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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 07.06.2023 Mitglieds-Nr.: 90722 ![]() |
lese bereits eine Weile hier diverse Beiträge zum Thema FachÄrzlichesGutachten und MPU und würde mich sehr freuen wenn Ihr meinen Fall bewerten würdet. Wurde im September letzten Jahren nachmittags nach einer Polizeikontrolle, nachdem ich einen Schnelltest ablehnte, mit auf die Wache genommen zur Blutabnahme. Es wurden von mir keine Aussagen zu Konsum gemacht. Habe danach sofort den Konsum komplett eingestellt aber leider erst März mit den Abstinenznachweisen angefangen, läuft also noch bis September. Ende Februar kam dann der Brief 7,8 ng aktiv 2,5 Hydroxy 80 ng THC-COOH Nun werde ich aufgefordert ein FÄG beizubringen in dem abgeklärt werden soll ob gelegentlicher oder dauerhafter Konsum vorlag und ob ich aktuell noch Drogen nehme. Mir wurde empfohlen das FÄG anzutreten und mit Einmalkonsum (Morgens schon mehrer Kekse / Brownies) zu argumentieren. Sollte das FÄG nicht gut aussehen soll ich es nicht abgeben und freiwillig auf den Führerschein verzichten, dann FS neu beantragen und die MPU antreten. Wie stehen meine Chancen das mir der Einmalkonsum abgekauft wird ? |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5678 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Um wieviel Uhr war denn die Kontrolle?
Ich wäre da ganz generell nicht so optimistisch, da mit einer Einmalerklärung durchzukommen. Der Thc-COOH ist dafür zu hoch. In Zukunft soll der Grenzwert für den Nachweis von Dauerkonsum bei 100 ng/ml THC-COOH liegen. Zwar haben Kekse einen längeren Wirkeintritt und bewirken höhere Werte bzw. längere Verweildauer der Abbauprodukte, haben aber für die hier intendierte Absicht den Nachteil, dass man ihre Wirkung kaum übersehen kann. Willst du also in so einer Konstellation erklären: "Sorry, Herr Gutacher, ich hab mehrere Kekse gegessen, überhaupt keine Wirkung verspürt, weil es ja das erste Mal war, und bin deshalb aus Versehen doch bekifft gefahren". Btw: wo hast du denn solche Tipps her? ![]() -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2248 Beigetreten: 06.12.2019 Mitglieds-Nr.: 86159 ![]() |
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Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 07.06.2023 Mitglieds-Nr.: 90722 ![]() |
was haltet Ihr davon ?
.......Der Antragsteller hat einen mehrmaligen Cannabis-Konsum bislang nicht eingeräumt. Gegenüber der Polizei und dem Antragsgegner hatte er sich überhaupt nicht zu seinem Konsumverhalten geäußert. Gegenüber dem Gericht erklärt er, er habe nur wenige Stunden bevor er von der Polizei am 6. Juli 2008 um 22:05 Uhr beim Führen eines Kraftfahrzeuges angehalten wurde, erstmals und einmalig Cannabis konsumiert. Die Werte von 21,1 ng THC/ ml und 88,6 ng THC-COOH/ ml, die in der am 6. Juli 2008 um 22:55 Uhr entnommenen Blutprobe festgestellt wurden, rührten von diesem einmaligen Konsum. Diese Einlassung lässt sich nicht zweifelsfrei widerlegen. Soweit ersichtlich ist der Antragsteller vor dem genannten Vorfall weder inner- noch außerhalb des Straßenverkehrs wegen Cannabis aufgefallen. Das einzige Beweismittel, das einen gelegentlichen Konsum belegen könnte, ist die Blutprobe vom 6. Juli 2008, namentlich der dort festgestellte THC-COOH-Wert. Davon ging offenbar auch der Antragsgegner aus, der im angefochtenen Bescheid die Feststellung eines gelegentlichen Konsums ausschließlich darauf stützte, dass ein THC-COOH-Wert von 75 ng/ml überschritten wurde. Allein aus einem THC-COOH-Wert von 88,6 ng/ml Blut kann aber noch nicht mit Sicherheit auf einen mehrmaligen Konsum geschlossen werden, wenn die Blutprobe nur wenige Stunden nach dem Konsum im Rahmen einer polizeilichen Verkehrskontrolle entnommen wurde und auch der THC-Wert für einen zeitnahen Konsum spricht. Die weit überwiegende Rechtsprechung geht in den letzten Jahren davon aus, dass bei einer THC-COOH-Konzentration von unter 100 ng/ml aus wissenschaftlicher Sicht eine Abgrenzung zwischen einmaligem und gelegentlichem Konsum nicht möglich ist, wenn die Blutentnahme anlassbezogenen war und circa 1/2 Stunde bis 2 Stunden nach der Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluss erfolgte.... Quelle = https://www.ra-kotz.de/schluss-vom-thc-cooh...nabiskonsum.htm Beschluss vom 17.11.2008 (!) |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14084 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
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Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 07.06.2023 Mitglieds-Nr.: 90722 ![]() |
ca. 15 Uhr war die Kontrolle und um ca. 17 Uhr wurde Blut abgenommen.
Macht es überhaupt Sinn das FÄG anzutreten ? Falls ja, was wäre eine "gute Story" ? Oder sollte man lieber direkt drauf verzichten und den FS freiwillig abgeben ? |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5678 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Storys basteln, die Werte erklären sollen, die eigentlich nicht weg zu erklären sind, machen wir hier gar nicht.
Wie ich schon sagte, die Wirkung von Keksen fluten langsam an, halten dafür länger. Deine Werte können defacto nicht mit Einmalkonsum erklärt werden. In praktisch allen Ländern Europas hättest du als strafwürdig stoned gegolten und deine THC-COOH-Werte sind dafür einfach völlig ungeeignet dafür. Bedenke, dass du zwei Stunden lang zwischen Kontrolle und Blutentnahme nichts mehr konsumieren konntest, deine Werte lagen also zum Zeitpunkt der Kontrolle noch höher. Das ist bei THC zwar nicht relevant, weil nicht zurückgerechnet werden kann, macht aber deine angedachte Story noch unglaubwürdig. Du kannst das fäG angehen und es probieren. Die FE kostenfrei abgeben kannst du immer noch. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13801 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
7,8 ng aktiv 2,5 Hydroxy 80 ng THC-COOH Einmalkonsum (Morgens schon mehrer Kekse / Brownies) Kekse wird schwierig, wenn sich der GA mit den Werten auskennt. ![]() Wieviel Zeit lag denn eigentlich wirklich zischen letztem Konsum und der Blutentnahme? -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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Beitrag
#9
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 07.06.2023 Mitglieds-Nr.: 90722 ![]() |
ca. 8 Stunden
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13801 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
Upsa!
![]() Demnach gehe ich davon aus, dass Du regelmäßig und in größeren Mengen konsumierst? -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 19:36 |