... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> FÄG bei 7,9ng und 80ng THC-COOH
smokebbq
Beitrag 07.06.2023, 21:35
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 4
Beigetreten: 07.06.2023
Mitglieds-Nr.: 90722



    
 
Hallo,

lese bereits eine Weile hier diverse Beiträge zum Thema FachÄrzlichesGutachten und MPU und würde mich sehr freuen wenn Ihr meinen Fall bewerten würdet.

Wurde im September letzten Jahren nachmittags nach einer Polizeikontrolle, nachdem ich einen Schnelltest ablehnte, mit auf die Wache genommen zur Blutabnahme.
Es wurden von mir keine Aussagen zu Konsum gemacht.

Habe danach sofort den Konsum komplett eingestellt aber leider erst März mit den Abstinenznachweisen angefangen, läuft also noch bis September.

Ende Februar kam dann der Brief

7,8 ng aktiv
2,5 Hydroxy
80 ng THC-COOH

Nun werde ich aufgefordert ein FÄG beizubringen in dem abgeklärt werden soll ob gelegentlicher oder dauerhafter Konsum vorlag und ob ich aktuell noch Drogen nehme.

Mir wurde empfohlen das FÄG anzutreten und mit Einmalkonsum (Morgens schon mehrer Kekse / Brownies) zu argumentieren.
Sollte das FÄG nicht gut aussehen soll ich es nicht abgeben und freiwillig auf den Führerschein verzichten, dann FS neu beantragen und die MPU antreten.

Wie stehen meine Chancen das mir der Einmalkonsum abgekauft wird ?

Go to the top of the page
 
+Quote Post
MsTaxi
Beitrag 07.06.2023, 22:01
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5678
Beigetreten: 08.06.2011
Wohnort: Mittelhessen
Mitglieds-Nr.: 59720



Um wieviel Uhr war denn die Kontrolle?

Ich wäre da ganz generell nicht so optimistisch, da mit einer Einmalerklärung durchzukommen. Der Thc-COOH ist dafür zu hoch. In Zukunft soll der Grenzwert für den Nachweis von Dauerkonsum bei 100 ng/ml THC-COOH liegen.

Zwar haben Kekse einen längeren Wirkeintritt und bewirken höhere Werte bzw. längere Verweildauer der Abbauprodukte, haben aber für die hier intendierte Absicht den Nachteil, dass man ihre Wirkung kaum übersehen kann. Willst du also in so einer Konstellation erklären:
"Sorry, Herr Gutacher, ich hab mehrere Kekse gegessen, überhaupt keine Wirkung verspürt, weil es ja das erste Mal war, und bin deshalb aus Versehen doch bekifft gefahren".

Btw: wo hast du denn solche Tipps her? laugh.gif


--------------------
"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Buchholzer
Beitrag 07.06.2023, 22:19
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2248
Beigetreten: 06.12.2019
Mitglieds-Nr.: 86159



Zitat (smokebbq @ 07.06.2023, 22:35) *
Wie stehen meine Chancen das mir der Einmalkonsum abgekauft wird ?



wenn die Gutachter alle im Urlaub sind und das Putzpersonal in der Zeit die Gutachten macht, könnte es eventuell was werden wenn sich das keiner anschaut..
Go to the top of the page
 
+Quote Post
smokebbq
Beitrag 07.06.2023, 22:31
Beitrag #4


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 4
Beigetreten: 07.06.2023
Mitglieds-Nr.: 90722



was haltet Ihr davon ?

.......Der Antragsteller hat einen mehrmaligen Cannabis-Konsum bislang nicht eingeräumt. Gegenüber der Polizei und dem Antragsgegner hatte er sich überhaupt nicht zu seinem Konsumverhalten geäußert. Gegenüber dem Gericht erklärt er, er habe nur wenige Stunden bevor er von der Polizei am 6. Juli 2008 um 22:05 Uhr beim Führen eines Kraftfahrzeuges angehalten wurde, erstmals und einmalig Cannabis konsumiert. Die Werte von 21,1 ng THC/ ml und 88,6 ng THC-COOH/ ml, die in der am 6. Juli 2008 um 22:55 Uhr entnommenen Blutprobe festgestellt wurden, rührten von diesem einmaligen Konsum.

Diese Einlassung lässt sich nicht zweifelsfrei widerlegen. Soweit ersichtlich ist der Antragsteller vor dem genannten Vorfall weder inner- noch außerhalb des Straßenverkehrs wegen Cannabis aufgefallen. Das einzige Beweismittel, das einen gelegentlichen Konsum belegen könnte, ist die Blutprobe vom 6. Juli 2008, namentlich der dort festgestellte THC-COOH-Wert. Davon ging offenbar auch der Antragsgegner aus, der im angefochtenen Bescheid die Feststellung eines gelegentlichen Konsums ausschließlich darauf stützte, dass ein THC-COOH-Wert von 75 ng/ml überschritten wurde.

Allein aus einem THC-COOH-Wert von 88,6 ng/ml Blut kann aber noch nicht mit Sicherheit auf einen mehrmaligen Konsum geschlossen werden, wenn die Blutprobe nur wenige Stunden nach dem Konsum im Rahmen einer polizeilichen Verkehrskontrolle entnommen wurde und auch der THC-Wert für einen zeitnahen Konsum spricht. Die weit überwiegende Rechtsprechung geht in den letzten Jahren davon aus, dass bei einer THC-COOH-Konzentration von unter 100 ng/ml aus wissenschaftlicher Sicht eine Abgrenzung zwischen einmaligem und gelegentlichem Konsum nicht möglich ist, wenn die Blutentnahme anlassbezogenen war und circa 1/2 Stunde bis 2 Stunden nach der Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluss erfolgte....


Quelle = https://www.ra-kotz.de/schluss-vom-thc-cooh...nabiskonsum.htm

Beschluss vom 17.11.2008 (!)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 07.06.2023, 22:38
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 14084
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Davon halten wir nichts, da es dabei nicht um Dich und Deinen Fall geht.

Zitat (MsTaxi @ 07.06.2023, 23:01) *
Um wieviel Uhr war denn die Kontrolle?

Go to the top of the page
 
+Quote Post
smokebbq
Beitrag 07.06.2023, 22:45
Beitrag #6


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 4
Beigetreten: 07.06.2023
Mitglieds-Nr.: 90722



ca. 15 Uhr war die Kontrolle und um ca. 17 Uhr wurde Blut abgenommen.

Macht es überhaupt Sinn das FÄG anzutreten ?
Falls ja, was wäre eine "gute Story" ?
Oder sollte man lieber direkt drauf verzichten und den FS freiwillig abgeben ?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MsTaxi
Beitrag 08.06.2023, 08:49
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5678
Beigetreten: 08.06.2011
Wohnort: Mittelhessen
Mitglieds-Nr.: 59720



Storys basteln, die Werte erklären sollen, die eigentlich nicht weg zu erklären sind, machen wir hier gar nicht.

Wie ich schon sagte, die Wirkung von Keksen fluten langsam an, halten dafür länger. Deine Werte können defacto nicht mit Einmalkonsum erklärt werden. In praktisch allen Ländern Europas hättest du als strafwürdig stoned gegolten und deine THC-COOH-Werte sind dafür einfach völlig ungeeignet dafür. Bedenke, dass du zwei Stunden lang zwischen Kontrolle und Blutentnahme nichts mehr konsumieren konntest, deine Werte lagen also zum Zeitpunkt der Kontrolle noch höher. Das ist bei THC zwar nicht relevant, weil nicht zurückgerechnet werden kann, macht aber deine angedachte Story noch unglaubwürdig.

Du kannst das fäG angehen und es probieren. Die FE kostenfrei abgeben kannst du immer noch.


--------------------
"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hornblower
Beitrag 09.06.2023, 09:04
Beitrag #8


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13801
Beigetreten: 23.12.2004
Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik
Mitglieds-Nr.: 7401



Zitat (smokebbq @ 07.06.2023, 22:35) *
7,8 ng aktiv
2,5 Hydroxy
80 ng THC-COOH
Einmalkonsum (Morgens schon mehrer Kekse / Brownies)


Kekse wird schwierig, wenn sich der GA mit den Werten auskennt. think.gif

Wieviel Zeit lag denn eigentlich wirklich zischen letztem Konsum und der Blutentnahme?


--------------------
Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
-----------
"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
smokebbq
Beitrag 09.06.2023, 21:56
Beitrag #9


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 4
Beigetreten: 07.06.2023
Mitglieds-Nr.: 90722



ca. 8 Stunden
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hornblower
Beitrag 10.06.2023, 10:18
Beitrag #10


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13801
Beigetreten: 23.12.2004
Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik
Mitglieds-Nr.: 7401



Upsa! think.gif
Demnach gehe ich davon aus, dass Du regelmäßig und in größeren Mengen konsumierst?


--------------------
Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
-----------
"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 19:36