vermutlich am besten und wäre auch (in meiner laienhaften Vorstellung) vor Gericht als Argument am Besten geeignet. Fast besser wäre die Kreuzung eine Zeitlang zu filmen und das auswerten, aber eventuell ist das bzgl. Datenschutz etwas schwierig obwohl Du ja nicht anlaßlos filmst.
Jedenfalls steht am Ende eine Auswertung an der Du mehrere Messungen gegenüberstellst. Das ist dann Statistik mit (natürlich) empirisch ermittelten Daten, also auch Mathe :-). Für Deine Zwecke muss das sicherlich nicht ein Riesenumfang an Stichproben sein, es geht ja eher um Plausibilität als um den lückenlosen Nachweis. Du könntest die Zeiten für "Fahrzeug Vier" dann mit Minimum/Maximum/Durchschnitt und Median (der Mittlere in der Reihe der sortierten Werte) aufführen. Eine hübsche Skizze dazu hilft dem Publikum, die Situation auch nachvollziehen zu können. Ob das in Deiner konkreten Situation wirklich weiterhilft will ich aber gar nicht behaupten. Da traue ich mir eine Bewertung nicht zu... |
|
|
![]()
Beitrag
#7
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13801 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
Letztlich wäre eine Messung wirklich vernünftig. Aber versuchen wir mal, das zu überschlagen:
Der PKW möge auf 50 km/h beschleunigen, also auf 13,89 m/s. Ein Golf beschleunigt angeblich in ca. 3 s von 0 auf 50 km/h; legen wir keinen Kavalier-Start hin, gehen wir mal von 4 s aus. a=v/t = 13,89/4 = 3,47 m/s². Mit s = 1/2 at² kommen wir für die Strecke, die er benötigt, auf 0,5*3,47*4*4 = 27 Meter. Fehlen also noch 16 Meter bis zu den 43 --> t = s/v = 16/13,89 = 1,15 s. Demnach wären die 43 Meter in 5,15 Sekunden zu schaffen. Zu Berücksichtigen ist hier noch: Pro Auto 2 Sekunden Reaktionszeit bis zum eigenen Start --> bei 4 Autos 6-8 Sekunden hinzurechnen. Wahrscheinlich ist die Beschleunigung noch langsamer Wahrscheinlich beschleunigt man nicht bis zu 50 km/h. Sagen wir, man beschleunigt bis 40 km/h (11,1 m/s) in 4 Sekunden: Beschleunigungsstrecke ist dann a=v/t = 11,1/4 = 2,78 m/s² s = 0,5*2,78*16 = 22 m in 4 Sekunden Bleiben 21 Meter, die bei 40 km/h in 1,9 Sekunden durchlaufen werden. Auto in Fahrt also 1,9+4 = 6 Sekunden plus 6 Sekunden Reaktionszeit sind 12 Sekunden. Ob meine Grund-Annahmen so stimmen - weiß ich nicht wirklich. Und bitte mal nachrechnen, ob ich irgendwo einen Fehler gemacht habe. ![]() -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
|
|
![]()
Beitrag
#8
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Das ist in Anbetracht der diversen fehlenden Werte nichtmal zu schätzen!
Wir wissen auch nicht, wozu? Unfall? Wenn ja, durch bremsenden Vordermann, durch auffahrenden Hintermann, durch Querverkehr, durch Abbieger??? Einschlag wo? vorne/hinten/seitlich? Wenn seitlich: Kotflügel, Tür, Hecktür, hinterer Kotflügel? Warum ist die Frage interessant? Vorwurf des Rotlichtverstoßes? Gegen wen? Querverkehr oder TE, weil z.B. zu lange getrödelt und bei schon-wieder-rot in die Kreuzung eingefahren wurde? Wie schnell sind die vorderen Fahrzeuge denn losgefahren? Wie lange ist es da Grün? Geht es bergauf, bergab, eben? Wie groß ist die Kreuzung? (Mapslink wäre hilfreich) U.s.w. u.s.w. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
|
|
![]()
Beitrag
#9
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21968 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Ich würde sagen:
Der hauptsächliche Unsicherheitsfaktor ist die Streubreite beim Beschleunigungswillen der einzelnen Fahrer. Kaum jemand beschleunigt bei "grün" zügig, sondern es wird losgebummelt um ja nicht den Zeiger für den Momentanverbrauch über die Marke von 10 l/100km klettern zu lassen. Dass man sich dafür dann einige Sekunden länger als nötig im im Bereich jenseits des günstigsten Verbrauchs aufhält wird geflissentlich ignoriert Wenn ich mit meinem Rentnerdiesel an ner Ampel die Pole-Position innehabe und bei "grün" mezzoforte beschleunige bin ich in der Regel schon komplett über die Kreuzung rüber bevor mein Hintermann überhaupt erst die Haltlinie überfährt ![]() Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
|
|
![]()
Beitrag
#10
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6464 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 ![]() |
wenns um den eigenen Arsch geht, warum lässt man sowas nicht Gutachter machen ?
-------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
|
|
![]()
Beitrag
#11
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Wir wissen doch gar nichts. Vieleicht hat schon ein Gutachter gerechnet (oder es versucht) und soll jetzt "auseinanderdividiert werden"
![]() ![]() Ohne Infos kommen wir nicht weiter. Bislang kommen aber keine ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
|
|
![]()
Beitrag
#12
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2104 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Ich fresse den berühmten Besen, wenn das nicht mit dem anderen Fred der TE zusammenhängt. Mir ist nur grad das Verlinken am Handy zu umständlich - ich bitte insofern um Nachsicht.
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
|
|
![]()
Beitrag
#13
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10341 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 ![]() |
Du meinst den hier?
http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1058228746 Passt nicht: Kameraüberwachung hat die Kreuzung leider nicht Und "Anwalt der Gegenseite" klingt nach Zivilverfahren... Dazu hatte ViolaP bei der Geschichte schon die Dashcam, bei der Geschichte, die jetzt vor Gericht geht noch nicht.... Zum Thema: Man wird sehr zuverlässig ausrechnen können, wie weit jemand maximal gekommen sein kann, der im ersten Moment des "auf Grün schaltens" mit voller Beschleunigungsfähigkeit seines Fahrzeugs losgeprescht ist. Und das ist fahrzeugabhängig. Wie langsame die lahmste Trantüte theoretisch sein kann, die im letzten "grünen Moment" über die Haltelinie geschlichen ist, wirst Du hingegen nicht errechnen können. |
|
|
![]()
Beitrag
#14
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Ich fresse den berühmten Besen, wenn das nicht mit dem anderen Fred der TE zusammenhängt. Mir ist nur grad das Verlinken am Handy zu umständlich - ich bitte insofern um Nachsicht. Es reicht völlig, wenn du ein Video verlinkst, welches zeigt, wie du den Besen frisst ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
|
|
![]()
Beitrag
#15
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2104 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Okayokayokay ... war schon spät gestern, und aufm Händie war das was blöd mim hinunher zwischen zwei Threads ... Ich gelobe Besserung
![]() -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
|
|
![]()
Beitrag
#16
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
WIR WOLLEN DAS BESENVIDEO SEHEN!!!
![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
|
|
![]()
Beitrag
#17
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2104 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
|
|
![]()
Beitrag
#18
|
|
Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 30 Beigetreten: 21.04.2023 Mitglieds-Nr.: 90597 ![]() |
Sorry, ich vergesse den Link nach hier ständig ... warnicht mehr hier online.
Das Video vom Besen kannte ich schon,. Immer wieder schön. Nein - es gibt zu "meinem" Fall kein Gutachten - weil sich bisher schlichtweg NIEMAND für den Unfallgegner interessierte und simpel alle seine falschen Behauptungen durchgewunken wurden. Auch mir ist jetzt - also lange lange später erst - erstmals aufgefallen, dass in der Ermittlungsakte der Polizei mal eben gleich mehrere Ampeln der Unfallkreuzung in deren 2 Skizzen fehlen, die eine davon war die entscheidende. Eingezeichnet wurde zudem nur bei den wenigen erfassten Ampeln nur "mein Grün" und keine "Farbe" vom Unfallgeger. Stümperhafte Polizeiarbeit. Zudem sie zwar meine Aussagen vom Unfallort kannten, aber in der Akte steht "konnte nicht befragt werden". Habe mittlerweile wenigstens soweit in Erfahrung bringen können - dass gleich mehrere Routenplaner für die Strecke vom Unfallgegner bei KONSTANTER und vorgeschriebener Geschwindigkeit eine Dauer von 16-22 Sekunden errechnen --- "seine" Grünphase aber lediglich 9 Sekunden betrug d.h. ohne Klumpfuß auf dem Gaspedal wäre er niemals bei Grün zumindest an der Kreuzung angekommen. Niedlich die Aussage seines Beifahrers (der dort wohnt) - dass sie "je nach Verkehrlage" eben auch mit Gang 3 dort um die Kurve kommen --> enge untergeordnete Nebenstraße, davor breiter Radweg und 2-spurige Hauptstraße Berufsverkehr, Ende 30er Zone und rotes Dreieck (Verkehrsschild), unübersichtliche Ausfahrt und es war Ende November d.g. trüb und dunkel und nass ... Die gleichen Routenplaner (3) errechneten wiederum für meinen Anfahrtsweg ebenso 22 Sekunden (der eine gibt gar 1 Minute Dauer an) und die Umschaltzeit meiner Ampel mit Erreichen Kreuzungsmitte (Anfahrt als 4. Auto wartende Schlange) - passt. Die Gegenseite hatte somit definitiv längst Rot. NICHTS davon zeigen die beiden Skizzen der Polizei. Ebenso kein einziges Mal die Notiz meines pausenlosen lauten Hinweises "da andere Auto hatte keine Beleuchtung". Null. Keine sofortige Spurensicherung (während man mich auf die Trage vom RTW schnallte und ich keine Möglichkeit hatte, selbst irgendwas zu sichern). Grundlegendes Problem eben: nachweislich schlampige Arbeit der Polizei über mehr als 2 Stunden. Protokollfälschung darf man vermutlich nicht laut sagen. Anwälten kann es egal sein, wie die Sache ausgeht - sie bekommen n jedem Fall ihre Gebührenin voller Höhe von wem auch immer. |
|
|
![]()
Beitrag
#19
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10341 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 ![]() |
Du solltest Dich bei solchen kurzen Zeitangaben nicht auf einen Routenplaner verlassen. Die rechnen im Hintergrund üblicherweise mit der Durchschnittsgeschwindigkeit und die liegt bei erlaubten 50 im Stadtverkehr inklusive Ampeln und Verkehr meist bei 30-35km/h...
Für eine Fahrt von >5 Minuten kommt sowas erstaunlich gut hin, bei kürzeren Distanzen hast Du hingegen absurde Abweichungen in beide Richtungen. Wenn Du wirklich halbwegs verlässliche Zeiten haben willst, musst Du schon selbst z.B. per Google Earth die Distanzen messen und das Ganze dann für unterschiedliche Geschwindigkeiten durchrechnen. Und dann spuckt Dir auch jeder Taschenrechner die gleiche Zeit aus. |
|
|
![]()
Beitrag
#20
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24718 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Wenn im 1.-4. Auto meine ehemalige Kollegin war, braucht's noch einen ganzen Umlauf mehr. Die fuhr immer als letztes über eine Ampelkreuzung.
Die Mathematik sagt zu solchen Problemen nur, dass es viele mögliche Ergebnisse gibt. Im übrigen verweise ich auf den Beitrag von @blackdodge. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
|
|
|
![]()
Beitrag
#21
|
|
Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 30 Beigetreten: 21.04.2023 Mitglieds-Nr.: 90597 ![]() |
Dank an Euch Beide. Also bleibt weiter alles offen. Wer hasst sowas nicht ... plus nachweislich immer bunter werdender Falschaussagen vom Gegenüber.
Nie wieder ohne Dashcam. Nie wieder. Dann bin ich einfach (machtlos, hilflos, ratlos) gespannt, was der nächste Gerichtstermin bringt. Die Krönung wäre, würde die gegnerische Haftpflicht JETZT "vor Ort" Termin verlangen zwecks "Nachmessen". Zutrauen tu ich es deren Anwalt. Wobei selbst das nichts dazu sagt, was am Unfalltag und damaliger Uhrzeit selbst tatsächlich ablief. Die BCs allein hätten hier etwas Wahrheit erbracht. (Komisch, dass selbst im großen teuren PKW vom Unfallgegner keine Dashcam befunden haben sollte ... oder die Aufnahme würde in Großaufnahme eine ROTE Ampel zeigen plus seine bestrittene Geschwindigkeit :-) |
|
|
![]()
Beitrag
#22
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1221 Beigetreten: 10.03.2004 Wohnort: Rellingen/HH Mitglieds-Nr.: 2203 ![]() |
Dashcams sind nur in Tesla-Fahrzeugen serienmäßig - hier wäre also eine kleine Chance, an Aufnahmen zu kommen, sofern diese nicht schon gelöscht/überschrieben wurden. Ansonsten sieht das ohne eigene Nachrüstung schlecht aus. Zwar gibt es Kameras in sehr neuen Fahrzeugen (Spurhalteassistenten, Spurfolgeassistenten), aber diese nutzen nur die Echtzeit-Daten, speichern jedoch nichts.
-------------------- ZITAT(blue0711) Ich muss als VT nicht mit jedem erdenklichen Unsinn als Reaktion von Anderen auf meine blosse Existenz in einem in der Praxis doch recht subjektiv eingeschätzten imaginären Raum rechnen. |
|
|
![]()
Beitrag
#23
|
|
Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 30 Beigetreten: 21.04.2023 Mitglieds-Nr.: 90597 ![]() |
Das mit der Dashcam war nur ein Gedanke. So ein Teilchen kann unbezahlbarnützlich - oder eben auch Verräter sein ... Ich hatte im damaligen Fahrzeug noch keine, aber Männer sind ja meist technikaffiner ...
Bin übrigens soeben mit Earth unterwegs und finde dort nichts zu Geschwindigkeiten. Die Aufnahmen sind vom Juni 2022 (und man sieht mal wieder veränderte Verkehrsführungen, Abbiegen in die eine Straße ganz untersagt ...). Aber vom Streckenverlauf/Entfernungen war ich schon durch Streetview und Instantstreetmap... etc so weit gekommen. Ba bringt Erarth nix. Und ja, die Matheformeln errechnen alle eher nur die Durschnittsgeschwindigkeiten. Wobei ich das halt schon für aussagekräftig halte (hier aber eines Besseren belehrt wurde) - wenn ich 3 verschiedene Routenplaner (u.a. Falk und TomTom) vergleiche und die die Dauer für die Strecken nennen. Selbst wenn dort z.B. Höchstgeschwindigkeit 50km/h ist - ist die "Gesamtgeschwindigkeit" eben wegen "Vorfahrt vor der Hauptstraße" plus "Querung bevorrechtigter Radweg" und zudem Linkskurve mit zu berücksichtigen - und wenn dann vorne nur insgesamt 9 Sekunden Grüne Ampel sind und man beim Einbigen in diese Straße nicht wissen kann, wieviele (1-3?) Sekunden die bereits Grün anzeigte - man also deftiv aufs Gaspedal treten muss intuitiv und somit deutlich schneller als schlappe 50km/h fahren muss oder zwingend erst nach Rot dort oben ankommt ... --- ich dachte, solche "Schätz-Rechnungen" kann man ggf eben aus den Routenplanern entnehmen. Ihr sagt nein. Also - alles offen... ohne BC und/oder Dashcam keine Chanse ... |
|
|
![]()
Beitrag
#24
|
|
Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 30 Beigetreten: 21.04.2023 Mitglieds-Nr.: 90597 ![]() |
Weil ich das nie in der Fahrschule dran hatte und auch Google keine Infos liefert ---- welche Geschwindigkeit wird für diese Formulierung angenommen?
Hat da jemand Infos vorliegen? (Hintergrund - Verkehrsunfall ... widersprüchliche Aussagen vom Unfallgeggner, einmal auch ein "habe mich in die Kreuzung hinein getastet und meine Ampel war grün". Intuitiv würde ich höchstens 10-20km/h als "Hineintasten" meinen ... aber gibts dafür eine halbwegs konkrete Zahl, mit der man auch (gegen-)argumentieren kann??? Danke ... = ist wirklich nur reine Neugierde. |
|
|
![]()
Beitrag
#25
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2104 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
10-20km/h ... sind Radfahrergeschwindigkeit, in m/s gerechnet 2,8 bis 5,5 m/s. Unter Hineintasten solltest Du eher "deutlich unter Schrittgeschwindigkeit" verstehen. Was hindert Dich eigentlich daran, Dein eines Problem in einem Thread zu beackern? -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
|
|
![]()
Beitrag
#26
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13801 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
Themen verbunden.
-------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
|
|
![]()
Beitrag
#27
|
|
Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 30 Beigetreten: 21.04.2023 Mitglieds-Nr.: 90597 ![]() |
Themen verbunden. Danke. Alles gut. Und auch danke für die Aussage "Schrittgeschwindigkeit" - damit hab ich den Schlingel endgültig am Haken (habe seine eigene Aussage auf Band - vo Gerich darf man sowas nutzen, nur nich veröffentlichen :-)) = wenn er sich "vorsichtig reingetastet" hat - dann muss er also 10-15km/h gefahren sein - will aber 50km/h gefahren und um diese Ampel tatsächlich bei Grün erreicht zu haben, waren lt Gutachter knapp 90km/h nötig. Es wäre schön, würden WIR in der nächsten Verhandlung in seine Richtung und die seines Anwalts grinsen - und nicht wieder die in meine :-) Ich kannte den Begriff bzw diese Floskel aber wirklich bisher nicht. Ja, ich hab den Schein vor etlichen Jahrzehnten gemacht - da war fast noch alles per Pferdekutsche sozusagen :-))))) |
|
|
![]()
Beitrag
#28
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 90 Beigetreten: 23.02.2013 Mitglieds-Nr.: 67575 ![]() |
Ich bin da zwar nur Laie, aber das mit dem "auf Band" solltest du vielleicht erstmal mit deinem Anwalt durchsprechen. Soweit die Aufnahme nämlich ohne Wissen des "Schlingels" aufgenommen wurde, ist die Sache etwas komplizierter als "nur nicht veröffentlichen". Nachher grinsen der "Schlingel" und sein Anwalt nämlich doch wieder in deine Richtung, während dein Anwalt und der Richter dich entgeistert ansehen.
|
|
|
![]()
Beitrag
#29
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10053 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
Um was geht's überhaupt? Passiert ist wohl was, aber gabs Tote, hunderttausende an Schaden, literweise Öl im Grundwasser etc.
Oder war einer einfach nur abgelenkt und nun ist der (teuere) Seitenspiegel kaputt. Dass es nur um Geld geht wurde ja schon vermutet. Dafür gibts aber Versicherungen -------------------- Wer bremst hat Angst
|
|
|
![]()
Beitrag
#30
|
|
Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 30 Beigetreten: 21.04.2023 Mitglieds-Nr.: 90597 ![]() |
Ich bin da zwar nur Laie, aber das mit dem "auf Band" solltest du vielleicht erstmal mit deinem Anwalt durchsprechen. Soweit die Aufnahme nämlich ohne Wissen des "Schlingels" aufgenommen wurde, ist die Sache etwas komplizierter als "nur nicht veröffentlichen". Nachher grinsen der "Schlingel" und sein Anwalt nämlich doch wieder in deine Richtung, während dein Anwalt und der Richter dich entgeistert ansehen. Stopp ... grundsätzlich hast Du Recht - aber es gibt lt Burhoff (Juristen-Weiterbildung) ein Schlupfloch: wenn diese Aufnahmen ausschließlich als Beweismittel in weiteren Verhandlungen vor Gericht genutzt und keinem Dritten (also auch keiner Öffentlichkeit) verfügbar gemacht wurden/werden. ---> in dem Fall widersprüchliche Aussagen ggü wei Richtern d.h. einen der beiden muss der Herrwissentlich belogen haben und DAS darf man auch nicht tun ... Um was geht's überhaupt? Passiert ist wohl was, aber gabs Tote, hunderttausende an Schaden, literweise Öl im Grundwasser etc. Oder war einer einfach nur abgelenkt und nun ist der (teuere) Seitenspiegel kaputt. Dass es nur um Geld geht wurde ja schon vermutet. Dafür gibts aber Versicherungen Es geht um zwei komplett zerstörte Fahrzeuge, mehrere Knochenbrüche und 3 verletzte Insassen. Jetzt, wo Du es sagst - also die Außenspiegel blieben ganz. Ansonsten OT: Zufallsfund erst gestern - und Dank Zugangscode vom Arbeitgeber kostenfrei erreichbare PDF: DIESES Buch beantwortet alle Fragen und ist herrlich gut verständlich geschrieben. Auto ehemaliger Professor an der HTWK in Dresden. Bin ihm unendlich dankbar und werde es nutzen (bzw mein Anwalt). https://link.springer.com/chapter/10.1007/9...3-658-17321-0_2 |
|
|
![]()
Beitrag
#31
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 90 Beigetreten: 23.02.2013 Mitglieds-Nr.: 67575 ![]() |
Stopp ... grundsätzlich hast Du Recht - aber es gibt lt Burhoff (Juristen-Weiterbildung) ein Schlupfloch: wenn diese Aufnahmen ausschließlich als Beweismittel in weiteren Verhandlungen vor Gericht genutzt und keinem Dritten (also auch keiner Öffentlichkeit) verfügbar gemacht wurden/werden. ---> in dem Fall widersprüchliche Aussagen ggü wei Richtern d.h. einen der beiden muss der Herrwissentlich belogen haben und DAS darf man auch nicht tun ... Strafbar ist schon die Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes, nicht erst die Veröffentlichung der Aufnahme. Wenn du also in der Verhandlung überraschend damit auspackst, deine Unterhaltung mit deinem Unfallgegner heimlich aufgenommen zu haben, dann könnte das strafrechtliche Konsequenzen für dich haben. Der Richter ist wiederum nicht verpflichtet, ein rechtswidrig erhaltenes Beweismittel zu berücksichtigen, sondern kann es im Rahmen einer Interessensabwägung akzeptieren oder auch als unzulässig verwerfen. Gerade wenn es nur um zivilrechtliche Ansprüche geht, würde ich keineswegs darauf bauen, dass der Richter in deinem Sinne entscheidet. Schlimmstenfalls bringt dir die Aufnahme ein Strafverfahren ein, dich in deinem eigentlichen Ansinnen aber kein bisschen weiter. Deswegen solltest du das erst mit deinem Anwalt besprechen. |
|
|
![]()
Beitrag
#32
|
|
Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 30 Beigetreten: 21.04.2023 Mitglieds-Nr.: 90597 ![]() |
Strafbar ist schon die Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes, nicht erst die Veröffentlichung der Aufnahme. Wenn du also in der Verhandlung überraschend damit auspackst, deine Unterhaltung mit deinem Unfallgegner heimlich aufgenommen zu haben, ... Missverständnis. Er behauptet zwar, dass wir miteinander gesprochen hätten, abr das ist gelogen. Ich dagegen spreche von seiner Aussage in einer anderen Verhandlung mit anderem Richter. Wer (filktiv) in dem einen Verfahren "ich fuhr rechts herum in blauem PKW" und im anderen Verfahren "ich fuhr per rotem Fahrad geradeaus" erzählt - hat zumindest EINEN der beiden Richter in einer ÖFFENTLICHEN Verhandlung belogen. Wenn das unfallentscheidende Aussage ist und nicht in den Protokollen verglichen werden kann (Memo - verschiedene Aktenzeichen und Richter) - dann gibt es nur diese letzte Möglichkeit ... aber aktuell besteht noch keine Notwendigkeit zur Vorlage. Entscheidend ist der Verlauf vom kommenden Termin. (Ätzend wäre es, würde er nicht persönlich sondernnur sein Anwalt erscheinen und auf Grund dessen ein weiterer Termin wieder Monate später nötig sein ...) - Geladen sind nur die beiden Anwälte und nicht die Parteien selbst - selbstverständlich lasse ich mir die Dialoge nicht entgehen sondern bin dennoch mit anwesend. |
|
|
![]()
Beitrag
#33
|
|
Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 30 Beigetreten: 21.04.2023 Mitglieds-Nr.: 90597 ![]() |
Schade, dass man anschließend nicht mehr ändern kann. Ich wollte zu den Aussagen (heimliche Tonmitschnitte) ergänzen (nicht !!! fiktiv sondern real so gewesen!):
Beifahrer im Unfallauto erklärte gegenüber dem einen Richter auf Anfrage "nein, ich besitze derzeit kein eigenes Auto und Herr xxxx nimmt mich immer mit zur Arbeit in seinem" - aber Monate später in Verfahren mit anderem AZ und vor anderem Richter "mein Kollege xxx und ich bilden seit Jahren eine Fahrgemeinschaft und wechseln und jede Woche ab". Noch "lustiger" - Unfallfahrer erklärt ggü einem Richter - er habe kein ihm entgegen kommendes Auto bis zum Crash überhaupt wahrgenommen, ggü dem anderen Richter erklärte er "entgegen kommender PKW blinkte links, fuhr dann aber doch geradeaus und nur darum kam es zum Crash". - zudem hatte er angeblich vor einiger Zeit ähnlichen Unfall und damals bereits in identischer Höhe erfolgreich als Haftpflichtschaden abrechnen können --- bestreitet aber ggü anderem Richter "nein, ich war noch nie in einen Unfall mit Totalschaden verwickelt oder habe solchen Haftpflichtschaden gehabt". Beweislast also wo? Nachweismöglichkeit wie? Es geht gar nicht anders. Und nein, alle diese Aussagen tauchen in keinem der schriftlichen Protokolle auf weil damals ganz anderer Hintergrund (Klageinhalt). OHNE den Anwalt der Gegenseite wäre niemals aufgefallen - was in der Unfallskizze der Polizei grundsätzlich fehlte (und somit die gesamte Einschätzung zum Ablauf ändert) - und hätte auch niemand jemals den Ampelschaltplan mit den Sekunden Anzeigen pro Fahrtrichtung abgefordert und analysiert. Seine Absicht war das nicht, aber ich danke von ganzem Herzen. Entgegen seiner und der Behauptung seines Beifahrers hätte er die Kreuzung niemals mit den angeblichen artigen 50km/h Geschwindigkeit je erreichen können und selbst mit 80km/h Endbeschleunigung kann er nur bei ROT eingefahren sein (bei Dunkelheit, Nässe und in 50er Zone). Sein Pech - dass er einen Vergleich und somit % Kostenteilung derart rigoros ablehnt. Und ich zerbreche mir die ganze Zeit mit Mathe wegen der eventuellen wann-wie Beschleunigung den Kopf - völlig unnötig. Aber ohne Gegendarstellung will ich die pausenlos verkündeten Lügen vor Gericht nicht stehen lassen - selbst mir eine (nie zu erwartende) Entschuldigung nichts bringt. |
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 22:10 |