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> Neue BuK, bevorstehende Drogen-MPU
DoktorEierkopf
Beitrag 08.06.2023, 22:58
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 08.06.2023
Mitglieds-Nr.: 90725



    
 
Guten Abend allerseits,

meine Drogen-MPU steht nun bevor, ich bin m.E. gut vorbereitet und kann es kaum erwarten, vor dem Gutachter zu sitzen und (hoffentlich) die Konsequenzen meiner Vergangenheit endgültig hinter mir zu lassen.
ABER:

Offenbar ist es durch die neuen BuK so, dass selbst ohne jede (Alkohl-) Auffälligkeit in der Akte und einer reinen Drogenfragestellung in einigen Fällen eine Haaranalyse verlangt wird, die auf EtG untersucht werden soll.
Hintergrund ist wohl, den Probanden auf eine Suchtverlagerung zu testen.

Ich würde sagen, dass ich deutlich weniger trinke, als die durschnittliche Person in meinem Alter. Ich habe auch eine ziemlich niedrige Alkoholtoleranz.
Nach 2 Bier zu je 0,5l habe ich schon ordentlich "einen sitzen".

Dummerweise kam es bei dem schönen Wetter in den letzten Tagen und Wochen öfter vor, dass ich in gemütlicher Runde 2-3 Flaschen Bier zu je 0,5l getrunken habe.
An drei Gelegenheiten habe ich auch etwas über den Durst getrunken (bsp. 2 Maß auf einem Volksfest ~2l).
Ich meine, naja, ich muss ja nicht fahren smile.gif

Außerdem trinke ich oft alkoholfreies Bier, was ja bekanntlich bis zu 0,5% Volumenalkohol hat.

Jetzt zu meinen Fragen:

Angenommen der Gutachter verlangt bei der MPU tatsächlich eine Haarprobe von mir, um sie auf EtG zu untersuchen.
Was genau wird da von mir erwartet? Abstinzenz?
Ich lese öfter im Internet, dass ein Wert bis 30pg/mg als moderater Alkoholkonsum im Sinne des Kontrollierten Trinken gilt.
Gilt der Wert dann auch für mich?
Wie viel darf man denn trinken, um unter 30pg zu liegen?
Wie beantwortet man dann überhaupt die Frage nach dem aktuellen Alkoholkonsum? Ich habe öfter gehört, dass man (Sinngemäß) erzählen soll, man nippe höchstens ein Mal jedes Schaltjahr an einem Radler, und trinke sonst nur Krümeltee.
Wenn ich sage, ich trinke zu besonderen Anlässen ein bis höchstens zwei Bier zu je 0,5l, wird das dann durch die Haaranalyse akribisch auf Plausibilität geprüft?

Ich möchte mich im Voraus herzlich für alle Antworten bedanken!
Seit die MPU mein großes Thema ist, lande ich oft hier im Forum und kann euch gar nicht sagen, wie wertvoll eure freiwillige Arbeit hier ist.
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Kai R.
Beitrag 08.06.2023, 23:43
Beitrag #2


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Mythen und Gerüchte. Es wird keine Alkoholabstinenz von Dir verlangt und für eine Haaranalyse gibt es keinerlei Grund.


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Hornblower
Beitrag 09.06.2023, 07:51
Beitrag #3


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Ich kann Kais Posting nur unterstreichen.

Selbst wenn es dumm läuft: Dein Alkohol-Konsummuster schätze ich als "sozialverträglich" ein. Um bei der HA auf mehr als 30 pg zu kommen, muss man schon mehr zulangen.

Auch bei den Aussagen in der MPU: Man darf Dies nicht sagen, man darf Jenes nicht sagen - das ist i.d.R. Unsinn. Wenn Du angibst, nur an Schaltjahren an einem Radler zu nippen - wie soll der GA das denn ernst nehmen? Damit untergräbst Du doch nur Deine eigene Glaubwürdigkeit. So, wie Du es hier geschildert hast, klingt es für mich absolut plausibel.



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Hornblower
Beitrag 09.06.2023, 08:38
Beitrag #4


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Gruppe: Globaler Moderator
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Nachtrag/Korrektur: Die Alkohol-Abstinenz-Forderung ist natürlich abhängig von der Tiefe der Drogen-Problematik: Ich bin davon ausgegangen, dass beim TE keine sehr tiefgreifende Problematik bzw. Sucht vorliegt. Ist die Problematik schwerwiegend, kann Alkohol durchaus zum Thema werden. think.gif


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DoktorEierkopf
Beitrag 09.06.2023, 18:57
Beitrag #5


Neuling


Gruppe: Neuling
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Mitglieds-Nr.: 90725



Hallöchen,

ich danke für die super Antworten, da bin ich erstmal beruhigt.

Interessanterweise wurde mir der Floh von meiner (kommerziellen) MPU-Vorbereitung in den Kopf gesetzt.
Das soll auch keine theoretische Möglichkeit sein, sondern bei den Schützlingen der Vorbereitung seit neuestem in etwa 50% der Fälle tatsächlich gefordert werden.
Vielleicht weil die Probanden bei der MPU gemäß der Empfehlung unrealistisch niedrige Trinkmengen angeben?

Gestern habe ich mit einem Teilnehmer des Kurses telefoniert, der mittlerweile schon bei der MPU war. Bei dem ist das auch tatsächlich gefordert worden.
Weil der aber kaum Kopfhaare hat, werden seine alten Urinproben jetzt noch auf Alkoholmetabolite untersucht.
Allerdings hat er sich öfters im alkoholisiertem Zustand eine Schlägerei erlaubt, und das ist auch alles in der Akte..

Er hat mir gesagt, dass der GA ihn gefragt hat, wie viel er momentan trinke, worauf er mit 1 Bier im Monat, zum Essen mit der Verwandtschaft geantwortet hat.
Dann hat der GA gefragt was er denn mache, wenn es mal 3 Bier werden.

Was ist das denn für eine Frage? Was soll man denn da tun?

Aktenkundig ist bei mir der Konsum von MDMA und Amphetamin, und mein Konsum war schon deutlich intensiver, als es die Akte vermuten lässt.
Ich würde mich schon in die Hypothese D-2 einordnen, spielt das da eine Rolle?
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